Flüchtlingsbezogene Aufenthaltsrechte

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1 Flüchtlingsbezogene Aufenthaltsrechte Rechtsanwalt Manuel Kabis, Fachanwalt für Strafrecht Schwerpunkt Migrationsrecht Lehrbeauftragter an der Ruhr- Universität Bochum

2 Aufenthalt zwischen Einreise und Ende des Asylverfahrens Ankunftsnachweis, 63a AsylG Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender Von der Meldung als Asylsuchender bis zur Antragstellung beim BAMF 2

3 Aufenthalt zwischen Einreise und Ende des Asylverfahrens (2) Aufenthaltsgestattung Von der Asylantragstellung bis zu 1. positivem Ende des Verfahrens 2. rechtskräftigem Abschluss des Klageverfahrens bei einfach unbegründeter Ablehnung 3. rechtskräftigem Abschluss des Klageverfahrens bei Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach 80 V VwGO bei a) Dublin-Verfahren b) Zweitantragsverfahren c) Sachentscheidung offensichtlich unbegründet 3

4 Aufenthalt zwischen Einreise und Ende des Asylverfahrens (3) Aufenthaltsgestattung im Asylfolgeverfahren ab Bejahung der Wiederaufgreifensvoraussetzungen durch BAMF, 51 I VwVfG, 71 AsylG Duldung 1. bei Folgeantrag bis Entscheidung, dass wiederaufgegriffen wird, ansonsten bis Wegfall sonstiger Abschiebungshindernisse 2. bei Ablehnung Antrag nach 80 V VwGO bis Wegfall evtl. Abschiebungshindernisse in Fällen: Dublin, Zweitantrag, o.u., sonstige Sonderfälle 4

5 Asylanerkennung, Art.16a I GG Aufenthaltserlaubnis, 25 I AufenthG AE ohne Nebenbestimmungen und Auflagen, Ausnahme: Wohnsitzauflagen, 12a AufenthG Familiennachzug möglich bei Familiennachzugsantrag binnen 3 Monaten: Verzicht auf Lebensunterhalt, 29 III AufenthG Gültigkeitsdauer zunächst 3 Jahre 5

6 Asylanerkennung, Art.16a I GG (2) Ausschluss AE: bei Ausweisung aus schwerwiegenden Gründen der öffentl. Sicherheit oder Ordnung nach Maßstab des 53 Abs.3 AufenthG Abschiebung unzulässig, ggfs. Duldung 60a AufenthG Internationaler Reiseausweis für Flüchtlinge 6

7 Flüchtlingseigenschaft 3 AsylG Aufenthaltserlaubnis 25 II S.1. 1.Alt. AufenthG wie bei Asylanerkennung Ausschluss AE wie bei Asylanerkennung Internationaler Reiseausweis für Flüchtlinge 7

8 subsidiärer Schutz, 4 AsylG Aufenthaltserlaubnis 25 II S.1, 2.Alt. AufenthG Rechtsanspruch auf AE Wohnsitzauflagen, 12a AufenthG zweijähriger Ausschluss vom Familiennachzug für alle mit AE ab März 2016, 104 Abs.13 AufenthG; Verfassungsmäßigkeit zweifelhaft; Achtung: Verlängerung geplant! Gültigkeitsdauer zunächst ein Jahr 8

9 subsidiärer Schutz, 4 AsylG (2) Ausschluss AE wie bei Asylberechtigung Befreiung von der Passpflicht, 5 Abs.3 AufenthG Anspruch auf Ausweisersatz, 48 II AufenthG Anspruch auf Reiseausweis für Ausländer, wenn Passbeschaffung unzumutbar (streitig) 9

10 nationale Abschiebungsverbote, 60 V und VII AufenthG (1) regelmäßig Anspruch auf AE (Sollvorschrift), 25 III AufenthG Befreiung von Passpflicht, 5 Abs.3 AufenthG Anspruch auf Ausweisersatz, 48 Abs.2 AufenthG Reiseausweis für Ausländer, wenn Passbeschaffung unmöglich oder unzumutbar Auflagen und Nebenbestimmungen möglich 10

11 nationale Abschiebungsverbote, 60 V und VII AufenthG (2) Ausschluss von AE bei Zumutbarkeit der Ausreise in anderen Staat Verletzung von Mitwirkungspflichten (nicht: Passbeschaffung; keine Verknüpfung von AE und Mitwirkung zulässig, 5 Abs.3 AufenthG) tatsachengestützter Annahme der Begehung von Kriegsverbrechen, schwerer Straftaten oder von Verstößen gegen UN-Charta oder einer schwerwiegenden Gefahr für öffentl. Sicherheit oder Ordnung 11

12 Altfallregelungen (1) 25a AufenthG Jugendliche und Heranwachsende ( 1 Abs.2 JGG) nach 4 Jahren Aufenthalt und 4 Jahren erfolgreichem Schulbesuch oder Schulabschluss auch bei Sozialleistungsbezug sofern in Schul- oder Berufsausbildung oder Hochschulstudium bei Gewährleistung der Integration keine Gegnerschaft zu fdgo keine eigene Identitätstäuschung 12

13 Altfallregelungen (2) Eltern eines Minderjährigen nach Abs.1, wenn Lebensunterhalt gesichert keine Identitätstäuschung keine Verurteilungen zu mehr als 50 TS oder bei Ausländerstrafrecht zu mehr als 90 TS 13

14 Altfallregelungen (3) 25 b AufenthG mindestens 8jähriger Aufenthalt (6 Jahre mit Kind) Bekenntnis zur fdgo überwiegende Lebensunterhaltssicherung Deutsch A 2 Schulbesuch der Kinder Ausschluss bei Täuschung 14

15 Aufenthaltsverfestigung Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge Niederlassungserlaubnis nach 3 Jahren, 26 Abs.3 AufenthG, außer bei Widerruf durch BAMF keine weiteren Voraussetzungen Subsidiäre und Abschiebungsverbote NE nach 5 Jahren (früher: 7) sonstige Voraussetzungen nach 9 AufenthG Ermessensentscheidung (regelmäßig Ermessensreduzierung auf Null) 15

16 Aufenthalt nach Widerruf Asyl etc. kein Erlöschen des Aufenthaltsrechts Ermessensentscheidung der ABH über Widerruf Parallelprüfung der Integrationsleistungen während des rechtmäßigen Aufenthalts Passpflicht muss wieder durch Nationalpass erfüllt werden 16

17 Manuel Kabis

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