Vereinbarung über Höchstpreise. für ergotherapeutische Leistungen für die Zeit vom an

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1 Leistungserbringergruppe Vereinbarung über Höchstpreise für ergotherapeutische Leistungen für die Zeit vom an Zwischen dem Deutschen Verband der Ergotherapeuten e. V. und der AOK NORDWEST - Die Gesundheitskasse, AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse, IKK classic, Knappschaft, dem BKK-Landesverband NORDWEST, wird für das Bundesland Nordrhein-Westfalen folgende Vergütungsregelung vereinbart: 1. Vom an gelten die aufgelisteten Vergütungssätze für ergotherapeutische Leistungen als Höchstpreise; diese Höchstpreise sind Endpreise. Mit ihnen sind sämtliche Vertragsleistungen abgegolten. Sie gelten für alle Leistungen, die nach dem bzw erbracht werden. 2. Die Zuzahlung gemäß 32 Abs. 2 SGB V richtet sich nach den abrechenbaren Preisen. 3. Die Vereinbarungspartner gehen davon aus, dass die höheren Vergütungssätze auch dazu genutzt werden, die Vergütungssituation der angestellten Therapeutinnen und Therapeuten sukzessive zu verbessern. Zu diesem Zweck können die Vereinbarungspartner generell oder stichprobenhaft in anonymisierter Form Übersichten über die in den ergotherapeutischen Praxen gezahlten Vergütungen zur Einsichtnahme anfordern. 4. Diese Vereinbarung tritt am in Kraft. Sie kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalendermonats, frühestens zum , gekündigt werden. Bis zu einer neuen Vereinbarung sind die Höchstpreise der Anlage der Abrechnung zugrunde zu legen.

2 - 2 - Vergütungssätze für die Zeit vom bis : Ergotherapeutische Funktionsanalyse (nur einmal bei Behandlungsbeginn abrechenbar) 22,08 EUR Ergotherapeutische Einzelbehandlung bei motorisch-funktionellen Störungen 30,04 EUR Ergotherapeutische Einzelbehandlung bei sensomotorischen/ perzeptiven Störungen 40,47 EUR Ergotherapeutisches Hirnleistungstraining/neuropsychologisch orientierte Einzelbehandlung 32,25 EUR Ergotherapeutische Einzelbehandlung bei psychisch-funktionellen Störungen 49,70 EUR Regelbehandlungszeit: 60 bis 75 Minuten 54107* Ergotherapeutische Einzelbehandlung bei motorisch-funktionellen Störungen als Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld im Rahmen eines Hausbesuches (einmal pro Regelfall, bis zu 3 Einheiten an einem Tag); je Einheit von 30 bis 45 Minuten 30,04 EUR 54108* Ergotherapeutische Einzelbehandlung bei sensomotorischen/ perzeptiven Störungen als Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld im Rahmen eines Hausbesuches (einmal pro Regelfall, bis zu 3 Einheiten an einem Tag); je Einheit von 45 bis 60 Minuten 40,47 EUR 54109* Ergotherapeutische Einzelbehandlung bei psychisch-funktionellen Störungen als Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld im Rahmen eines Hausbesuches (einmal pro Regelfall, bis zu 2 Einheiten an einem Tag); je Einheit von 60 bis 75 Minuten 49,70 EUR

3 Ergotherapeutische Einzelbehandlung bei psychisch-funktionellen Störungen, soweit verordnete zusammenhängende Einheiten als Belastungserprobung abgegeben werden 91,70 EUR Regelbehandlungszeit: 120 bis 150 Minuten Ergotherapeutische Gruppenbehandlung bei motorisch-funktionellen Störungen (3 bis 5 Patienten); je Patient 11,07 EUR Ergotherapeutische Gruppenbehandlung bei sensomotorischen/ perzeptiven Störungen (3 bis 5 Patienten); je Patient 14,39 EUR Ergotherapeutisches Hirnleistungstraining als Gruppenbehandlung (3 bis 5 Patienten); je Patient 14,39 EUR Ergotherapeutische Gruppenbehandlung bei psychisch-funktionellen Störungen (3 bis 5 Patienten); je Patient 26,48 EUR Regelbehandlungszeit: 90 bis 120 Minuten Ergotherapeutische Gruppenbehandlung bei psychisch-funktionellen Störungen, soweit verordnete zusammenhängende Einheiten als Belastungserprobung abgegeben werden (3 bis 5 Patienten); je Patient 52,17 EUR Regelbehandlungszeit: 180 bis 240 Minuten Thermische Anwendungen (Wärme und Kälte) (nur abrechnungsfähig neben Positionen 54102, 54103, und sowie bei entsprechender Verordnung) 4,32 EUR Ergotherapeutische temporäre Schiene ohne Kostenvoranschlag bis 150,00 EUR Ergotherapeutische temporäre Schiene nach Kostenvoranschlag ab 150,01 EUR

4 Verwaltungsaufwand für Therapeut-Arzt-Bericht (nur abrechenbar, wenn der verordnende Vertragsarzt nach Ende der Behandlungsserie einen schriftlichen Bericht über den Therapieverlauf auf dem Verordnungsvordruck anfordert) 0,70 EUR Abrechnungspauschale für den vertragsärztlich verordneten Hausbesuch eines Patienten 13,60 EUR Die zusätzliche Abrechnung der Positionen und ist in diesem Fall nicht möglich Abrechnungspauschale für den vertragsärztlich verordneten Hausbesuch mehrerer Patienten in sozialen Einrichtungen (z. B. Senioren-/Pflegeheim) an einem Tag, je Patient 6,96 EUR Die zusätzliche Abrechnung der Position ist in diesem Fall nicht möglich Abrechnungspauschale für den Hausbesuch bei Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld (nur einmal pro Regelfall nach Rücksprache mit dem verordnenden Arzt abrechenbar) 13,60 EUR Ärztlich verordneter Hausbesuch eines Patienten 9,49 EUR Diese Position ist nur abrechenbar, sofern die Entfernung von der Wohnung des Patienten zum nächsterreichbaren Behandler mindestens 20 km beträgt und die Genehmigung der zuständigen Krankenkasse vorliegt. Die zusätzliche Abrechnung der Position ist in diesem Fall nicht möglich Wegegeld je km 0,30 EUR Diese Position ist nur abrechenbar, sofern die Entfernung von der Wohnung des Patienten zum nächsterreichbaren Behandler mindestens 20 km beträgt und die Genehmigung der zuständigen Krankenkasse vorliegt. Die zusätzliche Abrechnung der Positionen und ist in diesem Fall nicht möglich. * Diese Leistungsposition kann nicht zusätzlich zur Anzahl der verordneten Therapien, sondern nur als Bestandteil der verordneten Behandlungsserie erbracht und mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Sofern z. B. 10 ergotherapeutische Therapien verordnet worden sind und 3 Behandlungseinheiten als Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld im Rahmen eines Hausbesuches in Anspruch genommen werden, verbleiben lediglich 7 Behandlungseinheiten für die Durchführung der ergotherapeutischen Behandlung in der Praxis.

5 - 5 - Vergütungssätze für die Zeit vom bis : Ergotherapeutische Funktionsanalyse (nur einmal bei Behandlungsbeginn abrechenbar) 23,07 EUR Ergotherapeutische Einzelbehandlung bei motorisch-funktionellen Störungen 31,39 EUR Ergotherapeutische Einzelbehandlung bei sensomotorischen/ perzeptiven Störungen 42,29 EUR Ergotherapeutisches Hirnleistungstraining/neuropsychologisch orientierte Einzelbehandlung 33,70 EUR Ergotherapeutische Einzelbehandlung bei psychisch-funktionellen Störungen 51,93 EUR Regelbehandlungszeit: 60 bis 75 Minuten 54107* Ergotherapeutische Einzelbehandlung bei motorisch-funktionellen Störungen als Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld im Rahmen eines Hausbesuches (einmal pro Regelfall, bis zu 3 Einheiten an einem Tag); je Einheit von 30 bis 45 Minuten 31,39 EUR 54108* Ergotherapeutische Einzelbehandlung bei sensomotorischen/ perzeptiven Störungen als Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld im Rahmen eines Hausbesuches (einmal pro Regelfall, bis zu 3 Einheiten an einem Tag); je Einheit von 45 bis 60 Minuten 42,29 EUR 54109* Ergotherapeutische Einzelbehandlung bei psychisch-funktionellen Störungen als Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld im Rahmen eines Hausbesuches (einmal pro Regelfall, bis zu 2 Einheiten an einem Tag); je Einheit von 60 bis 75 Minuten 51,93 EUR

6 Ergotherapeutische Einzelbehandlung bei psychisch-funktionellen Störungen, soweit verordnete zusammenhängende Einheiten als Belastungserprobung abgegeben werden 95,82 EUR Regelbehandlungszeit: 120 bis 150 Minuten Ergotherapeutische Gruppenbehandlung bei motorisch-funktionellen Störungen (3 bis 5 Patienten); je Patient 11,57 EUR Ergotherapeutische Gruppenbehandlung bei sensomotorischen/ perzeptiven Störungen (3 bis 5 Patienten); je Patient 15,03 EUR Ergotherapeutisches Hirnleistungstraining als Gruppenbehandlung (3 bis 5 Patienten); je Patient 15,03 EUR Ergotherapeutische Gruppenbehandlung bei psychisch-funktionellen Störungen (3 bis 5 Patienten); je Patient 27,67 EUR Regelbehandlungszeit: 90 bis 120 Minuten Ergotherapeutische Gruppenbehandlung bei psychisch-funktionellen Störungen, soweit verordnete zusammenhängende Einheiten als Belastungserprobung abgegeben werden (3 bis 5 Patienten); je Patient 54,52 EUR Regelbehandlungszeit: 180 bis 240 Minuten Thermische Anwendungen (Wärme und Kälte) (nur abrechnungsfähig neben Positionen 54102, 54103, und sowie bei entsprechender Verordnung) 4,52 EUR Ergotherapeutische temporäre Schiene ohne Kostenvoranschlag bis 150,00 EUR Ergotherapeutische temporäre Schiene nach Kostenvoranschlag ab 150,01 EUR

7 Verwaltungsaufwand für Therapeut-Arzt-Bericht (nur abrechenbar, wenn der verordnende Vertragsarzt nach Ende der Behandlungsserie einen schriftlichen Bericht über den Therapieverlauf auf dem Verordnungsvordruck anfordert) 0,70 EUR Abrechnungspauschale für den vertragsärztlich verordneten Hausbesuch eines Patienten 14,21 EUR Die zusätzliche Abrechnung der Positionen und ist in diesem Fall nicht möglich Abrechnungspauschale für den vertragsärztlich verordneten Hausbesuch mehrerer Patienten in sozialen Einrichtungen (z. B. Senioren-/Pflegeheim) an einem Tag, je Patient 7,27 EUR Die zusätzliche Abrechnung der Position ist in diesem Fall nicht möglich Abrechnungspauschale für den Hausbesuch bei Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld (nur einmal pro Regelfall nach Rücksprache mit dem verordnenden Arzt abrechenbar) 14,21 EUR Ärztlich verordneter Hausbesuch eines Patienten 9,91 EUR Diese Position ist nur abrechenbar, sofern die Entfernung von der Wohnung des Patienten zum nächsterreichbaren Behandler mindestens 20 km beträgt und die Genehmigung der zuständigen Krankenkasse vorliegt. Die zusätzliche Abrechnung der Position ist in diesem Fall nicht möglich Wegegeld je km 0,30 EUR Diese Position ist nur abrechenbar, sofern die Entfernung von der Wohnung des Patienten zum nächsterreichbaren Behandler mindestens 20 km beträgt und die Genehmigung der zuständigen Krankenkasse vorliegt. Die zusätzliche Abrechnung der Positionen und ist in diesem Fall nicht möglich. * Diese Leistungsposition kann nicht zusätzlich zur Anzahl der verordneten Therapien, sondern nur als Bestandteil der verordneten Behandlungsserie erbracht und mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Sofern z. B. 10 ergotherapeutische Therapien verordnet worden sind und 3 Behandlungseinheiten als Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld im Rahmen eines Hausbesuches in Anspruch genommen werden, verbleiben lediglich 7 Behandlungseinheiten für die Durchführung der ergotherapeutischen Behandlung in der Praxis.

8 - 8 - Bochum, Dortmund, Düsseldorf, Essen, Münster, Karlsbad, den Deutscher Verband der Ergotherapeuten e. V. AOK NORDWEST Die Gesundheitskasse AOK Rheinland/Hamburg Die Gesundheitskasse IKK classic Knappschaft BKK-Landesverband NORDWEST

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