1. Problemstellung. 2. Optimierungsmöglichkeit: Höchstbemessungsleistung NEWSLETTER ERNEUERBARE ENERGIEN 04/2015 APRIL 2015
|
|
- Meike Steinmann
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 NEWSLETTER ERNEUERBARE ENERGIEN 04/2015 APRIL 2015 Biogasanlagen Jetzt ist die richtige Zeit zum Optimieren! 1. Problemstellung Das EEG 2014 hat mit Wirkung ab August 2014 einige negative Weichenstellungen für Biogasanlagen mit sich gebracht. Lediglich beispielhaft sei auf die Einführung der Höchstbemessungsleistung oder die Änderungen beim Landschaftspflegebonus hingewiesen. Demgegenüber hat der Gesetzgeber seine ursprüngliche Ankündigung, jegliche Änderungen an Bestandsanlagen unter das neue Recht fallen zu lassen, nicht umgesetzt. Das Gegenteil ist der Fall: Die bisherigen Vergütungstatbestände gelten für Bestandanlagen fort. Für die Zukunft ist bereits für das Jahr 2017 eine erneute Novellierung des EEG angekündigt. Dort soll insbesondere die generelle Teilnahmepflicht an Ausschreibungsverfahren für EEG-Anlagen eingeführt werden, sprich: Wer nicht im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens einen Zuschlag erhält, erhält für seine Anlagenneuerrichtung oder gegebenenfalls sogar Anlagenerweiterung keine Vergütung mehr. Zudem ist unklar, ob der Gesetzgeber seine mit dem EEG 2014 eingeschlagene Richtung, zumindest teilweise in den Bestandsschutz einzugreifen, nicht eventuell sogar fortführt. So wäre insbesondere denkbar, dass Vergütungstatbestände, die bislang nicht ausgenutzt wurden, für die Zukunft nicht mehr zur Verfügung stehen. Gerade vor diesem Hintergrund ist jetzt der richtige Zeitpunkt, bestehende Biogasanlagen dergestalt zu optimieren, dass sie vergütungstechnisch bestmöglich aufgestellt sind. Dies hilft nicht nur dem laufenden Anlagenbetrieb, sondern dient möglicherweise auch einem wirtschaftlichen Überleben nach Ablauf der 20-jährigen Mindestvergütungsdauer. Nachfolgend sei lediglich beispielhaft auf die denkbaren Optimierungsmöglichkeiten hingewiesen, die in den nächsten zwei bis drei Jahren umgesetzt werden könnten / sollten. 2. Optimierungsmöglichkeit: Höchstbemessungsleistung Bekanntermaßen unterliegen seit August 2014 alle bestehenden Biogasanlagen der Beschränkung durch die Höchstbemessungsleistung, bis zu der nach wie vor EEG-Vergütung zu erlangen ist, darüber hinaus soll es lediglich den Marktpreis geben. Die Höchstbemessungsleistung richtet sich grundsätzlich nach der am installierten Leistung, 95 % hiervon gelten als Höchstbemessungsleistung. Dies gilt nur dann nicht, wenn in einem vollen Kalenderjahr bereits früher eine höhere tatsächliche Einspeiseleistung erreicht wurde. Für die Praxis bedeutet dies, dass Anlagen, die früher eine höhere installierte Leistung hatten als am , durch die Heranziehung des besten Kalenderjahres eine höhere Höchstbemessungsleistung haben, als am Stichtag überhaupt an installierter Leistung vorhanden war. Ein Beispiel: Eine Biogasanlage mit 2 x 260 kw installierter Leistung und dem Inbetriebnahmejahr 2009 hat im Kalenderjahr 2010 im Jahresschnitt 500 kw eingespeist. Im Laufe des Jahres 2011 wurde eines der BHKW als Satelliten-BHKW versetzt, am Standort blieben letztlich nur 260 kw installierte Leistung zurück. Betrachtet man nur 95 % der am installierten Leistung, betrüge die Höchstbemessungsleistung an der An-
2 lage selbst 247 kw. Da diese allerdings im Kalenderjahr 2010 bereits 500 kw Höchstbemessungsleistung hatte, entsteht eine groteske Situation: An der Anlage sind zwar derzeit nur 260 kw installiert, gleichwohl gilt für diesen Biogasstandort eine Höchstbemessungsleistung von 500 kw. In diesen Fällen sollte ernsthaft überlegt werden, in allernächster Zeit die installierte Leistung an der Anlage zu erhöhen und die Höchstbemessungsleistungsschwelle komplett auszufüllen. Nur am Rande sei darauf hingewiesen, dass manche Netzbetreiber diese Einschätzung, die nach unserer Auffassung klar vom Gesetzgeber vorgegeben ist, kritisch sehen. Ohne entsprechende vorherige Abklärung am besten über ein Rechtsgutachten mit dem Netzbetreiber sollte keine Investition getätigt werden. 3. Optimierungsmöglichkeit: Eigenstromnutzung Im Hinblick auf künftig wohl steigende Strompreise dürfte die Eigenstromversorgung in Zukunft eine nicht unerhebliche Rolle spielen. Bekanntermaßen hat das EEG 2014 jedoch die EEG- Umlagepflicht auch für Eigenstromnutzung grundsätzlich eingeführt, wenn auch nur zu einem gewissen Anteil (derzeit 30 %, künftig 40 %). Dies gilt wiederum nicht für Biogasanlagen, die bereits vor Eigenstromnutzung gemacht haben. Hier stellt sich generell die Frage, ob bereits jetzt oder gegebenenfalls mittelfristig die Eigenstromnutzung wirtschaftlich nicht lukrativer ist als die Volleinspeisung verbunden mit Stromzukauf. Gerade für Anlagen, die über 500 kw einspeisen und damit in die schlechteren Vergütungsschwellen fallen, ebenso für abfallentsorgende Anlagen, ist dies ernsthaft in Erwägung zu ziehen. Nur am Rande sei darauf hingewiesen, dass Anlagen, die bisher bereits Eigenstrom genutzt haben, den Eigenstromanteil durchaus auch noch erweitern können. Erfahrungsgemäß ist in einer Vielzahl von Fällen die Eigenstromnutzung eine höchstinteressante Variante, um die Wirtschaftlichkeit von Anlagen nicht unerheblich zu optimieren. 4. Bonusoptimierung Die interessantesten Fälle dürften jedoch die sein, in denen die Biogasanlagen eine Optimierung der zu erlangenden Boni durchführen. Wie bereits ausgeführt wurde, gelten insbesondere für Biogasanlagen, die vor in Betrieb genommen wurden, die Vergütungstatbestände des EEG 2004 bzw. EEG 2009 weiter. Damit kann auch jemand, der bisher mit einer solchen Anlage keine Gülle eingesetzt hat, auch heute noch auf den Güllebonus umsteigen und diesen damit nach Möglichkeit langfristig sichern. Biogasanlagen, die zwischen den Jahren 2004 und 2008 in Betrieb gegangen sind, können sogar heute noch auf den Trockenfermentationsbonus (Technologiebonus wegen Trockenfermentation) umsteigen und erhalten damit 2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde mehr. Idealerweise kann eine Anlage den Güllebonus und den Trockenfermentationsbonus miteinander kombinieren, wenn an Gülle lediglich Festmist eingesetzt wird. Besonders interessant und wichtig dürfte für nahezu alle Bestandsanlagen eine Optimierung des KWK-Bonus sein: Manche Anlagen erhalten lediglich den 2-Cent-KWK-Bonus des EEG 2004, auch wenn der Weg über das Umweltgutachten aufwändiger ist, dürfte es in vielen dieser Fälle deutlich sinnvoller sein, in den 3-Cent-Bonus des EEG 2009 zu wechseln. Zudem wird häufig ein großer Wärmeanteil der Anlage faktisch überhaupt nicht genutzt. Hier bietet nicht zuletzt die Positivliste zum KWK-Bonus über die Gärrestaufbereitung, die Herstellung von Holzpellets usw. eine nicht uninteressante Möglichkeit, den Bonus gegebenenfalls sogar kombiniert mit weiteren wirtschaftlichen Vorteilen zu verbessern. Ideal ist im Regelfall die Erstellung eines Wärmenetzes, mit dem die Wärme gewinnbringend verkauft werden kann. Gerade im Hinblick darauf, dass derzeit unklar ist, wie lange derartige Optimierungsmöglichkeiten noch gegeben sind, sollten Optimierungskonzepte schnellstmöglich entwickelt und umgesetzt werden. Eigentlich selbstverständlich sollte es sein, dass Bestandsanlagen mit Inbetriebnahme vor und immissionsschutzrechtlich genehmigte Biogasanlagen nach dem EEG 2009 den Luftreinhaltebonus erhalten. Sollte dem nicht
3 so sein, ist hier mit geringem Zusatzaufwand eine Bonusoptimierung dringend anzuraten. 5. Flexibilisierung Bereits in den vergangenen Monaten haben eine Vielzahl von Biogasanlagen die Flexibilisierung ihrer Biogasanlagen durchgeführt. Auch wenn hierdurch die Höchstbemessungsleistung sich nicht erhöhen lässt, erhalten Bestandsanlagen, die ein neues Flex-BHKW hinzubauen, dieses letztlich über die Flexprämie nahezu komplett refinanziert. Zwar darf hier nicht außer Acht gelassen werden, dass mitunter weitere Kosten wegen eines neuen Netzanschlusses etc. anfallen. Das Flex-BHKW bietet jedoch in zweierlei Richtung Optimierungsmöglichkeiten: Zum einen kann die Anlage tatsächlich flexibel Strom produzieren und durch die Teilnahme am Regelenergiemarkt damit Zusatzerlöse generieren. Zum anderen und dies dürfte bei den meisten Anlagen der Fall sein ist die Restlaufzeit des bisher bereits vorhandenen BHKW zu beachten: Sofern dieses nagelneu ist und die Anlage ohnehin im Kalenderjahr 2020 aus der Mindestvergütung ausläuft, wird ein Flex-BHKW möglicherweise keinen Sinn machen. Wenn allerdings die Anlage beispielsweise bis ins Jahr 2024 eine Mindestvergütung beanspruchen kann und das derzeit vorhandene BHKW voraussichtlich in zwei bis drei Jahren aus Altersgründen ausgetauscht werden muss, stellt ein Flex-BHKW eine ideale Optimierungsmöglichkeit dar, unabhängig davon, ob es flexibel genutzt wird oder nicht: Die Flexprämie refinanziert dieses BHKW und es kann sobald das bisherige BHKW seinen Dienst getan hat für die Restlaufzeit der Anlage genutzt werden. Wird hingegen jetzt auf ein Flex-BHKW verzichtet, wird in zwei bis drei Jahren, wenn ein neues BHKW nötig ist, voraussichtlich keine Refinanzierung über das EEG mehr möglich sein (im Hinblick auf den Deckel für die Flexprämie von den nächsten zugebauten kw ist davon auszugehen, dass in zwei bis drei Jahren die Flexprämie erloschen ist). Beim Hinzubau eines Flex-BHKW ist jedoch die Problematik der Eigenstromnutzung zu beachten. Wer bisher als Bestandsanlage, die vor Eigenstromnutzung durchgeführt hat, von der EEG-Umlage befreit ist, wird dies dann nicht mehr sein, wenn er zu seiner Anlage mehr als 30 % installierter Leistung hinzubaut. Hier ist also eine Entscheidung nötig, ob die Einsparung der EEG-Umlage infolge der Eigenstromnutzung wirtschaftlicher ist oder der Hinzubau eines Flex- BHKW. Dies muss im Einzelfall kritisch geprüft und hinterfragt werden. Die meisten Anlagenbetreiber betrachten für die Flexibilisierung vorwiegend ihre Biogasanlage und lassen zu Unrecht die Betrachtung ihrer Satelliten-BHKW völlig außer Acht. Dabei ist gerade am Satelliten-BHKW eine Flexibilisierung hochinteressant: Schließlich hat der Satellitenstandort letztlich zwingend ein hervorragendes Wärmekonzept, nicht zuletzt, um die Eigenständigkeit des Satellitenstandorts zu rechtfertigen. Häufig reicht im Winter die produzierte Wärme noch nicht einmal aus, so dass die Wärmesenke zusätzlich fossil beheizt werden muss. Hier wäre es ideal, direkt neben das vorhandene Satelliten-BHKW ein weiteres Flex-BHKW zu stellen: Hier könnte tatsächlich flexibel Strom und Wärme produziert werden, wenn beides benötigt wird. Im Idealfall kann diese Wärme sogar lukrativ verkauft werden, so dass neben dem KWK-Bonus zusätzlich Wärmeerlöse zu generieren wären. Sofern das BHKW am Satellitenstandort bisher wie in den meisten Fällen lediglich baugenehmigt war, wird nunmehr durch den Hinzubau eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz nötig. Das wiederum hat zur Folge, dass eine EEG Anlage damit auch den Luftreinhaltebonus geltend machen kann, was ihr als bloße baurechtlich genehmigte Anlage bisher verwehrt war. Und schließlich besteht ein weiterer Vorteil: Für den Satellitenstandort ist es höchst umstritten, ob der Austausch des dort vorhandenen BHKW das alte Inbetriebnahmejahr und die alte Vergütungshöhe beibehalten lässt oder ob hierdurch eine komplette Neuanlage entsteht. Die Clearingstelle EEG vertritt die Auffassung, dass ein ausgetauschtes neues Satelliten-BHKW unter das EEG 2014 fallen würde mit dramatischen Konsequenzen: Es wäre nur die Vergütung des EEG 2014 zu erlangen, zudem würde eine Zusammenfassung mit allen anderen Satelliten und der Biogasanlage selbst erfolgen, weil letztlich dieselbe Gasproduktion zugrunde liegt. Diese Problematik könnte durch den Hinzubau eines Flex-BHKW umgangen werden, hier wäre der Austausch eines BHKW im Anschluss jeweils unschädlich, da mit dem anderen BHKW ein wesentlicher Teil der vorhandenen Anlage vorhanden bliebe und damit die Austauschregelung des EEG greifen würde. Im Ergebnis ist also festzuhalten, dass die Flexibilisierung des Satellitenstandorts im Regelfall eine
4 ideale Optimierungsmöglichkeit einer Anlage darstellt. FAZIT Wie gezeigt wurde, bestehen an vorhandenen Biogasanlagen durchaus noch einige Optimierungsmöglichkeiten, um die Anlage zum einen zukunftsfähig zu gestalten und zum anderen die laufende Wirtschaftlichkeit zu erhöhen. Im Hinblick auf das drohende EEG 2017 ist unklar, wie lange diese Optimierungsmöglichkeiten tatsächlich noch umgesetzt werden können. Gerade vor diesem Hintergrund und der bekannten Problematik, dass gegebenenfalls Umbaumaßnahmen und Genehmigungen durchaus eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, ist durchaus Eile geboten. Es sollten nunmehr zeitnah Optimierungskonzepte entwickelt, rechtlich abgeklärt und dann schnellstmöglich umgesetzt werden. Newsletter-Abo Wenn Sie regelmäßig aktuelle Informationen zum EEG und anderen Rechtsgebieten erhalten möchten, können Sie auf kostenfrei unsere Newsletter abonnieren. AUTOR Dr. Helmut Loibl Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht Inhalte der Beratung sind sämtliche EEG-Fragen (Vergütung, Netzanschluss, Anlagenbegriff, Anlagenerweiterung usw.), die Begleitung von Genehmigungs-, Bebauungsplan- und Baumängelverfahren sowie Kauf- und Verkaufsvorgängen (einschließlich Due Diligence und Risk Management), die Gründung von Betreibergesellschaften sowie die Gestaltung und Prüfung aller notwendigen Verträge. Aktuell stehen die Direktvermarktung von EEG-Strom und Eigenstromnutzungskonzepte im Fokus. Dr. Helmut Loibl ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Partner von Paluka Sobola Loibl & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Regensburg. Zusammen mit seinem Team von mehreren auf das EEG spezialisierten Anwälten berät und vertritt er seit über 10 Jahren deutschlandweit Betreiber, Hersteller, Planer und Investoren von regenerativen Energieerzeugungsanlagen in den Bereichen Biogas, Biomasse, Photovoltaik, Windenenergie, Geothermie und Wasserkraft. Den Schwerpunkt bildet hierbei die rechtliche Beratung und Vertretung von Biogas-, Windenergie- und Solaranlagen. Dr. Helmut Loibl ist Mitglied des Juristischen Beirates des Bundesverbandes Windenergie, Sprecher des Juristischen Beirates beim Fachverband Biogas und Mitglied in der Gesellschaft für Umweltrecht. Zudem ist er als Autor von Fachbeiträgen und als Fachreferent zum Thema Erneuerbare Energien sowie als Ausbilder von Rechtsreferendaren und als Mitglied des Prüfungsausschusses für Fachagrarwirte Erneuerbare Energien aktiv.
5 Paluka Sobola Loibl & Partner Rechtsanwälte Prinz-Ludwig-Straße Regensburg Tel: Fax Partnerschaftsgesellschaft Amtsgericht Regensburg PR39
Einführung. Grundsatz der EEG-Umlagepflicht. auch für Eigenversorgung. Grundsatz der EEG-Umlagepflicht. Newsletter-Abo
NEWSLETTER ERNEUERBARE ENERGIEN AUGUST 2014 Eigenstromnutzung aus EEG-Anlage nach 1.8.2014 Was müssen Bestandsanlagen nach dem neuen EEG 2014 beachten Einführung Seit 1. August 2014 gilt das EEG 2014 nicht
MehrI. Generelle Meldepflicht
NEWSLETTER ERNEUERBARE ENERGIEN FEBRUAR 2016 MELDEPFLICHTEN NACH EEG ZUM 28.02.2016 I. Generelle Meldepflicht Den meisten Betreibern von EEG-Anlagen dürfte die grundsätzliche Meldepflicht (sogenannte Konformitätserklärung)
MehrTendenz der Netzbetreiber: Satelliten-BHKW weiterhin möglich
NEWSLETTER MAI 2013 BIOGASANLAGEN IM EEG Tendenz der Netzbetreiber: Satelliten-BHKW weiterhin möglich Die Eigenständigkeit von Satelliten-BHKW ist nach unserer Kenntnis durchgängig von allen Netzbetreibern
MehrRepowering und Höchstbemessungsleistung
EEG 2014 Repowering und Höchstbemessungsleistung Das ab dem 1. August 2014 geltende EEG 2014 schränkt die Möglichkeiten eines sogenannten Repowering von Biogasanlagen deutlich ein. Zwar wird die Rechtslage
MehrUrteil des OLG Oldenburg:
Urteil des OLG Oldenburg: Grundsätzliches zu den Begriffen der Anlage und Inbetriebnahme bei Biogasanlagen Paluka Sobola & Partner Neupfarrplatz 10 93047 Regensburg Tel. 0941 58 57 1-0 Fax 0941 58 57 1-14
MehrEEG 2014 in der Praxis: Auswirkungen für KWK und Biomasse. aus Sicht eines Umweltgutachters beim Morgenforum am im Bauzentrum München
EEG 2014 in der Praxis: Auswirkungen für KWK und Biomasse aus Sicht eines Umweltgutachters beim Morgenforum am 22.07.2014 im Bauzentrum München Inhalt Vorstellung der Firma OmniCert GmbH Ausblick auf das
MehrRechtlicher Rahmen der Biogaseinspeisung und -nutzung
Rechtlicher Rahmen der Biogaseinspeisung und -nutzung Biomethan Perspektiven nach der EEG-Novelle 2014 Fachforum der Biogaspartnerschaft der dena Energy Decentral am 12. November 2014 in Hannover Rechtsanwalt
MehrBiogasanlagen Was geht noch? Auswirkungen des Regierungsentwurfes vom 10.04.2014 zur Novellierung des EEG 2014 auf Biogasanlagen
Biogasanlagen Was geht noch? Auswirkungen des Regierungsentwurfes vom 10.04.2014 zur Novellierung des EEG 2014 auf Biogasanlagen Vortrag Haus Düsse am 10.04.2014 Rechtsanwalt Philipp Wernsmann Weberstraße
MehrANFORDERUNGEN AN BESTANDSANLAGEN NACH DEM EEG 2014
ANFORDERUNGEN AN BESTANDSANLAGEN NACH DEM EEG 2014 30.09.2014 Energie Regulierung & Governmental Affairs Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des EEG 2014 am 01.08.2014 ist das bislang geltende EEG 2012
MehrEEG Novelle 2014. Harald Wedemeyer. Rechtsanwalt
Harald Wedemeyer Rechtsanwalt Harald Wedemeyer Folie 1 Einführung des NawaRo - Bonus: Begründung zum EEG 2004 4. Bessere Bedingungen für die energetische Nutzung von Biomasse und ( ) Für die Erzeugung
MehrDer Nationale Normenkontrollrat hat das oben genannte Regelungsvorhaben geprüft.
Berlin, 6. Juni 2016 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen
MehrTagung Recht & Finanzierung Erneuerbarer Energien Auswirkungen der EEG Novelle 2014
Tagung Recht & Finanzierung Erneuerbarer Energien Auswirkungen der EEG Novelle 2014 Verpflichtende Direktvermarktung und neue Einspeisevergütung Regelungen des EEG 2014 Dr. Thorsten Behle 18. September
MehrEEG-Vergütung, Netzzugang und Genehmigungsfragen
EEG-Vergütung, Netzzugang und Genehmigungsfragen Vortrag im Rahmen des 4. Biogas-Fachkongress am 24.11.2009 in Hitzacker Referent: Dr. Helmut Loibl, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Referent:
MehrDer Rechtsrahmen für die energetische Nutzung von Klärgas
Der Rechtsrahmen für die energetische Nutzung von Klärgas Christian Buchmüller und Jörn Schnutenhaus 1. Einführung...71 2. Förderung nach dem KWKG...71 2.1. Förderung der Stromerzeugung...72 2.1.1. Anspruchsvoraussetzungen...72
MehrEinspeisevergütung nach EEG (ct/kwh) Photovoltaik
Photovoltaik Photovoltaik ( 32 und 33 EEG) Inbetriebnahme ab 01.04.2011 01.05.2012 01.06.2012 01.07.2012 01.08.2012 01.09.2012 Anlagengröße bis 10 kw 19,5 19,31 19,11 18,92 18,73 18,54 ab 10 kw 16,5 16,34
MehrBiogasanlagen: Bonusregelungen des EEG 2009
Biogasanlagen: Bonusregelungen des EEG 2009 Norbert Kraus Erfahrungsaustausch Biogasanlagen, Nürnberg, 02.12.2010 Bonusregelungen des EEG 2009 für Biogasanlagen / Norbert Kraus / Erfahrungsaustausch Biogasanlagen
MehrÄnderungen bei der Windenergie
Clearingstelle EEG - 9. Fachgespräch Das EEG 2012 Änderungen bei der Windenergie Assessor iur. Christoph Weißenborn / BDEW Berlin, 09. September 2011 Energie- und Wasserwirtschaft e.v. www.bdew.de Änderungen
MehrHeadline EEG-Novelle Kernpunkte des Bundestagsbeschlusses vom
Headline EEG-Novelle 2017 Kernpunkte des Bundestagsbeschlusses vom 8.7.2016 Ziel der Novelle Wir stellen die Förderung erneuerbarer Energien von politisch festgesetzten Preisen auf wettbewerbliche Ausschreibungen
MehrInvestitionen in KWK auch jetzt vielfach lohnen
WORKSHOP Warum sich Investitionen in KWK auch jetzt vielfach lohnen Der aktuelle Förderrahmen des KWKG und EEG im Kontext eines verunsicherten Energiemarktes KWK-Gesetz 2012 Förderung von Wärmenetzen und
MehrClearingstelle EEG 18. Fachgespräch Das EEG 2014
Das EEG 2014 Klärungsbedarf aus Sicht der Netzbetreiber Assessor jur. Christoph Weißenborn / BDEW Berlin, 23. September 2014 www.bdew.de Eintritt in die verpflichtende Direktvermarktung Verpflichtende
MehrPhotovoltaik in der Praxis Das neue EEG 2014. 7. Jahrestagung Kommunaler Energie-Dialog Sachsen. Anja Assion
WWW.GOETZE.NET Photovoltaik in der Praxis Das neue EEG 2014 7. Jahrestagung Kommunaler Energie-Dialog Sachsen Anja Assion Rechtsanwältin, Petersstraße 15, 04109 Leipzig AGENDA 1. Gesetzgebungsprozess 2.
MehrDer Nationale Normenkontrollrat hat das oben genannte Regelungsvorhaben geprüft.
Berlin, 17. September 2015 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme- Kopplung (NKR-Nr. 3425)
MehrEEG-Novelle Kernpunkte des Kabinettbeschlusses vom Referent 1
EEG-Novelle 2016 Kernpunkte des Kabinettbeschlusses vom 8.6.2016 16-06-08 Referent 1 Ziel der Novelle Wir stellen die Förderung erneuerbarer Energien von politisch festgesetzten Preisen auf wettbewerbliche
MehrMöglichkeiten und Grenzen der Inanspruchnahme des neuen EEG bei der Vergärung von Bioabfällen
Möglichkeiten und Grenzen der Inanspruchnahme des neuen EEG bei der Vergärung von Bioabfällen Vortrag im Rahmen des Humustages der Bundesgütegemeinschaft Kompost am 20.11.2014 in Köln Referent: Dr. Helmut
MehrBioenergiedorf mit Biogas?
Bioenergiedorf mit Biogas? Erfahrungsbericht aus der Gemeinde Rosenow / Mecklenburg Inhalt Die Idee (oder gar Vision?) zu Beginn Erste Schritte Konkrete Möglichkeiten Biogasanlage Rosenow Nahwärmenetz
MehrLandwirtschaftlicher Buchführungsdienst 2011/2012. Das neue EEG - Überblick
LBD Unternehmerseminar 2011/2012 Das neue EEG - Überblick Inhalt 1. Zweck und Ziel des Gesetzes 2. Allgemeine Vorschriften 3. Was sind Erneuerbare Energien gem. EEG? 4. Windkraft 5. Solare Strahlungsenergie
MehrEin EEG für eine effiziente Energiewende: Kritische Betrachtung von fixen und Kapazitätsprämien für Erneuerbare Energien
Ein EEG für eine effiziente Energiewende: Kritische Betrachtung von fixen und Kapazitätsprämien für Erneuerbare Energien Herausgeber/Institute: EnKliP Autoren: Uwe Nestle Themenbereiche: Schlagwörter:
MehrFrage 1a: Wann und unter welchen Voraussetzungen sind die Abschläge des 16 Abs. 1 Satz 3 EEG 2012 fällig?
Clearingstelle EEG Herrn Dr. Sebastian Lovens Charlottenstr. 65 10117 Berlin 30. März 2012 Empfehlungsverfahren 2011/26 Abschlagszahlungen im EEG 2012 Sehr geehrter Herr Dr. Lovens, sehr geehrte Damen
MehrAusbau der Erneuerbaren Energien und das EEG 2.0 der Stand der Dinge
Ausbau der Erneuerbaren Energien und das EEG 2.0 der Stand der Dinge Dr. Patrick Graichen BERLIN, 01.04.014 Der Ausbaukorridor für Erneuerbare führt von 25 bis 30% im Jahr 2014 auf 40 bis 45% im Jahr 2025
MehrBiogasanlage Jena ein regionales Gemeinschaftsprojekt zur regenerativen Energieerzeugung Vortragsinhalt
Biogasanlage Jena ein regionales Gemeinschaftsprojekt zur regenerativen Energieerzeugung Vortragsinhalt 1. Entwicklungsgeschichte und Geschäftsmodell 2. Wichtige Daten der Biogasanlage 3. Verfahrenstechnologie
MehrRegelungen und Anforderungen an die Biomethanerzeugung im EEG 2012. biogaspartner die konferenz
Regelungen und Anforderungen an die Biomethanerzeugung im EEG 2012 biogaspartner die konferenz am 1. Dezember 2011 in Berlin Rechtsanwalt Dr. Florian Valentin Schnutenhaus & Kollegen Reinhardtstraße 29
MehrEEG 2014 Erste Erfahrungen aus der anwaltlichen Praxis
EEG 2014 Erste Erfahrungen aus der anwaltlichen Praxis Dr. Thomas Heineke Die Bewertungen der EEG-Reform sind unterschiedlich. Die einen sehen es so 09.10.2014 2 und die anderen so 09.10.2014 3 1. Regelförderung:
MehrDIREKTVERMARTUNG VON ERNEUERBAREN ENERGIEN
DIREKTVERMARTUNG VON ERNEUERBAREN ENERGIEN RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN UND VERMARKTUNGSMÖGLICHKEITEN Kompaktseminar 22. April 2016 in Berlin Lernen Sie die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen für
MehrBiogasregister-Workshop
Biogasregister-Workshop Biomethannachweise richtig nutzen EEG 2014 Stand und Ausblick 1 Kurzprofil BBH Becker Büttner Held gibt es seit 1991. Bei uns arbeiten Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
MehrBiogas - Neue Trends in Deutschland
Biogas - Neue Trends in Deutschland M.Sc. Georg Friedl, Fachverband Biogas e.v. www.exportinitiative.bmwi.de Agenda Fachverband Biogas e.v. Branchenzahlen Politische Rahmenbedingungen Neue Trends in Deutschland
MehrEEG-Novelle- Auswirkungen auf die Biogasbranche
Biogas Fachtagung Rheinland-Pfalz 2008 Kaisersesch EEG-Novelle- Auswirkungen auf die Biogasbranche Manuel Maciejczyk stellvertretender Geschäftsführer des Gliederung 1. Stand der Biogasbranche in Deutschland
MehrBiomasse und Biogas in NRW
Biomasse und Biogas in NRW Herbsttagung der Landwirtschaftskammer NRW Veredelung und Futterbau im Wettbewerb zu Biogas Martin Hannen Referat Pflanzenproduktion, Gartenbau Gliederung 1. Stand der Biomasse-
MehrHüttenbrinkPartner www.huettenbrink.com
Norbert Burke Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Bau- und Architektenrecht HüttenbrinkPartner, Rechtsanwälte Piusallee 20-22 48147 Münster www.huettenbrink.com HüttenbrinkPartner www.huettenbrink.com
MehrPhotovoltaik EEG 2009 Kernergebnisse
Photovoltaik EEG 2009 Kernergebnisse Stand: November 2008 Bundesverband Solarwirtschaft e.v. (BSW-Solar) EEG 2009 Vergütung/Degression 2 Schnellere Absenkung der Solarstromvergütung ab 2009 Bisher: 5%
MehrStrom und Wärme aus Biogas - Politischer Rahmen und Perspektiven in NRW
Strom und Wärme aus Biogas - Politischer Rahmen und Perspektiven in NRW Dr. Thomas Griese Landwirtschaft und Biogas in Deutschland erwartet: bis Ende 2005 ca. 4.000 Anlagen in Deutschland erwartet: bis
MehrRechtliche Rahmenbedingungen Chancen und Fallstricke jenseits von 27 EEG
Rechtliche Rahmenbedingungen Chancen und Fallstricke jenseits von 27 EEG Berlin, Rechtsanwalt Dr. Martin Altrock, Mag. rer. publ. Über uns BBH gibt es als Sozietät seit 1991. Wir sind eine Partnerschaft
MehrSatelliten-BHKW in der Arbeit der Clearingstelle EEG
in der in der 19. Fachgespräch der 20. November 2014 1 / 42 Übersicht in der 1 Entstehen der Rechtsfigur 2 3 der 4 5 und Zusammenfassung 2 / 42 Begriff des I in der Ein ist...... ein räumlich von der Vor-Ort-Anlage
MehrBundesverband BioEnergie
Bundesverband BioEnergie Gemeinsame Stellungnahme des BBE, BAV und HEF zum Referentenentwurf für eine zweite Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und Stromsteuer- Durchführungsverordnungen Gemeinsame
Mehr16. Fachgespräch der Clearingstelle EEG Anwendungsfragen zur Biomasse im EEG 2012 und EEG 2009
16. Fachgespräch der Clearingstelle EEG EEG 2012 und an Ass. iur. Elena Richter Mitglied der Clearingstelle EEG Clearingstelle EEG 29. November 2013 1 / 18 Inhalt 1 2 3 4 2 / 18 6 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EEG
MehrInbetriebsetzung von PV-Anlagen zum Jahresende
Bundesverband Solarwirtschaft e.v., Dezember 2009 Inbetriebsetzung von PV-Anlagen zum Jahresende Die hohe Nachfrage nach Anschlüssen von Photovoltaikanlagen zum Jahresende hat bei vielen Netzbetreibern
MehrVerpflichtende Direktvermarktung erneuerbarer Energien als richtiger und wichtiger Schritt in Richtung Wettbewerb?
Verpflichtende Direktvermarktung erneuerbarer Energien als richtiger und wichtiger Schritt in Richtung Wettbewerb? enreg-workshop am 29. Juni 2015, Berlin Dr. Guido Hermeier Agenda I. Entwicklung und Bedeutung
MehrDas EEG Erneuerbare-Energien-Gesetz Was bringt die geplante Novellierung? Achim Hill, Geschäftsführer eart
Das EEG Erneuerbare-Energien-Gesetz Was bringt die geplante Novellierung? Achim Hill, Geschäftsführer eart Energieagentur Region Trier Kümmerer für die Umsetzung der Energiewende in der Region Agentur
MehrSolar-Log und Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)
Solar-Log und Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) Solar-Log & KWK zwei starke Partner Entdecken Sie Ihre Unabhängigkeit gegenüber steigenden Strompreisen und gehen Sie Schritt für Schritt mit einer PV-Anlage und
MehrAnwendungsfragen zur Biomasse aus Sicht des Fachverband Biogas. - Rechtsanwalt, Dipl.-Betr. (BA) René Walter
Anwendungsfragen zur Biomasse aus Sicht des Fachverband Biogas - Rechtsanwalt, Dipl.-Betr. (BA) René Walter Agenda 01 l Anlagenbegriff BHG-Entscheidung, Vorinstanz, Einschätzung 02 l Der Inbetriebnahmebegriff
MehrSMART POWER Dezentrale Flexible Erzeugung
Flexible und dezentrale Wärme- und Stromerzeugung mit Bioenergieanlagen 3 WINDENERGIE. SMART POWER Dezentrale Flexible Erzeugung PHOTOVOLTAIK 1 Überblck 0 CUBE? 1 Bioenergie heute und morgen 2 Marktintegration
MehrBonusfragen im aktuellen EEG aus Gutachtersicht
Folie 1-29. November 2010 Unternehmerforum Kraft-Wärme-Kopplung in der Sägeindustrie Bundesverband Säge- und Holzindustrie Deutschland Nürburg, 25. November 2010 Dipl.-Ing. Peter Vaßen VDI Umweltgutachter
MehrEckpunkte zur Novellierung des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG)
Eckpunkte zur Novellierung des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) Das EEG -- die Erfolgsbilanz in Stichworten Das EEG ist überaus erfolgreich. Seit 1998 hat es den Anteil von regenerativ
MehrDas in.power energy network
Workshop: Verwertung und Vermarktung von Strom aus KWK-Anlagen 24. Juni 2010 in Frankfurt/Main Das in.power energy network Neue Vermarktungsmöglichkeiten für KWK-Betreiber in Deutschland in einem virtuellen
MehrDirektvermarktung vom Profi
Direktvermarktung vom Profi Wir machen mehr aus Ihrem Strom. Ihr Energieexperte Villar Mir Gruppe: Teil einer starken Unternehmensgruppe Die Villar Mir Gruppe besteht seit über 100 Jahren und gehört heute
MehrHofbiogasanlagen Was geht wo? Dr. Dr. Waldemar Gruber LWK NRW, Bonn
Hofbiogasanlagen Was geht wo? Dr. LWK NRW, Bonn 1 Ermittlung der Randbedingungen Höhe der Vergütung von Strom und Wärme Beschaffungskosten der Gärsubstrate Baukosten der Biogasanlage Möglichkeiten der
MehrInhaltsverzeichnis. http://d-nb.info/1027695248
Inhaltsverzeichnis A. Einführung 11 B. Überblick über Erneuerbare Energien in der Landwirtschaft 12 I. Bioenergie 12 1. Biogas 12 2. Kraftstoffproduktion 13 3. Thermische Nutzung von flüssiger und fester
MehrDer Rechtsrahmen für die Eigenversorgung mit Strom. Fachgespräch der Clearingstelle EEG 23. September 2015 Dr. Guido Wustlich, Referatsleiter III B 2
Der Rechtsrahmen für die Eigenversorgung mit Strom Fachgespräch der Clearingstelle EEG 23. September 2015 Dr. Guido Wustlich, Referatsleiter III B 2 Eine Vorbemerkung Warum ist die Regelung zur Eigenversorgung
MehrStand der EEG-Diskussion
Stand der EEG-Diskussion Dr. Bernhard Dreher, Referat IIIB5 Erneuerbare Energien Technologien (Wind, Wasser, PV, Biomasse, Geothermie) Tagung Dezentrale flexible Strombereitstellung aus Biogas: Entwicklung,
MehrEEG 2014 und Anlagenregisterverordnung Gültig ab 01.08.2014
EEG 2014 und Anlagenregisterverordnung Gültig ab 01.08.2014 Winfried Brunner Allgäuer Überlandwerk GmbH Netzservice Bernhard Kappeler Allgäuer Kraftwerke GmbH Agenda 1. Entwicklung der EEG-Anlagen 2. EEG
MehrLeitfaden zum Inhalt von Gutachten für Biomasseanlagen gemäß EEG 2009 der Mitteldeutschen Netzgesellschaft Strom mbh
Leitfaden zum Inhalt von Gutachten für Biomasseanlagen gemäß EEG 2009 der Mitteldeutschen Netzgesellschaft Strom mbh Mindestanforderungen an den Nachweis der Anspruchsvoraussetzung für den Erhalt von Biomasse-Boni
MehrBiomasse im EEG Hintergrundpapier zur Situation der Bestandsanlagen in den verschiedenen Bundesländern. Mattes Scheftelowitz Daniela Thrän
Biomasse im EEG Hintergrundpapier zur Situation der Bestandsanlagen in den verschiedenen Bundesländern Mattes Scheftelowitz Daniela Thrän DBFZ Deutsches Biomasseforschungszentrum gemeinnützige GmbH In
MehrStellungnahme. des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft gegenüber der Clearingstelle EEG zu folgender Frage:
Stellungnahme des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft gegenüber der Clearingstelle EEG zu folgender Frage: Nachgeschalteter Generator bei Biomasse-Verstromung Technologieund KWK-Zuschlag
MehrInformation zur EEG-Novelle 2014
Information zur EEG-Novelle 2014 Der Bundestag hat nach kontroversen Verhandlungen am 27. Juni 2014 eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen und hieran am 4. Juli 2014 nochmals
MehrKurzbericht. Marktprämienmodelle im Vergleich
Lehrstuhl für Energiewirtschaft Prof. Dr. Christoph Weber Kurzbericht Marktprämienmodelle im Vergleich Studie im Auftrag des Biogasrat e.v. Erstellt von: Prof. Dr. Christoph Weber Lehrstuhl für Energiewirtschaft
MehrAnhang Pressemitteilung Internet. Umlage für erneuerbare Energien verteuert Strompreis
Anhang Pressemitteilung Internet Umlage für erneuerbare Energien verteuert Strompreis Deutschland ist seit Jahren Vorreiter bei der klimaschonenden Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Bereits in
MehrRechtliche Probleme bei der Auslegung und Umsetzung des Direktvermarktungsmodells. Dr. Steffen Herz
Rechtliche Probleme bei der Auslegung und Umsetzung des Direktvermarktungsmodells Workshop zum EEG 2014 Institut für Energie- und Regulierungsrecht Berlin 10. Dezember 2014 Dr. Steffen Herz Über uns Erneuerbare
MehrDienstleistungen rund um die Direktvermarktung von Biogasanlagen. Dr. Ulli Arndt EWE VERTRIEB GmbH Friesoythe, Selsingen, Varel, März 2013
Dienstleistungen rund um die Direktvermarktung von Biogasanlagen Dr. Ulli Arndt EWE VERTRIEB GmbH Friesoythe, Selsingen, Varel, März 2013 Agenda 1. Was war in 2012? EEG 2012: Start der Direktvermarktung
MehrBiogas: Gestalten Sie die Energiezukunft mit.
Biogas: Gestalten Sie die Energiezukunft mit. 3 Über klimaverträgliche Energien kann man reden, oder man kann sie nutzen. Wir haben uns für Letzteres entschieden. Darum bieten die Sankt Galler Stadtwerke
Mehr(25.01.2002) Ziel des Gesetzes
BHKW - Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Gesetz, 25.01.2002) (25.01.2002) Am 25. Januar 2002 wurde im Deutschen Bundestag das "Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung"
Mehr1 Klimabilanz & Einsatz Erneuerbarer Energien in KWK-Anlagen verbessern
Stand: 07.09.2015 Stellungnahme des Bundesverband BioEnergie e.v. (BBE) und des Fachverband Biogas e.v. zum Referentenentwurf für ein Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung
MehrMindestvergütungssätze nach dem neuen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). vom 21. Juli 2004
Mindestvergütungssätze nach dem neuen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). vom 21. Juli 2004 1. Einleitung Die nachstehenden Tabellen geben für den Zeitraum 2004 bis 2013 die Mindestvergütungen für die Stromeinspeisung
MehrDas Anlagenregister. Peter Stratmann Bundesnetzagentur.
Das Anlagenregister Peter Stratmann Bundesnetzagentur www.bundesnetzagentur.de Anlagenerfassung bei der BNetzA PV-Meldeportal seit 2009: Besteht fort bis zur Einführung des MaStR Anlagenregister: Seit
MehrEEG-Novelle Eckpunkte. Berlin, Referent 1
EEG-Novelle 2016 Eckpunkte Berlin, 15.02.2016 16-02-12 Referent 1 Ziel der Novelle Wir stellen die Förderung erneuerbarer Energien von politisch festgesetzten Preisen auf wettbewerbliche Ausschreibungen
MehrNeue Energie durch kommunale Kompetenz
Neue Energie durch kommunale Kompetenz Uwe Barthel Mitglied des Vorstandes 28. Februar 2009 Chemnitz Ziele von Bund und Land Bund / BMU Roadmap Senkung CO 2 -Ausstoß bis 2020 gegenüber 1990 um 40 % im
MehrNovellierung des EEGs 2014 Wie geht die Energiewende weiter?
Regionale Bioenergie im Kulturland Kreis Höxter e.v. Mitgliederversammlung 15. Juli 2014 Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e.v. Novellierung des EEGs 2014 Wie geht die Energiewende weiter?
MehrDas neue EEG 2014 Aktuelle Änderungen für Wind-, Solar- und Biomasseanlagen
# 2 Oktober 2014 EA.paper Das neue EEG 2014 Aktuelle Änderungen für Wind-, Solar- und Biomasseanlagen www.energieagentur.nrw.de Autoren: Pia Daǧaşan Simon Trockel Sascha Schulz Impressum Herausgeber EnergieAgentur.NRW
Mehrbiogaspartner das podium. Zukunft Biomethan der Auftakt.
biogaspartner das podium. Zukunft Biomethan der Auftakt. Aktueller Stand der EEG-Reform und Auswirkungen auf Biogaseinspeisung 1 Kurzprofil BBH Becker Büttner Held gibt es seit 1991. Bei uns arbeiten Rechtsanwälte,
MehrPV- PV Vergütungen Novellierung des EEG 1 Manuel Weber
PV-Vergütungen Vergütungen Novellierung des EEG 1 Manuel Weber Gliederung Einführung PV-Anlagen Vergütungsansprüche Eigenverbrauchsvergütung Ersatz von PV-Anlagen Degression Novelle 2010 Novelle 2012 aktuelle
MehrBiogasanlagen im EEG 2009. KWK-Bonus
Biogasanlagen im EEG 2009 KWK-Bonus Vorstellung OmniCert GmbH OmniCert GmbH - Umweltgutachten, Beratung, Zertifizierung Ingenieurbüro an der Schnittstelle Technik - Recht - Wirtschaftlichkeit 3 Umweltgutachter
MehrVorgangsID: Betreiber der Stromerzeugungsanlage. Tel.: Fax: Inbetriebnahme: Installierte Leistung:
VERBINDLICHE ERKLÄRUNG ZUR ERMITTLUNG DER FÖRDERFÄHIGKEIT UND DER MAßGEBLICHEN VERGÜTUNGSHÖHE FÜR STROM AUS BIOMASSE-ANLAGEN NACH DEM GESETZ FÜR DEN VORRANG ERNEUERBARER ENERGIEN (ERNEUERBARE- ENERGIEN-GESETZ-EEG)
MehrEnergieeffizienz-Tag 24.05.2011. Versorgungsbetriebe Hann. Münden
Energieeffizienz-Tag 24.05.2011 Versorgungsbetriebe Hann. Münden Entwicklung der Strompreise in 08.02.2010 absehbarer Zeit wie teuer kann es werden? Agenda Entwicklung der Strompreise in absehbarer Zeit
MehrGesetze und Verordnungen
Gesetze und Verordnungen Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland legt großen Wert auf Klimaschutz und Energieeinsparung. Deshalb ist der Einsatz von Erneuerbaren Energien im Bestand und im Neubau
MehrAnlagenart/Energieträger. Straße. kwp PLZ. kva Flur. Ort. Flurstückk. EEG und. Betreiber. ferngesteuerte. ist gemäß. EWR Netz GmbH NG_S_193_07 14
Datenblatt Messkonzepte EEG/KWKG G Standort der Anlage Angabe zur Anlage A Betreiber Anlagenart/Energieträger Straße gesamte Modulleistung kwp PLZ Ort gesamte Wechselrichterleistung kva Flur Flurstückk
MehrEEG Novelle Entwicklung der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien und finanzielle Auswirkungen
EEG Novelle Entwicklung der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien und finanzielle Auswirkungen Anzahl der Folien: 17 Stand: 31. Juli 23 1 [Mrd. kwh/a] 15 125 1 75 5 25 1991 Wasser EEG Wind offshore
MehrFörderung und Marktintegration erneuerbarer Energien
Förderung und Marktintegration erneuerbarer Energien Manuel Frondel Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung (RWI), Essen, Ruhr-Universität Bochum (RUB) Agenda Förderung erneuerbarer Energien
MehrSTELLUNGNAHME. I. Erzeugungseinheiten mit Pflicht zur Direktvermarktung und tranchierter Vermarktung (Ziffer 2.1. der ergänzenden Hinweise)
STELLUNGNAHME Festlegungsverfahren der BNetzA zur Anpassung der Marktprozesse für Einspeisestellen (Strom) an die zum 01.08.2014 in Kraft getretenen Änderungen des EEG (Az. BK6-14-110) - Die Bundesnetzagentur
MehrVoraussichtliche Auswirkungen der geplanten EEG-Novellierung auf die Entwicklung der Regenerativen Energien aus systemwissenschaftlicher Sicht.
Voraussichtliche Auswirkungen der geplanten EEG-Novellierung auf die Entwicklung der Regenerativen Energien aus systemwissenschaftlicher Sicht. 4. Solartagung Umwelt-Campus Birkenfeld 11. 9. 2008 Dr.-Ing.
MehrGesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG) vom 21.Juli 2004
Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG) vom 21.Juli 24 Abschätzung der Entwicklung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien bis 22 und finanzielle Auswirkungen
Mehr2a. Wasserkraft bis 5 MW (Neuanlagen, 40 Abs. 1) Netto-Vergütung
Einspeisevergütung für im Kalenderjahr 2015 neu in Betrieb genommene Eigenerzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG vom 21.07.2014 (EEG 2014) Grundlage: Zum 1. August 2014 ist das novellierte
MehrNachweisführung EEG EVK I & II in Heizkraftwerken. Begutachtung durch den Umweltgutachter
Nachweisführung EEG 2012 - EVK I & II in Heizkraftwerken Begutachtung durch den Umweltgutachter Inhalt Vorstellung der Firma OmniCert Umweltgutachter GmbH Rechtliche Einordnung von Biomasse zur energetischen
MehrOptimierung des KWK-Einsatzes
Das Dienstleistungs- und Innovationszentrum der Energieregion Nürnberg Optimierung des KWK-Einsatzes Auslegung, Förderung Erich Maurer, 28.09.06 Projektträger Das etz in der EnergieRegion NürnbergN 50.000
MehrHinweise zur Registrierungspflicht gemäß 6 Anlagenregisterverordnung (AnlRegV) Im März 2015. Guten Tag,
EWE NETZ GmbH Postfach 25 01 26015 Oldenburg Sie erreichen uns: * EWE NETZ GmbH Cloppenburger Straße 302 26133 Oldenburg ' Tel. 0800-393 6389 Fax 0441-4808 1195 @ info@ewe-netz.de www.ewe-netz.de Kundennummer:
MehrEnergetische Verwertung von Altholz. Stand und Ausblick in das Post EEG-Zeitalter
Energetische Verwertung von Altholz Stand und Ausblick in das Post EEG-Zeitalter 04.11.2015 1 Der große Zusammenhang Die erneuerbaren Energieträger stehen für die politisch gewollte Energiewende. Sonne,
MehrElektrische Energie aus dem Landkreis Schwäbisch Hall
FORTSCHREIBUNG Elektrische Energie aus dem Landkreis Schwäbisch Hall Installierte Leistung aus erneuerbaren Energien im Landkreis Schwäbisch Hall Im Jahr betrugen die installierten Leistungen aus erneuerbaren
MehrVirtuelle Kraftwerke: Aktuelle und (mögliche) künftige Geschäftsmodelle von Dr. Armin Frey, Geschäftsführer ENERGIEFREY GmbH
Virtuelle Kraftwerke: Aktuelle und (mögliche) künftige Geschäftsmodelle von Dr. Armin Frey, Geschäftsführer ENERGIEFREY GmbH ENERGIEFREY GmbH -> Beratung von Unternehmen in Energiefragen Energieproduktion
MehrHamburg, 28. April 2016 EEG 2016
Hamburg, 28. April 2016 EEG 2016 Stellungnahme des ZDS zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren
MehrEEG Zeitplan. Verabschiedung des EEG 2016 durch Bundestag + Bundesrat
Entwicklung des EEG Inkrafttreten: 1.4.2000 Vorangetrieben durch: Hermann Scheer (SPD, ), Hans-Josef Fell (GRÜNE) Fassungen aus den Jahren 2000, 2004, 2009, 2012 (zweimal), 2014 und 2016 EEG 2000: EEG
MehrStudienvergleich. Titel
Studienvergleich Titel Evaluierung von Einzelmaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (Marktanreizprogramm) für den Zeitraum 2009 bis 2011. Evaluierung des Förderjahres 2009 (Zwischenbericht)
Mehrenergy consulting Dipl. Ing. (FH) Christian Meyer Stegenbachstr. 13 79232 March Tel: 07665 / 947 54-53 Fax: 07665 / 947 54-59
Dipl. Ing. (FH) Christian Meyer Stegenbachstr. 13 79232 March Tel: 07665 / 947 54-53 Fax: 07665 / 947 54-59 info@energy-consulting-meyer.de www.energy-consulting-meyer.de Energieversorgung von Mietern
Mehr