ENTWURF EINES BERICHTS
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1 Europäisches Parlament Haushaltsausschuss 2017/2286(BUD) ENTWURF EINES BERICHTS über die allgemeinen Leitlinien für die Vorbereitung des Haushaltsplans 2019, Einzelplan III Kommission (2017/2286(BUD)) Haushaltsausschuss Berichterstatter: Daniele Viotti PR\ docx PE v01-00 In Vielfalt geeint
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3 ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG S EUROPÄISCHEN PARLAMENTS zu den allgemeinen Leitlinien für die Vorbereitung des Haushaltsplans 2019, Einzelplan III Kommission (2017/2286(BUD)) Das Europäische Parlament, gestützt auf Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre , gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung 2, gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates 3, gestützt auf den Beschluss 2014/335/EU, Euratom des Rates vom 26. Mai 2014 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union 4, unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr und die zwischen Parlament, Rat und Kommission vereinbarten gemeinsamen Erklärungen, die diesem beigefügt sind, unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom... zu den haushaltspolitischen Leitlinien für 2019 (00000/2018), gestützt auf Artikel 86a seiner Geschäftsordnung, unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltsausschusses (A8-0000/2018), A. in der Erwägung, dass die Verhandlungen über den Haushaltsplan der EU für 2019, die letzten in der laufenden Wahlperiode, gleichzeitig mit der Aufnahme der Verhandlungen über die Verordnung zur Festlegung des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) und den Eigenmittelbeschluss geführt werden; 1 ABl. L 347 vom , S ABl. C 373 vom , S ABl. L 298 vom , S ABl. L 168 vom , S ABl. L xx vom... PR\ docx 3/7 PE v01-00
4 B. in der Erwägung, dass die beiden Teile der Haushaltsbehörde darauf hinwirken müssen, dass kein Beschluss über den Haushaltsplan für 2019 gefasst wird, der der Festlegung eines ehrgeizigen künftigen MFR im Wege stehen könnte; C. in der Erwägung, dass sich entsprechend der im Dezember 2017 erzielten Einigung über die Einleitung der zweiten Phase der Verhandlungen das Brexit-Verfahren nicht unmittelbar auf den Haushaltsplan für 2019 auswirken sollte; in der Erwägung, dass sich der für den März 2019 vorgesehene Brexit dennoch auf die Standpunkte der einzelnen Akteure auswirken dürfte; D. in der Erwägung, dass populistische und extremistische Bewegungen in allen Mitgliedstaaten zunehmend regen Zuspruch finden, was häufig zu irreführenden Informationen über die EU und ihren Haushalt geführt hat; E. in der Erwägung, dass die jahrelangen Sparmaßnahmen das Misstrauen der Bürger gegenüber der EU verstärkt haben; F. in der Erwägung, dass sich der Rat in den letzten Jahren wiederholt in Widersprüche verwickelt hat, indem er neue politische Prioritäten für die EU festgelegt hat, jedoch keine Bereitschaft erkennen ließ, neue Mittel zur Finanzierung dieser Prioritäten bereitzustellen; Erwartungen der Bürger 1. betont, dass sich die langsame Erholung von den Folgen der Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise als unzureichend erwiesen hat, um den Alltag der EU-Bürger zum Besseren zu verändern, sich jedoch gleichzeitig die sozialen Ungleichheiten weiter verschärfen; 2. hebt hervor, dass die Bürger der EU entgegen populistischen Darstellungen erwarten, dass die EU mehr tut und sie vor den Folgen des globalen Wettbewerbs, des Klimawandels und der Bedrohungen der internationalen Sicherheit schützt; ist der Ansicht, dass die EU, um diese Erwartungen zu erfüllen, im Rahmen ihres Zuständigkeitsbereichs Besseres leisten muss, um die Kluft zwischen dem Lebensstandard der EU-Bürger zu verkleinern, die europäische Wirtschaft und ihre Bürger auf die Herausforderung der Digitalisierung vorzubereiten, Migrationsströme zu steuern und verschiedenen Formen der Diskriminierung wie der Diskriminierung von Frauen oder lesbischen, schwulen, bi-, trans- und intersexuellen Personen ein Ende zu setzen, gleichzeitig jedoch der Strategie Europa 2020 und den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung vollumfänglich entsprechen muss; Nachhaltige Gestaltung der Zukunft und eine stärkere Solidarität innerhalb und außerhalb der EU Eine nachhaltige Zukunft 3. ist der Ansicht, dass mit dem Haushaltsplan der EU für 2019 in erster Linie auf die Herausforderungen reagiert werden muss, vor denen die jungen Menschen in der EU stehen; PE v /7 PR\ docx
5 4. begrüßt, dass im Vermittlungsverfahren betreffend den Haushaltsplan der EU für 2018 auf Druck des Parlaments eine Aufstockung der ursprünglich vorgeschlagenen besonderen Mittelzuweisung für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen um neue Mittel in Höhe von 116,7 Mio. EUR beschlossen wurde, sodass sich der Gesamtbetrag für 2018 nun auf 350 Mio. EUR beläuft; erwartet, dass mit dem Haushaltsplan für 2019 überaus ehrgeizige Ziele für die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit verfolgt werden; 5. ist der Ansicht, dass das Programm Erasmus+ im Lichte der Feierlichkeiten zu seinem dreißigjährigen Bestehen zusammen mit den Kulturprogrammen der EU weiterhin das führende Programm zur Förderung der Jugendmobilität und zur Vermittlung der wichtigsten europäischen Werte an junge Menschen ist; ist ferner der Ansicht, dass Erasmus+ für 2019 ausreichende Mittel zugewiesen werden sollten, damit sämtliche förderfähigen Anträge positiv beschieden werden können; 6. empfiehlt, für Unternehmen, insbesondere für KMU, in der EU ein günstiges Umfeld für Innovation zu schaffen, indem für die Forschungsprogramme der EU wie Horizont 2020 und Programme zur Förderung von KMU wie COSME die notwendigen finanziellen Mittel bereitgestellt werden; ist der Ansicht, dass dies angesichts einer sich rasant wandelnden und stark wettbewerbsorientierten Welt und der tiefgreifenden Veränderungen, die die Digitalisierung in allen Wirtschaftszweigen bewirkt, notwendig ist; 7. weist erneut darauf hin, dass der Garantiefonds des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) zum Teil auf Kosten des Programms Horizont 2020 und der Fazilität Connecting Europe finanziert wurde; bekräftigt seinen seit langer Zeit vertretenen Standpunkt, dass neue Maßnahmen mit neuen Mitteln finanziert werden sollten; 8. würdigt den Einsatz, mit dem sich die Mitgliedstaaten seit Kurzem einer neuen Verteidigungsstrategie der EU zur Stärkung der Hard Power und der Soft Power widmen, und ist der Ansicht, dass diese im Lichte der zunehmenden Instabilität in der Welt, die durch neue Arten von Bedrohungen noch verstärkt wird, den Bedenken der Bürger entgegenkommt; befürwortet die vor Kurzem von der Kommission ergriffene Initiative zur Einleitung eines Europäischen Programms zur industriellen Entwicklung im Verteidigungsbereich als ersten Schritt hin zu einem europäischen Verteidigungsfonds; 9. erwartet, dass am Ende der Verhandlungen über den Haushaltsplan für 2019 in realistischer Höhe Finanzmittel für den Betrieb und die Verwaltung der EU-Agenturen bereitgestellt werden, sodass diese ihrer zunehmenden Arbeitsbelastung im Bereich der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, des Terrorismus und des Grenzmanagements gewachsen sind; 10. ist der Ansicht, dass sich die EU in Zeiten, in denen sich maßgebliche Akteure weigern, ihren im Übereinkommen von Paris eingegangenen Verpflichtungen zur Bekämpfung des Klimawandels nachzukommen, mit dem Haushaltsplan für 2019 unmittelbar als Vorreiterin in dieser Sache positionieren muss; PR\ docx 5/7 PE v01-00
6 Eine stärkere soziale, territoriale und internationale Solidarität 11. betont, dass die ausgeprägten Sozialschutzsysteme der Mitgliedstaaten diese dabei unterstützt haben, die Folgen der Krise abzufedern; ist der Ansicht, dass die EU die Mitgliedstaaten bei gleichzeitiger voller Berücksichtigung von deren Zuständigkeiten unterstützen kann, indem sie Programme zur Bekämpfung von Ungleichheiten, zur Linderung der schlimmsten Formen der Armut wie der Kinderarmut und zur Überwindung der nachteiligen Folgen der Digitalisierung für die Arbeitsbedingungen und die Sozialschutzsysteme mit ausreichenden Mitteln ausstattet; 12. ist der Ansicht, dass die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, insbesondere auf dem Arbeitsmarkt, nicht nur nicht den Werten der EU entspricht, sondern auch das Wirtschaftswachstum empfindlich hemmt; erwartet, dass mit dem Haushaltsplan für 2019 Investitionen gefördert werden, die dazu beitragen, den Zugang von Frauen zum Arbeitsmarkt zu verbessern, beispielsweise durch Infrastrukturen, die die Vereinbarkeit des Berufs- und Privatlebens fördern; 13. bringt erneut seine Besorgnis angesichts der Verzögerungen bei der Umsetzung der Kohäsionspolitik zum Ausdruck und erwartet, dass dieses wichtige Sinnbild der territorialen Solidarität der EU auf den neuesten Stand gebracht wird; ist der Ansicht, dass für eine zügige Umsetzung in ausreichender Höhe Mittel für Zahlungen und Mittel für Verpflichtungen bereitgestellt werden sollten; 14. ist der Ansicht, dass sich sowohl die EU als auch die Mitgliedstaaten gegenüber den nach Europa einreisenden Migranten solidarisch zeigen sollten, indem sie sich dieser Herausforderung stellen; ist ferner der Ansicht, dass die Agenturen und Maßnahmen der EU im Bereich bzw. im Zusammenhang mit der Steuerung der Migrationsströme mit ausreichenden Mitteln ausgestattet werden sollten, um dieser Herausforderung begegnen zu können, und dass sich die EU, um die Kosten auf lange Sicht zu begrenzen und indem sie ihren Werten entsprechend handelt, auch insofern solidarisch zeigen sollte, als sie in den Herkunftsstaaten Bedingungen für Frieden und Wohlstand schafft, indem sie das Augenmerk verstärkt auf entwicklungspolitische Maßnahmen richtet; weist erneut darauf hin, dass es nicht zu einer Umschichtung von Mitteln für entwicklungspolitische zu sicherheits- und verteidigungspolitischen Zielen kommen darf; Erwartungen an das Verfahren für fordert die Kommission auf, weiterhin in allen Phasen des Verfahren als ehrliche Vermittlerin aufzutreten; 16. begrüßt, dass das Verfahren für 2018 im Anschluss an die Halbzeitrevision des MFR verdeutlicht hat, dass die Haushaltsbehörde ihre Vorrechte umfassend wahrnehmen kann, um im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens die Mittel und den Inhalt des EU-Haushaltsplans festzulegen; PE v /7 PR\ docx
7 17. erwartet, dass die Verhandlungen über den Haushaltsplan für 2019 auf der Grundlage gemeinsamer politischer Ziele geführt werden und dem Mehrwert der Programme und Maßnahmen der EU Rechnung tragen; ist der Ansicht, dass dieses Ziel nur dann verwirklicht werden kann, wenn die Verhandlungsparteien umgehend von den Standpunkten der jeweils anderen unterrichtet werden und die Verhandlungen ehestmöglich aufnehmen; o o o 18. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln. PR\ docx 7/7 PE v01-00
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