Europawahl Kommunalwahl
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- Alwin Ziegler
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1 Potsdam, 25. Mai 2014 Europawahl Kommunalwahl Wahl des Migrantenbeirats WER WÄHLT WEN? Eine Handreichung für Europäer in Potsdam
2 Foto: Monika Albert / pixelio.de DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT Was ist das? Als einziges Organ der Europäischen Union wird das Europäische Parlament (EP) alle fünf Jahre demokratisch von den Bürgerinnen und Bürgern der EU gewählt. Es gestaltet maßgeblich die EU-Politik und steht im Dienste der über 500 Millionen Unionsbürgerinnen und -bürger. Das EP beschließt gemeinsam mit dem Rat über die Mehrzahl der EU- Gesetze sowie den Haushalt der Union, es kontrolliert die anderen Institutionen, z.b. die EU-Kommission, und muss dem Beitritt neuer Mitgliedstaaten zustimmen. Diesmal geht s um mehr! Nach der Europawahl 2014 wird das Europäische Parlament erstmalig wie im Vertrag von Lissabon vorgesehen die Präsidentin oder den Präsidenten der Europäischen Kommission wählen. Der Europäische Rat schlägt dazu dem Europäischen Parlament eine Kandidatin oder einen Kandidaten für das Amt vor, unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Europawahl. Damit haben Sie als Unionsbürgerin oder Unionsbürger die Möglichkeit, über Ihre Stimme bei der Europawahl mit zu beeinflussen, wer die neue Kommissionspräsidentin oder der neue Kommissionspräsident werden wird. NUTZEN SIE IHRE STIMME! ENTSCHEIDEN SIE, WER EUROPA GESTALTET! Die Wahl Es werden insgesamt 751 Sitze im Europäischen Parlament vergeben, davon 96 an Abgeordnete aus Deutschland. Die Wahl erfolgt nach nationalen Wahlgesetzen. Das Europawahlgesetz und die Europawahlordnung regeln das Wahlverfahren in der Bundesrepublik Deutschland. Die Abgeordneten werden auf nationalen Parteilisten gewählt. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2014 wurde die bisher geltende Drei-Prozent-Hürde bei den Europawahlen gekippt. 2
3 EUROPAWAHL Wer kann wählen? Wahlberechtigt sind Deutsche und Staatsangehörige der übrigen EU-Mitgliedsstaaten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder in den übrigen EU- Mitgliedstaaten eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht nach 6a EuWG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Stimmabgabe vor dem Wahltag Die Stimmabgabe im Wahllokal ist nur am Wahltag möglich. Vorher kann durch Briefwahl gewählt werden. Der Antrag auf Briefwahl befindet sich auf der Wahlbenachrichtigung, die Sie bis zum zugesandt bekommen. Ab dem 5. Mai 2014 haben Sie außerdem die Möglichkeit, im Briefwahlbüro Ihre Stimme abzugeben. Das Briefwahlbüro befindet sich im Stadthaus (Friedrich- Ebert-Straße 79/81), Raum Wählerverzeichnisse Um wählen zu können, müssen Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sein. Von Amts wegen werden alle wahlberechtigten Deutschen und Unionsbürger in das Wählerverzeichnis eingetragen, die am mit Hauptwohnung in Potsdam im Einwohnerregister gemeldet sind. Den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis fund weitere Hinweise inden Sie auf der Homepage des Bundeswahlleiters ( europawahlen/eu_bund_14/unionsbuerger/). Als Unionsbürger werden Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie bis spätestens zum 21. Tag vor der Europawahl - also bis zum 4. Mai einen Antrag gestellt haben. Haben Sie an einer vorherigen Europawahl (ab 1999) teilgenommen und sind zwischenzeitlich nicht wieder ins Ausland gezogen, sind Sie automatisch im Wählerverzeichnis eingetragen. 3
4 STADTVERORDNETENVERSAMMLUNG UND ORTSBEIRÄTE Was ist das? Die Stadtverordnetenversammlung ist das oberste Willens- und Beschlussorgan und somit die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger in der Landeshauptstadt Potsdam. Sie besteht derzeit aus 56 Stadtverordneten. Im Rahmen ihrer Sitzungen wird z.b. über Bebauungspläne, Satzungen, kommunale Gebühren aber auch über Vorhaben der Stadt wie z.b. die Gestaltung der Potsdamer Mitte diskutiert und entschieden. Die öffentlichen Teile der Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung werden seit 2013 per Livestream im Internet übertragen. Die Bürgerinnen und Bürger haben alle drei Monate die Möglichkeit in der entsprechenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Einwohnerfragen zu stellen. Vertretung der Ortsteile Neben der Stadtverordnetenversammlung werden am 25. Mai 2014 auch die Mitglieder der neun Ortsbeiräte gewählt. Sie sollen die Interessen der vormals selbständigen Gemeinden wahren, die heute als Ortsteile zur Landeshauptstadt Potsdam gehören. Ortsbeiräte gibt es für die Ortsteile Eiche, Fahrland, Golm, Groß Glienicke, Grube, Marquart, Neu Fahrland, Satzkorn und Uetz-Paaren. Je nach Einwohnerzahl der Ortsteile haben die Ortsbeiräte zwischen 3 und 9 Mitglieder. Die Wahl Die Vertretung der Stadtverordneten und die Ortsbeiräte werden auf fünf Jahre gewählt. Gewählt wird nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl. Jeder Wähler hat drei Stimmen. Er kann einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben oder seine Stimmen auch Bewerbern verschiedener Wahlvorschläge geben. 4
5 KOMMUNALWAHL Wer kann wählen? Wahlberechtigt sind Deutsche und Staatsangehörige der übrigen EU- Mitgliedsstaaten, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, in der Landeshauptstadt Potsdam ihren ständigen Wohnsitz innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht nach 9 BbgKWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Stimmabgabe vor dem Wahltag Die Stimmabgabe im Wahllokal ist nur am Wahltag möglich. Vor dem Wahltag kann durch Briefwahl gewählt werden. Der Antrag auf Briefwahl befindet sich auf der Wahlbenachrichtigung, die Sie bis zum zugesandt bekommen. Ab dem 5. Mai 2014 haben Sie außerdem die Möglichkeit, im Briefwahlbüro Ihre Stimme abzugeben. Das Briefwahlbüro befindet sich im Stadthaus (Friedrich- Ebert-Straße 79/81), Raum Wählerverzeichnisse Von Amts wegen werden alle wahlberechtigten Deutschen und Unionsbürger in das Wählerverzeichnis eingetragen, die am mit Hauptwohnung in Potsdam im Einwohnerregister gemeldet sind. Haben Sie sich nach dem in Potsdam angemeldet, werden Sie von Amts wegen in das Wählerverzeichnis der Kommunalwahl der Landeshauptstadt aufgenommen. Foto: Landeshauptstadt Potsdam/Michael Lüder 5
6 Foto: Dieter Schütz / pixelio.de MIGRANTENBEIRAT DER LANDESHAUPTSTADT POTSDAM Was ist das? Der Migrantenbeirat der Landeshauptstadt Potsdam, 1992 als Ausländerbeirat gegründet, tritt für ein gutes und gleichberechtigtes Zusammenleben von Ausländern und Deutschen in der Stadt ein. Der Migrantenbeirat vertritt gegenüber der Stadtverordnetenversammlung und dem Oberbürgermeister die Interessen der Potsdamerinnen und Potsdamer mit einem ausländischen Pass. Er berät die Stadtverordnetenversammlung, ihre Gremien und die Stadtverwaltung in allen Fragen, die die Interessen ausländischer Bewohner Potsdams betreffen und hat das Recht, eigene Vorschläge zu unterbreiten. Der Migrantenbeirat engagiert sich im Besonderen für die Förderung eines friedlichen Miteinanders der deutschen und ausländischen Bevölkerung eine Verbesserung der Situation von Kindern und Jugendlichen in Kindergärten, Schulen und in der Ausbildung eine Verbesserung der Lebensbedingungen von Flüchtlingen und Asylbewerbern Die Arbeit des Migrantenbeirates fördert und unterstützt die gesellschaftliche und kulturelle Integration ausländischer Bürger. Die Wahl Der Migrantenbeirat wird alle fünf Jahre neu gewählt. Laut Beschluss der Stadtverordnetenversammlung sind neun Mitglieder zu wählen. 6
7 Foto: Ines Friedrich WAHL DES MIGRANTENBEIRATS Wer kann wählen? Wahlberechtigt sind mit Hauptwohnung in Potsdam gemeldete Bürgerinnen und Bürger mit ausländischem Pass bzw. einer zweiten Staatsangehörigkeit, die drei Monate oder länger in Potsdam leben und das 16. Lebensjahr vollendet haben. Stimmabgabe vor dem Wahltag Die Wahl des Migrantenbeirats wird in Form einer Briefwahl durchgeführt. Sie erhalten die Briefwahlunterlagen mit dem Stimmzettel zugesandt. Sie können Ihre ausgefüllten Wahlunterlagen per Post versenden oder in zusätzliche Wahlurnen, die in verschiedenen Einrichtungen aufgestellt werden, einwerfen. Stimmabgabe am Wahltag Die Wahlbriefe können auch am Tag der Kommunal und Europawahl in allen Wahllokalen der Landeshauptstadt Potsdam abgegeben werden., 7
8 NUTZEN SIE IHR RECHT ZU WÄHLEN! Am 25. Mai 2014 finden in Potsdam zeitgleich die Wahlen zum Europäischen Parlament und zu den Kommunalwahlen statt. Außerdem wählen die ausländischen Bürgerinnen und Bürger sowie die Bürgerinnen und Bürger mit einer zweiten Staatsangehörigkeit einen neuen Migrantenbeirat. Nicht nur Potsdamerinnen und Potsdamer mit deutscher Staatsbürgerschaft haben das Recht zu wählen. Bürger aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind an diesem Tag gleich drei mal aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Ihre Stimme zählt! Bestimmen Sie mit, wie es in Potsdam und in Europa weiter geht! Herausgeber: Impressum: Europe Direct Informationszentrum Potsdam Berlin-Brandenburgische Auslandsgesellschaft e.v. Schulstraße 8b, Potsdam Tel / Fax: europe-direct@bbag-ev.de Redaktion: Ines Friedrich Redaktionsschluss: April 2014 Gefördert durch die Landeshauptstadt Potsdam und die Europäische Union Druck:
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