Architektenvertrag Fachplanung - Technische Ausrüstung

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1 Architektenvertrag Fachplanung - Technische Ausrüstung Seite 1 von 26 Rot markierte Stellen sind Änderungen mit Stand vom Zwischen der food akademie Neuwied GmbH vertr. d.d. GF Jörg Müller Friedrichstraße Neuwied -nachstehend Auftraggeber genannt- und -nachstehend Auftragnehmer genannt- Vorbemerkung Der Auftraggeber ist eine gemeinnützig anerkannte überbetriebliche Bildungseinrichtung des Deutschen Lebensmittelhandels. Er plant die Neuerrichtung bzw. Erweiterung einer bestehenden Einrichtung in Neuwied mit dem Ziel, die Aus- und Weiterbildung gemäß den heutigen technischen und pädagogischen Standards durchführen zu können. Es wurde ein nicht offener Planungswettbewerb gemäß RPW 2013 durchgeführt, dessen Gegenstand der Neubau einer zentralen Lehreinrichtung (Lehr-Supermarkt) sowie Seminarräume sowie Aufenthalts- und Wohnräume in Internatsform sind. Die Nutzungsfläche (NUF) gemäß Raumprogramm beträgt ca m².

2 Seite 2 von 26 1 Gegenstand des Vertrages 1.1 Gegenstand dieses Vertrages sind die Leistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gemäß den 55, 56 HOAI für den in der Vorbemerkung beschriebenen Neubau der zentralen Lehreinrichtung Lehr-Supermarkt mit Seminarräumen sowie Aufenthalts- und Wohnräumen in Internatsform. Die technische Erschließung des Planungsgrundstücks, insbesondere die Abstimmungen mit den zuständigen Ver- u. Entsorgungsbetrieben ist Leistungsbestandteil. Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass im Zuge des Neubaus bestehende bauliche Anlagen zurück zu bauen sind. Sofern hier Unterstützungsbedarf besteht, wie z.b. das Trennen und/oder Sichern von Veroder Entsorgungsleitungen, ist dies ebenfalls Leistungsbestandteil. 2 Bestandteile und Grundlagen des Vertrages 2.1 Folgende Anlagen sind Vertragsbestandteile: - Allgemeine Vertragsbestimmungen (AVB) gemäß Anlage 1 - die Vorschriften der HOAI in ihrer neusten Fassung - die Vorschriften der 650p bis 650t BGB zum Architekten- und Ingenieurvertrag - Anlage zu 5 spezifische Leistungspflichten zum Vertrag Objektplanung - Gebäude (und Innenräume), Anlage 2 - die Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbauten (RZBau) - Verbindliches Angebot des Auftragnehmers vom.. mit dem ausgefüllten Honorarblatt

3 Seite 3 von Der Auftragnehmer hat seine Leistungen zu Grunde zu legen: das baufachliche Gutachten über das Baugrundstück den amtlichen Lageplan vom die Bestandpläne des Gebäudes / des Gebäudekomplexes mit Stand vom das Bodengutachten vom Der Wettbewerbsentwurf aus dem Planungswerb vom 3 Leistungspflichten des Auftragnehmers, stufenweise Beauftragung 3.1 Gegenstand des Auftrages sind folgende Leistungen - Anlagengruppe 1 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen - Anlagengruppe 2 Wärmeversorgungsanlagen - Anlagengruppe 3 lifttechnische Anlagen - Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen - Anlagengruppe 5 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen - Anlagengruppe 6 Förderanlagen - Anlagengruppe 7 nutzungsspezifische Anlagen, Lehrküche und Feuerlöschanlagen - Anlagengruppe 8 Gebäudeautomation 3.2 Allgemeine und spezifische Leistungspflichten Die Leistungspflichten des Auftragnehmers gemäß 55 HOAI i.v.m. Anlage 15.1 gliedern sich in allgemeine und spezifische Leistungspflichten:

4 Seite 4 von 26 - Die allgemeinen Leistungspflichten ( 4) sind in jeder Stufe der Beauftragung zu beachten und zu erfüllen. - Die spezifischen Leistungspflichten ( 5) sind in der jeweils beauftragten Stufe zu erbringen.

5 Seite 5 von Stufenweise Beauftragung Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Leistungsstufen, die der Auftraggeber nicht nach Nummer mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie gemäß den Nummern und abruft. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Leistungen für Gebäude, Freianlagen und Verkehrsanlagen je Leistungsstufen auch zeitversetzt abzurufen Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsabschluss in der ersten Leistungsstufe mit den Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß 55 HOAI i.v.m. Anlage 15.1, bestehend aus - Leistungsphase 1 Grundlagenermittlung - Leistungsphase 2 Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung) - Leistungsphase 3 Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung) - sowie Mitwirkung bei der Zusammenstellung des Förderantrages gemäß Auflistung in Anlage 2, Spezifische Leistungspflichten. - Abstimmung der Planung im Planungsprozess sowohl mit dem vom Bund beauftragten Gutachter als auch mit der zuständigen Landesbehörde Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung des Objektes den Auftragnehmer in der zweiten Leistungsstufe mit den Leistungsphasen 4 bis 7 gemäß 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15.1 zu beauftragen, bestehend aus

6 Seite 6 von 26 - Leistungsphase 4 Genehmigungsplanung - Leistungsphase 5 Ausführungsplanung - Leistungsphase 6 Vorbereitung der Vergabe - Leistungsphase 7 Mitwirkung bei der Vergabe Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung des Objektes, den Auftragnehmer in der Leistungsstufe 3 mit den weiteren Leistungen der Leistungsphasen 8 und 9 gemäß den 55 in Verbindung mit Anlage Diese besteht aus - Leistungsphase 8 Objektüberwachung (Bauüberwachung und Dokumentation) - Leistungsphase 9 Objektbetreuung Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber rechtzeitig auf die Notwendigkeit des Anschlussabrufes hinzuweisen. Bei der Entscheidung über den Abruf der weiteren Leistungsstufen wird der Auftraggeber berücksichtigen, dass diese in der Regel unter anderem die Einhaltung der Kostenobergrenze voraussetzt Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. 4 Allgemeine Leistungspflichten 4.1 Projektziele

7 Seite 7 von 26 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf der Grundlage der 2 und 3 seine Leistungen in allen Leistungsstufen so zu erbringen, dass die technischen Anlagen gemäß den Vorgaben nach 4 Nummern 4.2 bis 4.4 (Projektziele) mangelfrei hergestellt werden können. 4.2 Kosten Das Bauvorhaben wird nur zum Teil aus Eigenmitteln der food akademie Neuwied GmbH finanziert. Die überwiegende Finanzierung erfolgt durch Zuwendungen des Bundesamt für Ausfuhrkontrolle sowie des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz. Die Zuwendungsgeber haben Kostenobergrenzen verbindlich festgelegt. Die Kostenobergrenze für die Bauwerkskosten (KG / DIN 276-1: ) in Höhe von ,00 brutto muss von den Auftragnehmern eingehalten werden. Der Auftragnehmer muss zusammen mit dem Architekten auf der Basis des Wettbewerbsentwurfes eine bauliche und technische Entwurfslösung herbeiführen, die zur Einhaltung der definierten Kostenobergrenze der gesamten Bauwerkskosten (KG ) führt. Die Finanzierung der Gesamtmaßnahme durch Eigenmittel sowie Zuwendungen aus Bundes- und Landesmitteln ist abgestimmt und eine Kostenerhöhung nicht finanzierbar. Die Baukostenobergrenzen werden als Beschaffenheit des Vertrages im Sinne des 633 BGB vereinbart. Unabhängig von der Beachtung der Projektziele hat der Auftragnehmer bei allen Leistungen die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nicht nur in Bezug auf die Baukosten, sondern auch im Hinblick auf den Betrieb des Gebäudes zu beachten. Unter Wahrung der Vorgaben des Auftraggebers sind die künftigen Bau- und Nutzungskosten möglichst gering zu halten; Baukosten dürfen nicht mit der Folge eingespart werden, dass die Einsparungen durch absehbare höhere

8 Seite 8 von 26 Nutzungskosten (insbesondere Betriebs- und Instandsetzungskosten) aufgezehrt werden Im Rahmen der fortlaufenden Kostensteuerung und Kostenkontrolle ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Kosten bis zum Abschluss der Entwurfsplanung in der Gliederung gemäß DIN 276: , - zu erfassen und kontinuierlich fortzuschreiben. 4.3 Termine Der Auftragnehmer hat seine Leistungen so zu erbringen, dass folgende Termine eingehalten werden können: Beauftragung: Ende März 2018 Beginn: Anfang April 2018 Fertigstellung der Entwurfsplanung gemäß Leistungsphase 3: Juli 2018 Einreichung Antrag nach RZBau, Fertigstellung der Genehmigungsplanung für den Förderantrag: abhängig vom Zuwendungsbescheid, spätestens Mitte Februar 2019 Baubeginn: spätestens Juli 2019 Späteste Fertigstellung: Auf der Grundlage der Termine gemäß Nummer erarbeitet der Auftraggeber oder der von ihm beauftragte Dritte der Auftragnehmer in Abstimmung mit seinem Vertragspartner, bzw. dem beauftragten Planungsbüro für die Objektplanung, unverzüglich nach Vertragsschluss einen Zeit- und Ablaufplan betreffend Planung, Vergabe und

9 Seite 9 von 26 Ausführung. In Abstimmung mit dem Auftraggeber wird der Auftragnehmer diesen Terminplan in regelmäßigen Abständen überprüfen und, soweit sich die Projektumstände geändert haben, fortschreiben bzw. an dessen Fortschreibung mitwirken. Der Terminplan wird sowohl als Rahmenterminplan als auch als Planungsterminplan geführt, unter Einbeziehung und Darstellung der durch den Auftraggeber zu veranlassenden Vorgänge. 4.4 Erreichen der Projektziele Der Auftragnehmer hat Anordnungen des Auftraggebers unverzüglich daraufhin zu überprüfen, ob sie die vertraglich vereinbarten Projektziele gefährden. Hat der Auftragnehmer insoweit Bedenken, ist er verpflichtet, sie anzuzeigen und schriftlich zu begründen Wird erkennbar, dass die Projektziele mit der bisherigen Planung, nach dem Ergebnis der Ausschreibung von Leistungen oder dem bisher vorgesehenen Bauablauf nicht erreicht werden können, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu unterrichten und die aus seiner Sicht möglichen Handlungsvarianten und deren Auswirkungen auf die Projektziele darzulegen, so dass diese Ziele und insbesondere die Kostenobergrenze eingehalten werden können Billigt der Auftraggeber Planungsergebnisse des Auftragnehmers im Rahmen einer Leistungsstufe für die weitere Bearbeitung, ist der Auftragnehmer verpflichtet, seine weiterführenden Arbeiten auf den darin enthaltenen gestalterischen, wirtschaftlichen und funktionalen Anforderungen aufzubauen. Die Billigung von Planungsergebnissen durch den Auftraggeber befreit den Auftragnehmer jedoch nicht von seiner Verantwortung für die Einhaltung der Kostenobergrenze, vertragsgerechte Qualität seiner Planungen und die Mangelfreiheit der sie realisierenden Bauleistungen.

10 Seite 10 von 26 Die Billigung der Planungsergebnisse der Leistungsphase 3 kann nur auf Basis der durch die Bundes- u. Landesbehörde erteilten Genehmigung nach RZBau erfolgen Die Verantwortung des Auftragnehmers für die Erreichung der Projektziele bleibt durch die Beauftragung eines Projektsteuerers unberührt. 4.5 Besprechungen Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf Einladung des Auftraggebers an Projekt bezogenen Besprechungen teilzunehmen und an Verhandlungen mit Behörden mitzuwirken. Diese Termine sind rechtzeitig abzustimmen. Die Besprechungen sind durch rechtzeitige Übersendung von Unterlagen durch den Auftragnehmer zu unterstützen. Der Auftragnehmer fertigt über die Besprechungen und Verhandlungen unverzüglich, spätestens jedoch 2 Werktage nach der Besprechung, Niederschriften an und legt sie dem Auftraggeber zur Genehmigung vor Der Auftragnehmer fertigt über die von ihm geführten Planungs- und Baubesprechungen Niederschriften. Diese legt er dem Auftraggeber unmittelbar nach der Besprechung zur Kenntnis vor. 4.6 Leistungsänderungen Der Auftraggeber ist berechtigt, die Projektziele gemäß den 650k, 650b BGB zu ändern. Ändern sich hierdurch die anrechenbaren Kosten, so sind die geänderten anrechenbaren Kosten maßgeblich für die von der Änderung des Leistungsumfanges betroffenen Leistungsphasen. Sofern hierdurch geänderte oder zusätzliche Leistungen erforderlich werden, gilt Nummer

11 Seite 11 von Der Auftraggeber ist zudem berechtigt, die Ausführung geänderter oder zusätzlicher Planungsleistungen gemäß 650k i.v.m. 650 b BGB zu verlangen, soweit diese der Umsetzung des Bauvorhabens nach 1 Nummer 1.1 dienlich sind, es sei denn, der Auftragnehmer ist auf derartige Leistungen nicht eingerichtet. Für einen etwaigen Honoraranspruch des Auftragnehmers gilt 8 Nummer Behandlung von Unterlagen Der Auftragnehmer hat sämtliche ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen unverzüglich zu sichten und ihn schriftlich zu unterrichten, wenn er feststellt, dass sie unvollständig oder unzutreffend sind oder ihre Beachtung als Grundlage der Planung und Ausführung mit den Projektzielen nicht vereinbar ist Die vom Auftragnehmer vorzulegenden Zeichnungen, Beschreibungen einschließlich der Leistungsverzeichnisse und der Berechnungen, sind dem Auftraggeber in kopier- und pausfähiger Ausführung sowie in digitaler Form auf Datenträger/n zu übergeben. Abweichend zur Anlage zu 5 dieses Vertrages sind folgende Unterlagen 1 fach Planungsunterlagen je Leistungsphase in Papierform und digital, sowie Planunterlagen im CAD- Format dwg / dxf. fach zu übergeben. Die von den Zeichnungen angefertigten Vervielfältigungen sind vom Auftragnehmer im nötigen Umfang weiter zu bearbeiten, normengerecht farbig oder mit Symbolen anzulegen, DIN-gemäß zu falten und in Ordnern vorzulegen.

12 Seite 12 von Koordination Der Auftragnehmer hat die fachlich Beteiligten in jeder Leistungsstufe zeitlich und sachlich so zu koordinieren und ihre Beiträge rechtzeitig und ordnungsgemäß zu integrieren, dass die vereinbarten Projektziele eingehalten werden. Der Auftragnehmer berät den Auftraggeber bei Bedarf über Leistungsinhalte und Leistungsumfang weiterer zu beauftragender Fachplaner und Gutachter und wirkt an der Klärung der leistungsspezifischen Schnittstellen mit. Darüber hinaus prüft der Auftraggeber bei Bedarf die Rechnungen der projektbeteiligten Fachplaner, Gutachter und Berater hinsichtlich des Leistungsstands, sachlich-fachlich. 5 Spezifische Leistungspflichten Die spezifischen Leistungspflichten des Auftragnehmers umfassen die in der Anlage zu 5 enthaltenen Leistungen und gliedern sich in folgende Leistungsstufen: 5.1 Leistungsstufe Die Leistungsstufe 1 umfasst alle in der Anlage zu 5 zu dieser Leistungsstufe gekennzeichneten/aufgeführten Leistungen. Dem Auftraggeber / Auftragnehmer obliegt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens die Federführung für das Führen von Verhandlungen mit den Behörden über die Genehmigungsfähigkeit

13 Seite 13 von 26 Einreichen dieser Unterlagen einschließlich der noch notwendigen Verhandlungen mit Behörden Die Leistungen der Leistungsstufe 1 sind erbracht, wenn - sämtliche in der Anlage zu 5 zur Leistungsstufe 1 gekennzeichneten/aufgeführten Leistungen erbracht sind, - die endgültige Lösung der Planungsaufgabe in einer Weise erarbeitet ist, dass die vereinbarten Projektziele nachweislich eingehalten werden können, - auf ihrer Grundlage die Ausführung geplant werden kann und - der Förderantrag zusammengestellt ist, Auflagen, Änderungen und Anpassungen der Fördergeber eingearbeitet und mit den anderen Planungsgewerken abgestimmt sind, sowie - die nach Zuwendungsbescheid evtl. überarbeitete Kostenberechnung inkl. dem fortgeschriebenen Erläuterungsbericht zur Kostenberechnung vorliegt. 5.2 Leistungsstufe Die Leistungsstufe 2 umfasst alle Leistungen, die mit der Genehmigungsplanung beginnen, die zur Erstellung der Ausführungsplanung sowie zur Vergabe der einzelnen Gewerke erforderlich sind. Hierzu gehören - die Übergabe der genehmigungs- und zustimmungsfähigen Unterlagen für die öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Zustimmungen; - die Prüfbemerkungen des Auftraggebers; - die vollständige Ausführungsplanung; - die Vergabe sämtlicher Gewerke.

14 Seite 14 von Die Leistungen der Leistungsstufe 2 sind erbracht, wenn - die in Leistungsstufe 1 erarbeitete Lösung der Planungsaufgabe nach Maßgabe des beschriebenen Leistungsumfanges ausführungsreif durchgeplant und dargestellt ist, - Die Baugenehmigung vorliegt und eventuelle Auflagen i.d. Planung berücksichtigt wurden - die zur Vorbereitung der Vergabe für die Ausschreibung notwendigen zeichnerischen Details einschließlich der Planvorgaben DIN-gerecht und so vollständig erstellt sind, dass auf dieser Grundlage eindeutige und erschöpfende Leistungsbeschreibungen aufgestellt werden können, - die Ausführungsplanung die Kostenobergrenze gemäß 4 Nummer nachweislich einhält - sowie die fortgeschriebenen Ausführungspläne mit der tatsächlich zu realisierenden Ausführung übereinstimmen, - Zusammenstellen und Versenden der Vergabe- und Vertragsunterlagen für alle Leistungsbereiche, einschließlich Führen der Bewerber- und Bieterliste, - Auskunftserteilung gegenüber Bewerbern und Bietern, - Einholen von Angeboten, - Durchsicht und Nachrechnen der Angebote, einschließlich Aufstellen des Preisspiegels, - Führung von Aufklärungsgesprächen mit Bietern, - Auftragserteilung, - - -

15 Seite 15 von Unverzüglich nach der ersten maßgeblichen Ausschreibungsrunde ist durch den Auftragnehmer ein Vergleich der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen mit der Kostenberechnung gemäß DIN 276: vorzulegen; der Kostenvergleich bedarf der Anerkennung durch den Auftraggeber. Die Fortschreibung ist durch den Auftragnehmer im Rahmen der Kostensteuerung und Kostenkontrolle nach 4 Nummer vorzunehmen Die Leistungen der Mitwirkung bei der Vergabe sind erbracht, wenn, - die zur Realisierung der ausführungsreifen Planungen erforderlichen Mengen nachvollziehbar ermittelt sind, - die erforderlichen Leistungsbeschreibungen eindeutig und erschöpfend aufgestellt sind, - die Prüfung und Wertung der eingereichten Angebote fachlich zuschlagsreif abgeschlossen sind, - die Kosten auf der Grundlage vom Planer bepreister Leistungsverzeichnisse ermittelt und vom Auftraggeber anerkannt sind, - die Prüfbemerkungen (Review Comments) des Auftraggebers vollständig eingearbeitet und die Leistungen vom Auftraggeber anerkannt sind. 5.3 Leistungsstufe 3 - Objektüberwachung und Dokumentation Die Leistungsstufe 3 umfasst alle in der Anlage zu 5 zu dieser Leistungsstufe gekennzeichneten / aufgeführten Leistungen Der Auftragnehmer hat seine für die Bauausführung erforderlichen Leistungen so zu erbringen, dass der mit den ausführenden Firmen

16 Seite 16 von 26 und dem Auftraggeber vereinbarte Bauablauf störungsfrei verläuft. Hierzu gehört insbesondere eine proaktive Objektüberwachung, die auf die Vermeidung eines Krisenmanagements abzielt Eingehende Rechnungen sind unverzüglich auf ihre Prüffähigkeit zu prüfen und wenn prüffähig, fachtechnisch und rechnerisch sachlich (schließt die fachtechnische Prüfung ein) und rechnerisch zu prüfen und mit den entsprechenden Feststellungsvermerken festzustellen. Nicht prüffähige Rechnungen sind unverzüglich zurückzugeben Der Auftragnehmer hat bei der Vorlage von Rechnungen der ausführenden Unternehmen beim Auftraggeber folgende Fristen einzuhalten: - Abschlagsrechnungen: Kalendertage - Teil-/Schlussrechnungen Kalendertage Der mit der örtlichen Bauüberwachung Beauftragte hat während der Bauzeit zum Nachweis aller Leistungen ausgenommen solcher, die durch fachlich Beteiligte überwacht werden die Ausführungszeichnungen entsprechend der tatsächlichen Ausführung während der Objektausführung fortzuschreiben bzw. ihre Fortschreibung durch die jeweiligen Ausführungsplanenden zu veranlassen Die Leistungen der Leistungsstufe 3 sind erbracht, wenn - alle Leistungen der ausführenden Unternehmen zur Realisierung der genehmigten Planung und zur Erfüllung der Projektziele vollständig erbracht, abgenommen und schlussgerechnet sind,

17 Seite 17 von 26 - alle bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel beseitigt sind, - die Kostenkontrolle durchgeführt ist - das Bautagebuch vorliegt 5.4 Noch Leistungsstufe 3 - Objektbetreuung Die Leistungsstufe 3 (Objektbetreuung) umfasst alle in der Anlage zu 5 zu dieser Leistungsstufe gekennzeichneten/aufgeführten Leistungen Die Leistungen der Leistungsstufe 3 sind erbracht, wenn sämtliche in der Anlage zu 5 zur Leistungsstufe 3 gekennzeichneten/aufgeführten Leistungen erbracht sind. 6 Fachlich Beteiligte Die für die Erbringung der übrigen Planungs- und Überwachungs- sowie der Beratungs- und Gutachterleistungen vorgesehenen Unternehmen (fachlich Beteiligte) ergeben sich aus der als Anlage zu 6 beigefügten Liste folgenden Aufstellung. Änderungen und Ergänzungen zu dieser Liste wird der Auftraggeber zeitnah dem Auftragnehmer mitteilen. Tragwerksplanung Küchenplanung Brandschutz Bauphysik Gutachten für Baugrund und Altlasten (Rückbaukonzept) Vermessungsingenieur Evtl. Berater im Bereich SiGeKo Evtl. Weitere

18 Seite 18 von 26 Das Projekt wird voraussichtlich unter Beteiligung eines Projektsteuerers durchgeführt. Der Projektsteuerer ist im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages bevollmächtigt, die Rechte des Auftraggebers zur Realisierung der Projektziele gegenüber dem Auftragnehmer und den Fachplanern wahrzunehmen. 7 Personaleinsatz des Auftragnehmers 7.1 Als fachlich Verantwortliche für die Erbringung der vertraglichen Leistungen werden benannt (Name, Qualifikation): Leistungsstufe 1 Leistungsstufe 2 Leistungsstufe 3 Der für die Leistungsstufe 3 benannte ist berechtigt, die nach Leistungsstufe 3 auszustellenden Bescheinigungen für den Auftragnehmer zu vollziehen. 7.2 Durchgängiger Mitarbeitereinsatz Der Auftragnehmer hat darauf hinzuwirken, dass die benannten Mitarbeiter über die gesamte Vertragsdauer bzw. während der jeweiligen Leistungsstufe eingesetzt werden. Die Erreichbarkeit der jeweiligen Mitarbeiter, mindestens jedoch des Projektleiters, ist innerhalb der üblichen Bürozeiten sicher zu stellen.

19 Seite 19 von 26 8 Honorar Die Ermittlung der Vergütung richtet sich nach der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Juli 2013 (BGBl. I S. 2276), insbesondere nach Teil 1 Allgemeine Vorschriften ( 1-16 HOAI und nach Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 2 Technische Ausrüstung ( HOAI). Der Auftragnehmer erhält für seine Leistungen ein Honorar, dass wie folgt vereinbart wird: 8.1 Anrechenbare Kosten Die anrechenbaren Kosten nach 4 in Verbindung mit 54 HOAI werden auf der Grundlage der seitens des Auftraggebers bestätigten Kostenberechnung ohne / mit Umsatzsteuer ermittelt. 8.2 Honorarzonen Folgende Honorarzonen werden der Honorarermittlung zugrunde gelegt: Gebäude (Innenräume) Anlagengruppen Freianlage Anlagengruppe 1 Verkehrsplanung Anlagengruppe 2 Anlagengruppe 3 Anlagengruppe 4 Anlagengruppe 5 Anlagengruppe 6 Anlagengruppe 7 Anlagengruppe 8 Honorarzone

20 Seite 20 von Honorarsatz Als Honorarsatz wird der satz der Honorartafel nach 56 HOAI vereinbart Als Honorarsatz wird der satz der Honorartafel nach 56 HOAI vereinbart zzgl. v.h. der Differenz zum Höchstsatz für Gebäude (und Innenräume) v.h. der Differenz zum Höchstsatz für Gebäude (und Innenräume)

21 Seite 21 von Vom Hundert Sätze Leistungsphase 1 Grundlagenermittlung _ % Leistungsphase 2 Vorplanung _ % Leistungsphase 3 Entwurfsplanung _ % Leistungsphase 4 Genehmigungsplanung _ % Leistungsphase 5 Ausführungsplanung _ % Leistungsphase 6 Vorbereitung der Vergabe _% Leistungsphase 7 Mitwirkung bei der Vergabe _% Leistungsphase 8 Objektüberwachung Bauüberwachung und Dokumentation _% Leistungsphase 9 Objektbetreuung _%. 8.5 Unterschreitung der Eingangstafelwerte der anrechenbaren Kosten Unterschreiten die anrechenbaren Kosten nach 54 HOAI die Eingangstafelwerte des 56 Absatz 1 HOAI, werden die Leistungen gemäß Nummer 8.7 dieses Vertrages wie folgt vergütet: 8.6 Überschreitung des maximalen Tafelwertes der anrechenbaren Kosten Überschreiten die anrechenbaren Kosten nach 54 HOAI die Tafelwerte des 56 Absatz 1 HOAI, werden die Leistungen wie folgt vergütet:

22 Seite 22 von Honorar bei Leistungsänderungen Ordnet der Auftraggeber über die vereinbarten Leistungen hinaus gemäß 4 Nummer weitere Leistungen an, die nicht über die v.h.- Sätze honoriert werden können und die im Verhältnis zu den beauftragten Leistungen einen nicht unwesentlichen Arbeits- und Zeitaufwand erfordern, erhält der Auftragnehmer unter Zugrundelegung folgender Stundensätze für den Auftragnehmer für den Mitarbeiter Euro / Stunde Euro / Stunde Für technische Zeichner und sonstige Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation, die technische oder wirtschaftliche Aufgaben erfüllen Euro / Stunde ein zusätzliches Honorar. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber vor der Ausführung von Leistungen darauf hinzuweisen, dass es sich seiner Meinung nach um zusätzlich zu honorierende Leistungen nach dieser Vorschrift handelt, den voraussichtlichen Zeitaufwand zu benennen und die Entscheidung des Auftraggebers über die Anordnung entsprechender Leistungen abzuwarten. Soweit der Zeitaufwand hinreichend abschätzbar ist, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber auf dessen Verlangen ein Pauschalhonorar anzubieten. 8.8 Von dem vereinbarten Honorar ist eine Objektüberwachung bis zu der in vereinbarten Dauer umfasst. Eine darüber hinausgehende Bauzeit ist ab dem 5. Monat gesondert zu vergüten. Die Vergütung beträgt für jeden Monat der Bauzeitverlänge-

23 Seite 23 von 26 rung den Betrag, der sich ergibt, wenn das Honorar für die Leistungsphase 8 durch die Zahl der Monate der vereinbarten Bauzeit zuzüglich 4 Monate Nachlaufzeit geteilt wird. Wird die Planungszeit um mindestens 24 Monate wegen fehlender Mitwirkungshandlungen der Auftraggeberin oder aus sonstigen, vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Gründen verlängert, erhöht sich das Honorar der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 7 für den über 24 Monate hinausgehenden Verzögerungszeitraum im Verhältnis zur ursprünglichen Planungszeit nach folgender Berechnungsformel: Honorarerhöhung: = ursprüngliches Honorar für Lph 1 bis 7 x Verlängerung [Mon.] soweit über 24 Monate ursprüngliche vereinbarte Planungszeit [Mon.] 8.9 Sonstige/Weitere Vergütungsvereinbarungen: 9 Nebenkosten 9.1 Erstattung von Nebenkosten siehe hierzu auch EU-Bek. unter VI. Ziff Die Nebenkosten nach 14 HOAI werden nicht erstattet insgesamt pauschal mit v.h./ nach Leistungsstufen vom Nettohonorar erstattet. insgesamt pauschal zum Festpreis in Höhe von Euro netto / nach Leistungsstufen erstattet

24 Seite 24 von 26 mit Ausnahme der nachstehend aufgeführten Kosten, die auf Einzelnachweis zusätzlich erstattet werden, pauschal mit v.h. vom Nettohonorar erstattet / nach Leistungsstufen erstattet. ausschließlich auf Einzelnachweis erstattet. 9.2 Reisekosten Reisekosten vom Stammsitz des Auftragnehmers zum Auftraggeber werden nicht gesondert berechnet. Bei Erstattung von Reisekosten auf Einzelnachweis ist das Bundesreisekostengesetz anzuwenden. Reisen zu Lasten des Auftraggebers müssen vorher mit diesem abgestimmt werden. Die Erstattung der Reisekosten ist unter Beifügung der Originalbelege innerhalb einer Ausschlussfrist von 6 Monaten schriftlich geltend zu machen. Reiseunterlagen werden vom Auftragnehmer beschafft. 9.3 Vorsteuerabzug Soweit Nebenkosten - ob pauschal oder zum Einzelnachweis - erstattet werden, sind sie abzüglich der nach 15 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes abziehbaren Vorsteuern anzusetzen. 9.4 Die Honorare und Aufwendungen für zusätzliche Leistungen sowie besondere Leistungen einschließlich Nebenkosten werden fällig, wenn der Auftragnehmer die Leistungen abnahmereif erbracht und eine prüffähige Honorarschlussrechnung für diese Leistungen überreicht hat.

25 Seite 25 von 26 Der Auftragnehmer ist zur Stellung von Abschlagsrechnungen nach 15 Abs. 2 HOAI wie folgt berechtigt:. 10 Umsatzsteuer Für das Honorar des Auftragnehmers gemäß 8 und die Nebenkostenerstattung gemäß 11 gilt: Die Umsatzsteuer ist gesondert auszuweisen. Die Leistung ist umsatzsteuerbefreit. 11 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers Die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers nach 16 AVB müssen mindestens betragen für Personenschäden für sonstige Schäden 12 Verjährung 3 Millionen Euro 2 Millionen Euro Die Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche der Auftraggeberin gegenüber dem Architekten beträgt fünf Jahre. Wegen der Einzelheiten wird auf Ziffer 11 der AVB verwiesen.

26 Seite 26 von 26

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