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1 Statistischer Bericht L III 2 - j / 11 Personal im öffentlichen Dienst im Land Brandenburg am statistik Berlin Brandenburg

2 Impressum Statistischer Bericht L III 2 j / 11 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen im August 2012 Preis pdf-version: kostenlos Excel-Version: kostenlos Druck-Version: 8, EUR Herausgeber Zeichenerklärung Amt für Statistik Berlin-Brandenburg 0 weniger als die Hälfte von 1 Behlertstraße 3a in der letzten besetzten Stelle, Potsdam jedoch mehr als nichts info@statistik-bbb.de nichts vorhanden Angabe fällt später an ( ) Aussagewert ist eingeschränkt Tel / Zahlenwert nicht sicher genug Fax Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, x Tabellenfach gesperrt Potsdam, 2012 p vorläufige Zahl Auszugsweise Vervielfältigung und r berichtigte Zahl Verbreitung mit Quellenangabe gestattet. s geschätzte Zahl

3 Inhaltsverzeichnis Statistischer Bericht L III 2 j / 11 statistik Berlin Brandenburg Seite Vorbemerkungen 5 Tabellen 1 Entwicklung im Personalstand 1.1 Beschäftigte nach Beschäftigungsbereichen und Dienstverhältnis Vollzeitbeschäftigte nach Beschäftigungsbereichen und Dienstverhältnis Teilzeitbeschäftigte nach Beschäftigungsbereichen und Dienstverhältnis Beschäftigte auf Dauer nach Beschäftigungsbereichen und Dienstverhältnis Beschäftigte in Ausbildung nach Beschäftigungsbereichen und Dienstverhältnis Frauen nach Beschäftigungsbereichen und Dienstverhältnis Beschäftigte des Bundesdienstes im Land Brandenburg nach Beschäftigungsbereichen und Dienstverhältnis Personal im Landesbereich am 30. Juni Beschäftigte nach Beschäftigungsverhältnis, Geschlecht und Beschäftigungsbereichen Beschäftigte nach Aufgabenbereichen und Beschäftigungsbereichen Beschäftigte nach Einstufungen, Geschlecht und Beschäftigungsbereichen Beschäftigte nach Alter, Geschlecht und Beschäftigungsbereichen Beschäftigte nach Einzelplänen/Kapiteln und Dienstverhältnis Personal im kommunalen Bereich am 30. Juni Beschäftigte nach Beschäftigungsverhältnis, Geschlecht und Beschäftigungsbereichen Beschäftigte nach Produktbereichen und Beschäftigungsbereichen Beschäftigte nach Einstufungen, Geschlecht und Beschäftigungsbereichen Beschäftigte nach Alter, Geschlecht und Beschäftigungsbereichen Beschäftigte der Gemeinden/GV nach Körperschaften und Dienstverhältnis Beschäftigte der Einrichtungen in privater Rechtsform nach Aufgabenbereichen und Dienstverhältnis... 40

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5 5 Vorbemerkungen Allgemeine Angaben zur Statistik Bezeichnung der Statistik Personalstandstatistik Berichtszeitraum Stichtagserhebung zum des jeweiligen Jahres Periodizität jährlich Erhebungsgesamtheit, Zuordnungsprinzip der Erhebungseinheiten Die Personalstandstatistik liefert Daten über die Beschäftigten der öffentlichen Arbeitgeber, die in einem unmittelbaren Dienst- oder Arbeitsvertragsverhältnis mit der jeweiligen Einrichtung stehen. Die öffentlichen Arbeitgeber umfassen den öffentlichen Dienst und die rechtlich n Einrichtungen in privater Rechtsform mit überwiegend öffentlicher Beteiligung. Zum öffentlichen Dienst gehören im Bereich des unmittelbaren öffentlichen Dienstes der Bund, die Länder, die Gemeinden/Gemeindeverbände, die Zweckverbände und das Bundeseisenbahnvermögen und im Bereich des mittelbaren öffentlichen Dienstes die Bundesagentur für Arbeit, die Deutsche Bundesbank, die Sozialversicherungsträger und die rechtlich n Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform. Die rechtlich n Organisationen ohne Erwerbszweck für Wissenschaft, Forschung und Entwicklung mit überwiegend öffentlicher Finanzierung werden im Rahmen der Forschungsstatistik nachgewiesen. Rechtsgrundlagen Die Personalstandstatistik wird entsprechend den Bestimmungen des Finanz- und Personalstatistikgesetzes (FPStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 2006 (BGBl. I. S. 438), in Verbindung mit dem Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz -BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I. S. 462, 565) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Zweck und Ziele der Statistik Erhebungsinhalte Die Beschäftigten, die in einem unmittelbaren Dienst- oder Arbeitsvertragsverhältnis zu den auskunftspflichtigen Dienststellen stehen und in der Regel Gehalt, Vergütung oder Lohn aus den Haushaltsmitteln dieser Stellen beziehen, werden nach folgenden Erhebungsmerkmalen erfasst: Geburtsmonat und -jahr, Geschlecht, Art, Umfang und Dauer des Dienst- oder Arbeitsvertragsverhältnisses, Laufbahngruppe, Einstufung, Dienst- oder Lebensaltersstufe, Ortszuschlagsstufe oder Stufe des Familienzuschlags, Bruttobezüge im Berichtsmonat (Juni), gegliedert nach Bezügebestandteilen, Dienst- oder Arbeitsort sowie bei den in einem Dienstverhältnis stehenden Personen der Wohnort, Einzelplan, Kapitel und Aufgabenbereich. Zweck der Statistik Die Ergebnisse der Personalstandstatistik sind Grundlage für politische Entscheidungen zur Weiterentwicklung des Dienst-, Besoldungs-, Tarif- und Versorgungsrechts. Die dort zu treffenden Regelungen erfordern sehr detaillierte statistische Ergebnisse, die den jeweils gefragten Sachverhalt eingehend beleuchten. Die Personalstandstatistik bildet eine wichtige Datengrundlage für Änderungen des öffentlich-rechtlichen Alterssicherungssystems. Sie ist wichtige Basis für Vorausberechnungen über die Höhe der zukünftigen Versorgungsausgaben. Die Ergebnisse der Personalstandstatistik dienen ferner der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes und der Länder, sie sind Grundlage für Personalstruktur und Organisationsuntersuchungen, die Aufstellung von Gleichstellungskonzepten sowie Benchmarking insbesondere im kommunalen Bereich und werden von Ländern und Gemeinden genutzt, um Rationalisierungspotenzial aufzudecken. Da für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse keine Sozialversicherungspflicht besteht, stellt die Personalstandstatistik die einzige umfassende Datenquelle zur Ergänzung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten für die Bundesagentur für Arbeit und der Daten der Rentenversicherungsträger dar und fließt damit in Arbeitsmarktstatistiken und in die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen ein. Erhebungsmethodik Art der Datengewinnung Die Personalstandsdaten werden überwiegend von zentralen Personalabrechnungsstellen nach einem jährlich weitgehend gleich bleibenden Merkmalskatalog in Form von Einzeldatensätzen auf elektronisch auswertbaren Datenträgern geliefert. Bei einzelnen Berichtsstellen, die dieses Verfahren nicht anwenden können, werden die Daten mit einem Fragebogen erfasst. Es handelt sich bei der Personalstandstatistik um eine Vollerhebung. Erhebungsinstrumente und Berichtsweg Bei allen Einheiten des Bundes und solchen, an denen mehrheitlich der Bund beteiligt ist, wird die Befragung zentral vom Statistischen Bundesamt durchgeführt. Die übrigen Einheiten werden von dem Statistischen Amt der Länder befragt. Die Bundes- und einzelnen Länderergebnisse werden vom Statistischen Bundesamt in aggregierter Form geführt. Merkmale Öffentlicher Dienst Unmittelbarer und mittelbarer öffentlicher Dienst. Unmittelbarer öffentlicher Dienst e und des Landes, Gemeinden/Gemeindeverbände, Zweckverbände. Hierzu gehören Ämter, Behörden, Gerichte und rechtlich un Einrichtungen (z. B. Eigen- und Landesbetriebe). Mittelbarer öffentlicher Dienst Sozialversicherungsträger und andere Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform, die unter der Rechtsauf-

6 6 sicht der Länder oder der Gemeinden/Gemeindeverbände stehen. e Alle Ämter, Behörden, Gerichte und Einrichtungen, für die in den Haushaltsplänen der Länder, der Gemeinden/Gemeindeverbände und der Zweckverbände die Ausgaben und Einnahmen brutto veranschlagt wurden. Alle aus den en ausgegliederten rechtlich unn Einrichtungen mit kaufmännischem Rechnungswesen (i. d. R. Eigenbetriebe, Landesbetriebe und Sondervermögen). Sozialversicherungsträger Einrichtungen der Krankenversicherung, der Unfallversicherung und der Rentenversicherung unter Aufsicht des Landes. Rechtlich Einrichtungen in öffentlicher Rechtsform Rechtlich Körperschaften, Anstalten und öffentlich-rechtliche Stiftungen, die unter der Rechtsaufsicht des Landes oder der Gemeinden/Gemeindeverbände stehen. Hierzu zählen z. B. Zusatzversorgung der Gemeinden/Gemeindeverbände, Studentenwerke, Stiftung Preußische Schlösser und Gärten und Amt für Statistik. Einrichtungen in privater Rechtsform Rechtlich privatrechtliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, an denen die öffentliche Hand mit mehr als 50% unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist. Aufgabenbereich Den Aufgabenbereichen liegen die in den öffentlichen Haushalten verwendeten Systematiken zu Grunde. Für Bund und Länder ist dies der jeweils geltende staatliche Funktionsplan. Im kommunalen Bereich werden die Produktgruppen aus dem doppischen Rechnungswesen verwendet. Die Zusammenfassung der staatlichen und kommunalen Aufgabenbereiche wird entsprechend dem Schlüssel der Finanzstatistik vorgenommen. Vollzeitbeschäftigte Beschäftigte, deren regelmäßige Arbeitszeit die übliche volle Wochenarbeitsstundenzahl (bei Lehrkräften entsprechende Anzahl von Wochenlehrstunden) beträgt. Als Vollzeitbeschäftigte gelten auch diejenigen, deren Arbeitszeit aus arbeitsmarktpolitischen Gründen auf Grundlage eines Anwendungstarifvertrages verkürzt wurde, welche ansonsten aber die für sie tarifvertraglich höchst mögliche Arbeitszeit vereinbart haben. Nicht enthalten sind Beschäftigte in Altersteilzeit, auch wenn sie sich in der Arbeitsphase des Blockmodells befinden. Teilzeitbeschäftigte Beschäftigte, deren regelmäßige Arbeitszeit weniger als die übliche volle Wochenarbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten beträgt (wenn nicht gesondert ausgewiesen einschl. aller Beschäftigten, die sich in Altersteilzeit befinden unabhängig vom gewählten Modell). Altersteilzeit Ermöglicht älteren Beschäftigten eine frühere Beendigung des aktiven Berufslebens (Blockmodell) oder einen glei- tenden Übergang in den Ruhestand (Teilzeitmodell). Altersteilzeit kann überwiegend mit Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigten, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, vereinbart werden. Während der Gesamtlaufzeit der Altersteilzeit wird die Arbeitszeit auf die Hälfte der bisherigen Arbeitszeit reduziert. In der Personalstandstatistik werden alle Altersteilzeitbeschäftigte als Teilzeitbeschäftigte nachgewiesen, unabhängig davon, welches Modell gewählt wurde und in welcher Phase sie sich befinden. Phasen der Altersteilzeit im Blockmodell Beim Blockmodell der Altersteilzeit wird in der ersten Hälfte der gesamten Altersteilzeit die vorherige Arbeitszeit bei gekürzten Bezügen beibehalten (Arbeitsphase). In der zweiten Hälfte der Altersteilzeit ist der Beschäftigte vom Dienst freigestellt (Freistellungsphase). Die gekürzten Bezüge werden dabei weiter gezahlt. Altersteilzeit im Teilzeitmodell Beim Teilzeitmodell der Altersteilzeit beträgt die Arbeitszeit über die gesamte Laufzeit der Altersteilzeit die Hälfte der vorherigen Arbeitszeit. Arbeitszeitfaktor Der Faktor gibt den Umfang der vereinbarten Arbeitszeit, bezogen auf die Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten, an. Bei Lehrkräften gilt die entsprechende Anzahl von Wochenlehrstunden. Der Arbeitszeitfaktor wird zur Berechnung des Vollzeitäquivalents verwendet. Tarifliche Vereinbarungen, die die Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten bei gleichzeitiger Absenkung der Bezüge beschränken, führen zu einer Absenkung des Arbeitszeitfaktors. Da die Arbeitszeiten, die mit einem Arbeitszeitfaktor von 100 % korrespondieren, vertraglich oder gesetzlich unterschiedlich festgelegt sind, kann das Arbeitsvolumen (in Stunden) nicht mit Hilfe dieses Faktors errechnet werden. Vollzeitäquivalente Bei der Ermittlung von Vollzeitäquivalenten werden Teilzeitbeschäftigte nur mit ihrem Anteil an der Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten berücksichtigt. Beschäftigte in Altersteilzeit fließen jeweils mit der Hälfte ihrer regulären Arbeitszeit ein, unabhängig davon, ob sie sich in der Arbeitsoder Freistellungsphase befinden. Auszubildende gehen in die Berechnung überwiegend als Vollzeitbeschäftigte ein. Die Vollzeitäquivalente werden mit Hilfe des Arbeitszeitfaktors berechnet. Geringfügig Beschäftigte Beschäftigungsverhältnisse im Sinne der Sozialversicherung ( 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV), wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat 400 Euro nicht übersteigt. Es sind nur geringfügig Beschäftigte enthalten, bei denen es sich um die einzige Erwerbsquelle handelt. Geringfügig Beschäftigte werden nur nachrichtlich ausgewiesen. Ohne Bezüge Beurlaubte Beschäftigte, die für eine Tätigkeit außerhalb der Verwaltung des Dienstherrn, aus Arbeitsmarktgründen, zur Betreuung und Pflege von Kindern oder pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen, zur Bewerbung um ein Mandat oder zur Ausübung eines Mandates, zur Erziehung eines Kindes oder zur Ableistung des Grundwehrdienstes bzw. Zivildienstes oder eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres ohne Bezüge beurlaubt werden. Ohne Bezüge Beurlaubte werden nur nachrichtlich ausgewiesen.

7 7 Bedienstete, die - auf Lebenszeit, Zeit, Probe, Widerruf - durch eine Ernennungsurkunde in das nverhältnis berufen worden sind. Richter Berufsrichter in Sinne des Deutschen Richtergesetzes, die sowohl bei Gerichten als auch Behörden (z. B. Ministerien) tätig sind; auch zu Richtern auf Probe ernannte Gerichtsassessoren. Nicht zu den Richtern zählen: Richter an Gemeindegerichten sowie Richter kraft Auftrags und Staatsanwälte, die statusmäßig sind. In einem privatrechtlichen Arbeitsvertragsverhältnis Beschäftigte. Hierunter fallen Angestellte sowie Arbeiter, nicht aber. in Ausbildung und mit Zeitvertrag sind jeweils enthalten. Geringfügig Beschäftigte werden hingegen nur nachrichtlich ausgewiesen und sind bei den n nicht enthalten. Personal in Ausbildung in Ausbildung sind Bedienstete, die den vorgeschriebenen bzw. üblichen Vorbereitungsdienst ableisten (Referendare, Inspektor- und Assistentanwärter sowie Anwärter für den einfachen Dienst). Zu den n in Ausbildung gehören Auszubildende für Berufe nach dem Berufsbildungsgesetz, ferner Pflegepersonal in Ausbildung für den mittleren (Lernschwestern, -pfleger) und den einfachen Dienst (Pflegehilfeschüler), Referendare, die den Vorbereitungsdienst im verhältnis ableisten, Personen, die für eine Ausbildung im nverhältnis vorbereitet werden (z. B. Dienstanfänger) und Praktikanten mit Ausbildungsvertrag (Berufspraktikanten im Anerkennungsjahr). Wegen des Erhebungsstichtages 30. Juni wird die Ausbildungsleistung des öffentlichen Dienstes nur unvollständig wiedergegeben. mit Zeitvertrag in einem befristeten privatrechtlichen Vertragsverhältnis, z. B. Beschäftigte mit Aufgaben von begrenzter Dauer, Aushilfspersonal, Saisonkräfte, AFG- Beschäftigte nach 260 ff. Arbeitsförderungs-Reformgesetz, Doktoranden, Diplomanden, Werkstudenten; in der Regel aus einmaligen Mitteln bezahlte Kräfte. Einstufung Die Beschäftigten sind bei den einzelnen Besoldungs- und Entgeltgruppen nachgewiesen, die für die Auszahlung der Bezüge zum Zeitpunkt des Berichtsstichtages maßgeblich waren.

8 8 1 Entwicklung im Personalstand 1.1 Beschäftigte nach Beschäftigungsbereichen und Dienstverhältnis Jahr Öffentlicher Dienst Unmittelbarer Landesdienst Land Krankenhäuser Jahr 2000 ohne Stiftungen

9 9 Unmittelbarer Landesdienst Gemeinden und Gemeindeverbände Kommunale Zweckverbände Mittelbarer Landesdienst Krankenhäuser Sozialversicherungsträger unter Aufsicht des Landes Rechtlich Einrichtungen in öffentlicher Rechtsform¹ Jahr

10 10 1 Entwicklung im Personalstand 1.2 Vollzeitbeschäftigte nach Beschäftigungsbereichen und Dienstverhältnis Jahr Öffentlicher Dienst Unmittelbarer Landesdienst Land Krankenhäuser Jahr 2000 ohne Stiftungen

11 11 Unmittelbarer Landesdienst Gemeinden und Gemeindeverbände Krankenhäuser Mittelbarer Landesdienst Kommunale Zweckverbände Sozialversicherungsträger unter Aufsicht des Landes Rechtlich Einrichtungen in öffentlicher Rechtsform¹ Jahr

12 12 1 Entwicklung im Personalstand 1.3 Teilzeitbeschäftigte nach Beschäftigungsbereichen und Dienstverhältnis Unmittelbarer Landesdienst Land Jahr Öffentlicher Dienst Krankenhäuser Jahr 2000 ohne Stiftungen

13 13 Unmittelbarer Landesdienst Gemeinden und Gemeindeverbände Krankenhäuser Mittelbarer Landesdienst Kommunale Zweckverbände Sozialversicherungsträger unter Aufsicht des Landes Rechtlich Einrichtungen in öffentlicher Rechtsform¹ Jahr

14 14 1 Entwicklung im Personalstand 1.4 Beschäftigte auf Dauer nach Beschäftigungsbereichen und Dienstverhältnis Unmittelbarer Landesdienst Land Jahr Öffentlicher Dienst Krankenhäuser Jahr 2000 ohne Stiftungen

15 15 Unmittelbarer Landesdienst Gemeinden und Gemeindeverbände Krankenhäuser Mittelbarer Landesdienst Kommunale Zweckverbände Sozialversicherungsträger unter Aufsicht des Landes Rechtlich Einrichtungen in öffentlicher Rechtsform¹ Jahr

16 16 1 Entwicklung im Personalstand 1.5 Beschäftigte in Ausbildung nach Beschäftigungsbereichen und Dienstverhältnis Unmittelbarer Landesdienst Land Jahr Öffentlicher Dienst Krankenhäuser Jahr 2000 ohne Stiftungen

17 17 Unmittelbarer Landesdienst Gemeinden und Gemeindeverbände Krankenhäuser Mittelbarer Landesdienst Kommunale Zweckverbände Sozialversicherungsträger unter Aufsicht des Landes Rechtlich Einrichtungen in öffentlicher Rechtsform¹ Jahr

18 18 1 Entwicklung im Personalstand 1.6 Frauen nach Beschäftigungsbereichen und Dienstverhältnis Jahr Öffentlicher Dienst Unmittelbarer Landesdienst Land Krankenhäuser Jahr 2000 ohne Stiftungen

19 19 Unmittelbarer Landesdienst Gemeinden und Gemeindeverbände Kommunale Zweckverbände Mittelbarer Landesdienst Krankenhäuser Sozialversicherungsträger unter Aufsicht des Landes Rechtlich Einrichtungen in öffentlicher Rechtsform¹ Jahr

20 20 1 Entwicklung im Personalstand 1.7 Beschäftigte des Bundesdienstes im Land Brandenburg nach Beschäftigungsbereichen und Dienstverhältnis Schl.- Nr. Beschäftigungsbereich Jahr Beschäftigte Vollzeitbeschäftigte und Richter Teilzeitbeschäftigte und Richter Bundesdienst Unmittelbarer Bundesdienst darunter Bund ¹ Mittelbarer Bundesdienst

21 21 1 Entwicklung im Personalstand 1.7 Beschäftigte des Bundesdienstes im Land Brandenburg nach Beschäftigungsbereichen und Dienstverhältnis Schl.- Nr. Beschäftigungsbereich Jahr Beschäftigte Vollzeitbeschäftigte und Richter Teilzeitbeschäftigte und Richter 06 darunter Bundesagentur für Arbeit Sozialversicherungsträger unter Aufsicht des Bundes einschließlich Berufs- und Zeitsoldaten

22 22 2 Personal im Landesbereich am 30. Juni Beschäftigte nach Beschäftigungsverhältnis, Geschlecht und Beschäftigungsbereichen Beschäftigungsverhältnis Insgesamt Land Rechtlich Einrichtungen in öffentlicher Rechtsform Darunter Frauen Land Rechtlich Einrichtungen in öffentlicher Rechtsform Beschäftigte Richter Vollzeitbeschäftigte Richter Teilzeitbeschäftigte Richter Vollzeitäquivalente Richter Nachrichtlich: Teilzeitbeschäftigte T1 und Richter Teilzeitbeschäftigte T2 und Richter Teilzeitbeschäftigte ohne Altersteilzeit und Richter Altersteilzeitbeschäftigte und Richter Altersteilzeitbeschäftigte im Blockmodell Arbeitsphase und Richter Altersteilzeitbeschäftigte im Blockmodell Freistellungsphase und Richter Altersteilzeitbeschäftigte im Teilzeitmodell und Richter ohne Bezüge Beschäftigte und Richter Geringfügig Beschäftigte

23 23 2 Personal im Landesbereich am 30. Juni Beschäftigte nach Aufgabenbereichen und Beschäftigungsbereichen Fkz. Aufgabenbereich Beschäftigte Land Rechtlich Einrichtungen in öffentlicher Rechtsform Vollzeitäquivalente Land Rechtlich Einrichtungen in öffentlicher Rechtsform Allgemeine Dienste /02 Politische Führung und zentrale Verwaltung¹ darunter 011 Politische Führung Innere Verwaltung Statistischer Dienst Hochbauverwaltung Öffentliche Sicherheit und Ordnung darunter 042 Polizei Rechtsschutz darunter 052 Ordentliche Gerichte und Staatsanwaltschaften Justizvollzugsanstalten Finanzverwaltung Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung² darunter 11/12 Allgemeinbildende und berufliche Schulen Hochschulen darunter 131 Universitäten Hochschulkliniken... 16/17 Wissenschaft, Forschung³ Soziale Sicherung, soziale Kriegsfolgeaufgaben⁴ Gesundheit, Umwelt, Sport und Erholung darunter 312 Krankenhäuser und Heilstätten... 4 Wohnungswesen, Städtebau, Raumordnung⁵ Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe, Dienstleistungen Verkehrs- und Nachrichtenwesen Wirtschaftliche Unternehmen⁶ einschl. auswärtiger Angelegenheiten 2 einschl. kultureller Angelegenheiten 3 einschl. Entwicklung außerhalb der Hochschulen 4 einschl. Wiedergutmachung 5 einschl. kommunaler Gemeinschaftsdienste 6 einschl. allgemeinem Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen

24 24 2 Personal im Landesbereich am 30. Juni Beschäftigte nach Einstufungen, Geschlecht und Beschäftigungsbereichen Beschäftigte Land Darunter Frauen Land Einstufung Rechtlich Einrichtungen in öffentlicher Rechtsform Rechtlich Einrichtungen in öffentlicher Rechtsform und Richter B 11 B B B B R 8 R R R R C C C 2 C W W W A 16 hd A 15 hd A 14 hd A 13 hd A 15 gd L A 14 gd L A 13 gd L A 13 gd S + Zulage A 13 gd S A A A 10 gd A 9 gd A 9 md S + Zulage A 9 md S A A A 6 A 5 md A 6 ed S A 5 ed S A 4 A in Ausbildung höherer Dienst gehobener Dienst mittlerer Dienst

25 25 2 Personal im Landesbereich am 30. Juni Beschäftigte nach Einstufungen, Geschlecht und Beschäftigungsbereichen Beschäftigte Land Darunter Frauen Land Einstufung Rechtlich Einrichtungen in öffentlicher Rechtsform Rechtlich Einrichtungen in öffentlicher Rechtsform Außertariflich E 15Ü E E E E E E E 9, E 9b E 8, E 8a E 7, E 7a E E E 4, E 4a E 3, E 3a E 2Ü E E nicht zuordenbar¹ in Ausbildung höherer Dienst gehobener Dienst mittlerer Dienst beinhaltet alle Tarifverträge, welche nicht den TVöD/TV-L zugeordnet werden konnten und einzelvertragliche Beschäftigungsverhältnisse

26 26 2 Personal im Landesbereich am 30. Juni Beschäftigte nach Alter, Geschlecht und Beschäftigungsbereichen Beschäftigte Land Alter in Jahren Rechtlich Einrichtungen in öffentlicher Rechtsform Darunter Frauen Land Rechtlich Einrichtungen in öffentlicher Rechtsform und jünger und älter Durchschnittsalter... 47,2 47,8 45,4 44,5 47,3 47,9 44,7 44,7

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