KINDERSCHUTZ. PRÄVENTION und INTERVENTION
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- Lorenz Seidel
- vor 6 Jahren
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1 KINDERSCHUTZ PRÄVENTION und INTERVENTION
2 Kinderschutz ist einerseits Oberbegriff für alle Aktivitätender Gesellschaft, die darauf ausgerichtet sind, Kindern und Jugendlichen ein geschütztes Aufwachsen zu ermöglichen (breites Verständnis) ist andrerseits ein spezieller Begriff für die Aufgabe der Abwendung unmittelbarer Gefahren für Kinder und Jugendliche (enges Verständnis)
3
4 Kinderschutz im Kreis Rendsburg-Eckernförde Koordinierungsstelle Kinderschutz Informationen zu Struktur und Inhalten der Frühen Hilfen im Kreis Rendsburg-Eckernförde Jugend- und Sozialdienst Was sind die Aufgaben des Jugendamtes bei einer Meldung zur Kindeswohlgefährdung?
5 Ausgangspunkte für die Entwicklung Früher Hilfen: Gefahrenabwehr Die Altersgruppe der 0-3-jährigen war in der Vergangenheit bei den Erzieherischen Hilfen deutlich unterrepräsentiert. Jegliche Form der Vernachlässigung geht aufgrund der besonderen Vulnerabilität von Säuglingen und Kleinkindern mit einer massiven Schädigung einher. Sichere Bindung gilt als Schutzfaktor gegen Vernachlässigung und Misshandlung
6 Ausgangspunkte für die Entwicklung Früher Hilfen 2001 Modellversuche in NRW: Soziale Frühwarnsysteme 2005 Aktionsprogramm auf Bundesebene Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und soziale Frühwarnsysteme Schutzengelprogramm SH 2007 Einrichtung des NZFH: Bundesweite Unterstützung des Auf-und Ausbaus Früher Hilfen; Bündelung von Erkenntnissen aus Modellprojekten, Wissenschaft & Fachpraxis Beteiligung am Modellprojekt Aus Fehlern Lernen - Qualitätsmanagement im Kinderschutz 2009 Erweiterung des Verständnisses der Frühen Hilfen als umfassendes Verständnis der Förderung positiver Entwicklungsbedingungen (Sann, A. Geene, R., Paul, M., 2013)
7 Frühe Hilfen Frühe Hilfen bilden lokale und regionale Unterstützungssysteme mit koordinierten Hilfsangeboten für Eltern und Kinder ab Beginn der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren mit einem Schwerpunkt auf der Altersgruppe der 0- bis 3-jährigen. Sie zielen darauf ab, Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Eltern in Familie und Gesellschaft frühzeitig und nachhaltig zu verbessern. Neben alltagspraktischer Unterstützung wollen Frühe Hilfen insbesondere einen Beitrag zur Förderung der Beziehungs- und Erziehungskompetenz von (werdenden) Müttern und Vätern leisten. Damit tragen sie maßgeblich zum gesunden Aufwachsen von Kindern bei und sichern deren Rechte auf Schutz, Förderung und Teilhabe. Frühe Hilfen umfassen vielfältige sowohl allgemeine als auch spezifische aufeinander bezogene und einander ergänzende Angebote und Maßnahmen. Grundlegend sind Angebote, die sich an alle(werdenden) Eltern mit ihren Kindern im Sinne der Gesundheitsförderung richten (universelle/ primäre Prävention). Darüber hinaus wenden sich Frühe Hilfen insbesondere an Familien in Problemlagen (selektive / sekundäre Prävention). Frühe Hilfen tragen in der Arbeit mit den Familien dazu bei, dass Risiken für das Wohl und die Entwicklung des Kindes frühzeitig wahrgenommen und reduziert werden. Wenn die Hilfen nicht ausreichen, eine Gefährdung des Kindeswohls abzuwenden, sorgen Frühe Hilfen dafür, dass weitere Maßnahmen zum Schutze des Kindes ergriffen werden. Frühe Hilfen basieren vor allem auf multiprofessioneller Kooperation, beziehen aber auch bürgerschaftliches Engagement und die Stärkung sozialer Netzwerke von Familien mit ein. Zentral für die praktische Umsetzung Früher Hilfen ist deshalb eine enge Vernetzung und Kooperation von Institutionen und Angeboten aus den Bereichen der Schwangerschaftsberatung, des Gesundheitswesens, der interdisziplinären Frühförderung, der Kinder- und Jugendhilfe und weiterer sozialer Dienste. Frühe Hilfen haben dabei sowohl das Ziel, die flächendeckende Versorgung von Familien mit bedarfsgerechten Unterstützungsangeboten voranzutreiben, als auch die Qualität der Versorgung zu verbessern(wissenschaftlicher Beirat 2012:7)
8 Komplexe Anforderungen eine geregelte, gut koordinierte, konstruktive Zusammenarbeitder unterschiedlichen Professionen aus den Bereichen Kinderund Jugendhilfeund Gesundheitswesen
9 Frühe Hilfen als Aufgabe der Kommunen FRÜHE HILFEN 3 FÖRDERBEREICHE Familienhebammen Förderbereich I Förderbereich II Förderbereich III Förderung ehrenamtlicher Strukturen Netzwerke
10 Förderbereich I Aufbau von Netzwerken Förderbereich I Netzwerke Aufgabe: Auf- und Ausbau regionaler Netzwerke Aktueller Stand: 3 Netzwerke Rendsburg, Eckernförde, Nortorf Kreis richtet Koordinierungsstelle für Netzwerke ein Perspektiven: Zusammenarbeit aller Akteure Das Angebot ist allen Beteiligten bekannt Das Angebot ist ausreichend Die Zusammenarbeit im Fall ist sichergestellt
11 Teilnehmer der regionalen Netzwerke Einrichtungen und Dienste der öffentlichen und freien Jugendhilfe, Relevante Akteure aus dem Gesundheitswesen (z.b. der öffentliche Kinder-und Jugendgesundheitsdienst, Geburts-und Kinderkliniken, Kinderärzte und ärztinnen, Hebammen) Beratungsstellen nach den 3 und 8 des Schwangerschaftkonfliktgesetzes sowie Einrichtungen der Frühförderung
12 Netzwerke Frühe Hilfen organisieren und sichern den fachlichen Austausch, organisieren und sichern Zusammenarbeit und entwickeln sie weiter organisieren und sichern die Planung und Koordination von Angeboten sorgen für eine Wahrnehmung ihrer Arbeit in der Öffentlichkeit
13 Netzwerkinitiative: Familientelefon Informieren Ins Gespräch kommen Unterstützung planen
14 Netzwerkinitiative: Familientelefon
15 Netzwerkinitiative: Datenbank Anlaufportal für Mütter, Väter, Familien, Fachkräfte und interessierte Öffentlichkeit Information über Unterstützungsangebote Früher Hilfen im Kreis Rendsburg-Eckernförde * welcher Anbieter * in welcher Einrichtung * welches Angebot für * welche Personengruppe * an welchem Ort vorhält
16 Netzwerkinitiative: Datenbank Öffentliche & geschützte Inhalte
17 Familienhebammen Förderbereich II Familienhebammen Aufgabe: Einsatz von Familienhebammen Aktueller Stand: Angebot seit Perspektiven: Ausbau des Schutzengelangebotes durch Erweiterung des Clearings um den Einsatz von Familienhebammen Finanzielle Förderung des dezentralen Einsatzes von Familienhebammen in Familien
18 Familienhebammen Familienhebammen sind Hebammen mit einer zusätzlichen Ausbildung. Sie können Familien von der Schwangerschaft bis zum Ende des 12. Lebensmonats des Babys unterstützen und auch zusätzlich zur Nachsorgehebamme oder etwa Familienhilfe tätig werden. Begleitung von Mutter und Kind Beziehungen stärken Lotsenfunktion Wegweiserinnen im Alltag mit Säugling Kontakt: Clearing-Telefon der Brücke: , Montag bis Freitag von 9-16 Uhr.
19 Ehrenamt Förderbereich III ehrenamtlicher Strukturen Förderung Aufgabe: Der Aus- und Aufbau von Netzwerken Früher Hilfen Soll durch die Einbeziehung ehrenamtlicher Strukturen unterstützt werden Gefördert werden: Maßnahmen zur Qualitätssicherung für den Einsatz von Ehrenamtlichen Koordination und Fachbegleitung von Ehrenamtlichen durch Hauptamtliche Fachkräfte Schulungen und Qualifizierungen von Koordinatoren/ Koordinatorinnen Erstattung von Aufwendungen (Fahrtkosten& Netzwerkarbeit)
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