Curriculum Fachanwaltslehrgang Bau- und Architektenrecht
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- Willi Holtzer
- vor 8 Jahren
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1 Curriculum Fachanwaltslehrgang Bau- und Architektenrecht Zeitraum: bis in Essen Fachliche Leitung: Prof. Dr. Werner Langen, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Kapellmann und Partner, Mönchengladbach Das Bau- und Architektenrecht hat sich materiell- und prozessrechtlich zu einer komplexen Sondermaterie entwickelt. Die Spezialisierung verschafft Ihnen den entscheidenden Wettbewerbsvorsprung. Die Tätigkeit als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht kann zu einer deutlichen Steigerung des Honoraraufkommens führen; das Einkommen der Fachanwälte liegt in der Regel signifikant über dem der Anwälte ohne Zusatzqualifikation. Der Fachanwaltslehrgang umfasst alle nach 4 Abs. 1 i. V. m. 14e FAO vorgesehenen Themen. Das Curriculum des Fachanwaltslehrgangs gliedert sich in sechs Blöcke mit jeweils drei zusammenhängenden Tagen, nämlich jeweils Donnerstag, Freitag und Samstag. Insgesamt finden 15 Unterrichtstage á acht Zeitstunden und drei Klausurtage á fünf Stunden (Klausurenkurs) statt. Das Curriculum bildet damit die für die Praxis relevanten Bereiche ab und orientiert sich dadurch in besonderer Weise an den praktischen Bedürfnissen der fachanwaltlichen Tätigkeit. Die Teilinhalte der Bausteine werden durch drei Leistungskontrollen abgeschlossen. Auf diese Weise wird einerseits den Vorgaben der FAO entsprochen; andererseits bleiben die Interessen der Teilnehmer im Blick, den Lehrgang neben Beruf und Familie unterzubringen. Zudem bietet der Lehrgang eine kompakte Struktur. Referententeam: Dr. Alexander Arndt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, HFK, Düsseldorf Dr. Andreas Berger, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Kapellmann und Partner, Mönchengladbach Matthias Goede, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Rembert Rechtsanwälte, Hamburg Prof. Dr.-Ing. Mike Gralla, TU Dortmund Dr. Winfried Grieger, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Kanzlei Grieger, Essen Dr. Andreas Lachmann, Rechtsanwalt, RWP, Düsseldorf Prof. Dr. Werner Langen, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Kapellmann und Partner, Mönchengladbach Frank Meier, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, HFK, Hannover Nils Mrazek, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, CBH, Köln Prof. Dr. Axel Wirth, TU Darmstadt
2 1. Teil: Bausteine Baustein I: Bauvertragsrecht U.a.: Bauvertrag, AGB, VOB/B, Kündigung, Abnahme, Gewährleistung. Baustein II: Recht der öffentlichen Auftragsvergabe / Öffentliches Baurecht / Europarechtliche Bezüge U.a.: Recht der öffentlichen Auftragsvergabe, VOB/A, Öffentliches Baurecht, Grundzüge des europäischen Gemeinschafts-Privatrechts hinsichtlich Bau- und Architektenverträge Baustein III: Bautechnik für Juristen / Leistungsbeschreibung und Nachträge (Inhaltsnachträge), Bauzeitnachträge sowie VOB/C / Baubetrieb/Leistungsbeschreibung U.a..: Bautechnik für Juristen, Leistungsbeschreibung und Nachträge (Inhaltsnachträge), Bauzeitnachträge sowie VOB/C, Baubetrieb/Leistungsbeschreibung und daraus abgeleitete Bauzeitnachträge in technischer Hinsicht. Baustein IV: Architekten- und Ingeneurrecht U.a.: Verträge, Haftung, Honorare/HOAI. Baustein V: Bauträgerrecht / Bauinsolvenzrecht U.a.: Bauträgervertrag, Gewährleistung und Haftung des Bauträgers, MaBV, Insolvenzen im Rahmen von Bauprojekten. Baustein VI: Bauversicherungsrecht / Sicherheiten im Baurecht / Bauprozessrecht U.a.: Versicherungen am Bau, Sicherheiten, Bauprozessrecht (Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung, selbständiges Beweisverfahren), Mediation, Schlichtung, Schiedsgericht. 2. Teil: Stundenplan/Kurszeiten ab Uhr Uhr Uhr Begrüßungskaffee Kaffeepause Uhr Uhr Uhr Uhr inkl. Begrüßungskaffee sowie Pausengetränke und kl. Pausenverpflegung. Mittagspause (Eigenzahler) Kaffeepause
3 3. Teil: Curriculum - Detailplanung, terminiert I. Baustein: Bauvertragsrecht 1. Donnerstag, Freitag, Wirth Wirth Bereich: Bauvertragsrecht 1./2. Bauvertrag, AGB, VOB/B, Kündigung, Abnahme, Gewährleistung II. Baustein: Recht der öffentlichen Auftragsvergabe / Öffentliches Baurecht / Europarechtliche Bezüge 3. Samstag, Freitag, Samstag, Goede Arndt Arndt/Grieger Bereich: Recht der öffentlichen Auftragsvergabe 3. Recht der öffentlichen Auftragsvergabe Bereich: Öffentliches Recht 1. Öffentliches Recht Bereich: Öffentliches Recht / Europarechtliche Bezüge 2.1 Öffentliches Recht 2.2 Grundzüge des europäischen Gemeinschafts-Privatrechts hinsichtlich Bau- und Architektenverträge Klausurenkurs: 1. Klausur 3. Samstag, Klausur Nr. 1: Inhalte aus Baustein I - II
4 III. Baustein: Bautechnik für Juristen / Leistungsbeschreibung und Nachträge (Inhaltsnachträge), Bauzeitnachträge sowie VOB/C / Baubetrieb/Leistungsbeschreibung 1. Donnerstag, Freitag, Samstag, Gralla Langen Gralla Bereich: Bautechnik für Juristen 1. Bautechnik für Juristen Bereich: Leistungsbeschreibung und Nachträge (Inhaltsnachträge), Bauzeitnachträge sowie VOB/C 2. Leistungsbeschreibung und Nachträge (Inhaltsnachträge), Bauzeitnachträge sowie VOB/C Bereich: Baubetrieb/Leistungsbeschreibung 3. Baubetrieb/Leistungsbeschreibung und daraus abgeleitete Bauzeitnachträge in technischer Hinsicht IV. Baustein: Architekten- und Ingeneurrecht 1. Donnerstag, Freitag, Berger Berger Bereich: Architekten- und Ingeneurrecht 1./2. Verträge, Haftung, Honorare/HOAI Klausurenkurs: 2. Klausur 3. Samstag, Klausur Nr. 2: Inhalte aus Baustein III IV
5 V. Baustein: Bauträgerrecht / Bauinsolvenzrecht 1. Donnerstag, Freitag, N.N. Lachmann Bereich: Bauträgerrecht 1. Bauträgervertrag, Gewährleistung und Haftung des Bauträgers, MaBV Bereich: Bauinsolvenzrecht 2. Insolvenzen im Rahmen von Bauprojekten VI. Baustein: Bauversicherungsrecht / Sicherheiten im Baurecht / Bauprozessrecht 3. Samstag, Freitag, Samstag, Meier Mrazek Mrazek Bereich: Bauversicherungsrecht / Sicherheiten im Baurecht 3.1 Versicherungen am Bau 3.2 Sicherheiten Bereich: Bauprozessrecht 1. Bauprozessrecht (Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung, selbständiges Beweisverfahren), Mediation, Schlichtung, Schiedsgericht Bereich: Bauprozessrecht 2. Bauprozessrecht (Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung, selbständiges Beweisverfahren), Mediation, Schlichtung, Schiedsgericht Klausurenkurs: 3. Klausur 3. Samstag, Klausur Nr. 3: Inhalte aus Baustein V - VI
6 4. Teil: Ergänzende Hinweise der fachlichen Leitung und des Werner Verlages Nach 4 FAO sind zwingend 120 Lehrgangsstunden á 60 min. zu absolvieren. Diese Zahl darf nicht unterschritten werden. Andernfalls wird der Lehrgang von den zuständigen Rechtsanwaltskammern nicht anerkannt. Der Werner Verlag kontrolliert die Teilnahme des Lehrgangs an jedem Lehrgangstag durch Unterschriftenlisten, die mehrfach täglich kursieren und von jedem Teilnehmer persönlich gezeichnet werden müssen. Sollte ein Teilnehmer an einem Tag ganz oder teilweise fehlen, so wird der Unterrichtstag nicht gewertet. Es besteht jedoch die Möglichkeit, diesen Tag zu anderer Zeit und ggf. an einem anderen Ort innerhalb eines weiteren Fachanwaltslehrgangstermins nachzuholen, vorausgesetzt, dass ein solcher weiterer Termin stattfindet. Das Risiko, dass ein weiterer Lehrgangstermin stattfindet, wird vom Werner Verlag nicht getragen werden und geht daher zu Lasten des jeweiligen Teilnehmers. Jeder Teilnehmer erhält nach Lehrgangsende eine gesonderte Bescheinigung über die Teilnahme an dem Fachanwaltslehrgang. Sollte er oder sie die volle Stundenzahl nicht erreichen, so wird lediglich die bis dahin absolvierte Stundenzahl bescheinigt. Es besteht die Möglichkeit, die versäumten Stunden jederzeit auf einem anderen Termin des Lehrgangs nachzuholen, soweit ein solcher stattfindet. Das Durchführungsrisiko wird vom Werner Verlag nicht getragen. Die Teilnehmer erhalten eine gesonderte Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an den Klausuren, soweit diese bestanden wurden. Sollte eine Klausur nicht bestanden worden sein, so kann diese bei einem nachfolgenden Lehrgangstermin wiederholt werden, vorausgesetzt, dieser findet statt.
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