Baden, 23. Mai Der Stadtrat an den Einwohnerrat

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1 Baden, 23. Mai 2011 Der Stadtrat an den Einwohnerrat 36/11 Wirtschaftsschule KV Baden-Zurzach; - Wettbewerbs- und Projektierungskredit mit Zusatzkredit für den Erweiterungsbau - Baukredit für den Erweiterungsbau - Baukredit für die Sanierung der Heiz- und Solaranlage Altbau Kreditabrechnungen Antrag: 1. Die Abrechnung des Wettbewerbs- und Projektierungskredits mit Zusatzkredit für die Erweiterung der Wirtschaftsschule KV Baden-Zurzach (neu zb. Zentrum Bildung Wirtschaftsschule KV Baden), schliessend mit CHF 1'062' brutto bzw. CHF 1'057' netto, sei zu genehmigen. 2. Die Baukreditabrechnung für den Erweiterungsbau des zb. Zentrum Bildung Wirtschaftsschule KV Baden, schliessend mit CHF 12'764' brutto bzw. CHF 10'176' netto, sei zu genehmigen. 3. Die Baukreditabrechnung für die Sanierung der Heiz- und Solaranlage im Altbau des zb. Zentrum Bildung Wirtschaftsschule KV Baden, schliessend mit CHF 440' brutto, sei zu genehmigen. Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Das Wichtigste in Kürze - Alle planerischen und baulichen Massnahmen einschliesslich der inneren Umbauten im Altbau wurden Bund und Kanton zur Subventionierung eingereicht. Bund und Kanton haben die Massnahmen als Gesamtprojekt behandelt. - Der Kanton hat CHF 12'808'402 der Gesamterstellungskosten von CHF 14'366'968

2 als subventionsberechtigt anerkannt. Die nicht subventionierten Kosten der Umbaumassnahmen im Altbau werden von der Schule getragen. Die verbleibenden nicht subventionierten Kosten werden zwischen Schule und Stadt aufgeteilt. - Das zb. Zentrum Bildung Wirtschaftsschule KV Baden hat gleichzeitig innere Umbauten im Altbau für total CHF 119'601,40 ausgeführt, die es selber finanziert hat. Diese Kosten sind nicht Bestandteil der Abrechnung. 1 Einleitende Erläuterungen Das 1981 fertig gestellte Schulhaus Kreuzliberg war von Anfang an sehr gut ausgelastet und 2003 mit 1'428 Lernenden bereits überbelegt. Der Einwohnerrat bewilligte im Mai 2001 einen Wettbewerbs- und Projektierungskredit sowie im Juli 2002 einem Zusatzkredit von total CHF 955'000 sowie im April 2003 eine Baukredit von CHF 11'765'000 für einen Erweiterungsbau. Gegenüber den damaligen Kreditvorlagen ergaben sich gemäss den nachstehenden Ausführungen verschiedene Abweichungen. 1.1 Minergie Im April 2003 genehmigte der Regierungsrat den Erweiterungsneubau des zb. Zentrum Bildung Wirtschaftsschule KV Baden und sicherte den Staatsbeitrag zu. Er erklärte in diesem Zusammenhang den Minergie-Standard für die Realisierung des Bauprojekts als verbindlich und forderte, die Kosten seien im Kreditrahmen aufzufangen. Der im Lauf der Projektierung getroffene Beschluss, zwecks Kostenoptimierung auf Einhaltung des Minergie-Standards zu verzichten, musste damit auf Verlangen des Regierungsrats wieder rückgängig gemacht werden. Der Stadtrat stimmte den Mehrkosten von CHF 630'000 mit Beschluss vom 10. Juni 2003 zu. Der Einwohnerrat wurde an der Sitzung vom 24. Juni 2003 mündlich orientiert. 1.2 Bauherrenleistung, interner Aufwand Der Stadtrat beschloss am 29. März 2004, dass der interne Aufwand für Bauherrenleistungen bei finanzieller Beteiligung Dritter in der Investitionsrechnung zu verbuchen ist. Nach der Subventionszusicherung von Bund und Kanton für den Erweiterungsubau beschloss der Stadtrat eine Erhöhung des bereits bewilligten Baukredits um CHF 120'000. Der interne Aufwand von insgesamt CHF 144' wurde mit CHF 17' dem Wettbewerbs- und Projektierungskredit und mit CHF 127' dem Baukredit belastet. 1.3 Finanzierungskosten Der Stadtrat Baden vertrat die Auffassung, dass die Finanzierungskosten wie beim Projekt für die Berufsfachschule BBB dem Projekt zu belasten sind, damit sie bei der Subventionsberechnung des Kantons berücksichtigt werden. Nach Genehmigung der Kredite beschloss der Stadtrat rückwirkend auf den 7. September 2006, die Projekt- und Bauzinsen den einzelnen Krediten zu belasten. Die Finanzierungskosten betragen insgesamt CHF 633' Akustikmassnahmen Nach Inbetriebnahme des Schulhauses zeigte sich, dass zusätzliche akustische Massnahmen im Erschliessungsbereich sinnvoll sind. Der Stadtrat stimmte den Kosten von CHF 200'000 mit Beschluss vom 30. April 2007 zu. Bei Einreichung der Bauabrechnung zur Abrechnung der Subventionen wurden diese Kosten über eine Rückstellungsposition und damit bei der Festlegung der subventionsberechtigten Kosten mitberücksichtigt. Seite 2 von 8

3 2 Abrechnung der Kredite 2.1 Wettbewerbs- und Projektierungskredit mit Zusatzkredit Der Einwohnerrat bewilligte am 15. Mai 2001 einen Wettbewerbs- und Projektierungskredit von CHF 720'000 brutto für die Durchführung des Wettbewerbs und die Projektierung des Erweiterungsbaus. Nach Vorliegen des Wettbewerbsergebnisses bewilligte der Einwohnerrat am 1. Juli 2002 einen Zusatzkredit von CHF 235'000 brutto. Der bewilligte Planungskredit beträgt somit total CHF 955'000 brutto. Die Abrechnung schliesst mit einem Bruttoaufwand von CHF 1'062' Der Vergleich mit den bewilligten Krediten sieht wie folgt aus: Bezeichnung Bewilligter Kredit CHF Abrechnung CHF Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Wettbewerb und Projektierung 720' Zusatzkredit 235' Total brutto 955'000-1'062' ' Mehrkosten vom Stadtrat bewilligt Finanzierungskosten ' Total ' Der bewilligte Bruttokredit von CHF 955'000 wurde um CHF 107' oder % überschritten. Die Nettoinvestition beträgt CHF 1'057' Begründung der Abweichungen Finanzierungskosten: Die Finanzierungskosten wurden anteilig auch dem Wettbewerbs- und Projektierungskredit belastet. Sie waren im bewilligten Kredit nicht eingerechnet und betragen CHF 94' Bauherrenleistungen: Die Bauherrenleistungen wurden bei der Beantragung des Kredits nicht eingerechnet. Sie wurden gemäss Stadtratsbeschluss vom 29. März 2004 dem Kredit nachträglich belastet und betragen für die Projektierungszeit CHF 17' Baukredit Erweiterungsneubau Der Einwohnerrat bewilligte am 2. April 2003 einen Baukredit von CHF 11'765'000 brutto (Kostenstand 1. April 2002) für den Erweiterungsbau. Die Stimmberechtigten stimmten diesem an der Urnenabstimmung vom 18. Mai 2003 zu. Die Abrechnung schliesst mit einem Bruttoaufwand von CHF 12'764' Der Vergleich mit dem Kostenvoranschlag sieht wie folgt aus: Seite 3 von 8

4 Bezeichnung Bewilligter Kredit CHF Abrechnung CHF Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Baukredit Neubau 11'765'000-12'764' Subventionsbeiträge Bund - 2'500'000-2'522' Beiträge Dritter ' Bauteuerung 2 10' Total brutto 11'775'000 2'500'000 12'764' '587' Mehrkostenvom Stadtrat bewilligt Minergie 630' Bauherrenleistungen 120' ' Finanzierungskosten ' Total 750' Der um die Bauteuerung bereinigte bewilligte Bruttokredit von CHF 11'775'000 wurde um CHF 989' oder 8.4 % überschritten. Die Nettoinvestition beträgt CHF 10'176' Begründung der Abweichungen: Finanzierungskosten: Bei Beantragung des Baukredits wurden nur die Baukosten eingerechnet, nicht aber die Finanzierungskosten. Sie wurden dem Baukredit ab Baubeginn nachträglich belastet, wodurch Mehrkosten von CHF 514' entstanden. Bauherrenleistungen: Die Bauherrenleistungen wurden bei der Beantragung des Kredits nicht eingerechnet. Sie wurden gemäss Stadtratsbeschluss vom 29. März 2004 nachträglich dem Kredit belastet und betragen für die Bauzeit CHF 127' Minergie und Akustik: Die Mehrkosten für die Ausführung des Gebäudes im Minergie-Standard konnten weitgehend durch Vergabeerfolge und Planungsoptimierungen in der Ausführungsplanung aufgefangen werden. Die nachträgliche Verbesserung der Akustik in der Erschliessungszone führte zu einer wesentlichen Komfortsteigerung im Gebrauch der zentralen Räumlichkeiten. Für diese Massnahmen entstanden Mehrkosten von CHF 141' Stahlteuerung und weitere Zusatzleistungen: Die allgemeine Bauteuerung war im relevanten Zeitraum mit einer Indexstanddifferenz von 0.1 vergleichsweise sehr tief. In den Jahren 2003 und 2004 war die Teuerung gar rückläufig. Aufgrund einer enorm grossen Nachfrage fiel hingegen eine ausserordentliche Teuerung beim Bau- 1 Auszahlung Sport Toto CHF 29'271.20, Beitrag Minergie CHF 25'000, Rückzahlungen Unternehmer CHF 9'882.10, Rückerstattung Versicherung CHF Preisstand Einwohnerratsvorlage, April 2002: Punkte; Fertigstellung Januar 2006, Schwerpunkt der Arbeiten 2005, Baukostenindex 1. April 2005: Punkte. Seite 4 von 8

5 stahl an, die zu Mehrkosten von rund CHF 110'000 führte. Das mit Altlasten belastete Baugrundstück konnte mit Mehrkosten von rund CHF 70'000 gänzlich entlastet und dadurch aus dem Altlastenkataster entlassen werden. Die unvorhersehbaren Sicherheitsänderungen für die Gleisüberwachung der SBB führten zu weiteren, nicht im Kredit enthaltenen Kosten von rund CHF 86' Baukredit Sanierung Heiz- und Solaranlage Altbau Der Einwohnerrat bewilligte am 2. April 2003 auch einen Baukredit von CHF 450'000 brutto für die Sanierung der Heiz- und Solaranlage im bestehenden Schulhaus. Der Vergleich mit dem Kostenvoranschlag präsentiert sich wie folgt: Bezeichnung Bewilligter Kredit CHF Abrechnung CHF Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Sanierung Heiz- und Solaranlage 450' ' Total 450' ' Mehrkosten vom Stadtrat bewilligt Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Finanzierungskosten - 24' Der bewilligte Bruttokredit von CHF 450'000 wurde um CHF 9' oder 2.07 % unterschritten Begründung der Abweichung Die Arbeiten wurden gleichzeitig mit denjenigen für den Erweiterungsbau vergeben. Die dadurch entstandenen Synergien und Vergabeerfolge führten zu einer Kostenreduktion. Die Belastung des Baukredits mit den Finanzierungszinsen hatte deshalb keine Kostenüberschreitung zur Folge. 3 Rückstellungen Da bei der Eingabe zur Subventionsabrechnung im Dezember 2007 noch nicht alle Arbeiten (akustische Massnahmen, Anpassung Ausstattung, Dokumentation) abgeschlossen waren, mussten Rückstellungen von CHF 258'192 vorgenommen werden. Die Rückstellungen sind in der Abrechnung des Baukredits enthalten. Der in der Rückstellung verbliebene Betrag von CHF 27'860 wird für die Abschlussdokumentation und die Begleitung von letzten Baumängeln verwendet. 4 Subventionsabrechnung Bund, Amortisationsrechnung Kanton Dem Kanton wurden sowohl die Planungs- und Baukosten für den Erweiterungsbau (Wettbewerbs- und Projektierungskredit zusammengefasst mit Baukredit) als auch die Kosten für die Sanierung der Heizungs- und Solaranlage zur Subventionierung eingereicht. Das zb. Zentrum Bildung Wirtschaftsschule KV Baden beantragte zusätzlich die Subventionierung der Kosten für innere Umbauten im Altbau. Seite 5 von 8

6 Die Abrechnungen für den Erweiterungsneubau und die Sanierung der Heiz- und Solaranlage wurden gestützt auf die Beitragszusicherungen des Regierungsrats vom 30. April 2003 (Erweiterung) und 19. November 2003 (Umbau Altbau) Ende 2007 dem Departement Bildung Kultur und Sport des Kantons Aargau eingereicht. Die Schule reichte die Abrechnung der ebenfalls zur Subventionierung eingereichten Umbaumassnahmen im Altbau bereits im Oktober 2006 ein. Kanton und Bund haben die Vorhaben als Gesamtprojekt behandelt. Der Subventionsbeschluss und die Festsetzung der Restschuld umfassen entsprechend die Gesamtkosten. 4.1 Gesamtaufwand, Subventionsabrechnung Bezeichnung KV rev. Minergie Subventionsantrag CHF Subventionsberechtigte Kosten Subventionsabrechung CHF Bauabrechnung Subventionsberechtigte Kosten Nicht subventioniert CHF Erweiterungsneubau 12'840'000 11'996'500 13'810' '512' '298' Baukredit 11' Bauherrenleistung 120'000 Wettbewerbs- und Projektierungskredit 955'000 Heiz- und Solaranlage 415' ' ' ' ' Umbau Altbau 365' ' ' ' Total (*gerundet) 13'620'00 12'368'800 14'366' '808'402.00* 1'558'566.30* 4.2 Festsetzung der Restschuld und Amortisation: Bezeichnung Total Erstellungskosten Anrechenbare Kosten Kanton Aargau Abzüglich Bundesbeitrag Restschuld Subventionsabrechung (gerundet) CHF 14'366' '808' '547' '261' Die Restschuld ergibt sich aus den subventionsberechtigten Erstellungskosten nach Abzug der Bundesbeiträge. Gemäss 71 des Gesetzes über die Berufs- und Weiterbildung vom 6. März 2007 wird für bestehende Bauten nach bisherigem Recht ein Kantonsbeitrag an die Restschuld bezahlt. Dieser beträgt 46 % an die anerkannten Kosten für die Verzinsung und Amortisation der beitragsberechtigten Bauschulden. Die restlichen 54 % bezahlen die Wohnortsgemeinden über die Schulgelder. Die jährliche Amortisationstranche beträgt CHF 362'000, die Laufzeit der Amortisation 28 Jahre. 4.3 Übernahme der nicht subventionierten Kosten Beim Erweiterungsbau werden die Grundstückskosten im Gegensatz zur Abrechnung der Berufsfachschule BBB zu 100 % angerechnet. Hingegen werden die Wettbewerbskosten nur zu 60 % und die Nebenkosten zu 50 % bzw. 65 % angerechnet. Die Bauherrenleistungen der Stadt Baden werden nicht subventioniert. Die Projektzinsen werden zur Hälfte über die effektive Bauzeit anerkannt. Die Ausstattung wird zu 60 % als subventionsberechtigt anerkannt. Zusätzlich wird der künstlerische Schmuck nur zur Hälfte subventioniert, da der Kanton nach kantonalem Reglement nur 0.5 % leistet, die Stadt jedoch 1 % ("Kunstprozent"). Seite 6 von 8

7 Bei der Sanierung der Heizungsanlage und dem Umbau des Altbaus wurden die Gebäudekosten zu 58 % und die Nebenkosten zu 50 % angerechnet. Die Bauherrenleistungen wurden ebenfalls nicht subventioniert. Die Finanzierung ab Baubeginn wurde zu 50 % während der effektiven Bauzeit anerkannt. Von den nicht subventionierten Kosten von CHF 1'558' trägt die Schule den Anteil von CHF 66' für die Umbaumassnahmen im Altbau vollständig. Die damit gemäss der Subventionsabrechnung verbleibenden Kosten von CHF 1'491' erhöhen sich um CHF 3' für eine nachträglich ausgeführte Leistung auf CHF 1'495'306.45, reduzieren sich aber wieder um weitere Drittbeiträge (Minergie und Sporttoto) von CHF 54' auf CHF 1'441' Die nicht subventionierten Kosten werden wie folgt verteilt: Nicht subventionierte Kosten Zu Lasten Schule CHF Zu Lasten Stadt CHF Neubau Projektbeschaffungs- /Nebenkosten Bauherrenleistung 149' ' Rückstellungen - 70' Finanzierungskosten - 251' Ausstattung Künstlerischer Schmuck 407' ' Beitrag Sporttoto -14' ' Beitrag Minergiefond Sanierung Altbau Gebäudekosten Baunebenkosten Bauherrenleistung 174' ' '000 1' Finanzierungskosten - 17' Gesamt (gerundet) 719' ' Umbau Altbau Gesamt 66' ' Der Schulausschuss nahm von der Kostenaufteilung an seiner Sitzung vom 22. März 2011 Kenntnis. Der Schulvorstand nahm an seiner Sitzung vom 30. März 2011 von der Kostenaufteilung zustimmend Kenntnis und unterstützt diese. 4.4 Schulgeld/Wohnortsbeiträge Die Schulgelderhöhung wird anhand der Betriebskosten, der Verzinsung sowie der Amortisation der Restbauschuld, der nicht subventionierten Kosten, die der Schule übertragen werden und der Anzahl Schüler ermittelt. Dabei berücksichtigt sind der Erweiterungsbau, die Sanierung der Heiz- und Solaranlage sowie die Umbaumassnahmen im Altbau. Die Prognose der Schülerzahl 2003 von 1'500 hat sich bestätigt wurden 1'501 Lernende verzeichnet. Die Schulgelderhöhung aufgrund der effektiven Zahlen 2010 und unter Berücksichtigung aller baulichen Massnahmen fällt mit CHF 354 tiefer aus, als 2003 prognostiziert (CHF 393). Grund dafür sind tiefer als prognostiziert ausfallende Unterhalts-, Betriebs- und Reinigungskosten sowie der gegenüber der Annahme von 4.25 % deutlich tiefer anzusetzende Zinssatz von aktuell 2.5 %. Seite 7 von 8

8 Der Wohnortsbeitrag konnte ab dem Schuljahr 2008/2009 dank dem neuen Finanzausgleich des Kantons und trotz Ausfinanzierung der APK (CHF 1'000/Lernenden und Jahr) schrittweise bis auf CHF 1'300 für das Schuljahr 2011/2012 gesenkt werden. Die Wohnortsbeiträge haben sich wie folgt entwickelt (in CHF): 2006/ / / / / /2012 5'100 5'700 3'200 2'900 2'400 1'300 5 Würdigung Nach der Durchführung eines offenen Wettbewerbs 2001 und einer optimierten Planungszeit konnte am 13. April 2004 mit dem Bau begonnen werden. Nach gut zweieinhalb Jahren Bauzeit wurde der Erweiterungsbau Ende 2006 fertiggestellt und mit der Einweihungsfeier am 7. April 2006 Lehrerschaft und Schülern offiziell übergeben. Die nachträgliche Ausführung von Akustikmassnahmen im zentralen Erschliessungsraum hat zur gewünschten Verbesserung der Aufenthaltsqualität geführt. * * * * * Beilage: Brief vom 17. Juli 2009 zur Festsetzung der Restschuld inkl. Subventionsberechnung, Zusammenfassung Auflageakten: Abrechnungsdossiers Baukredit Sanierung Heiz- und Solaranlage inkl. Bauabrechnung Wettbewerbs- und Projektierungskredit Erweiterungsbau Baukredit Erweiterungsbau Bauabrechnung Erweiterungsbau Einwohnerratsvorlagen Wettbewerbs- und Projektierungskredit Erweiterungsbau vom 23. April 2001 Zusatzkredit Erweiterungsbau vom 27. Mai 2002 Baukredite Erweiterungsbau und Sanierung Heiz- und Solaranlage im Altbau vom 3. März 2003 Seite 8 von 8

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