1. Ausschreibung Gemäß Bezugs-RdErl. werden folgende berufsbegleitende Weiterbildungskurse und Studiengänge
|
|
- Timo Vogel
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Berufsbegleitende Weiterbildungskurse und Studiengänge für Lehrkräfte allgemein bildender und berufsbildender Schulen Bek. des MK vom Bezug: a) Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter im Land Sachsen-Anhalt vom (GVBl. LSA S. 488), zuletzt geändert durch Verordnung vom (GVBl. LSA S. 666) b) RdErl. des MK vom (SVBl. LSA S. 242) c) RdErl. des MK vom (SVBl. LSA S. 258), geändert durch RdErl. des MK vom (SVBl. LSA S. 215) 1. Ausschreibung Gemäß Bezugs-RdErl. werden folgende berufsbegleitende Weiterbildungskurse und Studiengänge ausgeschrieben: 1.1. Weiterbildungskurs Evangelische Religion an Grundschulen (K 07/07) aa) Erwerb einer Unterrichtserlaubnis für das Fach Evangelische Religion an Grundschulen Prüfung in einem weiteren Fach oder einer Erweiterungsprüfung für das Fach Evangelische Religion für das Lehramt an Grundschulen vor den Landesprüfungsamt abschließt aa) Tätigkeit als Lehrkraft im Land Sachsen-Anhalt an einer Grundschule (Stammschule) oder im Primarbereich an einer Förderschule (Stammschule) oder im Rahmen von Abordnungen an andere Schulformen bb) Befähigung für das Lehramt an Grundschulen oder das Lehramt an Förderschulen oder eine Ausbildung nach dem Recht der ehemaligen DDR mit einer Zuordnung zu diesen Lehrämtern ( ) des Einigungsvertrages nicht den Lehrämtern an Grundschulen oder Förderschulen zugeordnet wurden. Ausbildungsdauer: Zwei Schulhalbjahre; Kurstag: wird noch festgelegt. Darüber hinaus finden
2 1.2. Weiterbildungskurs Evangelische Religion an Sekundarschulen (K 08/07) aa) Erwerb einer Unterrichtserlaubnis für das Fach Evangelische Religion an Sekundarschulen Teilprüfung der Ersten Staatsprüfung, einer Prüfung in einem weiteren Fach oder einer Erweiterungsprüfung für das Fach Evangelische Religion für das Lehramt an Sekundarschulen vor den Landesprüfungsamt abschließt aa) Tätigkeit als Lehrkraft im Land Sachsen-Anhalt an einer Sekundarschule (Stammschule), einer Gesamtschule (Stammschule) oder im Sekundarbereich an einer Förderschule (Stammschule) oder im Rahmen von Abordnungen an andere Schulformen und bb) Befähigung für das Lehramt an Sekundarschulen oder das Lehramt an Förderschulen oder eine Ausbildung nach dem Recht der ehemaligen DDR mit einer Zuordnung zu diesen Lehrämtern ( ) des Einigungsvertrages nicht diesen Lehrämtern zugeordnet wurden. Ausbildungsdauer: Drei Schulhalbjahre; Kurstag: wird noch festgelegt. Darüber hinaus finden 1.3. Weiterbildungskurs Evangelische Religion an Gymnasien/berufsbildenden Schulen (K 09/07) aa) Erwerb einer Unterrichtserlaubnis für das Fach Evangelische Religion an Gymnasien/berufsbildenden Schulen Teilprüfung der Ersten Staatsprüfung, einer Prüfung in einem weiteren Fach oder einer Erweiterungsprüfung für das Fach Evangelische Religion für das Lehramt an Gymnasien/berufsbildenden Schulen vor den Landesprüfungsamt abschließt
3 aa) Tätigkeit als Lehrkraft an einem Gymnasium (Stammschule), einer Gesamtschule (Stammschule) oder an einer berufsbildenden Schule (Stammschule) oder im Rahmen von Abordnungen an andere Schulformen bb) Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder das Lehramt an berufsbildenden Schulen oder eine Ausbildung nach dem Recht der ehemaligen DDR mit einer Zuordnung zu einem dieser Lehrämter ( ) des Einigungsvertrages nicht diesen Lehrämtern zugeordnet wurden. Ausbildungsdauer: Vier Schulhalbjahre; Kurstag: wird noch festgelegt. Darüber hinaus finden 1.4. Weiterbildungsstudiengang zum Erwerb einer Lehrbefähigung Psychologie an Gymnasien (S 01/07) a) Studienplätze: 15 b) Ziel des Studienganges: Ergänzungsprüfung zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien im Fach Psychologie Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Der Studiengang findet vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel durch das Kultusministerium zur Gewährleistung der Lehrkapazität statt. aa) Tätigkeit als Lehrkraft im Land Sachsen-Anhalt an einem Gymnasium (Stammschule) oder einer Gesamtschule (Stammschule) oder im Rahmen von Abordnungen an andere Schulformen bb) Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder eine Ausbildung nach dem Recht der ehemaligen DDR mit der Zuordnung zu diesem Lehramt ( ) des Einigungsvertrages nicht dem Lehramt an Gymnasien zugeordnet wurden. e) Studienorganisation: Ausbildungsbeginn: Wintersemester 2007; Ausbildungsdauer: drei Semester; Studienort: Halle (Saale); Studientag: wird noch festgelegt.
4 Darüber hinaus finden pro Studienjahr in den Ferien drei Wochenkurse statt. Der Studienbeginn wird den zugelassenen Teilnehmerinnen und Teilnehmern durch die Martin-Luther- Universität Halle-Wittenberg mitgeteilt Weiterbildungsstudiengang zum Erwerb einer Lehrbefähigung Informatik an Gymnasien/ berufsbildenden Schulen (S 02/07) Erweiterungsprüfung oder Prüfung in einem weiteren Fach (Informatik) für das Lehramt an Gymnasien bzw. berufsbildenden Schulen Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Der Studiengang findet vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel durch das Kultusministerium zur Gewährleistung der Lehrkapazität statt. aa) Tätigkeit als Lehrkraft im Land Sachsen-Anhalt an einem Gymnasium (Stammschule) oder einer Gesamtschule (Stammschule) oder einer berufsbildenden Schule (Stammschule) oder im Rahmen von Abordnungen an andere Schulformen bb) Befähigung für das Lehramt an Gymnasien, berufsbildenden Schulen oder eine Ausbildung nach dem Recht der ehemaligen DDR mit der Zuordnung zu diesen Lehrämtern ( ) des Einigungsvertrages nicht den o. g. Lehrämtern zugeordnet wurden. e) Studienorganisation: Ausbildungsbeginn: Wintersemester 2007; Ausbildungsdauer: sechs Semester; Studienort: Magdeburg; Studientag: wird noch festgelegt. Darüber hinaus finden in den Ferien pro Schuljahr drei Wochenkurse statt. Der Studienbeginn wird den zugelassenen Teilnehmerinnen und Teilnehmern durch die Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg mitgeteilt. 2. Allgemeine Hinweise Kurs- oder Studiengebühren werden nicht erhoben. Es ist jedoch bei dem weiterführenden Studiengang ein Semesterbeitrag von ca. 60 von jedem Teilnehmenden zu entrichten. Fahrt- und Verpflegungskosten sind gemäß Bezugs-RdErl zu b) von den Teilnehmenden selbst zu tragen. Prüfungen zum Erwerb einer Unterrichtserlaubnis sind gemäß Bezugs- RdErl. zu b) abzulegen. Die Teilprüfungen der Ersten Staatsprüfung oder Prüfung in einem weiteren Fach werden auf der Grundlage der Bezugs-VO zu a) vor dem Landesprüfungsamt abgelegt. Für die Kurse und die Studiengänge werden sofern keine anderen Festlegungen getroffen sind - Vergünstigungen gemäß Bezugs-RdErl. zu c) gewährt. Die Bewerbung muss folgende Unterlagen enthalten: a) tabellarische Darstellung des Bildungsganges b) Kopien der Zeugnisse des absolvierten Lehrerstudiums c) Stellungnahme der zuständigen Schulleiterin bzw. des zuständigen Schulleiters Schwerbehinderte und gleichgestellte Lehrkräfte können diesen Sachverhalt in ihre Bewerbung aufnehmen.
5 Die Bewerbung ist auf dem Dienstweg an die Abteilung Schule des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt zu richten. Bewerbungsschluss: (Posteingang Landesverwaltungsamt Abteilung Schule). Die Bewerberinnen und Bewerber erhalten von der Abteilung Schule des Landesverwaltungsamtes einen Bescheid.
Berufsbegleitende Weiterbildungskurse und Studiengänge für Lehrkräfte an allgemeinbildenden
Berufsbegleitende Weiterbildungskurse und Studiengänge für Lehrkräfte an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen Bek. des MK vom 20.05.2005-25-84.300 Bezug: a) Verordnung über die Ersten Staatsprüfungen
MehrBerufsbegleitende Weiterbildungskurse für Lehrkräfte allgemein bildender und berufsbildender
Berufsbegleitende Weiterbildungskurse für Lehrkräfte allgemein bildender und berufsbildender Schulen Bek. des MK vom 30.04.2007-22-84.300 Bezug: RdErl. des MK vom 3.8.2001 (SVBl. LSA S.242) 1. Ausschreibung
MehrBerufsbegleitende Weiterbildungskurse für Lehrkräfte allgemeinbildender und berufsbildender Schulen im Schuljahr 2015/2016
Berufsbegleitende Weiterbildungskurse für Lehrkräfte allgemeinbildender und berufsbildender Schulen im Schuljahr 2015/2016 Bek. des MK vom 25.2.2015 31-84300 Bezug: RdErl. des MK vom 22.11.2006 (SVBl.
MehrBerufsbegleitende Weiterbildungskurse für Lehrkräfte allgemeinbildender Schulen im Schuljahr 2018/2019. Bek. des MB vom 7.3.
Berufsbegleitende Weiterbildungskurse für Lehrkräfte allgemeinbildender Schulen im Schuljahr 2018/2019 Bek. des MB vom 7.3.2018 31-84300 Bezug: RdErl. des MK vom 22.11.2006 (SVBl. LSA 2007 S. 4), zuletzt
MehrAn die Bezirksregierungen in Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster
Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW, 40190 Düsseldorf An die Bezirksregierungen in Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und
MehrAntwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3127 22.05.2014 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Birke Bull (DIE LINKE) Inklusionspädagogische Förderung
MehrPRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL FÜR DEN MASTER-
PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN MASTER- ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL befürwortet in der 74. Sitzung der zentralen Kommission für Studium und Lehre
MehrMichael Meisel Koordinator der Privaten Sekundarschule Schloss Varenholz
Internat mit Privater Real- und Sekundarschule Vergleich der Anzahl der geforderten und Klassenarbeiten zwischen Schulen in und der Privaten Sekundarschule in Michael Meisel Koordinator der Privaten Sekundarschule
MehrRegelungen für Nichthauptfachstudien im Fach Psychologie Stand: 25.06.2007. I. Psychologie als Nebenfach in einem Diplomstudiengang
Regelungen für Nichthauptfachstudien im Fach Psychologie Stand: 25.06.2007 Inhaltsübersicht: I. Psychologie als Nebenfach in einem Diplomstudiengang (vgl. auch V.) II. Psychologie als Nebenfach in einem
MehrVom 03.07.2014. (a) Studiengänge mit dem Abschluss Bachelor of Arts (Mehr-Fach-Bachelor) Hauptfach (HF), Nebenfach (NF) HF 68 0 68 0 68 0
Satzung zur Festsetzung von Zulassungszahlen der im Studienjahr 2014/2015 an der Universität Regensburg als Studienanfänger sowie in höheren Fachsemestern aufzunehmenden Bewerber (Zulassungszahlsatzung
MehrAufstiegslehrgang für Lehrerinnen und Lehrer im gehobenen Dienst an beruflichen Schulen des Landes Baden-Württemberg
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Aufstiegslehrgang für Lehrerinnen und Lehrer im gehobenen Dienst an beruflichen Schulen des Landes Baden-Württemberg Merkblatt Stand 2014 Anlage
Mehr???? ???? ???? Das neue. Hochschulzulassungsverfahren in Niedersachsen. bei zulassungsbeschränkten Erststudiengängen
Wie komme ich an einen Studienplatz? Das neue???????? Hochschulzulassungsverfahren in Niedersachsen???? bei zulassungsbeschränkten Erststudiengängen Das neue Hochschulzulassungsverfahren in Niedersachsen
MehrVom 21. September 2005
Verordnung über die Erprobung von Bachelor- und Master-Abschlüssen in der Lehrerausbildung und die Gleichstellung mit der Ersten Staatsprüfung (Bachelor-Master-Abschlussverordnung BaMaV) Vom 21. September
MehrVom 30. Juni 2006. (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2006/2006-11.pdf)
Satzung über die Festsetzung der Zulassungszahlen der im Studienjahr 2006/2007 an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg als Studienanfängerinnen oder Studienanfänger sowie im höheren aufzunehmenden Bewerberinnen
MehrInteGREATer e.v. Berlin vor Ort
InteGREATer e.v. Berlin vor Ort Gesundbrunnenschule Donnerstag, 26.10.2014 Was haben wir heute vor? Was ist InteGREATer e.v.? Unsere persönlichen Bildungswege Das Berliner Schulsystem: Wie ist es aufgebaut
MehrAmtliche Bekanntmachungen Nr. 148 vom 7. Juni 2002
Studienordnung zum Ergänzungsstudium für den Lehramtsstudiengang Informatik im Rahmen der berufsbegleitenden Weiterbildung für das Lehramt an Mittelschulen und das Höhere Lehramt mit dem Abschluss Unbefristete
MehrZweck der Prüfung. 2 Meldung und Zulassung zur Prüfung
- 1- Verordnung des Ministeriums für Kultus und Sport über die Ergänzungsprüfungen zum Erwerb des Latinums, des Großen Latinums, des Graecums und des Hebraicums vom 15.Mai 1986 1 Auf Grund von 35 Abs.
MehrVersetzungsordnung: Änderungen
Anlage zur Deputationsvorlage L 28/17 Versetzungsordnung: Änderungen geltender Text (Auszug) Teil 1 Allgemeine Bestimmungen - 1 Geltungsbereich Diese Versetzungsordnung gilt für alle öffentlichen Schulen
MehrGebührenordnung für den universitären Weiterbildungsstudiengang
Gebührenordnung für den universitären Weiterbildungsstudiengang Master of Science in Information Systems an der Georg-August-Universität-Göttingen, Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Gemäß 13 (4) NHG
MehrDas Schulrecht in Sachsen-Anhalt
Carl Link Vorschriftensammlung Das Schulrecht in Sachsen-Anhalt Schulgesetz mit Erläuterungen, Unterrichtsbestimmungen, Dienstrecht Bearbeitet von Klaus Jürgen Boehm, Antje Bartels Grundwerk mit 171. Ergänzungslieferung
MehrGeltende Regelungen Änderungsentwurf (10.02.2016)
Geltende Regelungen Änderungsentwurf (10.02.2016) Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOBAK) Vom 19. Mai 2005 (Nds.
MehrORDNUNG ÜBER BESONDERE ZUGANGS- UND ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ELEKTROTECHNIK UND METALLTECHNIK
ORDNUNG ÜBER BESONDERE ZUGANGS- UND ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN FÜR DEN KONSEKUTIVEN MASTERSTUDIENGANG LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN IN DEN BERUFLICHEN FACHRICHTUNGEN ELEKTROTECHNIK UND METALLTECHNIK
MehrMitteilungsblatt der Universität Koblenz-Landau
Mitteilungsblatt der Universität Koblenz-Landau Amtliche Bekanntmachungen Nr. 3/2010 MITTEILUNGSBLATT DER UNIVERSITÄT KOBLENZ-LANDAU 29. Dezember 2010 Herausgeber: Präsident der Universität Koblenz-Landau
MehrSchriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/13070 20. Wahlperiode 23.09.14 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefanie von Berg (GRÜNE) vom 16.09.14 und Antwort des Senats
MehrAnlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information. Staatliches Schulamt Künzelsau Oberamteistraße 21 74653 Künzelsau
Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information Voraussetzungen zur Zulassung Die Realschulabschlussprüfung kann als Schulfremder ablegen, - wer die Prüfung nicht eher ablegt, als es bei normalem
MehrBerufsbegleitende Weiterbildungskurse für Lehrkräfte allgemeinbildender Schulen im Schuljahr 2016/2017. Bek. des MB vom 1.12.
Berufsbegleitende Weiterbildungskurse für Lehrkräfte allgemeinbildender Schulen im Schuljahr 2016/2017 Bek. des MB vom 1.12.2016 31-84300 Bezug: RdErl. des MK vom 22.11.2006 (SVBl. LSA 2007 S. 4), zuletzt
MehrOrdnung über besondere Zugangsvoraussetzungen. für den Internationalen Master-/Promotionsstudiengang
Ordnung über besondere Zugangsvoraussetzungen für den Internationalen Master-/Promotionsstudiengang Molekulare Biologie am Göttinger Zentrum für Molekulare Biowissenschaften (GZMB) Erster Teil Allgemeine
MehrBewerbungsbogen für das Barnim Stipendium
Bewerbungsbogen für das Barnim Stipendium Posteingang Schule: Bewerber/in: Name, Vorname Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon, E-Mail Schule Bewerbung für Barnim Stipendium I Bewerbung für Barnim Stipendium
Mehr1. Wie viele Stunden für pädagogische Fachkräfte stehen den Klassen des Projekts Keiner ohne Abschluss sowie des Berufsvorbereitungsjahres
LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16.Wahlperiode Drucksache 16/1874 04. 12. 2012 K l e i n e A n f r a g e n der Abgeordneten Bettina Dickes (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung
MehrBewerbung für ein höheres Fachsemester
Bitte beachten Sie: Die Bewerbungsfrist endet am 15.09.014 (Posteingang) Bergische Universität Wuppertal Studierendensekretariat 4097 Wuppertal Bewerbung für ein höheres Fachsemester Nachname Vorname (lt.
MehrOtto-von-Guericke-Universität Magdeburg. Fakultät für Geistes-, Sozial- und Erziehungswissenschaften
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Fakultät für Geistes-, Sozial- und Erziehungswissenschaften ORDNUNG über die Ergänzungsprüfung für den Hochschulzugang für die Zweitfächer Englisch, Ethik, Informatik,
Mehrvon Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung
Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 der Polizeilaufbahnverordnung
MehrZweite Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West
Mülheim an der Ruhr, 29.05.2015 Laufende Nummer: 17/2015 Zweite Ordnung zur Änderung der Masterprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre der Hochschule Ruhr West Herausgegeben von der
MehrOrdnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Weiterbildenden Masterstudiengang Gewerblicher Rechtsschutz" an der Juristischen Fakultät
Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Weiterbildenden Masterstudiengang Gewerblicher Rechtsschutz" an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 24.06.2008
MehrBerufsziel Lehrerin/Lehrer Lehramt an Gymnasien
Für Studierende mit einem Studienbeginn bis einschließlich SS 2010 (Stand August 2012) 1. Einführung Die Ausbildung gliedert sich in das Studium und den sich daran anschließenden Vorbereitungsdienst, das
MehrPrüfungstermine 2014 im Überblick Haupttermine. Stand: 22. Juli 2013. 2. Termine und Hinweise für die einzelnen Schularten und Schulformen
2. Termine und Hinweise für die einzelnen Schularten und Schulformen 2.1 Regel- und Gemeinschaftsschulen Termine der Prüfungen zum Erwerb des Realschulabschlusses, des Qualifizierenden Hauptschulabschlusses
MehrAbschlüsse und Berechtigungen in der Hauptschule:
Abschlüsse und Berechtigungen in der Hauptschule Quelle: Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I APO-S I) zusammengestellt
MehrVerkündungsblatt. Amtliche Bekanntmachungen
Verkündungsblatt Amtliche Bekanntmachungen Nr. 1 / Seite 1 VERKÜNDUNGSBLATT DER TU KAISERSLAUTERN Montag, 01.07.2013 Herausgeber: Präsident der TU Kaiserslautern Gottlieb-Daimler-Straße, Geb. 47 67663
MehrVerordnung über die Arbeitszeit der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen (ArbZVO-Lehr).
Verordnung über die Arbeitszeit der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen (ArbZVO-Lehr). geändert durch Siebte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Arbeitszeit für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen
MehrLehrerIn werden. Lehramtsstudium im Überblick. SchülerInneninfotag 2008. - Inge Bertelsmeier - - Sandra Boltz -
LehrerIn werden Lehramtsstudium im Überblick - Inge Bertelsmeier - - Sandra Boltz - SchülerInneninfotag 2008 Welche Lehrämter kann man an der Uni Duisburg- Essen (UDE) studieren? Wie sind die Chancen auf
Mehrb. Studieninteressierte mit fachgebundener Hochschulreife der Fachrichtung Wirtschaft
6 2. Studieninteressierte mit fachgebundener Hochschulreife: Sofern Studieninteressierte die fachgebundene Hochschulreife erworben haben, gilt folgendes: Die fachgebundene Hochschulreife berechtigt gemäß
MehrAntrag auf Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte* an der Universität Siegen
Studierendensekretariat und International Office Antrag auf Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte* an der Persönliche Angaben Nachname Geschlecht weiblich männlich Geburtsdatum..
MehrAntwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/937 15.03.2012 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dr. Helga Paschke (DIE LINKE) Schulbesuch in anderen
MehrHöhere Fachschule für Wirtschaft HFW BL. Dipl. Betriebswirtschafter/in HF. Reglement über die Zulassung und die Anforderung an die Berufstätigkeit
HFW BL Dipl. Betriebswirtschafter/in HF Reglement über die Zulassung und die Anforderung an die Berufstätigkeit Stand: 29. Oktober 2010 Inhaltsverzeichnis 1 Zulassungsbedingungen 4 2 Nachweis über die
MehrORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG UND DAS VERFAHREN ZUM EXTERNEN ERWERB DES HOCHSCHULABSCHLUSSES AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG
UNIVERSITÄT LEIPZIG WISSENSCHAFTLICHE WEITERBILDUNG UND FERNSTUDIUM ORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG UND DAS VERFAHREN ZUM EXTERNEN ERWERB DES HOCHSCHULABSCHLUSSES AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (EXTERNENORDNUNG)
MehrFORUM: Produktionsschule als Teil des Schulsystems
FACHTAGUNG 2015 24. September 2015 Hattingen (Ruhr) FORUM: Produktionsschule als Teil des Schulsystems Im Schuljahr 2013/14 gab es 5.692 Privatschulen (Ersatzschulen). Diese unterteilen sich in 3.527 allgemeinbildende
MehrAnleitung zur Prüfungsmeldung im SB-Portal
Anleitung zur Prüfungsmeldung im SB-Portal Sie loggen sich wie gewohnt im Selbstbedienungsportal mit Ihrer Kennung ein Sie klicken auf die Funktion Prüfungsverwaltung Und dort auf Prüfungsan- und -abmeldung
MehrDie Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe
Die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe FÄCHER PUNKTE EINBRINGUNGSPFLICHT ABITUR Anmerkung: Alle Angelegenheiten der Kurswahl, Kursbelegung, Gesamtqualifikation und Abiturprüfung werden rechtsverbindlich
MehrProfiloberstufe. Regelungen und Bestimmungen
Profiloberstufe Regelungen und Bestimmungen Hinweis: Diese Darstellung der Bestimmungen und Regelungen ist nach bestem Wissen zusammengestellt worden. Rechtlich verbindlich ist allerdings nur die Ausbildungs-
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 3/1712 3. Wahlperiode 12.12.2000
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 3/1712 3. Wahlperiode 12.12.2000 ANTWORT der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Monty Schädel, Fraktion der PDS - Drucksache 3/1604 - Lehrerinnen
MehrÄquivalenzliste (Stand: 31.01.2013)
Äquivalenzliste (Stand: 31.01.2013) für Schülerinnen und Schüler, die aus der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens nach Nordrhein- Westfalen wechseln (Kursiv = Berechtigungen in Bei jeder Aufnahme sind
MehrAufstiegslehrgang für Lehrerinnen und Lehrer im gehobenen Dienst an beruflichen Schulen des Landes Baden-Württemberg - 2-jährig
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Aufstiegslehrgang für Lehrerinnen und Lehrer im gehobenen Dienst an beruflichen Schulen des Landes Baden-Württemberg - 2-jährig Merkblatt Stand
MehrMaster of Education Philosophie
Anleitung zum Studiengang Master of Education Philosophie an der Universität Göttingen Studiengang Der Studiengang Master of Education im Unterrichtsfach Philosophie bildet die Fortsetzung des fachwissenschaftlichen
MehrReglement für die Aufnahme in die Pilotklassen der Informatikmittelschulen (IMS) an Handelsmittelschulen des Kantons Zürich
Aufnahmereglement Informatikmittelschulen (IMS) 1.50.51 Reglement für die Aufnahme in die Pilotklassen der Informatikmittelschulen (IMS) an Handelsmittelschulen des Kantons Zürich (vom 1. Januar 010) 1,
MehrAuszug aus dem Kommentierten Vorlesungsverzeichnis des Faches Geschichte, Stand WS 2007/08 HINWEISE ZU GRUNDSTUDIUM, ZWISCHENPRÜFUNG UND HAUPTSTUDIUM
Auszug aus dem Kommentierten Vorlesungsverzeichnis des Faches Geschichte, Stand WS 2007/08 HINWEISE ZU GRUNDSTUDIUM, ZWISCHENPRÜFUNG UND HAUPTSTUDIUM Die folgenden Richtlinien beschreiben in Kurzfassung
MehrBewerbung und Einschreibung an der Universität Passau zum Sommersemester 2014. Webinar am 9. Januar 2014 Dr. Ulrike Bunge
Bewerbung und Einschreibung an der Universität Passau zum Sommersemester 2014 Webinar am 9. Januar 2014 Dr. Ulrike Bunge Gliederung I. Bachelorstudiengänge und Lehramtsstudiengänge 1. Zulassungsarten a)
MehrAufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Produktionstechnik I und Produktionstechnik II an der Universität Bremen, berichtigt Vom 15.
Aufnahmeordnung für die Masterstudiengänge Produktionstechnik I und Produktionstechnik II an der Universität Bremen, berichtigt Vom 15. Oktober 2015 Der Rektor der Universität Bremen hat am 15. Oktober
MehrStudienordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Humboldt-Universität zu Berlin
Studienordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Humboldt-Universität zu Berlin Teil IV B 11 Fachspezifische Bestimmungen zur Fachdidaktik des Prüfungsfaches Informatik Auf der Grundlage des Berliner
MehrStudierendensekretariat
Studierendensekretariat An die Universität Bielefeld Studierendensekretariat Universitätsstr. 25 33615 Bielefeld Beruflich Qualifizierte Ansprechpartnerin Doris Mahlke Raum : C 0-138 Tel.: 0521.106-3407
MehrPrüfungsausschuss für Rechts- und Wirtschaftswissenschaften einschließlich Wirtschaftspädagogik an der Fachhochschule Frankfurt am Main
Prüfungsausschuss für Rechts- und Wirtschaftswissenschaften einschließlich Wirtschaftspädagogik an der Hochschulzugangsprüfung für beruflich Qualifizierte für den Studienbereich Rechtsund Wirtschaftswissenschaften
MehrMaster-Zulassungsordnung (MZO)
Master-Zulassungsordnung (MZO) für den Master-Studiengang Business Administration (M.A.) der RHEINISCHEN FACHHOCHSCHULE KÖLN University of Applied Sciences Rechtsträger: Rheinische Fachhochschule Köln
MehrAntwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 4/698 Vierte Wahlperiode 15.04.2003 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Matthias Höhn (PDS) Lehrerinnen
MehrSatzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013
Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013 Lesefassung vom 21. Januar 2013 Auf Grund von 63 Abs. 2 und 19 Abs. 1 Satz 2 Nr.
MehrEinstellung von Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen an Berufskollegs
Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW, 40190 Düsseldorf An die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster
MehrMaster-Zulassungsordnung (MZO)
Master-Zulassungsordnung (MZO) für den Master-Studiengang International Marketing and Media Management (M.A.) der RHEINISCHEN FACHHOCHSCHULE KÖLN University of Applied Sciences Rechtsträger: Rheinische
MehrFachbezogene Berechtigung. beruflich qualifizierter Personen. zum Universitätsstudium INFORMATIONEN. Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Fachbezogene Berechtigung beruflich qualifizierter Personen zum Universitätsstudium INFORMATIONEN - 2 - Was bedeutet Fachbezogene Berechtigung zum Universitätsstudium? Seit dem Wintersemester 1996/97 können
MehrBerufsbezogener Teil der Fachhochschulreife, Zuerkennung der Fachhochschulreife
Berufsbezogener Teil der Fachhochschulreife, Zuerkennung der Fachhochschulreife RdErl. des MK vom 11.7.2015 22-83204 Bezug: RdErl. des MK vom 25.1.2006 (SVBl. LSA S. 24), zuletzt geändert durch RdErl.
MehrDas Schulsystem in Deutschland (Band 2, Lektion 1)
Pluspunkt Deutsch Das Schulsystem in Deutschland (Band 2, Lektion 1) Übung 1 Lesen Sie den Text und kreuzen Sie an: Richtig oder falsch? In Deutschland können die Kinder mit 3 Jahren in den Kindergarten
MehrSatzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Informatik an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom #
Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Informatik an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom # Auf Grund von Art. 3 Abs. Satz 2 in Verbindung mit Art. 43 Abs. 5 Satz 2 des
MehrFür diesen Studiengang können Sie sich nur im Rahmen von Stellenausschreibungen der Freien und Hansestadt Hamburg bewerben.
Wie sieht das Tätigkeitsfeld aus? Der viersemestrige berufsbegleitende Weiterbildungsmaster Public Management ermöglicht den Absolventinnen und Absolventen den Zugang zur Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt
MehrLehrerbefragung Kostenlose Bildungsmedien online (Abstract, 9. Oktober 2013)
Lehrerbefragung Kostenlose Bildungsmedien online (Abstract, 9. Oktober 2013) Dieses Abstract ist Teil des dreijährigen Forschungsprojektes Bildungsmedien online an der Philosophisch-Sozialwissenschaftlichen
MehrStudiengang Abschluss CN-Wert
Auf Grund des 3 Abs. 3 Satz 2 des Landesgesetzes zu dem Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung vom 27. Oktober 2009 (GVBl. S. 347), zuletzt geändert durch
Mehr1 Geltungsbereich. 2 Ziele des Studienfachs. 3 Studienberatung
Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Mathematik im Studiengang Lehramt an Grundschulen an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vom.. 2007 Stand 19. April 2007 Gemäß 13 Abs.1 in Verbindung
Mehr- Seite 1 von 9 - Amtliche Abkürzung: FHSRGymVO Ausfertigungsdatum: 17.05.2009 Gültig ab: 01.07.2009 Dokumenttyp: Quelle: Verordnung
Amtliche Abkürzung: FHSRGymVO Ausfertigungsdatum: 17.05.2009 Gültig ab: 01.07.2009 Dokumenttyp: Verordnung Quelle: Fundstelle: GBl. 2009, 238, K.u.U. 2009, S. 86 Gliederungs-Nr: 2208-3 Verordnung des Kultusministeriums
MehrRahmenvereinbarung über die Fachoberschule (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.12.2004 i.d.f. vom 06.05.2008)
SEKRETARIAT DER STÄNDIGEN KONFERENZ DER KULTUSMINISTER DER LÄNDER IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND BESCHLUSSSAMMLUNG DER KMK; BESCHLUSS NR. 418 R:\B\KMK-BESCHLUSS\RVFOS08-05-06.DOC Rahmenvereinbarung
MehrAnerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer Schulabschlüsse
Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer Schulabschlüsse Anerkennungsmöglichkeiten Die Anerkennung von schulischen Abschlüssen wird in Thüringen zentral vom Thüringer Kultusministerium durchgeführt.
MehrHauswirtschaftlich-sozialpädagogische Schule Albstadt
Erzieherinnenausbildung Anmeldung zur Schulfremdenprüfung HWS Albstadt Johannesstraße 6 72458 Albstadt Tel: 07431 121 151 FAX: 07431 121 158 Email: info@hws-albstadt.de Die Meldung zur Prüfung muss bis
MehrHäufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:
Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der
MehrKurzleitfaden für Schüler
Wie melde ich mich in Schüler Online an? Geben Sie folgenden Link ein: www.schueleranmeldung.de Sie erhalten folgende Anmeldemaske: Mustermann Frank 31.05.1994 Nimmt Ihre Schule nicht an Schüler Online
MehrFür Schüler/- innen, die in Baden-Württemberg leben, gibt es folgende Förderungsmöglichkeit:
Toggle Jugendmobilität > Finanzierung > Schüler/-innen > Bundesländer Stipendien Bundesländer Stipendien Manche Finanzierungsmöglichkeiten für Schüler/- innen sind wohnortsabhängig. Hier findet ihr alle
MehrDie Verordnung über die Prüfung zum Erwerb der Mittleren Reife an Gymnasien
Die Verordnung über die Prüfung zum Erwerb der Mittleren Reife an Gymnasien Gesetzliche Grundlagen SchulG M-V 19 (4) Schüler, die das Gymnasium vor dem Erwerb der Allg. Hochschulreife verlassen und die
MehrZulassungsordnung. Bachelor-Studiengang Tanzpädagogik
Zulassungsordnung Bachelor-Studiengang Tanzpädagogik Aufgrund von 13 Abs. 3 i. V. m. 81 Abs. 1 Nr.1 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz SächsHSG) vom 10.
MehrHinweis zur Meldung zum Ersten Staatsexamen für das Lehramt an berufsbildenden Schulen
Landesprüfungsamt für die Lehrämter an Schulen Geschäftsstelle an der Technischen Universität Kaiserslautern Postfach 3049 67653 Kaiserslautern Hinweis zur Meldung zum Ersten Staatsexamen für das Lehramt
MehrWege ins Referendariat Greifswald, 28.05.2015. Institut für Qualitätsentwicklung
Wege ins Referendariat Greifswald, 28.05.2015 Institut für Qualitätsentwicklung Zulassungsvoraussetzungen für den Vorbereitungsdienst Lehramt an Grundschulen bzw. Grund- und Hauptschulen Lehramt an Regionalen
MehrVerordnung über die Prüfungen zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I durch Nichtschülerinnen und Nichtschüler
Verordnung über die Prüfungen zum Erwerb der Abschlüsse des Sekundarbereichs I durch Nichtschülerinnen und Nichtschüler (NAVO - SI) Vom 4. Juni 1996 (Nds. GVBl. S. 284; SVBl. S. 210 - VORIS 22 410 01 58,
MehrTECHNISCHE KURZANLEITUNG FÜR EINE ERFOLGREICHE ONLINE-BEWERBUNG IN LEO
TECHNISCHE KURZANLEITUNG FÜR EINE ERFOLGREICHE ONLINE-BEWERBUNG IN LEO ICH BESITZE KEINE LEO-ZUGANGSKENNUNG, weil ich meinen Vorbereitungsdienst nicht in NRW absolviert habe. oder zurzeit meinen Vorbereitungsdienst
Mehr(2) Diese Ausbildungsplatzzahl verteilt sich wie folgt auf die Stufen:
Anlage 1 Verordnung über die Festlegung der Zulassungszahlen zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an öffentlichen Schulen im Lande Bremen Vom XX. Dezember 2006 Aufgrund des 10 Nr. 2 des Vorbereitungsdienst-Zulassungsgesetzes
MehrBerufsbegleitende Weiterbildungskurse für Lehrkräfte allgemeinbildender und berufsbildender Schulen im Schuljahr 2016/2017
Berufsbegleitende Weiterbildungskurse für Lehrkräfte allgemeinbildender und berufsbildender Schulen im Schuljahr 2016/2017 Bek. des MK vom 21.1.2016 31-84300 Bezug: RdErl. des MK vom 22.11.2006 (SVBl.
Mehrd) am Burggymnasium Wettin, im Schwerpunkt Bildende Kunst ab Schuljahrgang 9 einzügig geführt.
Haftungsausschluss Der vorliegende Text dient lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt
MehrBerufsmaturität Gesundheit &
Informationen zur Berufsmaturität Gesundheit & Soziales an der BFGS Welche Wege führen an der BFGS zur Berufsmaturität? Die Berufsmaturität Gesundheit & Soziales kann an der BFGS auf verschiedenen Wegen
MehrAmtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen
Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Ausgabe Nr. 20 10. Jahrgang Gelsenkirchen, 18.10.2010 Inhalt: Seite 1. Zweite Änderungssatzung zur Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang Wirtschaft (Bachelor
MehrEignungsprüfung für beruflich qualifizierte Personen gemäß 35 Abs. 1 HochSchG (RLP)
Eignungsprüfung für beruflich qualifizierte Personen gemäß 35 Abs. 1 HochSchG (RLP) Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber ohne ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss zur Zulassung zum Weiterbildenden
MehrLandesverordnung zu den Übergängen im Hochschulbereich (HSchÜbVO) vom 30. Juni 1998
Landesverordnung zu den Übergängen im Hochschulbereich (HSchÜbVO) vom 30. Juni 1998 Auf Grund des 29a Abs. 5 des Universitätsgesetzes (UG) vom 23. Mai 1995 (GVBl. S. 85), zuletzt geändert durch Artikel
MehrWAS? WANN? Verantwortlich. 24.01. 2015 Sonnabend
Berufsorientierungskonzept der Klasse 7 im Schuljahr 2014/15 WAS? WANN? Verantwortlich Ausgabe des Berufswahlpasses Einsatz des Berufswahlpasses Unternehmen des Erfurter Kreuzes zum Tag der offenen Tür
MehrCäcilienschule, Peterstr. 69, 26382 Wilhelmshaven, Tel.: (0 44 21) 2 17 60
Anmeldung für den Jahrgang 10 des Schuljahres 2015/2016 Die Anmeldung für den Jahrgang 10 des Schuljahres 2015/2016 erfolgt an den allgemein bildenden Gymnasien am Donnerstag, 12. Februar 2015 und am Freitag,
MehrStudienordnung. für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang. Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg
Studienordnung für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 31. März 2008 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2008/2008-70.pdf)
MehrCAS-ABU und MAS-ABU Studiengänge für allgemeinbildende Lehrpersonen
CAS-ABU und MAS-ABU Studiengänge für allgemeinbildende Lehrpersonen CAS-ABU Studiengang für allgemeinbildende Lehrpersonen (ABU) Der berufsbegleitende Studiengang CAS-ABU ist Teil des Masterstudienganges
MehrFerienordnung für die Schuljahre 2009/10 bis 2016/17
Ferienordnung für die Schuljahre 2009/10 bis 2016/17 RdErl. d. MK v. 21.4.2009 33-82011 VORIS 22410 Bezug: a) RdErl. Ferienordnung für die Schuljahre 2003/04 bis 2009/10 d. MK v. 13.10.2003-303-82011 (SVBl.
Mehr