Städtebaulicher Denkmalschutz - Bleckede Innenstadt/ Schlossensemble

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1 Bürgerinformation zum Sanierungsauftakt Am im Elbschloss BauBeCon Sanierungsträger GmbH Alexander Marth Max Polzien Folie

2 Bisheriger Verlauf der Sanierungsmaßnahme Mai 2014 Antragstellung Städtebauförderung Programmkomponente Städtebaulicher Denkmalschutz Programmaufnahme durch das Land Niedersachsen Förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets per Satzungsbeschluss Vereinfachtes Verfahren: keine Ausgleichsbeträge Öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt Rechtskraft Auftaktveranstaltung zur Sanierungsmaßnahme Folie

3 Folie

4 Sanierungsziele Erhalt der historisch gewachsenen Stadtstruktur und denkmalgeschützten und stadtbildprägenden Bausubstanz Stärkung der Innenstadt als Standort für Handels- und Dienstleistungsbetriebe Stärkung der Innenstadt als kulturelles und gesellschaftliches Zentrum Stärkung des Ortskernes zum touristischen Anziehungspunkt Stärkung des Ortskernes als attraktiven Wohnstandort Verbesserung der Verkehrsverhältnisse Folie

5 Folie

6 Kosten- und Finanzierungsübersicht A. Ausgaben 1 Vorbereitung der Sanierung ,00 2 Bürgerbeteiligung/Öffentlichkeitsarbeit ,00 3 Grunderwerb ,00 4 Ordnungsmaßnahmen ,00 z.b. Umgestaltung Zollstr z.b. Umgestaltung Breite Str Baumaßnahmen ,00 z.b. Sanierung Elbschloss z.b. private Baumaßnahmen insg Vergütung von Sanierungsträgerleistungen, ,00 Projektmanagement, sonstige Beauftragte Summe Ausgaben ,00 B. Einnahmen ,00 C. Durch Einnahmen nicht gedeckte Kosten ,00 D. Finanzierung Zu finanzierende Summe Anteil Bund (1/3 von gesamt) Anteil Land Niedersachsen Anteil Stadt Bleckede (1/3 von gesamt) Kosten , , , ,67 Kommunaler Anteil p. a. (10 Jahre Laufzeit) ,67 Folie

7 Städtebauförderung ist eine Gemeinschaftsfinanzierung Folie

8 Weiteres Vorgehen in der Sanierung Einrichtung Bürgersprechstunde (jeden 2. Dienstag im Monat) Förderberatung durch Sanierungsträger kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit Ausschreibung und Beauftragung Rahmenplanung (Februar/ März) Bürgerbeteiligung in Rahmenplanung (ab April/Mai) Programmanmeldung für 2017 (zum ) Folie

9 Der städtebauliche Rahmenplan informelles Planungsinstrument für Gebietsbereich als langfristiges Zielkonzept Ziel: Entwicklung von sektoralen Konzepten zur städtebaulichen und funktionalen Aufwertung und Stärkung der Innenstadt / Altstadt Analyse aller städtebaulich relevanten Bereiche (Verkehr, Nutzungen, Neuordnungspotential, Bebauung/Städtebau, Grün- und Freiflächen etc.) Grundlage: Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen Fortschreibung, Konkretisierung, Weiterentwicklung Beteiligungsprozess: interessierte Bürger (Eigentümer, Anwohner), lokale Wirtschaft / Gewerbetreibende, Vereine etc. Folie

10 Vorteile für Eigentümer und Bewohner von Sanierungsgebieten Möglichkeit der Inanspruchnahme von Fördermitteln Erhöhte steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten gemäß EStG Beteiligungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten Aufwertung der Innenstadt / Altstadt Folie

11 Fördermöglichkeiten Städtebaulicher Denkmalschutz Maßnahmen zur Sicherung erhaltenswerter Gebäude, historischer Ensembles oder sonstiger baulicher Anlagen von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung Modernisierung und Instandsetzung [ ] dieser Gebäude oder Ensembles Durchführung von Ordnungsmaßnahmen zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung des historischen Stadtbildes und Stadtgrundrisses Leistungen von Planern, Architekten, Beauftragten und Sanierungsträgern für die gesamte Durchführung der Sanierung einschließlich der Beratung von Eigentümern im Rahmen der Sanierung Folie

12 Förderung von privaten Maßnahmen im Fördergebiet Private Modernisierungsmaßnahmen (auch Außenanlagen) Direkte Förderung (nur im Fördergebiet) grundsätzlich: Kostenerstattungsbetragsberechnung (nur unrentierlicher Kostenanteil) + Pauschalförderung bei Fassadensanierung Alternativ: Pauschalierung über kommunale Modernisierungsrichtlinie WICHTIG: nicht alle Gebäude förderwürdig, Abstimmung mit Denkmalbehörde nötig Kein Rechtsanspruch Folie

13 Bleckede Sanierung Innenstadt / Schloßensemble Städtebaulicher Denkmalschutz Kommunale Modernisierungsrichtlinie Regulierung der Fördermöglichkeiten und Vereinfachung durch Pauschalierung der Förderung Förderquoten und Förderobergrenzen für folgende Gebäudekategorien (gemäß Vorbereitenden Untersuchungen) Baudenkmale: max. 45 v.h., höchstens Gebäude mit städtebaulicher, ortsbildprägender, bauhistorischer oder geschichtlicher Bedeutung: max. 40 v.h., höchstens Gebäude mit beeinträchtigender Wirkung auf Baudenkmale / Fassadensanierung max. 35 v.h., höchstens Folie

14 Formales - Steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten im Sanierungsgebiet Für Eigentümer von Grundstücken in Sanierungsgebieten besteht die Möglichkeit, erhöhte steuerliche Abschreibungen im Sinne des 7 h/10 f EStG in Anspruch zu nehmen / Zusätzlich zu den Abschreibungsmöglichkeiten bei Einzeldenkmälern Dazu ist vor Maßnahmenbeginn ein schriftlicher Vertrag mit der Stadt abzuschließen. auch für Gebäude im Sanierungsgebiet, die nicht im Fördergebiet liegen Folie

15 Fördermöglichkeiten Städtebaulicher Denkmalschutz Frühzeitige Erstberatung der Eigentümer durch Sanierungsträger Entscheidung über Förderwürdigkeit: Stadt mit Denkmalpflege i.d.r. Planung und Begleitung durch Architekten nötig im Einzelfall: Modernisierungsuntersuchung zu 80% gefördert Abschluss eines Modernisierungsvertrags zw. Eigentümer und Stadt Durchführung der Baumaßnahme, ggf. mit Abschlagszahlungen Vorlage aller Rechnungen nach Abschluss Ermittlung des finalen Zuschusses und Auszahlung Restbetrag Folie

16 Formales - Schlaglicht Sanierungsvermerk Der Sanierungsvermerk muss gemäß 143 Abs. 2 BauGB eingetragen werden. Er hat nur hinweisenden Charakter. Wird nach Aufhebung der Sanierungssatzung automatisch gelöscht. Amtsblatt Grundbuch von Band Blatt Zw eite Abteilung Laufende Nummer der Laufende Nummer der betroffenen Grundstücke im L a s t e n und B e s c h r ä n k u n g e n Eintra- Bestands- Gung verzeichnis , 3 Es wird eine Sanierung durchgeführt. Eingetragen am XXX. Folie

17 Im Sanierungsgebiet Auskunftspflicht Genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge (gem. Baugesetzbuch) Wertsteigernde Veränderungen am Grundstück u. baul. Anlagen Schuldrechtliche Vereinbarungen und Verträge Rechtsgeschäftliche Veräußerungen Belastungen von Grundstücken / Wohneigentum Begründung, Änderung und Aufhebung von Baulasten Veränderungen der Grundstücksgrenzen zur Vermeidung der Erschwerung oder Verhinderung der Sanierung Genehmigungsanträge sind an die Sanierungsstelle zu richten Folie

18 Wir stehen Ihnen gern für weiterführende Fragen zur Verfügung: Herr Marth Telefon: Fax: Herr Polzien Telefon: Fax: Folie

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