Rechtliche Grundlagen des Sportunterrichts

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1 Fit für den Sportunterricht in der Grundschule Rechtliche Grundlagen des Sportunterrichts Altenkunstadt, 17. Oktober 2012 Andreas Wuttke, Fachberater Sport beim Schulamt Wunsiedel

2 Qualifikationen Basissport- und Erweiterter Basissportunterricht Lehrer mit Sportqualifikation (auch arbeitslos), Fachlehrer für Sport, Diplomsportlehrer und bedingt Volksschullehrer o Vereinsübungsleiter, Förderlehrer, Sportökonomen Schwimmunterricht Lehrer mit Sportqualifikation (auch arbeitslos), Fachlehrer für Sport, Volksschullehrer mit Schwimmausbildung, Diplomsportlehrer mit Schwimmausbildung und Förderlehrer mit F-ÜL Rettungsschwimmen o Vereinsübungsleiter, Förderlehrer ohne ÜL-Lizenz, Sportökonomen und Schwimmmeister Trendsportarten Unter Beachtung der einschlägigen Durchführungsbestimmungen des KMs und des GUVV

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4 Tipps zur Planung & Durchführung Sorgfältige Planung in enger Abstimmung mit der Schulleitung, ggf. auch unter Einbeziehung des Elternbeirates Umfassende Information, beispielsweise über die geografischen Gegebenheiten und über alternative Ausweichziele, um sich vor Ort Handlungsalternativen (z.b. bei Witterungsumschlag) zu sichern Transparenz gegenüber Schülern und Eltern, ggf. durch ein Merkblatt mit Hinweisen auf: Programm, Zeit- und Organisationsrahmen, Telefonnummern zur Sicherstellung der Erreichbarkeit, Ausrüstung (z.b. witterungsgerechte Kleidung, Schutzausrüstung, Sonnenschutz) Vorbereitung der Schulveranstaltung im Unterricht (z. B. Sportunterricht, Geografie, Biologie )

5 Erste-Hilfe-Ausrüstung mitgenommen? Telefonnummern (Bergwacht, Leiter, Kollegen) notiert? Handy dabei? Anwesenheit überprüft? Organisations- und Zeitrahmen vorgegeben? Ausrüstungscheck durchgeführt (Sportgerät, Bekleidung/Schuhe, Sonnenschutz )? Programm auf Könnensstand, Interesse und Belastbarkeit der Schüler abgestimmt (Gelände, Materialien, Pausen )? Gegebenenfalls leistungsangepassten Wechsel der Schüler in eine andere Gruppe vorgenommen?

6 Besondere Hinweise Von Rafting, Canyoning, Schlauchreiten, Downhill- Mountainbiking etc. wird dringend abgeraten Der Besuch eines Hochseilgartens bedarf einer intensiven Vorbereitung (Einstimmung der Schüler) und Prüfung (Schwierigkeitsgrad der Angebote) im Vorfeld Bei externen Komplettangeboten im erlebnispädagogischen Bereich hat sich die Schule im Vorfeld zu informieren, was im Einzelnen angeboten wird und zu prüfen, ob die Angebote dem Leistungsniveau der Schüler entsprechen Bei Wassersportangeboten (z. B. Segeln, Kanufahren, Surfen) ist unbedingt darauf zu achten, dass alle Schüler schwimmen können und mit Rettungswesten ausgestattet sind. Die verantwortliche Lehrkraft muss rettungsfähig sein, d. h. mindestens das Rettungsschwimmabzeichen in Bronze besitzen

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8 Wichtige Hinweise: Körperlich schwache Schüler dürfen nicht überfordert werden! Die Mitnahme eines Erste-Hilfe-Sets inkl. Verbandzeug ist vorgeschrieben. Die Mitnahme eines funktionstüchtigen Handys wird dringend empfohlen. Die Lehrkraft ist verpflichtet, während der gesamten sportlichen Unternehmung ihre Aufsichts- und Fürsorgepflicht wahrzunehmen. Dies gilt auch gegenüber volljährigen Schülern. Der Umfang der Aufsichtspflicht richtet sich nach der geistigen und charakterlichen Reife der zu beaufsichtigenden Schüler. Die Lehrkraft ist verpflichtet, ihr Augenmerk auf die vielfältigen Gefahren zu richten, die sich während einer sportlichen Unternehmung ergeben können.

9 Wichtige Hinweise: Nachdrücklich wird auf die erhöhte Verantwortung bei gefahrengeneigten sportlichen Unternehmungen hingewiesen. So bleibt z. B. auch in Schwimmbädern die Pflicht zur Aufsichtsführung über die Schüler ausschließlich und in vollem Umfang bei der begleitenden Lehrkraft, unabhängig der den Schwimmmeistern obliegenden Pflicht zur Überwachung des Badebetriebs. Wenn eine Klasse im Rahmen eines Wandertages zum Baden an einen See oder in ein Schwimmbad geht, muss sichergestellt sein, dass mindestens eine Begleitlehrkraft rettungsfähig ist, d. h. in der Lage ist, einen Schüler ggf. zu retten. Als Qualifikation ist dazu mindestens das Rettungsschwimmabzeichen Bronze erforderlich. Beim Baden in freien Gewässern ist außerdem besonders auf die Auswahl einer geeigneten Badestelle zu achten.

10 Wichtige Hinweise: Bei Schullandheimaufenthalten mit sportlichem Schwerpunkt ist die Einbeziehung gewerblicher Unternehmen zur Erteilung von Unterricht in den angebotenen Sportarten nicht zulässig. Lediglich bei der Durchführung eines außerunterrichtlichen sportlichen Schnupperangebotes ist ggf. das Einbeziehen eines externen Referenten möglich. Die Gesamtverantwortung bleibt aber immer bei der betreuenden Lehrkraft. Im Rahmen schulischer Veranstaltungen sind die Schüler durch die gesetzliche Schülerunfallversicherung gegen körperliche Schäden versichert. Eine zusätzliche Unfallversicherung ist deshalb nicht erforderlich. Je nach Art der sportlichen Unternehmung bzw. der verwendeten Sportgeräte empfiehlt sich der Abschluss einer Gruppenhaftpflichtversicherung. Staatliche Mittel stehen hierfür nicht zur Verfügung.

11 GUVV-Empfehlung Tragen eines Helms Für alle Sportarten, bei denen im Falle einer Kollision oder eines Sturzes der Kopf extremen Belastungen ausgesetzt wäre Umsetzung der Empfehlung durch Schulleiter- Erlass zur Helmpflicht gegebenenfalls Ausschluss der Helmverweigerer Helmpool einer oder mehrerer Schulen vor Ort

12 Verwendung von Slacklines In der Sporthalle mit der bekannten Ausstattung nicht möglich (GUVV!) Im Freien nur bei Bäumen mit Mindestdurchmesser von 30 cm Externe Anbieter im Sportunterricht Im Sportunterricht ausgeschlossen Für Schnupperangebote möglich HAFTUNGSAUSSCHLUSS FÜR ANBIETER: Von der Schulleitung oder vom Lehrer auf gar keinen Fall zu unterschreiben!!!

13 Für weitere Infos und Fragen Fachberater Sport Andreas Wuttke Zaunkönigstr Marktredwitz Tel: 09231/87330 Fax: 09231/

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