Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Von der Pflicht zur Kür?! Diethelm Müller
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- Heidi Fischer
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1 (BEM) Von der Pflicht zur Kür?! Diethelm Müller
2 Rechtliche Grundlagen Sozialgesetzbuch IX, 84 (2) Prävention Dienstvereinbarung Integration nach 83 SGB IX für die Stadt Wolfsburg
3 Wer ist betroffen? Alle Beschäftigten, die in den letzten 12 Monaten mehr als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeits- oder dienstunfähig waren. Längere oder wiederholte Erkrankungen werden zusammengerechnet
4 1-3 Tage 3-42 Tage länger als 42 Kalendertage/30Arbeitstage in 12 Monaten krank) monatliche Ermittlung der BEM-Zahlen mehr als 42 Tage
5 Hilfe und Unterstützung durch Klärung: keine Kontrolle (z. B. Fehlzeitengespräch) wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden werden kann wie erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann wie der Arbeitsplatz erhalten werden kann
6 Was ist gewollt? Betriebliches Eingliederungs- Management = geordnetes Verfahren = alle Maßnahmen beziehen sich auf den Arbeitsplatz/Betrieb = Eingliederung statt Ausgliederung
7 Ziele Recht auf Rehabilitation und Teilhabe verwirklichen Arbeitsunfähigkeit überwinden Arbeitsfähigkeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern langfristig erhalten Behinderungen und chronische Erkrankungen vermeiden den Arbeitsplatz langfristig sichern
8 Integrationsvereinbarung Vernetzung mit anderen betrieblichen Regelungen und Instrumenten Gefährdungsanalysen nach 5 und 6 ArbSchG Gesundheitsförderung Gesundheitsbericht Arbeitsschutz Betriebliche Sozialarbeit/Sozialberatung Suchtprävention Konfliktvereinbarung/Gewaltprävention
9 Die wichtigsten Akteure - wertet Krankheitszeiten aus - macht Gesprächsangebote - holt Zustimmung des AN ein - bindet mit Zustimmung weitere Akteure ein - klärt zusammen mit Personalrat mögliche Maßnahmen extern Rehaträger Integrationsamt Arbeitgeber Vorgesetzter ergänzende beratende Funktion Argus-Experten Arbeitnehmerin Arbeitnehmer intern - entscheidet über das Ob = Zustimmung zum BEM - bestimmt weitere Beteiligte neben dem Arbeitgeber - ist während des BEM mitwirkungsverpflichtet Personalrat GSV
10 6 Schritte zur Wiedereingliederung monatliche Ermittlung der Betroffenen MA Kontaktaufnahme mit MA durch FK oder Vertrauensperson Erstgespräch mit FK und/oder Personalrat/ SBV Fallbesprechung mit MA und allen, die zum BEM beitragen können Maßnahmen werden festgelegt Maßnahmen erfolgreich? MA lehnt Gespräch ab Kein BEM erforderlich Keine Maßnahme Maßnahmen abgelehnt nein ja BEM beendet BEM beendet BEM beendet BEM beendet BEM beendet Seite 10
11 Was ist wichtig, was ist gewollt? Einzelfallbezogene und prozesshafte Gestaltung des Verfahrens (ergebnisoffen) Suchprozess nach einer Lösung keine Rezepte Mitarbeiterbeteiligung (freiwillig und mit Zustimmung) Verfahrensverantwortung bei der Führungskraft Enge Zusammenarbeit mit Personalrat und ggf. Schwerbehindertenvertretung Unterstützung durch Experten (intern/extern)
12 Verfahren ist beschrieben in Anlage 4 der DV Integration - Datenlieferung durch Argus/Personaldienste - Beteiligung Personalrat, ggf. SBV - Zustimmung des MA einholen und ggf. Beteiligung Personalrat - Einladung zum Erstgespräch - Inhalt der Gespräche: Zusammenhang AU-Zeiten und Arbeitsbedingungen Lösungsansätze / Hilfen und Maßnahmen - Unterstützung durch AMD und andere Experten
13 Mögliche Hilfen und Maßnahmen Prävention Vermeidung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren (Gefährdungsbeurteilung) Gesundheitsförderung Ermittlung von Fehlbeanspruchungen Arbeitsschutz Rehabilitation Med. Rehabilitation ambulant / stationär Stufenweise Wiedereingliederung Arbeits- und Belastungserprobung Maßnahmen der berufliche Rehabilitation Integration Veränderungen - Arbeitsumfeld - Arbeitsplatz - Arbeitsorganisation - Arbeitszeit - Telearbeitsplätze Innerbetriebliche Qualifizierung Umsetzung auf anderen Arbeitsplatz Teilrente Teilzeit Leistungen zur Teilhabe
14 Dokumentation Einladungen und Vordrucke im Intranet Die Dokumentation erfolgt nach gemeinsamer Absprache. Zum Ende des BEM wird ein Abschlussvermerk für Argus erstellt. Der Vorgang wird längstens drei Jahre aufbewahrt.
15 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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