Inhaltsverzeichnis VII

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Inhaltsverzeichnis VII"

Transkript

1 1 Einführung Die Themenstellung des Buches Zur Einführung in das Honorararztwesen Zur Entwicklung des Honorararztwesens Erste Anfänge im Ausland Die Entwicklung in Deutschland Der Beruf des Honorararztes Berufsbilder von Honorarärzten Der Honorararztbegriff Honorararzt-Untergruppen Konsil- oder Konsiliarärzte Kooperationsärzte Vertretungsärzte (Locum tenens, Locums) Abgrenzung zu nicht-honorarärztlichen Tätigkeiten Belegarzt Beleghonorararzt Honorararzt und angestellter Arzt Honorararzt mit pro forma -Arbeitsvertrag Die Berufsfreiheit des Honorararztes Honorararzt und Berufsfreiheit Schutzbereich der honorarärztlichen Berufsfreiheit Eingriff durch Nichtabrechenbarkeit? Honorararzt und Eigentumsfreiheit Verfassungsrechtlicher Schutz des Krankenhauses beim Einsatz von Honorarärzten Beschäftigung von Honorarärzten und Art. 12 Abs. 1 GG Beschäftigung von Honorarärzten und Art. 14 Abs. 1 GG Zum Vertragstyp: angestellt oder selbständig? Problemlage Allgemeines zum Arbeitnehmerstatus Vertragstypenbestimmung bei Vertretungsärzten VII

2 VIII Inhaltsverzeichnis Rechtsprechung im Einzelnen Allgemeine Grundsätze Vertragstypenbestimmung bei Kooperationsärzten Die pro forma -Anstellung von Honorarärzten Wirksamkeit des Vertrages Vertragsschluss zum Schein Sittenwidrigkeit des pro forma -Arbeitsvertrags Der Arbeitsvertrag als Umgehungsgeschäft? Vertragstypus des pro forma -Vertrags Andere Beurteilungsgrundsätze? Echter Arbeitsvertrag oder pro forma -Arbeitsvertrag? Der Leistungserbringerstatus von Krankenhäusern und der Einsatz von Honorarärzten Die Zulassung von Krankenhäusern zur Leistungserbringung Zur Zulässigkeit der Leistungserbringung durch Honorarärzte vor der Novellierung des 2 Abs. 1 KHEntgG Ablehnende Auffassungen Befürwortende Stimmen Eigene Einschätzung Der neue 2 Abs. 1 KHEntgG Die Grenze des 2 Abs. 3 KHEntgG n. F Das Unterschreiten der Qualitätsgrenze Rechtsfolgen des 2 Abs. 3 KHEntgG Die dem Leistungserbringerstatus immanenten Grenzen Verlegung als Grenze der Leistungserbringung Quantitativ übermäßiger Leistungszukauf als Grenze Qualitativ übermäßiger Leistungszukauf Der Vergütungsanspruch für honorarärztlicher Leistungen bei voll- bzw. teilstationärer Krankenhausbehandlung Einführung Abs. 1 KHEntgG n.f. als spezielle Anspruchsgrundlage? Die Anspruchsgrundlage für die Vergütung voll- und teilstationärer Leistungen Der Leistungszukauf nach 2 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 KHEntgG Einführung Abs. 1 KHEntgG n. F. als speziellere Zukaufsnorm? Der Regelungsbereich der Norm Allgemeine Krankenhausleistung und Wahlleistung Krankenhausleistung und belegärztliche Leistung Krankenhausleistungen und ambulante Leistungen Anlass- und interkurrente Erkrankung Die Tatbestandsvoraussetzungen des 2 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 KHEntgG

3 IX Eigenschaft als Krankenhausleistung Die Leistungsfähigkeit des Krankenhauses Im Einzelfall Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit Hinzukauf zu den Leistungen des Krankenhauses Veranlasste Leistungen Dritter Keine Zukaufsbegrenzung aus dem Regelungszweck Versuche zur Begrenzung des Leistungszukaufs Unterlaufen des Fallpauschalensystems Veränderungen des Leistungsspektrums Umgehung von Mindestmengenregelungen Leistungsausweitungen und Beeinträchtigung der Beitragssatzstabilität Umgehung der vertragsärztlichen Ausgabenbegrenzung Unterlaufen des Versorgungsauftrags Beeinträchtigung des Belegarztwesens Besonderheiten im Rahmen von Entgeltvereinbarung ( 11 Abs Honorarärzte in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen Einführung Leistungserbringerstatus und Leistungszukauf Die Abrechenbarkeit zugekaufter Leistungen Der Honorararzt im SGB VII Einführung Leistungserbringung im Verletzungsartenverfahren Der Grundsatz der persönlichen Leistungserbringung Leistungszukauf und Beteiligtenstatus Jederzeitige Verfügbarkeit Konkretisierungen Besondere Spannungsverhältnisse Der Honorararzt in der vor- und nachstationären Behandlung Einführung Leistungserbringerstatus des Krankenhauses Der Vergütungsanspruch des Krankenhauses Abgrenzung von der vertragsärztlichen Versorgung Bestimmungsrecht statt Abgrenzung Der Leistungszukauf im Rahmen des 115a SGB V Der Einweiser als aufnehmender Krankenhausarzt Der niedergelassene Vertragsarzt Die Wirkung der Beauftragung Weitere Tatbestandsvoraussetzungen aus den Dreiseitigen Verträgen Prä- und poststationäre Behandlung außerhalb des 115a SGB V

4 X Inhaltsverzeichnis 13 Der Honorararzt und das Ambulante Operieren Einführung Der Leistungserbringerstatus des Krankenhauses Die Anspruchsgrundlage bei Ambulanten Operationen Die Leistungserbringung durch Honorarärzte Der Honorararzt in der Ermächtigungsambulanz Einführung Die persönliche Ermächtigung von Honorarärzten Die Ermächtigung nach 116 SGB V, 31a Ärzte-ZV Die Sicherstellungsermächtigung Die Institutsermächtigung Sonstige Institutsermächtigungen Honorarärzte, Belegärzte und Beleghonorarärzte Beleghonorarärztliche Tätigkeit Der Leistungszukauf nach 18 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 KHEntgG Zum Nebeneinander von belegärztlicher und honorarärztlicher Tätigkeit Honorarärzte und selbstzahlende Patienten Allgemeine Krankenhausleistungen Wahlleistungen Der Honorararzt als Wahlarzt Der Einsatz als Vertreter des Wahlarztes Der Einsatz als hinzugezogener Arzt Die Gebührenminderung nach 6a GOÄ Honorararzttätigkeit und Vertragsarztrecht Einführung Ursprüngliche Inkompatiblitäten Aufgabe der Inkompatibilitäten durch 20 Abs. 2 S. 2 Ärzte-ZV Verbleibende Inkompatibilitäten Interferenzen zwischen vertrags- und honorarärztlicher Tätigkeit Umgehung der ausgabenbegrenzenden Regelungen des Vertragsarztrechts und Honorararzttätigkeit Honorararzttätigkeit und ärztliches Berufsrecht Honorararzttätigkeit und Niederlassungsgebot Verbotene Berufsausübung im Umherziehen? Der Honorararzt als Zuweiser des Krankenhauses Das Verbot der Zuweisung gegen Entgelt Der Entgeltbegriff des 31 MBO-Ä

5 XI Die Zuweisung Die Zuwendungsabsicht Entgelt für die Zuweisung Die Unrechtsvereinbarung Die Angemessenheit der Vergütung Die Stellung des Vertragsarztes und seine Möglichkeit Art der gewährten Vorteile Art des Zustandekommens der Vereinbarung Konkretes Zuweisungsverhalten Ausblick Literaturverzeichnis Fachliteratur Sonstige Literatur

Krankenhaus. Zulässigkeit und Grenzen der Beauftragung von Vertragsärzten, rzten und sonstigen Ärzten im Krankenhaus. rzten, Konsiliarärzten

Krankenhaus. Zulässigkeit und Grenzen der Beauftragung von Vertragsärzten, rzten und sonstigen Ärzten im Krankenhaus. rzten, Konsiliarärzten Einsatz von Drittärzten im Krankenhaus Zulässigkeit und Grenzen der Beauftragung von Vertragsärzten, rzten, Konsiliarärzten rzten und sonstigen Ärzten im Krankenhaus Dr. Kerrin Schillhorn Fachanwältin

Mehr

Kooperatives Belegarztwesen Effektive Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung

Kooperatives Belegarztwesen Effektive Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung Kooperatives Belegarztwesen Effektive Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung! Dr. A.W. Schneider *, Dr. K. Rödder und T. Neumann Gemeinschaftspraxis für Urologie in Winsen * Vorsitzender

Mehr

Der Kooperationsarzt im Krankenhaus Dr. Thomas Bohle

Der Kooperationsarzt im Krankenhaus Dr. Thomas Bohle R E C H T S A N W Ä L T E Forschungsstelle für Sozialrecht und Sozialpolitik an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg Donnerstag, den 8. Mai 2014 Der Kooperationsarzt im Krankenhaus

Mehr

Inhalt VII.

Inhalt VII. Kapitel 1: Einführung 1 Abschnitt 1: Die Themenstellung. 1 Abschnitt 2: Einführung in das Honorararztwesen 3 Abschnitt 3: Zur Entwicklung des Honorararztwesens 5 Kapitel 2: Der Beruf des Honorararztes

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. A. Einleitung 13. B. Berufsrecht 17

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. A. Einleitung 13. B. Berufsrecht 17 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis A. Einleitung 13 B. Berufsrecht 17 I. Rechtsgrundlagen 17 II. Die Vorschrift des 31 BO 19 1. Normzweck 19 a) Gesundheitsschutz durch Vertrauensschutz 19 b) Schutz

Mehr

Rahmenbedingungen: VÄndG und GKV-WSG

Rahmenbedingungen: VÄndG und GKV-WSG Die gesetzlichen Rahmenbedingungen: g VÄndG und GKV-WSG Die Zeit nach der Konvergenzphase, 17.April 2008 in Hamburg MBS Purgator GmbH Rechtsanwalt Andreas Wagener - stellv. Hauptgeschäftsführer füh - und

Mehr

B. Honorararztvertrag. Rechtliche Rahmenbedingungen. B. Honorararztvertrag. Vergütungsrecht. Berufsrecht. Vertragsarztrecht.

B. Honorararztvertrag. Rechtliche Rahmenbedingungen. B. Honorararztvertrag. Vergütungsrecht. Berufsrecht. Vertragsarztrecht. Kanzlei am Ärztehaus A. Einleitung Übersicht Der Vertragsarzt im Krankenhaus Chancen und Risiken der Zusammenarbeit Rechtsanwalt Sören Kleinke Fachanwalt für Medizinrecht Lehrbeauftragter der FH Osnabrück

Mehr

Inhaltsverzeichnis. I. Einleitung...1

Inhaltsverzeichnis. I. Einleitung...1 I. Einleitung...1 II. Allgemeine Dogmatik der GoA...3 A. Grundgedanken der GoA...3 1. Theorie der Menschenhilfe...3 2. Quasivertragstheorie/Quasikontraktstheorie...8 3. Schutz vor dem unerwünschten Eingriff

Mehr

Vertragsärztliche Tätigkeit eine berufsrechtsfreie Zone?

Vertragsärztliche Tätigkeit eine berufsrechtsfreie Zone? Vertragsärztliche Tätigkeit eine berufsrechtsfreie Zone? Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht e. V. Symposium am 14.04.2015 Prof. Dr. med. Frank Ulrich Montgomery Präsident der Bundesärztekammer 1.

Mehr

Dr. jur. Florian Hölzel Rechtsanwalt und Mediator Fachanwalt für Medizinrecht

Dr. jur. Florian Hölzel Rechtsanwalt und Mediator Fachanwalt für Medizinrecht Wiesbaden Sonnenberger Str. 16 65193 Wiesbaden Fon: 0611/1809 50 Fax: 0611/1809 518 München Georgenstraße 13 80799 München Fon: 089/33037731 Fax: 089/33037732 Berlin: Oranienburger Str. 12 10178 Berlin-Mitte

Mehr

Das Mehrwahlarztsystem

Das Mehrwahlarztsystem Das Mehrwahlarztsystem Inhalt Zulässigkeit der Benennung nachgeordneter Ärzte als Wahlärzte Schranken Umsetzung des Mehrwahlarztsystems Zulässigkeit der Benennung nachgeordneter Ärzte als Wahlärzte 17

Mehr

Der Vertragsarzt als Honorararzt. Rechtsanwalt Markus Keubke, Magdeburger Allee 134, 99086 Erfurt - www.keubke.de

Der Vertragsarzt als Honorararzt. Rechtsanwalt Markus Keubke, Magdeburger Allee 134, 99086 Erfurt - www.keubke.de Der Vertragsarzt als Honorararzt Definition Vertragsarzt: Vertragsärzte sind Ärzte, die im Besitz einer Zulassung zur Teilnahme an der ambulanten ärztlichen Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung

Mehr

Vertrag zwischen. der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV)

Vertrag zwischen. der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV) Vertrag zwischen der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV) über die Abgrenzung, Vergütung und Abrechnung der stationären vertragsärztlichen Tätigkeit 1) Dem

Mehr

Krankenhausrecht Vorlesung an der Universität Augsburg am 06.12.2012. Dr. Thomas Vollmoeller vollmoeller@seufert-law.de

Krankenhausrecht Vorlesung an der Universität Augsburg am 06.12.2012. Dr. Thomas Vollmoeller vollmoeller@seufert-law.de Krankenhausrecht Vorlesung an der Universität Augsburg am 06.12.2012 Dr. Thomas Vollmoeller vollmoeller@seufert-law.de VIII. Ambulante Tätigkeit des Krankenhauses (1) 1. Vor- und nachstationäre Krankenhausbehandlung,

Mehr

Praktische Fälle im Medizin- und Gesundheitsrecht. Vertragsarztrecht

Praktische Fälle im Medizin- und Gesundheitsrecht. Vertragsarztrecht Praktische Fälle im Medizin- und Gesundheitsrecht Vertragsarztrecht Teil I Ausgangsfall: Krankenhausarzt A möchte sich in Augsburg als fachärztlich tätiger Internist (Schwerpunkt Kardiologie) niederlassen

Mehr

Tarif vitas1 Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte mit stationären Leistungen

Tarif vitas1 Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte mit stationären Leistungen Tarif vitas1 TOP V ERSICHERUNGSFÄHIGKEIT Versicherungsfähig sind Personen, die Mitglied der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind oder im Rahmen der Familienversicherung Anspruch auf Leistungen

Mehr

Haftungsfalle Wahlleistungsvereinbarung

Haftungsfalle Wahlleistungsvereinbarung Haftungsfalle Wahlleistungsvereinbarung Wahlleistungsvereinbarungen sind regelmäßig Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Drei jüngere Gerichtsverfahren geben erneut Anlass zur kritischen Prüfung

Mehr

Der Honorararzt aus Sicht der DKG

Der Honorararzt aus Sicht der DKG Der Honorararzt aus Sicht der DKG Rechtsanwalt Andreas Wagener Stv. Hauptgeschäftsführer kwm krankenhausgespräche 2012/ BAO Tagung Der Honorararzt im Krankenhaus 2./3. November 2012 in Berlin Was genau

Mehr

Die einseitige Vertragsbeendigung bankgeschäftlicher Kreditverhältnisse durch die Bank

Die einseitige Vertragsbeendigung bankgeschäftlicher Kreditverhältnisse durch die Bank Axel Klumpp Die einseitige Vertragsbeendigung bankgeschäftlicher Kreditverhältnisse durch die Bank F^l Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 13 Teil 1: Einführung

Mehr

Abkürzungsverzeichnis... IX. A. Einleitung...1 I. Ausgangspunkt und Fragestellung...1 II. Gang der Darstellung...3

Abkürzungsverzeichnis... IX. A. Einleitung...1 I. Ausgangspunkt und Fragestellung...1 II. Gang der Darstellung...3 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... IX A. Einleitung...1 I. Ausgangspunkt und Fragestellung...1 II. Gang der Darstellung...3 B. Die übertragende Sanierung in der Insolvenz...7 I. Begriff übertragende

Mehr

Kollegium Medizin und Recht. Bedeutung des BGH-Urteils zur ärztlichen Freiberuflichkeit

Kollegium Medizin und Recht. Bedeutung des BGH-Urteils zur ärztlichen Freiberuflichkeit Kollegium Medizin und Recht Bedeutung des BGH-Urteils zur ärztlichen Freiberuflichkeit Referent: Historie Vertragsarzt als Beauftragter der Krankenkassen bei Ausstellung eines Rezeptes (OLG Braunschweig)

Mehr

Inhaltsübersicht. A. Einleitung... 21

Inhaltsübersicht. A. Einleitung... 21 Inhaltsübersicht A. Einleitung... 21 B. Die Zulassung der GmbH als Kooperationsform für Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte geschichtlicher Überblick... 27 I. Die Entwicklung bei den Wirtschaftsprüfern...

Mehr

Kooperation der Leistungserbringer vor Ort wie kann es funktionieren?

Kooperation der Leistungserbringer vor Ort wie kann es funktionieren? Kooperation der Leistungserbringer vor Ort wie kann es funktionieren? VKD/VDGH-Führungskräfteseminar Matthias Einwag, 26. Februar 2014 1 Zur BWKG Die BWKG ist ein Zusammenschluss der Träger von 220 Krankenhäusern,

Mehr

pcj^âíìéää=pmw=ûêòíäáåüéi=ò~üå êòíäáåüé=ìåç=ëí~íáçå êé=_éü~åçäìåö=

pcj^âíìéää=pmw=ûêòíäáåüéi=ò~üå êòíäáåüé=ìåç=ëí~íáçå êé=_éü~åçäìåö= pcj^âíìéää=pmw=ûêòíäáåüéi=ò~üå êòíäáåüé=ìåç=ëí~íáçå êé=_éü~åçäìåö= Inhalt Vorwort zur 9. Auflage Abkürzungen 1 Einführung 2 Ärztliche bzw. zahnärztliche Behandlung 2.1 Allgemeines zum Leistungserbringungsrecht

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort...5. 1 Einleitung...17. 1. Teil: Allgemeine Grundlagen...21. 2 Gesetzliche Regelung...23

Inhaltsverzeichnis. Vorwort...5. 1 Einleitung...17. 1. Teil: Allgemeine Grundlagen...21. 2 Gesetzliche Regelung...23 Inhaltsverzeichnis Vorwort...5 1 Einleitung...17 I. Problemstellung...17 II. Ziel und Gang der Untersuchung...18 1. Ziel der Untersuchung...18 2. Gang der Untersuchung...20 1. Teil: Allgemeine Grundlagen...21

Mehr

Zulässigkeit von Kooperationen zwischen Krankenhaus und Vertragsärzten - aktuelle Rechtslage -

Zulässigkeit von Kooperationen zwischen Krankenhaus und Vertragsärzten - aktuelle Rechtslage - Zulässigkeit von Kooperationen zwischen Krankenhaus und Vertragsärzten - aktuelle Rechtslage - VKD - Landesgruppe Rheinland-Pfalz/Saarland Herbsttagung am 19. Oktober 2012 im CongressForum Frankenthal

Mehr

Medical Call Center und medizinische Beratung im Internet

Medical Call Center und medizinische Beratung im Internet Berichte aus der Rechtswissenschaft Ulrike Beck Medical Call Center und medizinische Beratung im Internet - Haftungsfragen - Shaker Verlag Aachen 2005 Inhaltsverzeichnis Seite Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis

Mehr

Krankenhausrecht Vorlesung an der Universität Augsburg am 16.10.2015. Dr. Thomas Vollmöller vollmoeller@seufert-law.de

Krankenhausrecht Vorlesung an der Universität Augsburg am 16.10.2015. Dr. Thomas Vollmöller vollmoeller@seufert-law.de Krankenhausrecht Vorlesung an der Universität Augsburg am 16.10.2015 Dr. Thomas Vollmöller vollmoeller@seufert-law.de I. Das Krankenhausrecht als Rechtsgebiet (1) Das Krankenhausrecht ist eine Querschnittsmaterie

Mehr

Neue Kooperationsmodelle für unsere GbRen: Zweigpraxen, u. a.

Neue Kooperationsmodelle für unsere GbRen: Zweigpraxen, u. a. Neue Kooperationsmodelle für unsere GbRen: Zweigpraxen, u. a. von Jörn Schroeder-Printzen Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Sozialrecht Kurfürstenstraße 31 14467 Potsdam Tel.: 0331/27570-19

Mehr

Neuerungen des Vertragsarztrechts für ein MVZ

Neuerungen des Vertragsarztrechts für ein MVZ Neuerungen des Vertragsarztrechts für ein MVZ Braunschweiger MVZ-Symposium 11.09.2008 * Braunschweig Dr. Martin Rehborn Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Sozietät Dr. Rehborn * Rechtsanwälte - Lehrbeauftragter

Mehr

I. Eingeschränkte Geltung des 77 Abs. 3 BetrVG... 85 1. Gewohnheitsrechtliche Derogation... 85

I. Eingeschränkte Geltung des 77 Abs. 3 BetrVG... 85 1. Gewohnheitsrechtliche Derogation... 85 INHALTSVERZEICHNIS VORWORT... 1 A) EINLEITUNG... 3 B) RECHTSNATUR DER DREISEITIGEN STANDORTSICHERUNGSVEREINBARUNG... 7 I. Grundsätze der rechtlichen Einordnung... 8 1. Bezeichnung der Vereinbarung... 9

Mehr

Ambulante Versorgung psychisch kranker Menschen

Ambulante Versorgung psychisch kranker Menschen Ambulante Versorgung psychisch kranker Menschen Der Weg durch den Dschungel der Sozialgesetzgebung ist mühsam aber möglich Dr. Michael Konrad 30.06.15 Eingliederungshilfe Bundesteilhabegesetz als Weiterentwicklung

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 2 Kooperative Verträge 15 2.1 Der kooperative Chefarztvertrag - 15 2.2 Der kooperative Belegarztvertrag - 16

Inhaltsverzeichnis. 2 Kooperative Verträge 15 2.1 Der kooperative Chefarztvertrag - 15 2.2 Der kooperative Belegarztvertrag - 16 VII Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 1 1.1 Chefarzt und Belegarzt als Leitende Krankenhausärzte - 1 1.2 Historische Entwicklung des Vertragsrechts - 2 1.2.1 Der Chefarztvertrag - 2 1.2.2 Der Belegarztvertrag

Mehr

Interessenausgleich und Sozialplan bei Outsourcing und Auftragsneuvergabe

Interessenausgleich und Sozialplan bei Outsourcing und Auftragsneuvergabe Interessenausgleich und Sozialplan bei Outsourcing und Auftragsneuvergabe Von Gregor Römer Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis 1. Kapitel Grundlagen 21 I. Einführung 21 II. Erscheinungsformen des

Mehr

Chefarztabrechnung und Krankenhausentgelt

Chefarztabrechnung und Krankenhausentgelt Chefarztabrechnung und Krankenhausentgelt 23.11.04 Seit November 2004 liegt der vom Institut für Entgeltsysteme im Krankenhaus (InEK) ausgearbeitete Fallpauschalenkatalog für das Jahr 2005 vor. Darin sind

Mehr

Aktuelles zu Rahmenbedingungen & Rechtsprechung. Von. Jörn Schroeder-Printzen. Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Sozialrecht

Aktuelles zu Rahmenbedingungen & Rechtsprechung. Von. Jörn Schroeder-Printzen. Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Sozialrecht Aktuelles zu Rahmenbedingungen & Rechtsprechung Von Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Sozialrecht Themenübersicht Der aktuelle Fall Arbeitsrecht Zulassungsrechtliche Fragen Ärztliche Leitung Sonstiges

Mehr

Vereinbarung. über die Vergütung der vertragsärztlichen Kataraktoperation und der Kosten für Intraokularlinsen und Verbrauchsmaterialien

Vereinbarung. über die Vergütung der vertragsärztlichen Kataraktoperation und der Kosten für Intraokularlinsen und Verbrauchsmaterialien Vereinbarung über die Vergütung der vertragsärztlichen Kataraktoperation und der Kosten für Intraokularlinsen und Verbrauchsmaterialien zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Düsseldorf -

Mehr

Peter Eimer. Gefälligkeitsfahrt und Schadensersatz nach deutschem, französischem und englischem Recht 1/1/1=

Peter Eimer. Gefälligkeitsfahrt und Schadensersatz nach deutschem, französischem und englischem Recht 1/1/1= Peter Eimer Gefälligkeitsfahrt und Schadensersatz nach deutschem, französischem und englischem Recht 1/1/1= Inhaltsverzeichnis Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis III V XI I. Einleitung 1

Mehr

I n ha l ts v er z ei ch ni s

I n ha l ts v er z ei ch ni s Inhaltsverzeichnis A. Einführung...17 I. Alter...18 II. Gleichheit und Diskriminierung...19 III. Wahrnehmung von Ungleichbehandlung...21 IV. Ausgebliebene Prozessflut...23 V. Vorurteile gegenüber Älteren

Mehr

R+V - Blick + Check classic (BC3U), Klinik premium. Zahn premium (Z1U), ZahnVorsorge (ZV) Gesellschaft Tarif S N1 MB EA 25 Euro

R+V - Blick + Check classic (BC3U), Klinik premium. Zahn premium (Z1U), ZahnVorsorge (ZV) Gesellschaft Tarif S N1 MB EA 25 Euro Die besten GKV-Zusatzversicherungen Leistungen ambulant, stationär und Zahn R+V Blick + Check classic (BC3U), Klinik premium (K1U), Zahn premium (Z1U), ZahnVorsorge (ZV) Gesellschaft Tarif S ohne R R+V

Mehr

Hinweise der Selbstverwaltungspartner zur Abrechnung und Handhabung des DRG-Systemzuschlags 2012

Hinweise der Selbstverwaltungspartner zur Abrechnung und Handhabung des DRG-Systemzuschlags 2012 Hinweise der Selbstverwaltungspartner zur Abrechnung und Handhabung des DRG-Systemzuschlags 2012 Die folgenden Hinweise sollen die Abrechnung und Handhabung des DRG- Systemzuschlags im Jahr 2012 verdeutlichen.

Mehr

Das Verhältnis der außerordentlichen Kündigung des Arbeitgebers zur ordentlichen Kündigung nach dem KSchG

Das Verhältnis der außerordentlichen Kündigung des Arbeitgebers zur ordentlichen Kündigung nach dem KSchG Zivilrechtliche Schriften 56 Das Verhältnis der außerordentlichen Kündigung des Arbeitgebers zur ordentlichen Kündigung nach dem KSchG Bearbeitet von Liv Heimbach 1. Auflage 2009. Taschenbuch. 188 S. Paperback

Mehr

Inhaltsverzeichnis. I. Einleitender Versuch einer allgemeinen Definition von,.fairness" 21

Inhaltsverzeichnis. I. Einleitender Versuch einer allgemeinen Definition von,.fairness 21 Inhaltsverzeichnis Vorwort 3 Literaturverzeichnis 5 Inhaltsverzeichnis 9 A. Einfuhrung 15 B. Das fair-trial-prinzip 21 I. Einleitender Versuch einer allgemeinen Definition von,.fairness" 21 1. Sinngehalt

Mehr

Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.v. (BfHD), Frankfurt. schließen hiermit nach 134a Abs. 1 Satz 3 SGB V die folgende Vereinbarung:

Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.v. (BfHD), Frankfurt. schließen hiermit nach 134a Abs. 1 Satz 3 SGB V die folgende Vereinbarung: Die Berufsverbände der Hebammen: Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.v. (BfHD), Frankfurt Deutscher Hebammenverband e.v. (DHV), Karlsruhe - einerseits - sowie der GKV-Spitzenverband, Berlin -

Mehr

Die Zukunft der freien Berufe in der Europäischen Union

Die Zukunft der freien Berufe in der Europäischen Union Winfried Kluth/Ferdinand Goltz/Karsten Kujath Die Zukunft der freien Berufe in der Europäischen Union Eine Untersuchung der europa- und verfassungsrechtlichen Vorgaben für das deutsche Recht der freien

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis 14 Einführung 19

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis 14 Einführung 19 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 14 Einführung 19 1, Teil: Das Arbeitsverhältnis als bürgerlich-rechtliches Rechtsverhältnis? A. Entwicklung von der Weimarer Zeit bis nach 1945 22 B. Neuere Tendenzen

Mehr

Softwareentwicklung durch Arbeitnehmer. Arbeitsrechtliche und immaterialgüterrechtliche Zuordnungsinteressen. Martina Lucas. stmv

Softwareentwicklung durch Arbeitnehmer. Arbeitsrechtliche und immaterialgüterrechtliche Zuordnungsinteressen. Martina Lucas. stmv Softwareentwicklung durch Arbeitnehmer. Arbeitsrechtliche und immaterialgüterrechtliche Zuordnungsinteressen Martina Lucas stmv S. Toeche-Mittler Verlag Inhaltsverzeichnis Seite 1. Problemstellung 1 1.1

Mehr

Prof. Dr. Markus Kaltenborn, Universität Siegen

Prof. Dr. Markus Kaltenborn, Universität Siegen Prof. Dr. Markus Kaltenborn, Universität Siegen Vergaberechtliche Strukturen im Recht der Gesetzlichen I. Einleitung II. Ausschreibungspflichten im SGB V III. Wettbewerbsschutz in der GKV durch Kartellvergaberecht

Mehr

A. Das Formenrepertoire der Sozialversicherung 22. /. Exekutive Normen 26

A. Das Formenrepertoire der Sozialversicherung 22. /. Exekutive Normen 26 Inhaltsverzeichnis Vorwort Abkürzungen V XV Einleitung 1 A. Das Formenrepertoire der Sozialversicherung 22 /. Exekutive Normen 26 1. Exekutive" 26 a) Regierung" 28 b) Verwaltung" 32 2. Der Normbegriff

Mehr

Inhaltsverzeichnis 1. KAPITEL GRUNDLAGEN 1 A. EINLEITUNG 1 B. TERMINOLOGIE 4

Inhaltsverzeichnis 1. KAPITEL GRUNDLAGEN 1 A. EINLEITUNG 1 B. TERMINOLOGIE 4 Inhaltsverzeichnis XI Inhaltsverzeichnis 1. KAPITEL GRUNDLAGEN 1 A. EINLEITUNG 1 B. TERMINOLOGIE 4 C. UNTERSUCHUNGSGANG 5 2. KAPITEL DIE MEDIZINALBERUFE 7 A. MEDIZINALFACHBERUFE 7 /. Hebamme und Entbindungspfleger

Mehr

Wirksamkeit und Nutzen von einrichtungsinternem Qualitätsmanagement (IQM)

Wirksamkeit und Nutzen von einrichtungsinternem Qualitätsmanagement (IQM) Wirksamkeit und Nutzen von einrichtungsinternem Qualitätsmanagement (IQM) Dorian Doumit Ambulante Qualitätssicherung GKV-Spitzenverband, Berlin Prof. Dr. med. Johannes Giehl Leiter KC-Q MDK Baden-Württemberg

Mehr

Krankenhausfinanzie rungsreformgesetz (KHRG)

Krankenhausfinanzie rungsreformgesetz (KHRG) Krankenhausfinanzie rungsreformgesetz (KHRG) Auswirkungen für Krankenhäuser von Dr. Bernd Halbe Dr. Hartmut Münzel Dr. Uwe K. Preusker Ferdinand Rau LJ medhochzwei Vorwort Abkürzungsverzeichnis V XI 1

Mehr

Korruption im Gesundheitswesen

Korruption im Gesundheitswesen Korruption im Gesundheitswesen 2. Saarländischer Medizinrechtstag, 28. 11. 2015, Saarbrücken Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery Inhaltsverzeichnis I. Wie kam es zum Gesetzgebungsvorhaben? II. Stand des

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Danksagung. Tabellenverzeichnis. Abbildungsverzeichnis. Literaturverzeichnis. Gesprächspartner. Abkürzungsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis. Danksagung. Tabellenverzeichnis. Abbildungsverzeichnis. Literaturverzeichnis. Gesprächspartner. Abkürzungsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Danksagung Tabellenverzeichnis Abbildungsverzeichnis Literaturverzeichnis Gesprächspartner Abkürzungsverzeichnis V XIII XV XVII XXV XXVII 1 Einführung 1 1.1 Vorbemerkung...........................

Mehr

Rechtsanwalt Michael Drasdo, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Die Stimmrechtswertigkeit im Rahmen der Verwalterbestellung

Rechtsanwalt Michael Drasdo, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Die Stimmrechtswertigkeit im Rahmen der Verwalterbestellung Die Stimmrechtswertigkeit im Rahmen der Verwalterbestellung I. Einleitung II. Der Grundsatz des Kopfstimmrechts nach 25 II WEG III. Die Möglichkeit anderweitiger Vereinbarungen zur Stimmrechtswertigkeit

Mehr

Nachtrag Nr. 4 zur Satzung der BKK Herford Minden Ravensberg vom 1.1.2009

Nachtrag Nr. 4 zur Satzung der BKK Herford Minden Ravensberg vom 1.1.2009 Nachtrag Nr. 4 zur Satzung der BKK Herford Minden Ravensberg vom 1.1.2009 15 wird wie folgt geändert: 15 Wahltarife Krankengeld Allgemeines I Die Betriebskrankenkasse bietet den in 53 Abs. 6 SGB V genannten

Mehr

Anwaltliche Werbung. Inhalt und Grenzen. Stefan Breuer. DeutscherAnwaltVerlag. Bonn

Anwaltliche Werbung. Inhalt und Grenzen. Stefan Breuer. DeutscherAnwaltVerlag. Bonn Anwaltliche Werbung Inhalt und Grenzen Stefan Breuer Bonn DeutscherAnwaltVerlag Inhalt Vorwort 15 1 Einleitung 17 I. Die Ausgangssituation 17 II. Der Gang der Arbeit 19 Erster Teil: Die Entwicklung bis

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis 14. Kapitel I: Makler und Maklervertrag 1 19 A. Grundbegriffe. 2. Vermittler 3.

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis 14. Kapitel I: Makler und Maklervertrag 1 19 A. Grundbegriffe. 2. Vermittler 3. Rdn. Seite Abkürzungsverzeichnis 14 Kapitel I: Makler und Maklervertrag 1 19 A. Grundbegriffe 1. Makler 1 1 19 19 2. Vermittler 3. Handelsmakler 2 7 19 21 4. Versicherungsmakler 9 22 5. Ehe- und Partnerschaftsanbahnung

Mehr

Gemeinsamer Bundesausschuss

Gemeinsamer Bundesausschuss Gemeinsamer Bundesausschuss Bedarfsplanung in der vertragsärztlichen Versorgung Rechtssymposium am 27.06.2014 Rechtsfragen zur gemeinsamen Berufsausübung in der Bedarfsplanung Hermann Plagemann, Frankfurt

Mehr

Der Honorararzt aus Sicht des Medizinjuristen - Problembereiche und Lösungen. BAO-Tagung Honorarärzte im Krankenhaus Berlin, 03.11.

Der Honorararzt aus Sicht des Medizinjuristen - Problembereiche und Lösungen. BAO-Tagung Honorarärzte im Krankenhaus Berlin, 03.11. Der Honorararzt aus Sicht des Medizinjuristen - Problembereiche und Lösungen BAO-Tagung Honorarärzte im Krankenhaus Berlin, 03.11.2012 Fachanwalt für Medizinrecht Lehrbeauftragter für Medizinrecht an der

Mehr

Hinweise der Selbstverwaltungspartner zur Abrechnung und Handhabung des DRG-Systemzuschlags 2004

Hinweise der Selbstverwaltungspartner zur Abrechnung und Handhabung des DRG-Systemzuschlags 2004 Hinweise der Selbstverwaltungspartner zur Abrechnung und Handhabung des DRG-Systemzuschlags 2004 Die folgenden Hinweise sollen die Abrechnung und Handhabung des DRG- Systemzuschlags im Jahr 2004 verdeutlichen.

Mehr

Der Anspruch des Bürgers auf Erstattung verfassungswidriger Steuern

Der Anspruch des Bürgers auf Erstattung verfassungswidriger Steuern Der Anspruch des Bürgers auf Erstattung verfassungswidriger Steuern Kritische Untersuchung der grundrechtseinschränkenden Rechtsfolgenaussprüche des Bundesverfassungsgerichts und Hinweise für den Weg zurück

Mehr

Wahlleistungsvereinbarung

Wahlleistungsvereinbarung Empfangsbekenntnis Ich habe jeweils eine Ausfertigung des Behandlungsvertrages des Krankenhausentgelttarifs und der Unterrichtung des Patienten nach 8 KHEntgG der Patienteninformation bei wahlärztlichen

Mehr

Vorlesung Krankenhausrecht am 20.10.2011 an der Universität Augsburg - 1. Überblick - Dr. Thomas Vollmöller vollmoeller@seufert-law.

Vorlesung Krankenhausrecht am 20.10.2011 an der Universität Augsburg - 1. Überblick - Dr. Thomas Vollmöller vollmoeller@seufert-law. MÜNCHEN LEIPZIG Vorlesung Krankenhausrecht am 20.10.2011 an der Universität Augsburg - 1. Überblick - Dr. Thomas Vollmöller vollmoeller@seufert-law.de Krankenhausrecht als Querschnittsmaterie: Das Krankenhausrecht

Mehr

Rechtsanwalt Olaf Peters www.arzthaftung-berlin.de

Rechtsanwalt Olaf Peters www.arzthaftung-berlin.de Durchgriff auf den Krankenhausträger bei Belegarztvertrag oder gespaltenem Rechtsanwalt Olaf Peters www.arzthaftung-berlin.de Problemstellung Beim gespaltenen und beim Belegarztvertrag ist der Arzt allein

Mehr

Die Anderungskündigung

Die Anderungskündigung Die Anderungskündigung Eine umfassende Darstellung unter Berücksichtigung des neuen Betriebsverfassungsrechts und des Arbeitsgerichtsverfahrens von Dr. Wilfried Berkowsky Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht

Mehr

INHALTSÜBERSICHT. Literaturverzeichnis. Gliederung. Teil 1: Einleitung. I. Problemstellung

INHALTSÜBERSICHT. Literaturverzeichnis. Gliederung. Teil 1: Einleitung. I. Problemstellung - III - INHALTSÜBERSICHT Literaturverzeichnis Gliederung Teil 1: Einleitung I. Problemstellung II. Die historische Entwicklung der Heil- und Hilfsmittelregelungen in der gesetzlichen Krankenversicherung

Mehr

Neue Entwicklungen in der Versorgung von schwerstkranken Patienten am Katharinen-Hospital Unna. Dr. Boris Hait, Palliativzentrum Unna

Neue Entwicklungen in der Versorgung von schwerstkranken Patienten am Katharinen-Hospital Unna. Dr. Boris Hait, Palliativzentrum Unna Neue Entwicklungen in der Versorgung von schwerstkranken Patienten am Katharinen-Hospital Unna Dr. Boris Hait, Palliativzentrum Unna Weitere Entwicklung des Konzeptes Ziele der Palliativmedizin: Schwerstkranke

Mehr

Grenzen und Möglichkeiten der Kooperation von Krankenhäusern - aus medizinrechtlicher Sicht -

Grenzen und Möglichkeiten der Kooperation von Krankenhäusern - aus medizinrechtlicher Sicht - Grenzen und Möglichkeiten der Kperatin vn Krankenhäusern - aus medizinrechtlicher Sicht - Dr. Eva Rütz, LL.M. Dresden, den 14. Oktber 2013 Rechtsberatung. Steuerberatung. Luther. Agenda 1. Einleitung 2.

Mehr

Herzlich Willkommen. Deutscher Kinderschutzbund, Landesverband Sachsen e.v.

Herzlich Willkommen. Deutscher Kinderschutzbund, Landesverband Sachsen e.v. Herzlich Willkommen Elternrecht und Kindesgrundrechte Verfassungsrechtliche Vorgaben Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG Recht und Pflicht der Eltern zur Pflege und Erziehung des Kindes (Elternrecht) Art. 2 Abs. 1

Mehr

Kanzlei für ArztRecht www.arztrecht.org

Kanzlei für ArztRecht www.arztrecht.org Kanzlei für ArztRecht www.arztrecht.org Scheinselbständigkeit: Kritische Kooperationsformen (aktuelle Rechtsprechung) Rechtsanwalt Dr. Christoph Osmialowski Fachanwalt für Medizinrecht Kanzlei für ArztRecht

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Literaturverzeichnis...XV. A. Einleitung...1. B. Charakteristik der Vorkaufsrechte...3

Inhaltsverzeichnis. Literaturverzeichnis...XV. A. Einleitung...1. B. Charakteristik der Vorkaufsrechte...3 Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis...XV A. Einleitung...1 B. Charakteristik der Vorkaufsrechte...3 I. Zweck...3 1. Rechtspolitischer Hintergrund...3 a. Ausgleich beteiligter Interessen...3 b. Die

Mehr

Nicolas Heidtke. Das Berufsbild des Spielervermittlers im professionellen Fußball

Nicolas Heidtke. Das Berufsbild des Spielervermittlers im professionellen Fußball Nicolas Heidtke Das Berufsbild des Spielervermittlers im professionellen Fußball Eine sozialwissenschaftliche Untersuchung der Berufsgruppe unter besonderer Berücksichtigung der Beziehungen und des Einflusses

Mehr

Die Rechtsstellung der Treugeber in geschlossenen Immobilienfonds in der Form der kupierten Publikumskommanditgesellschaft

Die Rechtsstellung der Treugeber in geschlossenen Immobilienfonds in der Form der kupierten Publikumskommanditgesellschaft Die Rechtsstellung der Treugeber in geschlossenen Immobilienfonds in der Form der kupierten Publikumskommanditgesellschaft Von Martin Kapitza Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis Erstes Kapitel

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) für ambulante Operationsleistungen und stationsersetzende Eingriffe

Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) für ambulante Operationsleistungen und stationsersetzende Eingriffe Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) für ambulante Operationsleistungen und stationsersetzende Eingriffe der Bethanien Krankenhaus Chemnitz - gemeinnützige GmbH - mit den Krankenhäusern Zeisigwaldkliniken

Mehr

Übergreifender Personaleinsatz. Dr. Markus Plantholz Fachanwalt für Medizinrecht

Übergreifender Personaleinsatz. Dr. Markus Plantholz Fachanwalt für Medizinrecht Übergreifender Personaleinsatz Dr. Markus Plantholz Fachanwalt für Medizinrecht Vier Themenblöcke: - Verträge mit Pflege- und Krankenkassen - 11 HeimG und Heimpersonalverordnung - Arbeitsrecht - Steuerrecht

Mehr

Abkürzungsverzeichnis... 17. Einführung... 21 I. Gegenstand und Anlass der Untersuchung... 21 II. Ziel und Gang der Untersuchung...

Abkürzungsverzeichnis... 17. Einführung... 21 I. Gegenstand und Anlass der Untersuchung... 21 II. Ziel und Gang der Untersuchung... Inhaltsübersicht Abkürzungsverzeichnis... 17 Einführung... 21 I. Gegenstand und Anlass der Untersuchung... 21 II. Ziel und Gang der Untersuchung... 23 Kapitel 1: Grundlagen des Drag along-rechts... 25

Mehr

Vereinbarung zur Überprüfung der Abrechnung von Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen mit Doppelzulassung

Vereinbarung zur Überprüfung der Abrechnung von Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen mit Doppelzulassung Vereinbarung zur Überprüfung der Abrechnung von Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen mit Doppelzulassung zwischen der KVB und der KZVB jeweils vertreten durch ihre Vorstände Vorbemerkung: Mund-, Kiefer-,

Mehr

Rechtsanwalt Michael Drasdo, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Anerkennung der werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft

Rechtsanwalt Michael Drasdo, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Anerkennung der werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft Anerkennung der werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft I. Einleitung II. Die werdende Wohnungseigentümergemeinschaft II. Die werdende Wohnungseigentümergemeinschaft 1. Begründung nach 8 WEG II. Die werdende

Mehr

Antrag auf Zulassung als Psychologische/r Psychotherapeut/in. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in

Antrag auf Zulassung als Psychologische/r Psychotherapeut/in. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in Zulassungsausschuss für Ärzte/Psychotherapeuten in Mecklenburg-Vorpommern Neumühler Str. 22 19057 Schwerin Antrag auf Zulassung als Psychologische/r Psychotherapeut/in bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in

Mehr

Dr. iur. Daniel Egli. Die Verdachtskündigung nach schweizerischem und deutschem Recht

Dr. iur. Daniel Egli. Die Verdachtskündigung nach schweizerischem und deutschem Recht Dr. iur. Daniel Egli Die Verdachtskündigung nach schweizerischem und deutschem Recht STÄMPFLI VERLAG AG BERN 2000 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis VI IX EINFÜHRUNG 1 l.teil:

Mehr

30 Fragen zur Sozialversicherung

30 Fragen zur Sozialversicherung 01. Die Gesetzgebung der Sozialversicherung ist derzeit in 12 Bücher unterteilt. Welche der genannten Bereiche ist in diesen 12 Büchern nicht geregelt? a) Sozialhilferegelungen b) Rentenversicherung c)

Mehr

Ehevertrag und Vermögenszuordnung unter Ehegatten

Ehevertrag und Vermögenszuordnung unter Ehegatten Beck`sche Musterverträge 7 Ehevertrag und Vermögenszuordnung unter Ehegatten von Prof. Dr. Günter Brambring 6., überarbeitete Auflage Ehevertrag und Vermögenszuordnung unter Ehegatten Brambring wird vertrieben

Mehr

Abkürzungs Verzeichnis KAPITEL 1: EINLEITUNG 1 KAPITEL 2: BEGRIFFSBESTIMMUNGEN 3. A. Rechtszersplitterung und Rechtsquellen 3

Abkürzungs Verzeichnis KAPITEL 1: EINLEITUNG 1 KAPITEL 2: BEGRIFFSBESTIMMUNGEN 3. A. Rechtszersplitterung und Rechtsquellen 3 V Inhaltsverzeichnis Abkürzungs Verzeichnis Literaturverzeichnis XI. XIII-XXXIV KAPITEL 1: EINLEITUNG 1 KAPITEL 2: BEGRIFFSBESTIMMUNGEN 3 A. Rechtszersplitterung und Rechtsquellen 3 B. Der Begriff des

Mehr

c) Insbesondere: Zusatzbeiträge

c) Insbesondere: Zusatzbeiträge c) Insbesondere: Zusatzbeiträge 242 Abs. 1 SGB V: Soweit der Finanzbedarf einer Krankenkasse durch die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht gedeckt ist, hat sie in ihrer Satzung zu bestimmen, dass

Mehr

Entlass- und Überleitungsmanagement. Dr. Martin Theisohn KGK

Entlass- und Überleitungsmanagement. Dr. Martin Theisohn KGK Entlass- und Überleitungsmanagement Dr. Martin Theisohn KGK Grundlagen für das Entlass- und Versorgungsmanagement SGB V 11 (4): Versicherte haben Anspruch auf Versorgungsmanagement... GKV-VStG zu 39 SGB

Mehr

Wir nehmen Abschied von. sektorenübergreifenden Kooperationen von Krankenhäusern und Ärzten. geboren am gestorben am

Wir nehmen Abschied von. sektorenübergreifenden Kooperationen von Krankenhäusern und Ärzten. geboren am gestorben am KOOPERATIONEN Wir nehmen Abschied von sektorenübergreifenden Kooperationen von Krankenhäusern und Ärzten geboren am 01.01.2007 gestorben am 05.04.2016 nach langer Krankheit Die Trauerfeier ist WELCHE KOOPERATIONEN

Mehr

Zweiseitige Treuhandbindungen des Rechtsanwalts

Zweiseitige Treuhandbindungen des Rechtsanwalts Zweiseitige Treuhandbindungen des Rechtsanwalts Dargestellt am Beispiel der Sicherheitsleistung auf anwaltlichem Anderkonto Dissertation zur Erlangung des akademischen Grades eines Doktors der Rechtswissenschaft

Mehr

Vereinbarung zur Anwendung der europäischen Krankenversicherungskarte vom 1. Juli 2004

Vereinbarung zur Anwendung der europäischen Krankenversicherungskarte vom 1. Juli 2004 Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K. d. ö. R., Berlin einerseits und der GKV-Spitzenverband, K. d. ö. R., Berlin, andererseits Vereinbarung zur Anwendung der europäischen Krankenversicherungskarte

Mehr

Home Care Berlin e.v. Beratung und Förderung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV)

Home Care Berlin e.v. Beratung und Förderung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) Beratung und Förderung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) Home Care e.v. Brabanter Straße 21 10713 Berlin http://www.homecare.berlin Aufgaben von Home Care Berlin e. V. Finanzierung

Mehr

Die akademische Perspektive der Pflegeund Gesundheitsfachberufe

Die akademische Perspektive der Pflegeund Gesundheitsfachberufe Die akademische Perspektive der Pflegeund Gesundheitsfachberufe Beruferechtliche Entwicklungsperspektive der Gesundheitsfachberufe Informationsveranstaltung des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation,

Mehr

Die gewillkürte Freistellung des Arbeitnehmers von seiner Arbeitspflicht bis zum Ablauf der Kündigungsfrist Rechtsdogmatische Grundlagen

Die gewillkürte Freistellung des Arbeitnehmers von seiner Arbeitspflicht bis zum Ablauf der Kündigungsfrist Rechtsdogmatische Grundlagen Miguel Enriquez Dr. iur., LL. M. (Harvard), Rechtsanwalt Die gewillkürte Freistellung des Arbeitnehmers von seiner Arbeitspflicht bis zum Ablauf der Kündigungsfrist Rechtsdogmatische Grundlagen Zugleichein

Mehr

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Deutscher Bundestag Drucksache 17/4964 17. Wahlperiode 01. 03. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, weiterer

Mehr

Merkblatt zum Antrag auf Zulassung zur Teilnahme an der vertragspsychotherapeutischen Versorgung

Merkblatt zum Antrag auf Zulassung zur Teilnahme an der vertragspsychotherapeutischen Versorgung Bezirksstelle Köln Ansprechpartner / Ansprechpartnerin: Geschäftsstelle Frau Margherita Heimbach 0221 7763-6515 0221 7763-6500 Zulassungsausschuss Frau Susanne Ratgeber 0221 7763-6533 0221 7763-6500 Sedanstr.

Mehr

Änderungen aufgrund des GKV-VStG

Änderungen aufgrund des GKV-VStG Gesellschafterwechsel, Zulassungsausgliederung &MVZ-Übertragung: Von der Theorie zur Praxis Von Jörn Schroeder-Printzen Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Sozialrecht Tel.: 0331/27 57 0-19 Mail:

Mehr

Tarif und Tarifanpassung in der Krankenversicherung (KVG)

Tarif und Tarifanpassung in der Krankenversicherung (KVG) Tarif und Tarifanpassung in der Krankenversicherung (KVG) Folien-Auszüge von Willy Oggier, Dr.oec.HSG Aufbau Wie war die Tarifaushandlung im KVG gedacht? Methodische Hinweise Die Fragen im einzelnen Fazit

Mehr

Abkürzungsverzeichnis. Einleitung 1 A. Einführung in die Thematik 1 B. Übersicht 5

Abkürzungsverzeichnis. Einleitung 1 A. Einführung in die Thematik 1 B. Übersicht 5 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis XV Einleitung 1 A. Einführung in die Thematik 1 B. Übersicht 5 1. Kapitel Die Finanzierungsprobleme des deutschen Gesundheitssystems 7 A. Das deutsche Gesundheitssystem

Mehr

14. Herbsttagung Medizinrecht vom 19. - 20. September 2014 in Berlin Der neue Bundesmantelvertrag (BMV-Ä) Änderungen und Auswirkungen auf die Praxis

14. Herbsttagung Medizinrecht vom 19. - 20. September 2014 in Berlin Der neue Bundesmantelvertrag (BMV-Ä) Änderungen und Auswirkungen auf die Praxis 14. Herbsttagung Medizinrecht vom 19. - 20. September 2014 in Berlin Der neue Bundesmantelvertrag (BMV-Ä) Änderungen und Auswirkungen auf die Praxis Dr. jur. Thomas Rompf, Leiter der Rechtsabteilung 14.

Mehr

Service und Sicherheit. Informationen zur ARAG Card.

Service und Sicherheit. Informationen zur ARAG Card. ARAG Card Service und Sicherheit. Informationen zur ARAG Card. Die ARAG Card: Was Sie alles darüber wissen sollten. ARAG Card Wer erhält die ARAG Card? Jeder Versicherte erhält eine ARAG Card, z wenn Versicherungsschutz

Mehr