Referat für Arbeit und Wirtschaft Beteiligungsmanagement
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- Ulrike Carin Wetzel
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1 Telefon: Telefax: Herr Doll Referat für Arbeit und Wirtschaft Beteiligungsmanagement Verringerung der Schließzeiten an den Bahnschranken entlang der S8 im Stadtbezirk 13 Bogenhausen Antrag Nr / A von Herrn StR Robert Brannekämper und Herrn StR Dr. Georg Kronawitter vom Sitzungsvorlage Nr / V Beschluss des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft am (SB) Öffentliche Sitzung Kurzübersicht zur beiliegenden Beschlussvorlage Anlass Antrag Nr / A von Herrn StR Robert Brannekämper und Herrn StR Dr. Georg Kronawitter vom Inhalt Die Schließzeitensituation an den Bahnübergängen entlang der S8 wird dargestellt. Entscheidungsvorschlag Die Ausführungen der Stadtwerke München GmbH/MVG und DB Netz AG zur Schließzeitensituation an den Bahnübergängen entlang der S8 werden zur Kenntnis genommen. Gesucht werden kann auch nach Daglfing, Linienzugbeeinflussung (LZB), Bahnübergang
2 Telefon: Telefax: Herr Doll Referat für Arbeit und Wirtschaft Beteiligungsmanagement Verringerung der Schließzeiten an den Bahnschranken entlang der S8 im Stadtbezirk 13 Bogenhausen Antrag Nr / A von Herrn StR Robert Brannekämper und Herrn StR Dr. Georg Kronawitter vom Sitzungsvorlage Nr / V Anlagen Beschluss des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft am (SB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Herr StR Robert Brannekämper und Herr StR Dr. Georg Kronawitter haben am den Antrag Nr / A (Anlage 1) gestellt, mit der Bitte um Überprüfung der Schließzeiten der Bahnschranken im 13. Stadtbezirk. Die Stadtwerke München GmbH/MVG hat hierzu wie folgt Stellung genommen (Anlage 2): Im gesamten Busnetz Münchens stellt der Bahnübergang Daglfing eines der größten verkehrstechnischen Probleme dar. Dieser Bahnübergang wird von zwei Buslinien, den Linien 188 und 189, jeweils im 20-Minuten-Takt überquert. Die Fahrpläne dieser Linien sind zwar so gestaltet, dass die Busse bei pünktlichem S-Bahnbetrieb nicht vor der geschlossenen Schranke stehen sollten. Dies schränkt jedoch die Fahrplanung erheblich ein und verursacht fahrplantechnische Zwänge, die andere wünschenswerte Anschlüsse verschlechtern. In der Praxis kommt es jedoch sehr häufig vor, dass die Busse der MVG dennoch vor der geschlossenen Schranke stehen. Dies ist auf verspätete S-Bahnen oder Güterzüge zurückzuführen. Daher kommt es auch vor, dass die Schranken über einen längeren Zeitraum geschlossen bleiben, wenn mehrere Züge zeitnah eintreffen und ein Öffnen der Schranken zwischendurch aus Sicherheitsgründen vermieden wird.
3 Seite 2 Jede Maßnahme an den Schrankenanlagen, die zu einer Verringerung der Schließzeiten führen könnte, wäre aus Sicht der MVG zu begrüßen. Dabei sind natürlich die sicherheitsrechtlichen Aspekte, z. B. ein ausreichender Durchrutschweg, zu beachten. Nachdem derzeit eine höhenfreie Gestaltung dieses Bahnübergangs nicht absehbar ist, ist aus Sicht der MVG eine Zwischenlösung zur Reduzierung der Schließzeiten in jedem Fall wünschenswert, die dann gegebenenfalls auch auf andere Bahnübergänge (z. B. Feldmoching) übertragen werden könnte. Die DB Netz AG hat hierzu folgende Stellungnahme abgegeben (Anlage 3): Der Bahnübergang Brodersenstraße am Haltepunkt Englschalking und der Bahnübergang Daglfinger Straße am Bahnhof Daglfing seien als signalgesteuerte Vollschrankenanlagen abhängig geschaltet von den Aus- bzw. Einfahrsignalen der genannten Bahnhöfe. Täglich fahren laut Aussage der DB Netz AG 130 S-Bahnen und 70 Lok- und Güterzüge; daraus resultieren jeweils 200 Schließvorgänge für beide Bahnübergänge. Vorbedingung für das Auf-Fahrt-Stellen des jeweils vorgelegenen Ausfahrsignals durch den Fahrdienstleiter Unterföhring sei das Schließen der Schranken. Nach Befahren des Einschaltpunktes durch den Zug/ S-Bahn beginne der Schließvorgang bei einer Vollschrankenanlage mit einer Räumzeit von 10 Sekunden und einer Anrückzeit von 74 Sekunden. Der Schließvorgang sei in der Regel, kurz bevor der Zug das Ausfahrsignal antreffe, beendet. Die Schließzeiten am Bahnübergang Brodersenstraße betragen im Schnitt mehrere Minuten. Im Falle nicht voraussehbarer Verkehrskonstellationen seien bis zu zehn Minuten möglich. Die vorhandenen Signalanlagen seien 1998 errichtet worden. Die Einschaltpunkte für die Bahnübergänge seien mit Rücksicht auf den Straßenverkehr bereits innerhalb der Grenzwerte des gültigen Regelwerks optimiert. Da die technischen Möglichkeiten für höhengleiche Kreuzungen mit Vollschrankenanlagen bereits ausgereizt seien, wären zum Erreichen kürzerer Schließzeiten grundsätzlich nur Halbschranken mit Deckungssignalen unmittelbar vor dem Bahnübergang denkbar. Wegen der vorhandenen Verkehrssituation erachtet die DB Netz AG jedoch Halbschranken mit Deckungssignalen als nicht geeignet, zumal die Realisierung von Deckungssignalen unmittelbar vor dem Bahnübergang bei den vorhandenen örtlichen Verhältnissen an den sich dann ergebenden zu kurzen Signalabständen von Bahnhof zu Bahnhof scheitern würde.
4 Seite 3 Die im Antrag angesprochene Variante, die Schranken am Bahnübergang Daglfinger Straße erst zu schließen, wenn die stadteinwärts fahrende S-Bahn am Haltepunkt Daglfing zum Stehen gekommen ist, widerspräche dem bestehenden Regelwerk. Bei der vorgeschlagenen Betriebsweise würden sich Züge auf einen offenen Bahnübergang zu bewegen, ohne dass ein deckendes Signal dessen Schutz gewährleisten könnte. Zudem halten nicht alle Züge am Haltepunkt Daglfing. Knapp ein Drittel der planmäßig verkehrenden Züge bestünden aus Güterzügen. Die Linienzugbeeinflussung (LZB) sei ein rechnergesteuertes Zugsicherungs- und Zugsteuerungssystem. Sie regle die Zugfahrten durch eine lückenlose Überwachung der Geschwindigkeiten und steuere sie mit Hilfe der Führerraumanzeigen oder direkt mittels der Automatischen Fahr- und Bremssteuerung (AFB). Die LZB ermögliche, als Weiterentwicklung der Blocktechnik mit ortsfesten Signalen, eine Erhöhung der Streckenleistungsfähigkeit. Eine Ausdehnung der vorhandenen LZB in Richtung S8 (Daglfing) sei deshalb kein geeignetes Mittel zur Verkürzung der Schrankenschließzeiten. Überdies bestünden keine technischen Abhängigkeiten und Zusammenhänge. Anhörungsrechte eines Bezirksausschusses sind nicht gegeben. Der Bezirksausschuss des 13. Stadtbezirks Bogenhausen, das Kreisverwaltungsreferat, der Korreferent des Referates für Arbeit und Wirtschaft, Herr Stadtrat Helmut Schmid, und der Verwaltungsbeirat für das Beteiligungsmanagement, Herr Stadtrat Dr. Florian Vogel, haben jeweils einen Abdruck der Beschlussvorlage erhalten. II. Antrag des Referenten 1. Die Ausführungen der Stadtwerke München GmbH/MVG und DB Netz AG zur Schließzeitensituation an den Bahnübergängen entlang der S8 werden zur Kenntnis genommen. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. 3. Der Antrag Nr / A von Herrn StR Robert Brannekämper und Herrn StR Dr. Georg Kronawitter vom ist hiermit geschäftsordnungsgemäß behandelt.
5 Seite 4 III. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der/Die Vorsitzende Der Referent Ober-/Bürgermeister/-in ea. Stadtrat/-rätin Dr. Wieczorek Berufsm. Stadtrat IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenografischen Sitzungsdienst an das Direktorium - Dokumentationsstelle an die Stadtkämmerei an das Revisionsamt z. K. V. Wv. RAW/FBV <M:\FB_V\swm\3 Gremien\1 Stadt\1 Stadtrat\2 Antraege\Csu\185 Beschluss.doc > zur weiteren Veranlassung Zu V. 1. Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An die BA-Geschäftsstelle Ost An das KVR HA III An das RAW-FB I Per Hauspost An die Stadtwerke München GmbH VB BGF -1 mit der Bitte um Kenntnisnahme. Am
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