Betriebsrat und wirtschaftliche Angelegenheiten Seminar für Betriebsräte gemäß 37 Abs. 6 in Verbindung mit 40 BetrVG
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- Brit Chantal Hafner
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1 Betriebsrat und wirtschaftliche Angelegenheiten Seminar für Betriebsräte gemäß 37 Abs. 6 in Verbindung mit 40 BetrVG Wirtschaftliche Angelegenheiten Auf diesem Seminar erfahren Sie, wie Sie sich durch gezielte Fragen und Nutzen Ihrer Rechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten gemäß 80 Abs. 2 und weiteren Bestimmungen des BetrVG ein eigenes Bild von der Unternehmenssituation machen können. Es erleichtert Ihnen, sachbezogen die wirtschaftliche Situation des Unternehmens und wirtschaftliche Vorgänge im Betrieb/Unternehmen im Rahmen der monatlichen Besprechung und/oder im Wirtschaftsausschuss mit dem Arbeitgeber zu beraten. Dieses Seminar richtet sich auch an Betriebsräte, die wegen der Größe des Betriebes keinen Wirtschaftsausschuss gründen können und/oder häufig mit wirtschaftlichen Fragestellungen konfrontiert sind; die Mitgliedschaft in einem Wirtschaftsausschuss ist nicht Voraussetzung zum Besuch des Seminars. Seminar für Betriebsräte "Wirtschaftliche Angelegenheiten" vom 23. bis 27. März 2015 in Hameln Anmeldefrist 20. Februar 2015
2 Seminarausschreibung "Betriebsrat und wirtschaftliche Angelegenheiten" Seminar für Betriebsräte gem. 37 Abs. 6 BetrVG vom 23. bis 27. März 2015 in Hameln Thema: Freistellung: Betriebsrat und wirtschaftliche Angelegenheiten gemäß 37 Abs. 6 i. V. mit 40 Betriebsverfassungsgesetz Termin: Seminarbeginn: Montag, 23. März 2015, 11:00 Uhr Seminarende: Freitag, 27. März 2015, 13:00 Uhr Ort: Kosten(erstattung): Mercure Hotel Hameln 164er Ring HAMELN Tel. : (+49)5151/ Fax : (+49)5151/ An Kostenarten fallen an: Seminargebühr (Referenten-, Durchführungskosten, Seminarunterlagen) Übernachtungs-, Verpflegungskosten Fahrgeld Die Kostenerstattung durch den Arbeitgeber für die Teilnahme ergibt sich aus 37 Abs. 6 i. V. mit 40 BetrVG. Seminargebühr: Die Seminargebühr beträgt pro Teilnehmer(in) 850,--. Rechnung: Die Rechnung erhält jede(r) TeilnehmerIn mit der Einladung. Bei Vorlage einer Kostenübernahmerklärung des Unternehmens wird sie direkt an das Unternehmen gerichtet. Anmeldeschluss: 20. Februar 2015 Hotelkosten: Anmeldung: Informationen: Die Hotelkosten in Höhe von ca. 852,-- (mit Übernachtung, VP) pro TeilnehmerIn sind direkt im Hotel zu zahlen, wenn keine Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers vorliegt. Parkgbühren 7,- pro Tag. Bitte die Anmeldung auf beiliegendem Formular an: Virtuell Consult Norbert W. Koprek Beratender Betriebswirt Seelingstädter Straße Hameln senden oder per Fax: 05151/ Weitere Informationen erhalten Sie unter der gleichen Anschrift und fon: 05151/100656
3 Themenplan Betriebsrat und wirtschaftliche Angelegenheiten Seminar für Betriebsräte gem. 37 Abs. 6 BetrVG Erster Tag Zweiter Tag Mittwoch Donnerstag Freitag Einführung in das Seminar, Vorstellung des Zeit- und Themenplans sowie der Arbeitsmethode Bestandsaufnahme: Bisherige Organisation der Informationsgewinnung und Aufbereitung wirtschaftlicher Daten. Rechtsanspruch Generalanspruch des Betriebsrates auf Information gemäß 80 Abs2 BetrVG in Analogie zu den wirtschaftlichen Angelegenheiten gemäß 106 Abs. 3 BetrVG. Auskunftspflichten des Arbeitgebers Begriff der wirtschaftlichen Angelegenheiten Rechtzeitigkeit und Umfang der Unterrichtung des BR Vorzulegende Unterlagen Streit über die Unterrichtungspflicht Einigungsverfahren bei Streitigkeiten Erzwingung der Auskunftserteilung Grundlagen des Rechnungswesens Aufgaben und Gliederung des betrieblichen Rechnungswesens Pagatorisches Rechnungswesen o Grundbegriffe der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung Kalkulatorisches Rechnungswesen o Arten der Kostenrechnung Einführung in die Bewertung und Interpretation vorliegender Unternehmensdaten Geschäftsbericht Erläuterung des Jahresabschlusses Bilanz und Jahresabschluss Gewinn- und Verlustrechnung Soll-Ist-Vergleich Fortsetzung des Themas vom Vortage Die Organistion regelmäßiger Datengewinnung im Rahmen der regelmäßigen monatlichen Besprechung mit dem Arbeitgeber gemäß 74 in Analogie zu 107 ff. BetrVG Beratung durch Sachverständige gem. 80 Abs. 3 BetrVG Seminarkritik und -ende
4 mobilfon: Anmeldung zum Seminar (bitte leserlich und vollständig ausfüllen) Thema: von: bis: Seminarort: Name: Vorname: Anschrift Telefon priv: Telefon dienstl.: -Adresse: Unternehmen: (Betriebsname, Straße, PLZ/Ort) Rechnungsadresse: (bitte unbedingt angeben, wenn diese nicht mit der letzten Zeile identisch ist) Beruf/Tätigkeit: Branche: Vollzeitbeschäftigt Teilzeitbeschäftigt Auszubildende Gewerkschaftsmitglied* ja nein Alter* *Angaben sind freiwillig Bisher besuchte Seminare: Der Betriebsrat hat die Teilnahme am oben genannten Seminar gem. 37 Abs. 6 BetrVG am beschlossen 1. (bitte unbedingt angeben) Die Kostenzusage des Kostenübernahmeerklärung gemäß 37Abs.6 i. V. mit 40 BetrVG 3 Arbeitgebers 2 Die Kostenübernahmeerklärung umfasst den Seminarbeitrag und die Hotelkosten unter Anerkennung der Teilnahmebedingungen liegt vor liegt nicht vor Ort, Datum,Unterschrift des Arbeitgebers, ggfls. Stempel Übernachtung im Hotel ja nein Anreise am: Datum Uhrzeit Sonstige Wünsche: Anmeldungen bitte per Fax oder Post an: Vircon-Virtuell Consult Norbert W. Koprek Beratender Betriebswirt Seelingstädter Straße Hameln Fax: Mit der Anmeldung erkenne ich die Teilnahmebedingungen 4 an Ort, Datum/Unterschrift d. Teilnehmer/in 1 Ein ordnungsgemäß gefasster Betriebsratsbeschluss ist Voraussetzung für den Besuch des Seminars. 2 Die Kostenzusage des Arbeitgebers erleichtert die Seminarabrechnung und Rechtssicherheit aller Beteiligten. 3 Bei Ausfüllen und Unterschreiben dieser Erklärung erübrigt sich eine separate Erklärung für das Hotel 4 Teilnahmebedingungen können auch eingesehen werden unter
5 Teilnahmebedingungen für Seminare Anmeldungen sind verbindlich Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung/Einladung mit weiteren Hinweisen zum Seminar und die Rechnung. 5 Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu begleichen. Sollte das Seminar nicht zustande kommen oder abgesagt werden müssen, wird die bereits gezahlte Seminargebühr ohne Abzug oder Bearbeitungsgebühr zurückgezahlt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters beruhen. Bei mehrtägigen Seminaren wird für alle Seminarteilnehmer/-innen die Buchung des Hotels bzw. der Bildungsstätte übernommen. Eine Seminarteilnahme ist bei mehrtägigen Schulungen nur bei gleichzeitiger Buchung des Hotels bzw. der Bildungsstätte möglich und beinhaltet die jeweilige Anzahl der Übernachtungen resp. Seminarpauschalen sowie den Bezug aller gastronomischen Leistungen für die gesamte Seminardauer. Bei Vorliegen einer vom Arbeitgeber unterschriebenen Kostenübernahmeerklärung richtet das Hotel die Rechnung direkt an das Unternehmen. Ohne Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers muss die Hotelrechnung bei Abreise direkt vor Ort bezahlt werden. Ein Vertragsverhältnis kommt jedoch ausschließlich zwischen dem/der Seminarteilnehmer/-in und dem Hotel/der Bildungsstätte zustande. Die Stornierung dieser Buchung ist von Ihnen selbst im Hotel bzw. der Bildungsstätte vorzunehmen. Widerruf der Anmeldung / Absage der Teilnahme Sollten Sie an dem Seminar nicht teilnehmen können, so muss die Absage schriftlich bei erfolgen. Ein Rücktritt vom Seminar, der spätestens bis zum 28.Tag vor dem Schulungsbeginn erfolgt, wird kostenfrei storniert und die gegebenenfalls bereits gezahlte Seminargebühr in voller Höhe erstattet. Danach wird bis zum 7.Tag vor dem Seminarbeginn eine Bearbeitungsgebühr von 150,00 Euro zzgl. MwSt. erhoben. Nach Ablauf dieser Frist ist die volle Seminargebühr zu zahlen. Das Hotel bzw. die Bildungsstätte wird ggf. Stornierungskosten gesondert in Rechnung stellen. Die Stornierungskosten entfallen, wenn ein/-e Ersatzteilnehmer/-in benannt wird und an dem Seminar teilnimmt. 5 Bei Inhouse-Seminaren erhält das Unternehmen die Rechnung direkt, wenn eine Kostenübernahmeerklärung vorliegt.
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