Lohns t e u e r - Info ( 13/ )

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Lohns t e u e r - Info ( 13/ )"

Transkript

1 Lohns t e u e r - Info ( 13/ ) In dieser Ausgabe 1 Aus der Finanzverwaltung Lohnoptimierung: Neues zur Abrechnung und Gestaltung bei sog. Jobbikes Abkürzungsverzeichnis... 8 Aus der Finanzverwaltung 1. Lohnoptimierung: Neues zur Abrechnung und Gestaltung bei sog. Jobbikes Viele Arbeitgeber stellen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bereits (Elektro-) Fahrräder zur privaten Nutzung bzw. zur Nutzung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zur Verfügung. Oftmals werden Arbeitgeber auch gezielt von sog. Lohnoptimierern diesbezüglich angesprochen. Die korrekte Berechnung des dabei entstehenden geldwerten Vorteils ist von Bedeutung, insbesondere auch, um Auseinandersetzungen bei Lohnsteuer-Außenprüfungen und eine mögliche Arbeitgeberhaftung zu vermeiden. Es gilt, Folgendes zu unterscheiden: 1 Regelfälle (Arbeitsvertrag oder andere arbeitsrechtliche Grundlage) Entsprechend der Bestimmungen zur Erfassung von geldwerten Vorteilen aus einer Dienstwagengestellung ist auch bei der Überlassung von (Elektro-) Fahrrädern an Arbeitnehmer zu prüfen, ob die Überlassung aufgrund eines Arbeitsvertrags bzw. einer anderen arbeitsrechtlichen Grundlage erfolgt. 2 Von einer solchen Überlassung als Ausfluss aus dem Dienstverhältnis ist auszugehen, - wenn die Überlassung arbeitsvertraglicher Vergütungsbestandteil ist (z. B. von vornherein bei Abschluss des Arbeitsvertrags oder im Rahmen einer Beförderung) oder 1 Erlasse der FinVerw. sollen in Kürze ergehen 2 BMF-Schreiben v , BStBl I 2016, 1449

2 2 - wenn eine steuerlich anzuerkennende Gehaltsumwandlung mit Wirkung für die Zukunft vereinbart ist (d. h. ein Arbeitnehmer verzichtet unter Änderung des Arbeitsvertrags auf einen Teil seines Barlohns und sein Arbeitgeber gewährt stattdessen Sachlohn in Form der Fahrradüberlassung). Zwischen dem Arbeitgeber und einem Leasing-Anbieter wird i.d.r. ein Leasing-Rahmenvertrag abgeschlossen. Der Arbeitnehmer kann sich ein Fahrrad aus dem Sortiment des Fachhändlers aussuchen. Dieses wird sodann vom Leasinggeber erworben. Zwischen dem Arbeitgeber und dem Leasinggeber wird ein Leasingvertrag abgeschlossen. Zugleich schließt der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer für die Dauer seines Leasingvertrags (i.d.r. 36 Monate) einen gesonderten Überlassungsvertrag ab. Der Mitarbeiter verzichtet i.d.r. während der Leasingdauer in Höhe der Leasingrate auf Barlohn. Der Arbeitsvertrag wird dahingehend geändert. Eine Privatnutzung des Fahrrads wird i.d.r. zugelassen. Durch die steuerlich zulässige Gehaltsumwandlung resultiert die Dienstradgestellung aus dem Dienstverhältnis. Eine vom Arbeitsvertrag unabhängige Sonderrechtsbeziehung liegt infolge der Gehaltsumwandlung nicht vor. Bewertung des geldwerten Vorteils Die Bewertung der Überlassung des Dienstrades erfolgt nach folgenden Grundsätzen: 3 Geldwerter Vorteil und Fahrradgestellung Die Überlassung eines Fahrrads an den Arbeitnehmer ist lohnsteuerrechtlich mit einem Durchschnittswert 4 zu erfassen. Dieser beträgt monatlich 1 % der unverbindlichen Herstellerpreisempfehlung im Zeitpunkt der Inbetriebnahme (brutto, abgerundet auf volle 100 ). Hiermit sind sämtliche Fahrten abgegolten, also insbesondere Privatfahrten und Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Der Erfassung eines zusätzlichen geldwerten Vorteils mit 0,03 % für jeden Entfernungskilometer zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte bedarf es nicht. Diese Bewertung des geldwerten Vorteils gilt gleichermaßen für Elektrofahrräder, wenn diese verkehrsrechtlich als Fahrrad einzuordnen sind (insbesondere keine Kennzeichen- und Versicherungspflicht). 3 gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v , BStBl I 2012, Abs. 2 Satz 10 EStG

3 3 Die Bewertung des geldwerten Vorteils erfolgt mit einem Durchschnittswert. Die 44 -Freigrenze kommt hierauf nicht zur Anwendung, weil es an einer Marktpreisbewertung mangelt. 5 Die 44 -Freigrenze kann gestalterisch anderweitig genutzt werden; sie ist durch die Fahrradgestellung nicht verbraucht. Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer durch Gehaltsumwandlung mehrere Fahrräder zur Verfügung, z. B. ein zusätzliches für den nicht beim Arbeitgeber beschäftigten Ehegatten, ist der geldwerte Vorteil für alle zur Verfügung gestellten Fahrräder zu versteuern. Die sog. Junggesellenklausel greift insoweit nicht. Geldwerter Vorteil und Gestellung von Fahrrädern, die verkehrsrechtlich als Fahrzeug einzuordnen sind Bei Elektrofahrrädern, die verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeug einzuordnen sind, gelten die lohnsteuerrechtlichen Bewertungsvorschriften für die Überlassung von Dienstwagen. Das bedeutet, die Ermittlung des geldwerten Vorteils kann entweder nach der 1 %-Methode oder nach der Fahrtenbuchmethode 6 erfolgen. Die Wahl der Fahrtenbuchmethode bei einer Jobradnutzung ist zwar theoretisch denkbar; in der Praxis dürfte zumindest bislang kein (elektronisches) Fahrtenbuch für ein solches Jobbike geführt werden. Möglich ist dies aber. Durch die Anwendung der Bewertungsvorschriften zum Dienstwagen sind folgende Besonderheiten zu beachten: Maßgeblich ist der inländische Listenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrrads (abgerundet auf volle 100 ). Nach dem Sinn und Zweck dürfte eine Minderung entsprechend der Regelungen zu Elektrofahrzeugen in Frage kommen. 7 Das Job-Bike wird dem Arbeitnehmer in Einzelfällen neben einem Dienstwagen zur Verfügung gestellt. Bei der Dienstwagenbesteuerung wird von der Finanzverwaltung bei gleichzeitiger Nutzung mehrerer Dienstwagen bestimmt, dass bei der Ermittlung des privaten Nutzungswerts nur der inländische Listenpreis des überwiegend genutzten Fahrzeugs zu Grunde zu legen ist, wenn die Nutzung der Fahrzeuge durch andere zur Privatsphäre des Arbeitnehmers zählenden Personen so 5 siehe 8 Abs. 2 Satz 11 i.v.m. Abs. 2 Satz 1 EStG 6 8 Abs. 2 Sätze 2 bis 5 i.v.m. 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG 7 siehe 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 und 3 EStG und BMF-Schreiben v , BStBl I 2014, 835

4 4 gut wie ausgeschlossen ist (sog. Junggesellenklausel). 8 Diese sog. Junggesellenklausel gilt nur für die Überlassung mehrerer Kraftfahrzeuge. D. h. sie kommt nach dem Wortlaut zur Anwendung, wenn neben dem Dienstwagen ein (Elektro-) Fahrrad zur Verfügung gestellt wird, dass verkehrsrechtlich als Kfz einzuordnen ist. Ob diese Auslegung mit dem Sinn und Zweck vereinbar ist, ist fraglich. Die Kostendeckelung, wonach der pauschale Nutzungswert für das (Elektro-) Fahrrad auf die entstandenen Kosten beschränkt ist, gilt auch insoweit. 9 Oftmals hat der Arbeitnehmer selbst Kosten für die Nutzung des (Elektro-) Fahrrad zu tragen (z. B. Reparaturkosten). Selbst wenn diese Aufwendungen nicht unmittelbar über den Arbeitgeber abgerechnet werden und nach Maßgabe des BMF-Schreibens vom 19. April den geldwerten Vorteil nicht mindern dürften, sind diese zumindest nach der aktuellen BFH-Rechtsprechung 11 als Minderung des geldwerten Vorteil bis auf maximal 0 anzusetzen. Die ergangene BFH-Rechtsprechung dürfte auch für die als Dienstwagen anzusehenden (Elektro-) Fahrräder einschlägig sein. Fraglich ist, ob diese Rechtsprechung auch für die mit dem Durchschnittswert zu erfassenden (Elektro-) Fahrräder anzuwenden ist. M. E. müsste dies der Fall sein; eine klärende Verlautbarung der FinVerw bleibt abzuwarten. Wird ein solches Elektrofahrrad auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt, ist neben dem 1 %-Wert ein weiterer geldwerter Vorteil mit 0,03 % je Entfernungskilometer und je Monat zu erfassen. Sofern das als Dienstwagen anzusehende Jobbike nur gelegentlich für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte genutzt wird, kann eine Einzelbewertung der Fahrvorteile mit der 0,002 %- Regelung erfolgen. 12 Der sich ergebende geldwerte Vorteil kann nach Maßgabe von 40 Abs. 2 Satz 2 EStG mit 15 % pauschal lohnversteuert werden; der Höhe nach allerdings begrenzt auf den für die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte erfassten geldwerten Vorteil. Die Bewertung des geldwerten Vorteils erfolgt nach Dienstwagengrundsätzen. Die 44 -Freigrenze kommt hierauf nicht zur Anwendung, weil es an einer Marktpreisbewertung mangelt. 13 Die 44 -Freigrenze kann gestalterisch anderweitig genutzt werden; sie ist durch die Fahrradgestellung nicht verbraucht. 8 BMF-Schreiben v , BStBl I 1996, 654; H 8.1 (9-10) LStH 2017 Überlassung mehrerer Kraftfahrzeuge, erster Spiegelstrich 9 H 8.1 (9-10) LStH 2017 "Begrenzung des pauschalen Nutzungswerts" 10 BStBl I 2013, BFH-Urteile v , VI R 2/15, DB 2017, 342 und VI R 49/14, DB 2017, 345 und VI R 24/14, BFH/NV 2017, BMF-Schreiben v , BStBl I 2011, siehe 8 Abs. 2 Satz 11 i.v.m. Abs. 2 Satz 1 EStG

5 5 Diese Grundsätze gelten bei der Überlassung von (Elektro-) Fahrrädern, die sich im Eigentum des Arbeitgebers befinden, und auch bei Leasingvereinbarungen. In letzgenannten Fällen überlässt ein Dritter (Leasing-Gesellschaft) dem Arbeitnehmer ein (Elektro-) Fahrrad zur privaten Nutzung, wobei der Arbeitgeber aktiv an der Überlassung mitwirkt (z. B. Rahmenvereinbarung zwischen Leasing- Gesellschaft und Arbeitgeber). Folglich soll die Fahrradüberlassung im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis stehen und Arbeitslohn von dritter Seite vorliegen. 14 Sonderfall ("Behördenleasing") In Ausnahmefällen, in denen eine vom Arbeitsvertrag unabhängige Sonderrechtsbeziehung vorliegt (keine Gehaltsumwandlung, kein arbeitsvertraglicher Vergütungsbestandteil), liegt der geldwerte Vorteil - abweichend von den Regelfällen - nicht in der Fahrzeugüberlassung, sondern in der Verschaffung verbilligter Leasingkonditionen. Dieser geldwerte Vorteil ist mit dem Marktpreis 15 zu bewerten. Die 44 -Freigrenze ist hierauf anwendbar, sofern die sich (nach Anrechnung durch den Arbeitnehmer gezahlter Entgelte) ergebenden Vorteile insgesamt 44 im Kalendermonat nicht übersteigen. 16 Aufladen eines Elektrofahrrads im Betrieb des Arbeitgebers Elektrofahrräder, die als Kraftfahrzeug einzuordnen sind, sind von der im Jahr 2016 beschlossenen und für den Zeitraum 2017 bis 2020 geltenden lohnsteuerlichen Regelung erfasst, die das Aufladen im Betrieb steuerfrei ermöglicht. 17 Dies gilt sowohl für private als auch für betriebliche Elektrofahrräder, die als Kraftfahrzeug einzuordnen sind. 18 Nicht zu den begünstigten Fahrzeugen rechnen Elektrofahrräder, wenn diese verkehrsrechtlich nicht als Kraftfahrzeug einzuordnen sind (u. a. keine Kennzeichen- und Versicherungspflicht). Insoweit löst die Aufladung des Fahrrads mit Strom auf Kosten des Arbeitgebers einen mit dem Marktpreis zu bewertenden geldwerten Vorteil aus. 19 Hierauf ist die 44 -Freigrenze ebenso wie eine Lohnsteuerpauschalierung nach 37b Abs. 2 EStG anwendbar. Mit Bürokratieabbau hat diese einschränkende Auslegung jedoch nichts zu tun. 14 siehe auch BMF-Schreiben v , BStBl I 2015, Abs. 2 Satz 1 EStG 16 BMF-Schreiben v , BStBl I 2016, Nr. 46 EStG 18 BMF-Schreiben v , BStBl I 2016, Abs. 2 Satz 1 EStG

6 6 Kauf eines (Elektro-)Fahrrads bei Beendigung des Leasingvertrags In den Fällen, in denen Arbeitnehmer nach Leasingende das (Elektro-) Fahrrad zu einem geringeren Preis als dem Marktpreis i. S. d. 8 Abs. 2 Satz 1 EStG vom Leasinggeber erwerben, ist der Differenzbetrag als Arbeitslohn von dritter Seite zu versteuern, da ein Preisvorteil im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis steht. Da diese Wertermittlung in der Praxis schwierig sein kann, hat die Finanzverwaltung eine pauschalierte Ermittlung des Marktpreises zugelassen (nach 36 Monaten Nutzungsdauer: 40 % der auf volle 100 abgerundeten Herstellerpreisempfehlung im Zeitpunkt der Inbetriebnahme einschließlich Umsatzsteuer). Dies gilt unabhängig davon, ob das überlassene Fahrrad dem Arbeitgeber oder der Leasinggesellschaft zuvor zuzurechnen war. Im Einzelfall besteht aber die Möglichkeit, einen niedrigeren Marktpreis gegenüber der Finanzverwaltung nachzuweisen oder glaubhaft zu machen. Durch die Versteuerung des Arbeitslohns bei Kauf eines Jobbikes wird im Ergebnis die vormalige Vorteilhaftigkeit aus einer Entgeltumwandlung zu Gunsten der Jobbikegestellung ganz oder zum Teil kompensiert. Es stellt sich dann die grundsätzliche Frage nach der Vorteilhaftigkeit einer solchen Vereinbarung. Vor dem Hintergrund dieser Nachversteuerung könnte gestalterisch überlegt werden, ob der Arbeitgeber das (Elektro-) Fahrrad am Ende der Leasingzeit erwirbt und es dem Mitarbeiter weiterhin unter Abrechnung eines geldwerten Vorteils zur Verfügung stellt. Durch die Minderung des geldwerten Vorteils durch Tragung von Kosten durch den Arbeitnehmer o- der durch die Anwendung der Kostendeckelung kann der Wertvorteil (erheblich) reduziert werden. Die Fahrrad-Leasingfirma verlangt zumindest bislang am Ende der Vertragslaufzeit i.d.r. vom das Fahrrad übernehmenden Mitarbeiter 10 % des Händlerlistenpreises. Dies soll nach der Pauschalierungsregelung der Finanzverwaltung nicht die Erfassung eines geldwerten Vorteils verhindern. Es bleibt abzuwarten, ob sich die Rechtsprechung dieser Sichtweise der Finanzverwaltung zum Arbeitslohn von dritter Seite anschließen wird. Zumindest nach Auffassung des FG Düsseldorf kann der Arbeitslohn von dritter Seite durch das eigenwirtschaftliche Interesse des Veräußerers überlagert werden FG Düsseldorf, Urteil v , 5 K 2504/14 E, juris, rkr.

7 7 Beispiel Der Arbeitnehmer A hat die Möglichkeit, ein bislang vom Arbeitgeber geleastes Jobbike (Händlerlistenpreis: ) nach 36 Monaten zum Preis von (10 % vom Händlerlistenpreis=) 500 privat zu erwerben. Der günstigste Marktpreis soll im Zeitpunkt des Erwerbs (5.000 x 40 % =) betragen. A erwirbt das Jobbike für 500 unmittelbar von der Leasinggesellschaft. Die ersparten Aufwendungen in Höhe von ( =) sollen nach der Verwaltungsauffassung einen geldwerten Vorteil nach 8 Abs. 2 Satz 1 EStG auslösen. Dies dürfte selbst dann gelten, wenn nicht ein Arbeitnehmer selbst, sondern eine ihm nahestehende Person das Jobbike zu dem günstigen Preis erwerben würde.

8 8 1 Abkürzungsverzeichnis AEAO AO ArEV BB BFH BFH/NV BMF BStBl DB DStR DStRE EFG EStDV EStG EStR EuGH FG FinMin FR GStB HFR LSt LStDV LStR OFD SGB UR UStG UStR Vfg Anwendungserlass Abgabenordnung Abgabenordnung Arbeitsentgeltverordnung Betriebs-Berater (Zeitschrift) Bundesfinanzhof Nichtveröffentlichte Urteile des Bundesfinanzhofes (Zeitschrift, Haufe- Verlag) Bundesfinanzministerium Bundessteuerblatt Der Betrieb (Zeitschrift) Deutsches Steuerrecht (Zeitschrift) Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst (Zeitschrift) Entscheidungen der Finanzgerichte (Zeitschrift, Stollfuss-Verlag) Einkommensteuer-Durchführungsverordnung Einkommensteuergesetz Einkommensteuer-Richtlinien Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften Finanzgericht Finanzministerium Finanz-Rundschau (Zeitschrift) Gestaltende Steuerberatung (Zeitschrift) Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung (Zeitschrift) Lohnsteuer Lohnsteuer-Durchführungsverordnung Lohnsteuer-Richtlinien Oberfinanzdirektion Sozialgesetzbuch Umsatzsteuer-Rundschau (Zeitschrift) Umsatzsteuergesetz Umsatzsteuer-Richtlinien Verfügung

Newsletter Lohnsteuer-Info Juni 2017

Newsletter Lohnsteuer-Info Juni 2017 Newsletter Lohnsteuer-Info Juni 2017 In dieser Ausgabe: Aus der Finanzverwaltung 1 Lohnoptimierung: Neues zur Abrechnung und Gestaltung bei sogenannten Jobbikes 1 Abkürzungsverzeichnis 6 Veranstaltungshinweise

Mehr

Fahrrad-Leasing: Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Fahrrad-Leasing: Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Fahrrad-Leasing: Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Gesundheit ist ein Thema, das aktuell große Kreise zieht. Zum Büroalltag ist ein Ausgleich durch sportliche Betätigung erforderlich und wichtig.

Mehr

Lohnsteuerliche Behandlung von Leasing-(Elektro-)Fahrrädern

Lohnsteuerliche Behandlung von Leasing-(Elektro-)Fahrrädern In der jüngeren Vergangenheit haben Leasingverhältnisse von Dienst-(Elektro-)Fahrrädern, die in der Regel als Gehaltsumwandlungsmodell konzipiert sind, zugenommen. Darf sich ein Arbeitnehmer mit einem

Mehr

L o h n s t e u e r - I n f o ( 1 / )

L o h n s t e u e r - I n f o ( 1 / ) L o h n s t e u e r - I n f o ( 1 / 2 0 1 7 ) Inhalt dieser Ausgabe: 1 Aus der Gesetzgebung...1 1. Gesetzesänderungen ab 2018 durch ein Betriebsrentenstärkungsgesetz geplant...1 1.1. Erhöhung des steuerfreien

Mehr

L o h n s t e u e r - Info ( 5 / )

L o h n s t e u e r - Info ( 5 / ) L o h n s t e u e r - Info ( 5 / 2 0 1 7 ) In dieser Ausgabe 1 Aus der Rechtsprechung... 1 1. Dienstwagen: Kostenübernahme durch den Arbeitnehmer und Auswirkungen auf den geldwerten Vorteil... 1 2. Vergütungen

Mehr

L ohnsteuer-info Oktober 2015

L ohnsteuer-info Oktober 2015 L ohnsteuer-info Oktober 2015 Verfasser: Diplom-Finanzwirt Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf, www.steuergeld.de In dieser Ausgabe 1 Aus der Gesetzgebung...1 1. Amtliche Sachbezugswerte 2016...

Mehr

1 Aus der Gesetzgebung / Finanzverwaltung

1 Aus der Gesetzgebung / Finanzverwaltung Lohnsteuer-Info Januar 2018 Verfasser: Diplom-Finanzwirt Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf, www.steuergeld.de In dieser Ausgabe 1 Aus der Gesetzgebung / Finanzverwaltung... 1 1. Betriebsrentenstärkungsgesetz:

Mehr

1 Aus der Rechtsprechung

1 Aus der Rechtsprechung Lohnsteuer-Info Mai 2015 Verfasser: Diplom-Finanzwirt Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf, www.steuergeld.de In dieser Ausgabe 1 Aus der Rechtsprechung... 1 1. Dienstwagengestellung: 1 % - Regelung

Mehr

L o h n s t e u e r - Info ( 3 / )

L o h n s t e u e r - Info ( 3 / ) L o h n s t e u e r - Info ( 3 / 2 0 1 7 ) Inhalt dieser Ausgabe: 1 Aus der Rechtsprechung... 1 1. Inländischer Listenpreis und Fahrzeugerwerb im Ausland... 1 2. Verwarnungsgeld und Arbeitslohn... 4 2

Mehr

L ohnsteuer-info September 2015

L ohnsteuer-info September 2015 L ohnsteuer-info September 2015 Verfasser: Diplom-Finanzwirt Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf, www.steuergeld.de In dieser Ausgabe 1 Aus der Gesetzgebung...1 1. Gesetz zur Elektromobilität: Bundesrat

Mehr

Newsletter Lohnsteuer-Info März 2017

Newsletter Lohnsteuer-Info März 2017 Newsletter Lohnsteuer-Info März 2017 In dieser Ausgabe: Aus der Rechtsprechung 1 Dienstwagen: Individuelle Kostenübernahme durch den Arbeitnehmer und Auswirkungen auf den geldwerten Vorteil 1 Vergütungen

Mehr

Newsletter Lohnsteuer-Info Dezember 2017

Newsletter Lohnsteuer-Info Dezember 2017 Newsletter Lohnsteuer-Info Dezember 2017 In dieser Ausgabe: Aus der Gesetzgebung 1 Amtliche Sachbezugswerte 2018 beschlossen 1 Rentenversicherungssatz verringert sich 2018 - Folgewirkung auch auf die Abrechnung

Mehr

1 Aus der Gesetzgebung

1 Aus der Gesetzgebung Einkommensteuer -Info April 2015 Verfasser: Diplom-Finanzwirt Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf, www.steuergeld.de In dieser Ausgabe 1 Aus der Gesetzgebung... 1 1. Alleinerziehende: Entlastungsbetrag

Mehr

1 Aus der Rechtsprechung

1 Aus der Rechtsprechung Einkommensteuer -Info November 2014 Verfasser: Diplom-Finanzwirt Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf, www.steuergeld.de In dieser Ausgabe 1 Aus der Rechtsprechung... 1 1. Duales Studium und Kindergeld...1

Mehr

Nur per . Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Bundeszentralamt für Steuern

Nur per  . Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Bundeszentralamt für Steuern Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder LSt@finmail.de HAUSANSCHRIFT

Mehr

BUNDESFINANZHOF. EStG 8 Abs. 1, 8 Abs. 2 Satz 2, 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1. Urteil vom 18. Dezember 2008 VI R 34/07

BUNDESFINANZHOF. EStG 8 Abs. 1, 8 Abs. 2 Satz 2, 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1. Urteil vom 18. Dezember 2008 VI R 34/07 BUNDESFINANZHOF 1. Ein Fahrzeug, das aufgrund seiner objektiven Beschaffenheit und Einrichtung typischerweise so gut wie ausschließlich nur zur Beförderung von Gütern bestimmt ist, unterfällt nicht der

Mehr

Anwendung der einkommensteuerlichen und lohnsteuerlichen Vorschriften

Anwendung der einkommensteuerlichen und lohnsteuerlichen Vorschriften Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Bundeszentralamt

Mehr

Newsletter Lohnsteuer-Info September 2017

Newsletter Lohnsteuer-Info September 2017 Newsletter Lohnsteuer-Info September 2017 In dieser Ausgabe: Aus der Gesetzgebung 1 Aus der Finanzverwaltung 2 Lohnsteuer-Anmeldung 2018 bekanntgegeben 2 Private E-Bikes: Führt das Aufladen im Betrieb

Mehr

U m s a t z s t e u e r - Info ( 1 2 / )

U m s a t z s t e u e r - Info ( 1 2 / ) U m s a t z s t e u e r - Info ( 1 2 / 2 0 1 7 ) In dieser Ausgabe 1 Aus der Rechtsprechung... 1 1. Kleinunternehmerschaft eines Online-Händlers... 1 2. Berichtigung eines unrichtigen Steuerausweises nach

Mehr

Newsletter Lohnsteuer-Info Dezember 2016

Newsletter Lohnsteuer-Info Dezember 2016 Newsletter Lohnsteuer-Info Dezember 2016 In dieser Ausgabe: Aus der Gesetzgebung 1 Sozialversicherungs-Rechengrößen 2017 1 Aus der Rechtsprechung 1 Verzugsschadenspauschale bei verspäteter Arbeitslohnzahlung

Mehr

Newsletter Lohnsteuer-Info Februar 2017

Newsletter Lohnsteuer-Info Februar 2017 Newsletter Lohnsteuer-Info Februar 2017 In dieser Ausgabe: Aus der Rechtsprechung 1 Inländischer Listenpreis und Fahrzeugerwerb im Ausland 1 Verwarnungsgeld und Arbeitslohn 3 Abkürzungsverzeichnis 4 Veranstaltungshinweis

Mehr

Einkommensteuer-Info Mai 2017

Einkommensteuer-Info Mai 2017 Einkommensteuer-Info Mai 2017 Verfasser: Diplom-Finanzwirt Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf, www.steuergeld.de In dieser Ausgabe 1 Aus der Gesetzgebung...1 1.1 Zweites Bürokratieentlastungsgesetz:

Mehr

Newsletter Lohnsteuer-Info Mai 2016

Newsletter Lohnsteuer-Info Mai 2016 Newsletter Lohnsteuer-Info Mai 2016 In dieser Ausgabe: Aus der Finanzverwaltung 1 Steuerfreiheit der BahnCard und Kostenerstattung für öffentliche Verkehrsträger 1 - Überlassung der BahnCard 50 durch den

Mehr

1. Nutzungsentgelt i. S. v. R 8.1 Absatz 9 Nummer 4 LStR 2011

1. Nutzungsentgelt i. S. v. R 8.1 Absatz 9 Nummer 4 LStR 2011 Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Oberste Finanzbehörden

Mehr

Lohnsteuer-Info Februar 2015

Lohnsteuer-Info Februar 2015 Lohnsteuer-Info Februar 2015 Verfasser: Diplom-Finanzwirt Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf, www.steuergeld.de In dieser Ausgabe 1 Aus der Gesetzgebung - Zollkodexanpassungsgesetz... 1 1. Gesetzgebungsverfahren...

Mehr

FINANZAMT TRIER Steuerliche Förderung der Elektromobilität

FINANZAMT TRIER Steuerliche Förderung der Elektromobilität Steuerliche Förderung der Elektromobilität Monika Bohlen Finanzamt Trier Folie 1 Steuerliche Förderung der Elektromobilität Inhalt Folie 1. Begünstigte Elektrofahrzeuge 4 2. Minderung der BMG bei der 5

Mehr

Newsletter Lohnsteuer-Info August 2017

Newsletter Lohnsteuer-Info August 2017 Newsletter Lohnsteuer-Info August 2017 In dieser Ausgabe: Aus der Finanzverwaltung 1 Kostenübernahme für einen Deutschkurs: Wann liegt ein geldwerter Vorteil vor? 1 Aus der Rechtsprechung 2 Neues zum Rabattfreibetrag:

Mehr

1% des inländischen Bruttolistenpreises des genutzten. im Zeitpunkt der Erstzulassung

1% des inländischen Bruttolistenpreises des genutzten. im Zeitpunkt der Erstzulassung 7.2 Die 1%-Methode Für die Besteuerung der Privatnutzung des Dienstwagens muss der Arbeitgeber monatlich den privaten Nutzungswert ermitteln. Dieser setzt sich wie folgt zusammen: Besteuerung der Privatnutzung

Mehr

Lohnsteuer-Info Juni 2013

Lohnsteuer-Info Juni 2013 Lohnsteuer-Info Juni 2013 In dieser Ausgabe: Aus der Finanzverwaltung 1 Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn 1 - Grundsätzliches 1 - BFH-Urteile vom 19. September 2012 2 - BMF-Schreiben

Mehr

Newsletter Umsatzsteuer-Info Juni 2017

Newsletter Umsatzsteuer-Info Juni 2017 Newsletter Umsatzsteuer-Info Juni 2017 Inhaltsverzeichnis: Aus der Finanzverwaltung 1 Betriebsveranstaltungen / Jubiläumsfeiern und Umsatzsteuer 1 Aus der Rechtsprechung 4 Vorsteuerabzug bei rückwirkender

Mehr

Überlassung von Fahrrädern an Angestellte - Zusammenfassung der derzeitigen steuerrechtlichen Sichtweisen:

Überlassung von Fahrrädern an Angestellte - Zusammenfassung der derzeitigen steuerrechtlichen Sichtweisen: 1% Versteuerung bei Diensträdern - Überlassung von Fahrrädern an Angestellte - Zusammenfassung der derzeitigen steuerrechtlichen Sichtweisen: Inhalt Anwendungsbereich:... 1 Technische Unterscheidung Fahrrad,

Mehr

L ohnsteuer-info November 2015

L ohnsteuer-info November 2015 L ohnsteuer-info November 2015 Verfasser: Diplom-Finanzwirt Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf, www.steuergeld.de In dieser Ausgabe 1 Aus der Finanzverwaltung...1 1. Betriebsveranstaltungen und

Mehr

Newsletter Lohnsteuer-Info November 2017

Newsletter Lohnsteuer-Info November 2017 Newsletter Lohnsteuer-Info November 2017 In dieser Ausgabe: Aus der Gesetzgebung 1 Sozialversicherungsrechengrößen 2018 beschlossen 1 Aus der Finanzverwaltung 1 Auslandsreisekosten 2018 neu festgelegt

Mehr

Newsletter Lohnsteuer-Info September 2016

Newsletter Lohnsteuer-Info September 2016 Newsletter Lohnsteuer-Info September 2016 In dieser Ausgabe: Aus der Gesetzgebung 1 Entwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2017 vorgelegt 1 Neue amtliche Sachbezugswerte ab 2017 geplant

Mehr

Newsletter Lohnsteuer-Info April 2017

Newsletter Lohnsteuer-Info April 2017 Newsletter Lohnsteuer-Info April 2017 In dieser Ausgabe: Aus der Gesetzgebung 1 - Bundestag beschließt Bürokratieentlastungsgesetz 1 - Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum 1 - Kurzfristig Beschäftigte 2 Anhebung

Mehr

1 Nutzungswert nach der 1-%-Regelung

1 Nutzungswert nach der 1-%-Regelung TK Lexikon Steuern Dienstwagen, 1-%-Regelung 1 Nutzungswert nach der 1-%-Regelung 1.1 Definition des Bruttolistenpreises HI2762030 HI2762031 Die private Nutzung des Dienstwagens ist monatlich mit 1 % des

Mehr

Finanzgericht Düsseldorf, 12 K 1073/14 E

Finanzgericht Düsseldorf, 12 K 1073/14 E 1 von 5 Finanzgericht Düsseldorf, 12 K 1073/14 E Datum: Gericht: Spruchkörper: Entscheidungsart: Aktenzeichen: 04.12.2014 Finanzgericht Düsseldorf 12. Senat Urteil 12 K 1073/14 E Tenor: Der Einkommensteuerbescheid

Mehr

Newsletter Umsatzsteuer-Info Juli 2017

Newsletter Umsatzsteuer-Info Juli 2017 Newsletter Umsatzsteuer-Info Juli 2017 In dieser Ausgabe: Aus der Finanzverwaltung 1 Verkürzung der steuerlichen Aufbewahrungsfrist für Lieferscheine 1 Aus der Rechtsprechung 1 Vergütungsverfahren und

Mehr

Die private Nutzung betrieblicher PKW s wird ab dem steuerlich wie folgt behandelt:

Die private Nutzung betrieblicher PKW s wird ab dem steuerlich wie folgt behandelt: Rosa-Luxemburg-Straße 25/26-18055 Rostock Chausseestraße 12 18356 Barth Tel.: 0381 / 24 26 20 Fax: 24 26 299 Tel.: 038231 / 68 611 Fax: 68633 rostock@audata.de barth@audata.de WWW.AUDATA.de Private Nutzung

Mehr

Newsletter Lohnsteuer-Info Januar 2018

Newsletter Lohnsteuer-Info Januar 2018 Newsletter Lohnsteuer-Info Januar 2018 In dieser Ausgabe: Aus der Gesetzgebung / Finanzverwaltung 1 Betriebsrentenstärkungsgesetz: Neuer Förderbetrag bei Geringverdienern 1 - Gesetzgebung 1 - Geringverdiener

Mehr

a) Bundesfinanzhof: Einzelbewertung der tatsächlichen Fahrten möglich

a) Bundesfinanzhof: Einzelbewertung der tatsächlichen Fahrten möglich a) Bundesfinanzhof: Einzelbewertung der tatsächlichen Fahrten möglich Der Bundesfinanzhof hatte in mehreren Urteilen entschieden, dass auch bei der Pauschalbesteuerung der privaten Nutzung eines Dienstwagens

Mehr

Newsletter Umsatzsteuer-Info Februar 2017

Newsletter Umsatzsteuer-Info Februar 2017 Newsletter Umsatzsteuer-Info Februar 2017 Inhaltsverzeichnis: Aus der Rechtsprechung 1 Keine fortbestehende Steuerschuldnerschaft des Bauträgers 1 Abkürzungsverzeichnis 4 Veranstaltungshinweise 5 Broschürenhinweis

Mehr

Aktuelle Rechtsprechung zur privaten Nutzung betrieblicher PKW

Aktuelle Rechtsprechung zur privaten Nutzung betrieblicher PKW Aktuelle Rechtsprechung zur privaten Nutzung betrieblicher PKW Alfred Mehles Finanzamt Trier, 16.01.2014 Aktuelle Rechtsprechung private PKW - Nutzung 16. Januar 2014 Folie 1 Inhalt Finanzamt Trier Folie

Mehr

Newsletter Umsatzsteuer-Info November 2017

Newsletter Umsatzsteuer-Info November 2017 Newsletter Umsatzsteuer-Info November 2017 In dieser Ausgabe: Aus der Rechtsprechung 1 Steuerschuldnerschaft bei an einen Bauträger erbrachte Bauleistungen: Neues zur Erstattung zu Unrecht gezahlter Umsatzsteuer

Mehr

Newsletter Umsatzsteuer-Info Dezember 2017

Newsletter Umsatzsteuer-Info Dezember 2017 Newsletter Umsatzsteuer-Info Dezember 2017 In dieser Ausgabe: Aus der Finanzverwaltung 1 Fahrschulunterricht: Steuerfrei oder steuerpflichtig? 1 Neues zur Steuerfreiheit der Vermietung möblierter Räume

Mehr

L ohnsteuer-info Januar 2015

L ohnsteuer-info Januar 2015 L ohnsteuer-info Januar 2015 Verfasser: Diplom-Finanzwirt Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf, www.steuergeld.de In dieser Ausgabe 1 Aus der Gesetzgebung - Zollkodexanpassungsgesetz...1 1. Gesetzgebungsverfahren...

Mehr

Gesetz(e): EStG 3 Nr AlternativeEStG 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2EStG 8 Abs. 2 Satz 2, Satz 4EStG 21 Abs. 1, Abs. 3

Gesetz(e): EStG 3 Nr AlternativeEStG 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2EStG 8 Abs. 2 Satz 2, Satz 4EStG 21 Abs. 1, Abs. 3 BFH v. 07.06.2002 - VI R 145/99 BStBl 2002 II S. 829 Leitsatz 1. Überlässt der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber eine eigene Garage, in der ein Dienstwagen untergestellt wird, stellt das vom Arbeitgeber

Mehr

BUNDESFINANZHOF. Gründe

BUNDESFINANZHOF. Gründe BUNDESFINANZHOF 1. Überlässt der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber eine eigene Garage, in der ein Dienstwagen untergestellt wird, stellt das vom Arbeitgeber gezahlte Nutzungsentgelt regelmäßig keinen Arbeitslohn

Mehr

1 Aus der Finanzverwaltung

1 Aus der Finanzverwaltung Lohnsteuer-Info Dezember 2014 Verfasser: Diplom-Finanzwirt Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf, www.steuergeld.de In dieser Ausgabe 1 Aus der Finanzverwaltung... 1 1. Ergänztes Schreiben zum steuerlichen

Mehr

Unfallkosten. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Kurzübersicht HI LI

Unfallkosten. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Kurzübersicht HI LI TK Lexikon Steuern Unfallkosten Unfallkosten HI630755 Zusammenfassung LI1928032 Begriff Unfallkosten, die vom Arbeitgeber getragen werden, entstehen in der betrieblichen Praxis im Wesentlichen durch den

Mehr

Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder

Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL FAX E-MAIL

Mehr

Einkommensteuer-Info Februar 2015

Einkommensteuer-Info Februar 2015 Einkommensteuer-Info Februar 2015 Verfasser: Diplom-Finanzwirt Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf, www.steuergeld.de In dieser Ausgabe 1 Aus der Rechtsprechung... 1 1. Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen:

Mehr

EStG 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2, 8 Abs. 2 Sätze 2 ff., 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

EStG 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2, 8 Abs. 2 Sätze 2 ff., 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BUNDESFINANZHOF Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten 1. Ein Arbeitnehmer kann nicht mehr als eine regelmäßige Arbeitsstätte innehaben, auch wenn er fortdauernd und immer wieder verschiedene

Mehr

Firmenwagen - Private PKW Nutzung Leonberg, im Juli 2010

Firmenwagen - Private PKW Nutzung Leonberg, im Juli 2010 Firmenwagen - Private PKW Nutzung Leonberg, im Juli 2010 Im folgenden gehe ich auf diverse, in Beratungsgesprächen oft gestellte Fragen zum Thema private Nutzung eines Firmenwagens durch den Unternehmer

Mehr

(7) Für die Bewertung von Mahlzeiten, die arbeitstäglich an die Arbeitnehmer abgegeben werden, gilt Folgendes:

(7) Für die Bewertung von Mahlzeiten, die arbeitstäglich an die Arbeitnehmer abgegeben werden, gilt Folgendes: Lohnsteuer-Richtlinien 2011 (mit Hinweisen 2012) R 8.1 (7) Bewertung der Sachbezüge ( 8 Abs. 2 EStG) Kantinenmahlzeiten und Essensmarken (7) Für die Bewertung von Mahlzeiten, die arbeitstäglich an die

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v. 13.10.2010, Az.: VI R 12/09

Bundesfinanzhof Urt. v. 13.10.2010, Az.: VI R 12/09 Bundesfinanzhof Urt. v. 13.10.2010, Az.: VI R 12/09 Firmenwagen-Umrüstung erhöht den "Kaufpreis" nicht Wird ein Firmenwagen, den der Mitarbeiter auch privat nutzen kann (und für den er nach der 1 %-Methode

Mehr

STEUERRUNDSCHREIBEN III/2006

STEUERRUNDSCHREIBEN III/2006 STEUERRUNDSCHREIBEN III/2006 I. Einkommensteuer Absetzung von Steuerberatungskosten beim Finanzamt Zum 1.1.2006 wurde der Sonderausgabenabzug für Steuerberatungskosten gestrichen. Betroffen von der Streichung

Mehr

Diese amtlichen Werte gelten auch für Jugendliche unter 18 Jahren und Auszubildende.

Diese amtlichen Werte gelten auch für Jugendliche unter 18 Jahren und Auszubildende. TK Lexikon Steuern Essenszuschuss Lohnsteuer 1 Essenszuschuss ist steuerpflichtiger Arbeitslohn 1.1 Mahlzeiten in betriebseigener Kantine HI726848 HI2264772 HI2762005 Werden arbeitstägliche Mahlzeiten

Mehr

Newsletter Umsatzsteuer-Info August 2016

Newsletter Umsatzsteuer-Info August 2016 Newsletter Umsatzsteuer-Info August 2016 In dieser Ausgabe: Aus der Rechtsprechung 1 Entgeltvereinnahmung nach Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Ist-Versteuerung 1 Parkraumüberlassung an Arbeitnehmer

Mehr

Newsletter Lohnsteuer-Info Oktober 2015

Newsletter Lohnsteuer-Info Oktober 2015 Newsletter Lohnsteuer-Info Oktober 2015 In dieser Ausgabe: Aus der Gesetzgebung 1 Amtliche Sachbezugswerte 2016 1 - Amtliche Sachbezugswerte 2016 - Unterkunft 1 - Amtliche Sachbezugswerte 2016 - Mahlzeiten

Mehr

Newsletter Lohnsteuer-Info September 2015

Newsletter Lohnsteuer-Info September 2015 Newsletter Lohnsteuer-Info September 2015 In dieser Ausgabe: Aus der Gesetzgebung 1 Gesetz zur Elektromobilität: Bundesrat fordert Ausweitung der steuerlichen Förderung 1 Aus der Finanzverwaltung 2 Job-Ticketgestellung

Mehr

Newsletter Umsatzsteuer-Info Januar 2018

Newsletter Umsatzsteuer-Info Januar 2018 Newsletter Umsatzsteuer-Info Januar 2018 In dieser Ausgabe: Aus der Rechtsprechung 1 Neues zur Minderung der Bemessungsgrundlage 1 Aus der Gesetzgebung 2 Mehrwertsteuer: Flexiblere Mehrwertsteuersätze,

Mehr

U m s a t z s t e u e r - Info ( 1 0 / )

U m s a t z s t e u e r - Info ( 1 0 / ) U m s a t z s t e u e r - Info ( 1 0 / 2 0 1 7 ) In dieser Ausgabe 1 Aus der Rechtsprechung... 1 1. Entgeltaufteilung bei Hotelleistungen liegt im Ermessen des Hoteliers... 1 2. Änderung nach 27 UStG in

Mehr

2 Nutzungswert für Fahrten Wohnung erste Tätigkeitsstätte

2 Nutzungswert für Fahrten Wohnung erste Tätigkeitsstätte TK Lexikon Steuern Dienstwagen, 1-%-Regelung 2 Nutzungswert für Fahrten Wohnung erste Tätigkeitsstätte 2.1 Wahlrecht zwischen 0,03-%-Monatspauschale und 0,002-%-Tagespauschale HI2762035 HI4725774 Steht

Mehr

Finanzgericht Köln, 10 K 1476/09 Page 1 of 6

Finanzgericht Köln, 10 K 1476/09 Page 1 of 6 Finanzgericht Köln, 10 K 1476/09 Page 1 of 6 Finanzgericht Köln, 10 K 1476/09 Datum: 22.10.2009 Gericht: Finanzgericht Köln Spruchkörper: 10. Senat Entscheidungsart: Gerichtsbescheid Aktenzeichen: 10 K

Mehr

Die Besteuerung von E-Bikes:

Die Besteuerung von E-Bikes: Die Besteuerung von E-Bikes: Das so genannte Dienstwagenprivileg gilt ab sofort auch für Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes. Das haben die Finanzminister der Länder nun in einem Erlass rückwirkend für das

Mehr

Entgelt. 1 Dreizehntes Gehalt ist steuerpflichtiger sonstiger Bezug. 2 Berücksichtigung als Einmalzahlung

Entgelt. 1 Dreizehntes Gehalt ist steuerpflichtiger sonstiger Bezug. 2 Berücksichtigung als Einmalzahlung TK Lexikon Sozialversicherung Dreizehntes Gehalt Entgelt 1 Dreizehntes Gehalt ist steuerpflichtiger sonstiger Bezug HI726781 HI2765856 Ein 13. Monatsgehalt gehört zum (steuerpflichtigen) Arbeitslohn. Dies

Mehr

am 20./

am 20./ - 17 - Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs am 20./21.11.2013 Veröffentlichung: ja 7.

Mehr

Reisekosten ab Voraussetzungen für das Vorliegen einer Auswärtstätigkeit. 2. Prüfungspunkte

Reisekosten ab Voraussetzungen für das Vorliegen einer Auswärtstätigkeit. 2. Prüfungspunkte Reisekosten ab 2014 1. Voraussetzungen für das Vorliegen einer Auswärtstätigkeit... 1 2. Prüfungspunkte... 1 3. Abzugsfähige Aufwendungen... 2 3.1 Fahrtkosten... 2 a) Tatsächliche Aufwendungen für öffentliche

Mehr

Leseprobe aus "Der Sachbezug" März Begriff der Sachbezüge

Leseprobe aus Der Sachbezug März Begriff der Sachbezüge Kap 1 Einleitung 1.1 Begriff der Sachbezüge Unter Sachbezügen versteht man Sachzuwendungen, die ein Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses unentgeltlich oder verbilligt vom Arbeitgeber erhält,

Mehr

Negative Unterschiedsbeträge bei Wegen zwischen Wohnung und Betriebsstätte

Negative Unterschiedsbeträge bei Wegen zwischen Wohnung und Betriebsstätte BFH v. 12.06.2002 - XI R 55/01 BStBl 2002 II S. 751 Negative Unterschiedsbeträge bei Wegen zwischen Wohnung und Betriebsstätte sind keine Betriebsausgaben Leitsatz Sog. negative Unterschiedsbeträge sind

Mehr

Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main

Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main 1 S 7100 Rdvfg. vom 23.04.2007 S 7100 A 68 St 11 Karte 67 Nichtunternehmerische Nutzung eines dem Unternehmensvermögen der Gesellschaft zugeordneten Fahrzeugs

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: VI R 53/01

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: VI R 53/01 Bundesfinanzhof Urt. v. 07.06.2002, Az.: VI R 53/01 Fahrten zu den Filialen können Arbeitswege sein Besuchen Bezirksleiter einer Einzelhandelkette täglich die ihnen zugewiesenen (hier: 5 bis 8) Filialen,

Mehr

Nur per Oberste Finanzbehörden der Länder. n achrichtlich: Bundeszentralamt

Nur per  Oberste Finanzbehörden der Länder. n achrichtlich: Bundeszentralamt Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder n achrichtlich: Bundeszentralamt

Mehr

Lohnsteuer. 1 Veranstaltung anlässlich Firmenjubiläum. Hinweis. Praxis-Beispiel HI HI

Lohnsteuer. 1 Veranstaltung anlässlich Firmenjubiläum. Hinweis. Praxis-Beispiel HI HI TK Lexikon Steuern Jubiläumszuwendung Lohnsteuer 1 Veranstaltung anlässlich Firmenjubiläum HI727009 HI2807833 Bei einer Betriebsfeier anlässlich eines Firmenjubiläums (Jubiläumsfeier) können die Zuwendungen

Mehr

Dienstwagen, Fahrtenbuch

Dienstwagen, Fahrtenbuch Dienstwagen, Fahrtenbuch Rainer Hartmann, Norbert Minn TK Lexikon Sozialversicherung 29. Oktober 2015 Dienstwagen, Fahrtenbuch HI2721044 Zusammenfassung LI1929214 Begriff Ein Dienstwagen ist ein Kraftfahrzeug,

Mehr

Lohnsteuer-Info September 2012

Lohnsteuer-Info September 2012 Lohnsteuer-Info September 2012 Verfasser: Diplom-Finanzwirt Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf, www.steuergeld.de In dieser Ausgabe 1 Aus der Gesetzgebung... 1 1. Ausblick auf die Reform des steuerlichen

Mehr

Entgelt LSt SV. Erholungsbeihilfen pflichtig pflichtig. Erholungsbeihilfen, Pauschalierung mit 25 % bis 156 EUR / 104 EUR / 52 EUR pflichtig frei

Entgelt LSt SV. Erholungsbeihilfen pflichtig pflichtig. Erholungsbeihilfen, Pauschalierung mit 25 % bis 156 EUR / 104 EUR / 52 EUR pflichtig frei TK Lexikon Sozialversicherung Erholungsbeihilfen Erholungsbeihilfen HI2721049 Zusammenfassung LI1925291 Begriff Erholungsbeihilfen sind Leistungen des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer und seiner Familie

Mehr

Newsletter Lohnsteuer-Info Oktober 2017

Newsletter Lohnsteuer-Info Oktober 2017 Newsletter Lohnsteuer-Info Oktober 2017 In dieser Ausgabe: Aus der Gesetzgebung 1 Sozialversicherungsrechnungsgrößen 2018 beschlossen 1 Aus der Finanzverwaltung 3 Betriebsrentenstärkungsgesetz im Lohnsteuerabzugsverfahren

Mehr

Anlage N. Arbeitgeber vermietet gewerblich Fahrräder und überlässt dem Arbeitnehmer ein Elektrofahrrad

Anlage N. Arbeitgeber vermietet gewerblich Fahrräder und überlässt dem Arbeitnehmer ein Elektrofahrrad 296 10. Anlage N Abb. 10.7: Pauschalierungserlass für überlassene Fahrräder E-Fahrräder vom 23.11.2012, BStBl I 2012, 1224 und OFD Nordrhein-Westfalen vom 03.05.2016 Leasingerlass Elektrofahrzeuge 6 Abs.

Mehr

die pauschale Nutzungswertermittlung nach der 1-%-Methode sowie der Einzelnachweis in Form der Fahrtenbuchmethode.

die pauschale Nutzungswertermittlung nach der 1-%-Methode sowie der Einzelnachweis in Form der Fahrtenbuchmethode. TK Lexikon Arbeitsrecht Dienstwagen Lohnsteuer 1 Fahrtenbuch oder 1-%-Regelung HI941155 HI2761940 Für die Wertermittlung des geldwerten Vorteils bei der Dienstwagenüberlassung an den Arbeitnehmer stehen

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: VI R 43/09

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: VI R 43/09 Bundesfinanzhof Urt. v. 11.02.2010, Az.: VI R 43/09 GmbH-Recht: Vertragswidrig den Firmen-Pkw benutzt: Arbeitslohn oder vga? Nutzt ein Geschäftsführer einer GmbH vertragswidrig den ihm zur Verfügung gestellten

Mehr

So können Arbeitgeber die staatliche Förderung der Elektromobilität nutzen. von StB Dipl. Finw. (FH) Michael Heuser, WTS Steuerberatungsges.

So können Arbeitgeber die staatliche Förderung der Elektromobilität nutzen. von StB Dipl. Finw. (FH) Michael Heuser, WTS Steuerberatungsges. DIENSTWAGEN So können Arbeitgeber die staatliche Förderung der Elektromobilität nutzen von StB Dipl. Finw. (FH) Michael Heuser, WTS Steuerberatungsges. mbh, Köln Deutschland verfolgt das umweltpolitische

Mehr

Steuerrecht; Gesellschaftsrecht. verdeckte Gewinnausschüttung; Kfz-Nutzung; Gesellschafter-Geschäftsführer;

Steuerrecht; Gesellschaftsrecht. verdeckte Gewinnausschüttung; Kfz-Nutzung; Gesellschafter-Geschäftsführer; Gericht BFH Aktenzeichen VI R 43/09 Datum 11.02.2010 Vorinstanzen Niedersächsisches Finanzgericht, 19.03.2009, Az: 11 K 83/07, Urteil Rechtsgebiet Schlagworte Leitsätze Steuerrecht; Gesellschaftsrecht

Mehr

BMF, , IV A 6 - S /02

BMF, , IV A 6 - S /02 BMF, 21.1.2002, IV A 6 - S 2177-1/02 Bezug: BMF-Schreiben vom 12.5.1997, IV B 2 - S 2177-29/97, BStBl 1997 I S. 562 und vom 4.8.1999, IV C 2 - S 2177-28/99, BStBl 1999 I S. 727. Im Einvernehmen mit den

Mehr

Newsletter Umsatzsteuer-Info Oktober 2017

Newsletter Umsatzsteuer-Info Oktober 2017 Newsletter Umsatzsteuer-Info Oktober 2017 In dieser Ausgabe: Aus der Rechtsprechung 1 Vorsteuervergütungsverfahren kontra Betriebsstätte 1 Gesundheitszentren umsatzsteuerpflichtig 2 Aus der Finanzverwaltung

Mehr

Neues aus Gesetzgebung und Finanzverwaltung auf den Punkt gebracht

Neues aus Gesetzgebung und Finanzverwaltung auf den Punkt gebracht STEUERTICKER Neues aus Gesetzgebung und Finanzverwaltung auf den Punkt gebracht von StB Michael Seifert, Troisdorf In unserem Steuerticker weisen wir Sie regelmäßig auf Neuerungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung

Mehr

Aktuelle Änderungen im Lohnsteuerrecht 2013

Aktuelle Änderungen im Lohnsteuerrecht 2013 Aktuelle Änderungen im Lohnsteuerrecht 2013 Roland Theis Finanzamt Trier Änderungen Lohnsteuerrecht 15.01.2013 Folie 1 Aktuelle Änderungen im Lohnsteuerrecht Inhalt Seite I. Jahressteuergesetz 2013 3 II.

Mehr

Senatsverwaltung für Finanzen

Senatsverwaltung für Finanzen Senatsverwaltung für Finanzen Senatsverwaltung für Finanzen, Klosterstraße 59, 10179 Berlin An die Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei) die Verwaltung des Abgeordnetenhauses die Präsidentin

Mehr

Essenszuschuss. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Kurzübersicht HI LI

Essenszuschuss. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Kurzübersicht HI LI TK Lexikon Steuern Essenszuschuss Essenszuschuss HI521011 Zusammenfassung LI1929253 Begriff Essenszuschuss ist ein Zuschuss des Arbeitgebers in Bargeld zu Mahlzeiten des Arbeitnehmers, die dieser in der

Mehr

Oberste Finanzbehörden der Länder

Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße 97, 10117

Mehr

1 Planung/Überlegungen vor der Anschaffung eines PKW 15

1 Planung/Überlegungen vor der Anschaffung eines PKW 15 Inhaltsverzeichnis 1 Planung/Überlegungen vor der Anschaffung eines PKW 15 1.1 Zuordnung bei der Einkommensteuer 15 1 2 Zuordnung bei der Umsatzsteuer 16 1.2.1 Zuordnung zum umsatzsteuerlichen Unternehmen

Mehr

Newsletter Umsatzsteuer-Info November 2016

Newsletter Umsatzsteuer-Info November 2016 Newsletter Umsatzsteuer-Info November 2016 Inhaltsverzeichnis: Aus der Rechtsprechung 1 Vorsteueraufteilung bei unterschiedlich genutzten Gebäuden 1 Abkürzungsverzeichnis 4 Veranstaltungshinweise 5 Broschürenhinweis

Mehr

Wichtige Publikationen aus der Finanzverwaltung

Wichtige Publikationen aus der Finanzverwaltung www.kommunsense.de Wichtige Publikationen aus der Finanzverwaltung Ausgewählte Veröffentlichung aus der Finanzverwaltung 2009 Themen-Übersicht: (01) Entschädigungen an komm. Beamte bei Sitzungen der Gemeinde-

Mehr

WTS Tax Newsletter. Zuzahlungen der Mitarbeiter zum Firmenwagen. Lohnsteuer. Editorial. Oktober 2017 # Liebe Leserin, lieber Leser,

WTS Tax Newsletter. Zuzahlungen der Mitarbeiter zum Firmenwagen. Lohnsteuer. Editorial. Oktober 2017 # Liebe Leserin, lieber Leser, Newsletter Editorial Zuzahlungen der Mitarbeiter zum Firmenwagen Liebe Leserin, lieber Leser, sehr oft müssen sich Mitarbeiter an den Kosten des ihnen auch zur privaten Nutzung überlassenen Firmenwagens

Mehr

Blümich, Brandis (Hrsg.) Kommentar zum EStG, KStG, GewStG, 113. Ergänzungslieferung.

Blümich, Brandis (Hrsg.) Kommentar zum EStG, KStG, GewStG, 113. Ergänzungslieferung. Literaturverzeichnis Blümich, Brandis (Hrsg.). 2012. Kommentar zum EStG, KStG, GewStG, 113. Ergänzungslieferung. Bode, Walter. 2012. Kommentierung zu 15. In Kommentar zum EStG, KStG, GewStG, Hrsg. Blümich/Brandis.

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: XI R 55/01

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: XI R 55/01 Bundesfinanzhof Urt. v. 12.06.2002, Az.: XI R 55/01 Entfernungspauschale: Für Selbständige keine Gleichbehandlung Arbeitnehmer können pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstelle 36 Cent

Mehr

Abfindungen. Jörg-Thomas Knies. 2.1 Steuerinländer mit ausländischen Einkünften (Outbound-Fall)

Abfindungen. Jörg-Thomas Knies. 2.1 Steuerinländer mit ausländischen Einkünften (Outbound-Fall) Abfindungen Jörg-Thomas Knies 2 Neben der Besteuerung des Arbeitslohns spielt häufig auch die Frage der Besteuerung von Abfindungen, die im Zusammenhang mit der Beendigung einer grenzüberschreitenden Arbeitnehmertätigkeit

Mehr