Konjunkturpaket II. Hinweise zum Programmabschluss der Initiative Niedersachsen Investitionspauschale und Richtlinien Bau und Ausstattung von Schulen
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- Bernhard Arnold
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1 Konjunkturpaket II Hinweise zum Programmabschluss der Initiative Niedersachsen Investitionspauschale und Richtlinien Bau und Ausstattung von Schulen
2 KP II Investitionspauschale Mittelabruf Ziel: Alle Investitionsmittel sollen voll umfänglich verausgabt werden. Nicht verbrauchte Fördermittel (Restmittel) können im Jahre 2011 zur Erweiterung von Vorhaben oder zur Verminderung von zusätzlichen kommunalen Eigenanteilen eingesetzt werden, wenn die Vorhaben vor dem begonnenen und noch nicht in der Datenbank als beendet markiert worden sind. Notwendige Änderungen der Datenbankeinträge (Kurzbeschreibung und Investitionsvolumen) können im Verwendungsnachweisverfahren angepasst und geändert werden. Werden ausgezahlte Fördermittel nicht im ursprünglich vorgesehenen Förderbereich verausgabt sind Verrechnungsbuchungen im Mittelabruf vorzunehmen (siehe folgende Folie). 2
3 KP II Investitionspauschale Mittelabruf-Verrechnung Beispiel: Kombinierter Mittelabruf mit Verrechnungen und anzuweisendem Betrag Ident-Nr der Maßnahme (n)* Rechnungssumme je Vorhaben** in EUR davon werden als Eigen- anteil erbracht*** Eigenanteil in v.h.*** (Spalte 3 x 100 / Spalte 2) Anzuweisender Betrag in EUR , ,00 25, , , ,00 25, , , ,00 25, , , ,00 25, ,00 Gesamtsumme , , ,00 * Die Ident-Nr. ist der Datenbank Initiative Niedersachsen unter der Internetadresse zu entnehmen. Die Rechnungen zu einer Ident Nr. sind zusammenzufassen. ** Skonto ist zu berücksichtigen *** Der Eigenanteil muss mindestens dem Verhältnis von Eigenanteil und Budget nach der Anlage zum NZuInvG entsprechen In Spalte 2 ist die jeweils zuviel berücksichtigte oder nicht verausgabte Rechnungssumme abzusetzen; folgerichtig ist in Spalte 3 der Eigenanteil entsprechend dem ursprünglich eingesetzten Eigenanteil anzugeben; in Spalte 5 der jeweilige Fördermittelanteil. 3
4 KP II Investitionspauschale Mittelabruf 7 Abs. 2 ZuInvG Nach dem 31. Dezember 2011 dürfen Bundesmittel nicht mehr zur Auszahlung angeordnet werden. 5 Abs. 1 S. 1 NZuInvG i. V. m. DVO Spätestens zum 31. Oktober 2011 müssen alle Fördermittel aus der Investitionspauschale abgerufen werden. Die letzte Auszahlung erfolgt Anfang Dezember Abgerechnet und zur Auszahlung kommen können dann auch Zahlungsverpflichtungen für fertiggestellte, selbständige Abschnitte (z.b. abgeschlossene Gewerke). Beim abschließenden Mittelabruf sind die bereits ausgezahlten Fördermittel der Investitionspauschale von dem gesetzlich zustehenden Budget abzusetzen! 4
5 KP II Investitionspauschale Verwendungsnachweis 5 Abs. 2 NZuInvG Die Kommunen haben innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung eines Vorhabens die Verwendung der Fördermittel gegenüber dem Innenministerium nachzuweisen. Spätester Termin zur Vorlage der Verwendungsnachweise ist somit der Die Beendigung eines Bauvorhabens sollte nach der Bauabnahme und nach Vorlage und Prüfung der Schlussrechnung sowie nach Beseitigung von Mängeln, spätestens aber zum erfolgen. Bei Beschaffungen sollten die Vollständigkeit der Auslieferung und die Rechnung abgewartet werden. Der Nachweis der Verwendung erfolgt bei Mitteln aus der Investitionspauschale ausschließlich elektronisch über die Datenbank. 5
6 KP II Investitionspauschale Kurzbeschreibung Aktualisierung der Kurzbeschreibung der Datenbank Eintragung der vollständigen postalischen Anschrift, Ggf. Name der Einrichtung (Kiga, Schule), Anpassung an das umgesetzte Vorhaben, Beschreibung von Details zur Umsetzung der Vorhaben, Erläuterung zur öffentlichen (kommunalen) Aufgabe, Nutzung der Vergangenheitsform, Angabe des erreichten Energiestandards (EnEV /2007/2009), Abstimmung der Kurzbeschreibung auf den Förderbereich, Nutzung von Schlüsselbegriffen (z.b. energetische Sanierung, vorbeugender Brandschutz, kindgerechte Ausstattung, barrierefreier Zugang, etc). 500 Zeichen stehen zur Eintragung zur Verfügung! Führt ein Landkreis in einer kreisangehörigen Gemeinde eine Maßnahme durch, so ist der Ort anzugeben, an dem das Vorhaben umgesetzt wird (Feld: amtlicher Gemeindeschlüssel). 6
7 KP II Investitionspauschale Investitionsvolumen Das Investitionsvolumen ist anhand der vorliegenden Rechnungen zu den tatsächlichen Umsetzungsmaßnahmen zusammenzustellen und in die Datenbank einzupflegen. Die eingetragenen Plandaten können überoder unterschritten werden und sind dabei nicht zu berücksichtigen. Die Angaben zu den Bundes- und Landesmitteln sind entsprechend der jeweiligen Anteile anzupassen. Die Angaben zur Höhe der öffentlichen Finanzierung umfassen nur die in das Vorhaben einfließenden öffentlichen Mittel der Investitionspauschale zuzüglich der Eigenanteile der jeweiligen Kommune. Beim Verwendungsnachweis müssen die nachgewiesenen Fördermittel je Förderbereich (Bildungsinfrastruktur/Sonstige Infrastruktur) den ausgezahlten Fördermitteln in der Summe entsprechen. Der kommunale Eigenanteil nach dem NZuInvG muss mindestens erreicht sein. 7
8 KP II - Richtlinie Bau und Ausstattung von Schulen - Mittelabruf ZuInvG, Verwaltungsvereinbarung, 23,44 LHO. Träger von öffentlichen Schulen, finanzhilfeberechtigte Träger von Ersatz- schulen i. S. v. 149 Abs. 1 NSchG, Träger von Schulen nach 154 NSchG, finanzhilfeberechtigte Träger der Schulen nach 161 Abs. 3 NSchG. Die Zuwendung ist zweckgebunden und nur für die Realisierung von Investitionen i. S. der Zielsetzung des ZuInvG ( 1 Abs. 1 S. 1, 3 Abs. 1 Nr. 1 b, 4 Abs. 2) i. V. mit der Richtlinie (Nr. 2 und 5.2) bestimmt. ANBest-GK/AN-Best-P sowie die Anlage 2 sind Bestandteile des Zuwendungsbescheides, soweit keine abweichenden Regelungen getroffen worden sind. Bestandskräftiger Zuwendungsbescheid / Eintragung Datenbank. Schriftlicher Mittelabruf (MK-Vordruck), letzter Termin:
9 KP II Richtlinie Bau und Ausstattung von Schulen - Verwendungsnachweis (Abweichende vereinfachte Regelung v. Nr. 5 AN-Best-GK, Nr. 6 ANBest-P) Elektronischer VN über Datenbank Initiative Niedersachsen nach Beendigung des Vorhabens (Kurzbeschreibung!). Zusätzlich ist der Bewilligungsbehörde innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Vorhabens ein schriftlicher VN vorzulegen (Angaben zum Zuwendungsempfänger, zahlenmäßiger Nachweis, Ausdruck des elektronischen VN sowie einer mit Unterschrift und Dienstsiegel versehenen Erklärung - Verwendungsbestätigung). Von der Vorlage von Zwischennachweisen gem. Nr. 5.4 ANBest-GK bzw. 6.1 ANBest-P wird abgesehen. 9
10 KP II Verwendungsnachweis Prüfstatus: Förderfähigkeit gegeben Prüfung abgeschlossen. Förderfähigkeit kann aufgrund der vorliegenden Informationen nicht bejaht werden Nachbesserung auf Kurzbeschreibung beschränkt. Förderfähigkeit nicht gegeben Nachbesserung auf Kurzbeschreibung beschränkt. Bearbeitungsstatus: Verwendungsnachweis wird zur Prüfung an BMF versandt. Verwendungsnachweis wird neu erstellt ersetzt alten Verwendungsnachweis. Verwendungsnachweis wird zurückgezogen Vorhaben ist nicht förderfähig. Förderfähigkeit des Vorhabens muss außerhalb des Prüfverfahrens besprochen werden. 10
11 KP II Landesrechnungshof Prüfung der bestimmungsgemäßen Verwendung Zweckbestimmung des jeweiligen Förderbereichs ( 3 Abs. 1 ZuInvG in Verbindung mit jeweiliger Richtlinie) Nachhaltigkeit der Maßnahme, u. a. demografische Entwicklung ( 4 Abs. 3 ZuInvG) Zusätzlichkeit der Maßnahme, nur noch vorhabenbezogen ( 3 a ZuInvG) Höhe des kommunalen Eigenanteils Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ( 3 NZuInvG und VV zu 44 LHO) o Liegen ausreichende Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen vor? o Wurden die Lebenszykluskosten hinreichend ermittelt? o Gab es eine sorgfältige Preisprüfung? Einhaltung der jeweiligen Vergabebestimmungen (Wertgrenzenerlass vom ) o Wurden vollständige Leistungsverzeichnisse erstellt? o Gibt es auffällig viele Vergaben an bestimmte Unternehmen? o Wurden die Vergabeentscheidungen umfassend dokumentiert? o Gibt es Anhaltspunkte für Korruption? o Hat die Ex-post-Transparenz funktioniert? 11
12 KP II Fördermittelhinweis Hinweis auf die Förderung durch Bund und Land Die Letztempfänger sind gem. 4 Abs. 5 der Verwaltungsvereinbarung Bund/Land verpflichtet, nach Fertigstellung von Vorhaben auf die Förderung durch das ZuInvG in geeigneter Form hinzuweisen. Gleiches gilt für die Förderung durch das Land (Investitionspauschale siehe 3 Abs. 6 NZuInvG). Die Form des Hinweises sollte sich am Fördervolumen orientieren. Bei Bauvorhaben erheblichen Umfanges (Neubau, Anbau, umfangreiche Sanierungsmaßnahmen) ist eine Hinweistafel, z.b. bedruckte Plexiglasplatte, angemessen. Beim Kauf beweglicher Gegenstände und/oder kleiner Bau- und Sanierungsmaßnahmen, ist bei Indienststellung (z.b. von Fahrzeugen) oder Einweihung (z.b. von schulischen Fachräumen) in der örtlichen Presse auf die Förderung durch Bund und Land hinzuweisen. In der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ist grundsätzlich auf die Förderung durch den Bund (ZuInvG) und das Land (Initiative Niedersachsen) hinzuweisen. 12
13 KP II Kontakt Bei Fragen und Unklarheiten rufen Sie uns an: Daniela Betker: Claudia Kockel: Bernd-Michael Lemmel: Mathias Sliwka:
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