Regeln der Bezirks-Versammlung Wandsbek

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1 Regeln der Bezirks-Versammlung Wandsbek Die Bezirks-Versammlung Wandsbek hat für ihre Arbeit Regeln gemacht. Diese Regeln heißen Geschäfts-Ordnung. Die Geschäfts-Ordnung hat mehrere Teile. Wie in einem Gesetz. Jeder Teil ist ein Paragraf. Das Zeichen ist. 1 Die neue Bezirks-Versammlung Das schwere Wort dafür ist Konstituierung. Die Bezirks-Versammlung wurde neu gewählt. 4 Wochen nach der Wahl muss sich die Bezirks-Versammlung das erste Mal treffen. Oder schon früher. Der oder die Vorsitzende der letzten Bezirks-Versammlung muss zur ersten Sitzung der neuen Bezirks-Versammlung einladen. Bei der ersten Sitzung der Bezirks-Versammlung wird die Leitung neu gewählt.

2 Die Leitung von der Bezirks-Versammlung nennt man auch Präsidium. Im Präsidium sind: Der oder die erste Vorsitzende, 1 oder 2 Stellvertretungen. Zuerst wird der oder die erste Vorsitzende gewählt. Die Wahl von der oder dem ersten Vorsitzenden wird von der Person geleitet, die am längsten in der Bezirks-Versammlung ist. Manchmal sind mehrere Personen gleich lange in der Bezirks-Versammlung. Dann leitet die älteste Person die Wahl. Alle Mitglieder der Bezirks-Versammlung dürfen wählen. Die Wahl ist geheim mit Stimm-Zetteln. Das Mitglied der Bezirks-Versammlung mit den meisten Stimmen hat die Wahl gewonnen. Der oder die neue erste Vorsitzende nimmt die Wahl an. Der oder die neue Vorsitzende leitet die Wahl für die beiden Stellvertretungen. Die Mitglieder mit den meisten Stimmen sind als Stellvertretungen gewählt.

3 Der oder die neue Vorsitzende informiert alle aus der Bezirks-Versammlung über ihre Pflichten. Manche Infos dürfen nur Mitglieder der Bezirks-Versammlung wissen. Niemand darf anderen diese Infos weiter sagen. Das heißt Schweige-Pflicht. Die Mitglieder müssen für ihre Arbeit in der Bezirks-Versammlung eine Erklärung schreiben. In der Erklärung geht es um die Arbeit in der Bezirks-Versammlung und um den Beruf. Für die Erklärung gibt es ein Muster. Die Mitglieder müssen dem vorsitzenden Mitglied die schriftliche Erklärung spätestens 3 Wochen nach der ersten Sitzung geben. 2 Die Aufgaben vom vorsitzenden Mitglied Das vorsitzende Mitglied vertritt die Interessen der Bezirks-Versammlung. Zum Beispiel: Bei Veranstaltungen oder wegen Infos über die Bezirks-Versammlung.

4 Das nennt man Öffentlichkeit. Beim Bezirks-Amt, bei allen anderen Behörden der Stadt Hamburg. Die Bezirks-Versammlung hat Rechte. Die Mitglieder der Bezirks-Versammlung haben auch Rechte. Das vorsitzende Mitglied soll die Bezirks-Versammlung und alle Mitglieder unterstützen ihre Rechte zu bekommen. Das vorsitzende Mitglied ist die Leitung vom Büro der Bezirks-Versammlung. Das Büro nennt man auch Geschäfts-Stelle. Das vorsitzende Mitglied leitet die Sitzungen von der Bezirks-Versammlung. Das soll bei der Leitung beachtet werden: Die Sitzungen müssen gerecht sein. Alle müssen die Regeln der Bezirks-Versammlung beachten. Alle dürfen ihre Meinung sagen. Das vorsitzende Mitglied muss alle Meinungen gleich beachten. Das vorsitzende Mitglied darf auch die eigene Meinung sagen. Dann muss die Person die Leitung kurz abgeben.

5 Eine Vertretung macht dann so lange die Leitung. Wenn das vorsitzende Mitglied mal nicht da ist, übernimmt die Vertretung alle Aufgaben. Eine Sitzung der Bezirks-Versammlung kann auch ohne die Mitglieder vom Präsidium gemacht werden. Dann wählen die Mitglieder für diese Person ein Mitglied als Leitung. Diese Person übernimmt dann alle Aufgaben vom vorsitzenden Mitglied. Die Mitglieder wählen für die Sitzung auch noch ein Mitglied als Vertretung. Zum Beispiel falls das vorsitzende Mitglied bei der Sitzung mit reden möchte. Die Leitung für die Wahl der beiden Vertretungen für die Sitzung übernimmt das älteste Mitglied der Bezirks-Versammlung. 3 Gruppen und Personen in der Bezirks-Versammlung In der Bezirks-Versammlung können mehrere Menschen zusammen arbeiten. Zum Beispiel um Wünsche und Meinungen besser zu vertreten.

6 Es gibt Gruppen mit Politikerinnen und Politikern aus einer Partei. So eine Gruppe nennt man Fraktion. In einer Fraktion sind 3 Personen oder mehr. Jede Fraktion von einer Partei hat ein Büro. Jede Fraktion hat auch einen Vorstand. Das vorsitzende Mitglied der Bezirks-Versammlung muss von allen Fraktionen wissen: Welche Mitglieder der Bezirks-Versammlung sind in einer Fraktion? Wer ist im Vorstand von der Fraktion? Welche Fraktions-Mitglieder arbeiten im Büro der Bezirks-Versammlung? Wie ist die Adresse vom Fraktions-Büro? In der Bezirks-Versammlung gibt es auch andere Gruppen außer den Fraktionen. In so einer Gruppe sind 2 Personen. Manche Mitglieder der Bezirks-Versammlung sind in gar keiner Gruppe. Sie sind Einzel-Mitglieder.

7 4 Der Ältesten-Rat Der Ältesten-Rat gehört zur Bezirks-Versammlung. Im Ältesten-Rat sind: Das Präsidium Ein Mitglied aus jeder Fraktion Ein Mitglied aus jeder Gruppe Der Ältesten-Rat soll in der Bezirks-Versammlung die Zusammen-Arbeit der verschiedenen Gruppen, Fraktionen und Einzel-Mitglieder verbessern. Er überlegt: Welche verschiedenen Arbeits-Gruppen soll es in der Bezirks-Versammlung geben? Ein anderes Wort für Arbeits-Gruppe ist Gremium. Wie sollen die Gremien arbeiten? Der Ältesten-Rat darf der Bezirks-Versammlung nur Vorschläge machen. Er darf nichts entscheiden. Das vorsitzende Mitglied der Bezirks-Versammlung lädt den Ältesten-Rat zu den Sitzungen ein. Und leitet die Sitzungen.

8 Eine Fraktion oder Gruppe aus der Bezirks-Versammlung kann auch eine Sitzung vom Ältesten-Beirat beantragen. Die Sitzung muss dann gemacht werden. 5 Einberufung Einladung zu den Sitzungen. Die Sitzungen der Bezirks-Versammlung sind einmal im Monat. Die Sitzungen können auch öfter sein. Wenn 1 Fünftel der Mitglieder der Bezirks-Versammlung eine Sitzung wollen. Die Mitglieder müssen den Grund für die Sitzung nennen. Zu den Sitzungen der Bezirks-Versammlung lädt das vorsitzende Mitglied ein. Alle Mitglieder müssen die Einladung 7 Tage vor der Sitzung bekommen. In der Einladung soll stehen: Das soll bei der Sitzung besprochen werden. Das heißt Tages-Ordnung.

9 Die Mitglieder sollen auch alle wichtigen Infos für die Sitzung bekommen. Die Mitglieder bekommen die Einladung und alle Infos als Mail oder über einen Link im Internet. 6 Tages-Ordnung Die Tages-Ordnung wird vom vorsitzenden Mitglied zusammen mit dem stellvertretenden vorsitzenden Mitglied gemacht. Dabei müssen sie die Geschäfts-Ordnung der Bezirks-Versammlung beachten. Zum Beispiel: Am Anfang von jeder Sitzung ist der Punkt: Anliegen der Bürgerinnen und Bürger. Danach gibt es die aktuelle Stunde. Jeder Antrag muss in der Tages-Ordnung stehen. Infos vom Bezirks-Amt oder Sachen zum Beschließen müssen in der Tages-Ordnung stehen. Abgelehnte Anträge können noch einmal in die Tages-Ordnung aufgenommen werden. Aber erst nach 3 Monaten.

10 7 Öffentlichkeit der Sitzungen Die Sitzungen der Bezirks-Versammlung sind öffentlich. Zu diesen Sitzungen können alle Interessierten dazu kommen. Darum soll die Einladung zur Bezirks-Versammlung mit Tages-Ordnung 7 Tage vor der Sitzung bekannt gemacht werden. Zum Beispiel: Im Bezirks-Amt Wandsbek, In allen Dienst-Stellen der Behörde in Wandsbek, Bei den Zeitungen, Manche Sitzungen sind nur für Mitglieder der Bezirks-Versammlung. Zum Beispiel: Weil es um persönliche Infos von Menschen geht. Manchmal sind auch Teile von Sitzungen der Bezirks-Versammlung nur für Mitglieder. Zum Beispiel: Weil 5 Mitglieder der Bezirks-Versammlung das beantragt haben.

11 Weil die Leiterin oder der Leiter vom Bezirks-Amt das beantragt hat. Manchmal wird der Senioren-Beirat zu einer Sitzung eingeladen. Der Senioren-Beirat kümmert sich um die Interessen von alten Menschen. Die Mitglieder vom Senioren-Beirat haben Schweige-Pflicht. Sie dürfen anderen nichts aus der Sitzung der Bezirks-Versammlung erzählen. Sie müssen das vor der Sitzung unterschreiben. 8 So sollen die Sitzungen gemacht werden. Ein anderes Wort dafür ist Sitzungs-Verlauf. Das vorsitzende Mitglied leitet die Sitzungen. Das vorsitzende Mitglied macht den Anfang und das Ende von jeder Sitzung. Am Anfang gibt das vorsitzende Mitglied allen Mitgliedern der Bezirks-Versammlung die neuesten Infos.

12 Die Bezirks-Versammlung stimmt über die Tages-Ordnung ab. Die schriftliche Tages-Ordnung kann vor der Abstimmung noch geändert werden. Zum Beispiel können noch Sachen zum Besprechen dazu kommen. Diese Sachen heißen Tages-Ordnungs-Punkte. Die Abkürzung ist TOP. Vor der Abstimmung können Tages-Ordnungs-Punkte auch getauscht werden. Mitglieder können Punkte für die Tages-Ordnung beantragen. 1 Viertel der Mitglieder möchte nicht über den Antrag sprechen. Dann wird abgestimmt. Vor der Abstimmung darf eine Person etwas für den Antrag sagen. Und eine Person etwas dagegen. Über die Sachen von der Bezirks-Amts-Leitung muss gesprochen werden. Dagegen kann niemand einen Antrag stellen. Wer etwas sagen möchte, muss das mit dem Arm anzeigen. Das vorsitzende Mitglied macht eine Redner-Liste.

13 Die Bezirks-Versammlung kann entscheiden: Jetzt sollen nicht mehr Personen auf die Redner-Liste. Die Redner-Liste ist geschlossen. Die Leitung vom Bezirks-Amt darf immer etwas sagen und muss nicht mit auf die Redner-Liste. Das vorsitzende Mitglied der Bezirks-Versammlung muss die Bezirks-Amts-Leitung immer gleich dran nehmen. Manchmal wollen Mitglieder der Bezirks-Versammlung einen Antrag wegen der Sitzung stellen. Zum Beispiel: Das Gespräch über eine Sache soll jetzt beendet werden. So ein Antrag heißt: Antrag zur Geschäfts-Ordnung. Einen Antrag zur Geschäfts-Ordnung kann man mit den Armen anders anzeigen. Zum Beispiel: 2 Arme hoch heben. Dann wird das Gespräch unterbrochen. Der Antrag zur Geschäfts-Ordnung kann gestellt werden. Manchmal gibt es verschiedene Meinungen zu einem Antrag zur Geschäfts-Ordnung. Dann werden die Meinungen ausgetauscht. Und dann wird abgestimmt.

14 Manchmal möchte niemand etwas gegen einen Antrag zur Geschäfts-Ordnung sagen. Dann ist der Antrag ohne Abstimmung beschlossen. Manchmal wird über eine Sache gesprochen. Jemand hat dazu nur eine kurze Frage. Diese Person kann von ihrem Stuhl aufstehen. So sieht die vorsitzende Person: Da hat jemand eine Frage. Die sprechende Person wird kurz unterbrochen. Die kurze Frage kann gestellt werden. 9 Anträge und Erklärungen Die Mitglieder der Bezirks-Versammlung können Anträge für die Tages-Ordnung stellen. Die Anträge müssen 5 Tage vor der Sitzung beim vorsitzenden Mitglied sein. Zu den eingereichten Anträgen dürfen die Mitglieder bei der Sitzung der Bezirks-Versammlung etwas erklären.

15 Mitglieder der Bezirks-Versammlung können zu einzelnen Tages-Ordnungs-Punkten einen Text schreiben. So ein Text zu einem Tages-Ordnungs-Punkt heißt Erklärung. Jede Erklärung kommt mit zum Protokoll der Sitzung. 9 a Wann darf die Bezirks-Versammlung etwas beschließen? Das heißt Beschluss-Fähigkeit. Bei Beschlüssen der Bezirks-Versammlung muss die Hälfte der Mitglieder da sein. Oder mehr. Dann ist die Bezirks-Versammlung beschlussfähig. Manchmal müssen wegen der Beschlussfähigkeit am Anfang einer Sitzung die Mitglieder gezählt werden. Wenn zu wenig Mitglieder da sind, muss zu einer neuen Sitzung eingeladen werden. Manchmal gehen Mitglieder mitten in einer Sitzung raus. Es soll über etwas abgestimmt werden. Dann müssen die Mitglieder noch einmal gezählt werden. Vielleicht sind dann zu wenig Mitglieder bei der Abstimmung. Ein Mitglied sagt: Jetzt sind zu wenig Mitglieder da. Dann muss die Abstimmung bei der nächsten Sitzung wiederholt werden.

16 10 Abstimmungen Das vorsitzende Mitglied leitet die Abstimmungen. Bei den meisten Abstimmungen heben die Mitglieder der Bezirks-Versammlung einfach nur die Hand. Manche Abstimmungen sind schriftlich mit Zettel. Zum Beispiel: Die Wahl der Vorsitzenden Mitglieder der Bezirksversammlung, Die Wahl der Bezirks-Amts-Leitung. Bei manchen Abstimmungen wird ganz genau aufgeschrieben: Welches Mitglied wie abgestimmt hat. Das heißt namentliche Abstimmung. 11 Protokolle von den Sitzungen Von jeder Sitzung wird ein Protokoll mit den Ergebnissen geschrieben. Diese Sachen müssen in jedem Protokoll stehen: Wer bei der Sitzung da war. Alle Namen müssen genau aufgeschrieben werden.

17 Alle Beschlüsse. Alle Abstimmungen und die Ergebnisse. Manchmal wird im Protokoll genau aufgeschrieben: Wer dafür war. Wer dagegen war. Wer sich enthalten hat. Wenn Mitglieder gegen einen Antrag waren oder sich enthalten haben, können sie beantragen: Das soll mit ihrem Namen im Protokoll stehen. Erklärungen zu Tages-Ordnungs-Punkten. Was zu den verschiedenen Sachen besprochen wurde. Manchmal soll ganz genau aufgeschrieben werden, was die Personen gesagt haben. Das heißt Wort-Protokoll. Eine Fraktion kann ein Wort-Protokoll verlangen. Die Fraktion muss das sagen, bevor das Gespräch über die Sache anfängt. Die Sitzungen werden aufgenommen. Bei den Wort-Protokollen können leicht Fehler beim Aufschreiben passieren. Darum kann es zu Streit kommen, was genau gesagt wurde. Dann kann man sich das Gespräch noch einmal anhören.

18 Alle Mitglieder der Bezirks-Versammlung bekommen die Protokolle von den Sitzungen. Bei jeder Sitzung der Bezirks-Versammlung wird das Protokoll von der Sitzung davor von den Mitgliedern genehmigt. 12 Regeln wegen der Ordnung Das vorsitzende Mitglied ist für die Räume der Bezirks-Versammlung verantwortlich. Das vorsitzende Mitglied darf zum Beispiel ein Haus-Verbot aussprechen. Das vorsitzende Mitglied kümmert sich um die Ordnung bei den Sitzungen. Alle müssen die Regeln für die Sitzungen beachten. Manchmal beachtet eine Rednerin oder ein Redner die Regeln nicht. Dann fordert das vorsitzende Mitglied zweimal zum Beachten der Regeln auf.

19 Beim dritten mal darf der Redner oder die Rednerin nicht weiter sprechen und auch danach nichts mehr zu der Sache sagen. Das vorsitzende Mitglied kann Mitglieder der Bezirks-Versammlung auch verbieten, weiter an der Sitzung dabei zu sein. Zum Beispiel wenn ein Mitglied Regeln nicht beachtet. Das Mitglied kann dem Verbot widersprechen. Um die Regeln im Haus und bei den Sitzungen sollen sich nur die Vorsitzenden kümmern. Die anderen Mitglieder der Bezirks-Versammlung sollen in ihren Beiträgen nichts dazu sagen. Auch Gäste der Bezirks-Versammlung müssen die Regeln bei den Sitzungen beachten. Und die Regeln im Haus. Zwischen-Rufe von Gästen sind verboten. Zum Beispiel: Das finde ich blöde. Oder: Das finde ich gut. Gäste können von den Sitzungen ausgeschlossen werden, wenn sie die Regeln nicht beachten.

20 13 Sachen von Bürgerinnen und Bürgern und öffentliche Frage-Stunde Diesen Tages-Ordnungs-Punkt gibt es bei jeder Sitzung der Bezirks-Versammlung. Für diesen Tages-Ordnungs-Punkt wird eine halbe Stunde eingeplant. Es kann auch mehr Zeit eingeplant werden. Höchstens noch eine halbe Stunde mehr. Das muss eine Fraktion beantragen. Bürgerinnen und Bürger dürfen zu Sitzungen der Bezirks-Versammlung kommen. Sie dürfen Fragen zu Punkten auf der Tages-Ordnung stellen. Sie dürfen Sachen für den Bezirk einbringen. Sie dürfen Fragen wegen Sachen im Bezirk stellen. Sie können das auch vorher schriftlich machen. Jede Bürgerin und jeder Bürger darf höchstens 2 Minuten sprechen. Fragen sollen möglichst gleich beantwortet werden. Jede Fraktion und jedes Mitglied darf einmal etwas zu einer Frage sagen.

21 14 Aktuelle Stunde In der aktuellen Stunde spricht die Bezirks-Versammlung länger über eine bestimmte Sache. Jede Fraktion kann beantragen: Über diese Sache wollen wir bei der nächsten aktuellen Stunde sprechen. Die Anträge müssen spätestens 3 Tage vor der nächsten Sitzung gestellt werden. Der Antrag für eine aktuelle Stunde wird in der Geschäfts-Stelle der Bezirks-Versammlung gestellt. Im Antrag muss das genaue Thema für die aktuelle Stunde stehen: Über diese Sache wollen wir sprechen. Darum geht es. Die Geschäfts-Stelle informiert alle Mitglieder der Bezirks-Versammlung. Das Präsidium kann einen Antrag für eine aktuelle Stunde ablehnen. Zum Beispiel wenn das Thema nicht klar genug beschrieben wurde. In jeder aktuellen Stunde sollen höchstens 2 Sachen besprochen werden. Manchmal gibt es für die aktuelle Stunde mehr als 2 Wünsche. Dann werden die ersten beiden eingegangenen Anträge genommen.

22 Die Bezirks-Versammlung kann Regeln für die Rede-Zeit überlegen. Zum Beispiel: Jede Fraktion und jede Gruppe darf 5 Minuten lang etwas zu der Sache sagen. 15 Anfragen Anfragen sind Fragen von der Bezirks-Versammlung an das Bezirks-Amt. Die Bezirks-Versammlung kann Anfragen an das Bezirks-Amt stellen. Das Bezirks-Amt muss die Anfragen vor der Sitzung schriftlich bekommen. Die Anfragen kommen mit auf die Tages-Ordnung. Die Leitung vom Bezirks-Amt muss die Anfragen spätestens nach 4 Wochen beantworten. Alle Mitglieder der Bezirks-Versammlung müssen die Antwort schriftlich bekommen. Danach kann eine Fraktion bei der Bezirks-Versammlung eine Besprechung über die Antwort verlangen.

23 Einzelne Mitglieder der Bezirks-Versammlung können kleine Anfragen stellen. Die kleinen Anfragen müssen nach 8 Arbeits-Tagen beantwortet werden. Alle Mitglieder der Bezirks-Versammlung müssen schriftliche Infos über die kleine Anfrage und die Antwort bekommen. Manchmal gibt es wichtige Anfragen für den Bezirk. Aber für die Antwort ist nicht das Bezirks-Amt zuständig. Sondern eine andere Fach-Behörde. 3 Mitglieder der Bezirks-Versammlung oder mehr können einer anderen Behörde eine schriftliche Anfrage schicken. Sie müssen das vorsitzende Mitglied der Bezirks-Versammlung über die Anfrage informieren. Sie sollen das vorsitzende Mitglied wegen der Anfrage um Unterstützung bitten. Die Fach-Behörden müssen Anfragen nach 6 Wochen beantworten. Alle Mitglieder der Bezirks-Versammlung sollen Infos über die Anfragen an die Fach-Behörden und die Antworten bekommen.

24 16 Mitteilungen vom Bezirks-Amt Das Bezirks-Amt informiert die Bezirks-Versammlung über die Arbeit. Und es informiert die Bezirks-Versammlung über geplante Sachen. 17 Arbeits-Gruppen In der Bezirks-Versammlung gibt es verschiedene Arbeits-Gruppen. Diese Arbeits-Gruppen heißen Ausschüsse. Von den Sitzungen der Ausschüsse sollen Protokolle geschrieben werden. Im Protokoll stehen: die Namen der Anwesenden, worüber gesprochen wurde und die Ergebnisse. Über eine Sache soll möglichst nur in einem Ausschuss gesprochen werden. Manchmal muss über eine Sache in mehreren Ausschüssen gesprochen werden.

25 Dann hat ein Ausschuss die Haupt-Verantwortung. Über den Ausschuss mit der Haupt-Verantwortung entscheidet die Bezirks-Versammlung. In dringenden Fällen kann das vorsitzende Mitglied das entscheiden. Die Sitzungen von den Ausschüssen sind öffentlich. Die Öffentlichkeit kann auch ausgeschlossen werden. Das können mindestens 3 Mitglieder beantragen. 18 So sehen die Ausschüsse aus: Die Fraktionen nennen die Namen von den Mitgliedern für die Ausschüsse. Und sie nennen die Namen von den Vertretungen. Die Bezirks-Versammlung beauftragt die Mitglieder für die Arbeit in den Ausschüssen. Jede Fraktion darf in jeden Ausschuss mindestens ein Mitglied mit Stimm-Recht schicken. Von manchen Fraktionen können auch mehrere Mitglieder

26 mit Stimm-Recht in einem Ausschuss sein. Das kommt darauf an, wie viele Mitglieder aus der Fraktion in der Bezirks-Versammlung sind. Die Mitglieder der Bezirks-Versammlung können bei allen Sitzungen von Ausschüssen mit machen. Sie dürfen aber dann nur mit reden und nicht mit abstimmen. Mitglieder ohne Fraktion können in 2 Ausschüssen mit arbeiten. Welche beiden Ausschüsse sagen sie dem vorsitzenden Mitglied der Bezirks-Versammlung. Die Mitglieder ohne Fraktion haben in den Ausschüssen diese Rechte: Sie dürfen mit reden. Sie dürfen Anträge stellen. Sie dürfen nicht mit abstimmen. 19 Vorsitz - Vertretung in den Ausschüssen Jeder Ausschuss wählt ein vorsitzendes Mitglied und eine Stellvertretung. Die stärkste Fraktion darf das vorsitzende Mitglied in der Bezirks-Versammlung vorschlagen.

27 Die Mitglieder der Ausschüsse benennen ständige Vertreterinnen und Vertreter. Die Vertreterinnen und Vertreter kommen aus derselben Fraktion. Das ist auch bei den Gruppen so. Einzel-Mitglieder können sich nicht gegenseitig vertreten. 20 Haupt-Ausschuss Der Haupt-Ausschuss ist sehr wichtig. Er trifft sich einmal im Monat. Meistens ist die Sitzung vom Haupt-Ausschuss zwischen den Sitzungen der Bezirks-Versammlung. Manchmal müssen wichtige Sachen schon vor der nächsten Sitzung der Bezirks-Versammlung entschieden werden. Dann darf der Haupt-Ausschuss das entscheiden. Der Haupt-Ausschuss muss die Bezirks-Versammlung dann über die Entscheidungen informieren. Alle Mitglieder der Bezirks-Versammlung bekommen die Protokolle vom Haupt-Ausschuss.

28 21 Weitere Ausschüsse Zum Beispiel: Ausschüsse für fachliche Fragen. Diese Ausschüsse heißen Fach-Ausschüsse. Die Bezirks-Versammlung beauftragt verschiedene Ausschüsse mit Arbeit. Diese Ausschüsse gibt es: Ein Ausschuss für Kultur und Finanzen. Die Abkürzung für diesen Ausschuss ist FinK. Der Ausschuss für Soziales und Bildung. Die Abkürzung ist ASB. Der Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucher-Schutz. Die Abkürzung ist UGV. Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr. Die Abkürzung ist WVA. Der Jugend-Hilfe-Ausschuss.

29 22 Der Planungs-Ausschuss Der Planungs-Ausschuss kümmert sich im Bezirk um alle Sachen wegen Bauen. Er kümmert sich auch um Fragen zu Grünanlagen und Parks im Bezirk. Der Planungs-Ausschuss kümmert sich um alle nötigen Infos. Er kümmert sich auch um die Meinungen der Bürgerinnen und Bürger. Der Planungs-Ausschuss lädt Bürgerinnen und Bürger zu Veranstaltungen ein. Die Bürgerinnen und Bürger können auch die verschiedenen Fraktionen nach ihrer Meinung fragen. Dann kann jede Fraktion und die Mitglieder ohne Fraktion ihre Meinung sagen. Im Planungs-Ausschuss soll es keinen Partei-politischen Streit geben. Der Planungs-Ausschuss kann auch Fach-Leute zu einer Sitzung einladen. Der Planungs-Ausschuss regelt alles mit den zuständigen Fach-Behörden.

30 Dann schlägt er der Bezirks-Versammlungen Entscheidungen vor. Die Bezirks-Versammlung entscheidet. 23 Ausschüsse für einzelne Stadt-Teile. Diese Ausschüsse heißen Regional-Ausschüsse Die Bezirks-Versammlung kann 5 Regional-Ausschüsse beauftragen. Die Regional-Ausschüsse kümmern sich um die wichtigen Sachen im Stadt-Teil. Zum Beispiel: Fragen zu Grün-Flächen, Fragen wegen Verkehr im Bezirk, Jedes Jahr wird ein Bürger- Preis für Umwelt und Soziales vergeben. Für den Bürger-Preis gibt es 400. Kleine Sachen dürfen die Regional-Ausschüsse selbst entscheiden. Für größere Entscheidungen müssen sie einen Antrag bei der Bezirks-Versammlung stellen. Vor allem wenn es noch mehr betrifft als nur den einen Stadt-Teil.

31 Diese Regional-Ausschüsse gibt es: Alstertal Bramfeld, Steilshoop, Farmsen, Berne Kern-Gebiet Wandsbek Rahlstedt Walddörfer Für die Mit-Arbeit in einem Regional-Ausschuss können auch Bürgerinnen und Bürger aus dem Stadt-Teil beauftragt werden. Die Regional-Ausschüsse müssen von den Fach-Ausschüssen Infos bekommen, wenn es um ihren Stadt-Teil geht. 24 Kleine Arbeits-Gruppen in Regional-Ausschüssen. Diese kleinen Arbeits-Gruppen heißen Unter-Ausschüsse. Die Bezirks-Versammlung kann für jeden Stadt-Teil einen Unter-Ausschuss wegen Fragen zum Bauen beauftragen. Ein Unter-Ausschuss darf nur 9 Mitglieder haben.

32 Die Unter-Ausschüsse dürfen nur beraten. Unter-Ausschüsse gibt es nur für die Regional-Ausschüsse. Für die Fach-Ausschüsse nicht! 25 Die Meinung von Bürgerinnen und Bürgern. Das heißt: Öffentliches Anhör-Verfahren Die Ausschüsse machen öffentliche Anhör-Verfahren. 1 Viertel oder mehr Mitglieder aus einem Ausschuss müssen das beantragen. Alle Bürgerinnen und Bürger sollen Infos über das öffentliche Anhör-Verfahren bekommen. Zum Beispiel: Aus der Zeitung. In der Einladung zum Anhör-Verfahren muss gut erklärt werden: Über diese Sache wollen wir sprechen. Manchmal ist einem Ausschuss die Meinung von bestimmten Personen oder Gruppen sehr wichtig. Dann kann das vorsitzende Mitglied vom Ausschuss diese Gruppen oder Personen extra einladen.

33 Das vorsitzende Mitglied vom Ausschuss leitet das öffentliche Anhör-Verfahren. Von einem öffentlichen Anhör-Verfahren wird ein Protokoll gemacht. Im Protokoll steht die Zusammen-Fassung der Meinungen und die Ergebnisse. 26 Ausnahmen. Ein anderes Wort dafür ist Abweichungen. Manchmal gibt es Abweichungen von der Geschäfts-Ordnung. Das darf sein. Die Bezirks-Versammlung kann das entscheiden.

34 Text in Leichter Sprache: Illustrationen: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.v., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

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