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1 Veränderungen durch die Pflegestärkungsgesetze ab Gerhard Schuhmacher 1. Vorsitzender der Caritas St. Johannes e.v. Barbarossastr Erlenbach Tel

2 Leistungen bei Pflegegrad 1 ( 28a SGB XI) Pflegeberatung Beratungseinsätze nach 37 Abs. 3 Wohngruppenzuschlag ( 38a) Pflegehilfsmittel ( 40) Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen ( 40) Pflegekurse für Angehörige ( 45) Entlastungsbetrag ( 45b) Zuschuss in stat. Einrichtungen ( 43 Abs. 3) 125,-! 2

3 Leistungsübersicht 3

4 Pflegesachleistungen 36 SGB XI 4

5 42 SGB XI Verhinderungspflege Anspruch: max. 6 Wochen (42 Tage) Anspruch 1.612,00 50 % KZP Umwandlung (1.612, ,00 = 2.418,00 ) 50 % des Pflegegeldes kann bis zu 6 Wochen fortgewährt werden (Bei stundenweiser Verhinderungspflege < 8 Stunden = volles Pflegegeld!) 5

6 39 SGB XI Kurzzeitpflege Anspruch: max. 4 Wochen (28 Tage) (8 Wochen / 56 Tage, wenn Umwandlung durch Verhinderungspflege) Anspruch 1.612, % VP Umwandlung (1.612, ,00 = 3.224,00 ) 50 % des Pflegegeldes kann bis zu 8 Wochen fortgewährt werden 6

7 19 SGB XI Begriff der Pflegeperson Achtung: Neudefinition Bisher: Voraussetzungen für Leistungsbezug einer Pflegeperson, Pflege wenigstens 14 Stunden wöchentlich! Ab : Die Pflege muss regelmäßig an mindestens 2 Tagen in der Woche (mind. 10 Stunden) erfolgen! 7

8 38a SGB XI Wohngruppenzuschlag Bisher: Anspruch auf einen Pauschalbetrag von 205,00 Ab Anspruch auf 214,00 Gilt auch für PG 1! Kein Anspruch bei gleichzeitiger Nutzung Tagespflege oder bei anbieterverantworteten Wohngemeinschaften 8 Ausnahme: wenn die Pflege in der ambulant betreuten Wohngruppe (ohne teilstationäre Pflege 41 SGB XI) nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt ist Prüfung erfolgt durch den MDK!

9 45b SGB XI Entlastungsbetrag Bisher: Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen 104,00/ 208,00 monatlich Leistung ab : 125,-für alle Pflegegrade, Erstattung für Aufwendung : Tages-oder Nachtpflege Kurzzeitpflege Leistungen 36 SGB XI nicht für die Leistung körperbezogener Pflegemaßnahmen bei PG2 bis 5) Leistungen des 45a/c anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag Bestandschutz für erhöhten Betrag auch nach den , wenn die mit der Pflegereform verbundenen - höheren -Leistungen nicht ausreichen 9

10 45b SGB XI Entlastungsbetrag Hinsichtlich eines Anspruchs auf den erhöhten Betrag nach 45b SGB XI (208 EUR) soll ein Bestandsschutz (auch nach den ) dann gelten, wenn die mit der Pflegereform verbundenen - höheren - Leistungen nicht ausreichen, um die bisher mit dem erhöhten Betrag nach 45b SGB XI finanzierten Leistungen auszugleichen. Steigen die Leistungen demnach nicht um mindestens 83 EUR monatlich, so gilt ein Bestandschutz in dieser Höhe. Der Pflegebedürftige erhält dann -wie jeder andere auch EUR + seinen Bestandsschutz von 83 EUR (insgesamt also wieder 208 EUR). Die Pflegekasse hat hierüber eine entsprechende Information zu erteilen. 10

11 45b (4) SGB XI 45b(4) Angebote zur Unterstützung im Alltag, Umwandlung des ambulanten Sachleistungsbetrags, Verordnungsermächtigung ab : bis zu 40% des Sachleistungsbetrages verwendbar (Kostenerstattungsanspruch); Sachleistungen sind vorrangig abrechenbar! (Konkurrenz Pflegedienst?) Keine Sicherstellung der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung mehr notwendig! Landesregierungen bestimmen über die Anerkennung der Angebote ( 45b (4), die Qualitätssicherung der Angebote und zur Abfrage der aktuell angebotenen Leistungen und der Höhe der hierfür erhobenen Kosten). 11

12 45b (4) Niedrigschwellige Entlastungsleistungen Zu den wesentlichen Neuerungen des PSG I gehören den Auf- und Ausbau von Betreuungsangeboten in der ambulanten Pflege Einführung von Entlastungsleistungen für Pflegebedürftige und ihrer Angehörigen Leistungen der Grund-und Behandlungspflege gehören nicht zum Leistungsinhalt! Im Rahmen der Weiterentwicklung neuer Versorgungsstrukturen und Versorgungskonzepte, auch Modellvorhaben, insbesondere für demenzkranke Pflegebedürftige fördert der Spitzenverband Bund der Pflegekassen im Wege der Anteilsfinanzierung aus Mitteln des Ausgleichsfonds mit 25 Millionen Euro je Kalenderjahr (Umsetzung mit PSG II) 12

13 Leistungserbringer niedrigschwelliger Entlastungsleistungen 1. Zugelassene Pflegeeinrichtungen ( 72 SGB XI) 2. Sonstige Anbieter ohne Versorgungsvertrag nach 72 SGB XI Betreuungsgruppen für an Demenz erkrankte Menschen Helferinnen-und Helferkreise zur stundenweisen Entlastung pflegender Angehöriger im häuslichen Bereich Tagesbetreuung in Kleingruppen oder Einzelbetreuung durch anerkannte Helferinnen oder Helfer Agenturen zur Vermittlung von Betreuungs-und Entlastungsleistungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige sowie vergleichbar nahestehende Pflegepersonen Familienentlastende Dienste, Alltagsbegleiter, Pflegebegleiter und Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen.. 13

14 Leistungserbringer niedrigschwelliger Entlastungsleistungen 3. Einzelpersonen, die ihre Leistungen als Selbständige oder im Rahmen eines unmittelbaren Beschäftigungsverhältnisses mit einer Person nach Punkt 2 erbringen 4. Juristische Personen des öffentlichen Rechts und Einrichtungen und Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke, die ehrenamtlich tätige Personen einsetzen 5. Qualifizierte ehrenamtlich tätige Einzelpersonen 14

15 15

16 Stationärer Bereich SGB XI Ab I. Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil für Pflegegrade 2-5 Höhe des Eigenanteils ist zukünftig vom Pflegegrad unabhängig! Ungedeckte Pflegekosten (Anteil der nicht von der Pflegekasse übernommen wird), werden im Sinne einer Mischkalkulation in gleicher Höhe auf alle Bewohner verteilt II. Personalstrukturen und Personalrichtwertvereinbarungen sind in Bezug auf den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff zu überprüfen und anzupassen Pflegesatzverhandlungen! 16

17 1. 92c SGB XI Neuverhandlung der Pflegesätze Einzelverhandlungen in 2016 nur noch bei Neuabschlüssen möglich! Abschluss bis , sonst autom. Überleitung nach 92d SGB XI Grundlage für Überleitung Überleitungsrechner Pflegekasse auf Landesebene (Zuschläge von Laufzeit abhängig Monate) Unklar : Auswirkungen der Neueinstufungen nach dem NBA ab 2017? (einschl. Überleitungen Pflegestufe in Pflegegrade/ neu begutachtete Pflegegrade -> Zwillingseffekt!!)) Basis für Verhandlungen? Laufzeit Steigerung 2017? 17

18 2. Pauschales vereinfachtes Verfahren Umstellung anhand der Überleitungsformel aus den derzeitigen Pflegesätzen ( 92 d+e SGB XI) + Aufschlag (Landespflegesatzkommission) Bei allen möglichen Überleitungsschemen bleibt die Möglichkeit zu Nachverhandlungen 85 (7) Pflegesatzverfahren, bei unvorhersehbaren wesentlichen Veränderungen der Annahmen, die der Vereinbarung oder Festsetzung der Pflegesätze zugrunde lagen, sind die Pflegesätze auf Verlangen einer Vertragspartei für den laufenden Pflegesatzzeitraum neu zu verhandeln; die Absätze 3 bis 6 gelten entsprechend, z.b. bei tatsächlicher Abweichung der Bewohnerstruktur (zugrunde, prospektive gelegte tatsächliche Bewohnerstruktur) 18

19 Risiken durch das PSG (I und) II für stationäre Träger 1. Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEA) im Vergleich zur Konkurrenz nicht einschätzbar 2. Zwillingseffekt /Rothgangeffekt 3. Veränderung des Pflegestufenmix ohne Veränderung der EEA 4. Verdrängende Konkurrenzangebote ambulanter und teilstationärer Bereich zunehmend ausdifferenziert! Möglicherweise von den Veränderungen weniger betroffen; Ländliche Regionen mit reduziertem Konkurrenzangebot im stationären Bereich Sozial schwache Regionen Regionen mit vielen Single-Haushalten 19

20 Künftige Strategie stationärer Träger im Umgang mit PSG II Neuerungen 1. Aufbau von Versorgungsketten (ambulant teilstationär stationär) 2. Ambulantisierung von stationären Einrichtungen 3. Spezialisierung (Demenz -Beatmung/Schädel-Hirntrauma junge Pflege Hospiz + Pallitativversorgung) 4. Kostensenkungsstrategien (Schnittstellenproblematik!) 20

21 PSG III Pflegegrad I und Sozialhilfeempfänger ohne Pflegegrad Kurzzeitpflege Pflegegrad I: Im PSG III wird das Krankenhausentlassmanagement im 37 1a SGB V geregelt - danach hat der Pflegegrad 1 auch Anspruch auf SGB V Leistungen für 4 Wochen Kurzzeitpflege. Unterstützungsbedarf nicht eingestufter Sozialhilfeempfänger: Problem der nicht eingestuften Sozialhilfeempfänger: Die Bundesregierung prüft, ob dieser Personenkreis ein Bestandsschutz von 2 Jahren für Leistungen bekommt (idr sind sie danach verstorben oder haben einen höheren Pflegegrad) 21

22 Hintergründe zur Entstehung des PSG III Vorrangiges Ziel des Gesetzes: Stärkung der kommunalen Ebene Im Rahmen ihrer Zuständigkeit trägt die kommunale Ebene maßgeblich zur Versorgung pflegebedürftiger Menschen bei Es besteht Verbesserungspotenzial in Bezug auf Koordination, Kooperation und Steuerung Bislang stehen Kommunen in der Pflege nur begrenzte Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung 22

23 Kernstück des PSG III: Befristete Modellvorhaben 123 Modellvorhaben zur kommunalen Beratung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen Um die Kommunen stärker in die Strukturen der Pflege einzubinden, werden zur Erprobung neuer Beratungsstrukturen Voraussetzungen für unterschiedliche Modelle geschaffen. Inhalte dieser Modelle sind Verbesserungen der Koordination und Kooperation bezüglich der Pflegebedürftigkeit und anderer Fragen 123 Absatz 2 SGB XI Die Antragsteller müssen in einem Konzept darlegen, wie die Aufgaben durch die Beratungsstellen wahrgenommen werden mit welchen eigenen sächlichen, personellen und finanziellen Mitteln die Beratungsstellen ausgestattet werden wie die Zusammenarbeit mit der privaten Pflege- Pflichtversicherung erfolgt Das Land muss bis das Nähere zu den Beratungsstellen sowie zum Widerruf im Landesrecht regeln 23

24 Kernstück des PSG III: Befristete Modellvorhaben 123 Absatz 3 und 4 SGB XI Anzahl der Modellvorhaben Genehmigungsfähig sind höchstens so viele Modellvorhaben, wie der Landesbehörde nach dem Königsteiner Schlüssel für das Jahr 2017 bei insgesamt 60 Modellvorhaben zustehen. Länder haben ein Abtretungsrecht, d.h., sie können die ihnen zustehenden Modellvorhaben mit Genehmigung des BMG an andere Länder abtreten. Empfehlungen auf Spitzenverbandsebene Empfehlungen über die konkreten Voraussetzungen, Ziele, Inhalte und Durchführung der Modellvorhaben zustimmungspflichtig durch BMG 24

25 PSG III Prüfung von Leistungen Prüfung von Leistungen der häuslichen Krankenpflege Schon jetzt kann der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) die Qualität der Arbeit und die Abrechnungen ambulanter Pflegedienste prüfen. Bisher jedoch durfte der MDK systematisch nur diejenigen ambulanten Pflegedienste prüfen, die auch Pflegeleistungen im Auftrag der Pflegekassen erbringen. Dies soll durch das Dritte Pflegestärkungsgesetz geändert werden: Künftig kann der MDK auch ambulante Pflegedienste systematisch prüfen, die ausschließlich im Auftrag der Krankenkassen Leistungen der häuslichen Krankenpflege (HKP) erbringen. 25

26 PSG III Prüfung von Leistungen Erhebliche Vorbehalte der Bundesländer wegen Unklarheit der Mehrkosten Schnittstelle zu anderen Sozialleistungssystemen SGB XII, Bundesteilhabegesetz Im häuslichen Umfeld werden Pflegeleistungen als vorrangig gegenüber der Leistungen für die Eingliederungshilfe angesehen Im stationären Umfeld gelten die Leitungen der Eingliederungshilfe als vorrangig gegenüber den Pflegeleistungen Für Pflegebedürftige, die Leistungen nach dem Bundesteilhabegesetz erhalten tritt die gesetzliche Regelung erst am in Kraft. 26

27 Was tun? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 27

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