Ein Todesfall Was ist zu tun, woran ist zu denken? Leitfaden der Gemeinde Oberembrach

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1 Ein Todesfall Was ist zu tun, woran ist zu denken? Leitfaden der Gemeinde Oberembrach Gemeinde Oberembrach Stand:

2 Inhaltsverzeichnis 1. Todesfall was ist zu tun? Grundsätzliches zur Bestattung Mehr als Formalitäten Was unmittelbar zu tun ist Das Wichtigste in Kürze Wichtige Adressen und Telefonnummern: Bestattung wo, wie und wann soll die Bestattung stattfinden? Diverse Informationen Seite 2 von 10

3 1. Todesfall was ist zu tun? Ob Sie den Verlust eines lieben Menschen beklagen oder vorsorgliche Massnahmen für Ihren eigenen Tod treffen wollen wir möchten Sie mit den folgenden Hinweisen in den organisatorischen Bereichen unterstützen. Für die würdevolle Begleitung des Verstorbenen auf seinem letzten Weg sind viele Vorbereitungen notwendig. Allfällige Wünsche und Weisungen des Verstorbenen sind zu berücksichtigen. Fehlt eine solche Willensäusserung, gilt der Wunsch der nächsten Angehörigen. Vereinbarungen über Bestattungswünsche können bereits zu Lebzeiten beim Bestattungsamt deponiert werden. Das Bestattungsamt Oberembrach steht Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung. 1.1 Grundsätzliches zur Bestattung Gemäss kantonaler Bestattungsverordnung ist die Wohngemeinde für die Bestattung ihrer Einwohner verantwortlich. Damit steht jedem Einwohner der Gemeinde Oberembrach, ungeachtet der Zugehörigkeit zu einer Konfession, auf dem Gemeindefriedhof Embrach-Oberembrach eine kostenlose Bestattung zu. Damit verbunden ist die Pflicht, dass der Tod eines Einwohners dem Bestattungsamt der Wohngemeinde innert 2 Tagen gemeldet werden muss, unabhängig davon, ob dessen Bestattung in der Wohngemeinde oder auswärts erfolgt. Eine Bestattung bzw. Kremation soll nicht früher als 48 Stunden und in der Regel nicht später als 96 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen. Bei Vorliegen besonderer Umstände (Wochenende, Feiertage usw.) kann entsprechend Rücksicht genommen werden. Die Hinterbliebenen haben anzugeben, ob eine Kremation oder eine Erdbestattung gewünscht wird. Entscheidend ist der letzte Wille der/des Verstorbenen; fehlt eine solche Willensäusserung, gilt der Wunsch der nächsten Angehörigen. Soll eine verstorbene Person, die nicht in der Gemeinde Oberembrach wohnhaft war, auf dem Friedhof Embrach-Oberembrach bestattet werden, ist die Einwilligung des Friedhofvorstehers erforderlich. Beachten Sie dazu auch die weiteren Angaben dieses Leitfadens. Bevor Sie den Todesfall dem Bestattungsamt melden, ist es ratsam, sich zu den nachfolgenden Fragen einige Gedanken zu machen: Hat der Verstorbene Bestattungswünsche geäussert oder sogar schriftlich niedergelegt? Wird eine Erdbestattung oder Kremation gewünscht? Erfolgt die Bestattung im Friedhof Embrach-Oberembrach oder auswärts? Sofern eine Kremation vorgesehen ist, soll die Urne direkt zum Friedhof Embrach geschickt werden oder wird sie von den Angehörigen im Krematorium abgeholt? Wird eine Bestattung mit öffentlicher Abdankung oder eine Bestattung im Familienkreis (stille Bestattung) gewünscht? Soll die Bestattung bzw. Urnenbeisetzung in ein Einzel-, Familien-, oder Gemeinschaftsgrab erfolgen? Wird eine Aufbahrung in der Abdankungshalle Embrach oder im Krematorium gewünscht? Sollen der/dem Verstorbenen die eigenen Privatkleider angezogen werden oder wird ein Leichenhemd bevorzugt? Seite 3 von 10

4 2. Mehr als Formalitäten Was unmittelbar zu tun ist Zuerst Bei einem Todesfall zu Hause kontaktieren Sie die Hausärztin/den Hausarzt, dessen Stellvertretung oder die Notärztin/den Notarzt. Erst mit der ausgestellten Todesbescheinigung darf die verstorbene Person in eine Aufbahrungshalle überführt werden. Bei einem Todesfall im Spital oder Heim verständigt das Pflegepersonal die Ärztin/den Arzt, der Tod wird feststellt und die ärztliche Todesbescheinigung ausgestellt. Die ärztliche Todesbescheinigung sowie die Todesanzeige - beides Originaldokumente - werden vom Spital oder Heim direkt an das Zivilstandsamt des Sterbeortes gesandt. Die Angehörigen erhalten in der Regel von beiden Dokumenten eine Kopie. Das Pflegepersonal teilt den Angehörigen zudem mit, wie lange der oder die Verstorbene noch im Zimmer bleiben darf oder ob das Spital oder Heim über eine eigene Aufbahrung verfügt. Das Personal veranlasst in der Regel auch die Überführung in eine Aufbahrungshalle, wo die Angehörigen nochmals ausreichend Gelegenheit haben, Abschied zu nehmen. Bei einem Unfall oder Suizid handelt es sich um einen aussergewöhnlichen Todesfall, welcher der Polizei gemeldet werden muss. Zudem wird der Bezirksarzt hinzugezogen. In der Regel wird die verstorbene Person ins Institut für Rechtsmedizin überführt, welches die Fragen nach Todeszeit, Todesursache und Todesart abklärt. Die Untersuchung kann einige Tage in Anspruch nehmen. Der oder die Verstorbene darf bestattet werden, wenn das Institut für Rechtsmedizin seine Untersuchungen abgeschlossen hat. Anmeldung Überführung Jeder Todesfall auf dem Gebiet der Gemeinde Oberembrach muss beim Bestattungsamt baldmöglichst, jedoch innert 2 Tagen, gemeldet werden. Die Anmeldung sollte persönlich durch die Angehörigen oder eine bevollmächtigte Person erfolgen, wenn die/der Verstorbene in der Gemeinde Oberembrach wohnhaft gewesen war. Beim Bestattungsamt werden die Details der Aufbahrung, Bestattung und die Trauerfeier besprochen. Beachten Sie dazu die weiteren Informationen dieses Leitfadens. Die Überführung, das Einkleiden und falls gewünscht die Aufbahrung im Friedhof Embrach-Oberembrach bzw. im Krematorium Winterthur besorgt das Bestattungsunternehmen Hans Gerber AG in 8315 Lindau. Während der Öffnungszeiten des Gemeindehauses übernimmt das Bestattungsamt die Auftragserteilung an Gerber AG. Ausserhalb der Bürozeiten des Bestattungsamtes kann der Arzt den Bestatter direkt anfordern. Beim Bestattungsamt erhalten Sie den Zugangscode für den Aufbahrungsraum in der Abdankungshalle des Friedhofgebäudes Embrach- Oberembrach. In Absprache mit dem Arzt und dem Bestattungsamt kann auch eine Aufbahrung zu Hause vereinbart werden. Seite 4 von 10

5 Dokumente: Zum Gespräch beim Bestattungsamt sind folgende Dokumente mitzubringen: - bei einem Todesfall zu Hause das Original der ärztlichen Todesbescheinigung - bei einem auswärtigen Todesfall die Kopie der Todesbescheinigung inkl. der Kopie der Todesanzeige des Spitals bzw. des Heimes oder die Bestattungsbewilligung des Zivilstandsamtes des Sterbeortes - bei Einwohnern der Gemeinde Oberembrach den Schriftenempfangsschein bzw. Ausländerausweis - Personen mit auswärtigem Wohnsitz, die jedoch in unserer Gemeinde verstorben sind, nebst der ärztlichen Todesbescheinigung persönliche Ausweise wie ID-Karte, Pass oder Ausländerausweis - Falls vorhanden, schriftliche Bestattungswünsche der verstorbenen Person Seite 5 von 10

6 3. Das Wichtigste in Kürze Zuerst falls der Tod zu Hause eintritt: Hausarzt benachrichtigen. Ist dieser nicht zu erreichen, Notfallarzt über Aerztefon bei Unfalltod, Suizid: Polizei benachrichtigen Angehörige benachrichtigen nächste Schritte was mehr Zeit hat später prüfen, ob eine Sterbeverfügung/Bestattungswünsche des/der Verstorbenen existiert Tod bei Bestattungsamt melden oder an Feiertagen und Gesprächstermin vereinbaren für die Organisation der Bestattung und Überführung (Ort, Termin, Bestattungsart, Grabart usw.) Falls Überführung, Einkleidung und Einsargung vor dem Gespräch beim Bestattungsamt stattfinden soll, anmelden bei Hans Gerber AG, Lindau, Todesanzeige aufsetzen und drucken lassen Leidzirkulare aufsetzen und drucken lassen, versenden evtl. Lebenslauf verfassen Termin mit dem zuständigen Pfarrer/Trauerredner für das Besprechen der Abdankung vereinbaren Blumenschmuck für das Grab bestellen Leidmahl organisieren Arbeitgeber benachrichtigen, sofern der/die Verstorbene erwerbstätig war Todesfall den Versicherungen melden (Lebens-, Unfallversicherungen u. Pensionskasse) Banken/Post benachrichtigen Testament ungeöffnet dem Bezirksgericht übergeben Erbschein beim Bezirksgericht Bülach bestellen ( oder online die notwendigen Unterlagen für das Steuerinventar zusammentragen (siehe Merkblatt über die Inventarisation) Vermieter benachrichtigen Vereine benachrichtigen Danksagungen aufsetzen evtl. Zimmer im Altersheim, Wohnung oder Haus räumen evtl. Abos von Zeitungen, Radio/TV und Telefon kündigen persönliche Gegenstände der/des Verstorbenen ordnen Grabpflege organisieren Grabstein auswählen Seite 6 von 10

7 4. Wichtige Adressen und Telefonnummern: Bestattungsamt Oberembrach Gemeindeverwaltung, Pfungenerstrasse 11, 8425 Oberembrach Über Feiertage wird ein Pikettdienst organisiert. Beachten Sie dazu die Publikationen im Mitteilungsblatt Embrachertal oder rufen Sie an. Bestattungsamt Embrach Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 9, 8424 Embrach Aerztefon, Notfallarzt Polizei 117 Bestatter, Leichentransport Hans Gerber AG, Lättenstrasse 9, 8315 Lindau Reformierte Pfarrer Reformiertes Pfarramt Katholisches Pfarramt Krematorium Winterthur Matthias Fürst / matthias.fuerst@zh.ref.ch Marianne Kuhn / marianne.kuhn@zh.ref.ch Katharina Steinmann / katharina.steinmann@zh.ref.ch Pfarrhausstrasse 2, 8424 Embrach Steinackerweg 22, 8424 Embrach Am Rosenberg 5, 8400 Winterthur Friedhof Pfarrhausstrasse, 8424 Embrach Embrach-Oberembrach Friedhofdienst: Friedhofgärtner Meier Gartenbau AG, Alte Landstrasse 110, 8302 Kloten Grabunterhaltsvertrag Bestattungsamt Embrach, Todesanzeigen Medico AG, Dorfstrasse 5, 8424 Embrach Leidzirkulare Zivilstandsamt Bülach Marktgasse 27, 8180 Bülach Bezirksgericht Bülach Spitalstrasse 13, 8180 Bülach (Erbenbescheinigung) Seite 7 von 10

8 5. Bestattung wo, wie und wann soll die Bestattung stattfinden? Bestattungsort Bestattungsart Öffentliche Abdankung Stille Bestattung Im Kanton Zürich ist für die Bestattung die Wohngemeinde zuständig. Wenn die verstorbene Person nicht auf dem Friedhof in Embrach bestattet werden soll, benötigen Sie von der Friedhofverwaltung der Bestattungsgemeinde eine Einwilligung bzw. bei einer Urnenbeisetzung ausserhalb des Friedhofs die Bewilligung des Grundeigentümers. Die Einzelheiten (Datum und Zeit der Bestattung etc.) sind direkt mit der zuständigen Stelle des Bestattungsortes abzusprechen. Für die Bestattung auf dem Friedhof Embrach-Oberembrach stehen folgende Grabarten zur Verfügung: Erdbestattung: Reihengrab, Familiengrab Urnenbestattung: Reihengrab, Urnennische, Gemeinschaftsgrab mit Namensnennung oder anonymes Gemeinschaftsgrab Bei Erdbestattungen ist der Leichnam spätestens am Vortag der Bestattung ins Friedhofgebäude Embrach zu überführen. Am Bestattungstag wird der Sarg auf Wunsch in der Abdankungshalle aufgebahrt. Ohne gegenteilige Vereinbarung ist dabei das Sargfenster geöffnet. Die Sargsenkung ins Grab erfolgt nur auf speziellen Wunsch in Anwesenheit der Angehörigen und Trauergemeinde. Eine Kremation erfolgt vorgängig der Urnenbeisetzung im Krematorium Winterthur. Die Urne ist bis spätestens Uhr am Bestattungstag dem Friedhof Embrach zu übergeben. Der genaue Ablauf wird mit dem zuständigen Pfarrer nach den eigenen Bedürfnissen besprochen. Bei öffentlichen Bestattungen und Urnenbeisetzungen begibt sich die Trauergemeinde nach der Grabrede zur Abdankung in die reformierte Kirche. Dies gilt in der Regel für alle Abdankungen, unabhängig der Konfessionszugehörigkeit. Sofern die Abdankung in der Abdankungshalle des Friedhofs stattfinden soll, ist dies mit dem Bestattungsamt und dem zuständigen Pfarrer zu vereinbaren. Bestattungen und Urnenbeisetzungen können von Montag bis Freitag durchgeführt werden. Solche mit öffentlichen Abdankungen werden jeweils auf Uhr angesetzt. Wird eine Bestattung bzw. Urnenbeisetzung im Familienkreis mit anschliessend öffentlicher Abdankung in der Kirche gewünscht, so besammelt sich die Trauerfamilie bereits um Uhr in der Abdankungshalle des Friedhofs. Die Trauergemeinde besammelt sich zur Abdankung um Uhr direkt in der Kirche. Mit der stillen Bestattung ist der Verzicht auf eine öffentliche Abdankungsfeier gemeint. Es werden vor der Bestattung keine Todesanzeigen publiziert. Der Abschied findet meist um Uhr in kleinstem Kreis auf dem Friedhof am Grab statt. Auf eine Abdankung in der Kirche wird in der Regel verzichtet. Seite 8 von 10

9 Terminvereinbarung Der Termin für die Bestattung- bzw. Urnenbeisetzung und Abdankung wird bei der Vorsprache auf dem Bestattungsamt vereinbart. Bei einer Kremation richtet sich der Termin für die Urnenbeisetzung und Abdankung nach den Wünschen der Angehörigen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Urne erst am Folgetag nach der Kremation auf den Friedhof überführt werden kann. Den Termin für die Kremation wird mit dem Bestattungsamt vereinbart. Bestattungskosten Einwohnern steht eine kostenlose Bestattung am Wohnort zu. Nicht alle Kosten, die im Zusammenhang mit einem Todesfall entstehen, werden jedoch von der Wohngemeinde übernommen. Durch die Angehörigen sind insbesondere zu übernehmen: - zusätzliche Transportkosten - Spezialausführungen des Sarges und der Urne - zusätzliche Kosten für Aufbahrungen zu Hause - Grabplatzmiete für Familiengräber - Grabbepflanzung und Grabunterhaltskosten - Kosten der privaten Todesanzeigen und Leidzirkulare usw. Vergütung aus- Erfolgt eine Bestattung auf einem auswärtigen Friedhof, können die Angewärtige Bestattung hörigen an das Bestattungsamt Oberembrach unter Vorweisung der Rechnungskopie ein Gesuch um Vergütung der Todesfallkosten gemäss 47 der kantonalen Bestattungsverordnung stellen. Dasselbe gilt für Todesfallkosten von Einwohnern, die nicht in der Gemeinde Oberembrach gestorben sind. Bestattung aus- Verstorbene Personen mit auswärtigem Wohnort können auf Gesuch und wärtiger Personen Bewilligung des Friedhofvorstehers auf dem Friedhof Embrach-Oberembrach bestattet werden. Voraussetzung dafür ist der Nachweis einer besonderen Beziehung des Verstorbenen oder seiner Angehörigen zu den Gemeinden Embrach oder Oberembrach. Amtliche Anzeige Bei Bestattungen von Einwohnern mit öffentlicher Abdankung veranlasst das Bestattungsamt Oberembrach die Veröffentlichung der Todesanzeige in dem Infokasten der Gemeinde. Falls gewünscht übernimmt die Gemeinde die Versandkosten für eine Todesanzeige in alle Haushalte der Gemeinde. Seite 9 von 10

10 6. Diverse Informationen Todesschein Steuerinventar Erbenbescheinigung Grabunterhalt Grabunterhaltsvertrag Grabmäler Dieser wird auf Verlangen und gegen Gebühr vom Zivilstandsamt des Sterbeortes ausgestellt. Die Angehörigen benötigen in der Regel einen Todesschein für Banken, Versicherungen, Krankenkasse, Pensionskasse, Erbenbescheinigung etc. Am Gespräch auf dem Bestattungsamt wird ein Orientierungsschreiben an die Angehörigen abgegeben. Im Kanton Zürich gibt es keine amtliche Erbschaftsverwaltung. Die Erben müssen die Angelegenheiten selber regeln. Banken verlangen in der Regel eine Erbenbescheinigung bzw. einen Erbschein. Diese kann beim Bezirksgericht des letzten Wohnortes verlangt werden. Für Oberembrach ist das Bezirksgericht Bülach zuständig. Die Bepflanzung der Gräber ist Sache der Hinterbliebenen. Die für den Grabschmuck gewählte Bepflanzung hat sich dem Friedhofcharakter anzupassen. Ortsfremde oder durch Grösse und Struktur besonders auffallende und die Gesamtharmonie störende Pflanzen sind unzulässig. Für die Dauer der gesetzlichen Ruhezeit auf dem Friedhof, kann auf Verlangen hin ein Grabunterhaltsvertrag beim Bestattungsamt Embrach abgeschlossen werden. Das Errichten von Grabmälern oder deren Abänderung ist nur mit Genehmigung des Friedhofvorstehers gestattet. Die Grabmäler sollen den Anforderungen der Ästhetik und Pietät entsprechen und dürfen die Harmonie der Umgebung sowie die ruhige Gesamtwirkung des Friedhofes nicht stören. Die Vorschriften der Friedhof- und Bestattungsverordnung sind einzuhalten. Das Setzen der Grabmäler bei Erdbestattungen darf frühestens 9 Monate nach der Beisetzung erfolgen, bei Urnenbestattungen nach 3 Monaten. Eigene Notizen Dieser Leitfaden ist nicht abschliessend. Es sind die wichtigsten Punkte, welche bei einem Todesfall zu beachten sind, enthalten. Das Bestattungsamt erteilt gerne weitere Auskünfte. Im Weiteren gilt die Friedhof- und Bestattungsverordnung vom Seite 10 von 10

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