Forderungen der LSV NRW für ein verantwortliches Entlassungs- und Versorgungsmanagement

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1 Forderungen der LSV NRW für ein verantwortliches Entlassungs- und Versorgungsmanagement Dr. Martin Theisohn, LSV NRW

2 Aktivitäten der Landesseniorenvertretung - Abfrage bei den Mitgliedern zum Entlassungsmanagement - Beschluss auf der Mitgliederversammlung zum Entlassungsmanagement - Darstellung des Expertenstandards zum Entlassungsmanagement auf den Seminaren - Aufforderung an die Mitglieder sich für die Einführung des Entlassungsmanagementes einzusetzen

3 Befragung der Krankenhäuser in Köln, 7/ von 20 antworten - Expertenstandard ist allen bekannt - Anwendung des Expertenstandard in 3 Kliniken, Überleitungsbögen in 6 Kliniken in Verwendung - Falls erforderlich telefonischer Kontakt zum behandelnden Arzt in allen Kliniken - Fazit: Echtes Entlassungsmanagement höchstens bei der Hälfte der Kliniken

4 Experten-Treffen in St. Marien Köln - Erarbeitung von Verfahrensweisen in der Klinik: Anbindung an und Erweiterung des Case- Managements, EDV-Stützung - Aufgaben der Kommunalen Gesundheits- und Pflege-Konferenzen bei der Einführung des Versorgungsmanagements in der Region - Erarbeitung einer Checkliste für Patienten und Angehörige zu Aufnahme und Entlassung - Planung einer Landesweiten Veranstaltung am in Düsseldorf

5 Grundlagen für das Entlass- und Versorgungsmanagement SGB V 11 (4): Versicherte haben Anspruch auf Versorgungsmanagement... GKV-VStG zu 39 SGB V: Entlassmanagement ist Aufgabe der Krankenhäuser... PfG NW 3: Zusammenwirken von Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen

6 Forderungen an Entlassungs-/ Versorgungs-M. 1. Der Gesetzgeber fordert alle Beteiligten zum Wohle der Patienten zur Zusammenarbeit auf. Dies bedingt, dass sowohl im Krankenhaus als auch in den Gemeinden Strukturen geschaffen werden, die diese Zusammenarbeit in verantwortlicher Weise ermöglichen und regeln. - Schaffung einer Kommunikationsstruktur zwischen Klinik und kommunalem Umfeld

7 Forderungen an Entlassungs-/ Versorgungs-M. 2. Dazu ist es erforderlich, dass in den Krankenhäusern eine mit Personal und Verantwortlichkeit ausgestattete Struktur vorhanden ist, die bereits bei der Aufnahme den möglich Unterstützungbedarf erfasst und kontinuierlich überprüft (Expertenstandard Entlassungsmanagement in der Pflege (2009) des Deutschen Netzwerkes für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP)). Die Erfassung muss dabei auch in die Krankenhaus-EDV integriert sein.

8 Krankenhaus was dann?

9 Situation des Entlassmanagements (Internet) Alle Krankenhäuser geben an ein Entlassmanagement zu haben aber nur ca. die Hälfte haben eine Struktur, die mit einem Bedarfs-Screening beginnt und Personal, das den Patienten aufsucht. Meist wird die Möglichkeit der Kontaktaufnahme durch den Patienten oder seine Angehörigen eröffnet (Flyer) Einige Krankenhausketten haben ein extern angesiedeltes Entlassmanagement

10 Situation des Entlassmanagements Integration in die Krankenhaus-EDV: Wurde im Rahmen der Experten-Diskussion als besonders wichtig erkannt. Erleichtert die interdisziplinäre Zusammenarbeit 2007 wurde die Lösung der Uni-Klinik Freiburg (ELMA) als "IT-Konzept des Jahres gekürt

11 Forderungen an Entlassungs-/ Versorgungs-M. 3. Die Mitarbeiter dieses Entlassungsmanagements müssen Ansprechpartner sein und Zugang zu den Stationen und zum Ärztlichen Dienst haben und verantwortlich Absprachen mit den Patienten und ihren Angehörigen, den aufnehmenden Pflegediensten und Pflegeeinrichtungen treffen können.

12 Forderungen an Entlassungs-/ Versorgungs-M. 4. Um den Übergang reibungslos zu gestalten und damit die Versorgung der Patienten sicherzustellen, müssen Informationswege gestaltet und Zusammenarbeit verabredet werden.

13 Forderungen an Entlassungs-/ Versorgungs-M. 5. Um dies zu erreichen, sollten die zuständigen kommunalen Gremien (Gesundheitsamt, Heimaufsicht, Kommunale Pflege- und Gesundheitskonferenzen) Arbeitsgemeinschaften mit Verantwortlichen der Krankenhäusern, den lokalen Ärzteorganisationen, den ambulanten und den stationären Pflegeeinrichtungen, den Kranken- und Pflegekassen und mit Patientenorganisationen und Selbsthilfegruppen bilden, die das Verfahren der Überleitung und Versorgung der Patienten verbindlich miteinander absprechen und regeln.

14 Forderungen an Entlassungs-/ Versorgungs-M. Es sind im Statement 5 die Gruppen und Gremien benannt, die - von Regelungen der Überleitung oder des Versorgungsmanagements betroffen sind (neben den Akteuren auch Selbsthilfe, Pat.-Vertreter etc.) - und die im PfG NW in 3 (2) diese Aufgabe zugewiesen bekamen (Pflegekonferenz: Hinwirken auf eine koordinierte Aufgabenwahrnehmung der an der Pflege beteiligten Akteure,...)

15 Versorgungsmanagement der Krankenkassen AOK Rheinland-Hamburg bietet integrierte Versorgung für Pflegeheimbewohner Bei besonderen Erkrankungen: Diabetes Mellitus, Osteoporose, Lymphom, Mamma-/ Ovarial-Ca, Multipler Sklerose, Herzinfarkt etc Problem: individuelle Verträge, keine kommunale Kooperation nicht alle Einrichtungen einer Region nehmen teil gilt nicht für alle Betroffene

16 Forderungen an Entlassungs-/ Versorgungs-M. 6. Im Rahmen dieser Absprache mag es erforderlich sein einen gemeinsamen Überleitungsbogen zur standardisierten Informationsübermittlung zwischen den Beteiligten zu entwickeln, der den Patienten jeweils zur Kenntnisnahme und Weitergabe ausgehändigt wird.

17 Forderungen an Entlassungs-/ Versorgungs-M Zusätzlich sollten alle Beteiligten jeweils für ihre Organisation einen ständig ansprechbaren Verantwortlichen für die Entlassung und Überleitung benennen, bei dem jederzeit weitergehende Informationen eingeholt werden können.

18 Forderungen an Entlassungs-/ Versorgungs-M. 7. Wir fordern die Kommunen auf ihre Beratungstätigkeit nach 4 Landespflegegesetz NRW zu intensivieren und die Pflegekassen ihre Aufgaben der Beratung und des Fallmanagements ( 7 SGB XI) besser als bisher wahrzunehmen und sich untereinander abzustimmen.

19 Kommunale Beratungstätigkeit ( 4 PfG NW) Im Rahmen der Verhandlungen zur Einrichtung von Pflegestützpunkte NRW stellte sich heraus, dass viele Kommunen kein ausreichendes Beratungspersonal haben, das sie in die Pflegestützpunkte einbringen können oder sie keinen Zugriff auf das von ihnen finanzierte Personal haben.

20 Unsere Wünsche 1. Viele in Stadt und Land schließen sich den vorgetragenen Forderungen an und versuchen diese umzusetzen. 2. Alle Krankenhäuser erkennen, dass das Entlassmanagement für Patienten und für ihr ökonomisches Ergebnis günstig ist und führen es ein.

21 Unsere Wünsche 3. Unter Führung der Kommunalen Konferenzen regeln die Akteure im Gesundheitswesen unter Beteiligung der Betroffenen das Überleitungsverfahren und schaffen einen einheitlichen Überleitungsbogen. 4. Die Landesregierung und ihre Institutionen unterstützen sowohl die Etablierung des Entlassmanagements in den Krankenhäusern als auch das Versorgungs-/Überleitungsmanagement durch Beratung und durch wissenschaftlichen Begleitung

22 Forderungen der LSV NRW für ein verantwortliches Entlassungs- und Versorgungsmanagement Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Martin Theisohn LSV NRW

23 Ergebnis der Mitgliederbefragung, 2/ Viele Mitglieder hatten von schnellen, ungeplanten Entlassungen gehört - Nach der Aufforderung durch die LSV wollen sie sich verstärkt darum kümmern - Krankenhäuser geben an, einen Sozialdienst zu haben und gut mit einem Pflegedienst der gleichen Organisation zusammenzuarbeiten - Fazit: Echtes Entlassungsmanagement offensichtlich selten

24 Situation des Entlassmanagements Umsetzung des Expertenstandard Entlassmanagement in der Pflege (2009) DNQP Die Anwendung dieses Standards ist für das Krankenhaus (SGB V) eine Empfehlung während es für Pflegeeinrichtungen eine Vorschrift ist ( 113a SGB XI)

25 Pflegestützpunkte NW Die Anzahl der Pflegestützpunkte in NRW beträgt 55 in 24 Kreisen und liegt damit weit unter der Zahl der im Rahmen des Kooperationsabkommens prognostizierten geringen Zahl von 170. Zusätzlich sind diese Pflegestützpunkte weitgehend unbekannt, so dass vor Ort beklagt wird, dass sich die Beratungssituation eher verschlechtert habe.

26 Expertenstandards der DNQP 1. Dekubitusprophylaxe ( ) 2. Entlassungsmanagement ( , 2009) 3. Schmerzmanagement ( ) 4. Sturzprophylaxe ( ) 5. Förderung der Harnkontinenz ( ) 6. Pflege chronischer Wunden ( ) 7. Förderung oraler Ernährung ( )

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