Erbschaftsteuer Mandant: 1 - Mustermann Aktenzeichen: Musterstraße 1, Musterstadt

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Erbschaftsteuer Mandant: 1 - Mustermann Aktenzeichen: 123456 Musterstraße 1, 12345 Musterstadt"

Transkript

1 Erbschaftsteuer Ermittlung des Reinnachlasses Nachlassgegenstände Grundvermögen Betriebsvermögen Übriges Vermögen Gesamtwert der Nachlassgegenstände Nachlassverbindlichkeiten Erbfallkosten Mindestens Erbfallkosten-Pauschbetrag Gesamtwert der Nachlassverbindlichkeiten Wert des Reinnachlasses Zusammenstellung: Festzusetzende Erbschaftsteuer Steuerpflichtiger Festzusetzende Name, Vorname / Steuerklasse Erbanteil Erwerb Erbschaftsteuer Mustermann, Erika / 1 2/ Mustermann, Max / 1 1/

2 ErbSt - Ermittlung des Reinnachlasses Nachlassgegenstände Grundvermögen Nachlasswert Wohnhaus der Famile Grundstück Musterstraße Summe des Grundvermögens Betriebsvermögen Betrieb Mustermann GmbH Summe des Betriebsvermögen Übriges Vermögen Guthaben bei Kreditinstituten Andere Zinsansprüche Bargeld (in- und ausländische Zahlungsmittel) Summe des übrigen Vermögens Gesamtwert der Nachlassgegenstände Nachlassverbindlichkeiten Erbfallkosten Mindestens Erbfallkosten-Pauschbetrag Gesamtwert der Nachlassverbindlichkeiten Wert des Reinnachlasses Gesamtwert der Nachlassgegenstände abzgl. Gesamtwert der Nachlassverbindlichkeiten Wert des Erwerbs durch Erbanfall

3 ErbSt - Ermittlung des Erwerbs durch Erbanteil für Mustermann, Erika Erbanteil 2/3 Stichtag Steuerklasse 1 Nachlassgegenstände Grundvermögen Nachlasswert Anteil Inländisches Grundvermögen Betriebsvermögen Inländisches Betriebsvermögen Übriges Vermögen Guthaben bei Kreditinstituten Andere Zinsansprüche Bargeld (in- und ausländische Zahlungsmittel) Gesamtwert der anteiligen Nachlassgegenstände Nachlassverbindlichkeiten Erbfallkosten Gesamtwert der anteiligen Nachlassverbindlichkeiten Wert des Erwerbs durch Erbanfall Gesamtwert der anteiligen Nachlassgegenstände abzgl. Gesamtwert der anteiligen Nachlassverbindlichkeiten Wert des Erwerbs durch Erbanfall

4 ErbSt - Ermittlung des Zugewinnausgleichs Mustermann, Erika Anfangsvermögen der Ehegatten Erblasser Ehegatte Vermögenswerte Verkehrswert Verkehrswert Grundvermögen Betriebsvermögen Guthaben bei Kreditinstituten Andere Zinsansprüche Bargeld (in- und ausländische Zahlungsmittel) Anfangsvermögen Preisindex Lebenshaltung - am Todestag 109,0 - zu Beginn der Zugewinngemeinschaft 57,5 Indiziertes Anfangsvermögen Maßgebendes Anfangsvermögen der Ehegatten Indiziertes Anfangsvermögen Hinzurechnungen gem Abs. 2 BGB Maßgebendes Anfangsvermögen Maßgebendes Endvermögen der Ehegatten Vermögenswerte Erblasser Ehegatte Steuerwert Verkehrswert Verkehrswert Grundvermögen Betriebsvermögen Guthaben bei Kreditinstituten Andere Zinsansprüche Bargeld (in- und ausländische Zahlungsmittel) Maßgebendes Endvermögen Fiktiver Zugewinn i.s.d. 5 Abs. 1 ErbStG Erblasser Ehegatte Maßgebendes Endvermögen Maßgebendes Anfangsvermögen Zugewinn Zugewinn des Erblassers Zugewinn des Ehegatten Überschuss des Erblassers davon 50% Mindestens 0 0 Fiktive Zugewinn-Ausgleichsforderung i.s.d. 5 Abs. 1 ErbStG 0

5 ErbSt - Ermittlung der Steuerbegünstigungen nach 13a ErbStG für Mustermann, Erika Erbanteil 2/3 Stichtag Steuerklasse 1 Ermittlung des begünstigten Vermögens gem. 13b ErbStG Inländisches Betriebsvermögen Nachlasswert Anteil Erwerb durch Erbanfall Summe des Vermögens i.s.d. 13b Abs. 1 ErbStG davon im Grundsatz der Begünstigung nach 13a Abs. 8 ErbStG unterliegend, da das enthaltene Verwaltungsvermögen nicht mehr als 10% beträgt Ermittlung der Steuerbegünstigung nach 13a ErbStG Summe des Vermögens i.s.d. 13b Abs. 1 ErbStG Begünstigtes Vermögen i.s.d. 13b Abs. 4 ErbStG: 85% von = Verschonungsabschlag 13a Abs. 1 ErbStG verbleibendes, nach 13a Abs. 2 ErbStG begünstigtes Vermögen Abzugsbetrag nach 13a Abs. 2 ErbStG verbleibend: Vermögen i.s.d. 13b ErbStG, für dass keine Steuerbefreiung nach 13a ErbStG gewährt wird 0 Steuerbegünstigung nach 13a ErbStG

6 ErbSt - Ermittlung der Erbschaftsteuer für Mustermann, Erika Erbanteil 2/3 Stichtag Steuerklasse 1 Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs Wert des Erwerbs durch Erbanfall Steuerbefreiung für das Familienheim nach 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG Steuerbegünstigung 13a ErbStG Bereicherung des Erwerbers Steuerfreier Zugewinnausgleich nach 5 ErbStG Freibetrag nach 16 Abs. 1 ErbStG besonderer Versorgungsfreibetrag nach 17 ErbStG Steuerpflichtiger Erwerb Steuerpflichtiger Erwerb, abgerundet auf volle Hundert Ermittlung der Erbschaftsteuer Bemessungsgrundlage Steuersatz lt. Tabelle 1 des 19 Abs. 1 ErbStG 11 % Erbschaftsteuer Ermittlung der festzusetzenden Erbschaftsteuer Erbschaftsteuer Festzusetzende Erbschaftsteuer

7 ErbSt - Ermittlung des Erwerbs durch Erbanteil für Mustermann, Max Erbanteil 1/3 Stichtag Steuerklasse 1 Nachlassgegenstände Grundvermögen Nachlasswert Anteil Inländisches Grundvermögen Betriebsvermögen Inländisches Betriebsvermögen Übriges Vermögen Guthaben bei Kreditinstituten Andere Zinsansprüche Bargeld (in- und ausländische Zahlungsmittel) Gesamtwert der anteiligen Nachlassgegenstände Nachlassverbindlichkeiten Erbfallkosten Gesamtwert der anteiligen Nachlassverbindlichkeiten Wert des Erwerbs durch Erbanfall Gesamtwert der anteiligen Nachlassgegenstände abzgl. Gesamtwert der anteiligen Nachlassverbindlichkeiten Wert des Erwerbs durch Erbanfall

8 ErbSt - Ermittlung der Steuerbegünstigungen nach 13a ErbStG für Mustermann, Max Erbanteil 1/3 Stichtag Steuerklasse 1 Ermittlung des begünstigten Vermögens gem. 13b ErbStG Inländisches Betriebsvermögen Nachlasswert Anteil Erwerb durch Erbanfall Summe des Vermögens i.s.d. 13b Abs. 1 ErbStG davon im Grundsatz der Begünstigung nach 13a Abs. 8 ErbStG unterliegend, da das enthaltene Verwaltungsvermögen nicht mehr als 10% beträgt Ermittlung der Steuerbegünstigung nach 13a ErbStG Summe des Vermögens i.s.d. 13b Abs. 1 ErbStG Begünstigtes Vermögen i.s.d. 13b Abs. 4 ErbStG: 85% von = Verschonungsabschlag 13a Abs. 1 ErbStG verbleibendes, nach 13a Abs. 2 ErbStG begünstigtes Vermögen Abzugsbetrag nach 13a Abs. 2 ErbStG verbleibend: Vermögen i.s.d. 13b ErbStG, für dass keine Steuerbefreiung nach 13a ErbStG gewährt wird 0 Steuerbegünstigung nach 13a ErbStG

9 ErbSt - Ermittlung der Erbschaftsteuer für Mustermann, Max Erbanteil 1/3 Stichtag Steuerklasse 1 Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs Wert des Erwerbs durch Erbanfall Steuerbefreiung für das Familienheim nach 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG Steuerbegünstigung 13a ErbStG Bereicherung des Erwerbers Freibetrag nach 16 Abs. 1 ErbStG besonderer Versorgungsfreibetrag nach 17 ErbStG - 0 Steuerpflichtiger Erwerb Steuerpflichtiger Erwerb, abgerundet auf volle Hundert Ermittlung der Erbschaftsteuer Bemessungsgrundlage Steuersatz lt. Tabelle 1 des 19 Abs. 1 ErbStG 7 % Erbschaftsteuer Ermittlung der festzusetzenden Erbschaftsteuer Erbschaftsteuer Festzusetzende Erbschaftsteuer 3.255

10 ErbSt - Grundbesitzbewertung für das Grundstück Wohnhaus der Famile Bewertungsgegenstand: Grundstücksart: Bewertungsverfahren: Bebautes Grundstück ( 182 BewG) Ein- oder Zweifamilienhaus ( 181 BewG) Vergleichswertverfahren ( 183 BewG) Bewertung nach dem Vergleichswertverfahren ( 183 BewG) Der Bodenwert ist im Wert des Vergleichsgrundstücks bereits berücksichtigt. Grundstückswert des Vergleichsgrundstücks Grundbesitzwert Zu berücksichtigender Wert für das Grundstück Wohnhaus der Famile Steuerbefreiung Familieneigenheim Vom Rechtsvorgänger wurde das Grundstück als Familieneigenheim i.s.d. 13 Abs. 1 Nr. 4a-c ErbStG genutzt. Die gesamte Wohnfläche des Grundstücks beträgt 200 m² Die vom Rechtsvorgänger selbst genutzte Wohnfläche beträgt 200 m² Anteil der vom Rechtsvorgänger selbst genutzte Wohnfläche 100,00 % 100,00 % von = Im Grundsatz nach 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG begünstigter Betrag Im Grundsatz nach 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG begünstigter Betrag

11 ErbSt - Grundbesitzbewertung für das Grundstück Grundstück Musterstraße Bewertungsgegenstand: Unbebautes Grundstück Ermittlung des Bodenwerts Berechnung für Teilfläche 1 Bodenrichtwert pro m² 250,00 Fläche des Grund und Bodens m² Wert des Grund und Bodens Bodenwert Zu berücksichtigender Wert für das Grundstück Grundstück Musterstraße

12 ErbSt - Ermittlung des Betriebsvermögens für das Unternehmen Betrieb Mustermann GmbH Wertermittlung aus Verkäufen Gemeiner Wert des Betriebsvermögens Anteil des Erblassers an der Kapitalgesellschaft Nennkapital der Kapitalgesellschaft Nennkapitalbeteiligung des bisherigen Gesellschafters 50,00 % davon erworben % zu berücksichtigendener Anteil: / * = Zu berücksichtigender Anteil des erworbenen Betriebsvermögens

13 ErbSt - Gegenstandswerte Während der Steuerberechnung wurden folgende Gegenstandswerte als Grundlage für Ihre Gebührenrechnung ermittelt: Tätigkeit Vorschrift Gegenstands- Gebühren- Tabelle der StBVV wert rahmen Erbschaftsteuererklärung 24 Abs. 1 Nr /10-10/10 A Ermittlung der Zugewinnausgleichsforderung 24 Abs /10-15/10 A Grundstücksbewertung 24 Abs. 4 Berechnen Sie die Zeitgebühr gem. 13 StBGebV 19 bis 46 pro ½ Stunde Anlage Betriebsvermögen zur ErbSt-Erklärung für den Betrieb Betrieb Mustermann GmbH 24 Abs. 1 Nr /20-14/20 A Die durch die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV 2012) vorgeschriebenen Mindest-Ansätze sind berücksichtigt.

14 ErbSt - Hinweis- und Fehlerprotokoll Anlage Erwerber: fehlendes Geburtsdatum Für den/die Erwerber Mustermann ist kein Geburtsdatum angegeben. Dieses ist für die Berechnung des besonderen Versorgungsfreibetrags zwingend erforderlich. => Ergänzen Sie in Anlage Erwerber das Geburtsdatum Anlage Grundstück - Bodenwert Für das/die Grundstück(e) Wohnhaus der Famile fehlen die Angaben zum Bodenwert. Diese sind in jedem Fall erforderlich. => Ergänzen Sie diese Angaben auf Seite 1 der Anlage Grundstück Folgende Ja/Nein-Entscheidungen auf dem Mantelbogen (oder Anlage Erwerber) sind noch offen: - Land- und forstwirtschaftliches Vermögen im Inland / EU-/EWR-Staaten - Land- und forstwirtschaftliches Vermögen in Drittstaaten - Grundvermögen in Drittstaaten - Betriebsvermögen in Drittstaaten - Nicht notierte Anteile an Kapitalgesellschaften im Inland / EU-/EWR-Staaten - Wertpapiere, andere Anteile und dergleichen - Bausparguthaben - Steuererstattungsansprüche - Andere Kapitalforderungen - Sonstige Forderungen - Nicht fällige Ansprüche aus Versicherungen - Renten und andere wiederkehrende Nutzungen und Leistungen - Münzen, unverarbeitete Edelmetalle, Edelsteine, Perlen - Hausrat - Andere bewegliche körperliche Gegenstände (z.b. KFZ, Boote, Schmuck) - Sonstige Rechte (Urheberrechte, Erfindungen, Patenten und Ähnliches) - Nachlassverbindlichkeiten - Darlehensschulden - Nachlassverbindlichkeiten - Steuerschulden - Nachlassverbindlichkeiten - sonstige Verbindlichkeiten - Sind Pflichtteilsansprüche geltend gemacht worden? - Schenkungen oder andere unentgeltliche Zuwendungen - Ansprüche als Hinterbliebener auf gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Versorgungsbezüge (Anlage => Prüfen Sie, ob die entsprechenden Nachlassposten vorhanden sind. Markieren Sie ggf. das entsprechenden Nein -Feld

Erbschafts- und Schenkungssteuer 2002

Erbschafts- und Schenkungssteuer 2002 Erbschafts- und Schenkungssteuer 2002 Merkmalsdefinitionen Stand: 01.10.2008 www.forschungsdatenzentrum.de EF01 Lieferart 1 = maschinell 2 = pers. / maschinell 3 = Auster 4 = personell EF02 Satzart 1 =

Mehr

Steuerliche Fragen bei der Testamentsgestaltung. Vortrag von WP/StB Matthias Witt

Steuerliche Fragen bei der Testamentsgestaltung. Vortrag von WP/StB Matthias Witt Steuerliche Fragen bei der Testamentsgestaltung Vortrag von WP/StB Matthias Witt Erwerb von Todes wegen Der Erbschaftsteuer unterliegt der Erwerb von Todes wegen, wenn der Erblasser zum Zeitpunkt des Todes

Mehr

Beispielsfälle zur Erbschaftssteuer

Beispielsfälle zur Erbschaftssteuer Beispielsfälle zur Erbschaftssteuer Beispiel 1: Der dem A von seinem Vater vererbte Nachlass hat einen Steuerwert von 1.000.000,-. Hiervon sind 970.000 Sparguthaben. Der Rest ergibt sich aus dem Wert des

Mehr

Benötigte Unterlagen und Informationen für die Erbschaftsteuererklärung

Benötigte Unterlagen und Informationen für die Erbschaftsteuererklärung Benötigte Unterlagen und Informationen für die Die Berechnung der Erbschaftsteuer hängt ganz wesentlich davon ab, mit welchem Wert das zugewendete Vermögen der Erbschaftsteuer unterworfen wird, welcher

Mehr

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Erbschaft- und Schenkungsteuer Erbschaft- und Schenkungsteuer Entwickelt von: Verlag für Deutsche www.vds-verlag.de A WoltersKluver Company 1 2 a) Die Steuerklasse des Erwerbers 1. Ehegatte Steuerklasse I 2. Kinder und Stiefkinder 3.

Mehr

Müssen Sie Erbschaftsteuer * bezahlen?

Müssen Sie Erbschaftsteuer * bezahlen? Müssen Sie Erbschaftsteuer * bezahlen? Ob und in welcher Höhe Erbschaftsteuer zu entrichten ist, richtet sich nach dem Wert des Erwerbs (Erbanfall, Vermächtnis, Pflichtteil usw.) und dem Verwandtschaftsverhältnis

Mehr

Erben und Schenken im Steuerrecht

Erben und Schenken im Steuerrecht Erben und Schenken im Steuerrecht in Kooperation mit Vortragender: Jürgen G. Reichert Steuerberater Rechtsanwalt Gliederung 1. Wer sind wir? 2. steuerpflichtige Vorgänge 3. persönliche Steuerpflicht 4.

Mehr

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Erbschaft- und Schenkungsteuer M E R K B L A T T E R B. Erbschaft- und Schenkungsteuer 1. Steuerpflicht Im folgenden wird in aller Regel von der Erbschaftssteuer gesprochen, jedoch gelten diese Ausführungen auch für den Schenkungsfall.

Mehr

Merkblatt. Erbschaftsteuer. Inhalt

Merkblatt. Erbschaftsteuer. Inhalt Erbschaftsteuer Inhalt 1 Erbrechtliche Hinweise 2 Erbschaftsteuerliche Besonderheiten 2.1 Erwerbe von Todes wegen 2.2 Entstehung der Erbschaftsteuer 2.3 Steuerpflichtiger Erwerb 2.4 Steuerbefreiungen 2.5

Mehr

DATENSATZBESCHREIBUNG

DATENSATZBESCHREIBUNG Feldbez. Satzstelle Anzahl Feldformat 1 1-1 1 C ALN 2-2 1 C ALN ";" 2 3-3 1 C ALN 4-4 1 C ALN ";" 3 5-6 2 C ALN 7-7 1 C ALN ";" 4 8-15 8 C ALN 16-16 1 C ALN ";" 5 17-20 4 C ALN 21-21 1 C ALN ";" 6 22-34

Mehr

Anlage Angaben zu Bedarfswerten. zur Erbschaft-/Schenkungsteuererklärung. Anleitung. Anlage Angaben zu Bedarfswerten

Anlage Angaben zu Bedarfswerten. zur Erbschaft-/Schenkungsteuererklärung. Anleitung. Anlage Angaben zu Bedarfswerten Finanzamt Aktenzeichen Anlage Angaben zu Bedarfswerten zur Erbschaft-/Schenkungsteuererklärung Anleitung Bitte füllen Sie den Vordruck deutlich und vollständig aus und reichen Sie ihn zusammen mit der

Mehr

Das System der gesetzlichen Erbfolge

Das System der gesetzlichen Erbfolge Das System der gesetzlichen Erbfolge Urgroßeltern Großonkel/ Großtante 4. Ordnung Geschwister Neffen/ Nichten 2. Ordnung Großeltern Eltern Erblasser Kinder Enkel Urenkel 1. Ordnung Onkel/ Tanten Vettern/

Mehr

Unternehmensnachfolge. Hans Jürgen Langguth Steuerberater Vortrag zur Erbschafts- und Einkommenssteuer Am 25.03.2015, Sulzfeld

Unternehmensnachfolge. Hans Jürgen Langguth Steuerberater Vortrag zur Erbschafts- und Einkommenssteuer Am 25.03.2015, Sulzfeld Unternehmensnachfolge Hans Jürgen Langguth Steuerberater Vortrag zur Erbschafts- und Einkommenssteuer Am 25.03.2015, Sulzfeld Urteil des BVerfG vom 17. Dezember 2014: Regelverschonung bisher Neuregelungen

Mehr

T A X W R K beraten gestalten vertreten

T A X W R K beraten gestalten vertreten Erbanfall und Erbschaftsteuer Weil der Verstorbenen (d.h. der Erblasser) Ihnen seinen Nachlass oder einen Teil davon vererbt bzw. vermacht, hat ist es für Sie wichtig, sich über die erbschaftsteuerlichen

Mehr

Richtig erben und vererben. 20.04.2009 Richtig erben und vererben

Richtig erben und vererben. 20.04.2009 Richtig erben und vererben Richtig erben und vererben Inhalt des Vortrages 1. Vorstellung Kanzlei 2. Erbrechtlicher Teil 2.1. Gesetzliche Erbfolge 2.2. Pflichtteil 2.3. Testament 3. Steuerrechtlicher Teil 3.1. Neuregelungen 3.2.

Mehr

Verzeichnis zur Ermittlung des Zugewinns

Verzeichnis zur Ermittlung des Zugewinns Verzeichnis zur Ermittlung des Zugewinns Im Rahmen des Zugewinnausgleichs sind die Partner gegenseitig verpflichtet, Auskunft über ihren Zugewinn zu erteilen. Hierfür ist die Ermittlung des Anfangs- und

Mehr

Bayerisches Landesamt für Steuern 13a n. F. ab 2009 ErbSt-Kartei Datum: 26.11.2013 Karte 3 Az.: S 3812a.1.1 13/6 St 34

Bayerisches Landesamt für Steuern 13a n. F. ab 2009 ErbSt-Kartei Datum: 26.11.2013 Karte 3 Az.: S 3812a.1.1 13/6 St 34 Bayerisches Landesamt für Steuern 13a n. F. ab 2009 ErbSt-Kartei Datum: 26.11.2013 Karte 3 Az.: S 3812a.1.1 13/6 St 34 Ermittlung der Lohnsummen in Umwandlungsfällen Gleich lautende Erlasse vom 21. November

Mehr

Der Autor... V Vorwort zur 2. Auflage... VII Abkürzungsverzeichnis... XV

Der Autor... V Vorwort zur 2. Auflage... VII Abkürzungsverzeichnis... XV IX Der Autor... V Vorwort zur 2. Auflage... VII Abkürzungsverzeichnis... XV Teil A Erbschaftsteuer... 1 1. Der lange Weg zum geltenden Recht und der aktuelle Streit... 1 1.1 Der erste Beschluss des Bundesverfassungsgerichts

Mehr

Die Notare Dr. Martin Kretzer & Dr. Matthias Raffel

Die Notare Dr. Martin Kretzer & Dr. Matthias Raffel Die Notare informieren Erbschaftsteuerreform Dr. Martin Kretzer & Dr. Matthias Raffel Großer Markt 28 66740 Saarlouis Telefon 06831/ 1334 und 94 98 06 Telefax 06831/ 4 31 80 2 Info-Brief zum Thema Erbschaftsteuerreform

Mehr

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Erbschaft- und Schenkungsteuer 1 Erbschaft- und Schenkungsteuer Das Erbrecht befasst sich mit der Frage, was nach dem Tode eines Menschen mit seinem Vermögen und seinen Schulden geschieht. Mit dem Tod eines Menschen geht sein Vermögen

Mehr

5. Erbvertrag und lebzeitige Verfügung... 21 a) Problemlage... 21 b) Muster... 22 c) Einkommensteuerliche Wirkungen... 26 d) Die erbschaftsteuerliche

5. Erbvertrag und lebzeitige Verfügung... 21 a) Problemlage... 21 b) Muster... 22 c) Einkommensteuerliche Wirkungen... 26 d) Die erbschaftsteuerliche Inhalt A. Einführung... 11 I. Der Begriff der vorweggenommenen Erbfolge... 11 II. Ziele der vorweggenommenen Erbfolge... 11 1. Erbschaftsteuerliche Überlegungen... 11 2. Einkommensteuerliche Überlegungen...

Mehr

ErbSt Erbschaft- und Schenkungsteuer

ErbSt Erbschaft- und Schenkungsteuer ErbSt Erbschaft- und Schenkungsteuer Inhaltsverzeichnis 1 Leistungsbeschreibung... 3 2 Integration in das Agenda-System... 4 3 Highlights... 5 3.1 Kompakte Erfassungsmaske auf Basis der Steuerformulare...

Mehr

Übertragung von Immobilien. Vererben mit warmer Hand oder erst bei Tod?

Übertragung von Immobilien. Vererben mit warmer Hand oder erst bei Tod? Übertragung von Immobilien Vererben mit warmer Hand oder erst bei Tod? Motive Steuer sparen Kinder beim Aufbau einer eigenen Existenz helfen Eigene Pflege sichern Lieblingskinder bevorzugen und/oder Pflichtteilsansprüche

Mehr

Das neue Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht Empfehlungen für die Gestaltung von Übertragungen und Testamenten

Das neue Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht Empfehlungen für die Gestaltung von Übertragungen und Testamenten Das neue Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht Empfehlungen für die Gestaltung von Übertragungen und Testamenten Dr. Reinhard Geck Kapp, Ebeling 1 & Partner A. Grundlagen im Überblick 1. Verhältnis von Erbschaft-

Mehr

Erbschaftsteuerliche Gestaltungspraxis nach dem Vorlagebeschluss des BFH. A. Verschonung unternehmerischen Vermögens bei unentgeltlichem Übergang

Erbschaftsteuerliche Gestaltungspraxis nach dem Vorlagebeschluss des BFH. A. Verschonung unternehmerischen Vermögens bei unentgeltlichem Übergang A. Verschonung unternehmerischen Vermögens bei unentgeltlichem Übergang Das seit 2009 geltende Erbschaftsteuerrecht geht zurück auf die Entscheidung des BVerfG v. 7.11.2006 1. Das BVerfG hatte seinerzeit

Mehr

4. Zuwendungen von Schwiegereltern... 39 5. Ausstattung... 41 VI. Unechter Zugewinn... 41 1. Grundsatz... 41 2. Berechnungsformel... 42 3.

4. Zuwendungen von Schwiegereltern... 39 5. Ausstattung... 41 VI. Unechter Zugewinn... 41 1. Grundsatz... 41 2. Berechnungsformel... 42 3. Inhaltsverzeichnis A. Systematische Stellung und Allgemeines... 11 I. Zugewinngemeinschaft als Teil des Güterrechts... 11 II. Regelung der Zugewinngemeinschaft... 11 III. Formen des Ausgleichs... 12 1.

Mehr

Grundstücksbewertung im Erbrecht, Familienrecht und Steuerrecht

Grundstücksbewertung im Erbrecht, Familienrecht und Steuerrecht Grundstücksbewertung im Erbrecht, Familienrecht und Steuerrecht Referentin: Dr. Ulrike Tremel Rechtsanwältin Fachanwältin für Erbrecht Sachverständige für Grundstücksbewertung Anwaltskanzlei Fachanwältin

Mehr

Steuerklassen und Steuerfreibeträge nach Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz

Steuerklassen und Steuerfreibeträge nach Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz Steuerklassen und Steuerfreibeträge nach Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz Stand: ab Steuerreform 2009 Das Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) kennt folgende Begrifflichkeiten:

Mehr

Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können.

Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können. Auskunftsanspruch Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können. Der Pflichtteilsberechtigte muss die Höhe seines

Mehr

Die Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer Die wichtigsten Änderungen 2009 im Überblick

Die Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer Die wichtigsten Änderungen 2009 im Überblick Muster Die Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer Die wichtigsten Änderungen 2009 im Überblick Mus Erbschaft- und Schenkungsteuer 2009 Zum 1. Januar 2009 tritt die Reform des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts

Mehr

Erben und Vererben. Erben ohne Scherben

Erben und Vererben. Erben ohne Scherben Erben und Vererben Erben ohne Scherben Dr. Jörg Lehr, 26. Oktober 2010 Erbschaftsteuerreform warum? Vermögensgegenstand Barvermögen/Forderungen Wertpapiere ausländl. Grundbesitz inländ. Grundbesitz GmbH

Mehr

Erbfolge, Erbschaftssteuer, Freibeträge: Ein Überblick

Erbfolge, Erbschaftssteuer, Freibeträge: Ein Überblick Erbfolge, Erbschaftssteuer, Freibeträge: Ein Überblick 1 INHALT 1 DIE GESETZLICHE ERBFOLGE 2/3 2 TESTAMENT: DIE GEWILLKÜRTE ERBFOLGE 3 3 STEUERKLASSEN, FREIBETRÄGE, STEUERSÄTZE 4/5 2 1 DIE GESETZLICHE

Mehr

Erbschaftsteuer. Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 21. November 2013. Ermittlung der Lohnsummen in Umwandlungsfällen

Erbschaftsteuer. Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 21. November 2013. Ermittlung der Lohnsummen in Umwandlungsfällen Erbschaftsteuer Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 21. November 2013 Ermittlung der Lohnsummen in Umwandlungsfällen 1. Vorschalten einer Gesellschaft Wird aufgrund von Umstrukturierungsmaßnahmen

Mehr

Inhaltsübersicht. A. Ûberblick zum Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht.. 1

Inhaltsübersicht. A. Ûberblick zum Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht.. 1 K Geleitwort... Inhaltsübersicht V Vorwort... VII Inhaltsverzeichnis...XIII A. Ûberblick zum Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht.. 1 I. Allgemeines... 1 II. Entwicklung der Reform... 1 III. Gesetzliche

Mehr

Unternehmensnachfolge nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17.12.2014. Referenten: StBin Gisa Voßeler-König, StB/WP Stephan Zwingmann

Unternehmensnachfolge nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17.12.2014. Referenten: StBin Gisa Voßeler-König, StB/WP Stephan Zwingmann Unternehmensnachfolge nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17.12.2014 Referenten: StBin Gisa Voßeler-König, StB/WP Stephan Zwingmann Inhaltsverzeichnis I. Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Mehr

Erbschaftsteuer-Reform 2008/2009

Erbschaftsteuer-Reform 2008/2009 Erbschaftsteuer-Reform 2008/2009 Im schlimmsten Fall Das neue Erbschaftssteuerrecht Dipl.-Kffr. Eszter Hermesmeier Steuerberaterin Gliederung 1. Wesen der Erbschaftsteuer Steuerpflichtige Vorgänge Persönliche

Mehr

Anleitung zur Anlage Vermögen und Schulden von Gemeinschaften/Gesellschaften ( 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BewG)

Anleitung zur Anlage Vermögen und Schulden von Gemeinschaften/Gesellschaften ( 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BewG) Anleitung zur Anlage Vermögen und Schulden von Gemeinschaften/Gesellschaften ( 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BewG) Die Anlage Vermögen und Schulden von Gemeinschaften/Gesellschaften 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Bewertungsgesetz

Mehr

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Erbschaft- und Schenkungsteuer Erbschaft- und Schenkungsteuer I. Rechtsgrundlagen Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung (ErbStDV) (= Gesetz, keine Verwaltungsanweisung) Erbschaftsteuer-Richtlinien:

Mehr

Deutsches Erbrecht und die Erbschaftssteuer

Deutsches Erbrecht und die Erbschaftssteuer 1. Einleitung Deutsches Erbrecht und die Erbschaftssteuer Der Tod einer Person bringt neben den persönlichen und familiären Konsequenzen auch steuerliche Aspekte mit sich. Erbschaften werden in Deutschland

Mehr

Kanzlei Hans, Dr. Popp & Partner Rechtsanwälte, Fachanwälte, Steuerberater München

Kanzlei Hans, Dr. Popp & Partner Rechtsanwälte, Fachanwälte, Steuerberater München Rechtsanwälte, Fachanwälte, München Erbschaftsteuer / Schenkungsteuer Informationen zusammengestellt von und Grundlagen, Reform Am 31.01.2007 hat das Bundesverfassungsgericht das bisherige (insbesondere

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat (Wien) 21 GZ. RV/1224-W/08 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 9. November 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und

Mehr

Ewert, Jordan u. Kollegen

Ewert, Jordan u. Kollegen Erbschaftsteuer ab dem 01.01.2009 Die Reform und ihre Auswirkungen Nach langem Ringen ist die Erbschaftsteuerreform zum 01.01.2009 in Kraft. Es ändern sich viele Dinge grundlegend. Das Wichtigste gleich

Mehr

Einzelheiten zur geplanten Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Einzelheiten zur geplanten Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer Einiges wird besser vieles schlechter Einzelheiten zur geplanten Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer von Rechtsanwalt & Steuerberater Joachim Breithaupt, Kanzlei Osborne Clarke, Köln Die Nachfolge

Mehr

NACHLASSVERZEICHNIS vom in der Nachlassangelegenheit (Werte zum Stichtag )

NACHLASSVERZEICHNIS vom in der Nachlassangelegenheit (Werte zum Stichtag ) NACHLASSVERZEICHNIS vom in der Nachlassangelegenheit (Werte zum Stichtag ) I. Aktiva (Nachlassmasse) Gegenstand Wert in 1. Grundbesitz (Ort, Lage, Größe, Nutzungsart, Grundbuchbez., Anteil) 1.1. Bebaute

Mehr

Mandanten kommen zu Wort

Mandanten kommen zu Wort * Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater Mandanten kommen zu Wort Mandantenveranstaltung am 16. November 2010 Schenkung-/Erbschaftsteuerliche Gestaltungshinweise zu Immobilienübertragungen Referent:

Mehr

Inhalt. Abkürzungs verzeichnis... 11 Vorwort... 15

Inhalt. Abkürzungs verzeichnis... 11 Vorwort... 15 Inhalt Abkürzungs verzeichnis........................................ 11 Vorwort..................................................... 15 Teil I: Das Steuer geschäft mit dem Tod blickt auf eine lange Tradition

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Graz Senat (Graz) 5 GZ. RV/0572-G/08 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung XY vom 20. Juni 2007 betreffend Einheitswert des Grundvermögens entschieden: Die

Mehr

Schiffe Immobilien Energie HCI INFORMIERT: ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER BEI SCHIFFSBETEILIGUNGEN

Schiffe Immobilien Energie HCI INFORMIERT: ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER BEI SCHIFFSBETEILIGUNGEN Schiffe Immobilien Energie HCI INFORMIERT: ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER BEI SCHIFFSBETEILIGUNGEN 2 HCI informiert Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Schiffsbeteiligungen Erbschaft- und Schenkungsteuer

Mehr

Inhalt III. Inhaltsverzeichnis. 1 Vorbemerkung... 1. 2 Der Aufbau des Erbschaft-/Schenkungsteuertatbestandes

Inhalt III. Inhaltsverzeichnis. 1 Vorbemerkung... 1. 2 Der Aufbau des Erbschaft-/Schenkungsteuertatbestandes Inhaltsverzeichnis Inhalt 1 Vorbemerkung........................................ 1 2 Der Aufbau des Erbschaft-/Schenkungsteuertatbestandes.......................................... 2 2.1 Der Stufenbau

Mehr

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Seit dem 01. Januar 2005 ist das eheliche Güterrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften

Mehr

Es liegen bereits 3 Entscheidungen des BVerfG vor: 22.06.1995 17.12.2014

Es liegen bereits 3 Entscheidungen des BVerfG vor: 22.06.1995 17.12.2014 Layout 2.jpg Es liegen bereits 3 Entscheidungen des BVerfG vor: 22.06.1995 07.11.2006 17.12.2014 Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im Überblick Das BVerfG hält in seinem Urteil vom 17.12.2014

Mehr

Erbrecht: Aufnahmebogen

Erbrecht: Aufnahmebogen Erbrecht: Aufnahmebogen bitte zusätzlich zum Mandantenbogen ausfüllen Personendaten des Verstorbenen Name, Vorname Geburtsname Geburtstag Geburtsort Staatsangehörigkeit Anschrift Verheiratet, Güterstand

Mehr

Garantie-Investment-Rente: Verschenkung lebenslanger Leibrenten. Gestaltungsmöglichkeiten und Vertriebschancen. Juni 2013

Garantie-Investment-Rente: Verschenkung lebenslanger Leibrenten. Gestaltungsmöglichkeiten und Vertriebschancen. Juni 2013 Flexibler Kapitalplan: Duo-Option Garantie-Investment-Rente: Verschenkung lebenslanger Leibrenten Gestaltungsmöglichkeiten und Vertriebschancen Juni 2013 Agenda 1 beteiligte Personen am Vertrag 2 Auswirkungen

Mehr

1. Die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland;

1. Die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland; Sehr geehrte(r) Steuerpflichtige(r), gem. 138 Abgabenordnung (AO) sind Sie verpflichtet, zur steuerlichen Erfassung von Auslandsbeteiligungen, Ihrem Finanzamt mit nachstehendem Vordruck folgendes anzuzeigen:

Mehr

Info-Blatt Fünftel-Regelung (mit Berechnungsbogen)

Info-Blatt Fünftel-Regelung (mit Berechnungsbogen) st 265204 + st 345004 Info-Blatt (mit Berechnungsbogen) Inhalt 1. im Überblick 2. Steuerlicher Vorteil der 3. Berechnungsbogen zur Ermittlung des Vorteils durch Tarifermäßigung mit Muster-Beispiel 4. Gesetzeswortlaut

Mehr

Erben und Vererben ohne Sorgen

Erben und Vererben ohne Sorgen Erben und Vererben ohne Sorgen Steuerfalle Wilde Ehe Wie teuer wird s? Referent: Dr. Jürgen Pelka Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht PNHR Dr. Pelka und Sozien GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft

Mehr

bei Ihrer Sparkasse Werra-Meißner.

bei Ihrer Sparkasse Werra-Meißner. Herzlich willkommen bei Ihrer Sparkasse. Erben und Vererben RA Gerhard Ruby 25./26. November 2009 Seite 1 Erben und Vererben das geänderte Erbschaftsteuerrecht und seine größten Irrtümer Referent: RA Gerhard

Mehr

Merkblatt Versicherungsteuer/Feuerschutzsteuer für ländliche Brandunterstützungsvereine. I. Allgemeines

Merkblatt Versicherungsteuer/Feuerschutzsteuer für ländliche Brandunterstützungsvereine. I. Allgemeines Stand: Januar 2015 Merkblatt Versicherungsteuer/Feuerschutzsteuer für ländliche Brandunterstützungsvereine I. Allgemeines Ländliche Brandunterstützungsvereine sind als Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit

Mehr

Erbschafts- und Schenkungssteuer 2008

Erbschafts- und Schenkungssteuer 2008 Erbschafts- und Schenkungssteuer 2008 EVAS: 73611 Vergleich der Erhebung 2008 gegenüber 2007 Stand: 01.07.2009 www.forschungsdatenzentrum.de 2 / 11 Inhalt Seite 1 Vergleich der Erhebungen 3 1.1 Unterschied

Mehr

Die Erbschaftssteuerreform 2008 - Überblick und Handlungsempfehlungen -

Die Erbschaftssteuerreform 2008 - Überblick und Handlungsempfehlungen - Die Erbschaftssteuerreform 2008 - Überblick und Handlungsempfehlungen - 1. Die neue Erbschaftssteuer Am 20.11.2007 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftssteuer- und

Mehr

# 2 08.10.2014. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser,

# 2 08.10.2014. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser, Das Wichtigste in Kürze Liebe Leserin, lieber Leser, Mit Schreiben vom 06.10.2014 hat das BMF rückwirkend zum 01.03.2014 die maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen

Mehr

Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ( Hartz

Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ( Hartz Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ( Hartz IV ) Hilfe beim Ausfüllen des Antrages auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II Herzlichen Dank an die Agentur

Mehr

Gemeinde Aschheim Tel. (089) 90 99 78-0 Ismaninger Str. 8 Fax (089) 90 99 78-832 85609 Aschheim rathaus@aschheim.bayern.de.

Gemeinde Aschheim Tel. (089) 90 99 78-0 Ismaninger Str. 8 Fax (089) 90 99 78-832 85609 Aschheim rathaus@aschheim.bayern.de. Antrag auf Stundung mit Ratenzahlung für Gebühren- und Steuerforderungen bitte einreichen bei: Gemeinde Aschheim Tel. (089) 90 99 78-0 Ismaninger Str. 8 Fax (089) 90 99 78-832 85609 Aschheim rathaus@aschheim.bayern.de

Mehr

Die Notare. Reform des Zugewinnausgleichsrechts

Die Notare. Reform des Zugewinnausgleichsrechts Die Notare informieren Reform des Zugewinnausgleichsrechts Dr. Martin Kretzer & Dr. Matthias Raffel Großer Markt 28 66740 Saarlouis Telefon 06831/ 94 98 06 und 42042 Telefax 06831/ 4 31 80 2 Info-Brief

Mehr

Selbstauskunft über die wirtschaftlichen Verhältnisse

Selbstauskunft über die wirtschaftlichen Verhältnisse Selbstauskunft über die wirtschaftlichen Verhältnisse 1. Angaben zur Person 1.1 Kreditnehmer/Antragsteller Name, Vorname (ggf. auch Geburtsname) Geburtsdatum Straße, PLZ, Wohnort Telefon Familienstand

Mehr

II. Aktiva... 36 1. Begriffe... 36 2. Einzelne Positionen... 36 III. Schulden... 37 IV. Stichtag... 39 V. 1374 Abs. 2 BGB... 40 1.

II. Aktiva... 36 1. Begriffe... 36 2. Einzelne Positionen... 36 III. Schulden... 37 IV. Stichtag... 39 V. 1374 Abs. 2 BGB... 40 1. Inhalt A. Systematische Stellung und Allgemeines... 13 I. Zugewinngemeinschaft als Teil des Güterrechts... 13 II. Regelung der Zugewinngemeinschaft... 13 III. Formen des Ausgleichs... 15 1. Fälle des erbrechtlichen

Mehr

ABGABEN UND STEUERN Bewertungsgesetz

ABGABEN UND STEUERN Bewertungsgesetz ABGABEN UND STEUERN Bewertungsgesetz 1. Vorbemerkungen Die Bemessungsgrundlage der meisten österreichischen Steuern besteht in Geldbeträgen (z.b. Einkommen bei ESt, Entgelt bei USt etc.). Wenn aber der

Mehr

Grundsteuer in Berlin

Grundsteuer in Berlin Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 22679 Grundsteuer in Berlin Die Gemeinden (in Berlin: das Land Berlin) erheben von den Grundstückseigentümern zur Finanzierung ihrer

Mehr

Konstantin Michelsen. Die erbschaft- und schenkungsteuerrechtliche Behandlung von Vermögensbewegungen unter Ehegatten. Verlag Dr.

Konstantin Michelsen. Die erbschaft- und schenkungsteuerrechtliche Behandlung von Vermögensbewegungen unter Ehegatten. Verlag Dr. Konstantin Michelsen Die erbschaft- und schenkungsteuerrechtliche Behandlung von Vermögensbewegungen unter Ehegatten Verlag Dr. Kovac Hamburg 2008 Inhaltsverzeichnis A. Einleitung 1 I. Problemstellung

Mehr

Anleitung zur Erbschaftsteuererklärung

Anleitung zur Erbschaftsteuererklärung Anleitung zur Erbschaftsteuererklärung Allgemeines Die Anleitung informiert Sie, wie Sie die Erklärungsvordrucke richtig ausfüllen. Die Erläuterungen können nicht erschöpfend sein; sie enthalten gegebenenfalls

Mehr

Schenkung- und Erbschaftsteuer ab 01.01.2009

Schenkung- und Erbschaftsteuer ab 01.01.2009 Dr. Salfer & Kollegen Rechtsanwälte - Fachanwälte - Notar Dr. Andreas Salfer Notar, Fachanwalt für Erbrecht Thomas Hansel Fachanwalt für Arbeits- u. Verkehrsrecht Anke Buck Fachanwältin für Familienrecht

Mehr

VERMÖGEN SCHENKEN STEUERN SPAREN

VERMÖGEN SCHENKEN STEUERN SPAREN 12.11.2013 Eugen-Belz-Straße 13 83043 Bad Aibling 08061/4904-0 Orleansstraße 6 81669 München 089/41129777 kanzlei@haubner-stb.de VERMÖGEN SCHENKEN STEUERN SPAREN Kanzlei Haubner, Schäfer & Partner Vorstellung

Mehr

Oberste Finanzbehörden 26. August 2003 der Länder

Oberste Finanzbehörden 26. August 2003 der Länder Oberste Finanzbehörden 26. August 2003 der Länder GZ IV A 2 - S 2760-4/03 Körperschaftsteuerliche Behandlung der Auflösung und Abwicklung von Körperschaften und Personenvereinigungen nach den Änderungen

Mehr

Gemeinde Samnaun. Stand 31. August 2008. Seite 1 von 8

Gemeinde Samnaun. Stand 31. August 2008. Seite 1 von 8 Gemeinde Samnaun Steuergesetz der Gemeinde Samnaun Stand 31. August 2008 Seite 1 von 8 Steuergesetz der Gemeinde Samnaun Steuergesetz der Gemeinde Samnaun I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 1 Die Gemeinde

Mehr

Erbschaft- und schenkungsteuerrechtliche Auswirkungen postmortaler Vereinbarungen und Gestaltungsrechte

Erbschaft- und schenkungsteuerrechtliche Auswirkungen postmortaler Vereinbarungen und Gestaltungsrechte Erbschaft- und schenkungsteuerrechtliche Auswirkungen postmortaler Vereinbarungen und Gestaltungsrechte Hermann-Ulrich Viskorf Vizepräsident des BFH Albtraum eines Erblassers Herzlichen Glückwunsch Vortragsprogramm

Mehr

Erbschaftssteuerreform

Erbschaftssteuerreform Notar Dr. Albert Block Erbschaftssteuerreform Zusammenstellung der wichtigsten Änderungen 1. persönliche und sachliche Freibeiträge Die persönlichen Freibeiträge werden für alle Steuerklassen angehoben,

Mehr

SEB Investment GmbH. Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG)

SEB Investment GmbH. Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG) PwC FS Tax GmbH Seite 1/6 SEB Investment GmbH Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG) Die Investmentgesellschaft SEB Investment GmbH hat für den Investmentfonds

Mehr

Musterberechnung. 1. Eingabe der persönlichen Daten

Musterberechnung. 1. Eingabe der persönlichen Daten Musterberechnung 1. Eingabe der persönlichen Daten Bitte geben Sie die Anrede und das Geburtsdatum des Beamten ein. Der Name ist für die Beamtenversorgungsberechnung zwar nicht relevant, allerdings wird

Mehr

Erbschafts- und Schenkungssteuer 2007

Erbschafts- und Schenkungssteuer 2007 Erbschafts- und Schenkungssteuer 2007 EVAS: 73611 Vergleich der Erhebung 2007 gegenüber 2002 Stand: 01.06.2009 www.forschungsdatenzentrum.de 2 / 11 Inhalt Seite 1 Vergleich der Erhebungen 3 1.1 Unterschied

Mehr

Erfassungsbogen Zugewinn Stand: 16.01.2013. baranowski & kollegen, www.kanzlei-baranowski.de, Erfassungsbogen zum Zugewinn

Erfassungsbogen Zugewinn Stand: 16.01.2013. baranowski & kollegen, www.kanzlei-baranowski.de, Erfassungsbogen zum Zugewinn Rechtsanwälte Baranowski & Kollegen Fachanwalt für Familienrecht Scheidungsanwälte Bismarckstraße 80 57076 Siegen/Weidenau 0271-5 60 55 www.kanzlei-baranowski.de Erfassungsbogen Zugewinn Stand: 16.01.2013

Mehr

1. die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland;

1. die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland; Sehr geehrte(r) Steuerpflichtige(r), gemäß 138 Abs. 2 Abgabenordnung (AO) sind Sie verpflichtet, zur steuerlichen Erfassung von Auslandsbeteiligungen, Ihrem Finanzamt mit beiliegendem Vordruck Folgendes

Mehr

Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer

Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer Der Steuerpflicht unterliegende Einnahmen Neben den bisher bereits nach altem Recht steuerpflichtigen Einnahmen wie

Mehr

GA Seite 1 (09/2012) 136. Änderungen

GA Seite 1 (09/2012) 136. Änderungen GA Seite 1 (09/2012) 136 Aktualisierung, Stand 09/2012 Wesentliche Änderungen Änderungen Die Weisung wird um eine Regelung zur Ermittlung des Lebensalters bei Nachweis eines unvollständigen Geburtsdatums

Mehr

Eine wichtige Entscheidung KVSA Kommunaler Versorgungsverband Sachsen-Anhalt Laut Tarifvertrag beteiligen sich die Beschäftigten an der Finanzierung Ihrer Betriebsrente. Diese Beteiligung nennt sich Arbeitnehmeranteil

Mehr

Besteuerung der Erträgnisse des Geschäftsjahres 2010/2011 30. September 2011 LBLux Fonds T.OP Zins TL LU0226340627

Besteuerung der Erträgnisse des Geschäftsjahres 2010/2011 30. September 2011 LBLux Fonds T.OP Zins TL LU0226340627 Besteuerung der Erträgnisse des Geschäftsjahres 2010/2011 30. September 2011 LBLux Fonds T.OP Zins TL LU0226340627 für die in der Bundesrepublik Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Anteilinhaber

Mehr

Antrag auf Übertragung auf einen neuen Versicherungsnehmer

Antrag auf Übertragung auf einen neuen Versicherungsnehmer Antrag auf Übertragung auf einen neuen Versicherungsnehmer Die bestehende Standard Life-Versicherung Nr. soll mit allen Rechten und Pflichten von dem bisherigen Versicherungsnehmer Name, Vorname, Firmenname

Mehr

Anke Schröder. Die neue Rentenbesteuerung Das Alterseinkünftegesetz. interna. Ihr persönlicher Experte

Anke Schröder. Die neue Rentenbesteuerung Das Alterseinkünftegesetz. interna. Ihr persönlicher Experte Anke Schröder Die neue Rentenbesteuerung Das Alterseinkünftegesetz interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Die neue Rentenbesteuerung A. Einführung Bisherige Besteuerung von Alterseinkünften... 6 B. Neuregelungen

Mehr

Erbschaft mit Liegenschaft verteilt

Erbschaft mit Liegenschaft verteilt Erbschaft mit Liegenschaft verteilt Enthält die Erbschaft eine Liegenschaft, muss immer zuerst eine unverteilte Erbschaft erfasst werden. Tipp: Wenn Sie zuerst eine unverteilte Erbschaft erfassen und diese

Mehr

Anleitung zur Erbschaftsteuererklärung

Anleitung zur Erbschaftsteuererklärung Anleitung zur Erbschaftsteuererklärung Allgemeines Die Anleitung informiert Sie, wie Sie die Erklärungsvordrucke richtig ausfüllen. Die Erläuterungen können nicht erschöpfend sein; sie enthalten gegebenenfalls

Mehr

über steuerpflichtige Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag oder aus einer betrieblichen Altersversorgung ( 22 Nr.

über steuerpflichtige Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag oder aus einer betrieblichen Altersversorgung ( 22 Nr. Datum der Absendung (Bezeichnung und Anschrift des Anbieters) (Bekanntgabeadressat) Wichtiger Hinweis: Diese Mitteilung informiert Sie über die Höhe der steuerpflichtigen Leistungen aus Ihrem Altersvorsorgevertrag

Mehr

Pflichtteilsergänzung

Pflichtteilsergänzung Pflichtteilsergänzung Der Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen zu Lebzeiten Für nahe Verwandte gibt es bei Enterbung einen Pflichtteilsanspruch der sich aus dem Nachlass zum Todestag ergibt.

Mehr

Zusammensetzung und Diskrepanz der Erbschaftund Schenkungsteuer 2002

Zusammensetzung und Diskrepanz der Erbschaftund Schenkungsteuer 2002 Dr. Daniel Lehmann (Shearman & Sterling LLP), Oliver Treptow (Universität Mannheim) Zusammensetzung und Diskrepanz der Erbschaftund Schenkungsteuer 22 Die nachfolgende Studie wurde im Institut für Unternehmensrecht

Mehr

RECHTSANWÄLTE. Herzlich willkommen zur Vortragsveranstaltung Erben und Vererben. einschließlich steuerrechtlicher Aspekte. Dienstag, 23.

RECHTSANWÄLTE. Herzlich willkommen zur Vortragsveranstaltung Erben und Vererben. einschließlich steuerrechtlicher Aspekte. Dienstag, 23. RECHTSANWÄLTE Herzlich willkommen zur Vortragsveranstaltung einschließlich steuerrechtlicher Aspekte Dienstag, 23. Juni 2015 Referenten am heutigen Abend: Rechtsanwältin Christa Smeets-Koch Rechtsanwalt

Mehr

Konto- und Depotübertrag

Konto- und Depotübertrag Name der bisherigen Bank, PLZ, Bei Konto-/Depotneueröffnung senden Sie das Formular bitte ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit den ausgefüllten Kontoeröffnungsunterlagen per Post an: Die AKTIONÄRSBANK

Mehr

Immobilienwertermittlungsverordnung: ImmoWertV

Immobilienwertermittlungsverordnung: ImmoWertV Gelbe Erläuterungsbücher Immobilienwertermittlungsverordnung: ImmoWertV von Dr. P. Zimmermann 1. Auflage Immobilienwertermittlungsverordnung: ImmoWertV Zimmermann schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de

Mehr

14 Was unbedingt zu beachten ist 14 Individuelle Entscheidungssituation 18 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses

14 Was unbedingt zu beachten ist 14 Individuelle Entscheidungssituation 18 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses 7 Inhalt 01 Allgemeines übers Vererben und Verschenken 14 Was unbedingt zu beachten ist 14 Individuelle Entscheidungssituation 18 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses 02 Wenn Vermögen zu Lebzeiten

Mehr

Mitteilung. für das Kalenderjahr. Grund für die Mitteilung:

Mitteilung. für das Kalenderjahr. Grund für die Mitteilung: Datum der Absendung (Bezeichnung und Anschrift des Anbieters) Wichtiger Hinweis: Diese Mitteilung informiert Sie über die Höhe der steuerpflichtigen Leistungen aus Ihrem Altersvorsorgevertrag oder aus

Mehr

b) Schenkung auf den Todesfall, 3 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG (R E 3.3 ErbStR) aa) 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 ErbStG... 21

b) Schenkung auf den Todesfall, 3 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG (R E 3.3 ErbStR) aa) 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 ErbStG... 21 Inhalt A. Einführung... 11 I. Entwicklung des Erbschaft- und II. Schenkungsteuerrechts... 11 Bedeutung anderer Rechtsgebiete für die Erbschaftsteuer... 13 III. Hinweise für das Selbststudium... 14 B. Steuerpflicht...

Mehr

Agenda der 11. Veranstaltung

Agenda der 11. Veranstaltung Universität Hannover Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und Substanzsteuern StB Dipl.-Ök.Thorsten Vree PwC Agenda der 11. Veranstaltung Grundlagen Gegenstand der Grunderwerbsteuer

Mehr

Testamentgestaltung Erben & Vererben. Heinz Weber Donnerstag, 13. Oktober 2011

Testamentgestaltung Erben & Vererben. Heinz Weber Donnerstag, 13. Oktober 2011 Testamentgestaltung Erben & Vererben Heinz Weber Donnerstag, 13. Oktober 2011 Erbschaft und Schenkungen Das Gut rinnt wie das Blut S te u e r-k la s s e I Erbschaftssteuer ab 01.01.2009 F re ib e tra g

Mehr