Begründung zum Bebauungsplan Nr. 99 "Ehemalige Grundschule", Klein Ilsede
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1 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 99 "Ehemalige Grundschule", Klein Ilsede Groß Ilsede Groß Bülten Stand: 07/ a/ 3 (2) BauGB Dr.-Ing. W. Schwerdt Büro für Stadtplanung GbR Bearbeiter: Dipl.-Ing. H. Roschen; M. Pfau, G. Winner; A. Körtge, K. Müller
2 B-Plan Nr. 99 "Ehemalige Grundschule", Klein Ilsede Inhaltsverzeichnis: Seite 1.0 Vorbemerkung Landes- und regionalplanerische Einordnung; Ziele der Raumordnung Entwicklung des Plans/ Rechtslage Notwendigkeit der Planaufstellung; Ziele, Zwecke und Auswirkungen des Bebauungsplans Planinhalt/ Begründung Baugebiete Verkehrsflächen Ver- und Entsorgung Brandschutz Umweltbelange Flächenbilanz Hinweise aus Sicht der Fachplanungen Ablauf des Planaufstellungsverfahrens Bodenordnende oder sonstige Maßnahmen, für die der Bebauungsplan die Grundlage bildet Verfahrensvermerk 9
3 B-Plan Nr. 99 "Ehemalige Grundschule", Klein Ilsede Vorbemerkung 1.1 Landes- und regionalplanerische Einordnung; Ziele der Raumordnung Die Gemeinde Ilsede liegt im Städtedreieck der Oberzentren Hannover Braunschweig Hildesheim und grenzt nach Norden unmittelbar an die Kreisstadt Peine. Die aus den Orten Bülten, Groß Bülten, Groß Ilsede, Klein Ilsede, Ölsburg und Solschen bestehende Einheitsgemeinde hat zurzeit rd Einwohner auf einer Fläche von rd ha. Die Besiedlungsdichte ist mit rd. 405 Einwohner pro km² entsprechend hoch. Naturräumlich gesehen ist Ilsede Teil der Bördenregion bzw. der Braunschweig - Hildesheimer Lössbörde 1 ) mit ihren weiträumigen Ackerfluren. Als Mitglied des Zweckverbandes Großraum Braunschweig gilt für die Gemeinde Ilsede das Regionale Raumordnungsprogramm 2008 (RROP). Den zentralen Siedlungs-, Arbeitsstätten- und Versorgungsschwerpunkt in der Gemeinde bilden die Ortsteile Groß Bülten, Ölsburg und Groß Ilsede entlang der Bundesstraße B 444 und der Kreisstraße K 72. Entsprechend der funktionalen und städtebaulichen Verflechtungen der drei Ortsteile bilden sie das Grundzentrum (RROP) in der Gemeinde. Nach den Zielen des Landes-Raumordnungsprogramms 2008 (LROP) sind in Grundzentren zentralörtliche Einrichtungen und Angebote für den allgemeinen, täglichen Grundbedarf zu sichern und zu entwickeln. Nach den Zielen des RROP besitzen Grundzentren zusätzlich die Schwerpunktaufgaben zur Sicherung und Entwicklung von Wohn- und Arbeitsstätten. Der Bebauungsplan liegt im Zentrum der Ortschaft Klein Ilsede und beinhaltet neben zwei Wohnhäusern das ehemalige Schulgebäude. Die Ortschaft Klein Ilsede, im Norden des Gemeindegebietes am südlichen Rand der Kreisstadt Peine gelegen, hat zurzeit rd Einwohner. Der Ort, als Straßendorf entstanden, ist in der Nachkriegsentwicklung durch die Erschließung umfangreicher Wohngebiete weit hinaus gewachsen. Der ländlich-landwirtschaftliche Charakter hat sich im Altdorf bis heute bewahrt. Der Zuzugsdruck ist wegen der verkehrsgünstigen Lage zu den Schwerpunkten von Einkaufs-, Arbeits- und Freizeitstätten im Grundzentrum der Gemeinde Ilsede und im Mittelzentrum Peine ungebrochen. 1.2 Entwicklung des Plans/ Rechtslage Der vorliegende Bebauungsplan wird nicht aus der wirksamen Fassung des Flächennutzungsplans (Stand: 38. Änderung) entwickelt. Der nördliche Teil des Plangebietes ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet (MD) dargestellt. Der südliche Bereich ist als Fläche für Gemeinbedarf (Schule, Kindergarten Sporthalle) dargestellt. Der Plan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB aufgestellt, so dass die Anpassung des Flächennutzungsplans im Wege der Berichtigung gem. 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB nach Abschluss des Verfahrens erfolgen wird. Das Plangebiet ist geprägt von baulichem Bestand, für den Umnutzungs-, Ergänzungs- und Erweiterungsabsichten bestehen. Dies betrifft insbesondere das Schulgebäude, welches von der Gemeinde verkauft werden soll. 1 ) Landschaftsrahmenplan Peine für den Landkreis Peine, 1994
4 B-Plan Nr. 99 "Ehemalige Grundschule", Klein Ilsede Die Planung trägt insofern der Nutzung bzw. Umnutzung von Flächen in zentraler Lage der Ortschaft Klein Ilsede (Innenbereich) Rechnung. Im Bebauungsplan wird zudem eine Grundfläche im Sinne von 19 Abs. 2 BauNVO von weniger als m² festgesetzt. Angrenzende Bebauungspläne mit einer ähnlichen Intention, die in die Grundfläche mit einzubeziehen wären, sind nicht vorgesehen. Des Weiteren bereitet der Plan keine Vorhaben vor, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter ("die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes") bestehen nicht. Als Bebauungsplan der Innenentwicklung, der die o.g. Kriterien erfüllt, erfolgt die Planaufstellung im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB. Gemäß 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird dabei auf eine Umweltprüfung verzichtet; die Begründung enthält folglich auch keinen Umweltbericht im Sinne von 2a BauGB. Gemäß 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Die Gemeinde Ilsede besitzt einen Flächennutzungsplan, der den nördlichen Teil des Planbereichs des Bebauungsplans gem. 1 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) als Dorfgebiet (MD) dargestellt. Der südliche Bereich ist als Fläche für Gemeinbedarf (Schule, Kindergarten, Sporthalle) dargestellt. In Hinblick auf die geplante Nutzungsfestsetzung als Mischgebiet (MI) besteht insofern eine Planabweichung zum Flächennutzungsplan. Die Gemeinde greift hier die gemäß 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB gegebenen gesetzlichen Möglichkeiten auf, wonach ein Bebauungsplan, der von den Darstellungen des Flächennutzungsplans abweicht, auch aufgestellt werden kann, bevor der Flächennutzungsplan geändert ist, zumal die städtebauliche Entwicklung durch diese geringe Planabweichung nicht beeinträchtigt ist. Der Flächennutzungsplan wird nach Rechtskraft des Bebauungsplans im Rahmen einer Berichtigung angepasst. Dem Entwicklungsgebot gemäß 8 Abs. 2 BauGB wird somit entsprochen. 1.3 Notwendigkeit der Planaufstellung; Ziele, Zwecke und Auswirkungen des Bebauungsplans Die Aufstellung des Bebauungsplans ist notwendig, um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Umnutzung des ehemaligen Schulgebäudes zu schaffen, da die Gemeinde beabsichtigt das inzwischen nicht mehr genutzte Schulgebäude zu veräußern. Dieser Planungsanlass wird auch genutzt, um die bestehenden Wohnhäuser in ihrer Nutzung abzusichern und weitere Festsetzungen des Bebauungsplans den aktuellen Entwicklungsvorstellungen der Gemeinde anzupassen. Die Planung entspricht auch den umweltschützenden Grundsätzen des Baugesetzbuchs gemäß 1a Abs. 2 BauGB, wonach mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden soll, durch die Inanspruchnahme bzw. die Wiedernutzbarmachung von Flächen für bauliche Nutzungen.
5 B-Plan Nr. 99 "Ehemalige Grundschule", Klein Ilsede Planinhalt/ Begründung 2.1 Baugebiete - Mischgebiete (MI) gem. 6 BauNVO Die Ausweisung als Mischgebiet erfolgt, um insbesondere für das ehemalige Schulgebäude Nutzungsoptionen offen zu halten. Das Schulgebäude ist aufgrund seiner baulichen Struktur u. a. auch für gewerbliche Nutzungen geeignet. Die überbaubare Grundstücksfläche wird über Baugrenzen gem. 23 BauNVO bestimmt, die im Wesentlichen nur einen Mindestabstand für Hauptanlagen von 3,0 m zu den Außengrenzen beachtet. Die festgesetzte Höhe baulicher Anlagen im nördlichen Teilbereich entspricht mit einer Zweigeschossigkeit der Höhe des bestehenden Schulgebäudes. Auch die Grundflächenzahl von 0,5 berücksichtigt den Bestand im Bereich der ehemaligen Schule und ermöglicht typische Nutzungen eines Mischgebietes. Für das im Süden erfasste Wohngebäude werden entsprechend dem Bestand eine Eingeschossigkeit und eine Grundflächenzahl von 0,3 festgesetzt. Mit der Festsetzung einer offenen Bauweise wird eine vertretbare Gebäudelänge bis zu 50 m zugelassen. Über eine textliche Festsetzung wird geregelt, dass Nutzungen, die das Wohnen und/oder die Ruhe des benachbarten Friedhofes stören könnten, ausgeschlossen werden (Gartenbaubetriebe, Tankstellen, Vergnügungsstätten). 2.2 Verkehrsflächen - Straßenverkehrsflächen Der Anschluss des Plangebietes an das überörtliche Straßenverkehrsnetz besteht im Norden über den "Schmiedeweg" und im Süden über die Straße "Im Weingarten". - Park- und Stellplatzflächen Die erforderlichen Stellplätze sind durch Garagen und Flächen auf den privaten Grundstücken nachzuweisen. 2.3 Ver- und Entsorgung Die Ver- und Entsorgung des Gebietes ist über die bestehenden Grundstücksanschlüsse für Wasser, elektrische Energie, Schmutzwasser usw. gesichert. Mögliche Änderungen oder Erweiterungen sind zwischen den Grundeigentümern und den Verund Entsorgungsträgern zu regeln. Dabei erfolgen die Versorgung mit Trinkwasser und die Entsorgung des Schmutzwassers über die Netze des Wasserverbandes Peine. Das Schmutzwasser wird der Kläranlage in Peine-Telgte zugeleitet. Die Versorgung mit Strom und Gas erfolgt über das Netz der Avacon AG.
6 B-Plan Nr. 99 "Ehemalige Grundschule", Klein Ilsede Die Müllentsorgung erfolgt über den Landkreis Peine. Die Anlieger haben ihre Müllbehälter, den Grob- und Sperrmüll sowie Wertstoffe dort bereitzustellen, wo die Müllfahrzeuge gefahrlos anfahren können. 2.4 Brandschutz Die Belange des vorbeugenden Brandschutzes sind zu beachten. Weitergehende Belange sind im Rahmen des bauaufsichtlichen Verfahrens mit dem zuständigen Brandschutzprüfer und der Freiwilligen Feuerwehr zu regeln. 3.0 Umweltbelange - Bestand Das Plangebiet ist zum überwiegenden Teil mit Gebäuden, Fahrflächen, dem ehemaligen Schulhof und Hausgärten besetzt. Für den Planbereich bestehen im Landschaftsrahmenplan des Landkreis Peine keine ausgewiesenen Schutzobjekte oder besondere Anforderungen. Im Plangeltungsbereich befinden sich, insbesondere auf dem ehemaligen Schulhof einige ältere Einzelbäume. - Planung Die Planung sieht die Ausweisung eines Mischgebietes (MI) mit einer Grundflächenzahl von 0,3/0,5, einer Ein-, bzw. Zweigeschossigkeit und einer offenen Bauweise vor. Die Planung erfasst damit vorrangig den baulichen Bestand. - Umweltauswirkungen Durch die vorliegende Planung entstehen keine wesentlich über das bisherige Maß hinausgehenden Eingriffe in Natur und Landschaft. Ein Ausgleich ist damit nicht erforderlich. Zudem ist bei einem Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. 13a BauGB wird in 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB darauf verwiesen, dass in Fällen des 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB wie bei der vorliegenden Planaufstellung Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des o. g. 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB zulässig sind und keinerlei Ausgleichs bedürfen. 4.0 Flächenbilanz Nutzung Fläche Anteil Mischgebiet (MI) 0,44 ha 88 % Straßenverkehrsflächen 0,06 ha 12 % Plangeltungsbereich 0.50 ha 100 %
7 B-Plan Nr. 99 "Ehemalige Grundschule", Klein Ilsede Hinweise aus Sicht der Fachplanungen - Brandschutz Der Landkreis Peine weist in seiner Stellungnahme vom auf Folgendes hin: 1. Die erforderlichen Feuerwehrzufahrten zu allen Grundstücken und Gebäuden gem. 4 NBauO und 1 und 2 DVO-NBauO sind sicherzustellen. 2. Die erforderliche Löschwassermenge beträgt gem. der Tabelle des Arbeitsblattes W 405 des DVGW bei der vorgesehenen baulichen Nutzung und einer mittleren Gefahr der Brandausbreitung 96 m³ /Std. und ist für einen Zeitraum von zwei Stunden zu gewährleisten. Bei der Ermittlung der bereitgestellten Löschwassermenge sind alle Löschwasserentnahmestellen in einem Umkreis von 150 m von jedem Brandobjekt zu erfassen. 3. Die erforderlichen Löschwasserhydranten mit einer Wasserlieferung von mind. 13 l/sek. sind in Abhängigkeit von der baulichen Nutzung entsprechend dem Arbeitsblatt W 331 des DVGW in einem Abstand von höchstens m anzuordnen. Das Verhältnis von Überflur- zu Unterflurhydrant sollte 1 : 3 betragen. 4. Zur Sicherstellung der unabhängigen Löschwasserversorgung sind in einem Abstand von max. 300 m von jedem Brandobjekt Bohrbrunnen gem. DIN mit einer Wasserlieferung von mind. 800 l/min. zu erstellen. Sollten aus geologischer Sicht Bohrbrunnen nicht erstellt werden können, sind ersatzweise Löschwasserteiche gem. DIN oder Löschwasserbehälter gem. DIN zu erstellen. 5. Die Erschließungsplanung der Löschwasserversorgung für das Plangebiet (Anzahl, Art und Lage der Hydranten, Art und Lage der unabhängigen Löschwasserentnahmestellen) ist dem Brandschutzprüfer vor Herstellungsbeginn vorzulegen. - Ver und Entsorgung Der Wasserverband Peine teilt mit Schreiben vom die folgenden Hinweise und Anregungen mit: 1) Das Plangebiet ist bereits vollständig erschlossen. Die Wasserversorgung neuer Gebäude im Plangebiet erfolgt durch die Erweiterung des vom Wasserverband Peine betriebenen Trinkwassernetzes der Ortschaft Klein Ilsede. 2) Zur Bereitstellung von Feuerlöschwasser aus unserer öffentlichen Trinkwasserversorgung sind wir selbstverständlich grundsätzlich bereit. Wir können allerdings lediglich das vorhandene Wasser zu den jeweils herrschenden technischen Bedingungen zur Verfügung stellen. Da die Bemessung einer Inanspruchnahme von Feuerlöschwasser aus dem öffentlichen Trinkwasserrohrnetz von der Leistungsfähigkeit des derzeitigen Rohrnetzzustandes sowie der jeweiligen Versorgungssituation abhängig ist, können wir weder hinsichtlich der Menge noch des Druckes Garantien für ausreichenden Brandgrundschutz nach dem DVGW Arbeitsblatt W 405 übernehmen. 3) Die Abwasserbeseitigung neuer Gebäude im Plangebiet erfolgt durch Erweiterung des vom Wasserverband Peine betriebenen öffentlichen Schmutzwasser-
8 B-Plan Nr. 99 "Ehemalige Grundschule", Klein Ilsede kanalisationsnetzes der Ortschaft Klein Ilsede. Das anfallende Schmutzwasser wird der Kläranlage Peine-Telgte der Stadtentwässerung Peine zugeführt. 4) Das anfallende Niederschlagswasser ist möglichst zeitverzögert dem Regenwasser zuzuführen. 5) Bei evtl. vorgesehenen Baumpflanzungen im öffentlichen Straßenflächenbereich ist die Einhaltung der Hinweise des DVGW-Regelwerkes GW 125 und ATV- H 162 "Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen" zu beachten. Dieser Hinweis hat auch Gültigkeit für Baumpflanzungen in privaten Grundstücken, sofern diese im Trassenbereich von zu verlegenden Ver- und Entsorgungsleitungen liegen. 6) Sollte eine zukünftige Bebauung im Plangebiet vorgesehen sein (z. B. durch Garagen oder Carports), so wiesen wir darauf hin, dass, gemäß der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen des Wasserverbandes Peine, die Hausanschlussleitungen jederzeit zugänglich und vor einer Beschädigung geschützt sein müssen. Eine Überbauung der bestehenden Leitungen auf den Grundstücken ist deshalb nicht möglich. Außerdem verweisen sie auch auf die Einhaltung der Vorgaben des DVGW- Regelwerkes W "Technische Regeln Wasserverteilungsanlagen Planung Teil 1 Planung". Danach ist im Bereich des bestehenden Leitungsnetzes ein Arbeitsund Schutzstreifen einzuhalten, der von zukünftigen Überbauungen frei zu halten ist. Die Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH teilt in ihrer Stellungnahme vom mit, dass sich Telekommunikationsanlagen ihres Unternehmens im Planbereich befinden, deren Lage auf den beiliegenden Bestandsplänen (M 1:500) dargestellt ist. In welchem Maße diese aufgenommen/gesichert/wiederverlegt werden müssen, kann zurzeit nicht beurteilt werden. Sollte eine Umverlegung der Telekommunikationsanlagen erforderlich werden, findet sicherlich zu gegebener Zeit ein Koordinierungsgespräch mit den betroffenen Versorgern statt, zu dem sie um möglichst frühzeitige Einladung bitten. Die Anlagen sind bei der Bauausführung zu schützen bzw. zu sichern, sie dürfen nicht überbaut und vorhandene Überdeckungen dürfen nicht verringert werden. 6.0 Ablauf des Planaufstellungsverfahrens (wird nach dem Planverfahren ergänzt) 7.0 Bodenordnende oder sonstige Maßnahmen, für die der Bebauungsplan die Grundlage bildet Bodenordnende oder sonstige Maßnahmen, für die der Bebauungsplan die Grundlage bildet, werden nicht erforderlich. Die öffentlichen Flächen (Straßen) befinden sich im Eigentum der Gemeinde.
9 B-Plan Nr. 99 "Ehemalige Grundschule", Klein Ilsede Verfahrensvermerk Die Begründung zum Bebauungsplan hat mit dem dazugehörigen Beiplan gemäß 3 Abs. 2 BauGB vom.. bis zum.. öffentlich ausgelegen. Sie wurde in der Sitzung am.. durch den Rat der Gemeinde Ilsede unter Berücksichtigung und Einschluss der Stellungnahmen zu den Bauleitplanverfahren beschlossen. Ilsede, den... (Bürgermeister)
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