Steuer- und Gebührensätze der Stadt Enger (Stand: )

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Steuer- und Gebührensätze der Stadt Enger (Stand: )"

Transkript

1 Steuer- und Gebührensätze der Stadt Enger (Stand: ) Abgabeart Berechnungsmaßstab Grundsteuer A: Messbetrag 230% 230% 230% 209% Grundsteuer B: Messbetrag 475% 423% 423% 413% Gewerbesteuer: Messbetrag 445% 445% 445% 435% Hundesteuer: für 1 Hund 60,00 60,00 60,00 60,00 für 2 Hunde je Hund 72,00 72,00 72,00 72,00 für 3 und mehr Hunde je Hund 84,00 84,00 84,00 84,00 Wirtschaftsbetriebe Stadt Enger Frischwassergebühren: Zählermiete/Jahr 60,00 * 60,00 * 60,00 * 60,00 * je Kubikmeter 1,53 * 1,53 * 1,53 * 1,53 * Abwasserbeseitigung: *zzgl. 7 % Mehrwertsteuer Schmutzwassergebühr je Kubikmeter 2,96 2,96 2,96 2,98 Regenwassergebühr je Quadratmeter versiegelte Grundstücksfläche, welche in das Kanalnetz entwässert 0,66 0,66 0,66 0,72 Kanalanschlussbeitrag: je Quadratmeter 6,65 6,65 6,65 6,65 Wasseranschlussbeitrag: je Quadratmeter 1,79 * 1,79 * 1,79 * 1,79 * * zzgl. 7 % Mehrwertsteuer

2 Hausanschlusskosten: Grundpreis 1.100,00 * 1.100,00 * 1.100,00 * 1.100,00 * zuzüglich je lfd. Meter 56,24 * 56,24 * 56,24 * 56,24 * * zzgl. 7 % MWST Entsorgungsgebühren für Grundstücksent- je Kubikmeter Fäkalschlamm 41,20 41,20 41,20 41,20 wässerungsanlagen: je Kubikmeter Fäkalien 27,10 27,10 27,10 27,10 Vergnügungssteuer: je Spielgerät mit Gewinnmöglichkeit a) in Spielhallen 10% vom Brutto- 10% vom Brutto- 10% vom Brutto- 10% vom Bruttob) an anderen jedermann einspielergebnis einspielergebnis einspielergebnis einspielergebnis zugänglichen Orten je Spielgerät ohne Gewinnmöglichkeit a) in Spielhallen 420,00 420,00 420,00 420,00 b) an anderen jedermann zugänglichen Orten 300,00 300,00 300,00 300,00 Abfallbeseitigung: Restmüllgefäß 60 I 91,20 EUR 91,20 EUR 97,20 97,20 Restmüllgefäß 60 l ( 4-wöchige-Leerung) 45,60 EUR 45,60 EUR 48,60 48,60 Restmüllgefäß 80 I 121,60 EUR 121,60 EUR 129,60 129,60 Restmüllgefäß 120 l 182,40 EUR 182,40 EUR 194,40 194,40 Restmüllgefäß 240 l 364,80 EUR 364,80 EUR 388,80 388,80 Biomüllgefäß 60 l 33,00 33,00 33,00 33,00 Biomüllgefäß 80 l 44,00 44,00 44,00 44,00 Biomüllgefäß 120 l 66,00 66,00 66,00 66,00 Biomüllgefäß 240 l 132,00 132,00 132,00 132,00

3 70 l Abfallsack für einmaligen Gebrauch 3,80 3,80 3,80 3,80 Sperrmüll für je angefangene 50 kg 15,30 15,30 15,30 15,30 Gebühr für Abholung von Elektrogroßgeräten je Stck. 13,00 13,00 13,00 13,00 Behälterwechsel/Auslieferung je Fahrt 12,80 12,80 12,80 12,80 Straßenreinigung: je lfd. m Straßenfront, wenn die Straße überwiegend dem - Fußgängerverkehr dient 2,48 2,48 2,48 2,48 - innerörtlichen Verkehr dient 1,90 1,90 1,90 1,90 - überörtlichen Verkehr dient 1,46 1,46 1,46 1,46 Bestattungswesen: Grabgebühren: Wahlgräber: b) an Wahlgräbern für Erdbestattungen bei 30 jähriger Nutzungsdauer 1.430, , , ,00 Verlängerung pro Lager und Jahr "Wahlgrab" 40,00 40,00 40,00 40,00 c) an Wahlgräbern für Urnenbeisetzungen bei 20 jähriger Nutzungsdauer 895,00 895,00 895,00 895,00 Verlängerung pro Jahr und Urne 30,00 30,00 30,00

4 Bestattungswesen: Reihengräber a) je Reihengrab - für Verstorbene über 5 Jahre bei 30 jähriger Nutzungsdauer 1.290, , , ,00 - an Reihengräbern für Urnenbeisetz. bei 20 järhiger Nutzungsdauer und bei Verstorbenen bis 5 Jahren 895,00 895,00 895,00 895,00 Pflegegräber a) Pflegegräber für Erdbestattungen bei 30 jähriger Nutzungsdauer für Verstorbene über fünf Jahren 1.650, , , ,00 b) Pflegegräber für Urnenbeisetzungen bei 20 jähriger Nutzungsdauer und bei Verstorbenen unter 5 Jahre 825,00 825,00 825,00 825,00 Bestattungsgebühren: für Verstorbene über 5 Jahre 435,00 435,00 435,00 435,00 für Verstorbene bis 5 Jahre 326,00 326,00 326,00 326,00 für Totgeburten, Fehlgeburten 180,00 180,00 180,00 180,00 für Urnen 215,00 215,00 215,00 215,00 Ausschmücken des Grabes: a) Ausschmücken des Grabes 70,00 70,00 70,00 70,00

5 Bestattungswesen: b) Ausschmücken des Urnengrabes 55,00 55,00 55,00 55,00 Umbettungsgebühren: a) für Verstorbene über 5 Jahre ( Erdbestattung ) 1.087, , , ,00 b) für Verstorbene bis 5 Jahre ( Erdbestattung ) 543,00 543,00 543,00 543,00 c) für Urnen 725,00 725,00 725,00 725,00 Benutzungsgebühren Friedhofskapellen: a) Feierraum 300,00 300,00 300,00 300,00 b) des kleinen Feierraumes "Enger-Mitte" 225,00 225,00 225,00 225,00 c) Leichenkammer - bis zu 8 Tagen 255,00 255,00 255,00 255,00 - jeden weiteren Tag 30,00 30,00 30,00 30,00 d) Orgel/ Harmonium 30,00 30,00 30,00 30,00 Läutegebühren: a) für das Grabgeläute 6,00 6,00 6,00 6,00 b) für täglich bis zu 30 Minuten läuten

6 Bestattungswesen: Verwaltungsgebühren: a) Genehmigung von Ausgrabungen von Verstorbenen 25,00 25,00 25,00 25,00 - Gebühr gem. jeweils gültiger Fassung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (Tarifstelle ) b) Genehmigung eines Grabmals 60,00 60,00 60,00 60,00 Gebühren für Bestattungen außerhalb der festgelegten Bestattungszeiten: für Bestattungen außerhalb der in 8 (5) S.4 der Friedhofssatzung festgelegten Zeiten sowie an Feiertagen betragen die Gebühren der Ziffern 2,3 und 5.1 das 1,5- fache der oben aufgeführten Sätze. Dies gilt nicht für Bestattungen am zweiten von zwei aufeinanderfolgenden Feiertagen 270,00 270,00 270,00 270,00 Gewerbeangelegenheiten: (ordnungsbehördlich) Gewerbeanmeldung/-ummeldung je Antrag 20,00 20,00 20,00 20,00 Gewerbeabmeldung je Antrag kostenlos kostenlos kostenlos kostenlos Auskunft aus dem Gewerbezentralregister je Antrag 13,00 13,00 13,00 13,00 Ersatzbescheinigungen (Gewerbeanmeldung, -ummeldung sowie -abmeldung) je Ausfertigung 10,00 10,00 10,00 10,00

7 Fischereiangelegenheiten: Fischereischein 1 Jahr 16,00 16,00 16,00 16,00 Fischereischein 5 Jahre 48,00 48,00 48,00 48,00 Jugendfischereischein ( Jahre ) 8,00 8,00 8,00 8,00 Bauordnungsrecht: Grundstücksvorkaufsrechte je Antrag 15,00 15,00 15,00 15,00 Bauanträge - Freistellungsverfahren je Antrag 50,00 50,00 50,00 50,00 Prüfung der Voraussetzungen zur Ehe- anmeldung oder Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses nach dt. Recht - je Antrag 40,00 40,00 40,00 40,00 Gebühren des Personenstandeswesens: dto., wenn ausländisches Recht zu beachten ist - je Antrag 66,00 66,00 66,00 66,00 Vornahme eine Eheschließung durch ein anderes als das für die Anmeldung zuständige Standesamt - je Vorgang 40,00 40,00 40,00 40,00 Vornahme einer Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten des Standesamtes; ausgenommen bei gesundheitlicher Lebensgefahr eines/r Eheschließenden - je Vorgang 66,00 66,00 66,00 66,00

8 Gebühren des Beschaffung eines Ehefähigkeitszeug- Personenstandes- nisses für eine/n Ausländer/in wesens: - je Antrag 40,00 40,00 40,00 40,00 Prüfung der Voraussetzungen zur Begründung einer Lebenspartnerschaft - je Antrag 40,00 40,00 40,00 40,00 dto., wenn ausländisches Recht zu beachten ist - je Antrag 66,00 66,00 66,00 66,00 Mitwirkung bei der Begründung einer Lebenspartnerschaft durch ein anderes als das für die Anmeldung zuständige Standesamt - je Vorgang 40,00 40,00 40,00 40,00 Mitwirkung bei der Begründung einer Lebenspartnerschaft außerhalb der üb- lichen Öffnungszeiten des Standesamtes, ausgenommen bei gesundheitlicher Lebensgefahr eines/r Lebenspartner-s/in - je Vorgang 66,00 66,00 66,00 66,00 Gebühren des Personenstandeswesens: namensrechtliche Erklärungen - je Antrag 21,00 21,00 21,00 21,00 Bescheinigung einer namensrechtlichen Erklärung - je Antrag 9,00 9,00 9,00 9,00 nachträgliche Beurkundung einer im Ausland oder Konsulat geschlossene Ehe oder begründeten Lebenspartnerschaft - je Antrag 40,00 40,00 40,00 40,00

9 nachträgliche Beurkundung einer Aus- Gebühren des landsgeburt Personenstandes- - je Antrag 40,00 40,00 40,00 40,00 wesens: nachträgliche Beurkundung eines Auslandssterbefalles - je Antrag 21,00 21,00 21,00 21,00 Eidesstattliche Versicherung nach dem Personenstandsgesetz ( PStG ) - je Vorgang 21,00 21,00 21,00 21,00 Personenstandsurkunde - je Antrag 10,00 10,00 10,00 10,00 jede weitere, gleiche und gleichzeitige Personenstandsurkunde - je Antrag 5,00 5,00 5,00 5,00 Auskunft aus einem oder Einsicht in ein Personenstandsregister - je Antrag 6,00 6,00 6,00 6,00 Auskunft aus einer oder Einsicht in eine Sammelakte - je Antrag 8,00 8,00 8,00 8,00 Suchen eines Eintrags, wenn zur Auffindung notwendige Angaben nicht gemacht werden können; nach Aufwand - je Vorgang 17,00-66,00 17,00-66,00 17,00-66,00 17,00-66,00 Eintragung in ein internationales Stammbuch je Antrag 10,00 10,00 10,00 10,00 Antragsaufnahme zur Anerkennung einer ausländischen Ehescheidung - je Antrag 25,00 25,00 25,00 25,00

Gebührensatzung für Leistungen des Standesamtes der Stadt Gladbeck

Gebührensatzung für Leistungen des Standesamtes der Stadt Gladbeck Gebührensatzung für Leistungen des Standesamtes der Stadt Gladbeck Auf Grundlage der 1 und 4 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein- Westfalen vom 21.10.1969, des 7 der Gemeindeordnung für

Mehr

Weitere Informationen erhalten Sie durch anklicken der unten aufgeführten Reiter:

Weitere Informationen erhalten Sie durch anklicken der unten aufgeführten Reiter: Gebührensätze und Preise Weitere Informationen erhalten Sie durch anklicken der unten aufgeführten Reiter: Abfall- / Mülltonnengebühren Externer Link zum Abfallzweckverband Kempten Gebühren des Bauamts

Mehr

Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Dülmen vom (*)

Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Dülmen vom (*) Präambel Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 09.04.2013

Mehr

Die wichtigsten Steuer-, Beitrags- und Gebührensätze

Die wichtigsten Steuer-, Beitrags- und Gebührensätze Die wichtigsten Steuer-, Beitrags- und Gebührensätze Stand: 01.01.2017 A Steuern - Grundsteuer A 450 v.h. der Steuermessbeträge - Grundsteuer B 400 v.h. der Steuermessbeträge - Gewerbesteuer 340 v.h. der

Mehr

Die wichtigsten Steuer-, Beitrags- und Gebührensätze

Die wichtigsten Steuer-, Beitrags- und Gebührensätze Die wichtigsten Steuer-, Beitrags- und Gebührensätze A Steuern - Grundsteuer A 450 v.h. der Steuermessbeträge - Grundsteuer B 400 v.h. der Steuermessbeträge - Gewerbesteuer 340 v.h. der Steuermessbeträge

Mehr

Stadt Gerlingen -Ortsrecht-

Stadt Gerlingen -Ortsrecht- Stadt Gerlingen -Ortsrecht- Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen Rechtsgrundlagen: 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581,

Mehr

Übersicht. über die von der Stadt Kenzingen erhobenen. Gebühren, Abgaben, Steuern, Beiträge und sonstigen Entgelte

Übersicht. über die von der Stadt Kenzingen erhobenen. Gebühren, Abgaben, Steuern, Beiträge und sonstigen Entgelte Übersicht über die von der Stadt Kenzingen erhobenen Gebühren, Abgaben, Steuern, Beiträge und sonstigen Entgelte Stand: 01. Januar 2017 1/ 071.3 Standesamtsgebühren (Landesgebühren nach dem Personenstandsgesetz)

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen (Bestattungsgebührenordnung)

Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen (Bestattungsgebührenordnung) Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen (Bestattungsgebührenordnung) Aufgrund der 4 Abs. 1 und 11 Abs. 1 und der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg und der 2,8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Satzung zur Änderung der Bestattungsgebührenordnung

Satzung zur Änderung der Bestattungsgebührenordnung Satzung zur Änderung der Bestattungsgebührenordnung Aufgrund der 12 bis 19 des Gesetzes über das Friedhofs- und Leichenwesen (Bestattungsgesetz) in Verbindung mit 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-

Mehr

SATZUNG. der Stadt Bad Kreuznach über die Erhebung von Gebühren für die städtischen Friedhöfe in Bad Kreuznach. vom

SATZUNG. der Stadt Bad Kreuznach über die Erhebung von Gebühren für die städtischen Friedhöfe in Bad Kreuznach. vom vor 7/18 SATZUNG der Stadt Bad Kreuznach über die Erhebung von Gebühren für die städtischen Friedhöfe in Bad Kreuznach vom 12.10.1987 1. geändert durch Satzung vom 04.04.1990 2. geändert durch Satzung

Mehr

Steuern & Gebühren Stand

Steuern & Gebühren Stand Steuern & Gebühren Stand 18.01.2016 Pass- und Ausweiswesen - vorläufiger Personalausweis 10,00 - Personalausweis 28,80 - Personalausweis unter 24. Lebensjahr 22,80 - vorläufiger Reisepass 26,00 - Reisepass

Mehr

7/9.2. Gebührensatzung für das Bestattungswesen. vom 15. Juni Bekanntgemacht im Amtsblatt Nr. 25 vom 22. Juni )

7/9.2. Gebührensatzung für das Bestattungswesen. vom 15. Juni Bekanntgemacht im Amtsblatt Nr. 25 vom 22. Juni ) 7/9.2 Gebührensatzung für das Bestattungswesen vom 15. Juni 1978 Bekanntgemacht im Amtsblatt Nr. 25 vom 22. Juni 1978 1) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen - Bestattungsgebührenordnung -

Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen - Bestattungsgebührenordnung - Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen - Bestattungsgebührenordnung - vom 26. Juni 1972/6. Juli 1973 mit Änderungen zuletzt vom 24.07.2012 1 Erhebungsgrundsatz Für die Benutzung der

Mehr

Steuern und Gebühren der Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen

Steuern und Gebühren der Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen Steuern und Gebühren der Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen Grund und Gewerbesteuer Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer ab 01.01.2017 360 v.h 340 v.h. 350 v.h. Wasser und Abwassergebühren ab 01.01.2016

Mehr

Gebühren für den Bereich Eheschließungen

Gebühren für den Bereich Eheschließungen Gebühren für den Bereich Eheschließungen bei der Anmeldung zur Eheschließung für die Prüfung der Ehefähigkeit 40,00 Bei Erforderlichkeit einer erneuten Prüfung wenn ausländisches Recht zu beachten ist

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Porta Westfalica vom in der Fassung der 3.

Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Porta Westfalica vom in der Fassung der 3. Änderungshistorie: Datum der Satzung Änderungen bzw. Änderung 12.07.2016 2 Tarifstellen 1.2.2.5., 1.2.2.6., 1.2.2.7. neu, Tarifstellen (2)1. und (2)2. geändert Tag des Inkrafttretens 01.09.2016 Gebührensatzung

Mehr

Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen. - Bestattungsgebührenordnung -

Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen. - Bestattungsgebührenordnung - Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen - Bestattungsgebührenordnung - Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581, ber.

Mehr

Darstellung der wesentlichen Steuer-, Beitrags- und Gebührensätze der Stadt Eberbach

Darstellung der wesentlichen Steuer-, Beitrags- und Gebührensätze der Stadt Eberbach Darstellung der wesentlichen Steuer-, Beitrags- und Gebührensätze der Stadt Eberbach Stand: 01.01.2017 Kostenstelle / 27205001 / 33210000 Stadtbibliothek Jahreskarte Dauerbenutzer 15,00 Begünstigte 6,00

Mehr

Gebührenverzeichnis. Pass - und Ausweiswesen

Gebührenverzeichnis. Pass - und Ausweiswesen Gebührenverzeichnis Pass - und Ausweiswesen EUR vorläufiger Personalausweis 10,00 Personalausweis 28,80 Personalausweis unter 24. Lebensjahr 22,80 vorläufiger Reisepass 26,00 Reisepass (epass) 60,00 Reisepass

Mehr

Bestattungsgebührenordnung

Bestattungsgebührenordnung vom 30.05.1972, zuletzt geändert am 31.01.2017 Aufgrund der 2, 11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg in der Fassung vom 17.03.2005 (GBl. S. 206) und der 4 und 11 der Gemeindeordnung

Mehr

7/9.2. Gebührensatzung für das Bestattungswesen. vom 15. Juni 1978. Bekanntgemacht im Amtsblatt Nr. 25 vom 22. Juni 1978 1)

7/9.2. Gebührensatzung für das Bestattungswesen. vom 15. Juni 1978. Bekanntgemacht im Amtsblatt Nr. 25 vom 22. Juni 1978 1) 7/9.2 Gebührensatzung für das Bestattungswesen vom 15. Juni 1978 Bekanntgemacht im Amtsblatt Nr. 25 vom 22. Juni 1978 1) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000

Mehr

Satzung. vom. zur Änderung der Gebührensatzung mit Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Paderborn vom in der derzeit geltenden Fassung

Satzung. vom. zur Änderung der Gebührensatzung mit Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Paderborn vom in der derzeit geltenden Fassung Satzung Anlage IV vom zur Änderung der Gebührensatzung mit Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Paderborn vom 19.12.2005 in der derzeit geltenden Fassung Aufgrund des 7 Abs. 1 i.v.m. 41 Abs. 1 Satz

Mehr

Gebührensatzung. für die Bestattungseinrichtungen. der Stadt Roth. vom

Gebührensatzung. für die Bestattungseinrichtungen. der Stadt Roth. vom Neufassung (nichtamtlich) der Gebührensatzung für die Bestattungseinrichtungen der Stadt Roth vom 03.08.1998 zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 27.04.2005 - 2 - Inhaltsverzeichnis für die Gebührensatzung

Mehr

Ortsrecht Gemeinde Weingarten (Baden) D 9. Satzung. über die Erhebung von Bestattungs- und Wahlgrabgebühren

Ortsrecht Gemeinde Weingarten (Baden) D 9. Satzung. über die Erhebung von Bestattungs- und Wahlgrabgebühren Ortsrecht Gemeinde Weingarten (Baden) D 9 Gemeinde Weingarten (Baden) Landkreis Karlsruhe Satzung über die Erhebung von Bestattungs- und Wahlgrabgebühren Beschluss dieser Satzung durch Gemeinderat am 29.

Mehr

Ü B E R S I C H T. über die Steuern, Gebühren, Beiträge und Entgelte von A Z

Ü B E R S I C H T. über die Steuern, Gebühren, Beiträge und Entgelte von A Z Ü B E R S I C H T Anlage Nr. 19 über die Steuern, Gebühren, Beiträge und Entgelte von A Z Bereich Abwasserbeseitigung *-Schmutzwassergebühr *-Niederschlagswasser- Gebühr * Anlieferungen an der Kläranlage

Mehr

Aufgrund des Art. 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Bay RS I), erlässt die Stadt Selbitz folgende. Satzung

Aufgrund des Art. 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Bay RS I), erlässt die Stadt Selbitz folgende. Satzung Aufgrund des Art. 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Bay RS 2024-1-I), erlässt die Stadt Selbitz folgende Satzung über die Friedhofsgebühren der Stadt Selbitz 1 Allgemeines (1) Die Stadt Selbitz erhebt für

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Bestattungswesen (Friedhofgebührenordnung)

Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Bestattungswesen (Friedhofgebührenordnung) Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Bestattungswesen (Friedhofgebührenordnung) vom 4. März 1965, zuletzt geändert am 29. April 2015 1 Gebührenpflicht Für Bestattungen in den Friedhöfen der Stadt,

Mehr

S A T Z U N G über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Worms vom

S A T Z U N G über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Worms vom S A T Z U N G über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Worms vom 02.04.90 Der Stadtrat hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz und der 16, 18 Abs. 3, 32, 33 Abs. 1 und 38 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Große Kreisstadt Bad Mergentheim. Main-Tauber-Kreis. Satzung

Große Kreisstadt Bad Mergentheim. Main-Tauber-Kreis. Satzung Große Kreisstadt Bad Mergentheim Main-Tauber-Kreis Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen - Bestattungsgebührenordnung - vom 29. September 2015 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für

Mehr

Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung der Stadt Pforzheim (7.17)

Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung der Stadt Pforzheim (7.17) Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung der Stadt Pforzheim (7.17) Neu-/Erstfassung Beschlussvorlage: O 1546 Beschlussfassung im Gemeinderat: 22.04.2008 Bekanntmachung: 29.04.2008 Inkrafttreten: 01.05.2008

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe des Wirtschaftsbetriebes Mainz Anstalt des öffentlichen Rechts (WBM)

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe des Wirtschaftsbetriebes Mainz Anstalt des öffentlichen Rechts (WBM) Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe des Wirtschaftsbetriebes Mainz Anstalt des öffentlichen Rechts (WBM) vom 10.12.2009 Aufgrund des 3 Abs. 1 der Wirtschaftsbetriebssatzung

Mehr

Gebührentarif. (1) Die Stadt erhebt Friedhofsgebühren nach dem Gebührentarif, der Bestandteil dieser Gebührenordnung ist.

Gebührentarif. (1) Die Stadt erhebt Friedhofsgebühren nach dem Gebührentarif, der Bestandteil dieser Gebührenordnung ist. - 1 - F r i e d h o f s g e b ü h r e n o r d n u n g der Stadt Bocholt vom 27.03.1978, in Kraft getreten am 01.04.1978, unter Berücksichtigung der Änderungen vom 15.12.1981, 08.12.1982, 17.12.1985, 23.12.1987,

Mehr

Inhaltverzeichnis zur Gebührenordnung

Inhaltverzeichnis zur Gebührenordnung Inhaltverzeichnis zur Gebührenordnung I. Gebührenpflicht 1 Gebührenerhebung 2 Gebührenschuldner 3 Entstehung der Gebührenschuld, Fälligkeit 4 Rechtsbehelfe, Zwangsmittel II. Gebühren 5 Benutzung der Leichenhalle,

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Schöneck

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Schöneck Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Schöneck AZ 752.031 Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBI. I S. 142)

Mehr

S A T Z U N G. 1 Gebührenerhebung

S A T Z U N G. 1 Gebührenerhebung S A T Z U N G über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt Kolbermoor - Bestattungsgebührensatzung zuletzt geändert durch Satzung vom 2. Dez. 2015 1 Gebührenerhebung

Mehr

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Undenheim vom:

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Undenheim vom: Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Undenheim vom: 25.06.1988 1 Der Gemeinderat hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der 16, 18 Abs. 3, 32,

Mehr

Satzung. über die Gebühren im Friedhofs- und Bestattungswesen. (Friedhofsgebührensatzung)

Satzung. über die Gebühren im Friedhofs- und Bestattungswesen. (Friedhofsgebührensatzung) Satzung über die Gebühren im Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung) vom 24. März 2010 Die Stadt Waldkraiburg erlässt aufgrund von Art. 2 und Art. 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) vom 4.

Mehr

Friedhofsgebührensatzung Mitteilungsblatt

Friedhofsgebührensatzung Mitteilungsblatt Friedhofsgebührensatzung Mitteilungsblatt Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Stadt Alsdorf vom 11.12.1981 (Inkrafttreten: 01.01.1982) 43 23.12.1981 1. Änderung der o. a. Satzung vom

Mehr

Beiträge, Gebühren, Tarife und Steuern der Orgelstadt Borgentreich. Stand:

Beiträge, Gebühren, Tarife und Steuern der Orgelstadt Borgentreich. Stand: Beiträge, Gebühren, Tarife und Steuern der Orgelstadt Borgentreich I. Abwasserbeseitigung Stand: 05.12.2017 a) Beitrag: je qm Grundstücksfläche 2,66 Vollanschluss je qm Grundstücksfläche 2,35 Teilanschluss

Mehr

Friedhofsgebührenordnung

Friedhofsgebührenordnung Friedhofsgebührenordnung für die Friedhöfe des Ev.-luth. Friedhofverbandes in Uelzen. Gemäß 5 der Rechtsverordnung über die Verwaltung kirchlicher Friedhöfe (Friedhofsrechtsverordnung) vom 13. November

Mehr

Die wichtigsten Steuer-, Beitrags- und Gebührensätze Stand

Die wichtigsten Steuer-, Beitrags- und Gebührensätze Stand Die wichtigsten Steuer-, Beitrags- und Gebührensätze Stand 23.02.2010 I. Steuern 1. Grundsteuer A (seit 01.01.1998) 390 v.h. 2. Grundsteuer B (seit 01.01.2010) 445 v.h. 3. Gewerbesteuer (seit 01.01.1995)

Mehr

Schöfferstadt Gernsheim Der Magistrat

Schöfferstadt Gernsheim Der Magistrat Neufassung der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Schöfferstadt Gernsheim Veröffentlicht in der Ried-Information Gernsheim Nr. 14/2007 vom 4. April 2007 Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der

Mehr

Beiträge, Gebühren, Tarife und Steuern der Orgelstadt Borgentreich. Stand:

Beiträge, Gebühren, Tarife und Steuern der Orgelstadt Borgentreich. Stand: Beiträge, Gebühren, Tarife und Steuern der Orgelstadt Borgentreich I. Abwasserbeseitigung Stand: 02.01.2017 a) Beitrag: je qm Grundstücksfläche 2,66 Vollanschluss je qm Grundstücksfläche 2,35 Teilanschluss

Mehr

I. Gebührenpflicht. 1 Gebührenerhebung. 2 Gebührenschuldner

I. Gebührenpflicht. 1 Gebührenerhebung. 2 Gebührenschuldner Friedhofsgebührensatzung der Stadt Artern Auf Grund der 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt

Mehr

der Stadt Sankt Augustin über die Erhebung von Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung)

der Stadt Sankt Augustin über die Erhebung von Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung) S A T Z U N G der Stadt Sankt Augustin über die Erhebung von Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung) Beschlossen: 15.12.2010 Bekannt gemacht: 22.12.2010 in Kraft getreten: 23.12.2010 Geändert durch

Mehr

SATZUNG. zur Anpassung des Brandiser Ortsrechtes an den Euro

SATZUNG. zur Anpassung des Brandiser Ortsrechtes an den Euro SATZUNG zur Anpassung des Brandiser Ortsrechtes an den Euro Auf der Grundlage des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juni 1999 (GVBl.

Mehr

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: Gesetz zur Umsetzung des Personenstandsrechtsreformgesetzes Vom 19. November 2008

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: Gesetz zur Umsetzung des Personenstandsrechtsreformgesetzes Vom 19. November 2008 964 Nr. 23 - Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I - 28. November 2008 Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: Gesetz zur Umsetzung des Personenstandsrechtsreformgesetzes Vom

Mehr

SATZUNG: Vom Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und Art. 20 des Kostengesetzes erlässt die Stadt Ansbach folgende

SATZUNG: Vom Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und Art. 20 des Kostengesetzes erlässt die Stadt Ansbach folgende SATZUNG DER STADT ANSBACH ÜBER DIE ERHEBUNG VON GEBÜHREN FÜR DIE BENUTZUNG IHRER BESTATTUNGSEINRICHTUNGEN SOWIE FÜR DAMIT IN ZUSAMMENHANG STEHENDE AMTSHANDLUNGEN (FRIEDHOFSGEBÜHRENSATZUNG) Vom 08.05.2006

Mehr

GROSSE KREISSTADT WALDSHUT-TIENGEN

GROSSE KREISSTADT WALDSHUT-TIENGEN GROSSE KREISSTADT WALDSHUT-TIENGEN S A T Z U N G über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen für die städtischen Friedhöfe (Bestattungsgebührenordnung) vom 28.06.2010 einschließlich Änderung vom

Mehr

Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Dillenburg

Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Dillenburg Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Dillenburg Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung v. 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert

Mehr

Satzung der Stadt Schneverdingen über Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung)

Satzung der Stadt Schneverdingen über Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung) Satzung der Stadt Schneverdingen über Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung) 1. Änderung durch Ratsbeschluss vom 14.11.1994 2. Änderung durch Ratsbeschluss vom 05.11.1990 3. Änderung durch Ratsbeschluss

Mehr

BÜRGERAMT STANDESAMT STADT TRIBERG IM SCHWARZWALD - STEUERN, GEBÜHREN UND BEITRÄGE - Stand: Seite 1. seit

BÜRGERAMT STANDESAMT STADT TRIBERG IM SCHWARZWALD - STEUERN, GEBÜHREN UND BEITRÄGE - Stand: Seite 1. seit Stand: 01.04.2012 STADT TRIBERG IM SCHWARZWALD - STEUERN, GEBÜHREN UND BEITRÄGE - seit 01.01.2010 BÜRGERAMT Reisepass (vor Vollendung des 24. Lebensjahrs) 32 Seiten... 37,50 Reisepass (vor Vollendung des

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bad Orb

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bad Orb Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bad Orb Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung v. 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch

Mehr

Die wichtigsten Abgaben der Stadt Rauenberg

Die wichtigsten Abgaben der Stadt Rauenberg - - Die wichtigsten Abgaben der - Kurzinfo - Rauenberg Rotenberg Malschenberg Abgaben- und Entgelte der Die jeweiligen Eurobeträge aus Satzungen, welche bereits vor dem 01. Januar 2002 in Kraft getreten

Mehr

Gebührensatzung für die Inanspruchnahme der Friedhöfe der Stadt Overath vom

Gebührensatzung für die Inanspruchnahme der Friedhöfe der Stadt Overath vom ensatzung für die Inanspruchnahme der Friedhöfe der Stadt Overath vom 13.12.2007 Aufgrund des 4 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz NRW) vom 17.06.2003 (GV NW S. 313/

Mehr

Gebührensatzung. für die Städtischen Friedhöfe Hemer. vom

Gebührensatzung. für die Städtischen Friedhöfe Hemer. vom Gebührensatzung für die Städtischen Friedhöfe Hemer vom 01.03.2014 Aufgrund 1. 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666

Mehr

Gebührensatzung zur Bestattungssatzung Marktes Wolnzach

Gebührensatzung zur Bestattungssatzung Marktes Wolnzach Gebührensatzung zur Bestattungssatzung Marktes Wolnzach In der Fassung vom 04.12.2014 Gebührensatzung zur Bestattungssatzung des Marktes Wolnzach Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und

Mehr

G E B Ü H R E N S A T Z U N G

G E B Ü H R E N S A T Z U N G VII/22 Gebührensatzung für die Benutzung des Alten Friedhofes am Jahnplatz der Stadt Bielefeld nebst Gebührentarif G E B Ü H R E N S A T Z U N G für die Benutzung des "Alten Friedhofes am Jahnplatz" der

Mehr

Artikelsatzung zur Einführung des Euro - Euroeinführungssatzung - (EES) zum

Artikelsatzung zur Einführung des Euro - Euroeinführungssatzung - (EES) zum Artikelsatzung zur Einführung des Euro - Euroeinführungssatzung - (EES) zum 01.01.2002 Präambel 1 Artikel 1 Artikel 2 Artikel 3 Artikel 4 Artikel 5 Artikel 6 Artikel 7 Artikel 8 Artikel 9 Artikel 10 Artikel

Mehr

- Friedhofsgebührensatzung und Gebührentarif

- Friedhofsgebührensatzung und Gebührentarif Lesefassung Satzung über die Erhebung von Gebühren für den stadteigenen Neuen Friedhof der Stadt Parchim und Gebührentarif vom 20.09.2002 in der Fassung der 1. Änderung vom 18.04.2012 - Friedhofsgebührensatzung

Mehr

Satzung der Stadt Ratingen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kommunalfriedhöfe (FriedhofGSR)

Satzung der Stadt Ratingen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kommunalfriedhöfe (FriedhofGSR) Satzung der Stadt Ratingen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kommunalfriedhöfe (FriedhofGSR) in der Fassung vom 18. Dezember 2014 Satzung Datum Fundstelle In Kraft getreten vom 26.11.1980

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Ingelheim am Rhein vom 13. Juli 2006*

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Ingelheim am Rhein vom 13. Juli 2006* Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Ingelheim am Rhein vom 13. Juli 2006* Der Stadtrat der Stadt Ingelheim am Rhein hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen (Bestattungsgebührensatzung)

Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen (Bestattungsgebührensatzung) Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen (Bestattungsgebührensatzung) Aufgrund der 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und der 2, 11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wassenberg vom 14. Dezember 2007

Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wassenberg vom 14. Dezember 2007 Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wassenberg vom 14. Dezember 2007 Aufgrund der 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen vom 14.Juli 1994 (GV. NRW 1994 S. 666 / SGV NRW 2023), geändert

Mehr

Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hilden (Friedhofsgebührensatzung)

Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hilden (Friedhofsgebührensatzung) Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hilden (Friedhofsgebührensatzung) Satzung Datum Veränderungen in Kraft getreten Friedhofsgebührensatzung 20.06.1996 01.08.1996 1. Nachtrag 12:12:1996 Gebührentarif

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Reinhardshagen

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Reinhardshagen Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.03.2010 (GVBl I S. 119), der 1 bis 5a und 9,

Mehr

Friedhofsgebührensatzung der Stadt Hildburghausen

Friedhofsgebührensatzung der Stadt Hildburghausen Friedhofsgebührensatzung der Stadt Hildburghausen gemäß Artikel 2 der Zehnten Satzung zur Änderung der Satzung über die Friedhofsgebühren der Stadt Hildburghausen. Satzung vom 05.02.1999-veröffentlicht

Mehr

FRIEDHOFSGEBÜHRENSATZUNG DER GEMEINDE LOHRA

FRIEDHOFSGEBÜHRENSATZUNG DER GEMEINDE LOHRA FRIEDHOFSGEBÜHRENSATZUNG DER GEMEINDE LOHRA Gebührensatzung zur Friedhofssatzung Stand: 14.07.2016 1 Inhalt Satzung (Gebührenordnung)... 3 I. Gebührenpflicht... 3 1... 3 Gebührenerhebung... 3 2... 3 Gebührenschuldner...

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bürstadt

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bürstadt Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bürstadt Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Erzhausen

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Erzhausen -1- Friedhofsgebührenordnung Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Erzhausen Auf Grund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I

Mehr

Urkundenbestellung beim Standesamt Bad Saulgau

Urkundenbestellung beim Standesamt Bad Saulgau Urkundenbestellung beim Standesamt Bad Saulgau Auf Wunsch können wir Ihnen folgende Personenstandsurkunden ausstellen: Geburtsurkunden auch ohne Geschlechtsangabe auch ohne Religionsangabe auch ohne Angabe

Mehr

Friedhofsgebührensatzung der Stadt Bad Driburg vom

Friedhofsgebührensatzung der Stadt Bad Driburg vom Friedhofsgebührensatzung der Stadt Bad Driburg vom 19.12.2008 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666),

Mehr

Schöfferstadt Gernsheim Der Magistrat

Schöfferstadt Gernsheim Der Magistrat Neufassung der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Schöfferstadt Gernsheim Veröffentlicht in der Ried-Information Gernsheim Nr. 24 vom 12.06.2013 Seite 1 von 7 Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen

Mehr

(2) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.

(2) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner. vom 17. Dezember 1975 in der Fassung vom 15. Februar 2017 Aufgrund der 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und der 2, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes von Baden-Württemberg hat der Gemeinderat

Mehr

Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Mannheim über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen

Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Mannheim über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Mannheim über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i. d. F. vom 24.07.2000 (Gesetzblatt S. 581,

Mehr

Friedhofsgebührensatzung

Friedhofsgebührensatzung Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof in Dortmund Barop der Evangelischen Kirchengemeinde Dortmund-Südwest vom 06.03.2017 Die Evangelische Kirchengemeinde Dortmund-Südwest vertreten durch das Presbyterium

Mehr

Satzung über die Erhebung der Friedhofsgebühren der Stadt Speyer vom

Satzung über die Erhebung der Friedhofsgebühren der Stadt Speyer vom Satzung über die Erhebung der Friedhofsgebühren der Stadt Speyer vom 21.12.2012 Der Stadtrat der Stadt Speyer hat am 13.12.2012 aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung

Mehr

Die wichtigsten Steuer-, Beitrags- und Gebührensätze Stand

Die wichtigsten Steuer-, Beitrags- und Gebührensätze Stand Die wichtigsten Steuer-, Beitrags- und Gebührensätze Stand 01.01.2017 I. Steuern 1. Grundsteuer A (seit 01.01.1998) 390 v.h. 2. Grundsteuer B (seit 01.01.2010) 445 v.h. 3. Gewerbesteuer (seit 01.01.1995)

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Marktgemeinde Hilders für die Friedhöfe in Hilders und in den Ortsteilen Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.

Mehr

Friedhofsgebührensatzung

Friedhofsgebührensatzung 1 Friedhofsgebührensatzung der Stadt Remseck am Neckar Friedhofsgebührensatzung Fassung vom 8. Juli 2014 Inhaltsverzeichnis Gebührenpflicht... 2 Auswärtigenzuschlag... 2 Gebührenschuldner... 2 Entstehen

Mehr

Informationen zu den Bestattungsformen auf den Friedhöfen der Gemeinde Leingarten

Informationen zu den Bestattungsformen auf den Friedhöfen der Gemeinde Leingarten Informationen zu den Bestattungsformen auf den Friedhöfen der Gemeinde Leingarten Die folgende Aufstellung gibt einen Überblick über die vorhandenen Bestattungsmöglichkeiten auf den Friedhöfen der Gemeinde

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bürstadt. G e b ü h r e n o r d n u n g. I. Gebührenpflicht. 1 Gebührenerhebung

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bürstadt. G e b ü h r e n o r d n u n g. I. Gebührenpflicht. 1 Gebührenerhebung Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bürstadt Az.: 731-00/02 Aufgrund der 5, 51 Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01. April 1993 (GVBl. I 1992 S. 534),

Mehr

Entgeltordnung der Stadt Beverungen vom für den Friedhof Ruhepark Zweilinden. (vormals Friedhof Amelunxen an der Wehrdener Straße)

Entgeltordnung der Stadt Beverungen vom für den Friedhof Ruhepark Zweilinden. (vormals Friedhof Amelunxen an der Wehrdener Straße) in der Fassung der 4. Änderung vom 19.02.2016 Inhaltsverzeichnis: Präambel 1 I. Allgemeine Vorschriften 1 1 Gebührenpflicht 1 2 Gebührenschuldner 1 II. Entgelte 2 3 Entstehung und Fälligkeit der Entgelte

Mehr

Gebührensatzung zur Friedhofssatzung

Gebührensatzung zur Friedhofssatzung Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (GVBl. S. 55, ber. S. 159), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juni 2009

Mehr

Satzung. der Stadt Bautzen über die Gebühren für die Benutzung der städtischen Friedhöfe (Friedhofsgebührensatzung)

Satzung. der Stadt Bautzen über die Gebühren für die Benutzung der städtischen Friedhöfe (Friedhofsgebührensatzung) Satzung der Stadt Bautzen über die Gebühren für die Benutzung der städtischen Friedhöfe () vom 27. November 2009 (Amtsblatt der Stadt Bautzen Jg. 19 Nr. 27 vom 19. Dezember 2009) Aufgrund von 1, 2 und

Mehr

S T A D T F R I E D R I C H S D O R F

S T A D T F R I E D R I C H S D O R F S T A D T F R I E D R I C H S D O R F H o c h t a u n u s k r e i s Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Friedrichsdorf Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der

Mehr

Friedhofsgebührensatzung der Stadt Sondershausen

Friedhofsgebührensatzung der Stadt Sondershausen Friedhofsgebührensatzung der Stadt Sondershausen Die Stadt Sondershausen erlässt aufgrund der 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeindeund Landkreisordnung (ThürKO) vom 16. Aug. 1993 (GVBl. S. 501 ff.) in

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung Gebührenordnung zur Friedhofsordnung Gemeinde Hohenstein Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch

Mehr

Friedhofsgebührensatzung

Friedhofsgebührensatzung Friedhofsgebührensatzung für die Friedhöfe der Evangelischen Kirchengemeinde Steinhagen vom 25. August 2014 (in Kraft seit 01.11.2014) Die Evangelische Kirchengemeinde Steinhagen, vertreten durch das Presbyterium,

Mehr

Stadtrecht der Stadt Mannheim

Stadtrecht der Stadt Mannheim 7.04 vom 17.12.2002 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) i.d.f. vom 24.07.2000 (Gesetzblatt S. 581, berichtigt S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.04.2013 (Gesetzblatt

Mehr

Stadt Metzingen 7/61

Stadt Metzingen 7/61 Inhaltsverzeichnis BESTATTUNGSGEBÜHRENSATZUNG 2 1 Gebührenpflicht 2 2 Gebührenschuldner 2 3 Entstehung und Fälligkeit der Gebühren 2 4 Verwaltungsgebühren 2 5 Benutzungsgebühren 3 6 Auswärtigenzuschläge

Mehr

Gebührensatzung für die städtischen Friedhöfe der Stadt Arnsberg vom

Gebührensatzung für die städtischen Friedhöfe der Stadt Arnsberg vom Anlage 2 zur Drucksache 122/2016 Gebührensatzung für die städtischen Friedhöfe der Stadt Arnsberg vom Aufgrund von 4 des Bestattungsgesetzes NRW vom 17. Juni 2003 (GV NW S. 313) in der Fassung des Gesetzes

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Hadamar. 1 Gebührenerhebung

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Hadamar. 1 Gebührenerhebung Seite 1 von 6 Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I, S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Juli 2014 (GVBl.

Mehr

Stadt Crailsheim. Satzung über die Erhebung von Bestattungsgebühren. vom

Stadt Crailsheim. Satzung über die Erhebung von Bestattungsgebühren. vom Stadt Crailsheim Satzung über die Erhebung von Bestattungsgebühren vom 26.09.2013 Aufgrund der 12 Abs. 2, 13 Abs. 1, 15 Abs. 1, 39 Abs. 2 und 49 Abs. 3 Nr. 2 des Gesetzes über das Friedhofs- und Leichenwesen

Mehr

Gebührensatzung für das Bestattungswesen der Stadt Lauf a.d. Pegnitz (Bestattungsgebührensatzung) Vom Dezember 2015

Gebührensatzung für das Bestattungswesen der Stadt Lauf a.d. Pegnitz (Bestattungsgebührensatzung) Vom Dezember 2015 Gebührensatzung für das Bestattungswesen der Stadt Lauf a.d. Pegnitz (Bestattungsgebührensatzung) Vom 21.. Dezember 2015 Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der derzeit geltenden

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung über die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen (Friedhofsgebührensatzung)

Gebührensatzung zur Satzung über die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen (Friedhofsgebührensatzung) Gebührensatzung zur Satzung über die gemeindlichen Bestattungseinrichtungen (Friedhofsgebührensatzung) In der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 22.02.2016 Der Markt Zell a. Main erlässt aufgrund des

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Ulrichstein Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe im Stadtgebiet von Siegen - Friedhofsgebührensatzung -

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe im Stadtgebiet von Siegen - Friedhofsgebührensatzung - Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe im Stadtgebiet von Siegen - Friedhofsgebührensatzung - Ordnungsziffer Zuständigkeit Ratsbeschluss vom 67.011 Fachbereich 8 09.02.2011

Mehr

GEBÜHRENSATZUNG MIT GEBÜHRENTARIF. für die Friedhöfe der Stadt Paderborn. vom

GEBÜHRENSATZUNG MIT GEBÜHRENTARIF. für die Friedhöfe der Stadt Paderborn. vom GEBÜHRENSATZUNG MIT GEBÜHRENTARIF für die Friedhöfe der Stadt Paderborn vom 19.12.2005 unter Einarbeitung der 1. Änderungssatzung vom 19.12.2011, in Kraft ab 01.01.2012 Aufgrund des 7 Abs. 1 i.v.m. 41

Mehr

KAUFBEURER STADTRECHT

KAUFBEURER STADTRECHT KAUFBEURER STADTRECHT SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON GEBÜHREN FÜR DIE BENUTZUNG DER BESTATTUNGSEINRICHTUNGEN DER STADT KAUFBEUREN (Friedhofsgebührensatzung - FGS) Vom 20.12.1979 in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr