BKWP Wiedemann & Partner mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "BKWP Wiedemann & Partner mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft"

Transkript

1 BKWP Wiedemann & Partner mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BKWP Wiedemann & Partner mbb WPG, Renatastr. 73, München Telefon: Internet: +49 / (0) 89/ info@bkwp.de München, Rundschreiben 2014/3 Informationen zum Marktintegrationsmodell Sehr geehrte Damen und Herren, das Marktintegrationsmodell (MiM) wurde durch die PV-Novelle im EEG 2012 II eingeführt und für Anlagen im Gültigkeitsbereich des EEG 2014 wieder abgeschafft. Somit gilt es nach 33 Abs. 1 EEG 2012 II für Photovoltaikanlagen, die auf, an oder in Gebäuden oder Lärmschutzwänden errichtet worden sind, eine installierte Leistung von mehr als 10 kw bis einschließlich 1 MW haben und nach dem in Betrieb genommen worden sind und nicht unter die Übergangsvorschrift des 66 Abs. 18 EEG 2012 II fallen. Ziel der Marktintegration ist es, dass der Anlagenbetreiber mindestens 10 % der Stromerzeugung in einer nicht geförderten Form der Vermarktung selbst verbraucht oder vermarktet. Um einen problemlosen Einstieg in das Modell zu gewährleisten, wird es für die betroffenen Anlagen des EEG 2012 II erstmals 2014 abrechnungsrelevant. Dies möchten wir als Anlass nehmen, um Sie nachfolgend mit Erläuterungen zu Praxisproblemen und Beispielen zur Abrechnung zu unterstützen.

2 1. Betroffene Anlagen Prinzipiell sind alle Anlagen, die auf, an oder in Gebäuden oder Lärmschutzwänden errichtet worden sind mit Inbetriebnahme nach dem und vor dem betroffen. Lediglich Anlagen die nach dem und vor dem in Betrieb genommen wurden und nachweislich vor dem ein schriftliches oder elektronisches Netzanschlußbegehren gestellt haben unter Angabe des genauen Standorts und der zu installierenden Leistung gelten nach dem EEG 2012 II als Bestandschutzanlagen und sind nach 66 Abs. 18 S. 2 EEG 2012 II ausdrücklich ausgeschlossen kw Grenze und Anlagenzubau Das Marktintegrationsmodell und insbesondere seine Grenzen zwischen 10 kw und 1 MW installierter Leistung gilt für PV-Installationen im Sinne der Anlagenzusammenfassung des 19 Abs. 1 S. 1 EEG 2012 II. Hierbei ist 19 Abs. 1 S. 1 EEG 2012 II hinsichtlich der Prüfung der Anwendbarkeit des Marktintegrationsmodells und der Ermittlung der Vergütung getrennt zu beurteilen. Für die Prüfung der Anlagenzusammenfassung im Zusammenhang mit dem Marktintegrationsmodell sind Bestandsanlagen außer Acht zu lassen ( 66 Abs. 19 EEG 2012 II). Die Leistungsgrenze von mehr als 10 kw wird daher erst erreicht, wenn durch Zubau zu einer bestehenden PV-Installation die Summe der Leistung sämtlicher dem EEG 2012 II unterfallenden Anlagen 10 kw überschreitet (vgl. auch Hinweis 2012/30 der Clearingstelle). Hierzu zwei Fälle aus der Praxis: Beispiel 1: Anlage IBN Leistung Leistung MiM Leistung Vergütung Gesetz MiM Anlage EEG 2009 nein Anlage EEG 2012 I nein Anlage EEG 2012 II, kein Bestandschutz nein Anlage EEG 2012 II, Bestandschutz nein Anlage EEG 2012 II nein 2

3 Anlage 1 und 2 fallen nicht unter das Marktintegrationsmodell (MiM), da sie vor dem in Betrieb genommen wurden. Bei Anlage 4 handelt es sich um eine Bestandschutzanlage, bei der ein Netzanschlußbegehren vor dem gestellt wurde und ist daher gem. 66 Abs. 19 EEG 2012 II nicht im Rahmen der Zusammenfassung zur Prüfung des Marktintegrationsmodells heranzuziehen. Anlage 3 hat im Rahmen der Zusammenfassung für das Marktintegrationsmodell lediglich 3 kw und erreicht die 10 kw-schwelle des 33 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2012 II nicht. Anlage 5 ist im Rahmen der Zusammenfassung für das Marktintegrationsmodell mit Anlage 3 zu kombinieren, hat aber in Summe lediglich 9 kw. Die 10 kw-schwelle des 33 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2012 II ist somit nicht überschritten. Bitte beachten Sie, dass die Leistung der Gesamtinstallation bei Anlage 5 im Rahmen der Berechnung der Vergütung dennoch 32 kw beträgt. Das Marktintegrationsmodell ist somit für keine der Anlagen einschlägig. Beispiel 2: Anlage IBN Leistung Leistung MiM Leistung Vergütung Gesetz MiM Anlage EEG 2009 nein Anlage EEG 2012 I nein Anlage EEG 2012 I, Bestandschutz nein Anlage EEG 2012 II, kein Bestandschutz ja Anlage EEG 2012 II ja Beispiel 2 ist analog zu Beispiel 1 mit dem Unterschied aufgebaut, dass nun Anlage 3 als Bestandschutzanlage behandelt wird. Anlage 4 fällt wegen der eigenen Größe von 15 kw bereits unter das Marktintegrationsmodell, bei der Prüfung der Zusammenfassung für das Marktintegrationsmodell wären aber Anlage 1 bis 3 nicht zu berücksichtigen. Anlage 5 ist im Rahmen der Zusammenfassung für das Marktintegrationsmodell nur mit Anlage 4 zu kombinieren, hat in Summe also 21 kw. Die 10 kw-schwelle des 33 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2012 II ist somit überschritten. Das Marktintegrationsmodell ist somit für die Anlagen 4 und 5 anzuwenden. 3

4 3. Messkonzepte Nach 33 Abs. 4 EEG 2012 II dürfen nur Anlagen über eine gemeinsame Messung abgerechnet werden, die alle dem Marktintegrationsmodell unterliegen. Bei Verstößen wird der Strom der gesamten PV-Installation lediglich mit dem Jahresmittelwert des Marktwertes für Strom aus Solarer Strahlung MWSolar(a) vergütet. Bitte beachten Sie, dass diese Regelung auf sämtliche Anlagen, also auch Altanlagen angewendet wird (vgl. 66 Abs. 18 und Abs. 18a EEG 2012 II). Würde nun obiges Beispiel 1 um eine weitere Anlage 6 erweitert (IBN , 5 kwp installierte Leistung), würde für die Anlage 6 und die Anlage 5 das Marktintegrationsmodell gelten (Leistung der Gesamtinstallation somit 11 kw). Eine gemeinsame Messung von Anlage 5 und 6 wäre somit möglich, da beide Anlagen aufgrund der Zusammenfassung dem Marktintegrationsmodell unterliegen. Anlage 3 fällt zwar prinzipiell unter das Marktintegrationsmodell, ist aber außerhalb des Zusammenfassungszeitraumes von 12 Monaten zu Anlage 6. Bei Zubau von Anlage 6 (IBN , 5 kwp installierte Leistung) in Beispiel 2 wäre eine gemeinsame Messung von Anlage 4 bis 6 möglich, da für alle dieser Anlagen das Marktintegrationsmodell Anwendung findet. An dieser Stelle soll nicht vertiefend auf die Probleme von Messkonzepten im Rahmen des Marktintegrationsmodells eingegangen werden, daher verweisen wir auf den Hinweis 2013/19 der Clearingstelle. 4. Abrechnung Im Sinne des Marktintegrationsmodells werden Strommengen einer geförderten Form, die über 90 % der Stromerzeugung hinausgehen nur reduziert vergütet oder nicht gefördert, soweit sie in das Netz eines Netzbetreibers eingespeist werden. Gefördert im Sinne der Marktintegration gelten Strommengen, die festvergütet ( 16 EEG 2012 II) oder mit Marktprämie direktvermarktet ( 33b Nr. 1 EEG 2012 II) oder zur Erlangung des Grünstromprivilegs direktvermarktet werden ( 33b Nr. 2 EEG 2012 II). Die Ermittlung der genauen Höhe der förderfähigen Strommenge erfolgt nachträglich im Rahmen der Jahresabrechnung, erstmals im Abrechnungsjahr

5 Die Vergütung für die über die förderfähige Menge hinausgehende Strommenge reduziert sich für Anlagen ohne registrierende Lastgangmessung auf den Jahresmittelwert des Marktwerts MW Solar(a) bzw. für Anlagen mit registrierender Lastgangmessung auf den tatsächlichen Monatsmittelwert des Marktwerts MWSolar. Sind die Werte MW Solar(a) bzw. MW Solar kleiner Null, werden sie mit dem Wert Null festgelegt. Zur Vollständigkeit verweisen wir für die Abschlagszahlungen auf den Hinweis 2013/01 der Clearingstelle vom Beispiel 3: Die Abrechnungssystematik für nicht Lastgang gemessene Anlagen soll nun an Anlage 6 aus Beispiel 1 für die Jahresabrechnung 2014 erläutert werden: Abrechnungszeitraum: bis VORBEMERKUNGEN: 1. Anlagenzusammenfassung für Vergütungsberechnung: Durch Zusammenfassung zu berücksichtigende Leistung: 6,00 kw Zusammenfassung mit folgenden Anlagen: Anlage 1 (3,00 kw) => NICHT zu berücksichtigen (außerhalb 12 Monate) Anlage 2 (5,00 kw) => NICHT zu berücksichtigen (außerhalb 12 Monate) Anlage 3 (3,00 kw) => NICHT zu berücksichtigen (außerhalb 12 Monate) Anlage 4 (15,00 kw) => NICHT zu berücksichtigen (außerhalb 12 Monate) Anlage 5 (6,00 kw) 2. Marktintegrationsmodell (MiM): MiM wird ANGEWENDET Durch Zusammenfassung im MiM zu berücksichtigende Leistung: 11,00 kw Zusammenfassung mit folgenden Anlagen: Anlage 5 (6,00 kw) Anlage 6 (5,00 kw) BEACHTE: Getrennte Messung im MiM (Ausstrahlungswirkung der Sanktionen!) Max. förderfähige Menge nach MiM (90 % der Gesamterzeugung): kwh nach EEG geförderte Mengen: kwh Mengen nach MiM zu vergüten: 500 kwh 5

6 Aufteilung der Mengen für Vergütung (gem. Anteil an geförderter Menge): Einspeisung nach MiM: kwh Ermittlung EINSPEISEVERGÜTUNG für JAHRESMENGE: Grundvergütung: 0-10: kwh x 14,80 Ct/kWh = 532, : 900 kwh x 14,04 Ct/kWh = 126,36 Summe: 659,16 Vergütung aus MiM (Jahresmarktwert, da keine Leistungsmessung): Jan. - Dez.: 500 kwh x 0,00 Ct/kWh = 0,00 (Jahresmarktwert noch nicht bekannt, daher Ansatz 0,00 Ct/kWh) JAHRESSUMME Einspeisevergütung: 783,90 Vergütungskategorien: SgK3220--Aug13 SgK3221--Aug13 SgK332-MIM-aMW Sg-vNNe--SpE kwh 900 kwh 500 kwh kwh 6

7 Beispiel 4: Am Beispiel soll die besondere Komplexität der Abrechnung im Marktintegrationsmodell bei Lastgang gemessenen Anlagen erläutert werden. In unserem Beispiel wurde eine 42 kw Anlage zum in Betrieb genommen und weist im Abrechnungsjahr 2014 folgendes Einspeiseverhalten auf: Einspeisung Selbstverbrauch Direktvermarktung Marktprämie Direktvermarktung Grünstromprivileg Sonst. Direktvermarktung Gesamtproduktion Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Summe Obige Anlage hat einen Vergütungsanspruch von insgesamt 5.760,03. Die Ermittlung des Vergütungsanspruchs stellt sich im Detail wie folgt dar: Abrechnungszeitraum: bis VORBEMERKUNGEN: 1. Anlagenzusammenfassung für Vergütungsberechnung: entfällt 2. Marktintegrationsmodell (MiM): MiM wird ANGEWENDET 7

8 Durch Zusammenfassung im MiM zu berücksichtigende Leistung: 42,00 kw Zusammenfassung mit folgenden Anlagen: aktuelle Anlage (42,00 kw) BEACHTE: Getrennte Messung im MiM (Ausstrahlungswirkung der Sanktionen!) Max. förderfähige Menge nach MiM: kwh nach EEG geförderte Mengen: kwh geförderte Strommenge nicht gefördert Gesamtproduktion Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Summe förderfähige Mengen nach MiM: kwh Mengen nach MiM zu vergüten: kwh förderfähig nicht gefördert Marktpreis Gesamtproduktion Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Summe

9 Aufteilung der Mengen für Vergütung (gem. Anteil an geförderter Menge): Einspeisung nach MiM: kwh Marktprämie nach MiM: kwh Grünstrom nach MiM: kwh Einspeisung Selbstverbrauch Marktprämie Grünstromprivilemarktung Sonst. Direktver- Marktpreis Gesamtproduktion Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Summe Ermittlung EINSPEISEVERGÜTUNG für JAHRESMENGE: Grundvergütung: 0-10: kwh x 18,92 Ct/kWh = 1.434, : kwh x 17,95 Ct/kWh = 4.082, : kwh x 16,01 Ct/kWh = 242,77 Summe: 5.760,03 Vergütung aus MiM (Monatsmarktwert, da Leistungsmessung): November: 100 kwh x 0,00 Ct/kWh = 0,00 Dezember: kwh x 0,00 Ct/kWh = 0,00 (Monatsmarktwert noch nicht bekannt, daher Ansatz 0,00 Ct/kWh) JAHRESSUMME Einspeisevergütung: 5.760,03 9

10 Ermittlung MARKTPRÄMIE für Juni: A. Vergütungsanspruch nach EEG 100% Grundvergütung: 0-10: kwh x 18,92 Ct/kWh = 207, : kwh x 17,95 Ct/kWh = 589, : 219 kwh x 16,01 Ct/kWh = 35,07 Summe: 832,08 B. Ermittlung Marktprämie somit EEG-Anteil 100%: 832,07 verbleibender EEG-Anteil 78,26%: 651,19 verbleibender Direktvermarktungs-Anteil 21,74%: 180,88 Referenzmarktwert (Nicht regelbar): kwh x -2,808 Ct/kWh = -28,08 Marktprämie: 152,80 ************************************************** Ermittlung MARKTPRÄMIE für Juli: A. Vergütungsanspruch nach EEG 100% Grundvergütung: 0-10: 976 kwh x 18,92 Ct/kWh = 184, : kwh x 17,95 Ct/kWh = 525, : 195 kwh x 16,01 Ct/kWh = 31,26 Summe: 741,64 B. Ermittlung Marktprämie somit EEG-Anteil 100%: 741,63 verbleibender EEG-Anteil 75,61%: 560,74 verbleibender Direktvermarktungs-Anteil 24,39%: 180,89 Referenzmarktwert (Nicht regelbar): kwh x -2,861 Ct/kWh = -28,61 Marktprämie: 152,28 ************************************************** 10

11 Ermittlung MARKTPRÄMIE für August: A. Vergütungsanspruch nach EEG 100% Grundvergütung: 0-10: 905 kwh x 18,92 Ct/kWh = 171, : kwh x 17,95 Ct/kWh = 487, : 181 kwh x 16,01 Ct/kWh = 28,97 Summe: 687,36 B. Ermittlung Marktprämie somit EEG-Anteil 100%: 687,37 verbleibender EEG-Anteil 73,68%: 506,48 verbleibender Direktvermarktungs-Anteil 26,32%: 180,89 Referenzmarktwert (Nicht regelbar): kwh x -2,299 Ct/kWh = -22,99 Marktprämie: 157,90 JAHRESSUMME Marktprämie: 462,98 Vergütungskategorien: SgK3220--Jul12 SgK3221--Jul12 SgK3222--Jul12 SgK33a2-----SV SgK332-MIM-mMW SgK332-MIM-mMW SgK33b1-MPMJun SgK33b1-MPMJul SgK33b1-MPMAug SgK33b2-GSP-DV SgK33b3--SO-DV Sg-vNNe--SpE kwh kwh kwh 400 kwh 100 kwh (November) kwh (Dezember) kwh kwh kwh kwh kwh kwh Für weitere Informationen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Bernhard Müller 11

3. Solarteurforum der Sparkasse Heidelberg Neuerungen / Hinweise 2013 für Einspeiseanlagen 4. Juli 2013

3. Solarteurforum der Sparkasse Heidelberg Neuerungen / Hinweise 2013 für Einspeiseanlagen 4. Juli 2013 3. Solarteurforum der Sparkasse Heidelberg Neuerungen / Hinweise 2013 für Einspeiseanlagen 4. Juli 2013 Neuerungen 2013 für Einspeiseanlagen BDEE Klaus Radßuweit Version / Übersicht Meldung an die Bundesnetzagentur

Mehr

VBEW-Hinweis Messkonzepte und Abrechnungshinweise. Erzeugungsanlagen. Ausgabe: 10.2013

VBEW-Hinweis Messkonzepte und Abrechnungshinweise. Erzeugungsanlagen. Ausgabe: 10.2013 VBEW-Hinweis Messkonzepte und Abrechnungshinweise für Erzeugungsanlagen Ausgabe: 10.2013 Herausgegeben vom Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e. V. - VBEW Arbeitsgruppe Messkonzepte

Mehr

Anlagenart/Energieträger. Straße. kwp PLZ. kva Flur. Ort. Flurstückk. EEG und. Betreiber. ferngesteuerte. ist gemäß. EWR Netz GmbH NG_S_193_07 14

Anlagenart/Energieträger. Straße. kwp PLZ. kva Flur. Ort. Flurstückk. EEG und. Betreiber. ferngesteuerte. ist gemäß. EWR Netz GmbH NG_S_193_07 14 Datenblatt Messkonzepte EEG/KWKG G Standort der Anlage Angabe zur Anlage A Betreiber Anlagenart/Energieträger Straße gesamte Modulleistung kwp PLZ Ort gesamte Wechselrichterleistung kva Flur Flurstückk

Mehr

Erläuterung zu Ihrer Gutschrift Ihre Gutschrift kann vom hier gezeigten Muster individuell abweichen. Blatt- 1

Erläuterung zu Ihrer Gutschrift Ihre Gutschrift kann vom hier gezeigten Muster individuell abweichen. Blatt- 1 Blatt- 1 1 Rechnungsanschrift 2 Der Leistungsempfänger ist der Vertragspartner. 3 Ihre Vertragskontonummer. Bitte bei Fragen angeben! 4 Adresse der Erzeugungsanlage (Anlagenstandort). 5 Nummer der vorliegenden

Mehr

2a. Wasserkraft bis 5 MW (Neuanlagen, 40 Abs. 1) Netto-Vergütung

2a. Wasserkraft bis 5 MW (Neuanlagen, 40 Abs. 1) Netto-Vergütung Einspeisevergütung für im Kalenderjahr 2015 neu in Betrieb genommene Eigenerzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG vom 21.07.2014 (EEG 2014) Grundlage: Zum 1. August 2014 ist das novellierte

Mehr

Hinweise zu den Auswahlblättern der Messkonzepte für Erzeugungsanlagen

Hinweise zu den Auswahlblättern der Messkonzepte für Erzeugungsanlagen Hinweise zu den Auswahlblättern der Messkonzepte für Erzeugungsanlagen Vorwort Die Förderung des eingespeisten bzw. erzeugten Stroms nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bzw. dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz

Mehr

Anlage zu Hinweisverfahren 2012_30. Anwendungsbereich Marktintegrationsmodell

Anlage zu Hinweisverfahren 2012_30. Anwendungsbereich Marktintegrationsmodell Anlage zu Hinweisverfahren 2012_30 Anwendungsbereich Marktintegrationsmodell 1. Ist 33 Abs. 1 Satz 1 EEG2012 für PV-Installationen von mehr als 10 Kilowatt nur für den über 10 kw hinausgehenden Leistungsanteil

Mehr

Messkonzepte für. Erzeugungsanlagen. Version 1.0

Messkonzepte für. Erzeugungsanlagen. Version 1.0 Messkonzepte für n Version 1.0 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis...- 1-1 Allgemeines...- 2-2 Messkonzepte für n...- 3-2.1 Messkonzepte für einzelne n...- 4-2.1.1 Volleinspeisung...- 4-2.1.2 Eigenverbrauch

Mehr

Dr. Frank Sensfuß Veranstaltung: Eineinhalb Jahre EEG-Strom an der Börse , Berlin. Fraunhofer ISI Seite 1

Dr. Frank Sensfuß Veranstaltung: Eineinhalb Jahre EEG-Strom an der Börse , Berlin. Fraunhofer ISI Seite 1 Direktvermarktung: Gleitende Marktprämie Dr. Frank Sensfuß Veranstaltung: Eineinhalb Jahre EEG-Strom an der Börse 12.07.2012, Berlin Seite 1 Struktur des Vortrages 1.Ausgangslage 2.Übersicht Vermarktungsmöglichkeiten

Mehr

Hinweise zu den Auswahlblättern der Messkonzepte für Erzeugungsanlagen

Hinweise zu den Auswahlblättern der Messkonzepte für Erzeugungsanlagen Hinweise zu den Auswahlblättern der Messkonzepte für Erzeugungsanlagen Vorwort Die Förderung des eingespeisten bzw. erzeugten Stroms nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bzw. dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz

Mehr

Photovoltaikanlagen mit Selbstverbrauch

Photovoltaikanlagen mit Selbstverbrauch Photovoltaikanlagen mit Selbstverbrauch Neben der Variante der Volleinspeisung des Solarstroms wird seit dem 01.01.2009 auch der Selbstverbrauch des Solarstroms gefördert. Hierbei erhält der Anlagenbetreiber

Mehr

Clearingstelle EEG 18. Fachgespräch Das EEG 2014

Clearingstelle EEG 18. Fachgespräch Das EEG 2014 Das EEG 2014 Klärungsbedarf aus Sicht der Netzbetreiber Assessor jur. Christoph Weißenborn / BDEW Berlin, 23. September 2014 www.bdew.de Eintritt in die verpflichtende Direktvermarktung Verpflichtende

Mehr

PV- PV Vergütungen Novellierung des EEG 1 Manuel Weber

PV- PV Vergütungen Novellierung des EEG 1 Manuel Weber PV-Vergütungen Vergütungen Novellierung des EEG 1 Manuel Weber Gliederung Einführung PV-Anlagen Vergütungsansprüche Eigenverbrauchsvergütung Ersatz von PV-Anlagen Degression Novelle 2010 Novelle 2012 aktuelle

Mehr

Datenblatt Messkonzepte (MK) für Erzeugungsanlagen

Datenblatt Messkonzepte (MK) für Erzeugungsanlagen Der Anschluss von dezentralen Erzeugungsanlagen () eines Anlagenbetreibers an das erfordert teilweise komplexe Schaltungen der Messeinrichtungen (Messkonzepte), um den Vorgaben des Erneuerbare- Energien-Gesetz

Mehr

Neue Business-Modelle Alternative Vermarktung von Solarstrom

Neue Business-Modelle Alternative Vermarktung von Solarstrom Neue Business-Modelle Alternative Vermarktung von Solarstrom November 2014 Breitnau Nico Storz Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. Alternative PV-Strom-Vermarktungsmodelle a) Netzeinspeisung

Mehr

derzeitigenvergütungssätzewegenderfortgesetztstarkgesunkenensystempreiseweiterhineineüberförderungdar.daherwerdendurchdiesesgesetzdie

derzeitigenvergütungssätzewegenderfortgesetztstarkgesunkenensystempreiseweiterhineineüberförderungdar.daherwerdendurchdiesesgesetzdie Deutscher Bundestag Drucksache 17/8877 17. Wahlperiode 06. 03. 2012 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie

Mehr

EEG 2014 und Anlagenregisterverordnung Gültig ab 01.08.2014

EEG 2014 und Anlagenregisterverordnung Gültig ab 01.08.2014 EEG 2014 und Anlagenregisterverordnung Gültig ab 01.08.2014 Winfried Brunner Allgäuer Überlandwerk GmbH Netzservice Bernhard Kappeler Allgäuer Kraftwerke GmbH Agenda 1. Entwicklung der EEG-Anlagen 2. EEG

Mehr

VBEW-Hinweis Messkonzepte und Abrechnungshinweise. Erzeugungsanlagen. Ausgabe: 03.2015

VBEW-Hinweis Messkonzepte und Abrechnungshinweise. Erzeugungsanlagen. Ausgabe: 03.2015 VBEW-Hinweis Messkonzepte und Abrechnungshinweise für Erzeugungsanlagen Ausgabe: 03.2015 Herausgegeben vom Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e. V. - VBEW Arbeitsgruppe Messkonzepte

Mehr

EEG-Novelle 2012 II Was ändert sich rückwirkend zum 1. April 2012?

EEG-Novelle 2012 II Was ändert sich rückwirkend zum 1. April 2012? Stand: August 2012 EEG-Novelle 2012 II Was ändert sich rückwirkend zum 1. April 2012? Dieses Informationspapier gibt einen Überblick zu den wichtigsten Änderungen des EEG 2012 II im Bereich der Solarstromförderung.

Mehr

Die Pflicht der Zahlung der EEG-Umlage für den Eigenversorger ergibt sich aus 61 des EEG 2014.

Die Pflicht der Zahlung der EEG-Umlage für den Eigenversorger ergibt sich aus 61 des EEG 2014. PV-Anlagenleistung von 7,7 bis 10,0 kwp Information zur EEG-Umlagepflicht nach dem EEG 2014 Für das Netzgebiet der e-netz Südhessen GmbH & Co. KG (e-netz Südhessen) sind wir für die Auszahlung der Einspeisevergütung

Mehr

Verpflichtende Direktvermarktung erneuerbarer Energien als richtiger und wichtiger Schritt in Richtung Wettbewerb?

Verpflichtende Direktvermarktung erneuerbarer Energien als richtiger und wichtiger Schritt in Richtung Wettbewerb? Verpflichtende Direktvermarktung erneuerbarer Energien als richtiger und wichtiger Schritt in Richtung Wettbewerb? enreg-workshop am 29. Juni 2015, Berlin Dr. Guido Hermeier Agenda I. Entwicklung und Bedeutung

Mehr

Die Pflicht der Zahlung der EEG-Umlage für den Eigenversorger ergibt sich aus 61 des EEG 2014.

Die Pflicht der Zahlung der EEG-Umlage für den Eigenversorger ergibt sich aus 61 des EEG 2014. KWK-Anlagenleistung von 1,15 bis 10,0 kw Information zur EEG-Umlagepflicht nach dem EEG 2014 Für das Netzgebiet der e-netz Südhessen GmbH & Co. KG (e-netz Südhessen) sind wir für die Auszahlung der Einspeisevergütung

Mehr

Rechtliche Probleme bei der Auslegung und Umsetzung des Direktvermarktungsmodells. Dr. Steffen Herz

Rechtliche Probleme bei der Auslegung und Umsetzung des Direktvermarktungsmodells. Dr. Steffen Herz Rechtliche Probleme bei der Auslegung und Umsetzung des Direktvermarktungsmodells Workshop zum EEG 2014 Institut für Energie- und Regulierungsrecht Berlin 10. Dezember 2014 Dr. Steffen Herz Über uns Erneuerbare

Mehr

EEG 2014 Erste Erfahrungen aus der anwaltlichen Praxis

EEG 2014 Erste Erfahrungen aus der anwaltlichen Praxis EEG 2014 Erste Erfahrungen aus der anwaltlichen Praxis Dr. Thomas Heineke Die Bewertungen der EEG-Reform sind unterschiedlich. Die einen sehen es so 09.10.2014 2 und die anderen so 09.10.2014 3 1. Regelförderung:

Mehr

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht Zurück an: regionetz GmbH Telefon: 02403/701-5830 NM-D / Einspeisung Fax: 02403/701-5000 Zum Hagelkreuz 16 Email: einspeisung@regionetz.de 52249 Eschweiler Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- konventionellen

Mehr

Messkonzepte für Erzeugungsanlagen

Messkonzepte für Erzeugungsanlagen Messkonzepte für n September 2014 Messkonzepte für n Im Folgenden sind die am häufigsten auftretenden Messkonzepte für den Anschluss einer skizziert. Bitte geben Sie auf der An-/Fertigmeldung für n die

Mehr

Weitere Informationen zum Einspeisemanagement gemäß EEG

Weitere Informationen zum Einspeisemanagement gemäß EEG Weitere Informationen zum Einspeisemanagement gemäß EEG Bitte beachten Sie: Die auf den Seiten der Netze BW zur Verfügung gestellten Informationen zum Einspeisemanagement sind nach bestem Wissen und Gewissen

Mehr

Sofern eine Unterscheidung zwischen dem EEG 2012 in der vom 01.01.2012 bis 31.03.2012 geltenden alten Fassung und

Sofern eine Unterscheidung zwischen dem EEG 2012 in der vom 01.01.2012 bis 31.03.2012 geltenden alten Fassung und 01.04.2014 Netzbetreiber : ENRW Energieversorgung Rottweil GmbH & Co. KG Zusammenstellung der Angaben der Endabrechnung nach 47 EEG Ihrer aufgenommenen und vergüteten und an die TransnetBW GmbH als zuständigen

Mehr

Bericht nach 77 Abs.1 Nr. 2 EEG EEG-Einspeisungen im Jahr 2014

Bericht nach 77 Abs.1 Nr. 2 EEG EEG-Einspeisungen im Jahr 2014 Bericht nach 77 Abs.1 Nr. 2 EEG EEG-Einspeisungen im Jahr 2014 Netzbetreiber (VNB): Stadtwerke Wedel GmbH Betriebsnummer der Bundesnetzagentur: 10000464 Netznummer der Bundesnetzagentur: 1 Vorgelagerter

Mehr

EEG in Zahlen: Vergütungen, Differenzkosten und EEG-Umlage 2000 bis 2016. (Stand: 15. Oktober 2015)

EEG in Zahlen: Vergütungen, Differenzkosten und EEG-Umlage 2000 bis 2016. (Stand: 15. Oktober 2015) EEG in Zahlen: Vergütungen, Differenzkosten und EEG-Umlage 2000 bis 2016 () Inhaltsverzeichnis EEG-Strommengen Tab. 1 Tab. 1.1 EEG-Strommengen EEG-Strommengen differenziert nach Veräußerungsform EEG-Vergütungs-

Mehr

SELBER VERBRAUCHEN. Expertenkreis Photovoltaik 2010-03.02.2010 DGS - Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie Dipl.- Ing. (FH) Tatiana Abarzua

SELBER VERBRAUCHEN. Expertenkreis Photovoltaik 2010-03.02.2010 DGS - Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie Dipl.- Ing. (FH) Tatiana Abarzua SOLARSTROM SELBER VERBRAUCHEN Expertenkreis Photovoltaik 2010-03.02.2010 DGS - Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie Dipl.- Ing. (FH) Tatiana Abarzua EEG-Vergütung für PV 2009/ 2010 Jahr der Entwicklung

Mehr

Der Rechtsrahmen für die energetische Nutzung von Klärgas

Der Rechtsrahmen für die energetische Nutzung von Klärgas Der Rechtsrahmen für die energetische Nutzung von Klärgas Christian Buchmüller und Jörn Schnutenhaus 1. Einführung...71 2. Förderung nach dem KWKG...71 2.1. Förderung der Stromerzeugung...72 2.1.1. Anspruchsvoraussetzungen...72

Mehr

Ökostrom von nebenan Direktvermarktung fluktuierender erneuerbarer Energien. GSL - Innovationskonferenz, 2. Juli 2014 Dr. Thomas E.

Ökostrom von nebenan Direktvermarktung fluktuierender erneuerbarer Energien. GSL - Innovationskonferenz, 2. Juli 2014 Dr. Thomas E. Ökostrom von nebenan Direktvermarktung fluktuierender erneuerbarer Energien GSL - Innovationskonferenz, 2. Juli 2014 Dr. Thomas E. Banning Unsere Vision: der Wandel hin zu einer dezentralen Energieversorgung

Mehr

Als Unternehmen selbst Strom erzeugen und vermarkten Grundlagen und Beispiele. Ulrich Elsenberger Leiter Vertrieb EDL KEVAG

Als Unternehmen selbst Strom erzeugen und vermarkten Grundlagen und Beispiele. Ulrich Elsenberger Leiter Vertrieb EDL KEVAG Als Unternehmen selbst Strom erzeugen und vermarkten Grundlagen und Beispiele Ulrich Elsenberger Leiter Vertrieb EDL KEVAG Gliederung: 1. Stromerzeugung und auf Basis des KWKG - Grundlagen - Beispiele

Mehr

Entwicklung der EEG-Anlagen in München

Entwicklung der EEG-Anlagen in München Entwicklung der EEG-Anlagen in München Impressum Herausgeberin: Referat für Gesunheit und Umwelt Landeshauptstadt München Bayerstraße 8 a 8335 München Sachgebiet Energie, Klimaschutz, Förderprogramm Energieeinsparung,

Mehr

Einspeisevergütungen nach Teil 3 EEG

Einspeisevergütungen nach Teil 3 EEG Einspeisevergütungen Teil 3 EEG Die folgende Tabelle gibt die von der Stadtwerke Homburg GmbH, 8 EEG abgenommenen und 16 EEG vergüteten n sowie die für diese n Maßgabe der 16 33 i.v.m. 66 EEG gezahlten

Mehr

Stadtwerke Unna GmbH - EnergieDach Kundenleitfaden zur steuerlichen Behandlung des Produkts

Stadtwerke Unna GmbH - EnergieDach Kundenleitfaden zur steuerlichen Behandlung des Produkts Stadtwerke Unna GmbH - EnergieDach Kundenleitfaden zur steuerlichen Behandlung des Produkts Dieser Kundenleitfaden dient dazu, den Kunden auf bestimmte steuerliche Rechtsvorschriften hinzuweisen. Er ersetzt

Mehr

Das neue EEG 2014 Aktuelle Änderungen für Wind-, Solar- und Biomasseanlagen

Das neue EEG 2014 Aktuelle Änderungen für Wind-, Solar- und Biomasseanlagen # 2 Oktober 2014 EA.paper Das neue EEG 2014 Aktuelle Änderungen für Wind-, Solar- und Biomasseanlagen www.energieagentur.nrw.de Autoren: Pia Daǧaşan Simon Trockel Sascha Schulz Impressum Herausgeber EnergieAgentur.NRW

Mehr

Bericht von TEN Thüringer Energienetze nach 77 Abs. 1 EEG 2014

Bericht von TEN Thüringer Energienetze nach 77 Abs. 1 EEG 2014 Bericht von TEN Thüringer Energienetze nach 77 Abs. 1 EEG 214 EEG-Einspeisungen im Jahr 214 Netzbetreiber (VNB) Betriebsnummer der Bundesnetzagentur Netznummer der Bundesnetzagentur Vorgelagerter Übertragungsnetzbetreiber

Mehr

// Hinweise zu den Auswahlblättern Messkonzepte für Erzeugungsanlagen (Stand: 12/2014)

// Hinweise zu den Auswahlblättern Messkonzepte für Erzeugungsanlagen (Stand: 12/2014) // Hinweise zu den Auswahlblättern Messkonzepte für n (Stand: 12/2014) Vorwort Die Förderung des eingespeisten beziehungsweise erzeugten Stroms nach dem Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG) beziehungsweise

Mehr

Biogasanlagen Was geht noch? Auswirkungen des Regierungsentwurfes vom 10.04.2014 zur Novellierung des EEG 2014 auf Biogasanlagen

Biogasanlagen Was geht noch? Auswirkungen des Regierungsentwurfes vom 10.04.2014 zur Novellierung des EEG 2014 auf Biogasanlagen Biogasanlagen Was geht noch? Auswirkungen des Regierungsentwurfes vom 10.04.2014 zur Novellierung des EEG 2014 auf Biogasanlagen Vortrag Haus Düsse am 10.04.2014 Rechtsanwalt Philipp Wernsmann Weberstraße

Mehr

Rechnungserläuterung der Stromversorgung Ismaning GmbH

Rechnungserläuterung der Stromversorgung Ismaning GmbH Rechnungserläuterung der Stromversorgung Ismaning GmbH Herr Max Mustermann Musterstraße 1 12345 Musterstadt Max Mustermann Musterstraße 1 12345 Musterstadt (Wohnung 1) 12345/1 000123456 Herr Mustermann,

Mehr

Strom und Wärme von der Sonne AKE Berlin,

Strom und Wärme von der Sonne AKE Berlin, Strom und Wärme von der Sonne AKE Berlin, 4.12.2012 Dr. Uwe Hartmann, GF DGS Berlin uh@dgs-berlin.de Inhalt Solarthermie und Wärmepumpe im Bestand - Ein Beispiel aus Berlin Photovoltaik - Der Markt - Aktuelle

Mehr

Netzeinspeisung EEG-Strom ohne DV [kwh]

Netzeinspeisung EEG-Strom ohne DV [kwh] EEG-Einspeisung nach Kategorien (Unterjährige Meldung) Zurück zum Deckblatt Wasser Biomasse Gase Geothermie Wind Netzeinspeisung EEG-Strom ohne DV [kwh] tatsächlich an EEG- Anlagenbetreiber gezahlte Vergütung

Mehr

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht Bitte zurücksenden an: Syna GmbH Team Einspeiser Ludwigshafener Str. 4 65929 Frankfurt am Main Kontakt: Einspeiser-Team Telefon: 069 8088 0022 Telefax: 069 3107-2553 E-Mail: einspeiser@syna.de Erklärung

Mehr

EEG 2014 Was ändert sich zum 1.8.2014 für die Photovoltaik?

EEG 2014 Was ändert sich zum 1.8.2014 für die Photovoltaik? Stand: 25. Juli 2014 EEG 2014 Was ändert sich zum 1.8.2014 für die Photovoltaik? Mit dem zum 1.8.2014 geplanten Inkrafttreten des neuen EEG 2014 ändern sich die Rahmenbedingungen für Investitionen in Photovoltaik-Anlagen

Mehr

STELLUNGNAHME. Zu den geplanten Änderungen im Einzelnen: 1. Begriff der Inbetriebnahme

STELLUNGNAHME. Zu den geplanten Änderungen im Einzelnen: 1. Begriff der Inbetriebnahme STELLUNGNAHME zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der Erneuerbaren Energien (Stand: 29.03.2012) - GEODE

Mehr

Kundennummer: Bitte vollständig ausfüllen!

Kundennummer: Bitte vollständig ausfüllen! Erklärung zur Ermittlung der Förderfähigkeit und Vergütungseinstufung von Photovoltaikanlagen kleiner 7,69 kwp nach dem EEG 2014 (Inbetriebnahme ab 01.08.2014) Kundennummer: Bitte vollständig ausfüllen!

Mehr

25 Jahre Photovoltaik in Berlin

25 Jahre Photovoltaik in Berlin 25 Jahre Photovoltaik in Berlin Vattenfall Langzeitauswertungen Berliner PV-Anlagen Lothar Block, Vattenfall Europe Sales GmbH Energiedienstleistungen Erste PV-Anlage der Bewag Standort: Machnower Straße

Mehr

gültig für Anlagen mit Inbetriebnahme ab Ausgangslage

gültig für Anlagen mit Inbetriebnahme ab Ausgangslage Rahmenbedingungen der Localnet AG für die Abnahme des ökologischen Mehrwertes von PV-Anlagen und der Ausrichtung einer KEV-, respektive EIV-Zwischenfinanzierung gültig für Anlagen mit Inbetriebnahme ab

Mehr

Regelungen zur Vergütung für dezentrale Erzeugung (EEG):

Regelungen zur Vergütung für dezentrale Erzeugung (EEG): Regelungen zur Vergütung für dezentrale Erzeugung (EEG): Entgelt für dezentrale Einspeisung (vermiedene Netzentgelte) Betreiber dezentraler Erzeugungsanlagen, bzw. gleichzusetzende Kunden (im Folgenden

Mehr

Bundesverband Solarwirtschaft e.v. (BSW-Solar)

Bundesverband Solarwirtschaft e.v. (BSW-Solar) Das EEG 2012 Schwerpunkt: Direktvermarktung 13. Fachgespräch der Clearingstelle EEG und 5-jähriges Jubiläum Direktvermarktung von Solarstrom René Groß, Referent Energierecht Berlin, 23.11.2012 Bundesverband

Mehr

Musterabrechnung Photovoltaik-Anlage - gültig für Anlagen mit Inbetriebnahme zwischen Juli 2010 und März 2012

Musterabrechnung Photovoltaik-Anlage - gültig für Anlagen mit Inbetriebnahme zwischen Juli 2010 und März 2012 ZEBI N01 Rev.: P_ P6CM1601100515D 20131015 Bayernwerk AG Postfach 12 52 84005 Landshut Bayernwerk AG Postfach 12 52 84005 Landshut www.bayernwerk.de Bei Fragen zur Rechnung: T 0871 965 60120 F 0871 965

Mehr

Photovoltaik EEG 2009 Kernergebnisse

Photovoltaik EEG 2009 Kernergebnisse Photovoltaik EEG 2009 Kernergebnisse Stand: November 2008 Bundesverband Solarwirtschaft e.v. (BSW-Solar) EEG 2009 Vergütung/Degression 2 Schnellere Absenkung der Solarstromvergütung ab 2009 Bisher: 5%

Mehr

ANFORDERUNGEN AN BESTANDSANLAGEN NACH DEM EEG 2014

ANFORDERUNGEN AN BESTANDSANLAGEN NACH DEM EEG 2014 ANFORDERUNGEN AN BESTANDSANLAGEN NACH DEM EEG 2014 30.09.2014 Energie Regulierung & Governmental Affairs Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des EEG 2014 am 01.08.2014 ist das bislang geltende EEG 2012

Mehr

Bundesverband Solarwirtschaft e.v. (BSW-Solar)

Bundesverband Solarwirtschaft e.v. (BSW-Solar) 1. Novelle des EEG 2012 12. Fachgespräch der Clearingstelle EEG Rechtlicher Klärungsbedarf aus Sicht des BSW-Solar e.v. René Groß, Referent Energierecht Berlin, 20.09.2012 Bundesverband Solarwirtschaft

Mehr

Das neue EEG 2014. Rechtliche Darstellung und Bewertung der wesentlichen Veränderungen

Das neue EEG 2014. Rechtliche Darstellung und Bewertung der wesentlichen Veränderungen Das neue EEG 2014 Rechtliche Darstellung und Bewertung der wesentlichen Veränderungen 18.09.2014, Leuphana Universität Lüneburg Tagung Recht und Finanzierung von Erneuerbaren Energien: EEG 2014 Konsequenzen

Mehr

Einspeisevergütung für im Kalenderjahr 2013 neu in Betrieb genommene Eigenerzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG vom 28.07.

Einspeisevergütung für im Kalenderjahr 2013 neu in Betrieb genommene Eigenerzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG vom 28.07. Einspeisevergütung für im Kalenderjahr 2013 neu in Betrieb genommene Eigenerzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG vom 28.07.2011 Grundlage: Zum 1. Januar 2012 ist das novellierte Gesetz

Mehr

Technische Mindestanforderungen der Stadtwerke Dachau für das Einspeisemanagement von EEG- und KWKG-Anlagen entsprechend 9 Abs.

Technische Mindestanforderungen der Stadtwerke Dachau für das Einspeisemanagement von EEG- und KWKG-Anlagen entsprechend 9 Abs. Technische Mindestanforderungen der Stadtwerke Dachau für das Einspeisemanagement von EEG- und KWKG-Anlagen entsprechend 9 Abs. 1 EEG 2014 (Stand: 15.08.2014) Inhalt 1. Gesetzliche Vorgaben... 3 2. Technische

Mehr

Umsatzsteuerliche Behandlung bei Solarstrom-Eigenverbrauch

Umsatzsteuerliche Behandlung bei Solarstrom-Eigenverbrauch Umsatzsteuerliche Behandlung bei Solarstrom-Eigenverbrauch Information zur Entscheidung des Bundesministeriums für Finanzen vom 01.04.2009 Problemstellung: Unternehmereigenschaft Bisher machten Betreiber

Mehr

Erhebungsbogen EEG-Jahresmeldung 2009 der Bundesnetzagentur. Deckblatt

Erhebungsbogen EEG-Jahresmeldung 2009 der Bundesnetzagentur. Deckblatt Deckblatt Erhebungsbogen der aggregierten EEG-Jahresendabrechnung für Verteilnetzbetreiber (einschließlich Übertragungsnetzbetreiber, die eine Meldung für direkt angeschlossene EEG-Anlagen abgeben) Version

Mehr

Landwirtschaftlicher Buchführungsdienst 2011/2012. Das neue EEG - Überblick

Landwirtschaftlicher Buchführungsdienst 2011/2012. Das neue EEG - Überblick LBD Unternehmerseminar 2011/2012 Das neue EEG - Überblick Inhalt 1. Zweck und Ziel des Gesetzes 2. Allgemeine Vorschriften 3. Was sind Erneuerbare Energien gem. EEG? 4. Windkraft 5. Solare Strahlungsenergie

Mehr

Bericht der Verteilnetzbetreiber Rhein-Main-Neckar GmbH & Co. KG nach 52 Abs. 1, Nr. 2 EEG für das Jahr 2013

Bericht der Verteilnetzbetreiber Rhein-Main-Neckar GmbH & Co. KG nach 52 Abs. 1, Nr. 2 EEG für das Jahr 2013 Bericht der Verteilnetzbetreiber Rhein-Main-Neckar GmbH & Co. KG nach 52 Abs. 1, Nr. 2 EEG für das Jahr 2013 Netzbetreiber (bis 30.06.2014): Verteilnetzbetreiber (VNB) Rhein-Main-Neckar GmbH & Co. KG Frankfurter

Mehr

Photovoltaik in der Praxis Das neue EEG 2014. 7. Jahrestagung Kommunaler Energie-Dialog Sachsen. Anja Assion

Photovoltaik in der Praxis Das neue EEG 2014. 7. Jahrestagung Kommunaler Energie-Dialog Sachsen. Anja Assion WWW.GOETZE.NET Photovoltaik in der Praxis Das neue EEG 2014 7. Jahrestagung Kommunaler Energie-Dialog Sachsen Anja Assion Rechtsanwältin, Petersstraße 15, 04109 Leipzig AGENDA 1. Gesetzgebungsprozess 2.

Mehr

Akquise von Gewerbekunden Praxisbeispiel Flughafen 28. November 2014 Solarpraxis Berlin

Akquise von Gewerbekunden Praxisbeispiel Flughafen 28. November 2014 Solarpraxis Berlin Akquise von Gewerbekunden Praxisbeispiel Flughafen 28. November 2014 Solarpraxis Berlin Gliederung 1. Kurzvorstellung Enerparc 2. Rahmenbedingungen des EEG 2014 für Direktvermarktung an Gewerbekunden 3.

Mehr

- Lippstadt, 28.08.2015

- Lippstadt, 28.08.2015 Ansprechpartner: Frau Sonja Rappold Tel.: 02941/28 29 230 Frau Hannah Meister Tel.: 02941/28 29 241 Email: Netznutzung@stadtwerke-lippstadt.de - Lippstadt, 28.08.2015 EEG-Umlage für die Eigenversorgung:

Mehr

Plausibilitätskontrollen der ÜNB im Rahmen des EEG-Wälzungsmechanismus

Plausibilitätskontrollen der ÜNB im Rahmen des EEG-Wälzungsmechanismus Plausibilitätskontrollen der ÜNB im Rahmen des EEG-Wälzungsmechanismus Fachgespräch der Clearingstelle EEG: Das EEG-Rechtsverhältnis zwischen Anlagen- und Netzbetreibern Christoph Schwarz 20.03.2014 Berlin

Mehr

Das EEG 2014: Auswirkungen des neuen Rechtsrahmens auf einen wirtschaftlichen Betrieb von PV-Anlagen

Das EEG 2014: Auswirkungen des neuen Rechtsrahmens auf einen wirtschaftlichen Betrieb von PV-Anlagen Das EEG 2014: Auswirkungen des neuen echtsrahmens auf einen wirtschaftlichen Betrieb von PV-Anlagen AKTEUSFOUM Solarenergie 10. Dezember 2014 Göttingen Dr. Florian Valentin Über uns Erneuerbaren Energien

Mehr

// Selbstverbrauch von Solarstrom

// Selbstverbrauch von Solarstrom // Selbstverbrauch von Solarstrom Hinweis: Diesem Merkblatt liegen die Änderungen der EEG-Novelle 2010 zugrunde. Mit der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zum 01.01.2009 hatte der Gesetzgeber

Mehr

Vergleich EEG 2012 und EEG 2014 Das hat der BWE erreicht!

Vergleich EEG 2012 und EEG 2014 Das hat der BWE erreicht! Vergleich EEG 2012 und EEG 2014 Das hat der BWE erreicht! In der Diskussion um das EEG 2014 wurden für die Windenergie an Land viele Änderungen weit im Vorfeld der EEG-Novelle 2014 diskutiert. Schon im

Mehr

Preisblatt. RhönEnergie Osthessen GmbH für den Netzzugang Gas

Preisblatt. RhönEnergie Osthessen GmbH für den Netzzugang Gas Preisblatt (gültig ab 01.01.2016, Stand: 18.12.2015) RhönEnergie Osthessen GmbH für den Netzzugang Gas 1. Bestandteile und Berechnung des Netzentgelts Das Netzentgelt setzt sich je Ausspeisepunkt aus den

Mehr

Leistungsbeziehungen und Leistungsgegenstand; Konkretisierung der Leistungsbeziehungen durch 12b Abs. 4 StromStV

Leistungsbeziehungen und Leistungsgegenstand; Konkretisierung der Leistungsbeziehungen durch 12b Abs. 4 StromStV POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, Postfach 1308, 53003 Bonn Bundesfinanzdirektionen nachrichtlich: Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung HAUSANSCHRIFT BEARBEITET VON

Mehr

PROGNOSE DER EEG-UMLAGE 2016 NACH AUSGLMECHV

PROGNOSE DER EEG-UMLAGE 2016 NACH AUSGLMECHV PROGNOSE DER EEG-UMLAGE 2016 NACH AUSGLMECHV Prognosekonzept und Berechnung der ÜNB Stand: 15.10.2015 AGENDA Rechtliche Grundlage der Umlageberechnung Beauftragte Gutachter Bestimmung der EE-Stromerzeugung

Mehr

Informationsblatt für die Leistungsbegrenzung auf 70% bei PV-Erzeugungsanlagen

Informationsblatt für die Leistungsbegrenzung auf 70% bei PV-Erzeugungsanlagen Informationsblatt für die auf 70% bei PV-Erzeugungsanlagen < 30 kwp im Verteilungsnetz der Stromnetz Berlin GmbH Netzanschluss Berlin Puschkinallee 52 12435 Berlin info@stromnetz-berlin.de www.stomnetz-berlin.de

Mehr

Bericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG des Netzbetreibers EEG-Einspeisungen im Jahr 2014

Bericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG des Netzbetreibers EEG-Einspeisungen im Jahr 2014 Bericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG des Netzbetreibers EEG-Einspeisungen im Jahr 2014 Netzbetreiber (VNB): Betriebsnummer bei der Bundesnetzagentur: 10001099 Vorgelagerter Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB):

Mehr

EEG in Zahlen Darüber hinaus werden diese Kennzahlen nach verschiedenen Merkmalen ausgewertet:

EEG in Zahlen Darüber hinaus werden diese Kennzahlen nach verschiedenen Merkmalen ausgewertet: EEG in Zahlen 2014 Die Bundesnetzagentur überwacht nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) den Ablauf des bundesweiten EEG- Ausgleichsmechanismus zwischen den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB), den

Mehr

Gesetze und Verordnungen

Gesetze und Verordnungen Gesetze und Verordnungen Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland legt großen Wert auf Klimaschutz und Energieeinsparung. Deshalb ist der Einsatz von Erneuerbaren Energien im Bestand und im Neubau

Mehr

Preise für Netznutzung im Stromnetzbereich der enercity Netzgesellschaft. Stadt Laatzen und Stadt Seelze (OT Letter) (Gültig ab 01.01.

Preise für Netznutzung im Stromnetzbereich der enercity Netzgesellschaft. Stadt Laatzen und Stadt Seelze (OT Letter) (Gültig ab 01.01. Preisblatt Strom Preise für Netznutzung im Stromnetzbereich der enercity Netzgesellschaft mbh im Bereich der Stadt Hannover, Stadt Langenhagen, Stadt Laatzen und Stadt Seelze (OT Letter) (Gültig ab 01.01.2015)

Mehr

Preisblatt 2016 Elektrizitäts- und Netznutzungstarife

Preisblatt 2016 Elektrizitäts- und Netznutzungstarife Preisblatt 2016 Elektrizitäts- und Netznutzungstarife gültig ab 1.1.2016 Preisblatt 2016 Energie Der Elektrizitätstarif ist das Entgelt für die an den Kunden gelieferte elektrische Energie. Für jede Kundin

Mehr

Solarstrom mit Eigenverbrauchsregelung

Solarstrom mit Eigenverbrauchsregelung Intersolar München 2010 Intersolar München 2010 Solarstrom mit Eigenverbrauchsregelung Ralf Haselhuhn Vorsitzender des Fachausschusses Photovoltaik Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie LV Berlin Brandenburg

Mehr

Anschlussbedingungen einer dezentralen Energie Erzeugungsanlage (EEA), z.bsp. Photovoltaikanlage

Anschlussbedingungen einer dezentralen Energie Erzeugungsanlage (EEA), z.bsp. Photovoltaikanlage Gültige Version: 26.08.2014 Anschlussbedingungen einer dezentralen Energie Erzeugungsanlage (EEA), z.bsp. Photovoltaikanlage Kunden, die eine Energie Erzeugungsanlage (EEA), z.bsp. Photovoltaikanlage erstellen

Mehr

Eigenverbrauch und Drittverbrauch in räumlicher Nähe

Eigenverbrauch und Drittverbrauch in räumlicher Nähe WWW.GOETZE.NET Die Solaranlage auf dem Hausdach Der rechtliche Rahmen für den Eigenverbrauch von Strom aus Photovoltaikanlagen (einschließlich des Drittverbrauchs in räumlicher Nähe) Anja Assion Rechtsanwältin,

Mehr

PV Marktdaten Update Juni 2015

PV Marktdaten Update Juni 2015 PV Marktdaten Update Juni 2015 Stand 31.07.2015 Alle Angaben ohne Gewähr 1 Vorwort zur Datenerhebung Juni 2015 Monatliche Veröffentlichung der PV-Meldezahlen Die Bundesnetzagentur veröffentlicht gemäß

Mehr

Das neue EEG rechtliche Aspekte

Das neue EEG rechtliche Aspekte Das neue EEG rechtliche Aspekte Peter Nümann Rechtsanwalt Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz green-energy.nuemann-lang.de Guido Vrola - Fotolia.com Das neue EEG im Vermittlungsausschuss Guido Vrola

Mehr

Photovoltaik für Eigenerzeugung Nutzung von Batteriespeichern

Photovoltaik für Eigenerzeugung Nutzung von Batteriespeichern Photovoltaik für Eigenerzeugung Nutzung von Batteriespeichern Energiewende in der Praxis 18.11.2014 Jürgen Münzer Lechwerke AG 28.11.2014 Seite 1 Photovoltaik 2.0 Solarstromnutzung lohnt sich Lechwerke

Mehr

Informationen zum Anschluss einer Photovoltaikanlage an das Niederspannungsnetz der Gemeindewerke Schutterwald

Informationen zum Anschluss einer Photovoltaikanlage an das Niederspannungsnetz der Gemeindewerke Schutterwald Informationen zum Anschluss einer Photovoltaikanlage an das Niederspannungsnetz der Gemeindewerke Schutterwald Gemeindewerke Schutterwald-Netzbetrieb Kirchstraße 2 77746 Schutterwald Tel.: 0781/9606-28/29

Mehr

Eigenverbrauch und Drittverbrauch in räumlicher Nähe

Eigenverbrauch und Drittverbrauch in räumlicher Nähe WWW.GOETZE.NET Die Solaranlage auf dem Hausdach Der rechtliche Rahmen für den Eigenverbrauch von Strom aus Photovoltaikanlagen (einschließlich des Drittverbrauchs in räumlicher Nähe) Anja Assion Rechtsanwältin,

Mehr

23. Fachgespräch der Clearingstelle EEG. 08.03.2016 00416-16 / 2979434 BECKER BÜTTNER HELD Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater PartGmbB

23. Fachgespräch der Clearingstelle EEG. 08.03.2016 00416-16 / 2979434 BECKER BÜTTNER HELD Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater PartGmbB Technische Einrichtungen nach 9, 36 EEG Pflichten, Rechte & Sanktionen: Was ist erforderlich? Welche Pflichten haben die Beteiligten und welche Rechtsfolgen gibt es? 23. Fachgespräch der Clearingstelle

Mehr

Praxis Power Check. Anlagen mit Komponenten der Solar-Fabrik AG. Klaus Kiefer August 2003. Fraunhofer ISE Seite 0

Praxis Power Check. Anlagen mit Komponenten der Solar-Fabrik AG. Klaus Kiefer August 2003. Fraunhofer ISE Seite 0 Praxis Power Check Anlagen mit Komponenten der Solar-Fabrik AG Klaus Kiefer August 2003 Fraunhofer ISE Seite 0 Vorbemerkungen 1 Vorbemerkungen Die Solar-Fabrik AG führte zur Sicherstellung der Qualität

Mehr

EEG-Novelle 2014. Empfehlungen von BSW-Solar und DIHK zu solarer Eigenerzeugung und solarem Direktverbrauch.

EEG-Novelle 2014. Empfehlungen von BSW-Solar und DIHK zu solarer Eigenerzeugung und solarem Direktverbrauch. EEG-Novelle 2014 Empfehlungen von BSW-Solar und DIHK zu solarer Eigenerzeugung und solarem Direktverbrauch. Das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) tritt am 1. August 2014 in Kraft. Am 8. April

Mehr

Netzzugangsentgelte für die Nutzung des Gasverteilnetzes der Stadtwerke Mainz AG (gültig ab )

Netzzugangsentgelte für die Nutzung des Gasverteilnetzes der Stadtwerke Mainz AG (gültig ab ) Netzzugangsentgelte für die Nutzung des Gasverteilnetzes der Stadtwerke Mainz AG (gültig ab 01.01.2010) Die Entgelte für den Netzzugang Gas beinhalten die Entgelte der vorgelagerten Netzbetreiber. Die

Mehr

SOLARDÄCHER in der LANDWIRTSCHAFT

SOLARDÄCHER in der LANDWIRTSCHAFT SOLARDÄCHER in der LANDWIRTSCHAFT 1 Pontius, Abt. Betriebswirtschaft Rahmenbedingungen Garantierte Einspeisevergütung durch EEG über einen Zeitraum von 20 Jahren Große Dachflächen auf landwirtschaftlichen

Mehr

Herzlich willkommen bei naturstrom!

Herzlich willkommen bei naturstrom! Herzlich willkommen bei naturstrom! Arbeitskreis Bio-Biogas, den 06.11.2013, Zellingen-Retzbach Seite 1 Kontakt: christof.thoss@naturstrom.de Biogas? Aber natürlich! Bio-Biogas in kleinen Anlagen bedarfsgerecht

Mehr

Messkonzepte Inbetriebsetzung/Anlagenänderung EEG/KWKG Anlagen

Messkonzepte Inbetriebsetzung/Anlagenänderung EEG/KWKG Anlagen Messkonzepte Inbetriebsetzung/Anlagenänderung EEG/KWKG Anlagen Messkonzept Übersicht der Zählerfunktionen/-orte Messkonzept Übersicht der Zählerfunktionen/-orte X = Soll-Gerätekonstellation des Messkonzeptes

Mehr

Mindestvergütungssätze nach dem neuen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). vom 21. Juli 2004

Mindestvergütungssätze nach dem neuen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). vom 21. Juli 2004 Mindestvergütungssätze nach dem neuen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). vom 21. Juli 2004 1. Einleitung Die nachstehenden Tabellen geben für den Zeitraum 2004 bis 2013 die Mindestvergütungen für die Stromeinspeisung

Mehr

Photovoltaik EEG 2009 Kernergebnisse. Bundesverband Solarwirtschaft e.v. (BSW-Solar)

Photovoltaik EEG 2009 Kernergebnisse. Bundesverband Solarwirtschaft e.v. (BSW-Solar) Photovoltaik EEG 2009 Kernergebnisse Bundesverband Solarwirtschaft e.v. (BSW-Solar) EEG 2009 Vergütung/Degression 2 Schnellere Absenkung der Solarstromvergütung ab 2009 Bisher: 5% p.a. bei Dachanlagen,

Mehr

Neue Geschäftsmodelle für PV?

Neue Geschäftsmodelle für PV? Neue Geschäftsmodelle für PV? Rechtsanwältin Margarete v. Oppen Rechtsanwälte Partnerschaft 30. Juni 2008 Seite 1 Übersicht Warum neue Geschäftsmodelle? Anforderungen an neue Geschäftsmodelle? Welche neuen

Mehr

Photovoltaik-Anlagen mit Selbstverbrauch. Dokumentation

Photovoltaik-Anlagen mit Selbstverbrauch. Dokumentation Photovoltaik-Anlagen mit Selbstverbrauch Dokumentation 2 Einspeise-Arten 1. Volleinspeisung Die durch die PV-Anlage erzeugten Strom-Mengen werden vollständig direkt über einen separaten Zähler in das Netz

Mehr

Vom Staat gefördert ( 2011 ) Zum Schutz unserer Umwelt

Vom Staat gefördert ( 2011 ) Zum Schutz unserer Umwelt PV5 Solarconcept GmbH Fachgroßhandel für Solarstromanlagen Infos Seite 1 Vom Staat gefördert ( 2011 ) Das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) garantiert die Abnahme und Bezahlung Ihres Solarstroms mit einer

Mehr

Meßkonzepte für EEG / KWKG Einspeiser

Meßkonzepte für EEG / KWKG Einspeiser Meßkonzepte für EEG / KWKG Einspeiser Hintergrund Zur Vereinheitlichung der im Konzern angewendeten Meßkonzepte wurde das Fachteam EEG / KWKG vom NWK beauftragt Mustermeßkonzepte für Einspeiseanlagen zu

Mehr