Sicherstellen des Kindeswohls. Ausgangspunkt. Wenn ein Kind geboren ist
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- Curt Albrecht
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1 Sicherstellen des Kindeswohls Wenn ein Kind geboren ist Wenn ein Kind geboren ist, braucht es eine Wohnung, Kleider, eine Spielzeugkiste, Bonbons als Belohnung. Murmeln und ein eignes Bett, einen Kindergarten, Bücher und ein Schaukelbrett, Tiere aller Arten,... einen Vater, der Arbeit hat, eine kluge Mutter, Länder, wo es Frieden hat, und auch Brot und Butter. Wenn ein Kind nichts davon hat, kann's nicht menschlich werden. Dass ein Kind das alles hat, sind wir auf der Erden. Peter Maiwald Ausgangspunkt Der Sicherstellung des Kindeswohls sind alle in der Kinder-und Jugendhilfe tätigen Fachkräfte verpflichtet, die mit Kindern arbeiten. Die Hauptverantwortung für die Sicherung der Rechte von Kindern und für ihr Wohlergehen hat der Träger. 1
2 Grundgesetz UN-Kinderrechtskonvention Bürgerliches Gesetzbuch SGB VIII, Bundeskinderschutzgesetz StGB Quelle: 2
3 Ein langer Weg: Von der Deklaration der Menschen-und Bürgerrechte 1789 bis zur UN-Kinderrechtskonvention 1989 Die Kinderrechtskonvention ist einer der neun grundlegenden Menschenrechtsverträge Gebäude der Kinderrechte 3
4 Die wichtigsten Kinderrechte Die in dem Gebäude der Kinderrechte wichtigsten Schutz-, Förder-und Beteiligungsrechte finden sich in den Artikeln 2, 3, 6, 12 und 19. Artikel 2 enthält ein umfassendes Diskriminierungsverbot. Artikel 3 besagt, dass das Wohl des Kindes bei alles Maßnahmen vorrangig zu berücksichtigen ist. Artikel 6 sichert das grundlegende Recht eines jeden Kindes auf Leben, Überleben und Entwicklung. Artikel 12 hält fest, dass die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife berücksichtigt werden muss. Artikel 19 hat ein uneingeschränktes Gewaltverbot in der Erziehung niedergelegt. 4
5 Gemäß Artikel 24 der UN- Kinderrechtskonvention genießen Kinder außerdem einen umfangreichen Schutz vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch. UN- Behindertenrechtskonvention (2009) konkretisiert die universellen Menschenrechte mit Blick auf alle Lebensbereiche von Menschen mit Behinderung. Zusammen mit der Kinderrechtskonvention stärkt sie damit auch die Teilhabe von Kindern mit Behinderung im Bildungsbereich. Die am in Kraft getretene EU-Grundrechtecharta enthält in Artikel 24 ausdrückliche Kinderrechte. 5
6 Den Formulierungen der UN- Kinderrechtskonvention entspricht 1 Abs. 1 des Kinder-und Jugendhilfegesetzes SGB VIII, in dem jeder junge Mensch ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenständigen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit hat. 1 Abs. 3 Ziffer 3 SGB VIII definiert den Auftrag, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Im Geltungsbereich des SGB VIII beinhaltet der Förderauftrag der 22 und 22a SGB VIII die Sicherung des Kindeswohls. Die Gewährleistung des Kindeswohls ist Voraussetzung für die Lernund Entwicklungsprozesse von Kindern. Die Einbettung des Kindesschutzauftrages ist ein Bestandteil des Bildungsauftrages und als ein Schutzfaktor für eine gelingende Entwicklung zu verstehen. Das heißt: Es werden nicht einseitig die Risikofaktoren in den Fokus genommen, sondern mögliche Schutzfaktoren des Kindes bei der Bewältigung seiner Entwicklungsaufgaben einbezogen. Konkret bedeutet dies, Kinder zu stärken, auch unter riskanten lebensweltlichen Bedingungen einen kompetenten Umgang mit Veränderungen und Belastungen zu erlernen. 6
7 Das Bundeskinderschutzgesetz ist ein Artikelgesetz, das neben einem eigenen Gesetz (Artikel 1) weiteren Änderungen und Vorschriften beinhaltet. Artikel 1 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) regelt, wie Eltern über Unterstützungsangebote in Fragen der Kindesentwicklung informiert werden. Im 3 schafft das KKG Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen. Begriffsbestimmungen Begriffsbestimmungen Kindeswohl Kindeswohl ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Er bedarf der Auslegung im Einzelfall. In 1666 Absatz 1 BGB finden sich Hinweise auf Gefährdungstatsachen. Der Begriff des Kindeswohls ergibt sich aus den Anforderungen an das Wohl des Kindes. Diese Anforderungen können aus dem Recht des Kindes auf eine geschützte Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit abgeleitet werden. 7
8 Begriffsbestimmungen Für die Bestimmung des Kindeswohls sind bedeutend: Der normative Bezug auf die Grundrechte des Kindes eine Orientierung an den grundlegenden Bedürfnissen des Kindes der Kindeswille das Gebot der Abwägung: Was ist für das Kind die jeweils günstigste Handlungsalternative? Prozessorientierung laufendes Überprüfen der Entscheidung, ggf. Anpassung Begriffsbestimmungen Ein an den Grundrechten des Kindes orientiertes Verständnis des Kindeswohls schließt die Berücksichtigung des Kindeswillens ein. Ein am Wohl des Kindes ausgerichtetes Handeln ist dasjenige, welches die an den Grundrechten und Grundbedürfnissen von Kindern orientierte, für das Kind jeweils günstigste Handlungsalternative wählt. Jörg Maywald Begriffsbestimmungen Kinderschutz ist ein Kinderrecht. Kinder haben Anspruch auf Sicherheit und Unterstützung bei jeglicher Form von Machtmissbrauch und erwarten zu Recht förderliche und schützende Rahmenbedingungen. 8
9 als Aufgabe Auftrag von Eltern Sicherstellung des Kindeswohls. Eltern haben dabei ein Recht auf Unterstützung. Auftrag von Fachkräften Kinder vor Erfahrungen schützen, die ihnen körperlich, seelisch oder geistig Schaden zufügen, die sie an seelischen, geistigen und körperlichen Fortschritten hindern und die Entwicklung von Fertigkeiten zur Lebensbewältigung hemmen. Etwaige Gefahren für ein Kind früh erkennen und geeignete Maßnahmen einleiten. 9
10 Auftrag des Trägers Innerorganisatorische Abläufe und Maßnahmen zur Prävention und Schutzstruktur im Kinderschutz müssen sicher stellen, dass Mädchen und Jungen städtische Einrichtungen als sichere Orte ihrer Persönlichkeitsentwicklung erfahren. Möglichkeiten der präventiven Arbeit Achtung vor der Individualität eines Kindes nimmt zentralen Stellenwert ein Das Recht jedes Kindes auf eine vorurteilsbewusste Bildung, Erziehung und Betreuung ist benannt Eine Bildungs-und Erziehungspartnerschaft mit den Familien wird gelebt (Regelmäßiger Austausch, Angebote zur Elternbildung und -beratung) Die Einrichtung ist im Stadtteil/ Kommune vernetzt Kinder sind an allen sie betreffenden Angelegenheiten entwicklungsangemessen beteiligt (Beteiligungskultur) Kindern und Eltern stehen in der Einrichtung Ansprechpersonen zur Verfügung, die mit Fragen, Anregungen und Kritik professionell umgehen (Beschwerdemanagement) Sexuelle Bildung hat einen festen Platz im Bildungsangebot 10
11 Auf die sozial-emotionale Stärkung des Kindes wird ein besonderes Augenmerk gerichtet, dazu gehören das Wissen über Gefühle, die Fähigkeit, Gefühle auszudrücken und regulieren zu können, die Stärkung des Selbst-und Körperbewusstseins, des Selbstvertrauens und der Selbstständigkeit Die Stärkung der Persönlichkeit des Kindes ist oberstes Ziel als bedeutsamer Beitrag zur Gewaltprävention Die Fachkräfte erhalten Möglichkeiten zur fachlichen Weiterentwicklung und Supervision Pädagogische Fachkräfte orientieren sich in ihrem Handeln an den Kinderrechten. Erarbeiten mit Kindern und Jugendlichen individuelle Kinderrechte, die zu ihrem Alltag passen. Wenn Kinder über ihre Rechte informiert werden, an der Formulierung der Rechte in ihrer Einrichtung beteiligt werden, dann fällt es ihnen leicht, die Grenzen anderer zu achten. Dann tragen sie untereinander dafür Sorge, dass sie grenzachtend miteinander umgehen. Ursula Enders, Zartbitter 11
12 Beispiele für individuelle Kinderrechte als präventiver Kinderschutz Auf dem Schulhof... 12
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19 als Aufgabe von Trägern 19
20 Der vom Gesetzgeber geforderte Schutz von Kindern ist von Fachkräften verpflichtend zu gewährleisten. Träger entwickeln entsprechende Maßnahmen und Konzepte zur Prävention und Intervention im Kinderschutz. Beispiele sind: Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses Verhaltensabsprachen für pädagogische Fachkräfte zum grenzachtenden Umgang Selbstverpflichtungserklärung Handlungsleitfaden etc. Träger bieten beispielsweise: Ein Kommunikations-und Krisenmanagement Schulungen/ verpflichtende Fortbildungsbausteine Ein Netzwerk von Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern/ Kooperation im Kinderschutz Ziel ist es, Fachkräfte für den grenzachtenden Umgang mit Kindern und Jugendlichen zu stärken, sie selbst vor Fehlverhalten zu schützen und sie zu ermutigen, bedenkliche Krisen und Entwicklungen wahrzunehmen und verantwortlich zu handeln. 20
21 Fotos und Urheberrecht Sämtliche Fotos sind urheberrechtlich geschützt und sind ausschließlich zur Verwendung in dieser Präsentation bestimmt. Herzlichen Dank. Literaturangaben Der Paritätische, Arbeitshilfe Kinderschutz in Kindertageseinrichtungen, des-kinder-und-jugendhilfegesetzes-kjhg.html Prof. Jörg Maywald, Sexualpädagogik in der KiTa Kinder schützen, stärken und begleiten, Herder, 2013 Prof. Jörg Maywald, Kinderrechte in der Kita, Herder, 2016 Ulli Freund, Umgang mit sexuellen Übergriffen unter Kindern, Frühe Kindheit 6/2015 Rahmenkonzeption Stadt Herrenberg, Teil 8, Die Kita als sicherer Ort- Prävention und Schutzstruktur 21
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