Erbschaftsteuer Mandant: 1 - Mustermann Aktenzeichen: Musterstraße 1, Musterstadt
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- Jens Heidrich
- vor 8 Jahren
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1 Erbschaftsteuer Ermittlung des Reinnachlasses Nachlassgegenstände Grundvermögen Betriebsvermögen Übriges Vermögen Gesamtwert der Nachlassgegenstände Nachlassverbindlichkeiten Erbfallkosten Mindestens Erbfallkosten-Pauschbetrag Gesamtwert der Nachlassverbindlichkeiten Wert des Reinnachlasses Zusammenstellung: Festzusetzende Erbschaftsteuer Steuerpflichtiger Festzusetzende Name, Vorname / Steuerklasse Erbanteil Erwerb Erbschaftsteuer Mustermann, Erika / 1 2/ Mustermann, Max / 1 1/
2 ErbSt - Ermittlung des Reinnachlasses Nachlassgegenstände Grundvermögen Nachlasswert Wohnhaus der Famile Grundstück Musterstraße Summe des Grundvermögens Betriebsvermögen Betrieb Mustermann GmbH Summe des Betriebsvermögen Übriges Vermögen Guthaben bei Kreditinstituten Andere Zinsansprüche Bargeld (in- und ausländische Zahlungsmittel) Summe des übrigen Vermögens Gesamtwert der Nachlassgegenstände Nachlassverbindlichkeiten Erbfallkosten Mindestens Erbfallkosten-Pauschbetrag Gesamtwert der Nachlassverbindlichkeiten Wert des Reinnachlasses Gesamtwert der Nachlassgegenstände abzgl. Gesamtwert der Nachlassverbindlichkeiten Wert des Erwerbs durch Erbanfall
3 ErbSt - Ermittlung des Erwerbs durch Erbanteil für Mustermann, Erika Erbanteil 2/3 Stichtag Steuerklasse 1 Nachlassgegenstände Grundvermögen Nachlasswert Anteil Inländisches Grundvermögen Betriebsvermögen Inländisches Betriebsvermögen Übriges Vermögen Guthaben bei Kreditinstituten Andere Zinsansprüche Bargeld (in- und ausländische Zahlungsmittel) Gesamtwert der anteiligen Nachlassgegenstände Nachlassverbindlichkeiten Erbfallkosten Gesamtwert der anteiligen Nachlassverbindlichkeiten Wert des Erwerbs durch Erbanfall Gesamtwert der anteiligen Nachlassgegenstände abzgl. Gesamtwert der anteiligen Nachlassverbindlichkeiten Wert des Erwerbs durch Erbanfall
4 ErbSt - Ermittlung des Zugewinnausgleichs Mustermann, Erika Anfangsvermögen der Ehegatten Erblasser Ehegatte Vermögenswerte Verkehrswert Verkehrswert Grundvermögen Betriebsvermögen Guthaben bei Kreditinstituten Andere Zinsansprüche Bargeld (in- und ausländische Zahlungsmittel) Anfangsvermögen Preisindex Lebenshaltung - am Todestag 109,0 - zu Beginn der Zugewinngemeinschaft 57,5 Indiziertes Anfangsvermögen Maßgebendes Anfangsvermögen der Ehegatten Indiziertes Anfangsvermögen Hinzurechnungen gem Abs. 2 BGB Maßgebendes Anfangsvermögen Maßgebendes Endvermögen der Ehegatten Vermögenswerte Erblasser Ehegatte Steuerwert Verkehrswert Verkehrswert Grundvermögen Betriebsvermögen Guthaben bei Kreditinstituten Andere Zinsansprüche Bargeld (in- und ausländische Zahlungsmittel) Maßgebendes Endvermögen Fiktiver Zugewinn i.s.d. 5 Abs. 1 ErbStG Erblasser Ehegatte Maßgebendes Endvermögen Maßgebendes Anfangsvermögen Zugewinn Zugewinn des Erblassers Zugewinn des Ehegatten Überschuss des Erblassers davon 50% Mindestens 0 0 Fiktive Zugewinn-Ausgleichsforderung i.s.d. 5 Abs. 1 ErbStG 0
5 ErbSt - Ermittlung der Steuerbegünstigungen nach 13a ErbStG für Mustermann, Erika Erbanteil 2/3 Stichtag Steuerklasse 1 Ermittlung des begünstigten Vermögens gem. 13b ErbStG Inländisches Betriebsvermögen Nachlasswert Anteil Erwerb durch Erbanfall Summe des Vermögens i.s.d. 13b Abs. 1 ErbStG davon im Grundsatz der Begünstigung nach 13a Abs. 8 ErbStG unterliegend, da das enthaltene Verwaltungsvermögen nicht mehr als 10% beträgt Ermittlung der Steuerbegünstigung nach 13a ErbStG Summe des Vermögens i.s.d. 13b Abs. 1 ErbStG Begünstigtes Vermögen i.s.d. 13b Abs. 4 ErbStG: 85% von = Verschonungsabschlag 13a Abs. 1 ErbStG verbleibendes, nach 13a Abs. 2 ErbStG begünstigtes Vermögen Abzugsbetrag nach 13a Abs. 2 ErbStG verbleibend: Vermögen i.s.d. 13b ErbStG, für dass keine Steuerbefreiung nach 13a ErbStG gewährt wird 0 Steuerbegünstigung nach 13a ErbStG
6 ErbSt - Ermittlung der Erbschaftsteuer für Mustermann, Erika Erbanteil 2/3 Stichtag Steuerklasse 1 Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs Wert des Erwerbs durch Erbanfall Steuerbefreiung für das Familienheim nach 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG Steuerbegünstigung 13a ErbStG Bereicherung des Erwerbers Steuerfreier Zugewinnausgleich nach 5 ErbStG Freibetrag nach 16 Abs. 1 ErbStG besonderer Versorgungsfreibetrag nach 17 ErbStG Steuerpflichtiger Erwerb Steuerpflichtiger Erwerb, abgerundet auf volle Hundert Ermittlung der Erbschaftsteuer Bemessungsgrundlage Steuersatz lt. Tabelle 1 des 19 Abs. 1 ErbStG 11 % Erbschaftsteuer Ermittlung der festzusetzenden Erbschaftsteuer Erbschaftsteuer Festzusetzende Erbschaftsteuer
7 ErbSt - Ermittlung des Erwerbs durch Erbanteil für Mustermann, Max Erbanteil 1/3 Stichtag Steuerklasse 1 Nachlassgegenstände Grundvermögen Nachlasswert Anteil Inländisches Grundvermögen Betriebsvermögen Inländisches Betriebsvermögen Übriges Vermögen Guthaben bei Kreditinstituten Andere Zinsansprüche Bargeld (in- und ausländische Zahlungsmittel) Gesamtwert der anteiligen Nachlassgegenstände Nachlassverbindlichkeiten Erbfallkosten Gesamtwert der anteiligen Nachlassverbindlichkeiten Wert des Erwerbs durch Erbanfall Gesamtwert der anteiligen Nachlassgegenstände abzgl. Gesamtwert der anteiligen Nachlassverbindlichkeiten Wert des Erwerbs durch Erbanfall
8 ErbSt - Ermittlung der Steuerbegünstigungen nach 13a ErbStG für Mustermann, Max Erbanteil 1/3 Stichtag Steuerklasse 1 Ermittlung des begünstigten Vermögens gem. 13b ErbStG Inländisches Betriebsvermögen Nachlasswert Anteil Erwerb durch Erbanfall Summe des Vermögens i.s.d. 13b Abs. 1 ErbStG davon im Grundsatz der Begünstigung nach 13a Abs. 8 ErbStG unterliegend, da das enthaltene Verwaltungsvermögen nicht mehr als 10% beträgt Ermittlung der Steuerbegünstigung nach 13a ErbStG Summe des Vermögens i.s.d. 13b Abs. 1 ErbStG Begünstigtes Vermögen i.s.d. 13b Abs. 4 ErbStG: 85% von = Verschonungsabschlag 13a Abs. 1 ErbStG verbleibendes, nach 13a Abs. 2 ErbStG begünstigtes Vermögen Abzugsbetrag nach 13a Abs. 2 ErbStG verbleibend: Vermögen i.s.d. 13b ErbStG, für dass keine Steuerbefreiung nach 13a ErbStG gewährt wird 0 Steuerbegünstigung nach 13a ErbStG
9 ErbSt - Ermittlung der Erbschaftsteuer für Mustermann, Max Erbanteil 1/3 Stichtag Steuerklasse 1 Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs Wert des Erwerbs durch Erbanfall Steuerbefreiung für das Familienheim nach 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG Steuerbegünstigung 13a ErbStG Bereicherung des Erwerbers Freibetrag nach 16 Abs. 1 ErbStG besonderer Versorgungsfreibetrag nach 17 ErbStG - 0 Steuerpflichtiger Erwerb Steuerpflichtiger Erwerb, abgerundet auf volle Hundert Ermittlung der Erbschaftsteuer Bemessungsgrundlage Steuersatz lt. Tabelle 1 des 19 Abs. 1 ErbStG 7 % Erbschaftsteuer Ermittlung der festzusetzenden Erbschaftsteuer Erbschaftsteuer Festzusetzende Erbschaftsteuer 3.255
10 ErbSt - Grundbesitzbewertung für das Grundstück Wohnhaus der Famile Bewertungsgegenstand: Grundstücksart: Bewertungsverfahren: Bebautes Grundstück ( 182 BewG) Ein- oder Zweifamilienhaus ( 181 BewG) Vergleichswertverfahren ( 183 BewG) Bewertung nach dem Vergleichswertverfahren ( 183 BewG) Der Bodenwert ist im Wert des Vergleichsgrundstücks bereits berücksichtigt. Grundstückswert des Vergleichsgrundstücks Grundbesitzwert Zu berücksichtigender Wert für das Grundstück Wohnhaus der Famile Steuerbefreiung Familieneigenheim Vom Rechtsvorgänger wurde das Grundstück als Familieneigenheim i.s.d. 13 Abs. 1 Nr. 4a-c ErbStG genutzt. Die gesamte Wohnfläche des Grundstücks beträgt 200 m² Die vom Rechtsvorgänger selbst genutzte Wohnfläche beträgt 200 m² Anteil der vom Rechtsvorgänger selbst genutzte Wohnfläche 100,00 % 100,00 % von = Im Grundsatz nach 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG begünstigter Betrag Im Grundsatz nach 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG begünstigter Betrag
11 ErbSt - Grundbesitzbewertung für das Grundstück Grundstück Musterstraße Bewertungsgegenstand: Unbebautes Grundstück Ermittlung des Bodenwerts Berechnung für Teilfläche 1 Bodenrichtwert pro m² 250,00 Fläche des Grund und Bodens m² Wert des Grund und Bodens Bodenwert Zu berücksichtigender Wert für das Grundstück Grundstück Musterstraße
12 ErbSt - Ermittlung des Betriebsvermögens für das Unternehmen Betrieb Mustermann GmbH Wertermittlung aus Verkäufen Gemeiner Wert des Betriebsvermögens Anteil des Erblassers an der Kapitalgesellschaft Nennkapital der Kapitalgesellschaft Nennkapitalbeteiligung des bisherigen Gesellschafters 50,00 % davon erworben % zu berücksichtigendener Anteil: / * = Zu berücksichtigender Anteil des erworbenen Betriebsvermögens
13 ErbSt - Gegenstandswerte Während der Steuerberechnung wurden folgende Gegenstandswerte als Grundlage für Ihre Gebührenrechnung ermittelt: Tätigkeit Vorschrift Gegenstands- Gebühren- Tabelle der StBVV wert rahmen Erbschaftsteuererklärung 24 Abs. 1 Nr /10-10/10 A Ermittlung der Zugewinnausgleichsforderung 24 Abs /10-15/10 A Grundstücksbewertung 24 Abs. 4 Berechnen Sie die Zeitgebühr gem. 13 StBGebV 19 bis 46 pro ½ Stunde Anlage Betriebsvermögen zur ErbSt-Erklärung für den Betrieb Betrieb Mustermann GmbH 24 Abs. 1 Nr /20-14/20 A Die durch die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV 2012) vorgeschriebenen Mindest-Ansätze sind berücksichtigt.
14 ErbSt - Hinweis- und Fehlerprotokoll Anlage Erwerber: fehlendes Geburtsdatum Für den/die Erwerber Mustermann ist kein Geburtsdatum angegeben. Dieses ist für die Berechnung des besonderen Versorgungsfreibetrags zwingend erforderlich. => Ergänzen Sie in Anlage Erwerber das Geburtsdatum Anlage Grundstück - Bodenwert Für das/die Grundstück(e) Wohnhaus der Famile fehlen die Angaben zum Bodenwert. Diese sind in jedem Fall erforderlich. => Ergänzen Sie diese Angaben auf Seite 1 der Anlage Grundstück Folgende Ja/Nein-Entscheidungen auf dem Mantelbogen (oder Anlage Erwerber) sind noch offen: - Land- und forstwirtschaftliches Vermögen im Inland / EU-/EWR-Staaten - Land- und forstwirtschaftliches Vermögen in Drittstaaten - Grundvermögen in Drittstaaten - Betriebsvermögen in Drittstaaten - Nicht notierte Anteile an Kapitalgesellschaften im Inland / EU-/EWR-Staaten - Wertpapiere, andere Anteile und dergleichen - Bausparguthaben - Steuererstattungsansprüche - Andere Kapitalforderungen - Sonstige Forderungen - Nicht fällige Ansprüche aus Versicherungen - Renten und andere wiederkehrende Nutzungen und Leistungen - Münzen, unverarbeitete Edelmetalle, Edelsteine, Perlen - Hausrat - Andere bewegliche körperliche Gegenstände (z.b. KFZ, Boote, Schmuck) - Sonstige Rechte (Urheberrechte, Erfindungen, Patenten und Ähnliches) - Nachlassverbindlichkeiten - Darlehensschulden - Nachlassverbindlichkeiten - Steuerschulden - Nachlassverbindlichkeiten - sonstige Verbindlichkeiten - Sind Pflichtteilsansprüche geltend gemacht worden? - Schenkungen oder andere unentgeltliche Zuwendungen - Ansprüche als Hinterbliebener auf gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Versorgungsbezüge (Anlage => Prüfen Sie, ob die entsprechenden Nachlassposten vorhanden sind. Markieren Sie ggf. das entsprechenden Nein -Feld
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