Starnberger Standard zur barrierefreien Gestaltung. Frei- und Verkehrsanlagen

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1 Starnberger Standard zur barrierefreien Gestaltung Frei- und Verkehrsanlagen November 2016

2 Starnberger Standard zur barrierefreien Gestaltung von Frei- und Verkehrsanlagen 2 Inhalt 1 Allgemeine Planungsanforderungen DIN Grundprinzipien barrierefreier Gestaltung Flächen- und Raumbedarfe Neigungen Oberflächengestaltung Ausstattung und Möblierung Stufenweise Umsetzung der Barrierefreiheit in Starnberg Instrumente zur Umsetzung der Barrierefreiheit Materialverwendung in der Innenstadt Innenstadt Übergeordnete bzw. bedeutende Wegeverbindungen Bodenindikatoren und Leiteinrichtungen Einbau von Bodenindikatoren Materialverwendung in Starnberg Negative Beispiele Visuelle Erkennbarkeit Querungen Gesicherte, getrennte Querung Ungesicherte getrennte Querung Gesicherte, gemeinsame Querung Ungesicherte Querung nur Nullabsenkung Leitsystem Gebäudekanten als Leitlinie Taktile Leitlinien Farblich markierte Leitstreifen - Bojenprinzip Treppen und Geländer Bushaltestellen Barrierefreiheit im Planungsprozess und Bauablauf Hinweise auf Normen Literatur... 39

3 Starnberger Standard zur barrierefreien Gestaltung von Frei- und Verkehrsanlagen 3 Die Stadt Starnberg ist Modellkommune im Projekt Bayern barrierefrei Im Rahmen dieses Projektes wurde ein Konzept erarbeitet, das aufzeigt wie die Stadt barrierefrei gestaltet werden kann. Zur Umsetzung insbesondere der baulichen Barrierefreiheit in der Stadt Starnberg werden im Folgenden zur Sicherstellung einer einheitlichen Gestaltung stadtinterne Standards festgelegt. Der Standard wird bei Bedarf fortgeschrieben. Diese sind bei sämtlichen Planungen von Frei- und Verkehrsanlagen im Stadtgebiet zu berücksichtigen.

4 Starnberger Standard zur barrierefreien Gestaltung von Frei- und Verkehrsanlagen 4 1 Allgemeine Planungsanforderungen DIN Grundprinzipien barrierefreier Gestaltung Dies wird erreicht durch: Stufenlose Wegeverbindung, insbesondere für Rollstuhl- und Rollatornutzer Sichere, taktil und visuell gut wahrnehmbare Abgrenzungen verschiedener Funktionsbereiche (z. B niveaugleicher Flächen für Rad- und Fußgängerverkehr) Erschütterungsarm berollbare, ebene und rutschhemmende Bodenbeläge Eine taktil wahrnehmbare und visuell stark kontrastierende Gestaltung von Hindernissen und Gefahrenstellen Die Anwendung des zwei Sinne- Prinzips Eine einheitliche Gestaltung von Leitsystemen insbesondere für blinde und sehbehinderte Menschen 1.2 Flächen- und Raumbedarfe Erforderliche Bewegungsfläche (gemäß DIN ) 1,80 m Breite für Begegnung zweier Rollstuhlfahrer 1,50 m x 1,50 m für Richtungswechsel und Rangiervorgänge 90 cm Breite in Durchgängen und an Engstellen, wenn die Engstelle nicht länger als 18 m ist Sicherheitsraum zur Bebauung 20 cm Sicherheitsraum zur Fahrbahn 50 cm Nutzbare Gehwegbreite nach DIN

5 Starnberger Standard zur barrierefreien Gestaltung von Frei- und Verkehrsanlagen Neigungen Längsneigung (DIN ) Gehwege grundsätzlich: max. 3 % Gehwege mit Zwischenpodesten: max. 6 % Länge max. 10 m Querneigung (DIN ) max. 2 % ohne Längsneigung 2,5 % 1.4 Oberflächengestaltung (DIN ) Bituminöse und hydraulisch gebundene Oberflächen Pflaster- und Plattenbeläge, die mindestens nach DIN ausgeführt werden Bei Verwendung von Naturstein: Verwendung von geschnittenem Steinen oder gleichartiger Oberflächenqualität, Vermeidung von Fasen, möglichst schmale Fugenausbildung 1.5 Ausstattung und Möblierung (DIN und 6.1) Bewegungsflächen, nutzbare Gehwegebreiten und Überquerungsstelle sind von Ausstattungselementen, Möblierungselemente freizuhalten. Nicht vermeidbare Einbauten in nutzbaren Gehwegbreiten sind folgendermaßen auszubilden: Visuell stark kontrastierend Mit visuell stark kontrastierenden Sicherheitsmarkierungen Poller, in der nutzbaren Gehwegebreite, Mindesthöhe 90 cm Ausstattungs- und Möblierungselemente sind so auszubilden, dass blinde und sehbehinderte Menschen sie rechtzeitig wahrnehmen können z. B. durch: Taktil erfassbare Elemente einen taktil deutlich erfassbaren Wechsel des Oberflächenbelages vor dem Element (z. B. ein mindestens 60 cm breiter Kleinsteinpflasterstreifen, mindestens in der Breite des Hindernisses) Bodenindikatoren nach DIN 32984

6 Starnberger Standard zur barrierefreien Gestaltung von Frei- und Verkehrsanlagen 6 2 Stufenweise Umsetzung der Barrierefreiheit in Starnberg

7 Starnberger Standard zur barrierefreien Gestaltung von Frei- und Verkehrsanlagen 7 3 Instrumente zur Umsetzung der Barrierefreiheit Planung Konzept zur Barrierefreiheit Berücksichtigung den Aspekt der Barrierefreiheit im Integrierten Stadtentwicklungskonzept Innenstadt (ISEK) Standard zur Gestaltung der Verkehrs-, Freianlagen Berücksichtigung der Barrierefreiheit bei allen Baumaßnahmen Beteiligung / Öffentlichkeitsarbeit Inklusionsbeirat Veranstaltungen, Ausstellungen Informationsveranstaltungen der Stadtgesellschaft und innerhalb der Verwaltung Förderinstrumente Städtebauförderung Kommunales Förderprogramm Barrierefreiheit GVFG FAG GVFG RZ-Stra GVFG RZ-ÖPNV

8 Starnberger Standard zur barrierefreien Gestaltung von Frei- und Verkehrsanlagen 8 4 Materialverwendung in der Innenstadt 4.1 Innenstadt Die Innenstadt soll innerhalb des gelbmarkierten Bereiches in Granit gestaltet.

9 Starnberger Standard zur barrierefreien Gestaltung von Frei- und Verkehrsanlagen Übergeordnete bzw. bedeutende Wegeverbindungen Übergeordnete bzw. bedeutende Wegeverbindungen werden mit Münchner Gehwegplatten gestaltet. Sonstige Gehwege in werden in Asphalt ausgeführt. 5 Bodenindikatoren und Leiteinrichtungen 5.1 Einbau von Bodenindikatoren Abweichend von der DIN erfolgt der Anschluss an den Umgebungsbelag bündig zur Oberkante. Übermäßiger Verschleiß des Belages wird dadurch vermieden. Es sind Noppenplatten mit Kegelstümpfen zu verwenden

10 Starnberger Standard zur barrierefreien Gestaltung von Frei- und Verkehrsanlagen Materialverwendung in Starnberg Um eine einheitliches Leitsystem zur erhalten sind für die Gestaltung von Frei- und Verkehrsanlagen in Starnberg ausschließlich die im folgende erläuterten Kombinationen an Materialien zu verwenden: Granit hell dunkle Bodenindikatoren Verwendung in der Innenstadt, in repräsentativen Bereichen Bodenindikatoren aus dunklem Beton Leitsystem aus Basalt Betonstein Orientierungs- und Leitsystem Farbe anthrazit z. B: Easycross Orientierungs- und Leitsysteme, Pflastersteine aus Beton (Fa. Godelmann) Basaltkleinstein dreizeilig, erhaben Farbe dunkel Dunkle Bodenindikatoren mit hellem Granit Hanfelder Straße Dreireihiger, leicht erhabener Leitstreifen aus Basalt Hanfelder Straße

11 Starnberger Standard zur barrierefreien Gestaltung von Frei- und Verkehrsanlagen 11 Basaltkleinstein zweizeilig, erhaben, in Anschluss an bestehende Raumkante Farbe dunkel Randlicher Leitstreifen aus Basalt mit Aufkantung Bodenindikatoren aus dunklen Epoxiydharz Leitsystem aus dunklem Epoxiydharz Bodenindikatoren Epoxydharz Farbe antrazith z.b: Leitlinien Epoxydharz Farbe antrazith z.b: Leitlinie auf hellem Granitpflaster

12 Starnberger Standard zur barrierefreien Gestaltung von Frei- und Verkehrsanlagen Gehwegplatte mit weißen Bodenindikatoren Verwendung im Bereich von Hauptwegebeziehungen Gehwegplatte Bodenindikatoren aus hellem Betonstein Leitsystem aus Basalt / Granit Beton Orientierungs- und Leitsysteme Farbe weiß Basaltkleinstein dreizeilig, erhaben oder einzeilig mit Borddiele Farbe dunkel z. B. Easycross Orientierungs- und Leitsysteme, Pflastersteine aus Beton (Fa. Godelmann) Gehwegplatte mit hellen Bodenindikatoren Gehwegplatte mit Granitleitlinie, besser Verwendung von Balsalt Bodenindikatoren aus dunklen Epoxiydharz Leitsystem aus dunklem Epoxiydharz Bodenindikatoren Epoxydharz Farbe weiß z. B: Leitlinien Epoxydharz z. B: Farbe weiß Oder Granitkleinstein dreizeilig, erhaben oder einzeilig mit Borddiele

13 Starnberger Standard zur barrierefreien Gestaltung von Frei- und Verkehrsanlagen Asphaltbelag Verwendung im sonstigen Stadtgebiet Bodenindikatoren aus hellem Betonstein Leitsystem aus Granit Orientierungs- und Leitsysteme, Pflastersteine aus Beton Farbe weiß z. B. easycross (Fa. Godelmann), Granitkleinstein dreizeilig, erhaben oder einzeilig mit Borddiele Fehlender Kontrast wird in Kaufgenommen Bodenindikatoren aus dunklen Epoxiydharz Leitsystem aus dunklem Epoxiydharz Bodenindikatoren Epoxydharz Farbe weiß z. B: Leitlinien Epoxydharz z. B: Farbe weiß Oder Granitkleinstein dreizeilig, erhaben oder einzeilig mit Borddiele

14 Starnberger Standard zur barrierefreien Gestaltung von Frei- und Verkehrsanlagen Negative Beispiele Keine Verwendung von Bodenindikatoren in der Farbe des Umgebungsbelages Abweichend von der DIN - keine Verwendung von zusätzlichen Kontraststreifen

15 Starnberger Standard zur barrierefreien Gestaltung von Frei- und Verkehrsanlagen Visuelle Erkennbarkeit DIN Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung DIN Bodenindikatoren im öffentlichen Raum Die DIN ist eine Baunorm, d.h. sie muss nicht für jede Gestaltungsmaßnahme angewendet werden, aber immer dann wenn barrierefrei gestaltet werden soll. Material und Farbkonzepte gezielt auf eine kontrastreiche Planung (Helligkeit/Farbe) abstimmen. Bedien- und Ausstattungselemente kontrastreich zur Umgebung gestalten Mindestanforderung Leuchtdichtekontrast für Bodenindikatoren Es ist mindestens ein Lichtdichtekontrast von 0,4 zwischen Bodenindikator und angrenzendem Bodenbelag herzustellen. Sollte der erforderliche Lichtdichtekontrast ausnahmsweise nicht einzuhalten sein, ist auf eine ausreichende Beleuchtung zu achten. In Ausschreibung zum Bau von Frei- bzw- Verkehrsanlagen ist zur Gewährleistung des Lichtdichtekontrastes eine Kontrastmessung mit auszuschreiben. Reflexionsgrad Der Reflexionsgrad der Materialkombination Bodenindikator- Begleitstreifen muss mindestens einen Reflexionsgrad von 0,5 aufweisen. Vom erforderlichen Reflexionsgrad der DIN kann abgewichen werden. Beleuchtung Auf eine ausreichende Beleuchtung insbesondere im Bereich von Querungsstellen ist zu achten.

16 Starnberger Standard zur barrierefreien Gestaltung von Frei- und Verkehrsanlagen 16 6 Querungen Unterscheidung der Querungsarten: Gesicherte Querung= Querungsstelle mit Lichtsignalanlage oder Fußgängerüberweg, gesichert gemäß STOVO 25,26 Ungesicherte Querung= Querungsstelle ohne Lichtsignalanlage oder Fußgängerüberweg Beide Überquerungsarten können als getrennte Überquerungsstelle mit differenzierter Bordsteinhöhe oder als gemeinsame Überquerungsstelle mit 3 cm Bordsteinhöhe ausgebildet werden. Sprechen keine gewichtigen Gründe dagegen, werden in der Stadt Starnberg getrennte Querungen verwendet. 6.1 Gesicherte, getrennte Querung Sperrfeld Richtungsfeld Auffindestreifen kreuzungsabgewandt Auszug DIN getrennte Überquerungsstellen mit differenzierter Bordsteinhöhe Beschränkung der Breite der Nullabsenkung auf 1,00m Größere Breiten der Nullabsenkung nur bei hohem Fußgängeraufkommen Sicherung der Nullabsenkung mit einem Sperrfeld Querungsbereiche für blinde und sehbehinderte Menschen auf der kreuzungsabgewandten Seite, die der Rollstuhl- und Rollatornutzer auf der kreuzungszugewandten Seite

17 Starnberger Standard zur barrierefreien Gestaltung von Frei- und Verkehrsanlagen 17 Im Einzelfall kann, bei entsprechender hoher Frequentierung und im Umfeld entsprechender Einrichtungen, die Breite der Nullabsenkung erhöht werden. Abweichend von der DIN werden Sperrfelder vor Querungsbereichen, die breiter als ein Meter sind in einer Tiefe von 60 cm ausgebildet. Grund sind die überwiegend geringen Gehwegbreiten. Auszug DIN Querungsstelle mit differenzierter Bordsteinhöhe an Fußgängerüberweg

18 Starnberger Standard zur barrierefreien Gestaltung von Frei- und Verkehrsanlagen 18 Gesicherte, getrennte Querung Hanfelder Straße Übersicht Quelle. Planung Terrabiota Landschaftsarchitekten, Stadtplaner GmbH 2015

19 Starnberger Standard zur barrierefreien Gestaltung von Frei- und Verkehrsanlagen 19 Gesicherte getrennte Querung Hanfelder Straße Detailansicht Quelle. Planung Terrabiota Landschaftsarchitekten, Stadtplaner GmbH 2015

20 Starnberger Standard zur barrierefreien Gestaltung von Frei- und Verkehrsanlagen 20 Detail: Querungsstelle mit Nullabsenkung

21 Starnberger Standard zur barrierefreien Gestaltung von Frei- und Verkehrsanlagen 21 Detail: Querungsstelle mit 6 cm Bord

22 Starnberger Standard zur barrierefreien Gestaltung von Frei- und Verkehrsanlagen Ungesicherte getrennte Querung Kennzeichnungen ungesicherter Querungsstellen gemäß DIN Nur Richtungsfeld Kein Auffindestreifen über den Gehweg zur Unterscheidung gesicherte und ungesicherte Querung Bei Gehwegen über 5 m breite Aufmerksamkeitsfeld (90x90 cm) an der inneren Leitlinie Auszug DIN Ungesicherte Querungsstelle

23 Starnberger Standard zur barrierefreien Gestaltung von Frei- und Verkehrsanlagen 23 Ungesicherte, getrennte Querung Hanfelder Straße Übersicht Quelle. Planung Terrabiota Landschaftsarchitekten, Stadtplaner GmbH 2015

24 Starnberger Standard zur barrierefreien Gestaltung von Frei- und Verkehrsanlagen 24 Ungesicherte Querung Hanfelder Straße Quelle. Planung Terrabiota Landschaftsarchitekten, Stadtplaner GmbH Gesicherte, gemeinsame Querung Auszug DIN Die gemeinsame Querung wird nur im Einzelfall bei beengten Platzverhältnissen angewendet.

25 Starnberger Standard zur barrierefreien Gestaltung von Frei- und Verkehrsanlagen Ungesicherte Querung nur Nullabsenkung Ungesicherte Querung nur Nullabsenkung Hanfelder Straße Quelle. Planung Terrabiota Landschaftsarchitekten, Stadtplaner GmbH 2015 Im Einzelfall werden, bei Vorhandensein von gesicherten Querungen für Blinde und Sehbehinderte in zumutbarer Nähe (ca. 200 m) Querungen mit Nullabsenkung (+ Sperrfeld) ohne Querung für Sehbehinderte oder Blinde angeboten. Nach DIN wird empfohlen um Scheinstufen zu vermeiden, den Bordstein in der gleichen Farbe wie das angrenzende Richtungsfeld auszuführen. Im Einzelfall kann der Absenker farblich abgesetzt von Sperrfeld ausgeführt werden. Besser Ausführung in Farbe des Sperrfeldes.

26 Starnberger Standard zur barrierefreien Gestaltung von Frei- und Verkehrsanlagen 26 7 Leitsystem 7.1 Gebäudekanten als Leitlinie Primäre sollen Gebäudekanten oder sonstige vorhandene Raumbegrenzungen als Leitlinien genutzt werden. Die Gebäudekannte kann allerdings nur als Leitlinie genutzt werden, wenn sie frei von Möblierung, Beschilderung oder Auslagen ist. Um langfristig das Freihalten der Gebäudekanten zu gewährleisten ist dies im Rahmen der Planung zu berücksichtigen. Gleichzeitig sollte generell auf den Gehwegen keine Sondernutzungsrechte mehr zur Aufstellung von Beschilderung oder Möblierung entlang der Gebäudekante genehmigt werden. Ziel muss vielmehr sein die Gehwege von derartigen Hindernissen freizuhalten. 7.2 Taktile Leitlinien Um für Blinde und Sehbehinderte langfristig eine durchgängige innere Leitlinie zu entwickeln, sollen primär die Gebäudekanten als Leitlinie genutzt werden. Lücken zwischen den Gebäuden werden durch im Boden gekennzeichnet randliche Leitlinien geschlossen Leitlinien Gemäß DIN (5.9.5.) können Strukturunterschiede zwischen groben und glatten Oberflächen durch den Einsatz ungefaster, großflächiger, engfugig verlegter Platten und Pflastersteinen mit auffälligen Fugen verwendet werden. Fugenbreite: 10 mm bis 15 mm Fugentiefe: 3 mm bis 5 mm

27 Starnberger Standard zur barrierefreien Gestaltung von Frei- und Verkehrsanlagen 27 Leitstreifen in Basalt Quelle. Planung Terrabiota Landschaftsarchitekten, Stadtplaner GmbH 2015

28 Starnberger Standard zur barrierefreien Gestaltung von Frei- und Verkehrsanlagen 28 Leitstreifen in Basalt Quelle. Planung Terrabiota Landschaftsarchitekten, Stadtplaner GmbH 2015 Einbau der Leitlinie leicht erhaben, zur besseren taktilen Erkennbarkeit

29 Starnberger Standard zur barrierefreien Gestaltung von Frei- und Verkehrsanlagen Innere Leitlinie Innere Leitlinie in Basalt Quelle. Planung Terrabiota Landschaftsarchitekten, Stadtplaner GmbH 2015

30 Starnberger Standard zur barrierefreien Gestaltung von Frei- und Verkehrsanlagen 30 Innere Leitlinie in Basalt Quelle. Planung Terrabiota Landschaftsarchitekten, Stadtplaner GmbH 2015

31 Starnberger Standard zur barrierefreien Gestaltung von Frei- und Verkehrsanlagen Farblich markierte Leitstreifen - Bojenprinzip Kontrastreiche Gestaltung des Belages als Leitlinie Bojen auch in Kombination mit Leitstreifen möglich:

32 Starnberger Standard zur barrierefreien Gestaltung von Frei- und Verkehrsanlagen 32 8 Treppen und Geländer Aufmerksamkeitsfelder vor Treppen nach DIN Markierung aller Stufen auf der gesamten Trittbreite durch einen 50 mm bis 80 mm breiten kontrastierenden Streifen Aufmerksamkeitsfeld vor und nach der Treppe Treppenstufenmarkierungen

33 Starnberger Standard zur barrierefreien Gestaltung von Frei- und Verkehrsanlagen 33 Bsp: Rinn Bi-Color Stufen Beidseitig nutzbarer Handlauf erforderlich Äußere Handläufe müssen in 85 cm Höhe waagrecht über das Ende der Treppe 30 cm hinausragen Handlauf gut umgreifbar, griffsicher, rund oder oval mit einem Durchmesser von 30 bis 45 mm, nicht unterbrochen Wandhandläufe sind gem. DIN 18024/25 eindeutig festgelegt und vorgeschrieben Handläufe im öffentlichen Verkehrs- und Freiraum sind so zu gestalten, dass sie nicht in die nutzbare Gehwegebreite ragen.

34 Starnberger Standard zur barrierefreien Gestaltung von Frei- und Verkehrsanlagen 34 9 Bushaltestellen Haltestelle am Bordstein mit Einstiegsfeld Vgl. DIN Bushaltestelle Leutstettner Straße - Einstiegsfeld Bewegungsflächen 1,50 x 1,50 Einstiegsfeld wünschenswert Fahrgastunterstand es muss möglich sein auf den Gehweg zu kommen z.b. Bordsteinabsenkung in der näheren Umgebung wenn möglich und gestalterisch vertretbar, Verwendung eines Kassler Sonderbord oder Übergangsstein Fa. Topbus A 18 mit Übergangsstein auf A 2

35 Starnberger Standard zur barrierefreien Gestaltung von Frei- und Verkehrsanlagen 35 Querschnitt der Bushaltestelle Kasseler Sonderbord Die breite und rautenförmig genoppte Trittfläche erhöht die Trittsicherheit und bietet eine optimale Abgrenzung zur Fahrbahn. Die Anlauffläche des Profilsteins ist dem Reifenquerschnitt ähnlich und besonders glatt. Optimale Abstandsverhältnisse zwischen Fahrzeug und Haltestelle werden dadurch sichergestellt. Prinzipschnitt Kassler Sonderbord Bushaltestelle Leutstettner Straße - Sonderbord

36 Starnberger Standard zur barrierefreien Gestaltung von Frei- und Verkehrsanlagen 36 Bushaltestelle am Georgenbachweg Quelle: T 17 Landschaftsarchitekten 2014 Bushaltestelle am Georgenbachweg - Einstiegsfeld Quelle: T 17 Landschaftsarchitekten 2014

37 Starnberger Standard zur barrierefreien Gestaltung von Frei- und Verkehrsanlagen Barrierefreiheit im Planungsprozess und Bauablauf Projektablauf Barrierefreiheit Vergabe der Planung Einhaltung des Standard zur Barrierefreiheit als Vertragsgrundlage im Honorarvertrages LPH 1 Grundlagenermittlung Klären der Bedürfnisse der Betroffenen z. B. im Inklusionsbeirat LPH 2 Vorplanung Abstimmung LPH 3 Entwurf Endabstimmung, Abstimmungstermin mit der Behindertenbeauftragten LPH 5 Ausführungsplanung Bemusterung, ggf. Begehung LPH 6-8 Vergabe, Objektüberwachung Einweisung der Bauleitung in den Standard Kontrolle der Ausführung Kompromisslose Nachbesserung evtl. Mängel Abstimmung der Planung: Inklusionsbeirat der Stadt Starnberg Die Planung wird mit dem Inklusionsbeirat abgestimmt. Behinderten Beauftragte des Landkreises Starnberg Frau Petra Veronika Seidl Leutstettener Straße Starnberg Tel: 08151/ p.seidl@caritas-starnberg.de Die Planung muss wird hinsichtlich der Barrierefreiheit bei einem Besprechungstermin mit der Behindertenbeauftragten des Landkreises abgestimmt werden. Durch die Freigabe des Protokolls der Besprechung gilt die Planung als abgestimmt Bei komplexeren Planungen wird zusätzlich die Beratungsstelle Barrierefreiheit der Bayerischen Architektenkammer und der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund e.v. (BBSB) hinzugezogen.

38 Starnberger Standard zur barrierefreien Gestaltung von Frei- und Verkehrsanlagen 38 Bayerische Architektenkammer Beratungsstelle Barrierefreiheit Uwe Gutjahr 089/ / Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund e.v. Landesgeschäftsstelle Arnulfstraße München Telefon: 089/ Fax: 089 / Internet: info@bbsb.org Melanie Egerer Telefon: 089/ Melanie.Egerer@bbsb.org

39 Starnberger Standard zur barrierefreien Gestaltung von Frei- und Verkehrsanlagen Hinweise auf Normen DIN-Normen DIN Barrierefreies Bauen Planungsgrundlagen Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude: DIN Barrierefreies Bauen Planungsgrundlagen Teil 2: Wohnungen: DIN Barrierefreies Bauen Planungsgrundlagen Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum: DIN-Normen zu speziellen Behinderungen DIN 18041: Hörsamkeit in kleinen und mittelgroßen Räume DIN 32975: Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung DIN 32984: Bodenindikatoren im öffentlichen Raum Sonstige Normen RASt 06: Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen H BVA: Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen 12 Literatur STADT BAMBERG BAUREFERAT 2014: Bodenindikatoren im öffentlichen Raum Leitfaden zur praktischen Anwendung der DIN MÜHR WENDELING 2015: Handbuch Im Detail Taktiles Leitsystem im Verkehrsraum

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