Dynamisierungsfaktoren nach 181 Abs. 4 SGB VI und Entwicklung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung
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- Franka Hafner
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1 ARBEITSGEMEINSCHAFT BERUFSSTÄNDISCHER VERSORGUNGSEINRICHTUNGEN e.v. GESCHÄFTSFÜHRUNG An unsere Mitgliedseinrichtungen Postfach Köln Telefon (02 21) Telefax (02 21) info@abv.de Internet Dynamisierungsfaktoren nach 181 Abs. 4 SGB VI und Entwicklung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung Sehr geehrte Damen und Herren, die Deutsche Rentenversicherung Bund hat die in der Anlage beigefügten Dynamisierungsfaktoren für das Jahr 2007 bekannt gegeben. Wir weisen daraufhin, dass der entsprechende Bundestagsbeschluss, von dem im Schreiben der Deutschen Rentenversicherung Bund die Rede ist, nicht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Bundesrates steht, wie dies in ersten Meldungen des Haufe-Verlags vom geheißen hatte (siehe Schnellbrief-Nr.: 477 vom ). Die Deutsche Rentenversicherung Bund bestätigte, dass die entsprechende Rechtslage durch die Föderalismus-Reform geändert worden sei. Das Bundeskabinett hat zu dem am den Entwurf einer Formulierungshilfe für ein Gesetz zur Festsetzung der Beitragssätze beschlossen. Demnach steigt der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung im Jahre 2007 auf 19,9 %, ungeachtet der Tatsache, dass die aktuelle Finanzlage der Rentenkassen ein Wiederauffüllen der gesetzlich vorgeschriebenen Nachhaltigkeitsrücklage auf mindestens 20 % einer Monatsausgabe mit einem Beitragssatz von 19,7 % im nächsten Jahr erlauben würde. Allerdings würde nach bisheriger Vorausschätzung dann im Jahre 2008 ein Beitragssatz von 20,1 % nötig werden, was mit der überproportionalen Beitragsanhebung 2007 verhindert werden soll. Hierzu bedarf es allerdings einer eigenen Gesetzesinitiative, da der sonst übliche Weg über eine Rechtsverordnung nur die Anhebung auf 19,7 % erlaubt. Der Bundesrat muss nicht zustimmen.
2 ABV 2 Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz) geht davon aus, dass mit der darin beschlossenen Altersgrenzenanhebung auf 67 Jahre bis zum Jahre 2029 der Beitragssatz bis zum Jahr 2030 unter 22 % gehalten werden kann. Diese Grenze ist gesetzlich festgelegt. Durch die Rente mit 67 soll der Beitragssatz bis zum Jahr 2030 nur auf 21,9 % steigen. Freundliche Grüße Michael Jung Stefan Strunk
3 Anlage zum Rundschreiben vom , Az.: 0341/ / Aktenzeichen: 0341/ Geschäftsbereich Rechts- und Fachfragen Deutsche Rentenversicherung Bund Berlin Bundesministerium für Arbeit und Soziales Herrn Christian Wirth Rochusstraße Bonn Hallesche Straße 1, Berlin Postanschrift: Berlin Telefon Telefax Servicetelefon drv@drv-bund.de Ansprechpartner: Kay Elsner/Le Telefon Telefax kay.elsner@drv-bund.de Datum: Dynamisierungsfaktoren nach 181 Abs. 4 SGB VI für die Durchführung der Nachversicherung im Jahre 2007 Unser Schreiben vom 23. Dezember 1992, Az.: (2.1.2) Sehr geehrter Herr Wirth, als Anlage erhalten Sie eine Tabelle mit den Dynamisierungsfaktoren für die Durchführung der Nachversicherung im Jahre Die Faktoren stehen noch unter dem Vorbehalt, dass sich bis zur Beendigung des Gesetzgebungsverfahrens zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes keine Änderungen mehr ergeben. Wir bitten Sie, diese Tabelle in Absprache mit dem Bundesministerium des Innern den Dienstherren zur Kenntnis zu geben. Mit freundlichen Grüßen gez. Ulrich Grintsch Anlage Seite 1 von 2 B unbesetzt -
4 Anlage Dynamisierungsfaktoren nach 181 Abs. 4 SGB VI bei Zahlung im Jahr 2007 (das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2007 beträgt EUR*) nachzuversicherndes Jahr Faktor 1945/ , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,8665 nachzuversicherndes Jahr , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,0000 * Für die Berechnung der Dynamisierungsfaktoren bis wurde der entsprechende DM-Betrag i.h.v ,52 DM zugrunde gelegt.
5 Aktenzeichen: 0341/ / Geschäftsbereich Rechts- und Fachfragen Deutsche Rentenversicherung Bund Berlin An die Träger der Deutschen Rentenversicherung Hallesche Straße 1, Berlin Postanschrift: Berlin Telefon Telefax Ansprechpartner: Kay Elsner/Le Telefon Telefax Datum: Dynamisierungsfaktoren nach 181 Abs. 4 SGB VI für die Durchführung der Nachversicherung und nach 165 Abs. 1 Satz 4 SGB VI für die Ermittlung der Beitragsbemessungsgrundlage bei einkommensgerechter Beitragszahlung Selbständiger im Jahre 2007 Sehr geehrte Damen und Herren, als Anlage erhalten Sie eine Ablichtung unseres heutigen Schreibens an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Kenntnis. Die in der Tabelle enthaltenen Dynamisierungsfaktoren sind soweit erforderlich ebenfalls bei der Berechnung des beitragspflichtigen Arbeitseinkommens selbständig Tätiger im Jahre 2007 zu berücksichtigen. Hierbei tritt an die Stelle des nachzuversichernden Jahres das Veranlagungsjahr des Einkommensteuerbescheides. Wir weisen darauf hin, dass die Bundesregierung die Rechengrößen der Sozialversicherung für das Jahr 2007 nicht wie bisher üblich durch Rechtsverordnung bestimmt, sondern die Rechengrößen ausnahmsweise gesetzlich festgelegt werden sollen. Hierzu wurde der Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsrentengesetzes (vgl. BT-Drs. 16/1936) im Rahmen der Beratungen des Ausschusses für Arbeit und Soziales um einen Artikel 12 Gesetz über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2007 ergänzt. Seite 1 von 1 R
6 Der Deutsche Bundestag hat den o. g. Gesetzentwurf bereits am in 2. und 3. Lesung behandelt und in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales angenommen. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Grintsch Anlage Seite 2 von 2
1. Beim Bezug von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu berücksichtigende Zugangsfaktoren
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