Elektro- und Elektronikgeräte richtig entsorgen
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- Klaus Berg
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1 Elektro- und Elektronikgeräte richtig entsorgen Stand: August 2016 Sb Abfallwirtschaft / ÖPNV
2 Anwendungsbereich des ElektroG Am 24. Oktober 2015 ist das neue Elektround Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Kraft getreten. Es gilt für Elektround Elektronikgeräte der folgenden zehn Kategorien: Haushaltsgroßgeräte (z. B. Waschmaschinen, Kühlschränke) Haushaltskleingeräte (z. B. Staubsauger, Bügeleisen, Toaster) Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik (z. B. Computer, Drucker, Telefone, Kopierer) Geräte der Unterhaltungselektronik (z. B. Fernseher, Videorekorder, Radios) und Photovoltaikmodule Beleuchtungskörper (z. B. LED-, Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren, Wandleuchten) mit Ausnahme von Glühlampen elektrische und elektronische Werkzeuge mit Ausnahme ortsfester industrieller Großwerkzeuge elektrische/elektronische Sport- und Freizeitgeräte sowie Spielzeug Medizinprodukte mit Ausnahme implantierter und infektiöser Produkte Überwachungs- und Kontrollinstrumente automatische Ausgabegeräte (z. B. Getränkeautomaten, Geldautomaten) Die unter das ElektroG fallenden Geräte können sowohl in privaten Haushalten als auch im Gewerbe anfallen.
3 Getrennt entsorgen? Aber sicher! Wer darf sammeln? Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf den Geräten bedeutet, dass Elektro- und Elektronikgeräte nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen. Elektrogeräte enthalten wertvolle Rohstoffe, so zum Beispiel Kupfer, Gold oder Seltene Erden. Wenn diese Rohstoffe durch Recycling zurückgewonnen werden, schont das die natürlichen Ressourcen. In Elektrogeräten können aber auch umwelt schädliche und gesundheitsgefährdende Stoffe wie Asbest oder Schwermetalle enthalten sein. Deshalb müssen sie bruchsicher gesammelt und fachgerecht entsorgt werden. An der Annahmestelle werden die Geräte sechs verschiedenen Sammelgruppen zugeordnet. Das erleichtert die sachgerechte Trennung und Verwertung der Altgeräte. Einteilung in folgende Sammelgruppen: Gruppe 1 Haushaltsgroßgeräte, automatische Ausgabe geräte Gruppe 2 Kühlgeräte, ölgefüllte Radiatoren Gruppe 3 Bildschirme, Monitore, TV-Geräte Gruppe 4 Lampen Private Haushalte im Sinne des ElektroG ( 3 Abs. 5) sind verpflichtet, Alt geräte dem öffentlich-rechtlichen Entsor gungsträger zu überlassen. Ausgediente Geräte können aber auch in großen Geschäften mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mindestens 400 m 2 zurückgegeben werden. Bei jedem Neukauf können Sie dort ein vergleichbares Altgerät kostenlos abgeben. Wenn der Händler das Neugerät nach Hause liefert, muss er das Altgerät kostenlos von dort mitnehmen, sofern Sie diesen Wunsch bereits beim Kauf angemeldet haben. Kleine Geräte mit einer Kantenlänge bis zu 25 cm können in den großen Geschäften auch ohne Neukauf kostenlos in haushaltsüblicher Menge abgegeben werden. Dabei ist egal, wo die Altgeräte ursprünglich gekauft worden sind, ein Kassenzettel oder Ähnliches muss nicht vorgelegt werden. Diese Rücknahmepflicht gilt prinzipiell genauso für den Versandhandel. Gruppe 5 Haushaltskleingeräte, Informations- und Telekommunikationsgeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik, Leuchten und sonstige Beleuchtungskörper sowie Geräte für die Ausbreitung oder Steuerung von Licht, elektrische und elektronische Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte, Medizinprodukte, Überwachungs- und Kontrollinstrumente Gruppe 6 Photovoltaikmodule
4 Was ist bei der Abgabe zu beachten? Für das Löschen von personenbezogenen Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten (z. B. Laptop, Mobiltelefon) ist der Endnutzer vor der Abgabe an der Sammelstelle selbst verantwortlich. Geräte der Sammelgruppe 5 sind danach zu sortieren, ob sie batteriebetrieben sind oder nicht. Bei Geräten mit abnehmbarem Kabel oder ohne Kabel kann davon ausgegangen werden, dass das Gerät batteriebetrieben ist. Batterien und Akkumulatoren, die nicht vom Gerät umschlossen sind, müssen vor der Ablieferung von diesem getrennt und einzeln gegen Kurzschluss und Beschädigungen gesichert werden. Dazu sind die Pole mit einem Klebeband abzukleben. Die Batterien und Akkumulatoren werden dann in entsprechende Batteriesammelbehälter, die an der Kleinannahmestelle aufgestellt sind, entsorgt. Für die Anlieferung von mehr als 20 Geräten der Sammelgruppen 1, 2 und 6 ist der Anlieferungszeitpunkt mit den Annahmestellen des Landkreises Prignitz abzustimmen (Kontaktdaten auf der Rückseite dieses Faltblattes). Über die Besonderheiten bei der Rücknahme von Nachtspeicherheizgeräten informiert Sie ein weiteres Faltblatt.
5 Annahmestellen des Landkreises: Kleinannahmestelle Wittenberge Wahrenberger Chaussee Wittenberge Telefon ( ) Montag Freitag 08:30 bis 16:30 Uhr Samstag 08:30 bis 12:00 Uhr Kleinannahmestelle Pritzwalk (Gelände Recyclinghof der MDL GmbH) Herrmann-Graebke-Straße Pritzwalk Telefon ( ) Dienstag Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 17:00 Uhr Samstag 08:30 bis 11:00 Uhr Kleinannahmestelle Perleberg (Gelände der Kreisstraßenmeisterei) Wilsnacker Straße Perleberg Telefon ( ) Montag Freitag 07:00 bis 12:00 Uhr 12:30 bis 16:00 Uhr Samstag 09:00 bis 11:00 Uhr > Hier keine Annahme von Nachtspeicherheizgeräten und Photovoltaikmodulen. Herausgeber: Landkreis Prignitz, Sb Abfallwirtschaft/ÖPNV März 2018
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