Fördermittel. Heft 7. Planen, Bauen, Wohnen Jenaer Energieratgeber. Bundesprogramme Programme des Freistaats Thüringen. Quelle:
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- Jacob Fiedler
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1 Planen, Bauen, Wohnen Jenaer Energieratgeber Fördermittel Bundesprogramme Programme des Freistaats Thüringen Heft 7 Quelle:
2 Einführung Für Bauvorhaben in Thüringen mögliche Fördermittel: Programme des Bundes wie z.b. das Marktanreizprogramm des BMU oder Mittel für die Vor-Ort-Beratung eines Energieberaters der BAFA oder Förderprogramme der KfW-Förderbank für den privaten Wohnungsbau. Förderprogramme des Freistaats Thüringen, die überwiegend über die Thüringer Aufbaubank bereitgestellt werden wie z.b. das Thüringer Familienbaudarlehen, das Thüringer Wohneigentumsprogramm (WEP), das Thüringer Modernisierungsdarlehen, das Thüringer Modernisierungsdarlehen - Öko-Plus (Einzelmaßnahmen), das Thüringer Modernisierungsdarlehen - Sanierung zum Effizienzhaus, das Thüringer Darlehen zur Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen. Hinweise zur Antragstellung 1. Fördermittel müssen in der Regel vor Beginn der Maßnahme beantragt werden. 2. Meist gilt sogar: kein Beginn der Maßnahme vor Erhalt des Förderbescheides. 3. Grundsätzlich sollte vorab die Antragsberechtigung geprüft werden. 4. Es gibt häufig die Möglichkeit, verschiedene Förderprogramme zu kumulieren. 5 Auch die Zinskonditionen bei Darlehen sollten immer möglichst aktuell vor Antragstellung geprüft werden. 6. Die Schlussrechnung muss rechtzeitig vor Ablauf der Frist bei der Förderstelle eingereicht werden. 7. Es gibt bei allen genannten Programmen keinen Rechtsanspruch auf Fördermittel. 8. Eine Fördermittel-Institution kann nur über die eigenen Fördermittel verbindlich Auskunft erteilen. 9. Gerade bei einer Modernisierung oder Sanierung ist eine fachliche Beratung und Begleitung notwendig. 10. Es gibt verschiedene Fördermittelrechner im Internet, die man nutzen sollte (z.b. Das Team Wohnungsbauförderung der Stadtverwaltung Jena informiert zu allen Förderprogrammen, berät zu den Landesprogrammen und prüft hierfür vorab die Antragberechtigung. Kontakt: Informationsquellen im Internet (Adressen siehe Rückseite). Kurzinhalte der Förderprogramme Die Inhalte und Bedingungen der Förderprogramme ändern sich häufig. Deshalb werden im Folgenden keine Konditionen und Beträge aufgezeigt.
3 Bundesweite Programme Vor-Ort-Energie-Beratung Beratung durch Energieberater über Fragen der Energieeinsparung in bereits bestehenden Gebäuden für Besitzer von Wohngebäuden; gültig bis Voraussetzungen: Das Gebäude muss aktuell zu mind. 50 % Wohnzwecken dienen bzw. ursprünglich als Wohngebäude geplant und der Bauantrag muss vor dem gestellt worden sein. Inhalte: Baulicher Wärmeschutz, Heizungsanlagentechnik, inkl. Warmwasserbereitung und Möglichkeiten der Nutzung erneuerbarer Energien, Vorschläge zu verhaltensbezogenen Maßnahmen. Vorgehen des Energieberaters: Ermittlung des Istzustands Vor-Ort ggf. unter Einbeziehung thermografischer Untersuchungen oder Luftdichtheitsprüfungen (Blower-Door-Test), Vorschlag eines Maßnahmenpakets zur energetischen Optimierung unter Einbezug der ökonomischen und ökologischen Vorteile, Vorschläge zu möglichen Fördermitteln, Erstellung eines Beratungsberichts mit mündlichen Erläuterungen des Inhalts vor dem Beratungsempfänger. Voraussetzung: Quelle: Stadt Jena Gefördert werden nur neutrale Beratungen zugelassener Fachleute, die der Förderstelle ihre Qualifikation nachgewiesen haben. Liste der Berater im Internet. (Adressen siehe Rückseite). Energieberatung der Verbraucherzentralen Inhalte: Baulicher Wärmeschutz, Haustechnik, Regenerative Energien, Nutzerverhalten, Stromsparen, Wechsel des Stromanbieters, Fördermöglichkeiten, Umsetzung von Maßnahmen in Eigenleistung. Informationen und Terminanfragen: bei der jeweils zuständigen Verbraucherzentrale (Adressen Rückseite).
4 Marktanreizprogramm Ziele des Programms: Stärkung des Absatzes von Technologien mit erneuerbaren Energien im Markt, Steigerung des Anteils zur Erzeugung von Wärme auf 14 % bis Inhalte: Ersatz oder Umbau bestehender Heizanlagen/Kessel durch Anlagen/Kessel für den Einsatz erneuerbarer Energien. Gefördert werden Solarkollektoranlagen (zur Heizungsunterstützung), Pelletöfen mit Wassertasche, Pelletkessel, effiziente Wärmepumpen. Das Marktanreizprogramm unterscheidet je nach Programmteil zwischen der Basisförderung, der Bonusförderung, der Innovationsförderung. Informationen zum Programm: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Postfach 51 60, Eschborn Telefon: / Exkurs: In Thüringen werden bis Ende 2011 ölbetriebene Mini-Blockheizkraftwerke (BHKW) gefördert. Der Zuschuss für die Anschaffung einer Anlage mit einer elektrischen Leistung bis zu 30 kw kann jeweils bis zu betragen. Die Förderung wird gemeinsam von den Regionalverbänden des Mineralölhandels, dem Institut für Wirtschaftliche Ölheizung IWO und den BHKW-Herstellern getragen. Die Antragstellung erfolgt über den örtlichen Heizöllieferanten. Weitere Informationen im Internet (Adressen siehe Rückseite). KfW Programme Informationen zu allen Fördermittel-Programmen der KfW-Bankengruppe finden Sie im Internet (Adressen siehe Rückseite). Adresse: KfW-Bankengruppe Palmengartenstr Frankfurt am Main Telefon: / infocenter@kfw.de Beantragung der Mittel: Über die Hausbank! Erneuerbare Energien - Standard (Programm-Nr. 270) Langfristige Finanzierung von Investitionen an bereits bestehenden Wohngebäuden zur Nutzung erneuerbarer Energien wie - Strom aus Sonnenenergie, - Strom und Wärme aus Biomasse, Erdwärme (Geothermie), - Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien, erzeugt in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK), - Anlagen zur Wärmeerzeugung, die die Anforderungen des Programmteils Premium nicht erfüllen (Größe, Qualität). Form: Darlehen.
5 Erneuerbare Energien - Premium (Programm-Nr. 271, 281) Förderung von Investitionen in große Anlagen, die Wärme aus Erneuerbaren Energien erzeugen. Form: Darlehen und im Einzelfall Tilgungszuschüsse. Energieeffizient Bauen (Programm-Nr. 153) Förderung des Kaufs oder der Errichtung eines KfW-Energieeffizienzhauses. Entscheidend ist der Energieeffizienzgrad, der durch die KfW definiert und vorgegeben wird (z.b. KfW-Effizienzhaus 70 bis zum Passivhaus). Inhalte: Errichtung, Herstellung oder der Ersterwerb von Wohngebäuden, Erweiterung eines bestehenden Gebäudes durch abgeschlossene Wohneinheiten, Umbau bisher nicht zum Wohnen genutzter Gebäude für Wohnzwecke. Form: Darlehen und bei höheren Effizienzgraden mit unterschiedlichem Tilgungszuschuss. Energieeffizient Sanieren (Programm-Nr. 151, 152, 430, 431) Förderung der energetischen Sanierung des eigenen Altbaus zur Reduzierung des Energieverbrauchs. Entscheidend für die Förderhöhe ist auch hier der Energieeffizienzgrad, der durch die KfW definiert und vorgegeben wird (z.b. KfW-Effizienzhaus 115 bis zum KfW-Effizienzhaus 55). Form: Darlehen oder Zuschuss. Voraussetzung: Das Vorhaben muss vorab von einem Energie-Sachverständigen bestätigt werden, z.b. zugelassen von der BAFA oder dem Verbraucherzentrale Bundesverband e.v. (vzbv). Nr. 151: Darlehen oder Nr. 430: Zuschuss Erwerb eines zum KfW-Energieeffizienzhaus sanierten Gebäudes, Sanierung des eigenen alten Gebäudes zu einem KfW-Energieeffizienzhaus (erster Bauantrag vor dem ). Nr. 152: Darlehen Förderung einzelner Sanierungsmaßnahmen zum Erreichen des KfW-Effizienzhaus-Standards wie - Dämmung, - Heizungserneuerung, - Fensteraustausch, - Lüftungseinbau, - Kauf energetisch sanierten Wohnraums Haus, Eigentumswohnung).
6 Nr. 431 Zuschuss: Professionelle Baubegleitung durch Sachverständige während der Sanierungsphase z. B. für Leistungen zur Detailplanung, Unterstützung bei der - Ausschreibung, - Angebotsauswertung, - Bauausführung, - Abnahme, - Bewertung der Sanierung. Form: Nur in Kombination mit einem der KfW-Programme 151, 152 oder 430. Wohnraum modernisieren (Programm-Nr.141) Ziele: Form: die Erweiterung durch Aufstockung oder Anbau, die Modernisierung und Instandsetzung Ihrer Wohnung bzw. Ihres Wohngebäudes, die Barrierereduzierung (z.b. Nachrüsten von Aufzügen), die Verbesserung von Außenanlagen bei Mehrfamilienhäusern, die Verbesserung der Energieeffizienz, die Erneuerung von Zentralheizungsanlagen, der Kauf eines neu sanierten Wohngebäudes oder Eigentumswohnung. Darlehen. Wohneigentums-Programme (Programm-Nr.124,134) Nr. 124: Kauf oder Bau eines Hauses oder einer Eigentumswohnung vom Grundstückserwerb über die Bau- und Baunebenkosten oder Kaufpreis inkl. Nebenkosten bis hin zu den Kosten für Instandsetzung, Umbau und Modernisierung. Form: Darlehen. Nr. 134: Erwerb von Anteilen in einer Wohnungsbaugenossenschaft. Form: Darlehen. Altersgerecht Umbauen (155, 455) Nr. 155 Darlehen Nr. 455 Zuschuss: Ziele: Erwerb frisch umgebauter Wohngebäude, Umrüstungen zur Reduzierung der Barrieren zur und in der Wohnung wie z.b. - Wege zu Gebäuden, Stellplätze, Treppen, Rampen, - Flure, Bewegungsflächen, Anpassung der Raumgeometrie, - Sanitärobjekte, Sicherheitssysteme, - Bedienelemente. Die verschiedenen Förderbausteine des Programms können beliebig kombiniert werden. Auch Mieter können die Fördermittel in Anspruch nehmen.
7 Programme des Freistaats Thüringen Ausreichung zinsgünstiger Darlehen - zur Schaffung von Wohneigentum bzw. - zur Modernisierung vorhandenen eigenen Wohnraums. Voraussetzung: Einhaltung festgelegter Einkommmensgrenzen. Beratung und Antragstellung: Team Wohnungsbauförderung bei der Stadtverwaltung Jena Telefon: / FD Stadtentwicklung wbf@jena.de Am Anger Jena Weitere Informationen im Internet (Adressen siehe Rückseite). Thüringer Aufbaubank Telefon: / Bereich Wohnungsbauförderung wobau_info@aufbaubank.de Gorkistr Erfurt Thüringer Familienbaudarlehen Schaffung preiswerten Eigentums wie z.b. durch - Neubau oder Ersterwerb einer Eigentumswohnung oder eines Eigenheims innerhalb von 2 Jahren nach Fertigstellung, - Bestandserwerb eines vorhandenen Eigenheims oder - Ausbau bzw. die Erweiterung eines bestehenden Eigenheims. Form: zinsgünstiges Darlehen für Familien. Thüringer Wohneigentumsprogramm (WEP) Schaffung von selbst genutztem Wohneigentum in der Stadt durch - Neubau, Ersterwerb oder Bestandserwerb eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung, - Ausbau, Umbau, Erweiterung des selbst genutzten Wohneigentums, - Neubau nach Abbruch eines selbst genutzten Wohneigentums, - Erneuerung eines unbewohnbar gewordenen Gebäudes ohne Abbruch. Form: zinsgünstiges Darlehen. Sollte das Eigentum über einen bestimmten Zeitraum nicht selbst genutzt werden, unterliegt es einer Mietpreis- und Belegungsbindung. Thüringer Modernisierungsdarlehen Form: Darlehen mit je nach Art der Modernisierung unterschiedlichen Zinssätzen. 1. Thüringer Modernisierungsdarlehen Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an selbstgenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen.
8 2. Thüringer Modernisierungsdarlehen Öko-Plus Förderung von energetisch bedingten Einzelmaßnahmen. 3. Thüringer Modernisierungsdarlehen Sanierung zum Effizienzhaus Sanierung eigengenutzten Wohnraums zum KfW-Effizienzhaus. Die KfW-Effizienzhäuser müssen bestimmten Energie-Standards in Verbindung mit der EnergieEinsparVerordnung (EnEV 2009) entsprechen. Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen Erhöhung des Gebrauchswerts von Wohnungen und Einsparung von Heizenergie durch z.b. bauliche Maßnahmen oder Maßnahmen zur Heizenergieeinsparung oder Maßnahmen zur modernisierungsbedingten Instandsetzung. Als weiteres Ziel soll über eine sozial adäquate Miete ein bestimmter Mieterkreis erreicht werden. Die so geförderten Wohnungen unterliegen deshalb auch einer Belegungsbindung. Weitere Informationen erhältlich beim Thüringer Landesverwaltungsamt Telefon: / Weimarplatz 4 poststelle@tlvwa.thueringen.de Weimar Weitere Informationen im Internet für Bauvorhaben in Thüringen mögliche Fördermittel Bauen und Wohnen Wohnungsbauförderung Liste der Energieberater Lokale Agenda Projekte Verbraucherzentralen Marktanreizprogramm KfW-Programme Thüringer Aufbaubank Impressum Rückfragen und Beratungen: Stadtverwaltung Jena Telefon: / FD Stadtentwicklung Team Wohnungsbauförderung Fax: / Am Anger Jena wbf@jena.de Herausgeber: Stadt Jena Redaktion: Wohnungsbauförderung Stand: Juli 2011
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