auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Jan Korte und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 19/49

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 19/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Jan Korte und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 19/49 Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand 30. September 2017 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Asylstatistiken beinhalten zumeist nur Zugangs-, Antrags- und Anerkennungsbzw. Ablehnungsdaten. Zahlen zu aktuell in Deutschland lebenden anerkannten, abgelehnten oder (noch) nicht anerkannten Geflüchteten und genauere Angaben zu ihrem aufenthaltsrechtlichen Status sind hingegen nur schwer verfügbar, weshalb die Fraktion DIE LINKE. sie seit dem Jahr 2008 regelmäßig erfragt (vgl. Bundestagsdrucksache 16/8321 und zuletzt Bundestagsdrucksache 18/13537). Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) hat im Jahr 2013 seine statistische Erfassung von in Deutschland lebenden Personen mit einem Flüchtlingsstatus geändert und den Antworten der Bundesregierung auf die Anfragen der Fraktion DIE LINKE. angepasst (siehe Hinweis in: UNHCR Mid-Year Trends 2013, S. 6). Aufgrund der Informationen aus dem Ausländerzentralregister (AZR) ergibt sich, dass die Zahl der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Geflüchteten Mitte 2017 insgesamt bei etwa 1,5 Millionen lag. Hierbei sind nicht nur anerkannte Flüchtlinge im Rechtssinne mit einberechnet, sondern auch Asylsuchende, Geduldete und Geflüchtete mit einem humanitären Aufenthaltsstatus. Von 1997 bis 2011 war diese Zahl der in Deutschland lebenden Geflüchteten von über einer Million auf unter gesunken, seit 2012 stieg sie zuletzt jedoch nur noch geringfügig wieder an. Die Angaben des AZR zu ausreisepflichtigen Personen sind allerdings zum Teil fehlerhaft und überhöht (vgl. Bundestagsdrucksache 18/12725). Die Zahl der anerkannten Flüchtlinge (Asylberechtigte und Personen mit internationalem Flüchtlingsschutz) verringerte sich von über im Jahr 1997 auf im Jahr 2011, vor allem infolge massenhafter Asylwiderrufe (über im letzten Jahrzehnt), aber auch durch Einbürgerungen und Ausreisen. Mitte 2017 lebten fast anerkannte Flüchtlinge in Deutschland, über die Hälfte davon aus Syrien. Zudem hatten über Menschen einen so genannten subsidiären Schutzstatus, ihre Zahl steigt infolge einer geänderten Asylentscheidungspraxis seit März 2016 deutlich an (vgl. Bundestagsdrucksache 18/11473). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 28. November 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 19/136 2 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Etwa Personen verfügten Mitte 2017 über eine Aufenthaltserlaubnis infolge von Bleiberechts- oder Aufnahmeregelungen ( 22, 23 Absatz 1, 104a, 18a, 25a und 25b des Aufenthaltsgesetzes AufenthG), etwa wegen langjährigen Aufenthalts und unzumutbarer Ausreise ( 25 Absatz 5 AufenthG) und knapp Personen wegen dringender humanitärer oder persönlicher Gründe ( 25 Absatz 4 AufenthG). Etwa Personen verfügten über einen Aufenthaltstitel aufgrund einer individuellen Härtefallentscheidung nach 23a AufenthG. Die Zahl der (noch) nicht anerkannten, geduldeten und asylsuchenden Flüchtlinge war zunächst von knapp Ende 1997 auf etwa im Jahr 2011 gesunken und stieg dann bis Ende 2016 auf über an. Bis Mitte 2017 ist die Zahl der Geduldeten und Asylsuchenden auf zurückgegangen, weil das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) viele Asylverfahren abschließen konnte. 1. Wie viele Asylberechtigte lebten zum 30. September 2017 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2017? Zum Stichtag 30. September 2017 waren im Ausländerzentralregister (AZR) Personen mit einer Asylberechtigung, darunter männliche und weibliche sowie 13 Personen mit unbekanntem Geschlecht erfasst Personen waren unter 18 Jahren Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, Personen sechs Jahre oder weniger. Bei 20 Personen ist die Aufenthaltsdauer unbekannt Personen erhielten diesen Status erstmalig im bisherigen Jahr a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese Asylberechtigten? b) Welches waren die 15 stärksten Herkunftsländer? c) Wie verteilten sich die Asylberechtigten auf die Bundesländer? Die Fragen 1a bis 1c werden gemeinsam beantwortet. Die Verteilung auf den jeweiligen Aufenthaltsstatus, die Hauptstaatsangehörigkeiten sowie die Länder kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Asylberechtigte insgesamt darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in % unbefristete Aufenthaltsrechte 71,9 befristete Aufenthaltsrechte 25,4 sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 2,7

3 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 3 Drucksache 19/136 Asylberechtigte insgesamt darunter: Türkei Syrien Iran Afghanistan Irak Sri Lanka Kosovo Eritrea 957 Pakistan 691 Polen 646 Äthiopien 621 Vietnam 561 Tschechische Republik 454 Ungeklärt 432 Serbien 397 Asylberechtigte insgesamt Länder Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg 213 Bremen 581 Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern 124 Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland 735 Sachsen 407 Sachsen-Anhalt 295 Schleswig-Holstein Thüringen 113

4 Drucksache 19/136 4 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 2. Wie viele nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannte Flüchtlinge (vgl. 3 Absatz 1 des Asylgesetzes AsylG und 60 Absatz 1 Satz 1 AufenthG) lebten zum 30. September 2017 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2017? Zum Stichtag 30. September 2017 waren Personen mit Flüchtlingsschutz nach 3 des Asylgesetzes i. V. m. 60 Absatz 1 AufenthG, darunter männliche und weibliche, sowie 551 Personen mit unbekanntem Geschlecht im AZR erfasst Personen waren unter 18 Jahren alt Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, Personen sechs Jahre oder weniger. Bei 430 Personen ist die Aufenthaltsdauer unbekannt Personen erhielten diesen Status erstmalig im bisherigen Jahr a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese anerkannten Flüchtlinge? b) Welches waren die 15 stärksten Herkunftsländer? c) Wie verteilten sich die anerkannten Flüchtlinge auf die Bundesländer? Die Fragen 2a bis 2c werden gemeinsam beantwortet. Die Verteilung auf den jeweiligen Aufenthaltsstatus, die Hauptstaatsangehörigkeiten sowie die Länder kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Personen mit Flüchtlingsschutz insgesamt davon mit dem Aufenthaltsstatus: in % unbefristete Aufenthaltsrechte 10,2 befristete Aufenthaltsrechte 82,4 sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 7,4

5 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 5 Drucksache 19/136 Personen mit Flüchtlingsschutz Deutschland darunter: Syrien Irak Afghanistan Eritrea Iran Ungeklärt Somalia Türkei Staatenlos Pakistan Russische Föderation Sonstige asiatische Staatsangehörigk Äthiopien Aserbaidschan Sri Lanka Personen mit Flüchtlingsschutz Länder Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen

6 Drucksache 19/136 6 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 3. Wie viele Flüchtlinge mit einem subsidiären Schutzstatus nach 25 Absatz 2 bzw. einem Abschiebungsschutz nach 25 Absatz 3 AufenthG (internationaler bzw. nationaler subsidiärer Schutz, bitte differenzieren, auch bei den Unterfragen) lebten zum 30. September 2017 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2017? a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese subsidiär Schutzberechtigten? Die Fragen 3 und 3a werden gemeinsam beantwortet. Im AZR werden Aufenthaltserlaubnisse nach 25 Absatz 2, 2. Alt. AufenthG (subsidiärer Schutz) und nach 25 Absatz 3 AufenthG (Abschiebungsverbote) gespeichert. Zum Stichtag 30. September 2017 waren Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach 25 Absatz 2, 2. Alt. AufenthG (subsidiärer Schutz) erfasst, davon männliche, weibliche und 191 Personen mit unbekanntem Geschlecht Personen waren unter 18 Jahren Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, Personen sechs Jahre oder weniger Personen erhielten den Status erstmalig im bisherigen Jahr Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach 25 Absatz 3 AufenthG waren Personen zum Stichtag 30. September 2017 erfasst, davon männliche, weibliche und 61 mit im AZR nicht ausgewiesenem Geschlecht Personen waren unter 18 Jahre alt Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland und Personen sechs Jahre oder weniger erhielten diesen Status erstmalig im bisherigen Jahr 2017.

7 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 7 Drucksache 19/136 b) Welches waren die 15 stärksten Herkunftsländer? c) Wie verteilten sich diese subsidiär Schutzberechtigten auf die Bundesländer? Die Fragen 3b und 3c werden gemeinsam beantwortet. Die Verteilung nach Hauptstaatsangehörigkeiten und auf die Länder kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach 25 Abs. 2 (subsidiärer Schutz) AufenthG Deutschland darunter: Syrien Irak Afghanistan Eritrea Ungeklärt Somalia Staatenlos Iran 867 Russische Föderation 600 Jemen 591 Sonstige asiatische Staatsangehörigkeiten 525 Sudan (ohne Südsudan) 361 Libanon 340 Albanien 245 Türkei 202

8 Drucksache 19/136 8 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach 25 Abs. 3 AufenthG Deutschland darunter: Afghanistan Somalia Syrien Irak Kosovo Russische Föderation Nigeria Türkei Serbien Armenien Eritrea 916 Iran 889 Äthiopien 762 Aserbaidschan 692 Bosnien-Herzegowina 632

9 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 9 Drucksache 19/136 Bundesland AE nach 25 Abs. 2 (subsidiärer Schutz) AufenthG AE nach 25 Abs. 3 AufenthG Deutschland davon: Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Bei wie vielen der nach den Fragen 1 bis 3 benannten Personen war ein Widerrufsverfahren in Bezug auf den erteilten Schutzstatus zum 30. September 2017 anhängig (bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und dem Status differenzieren)? Die Antworten zu den Fragen 1 bis 3 basieren auf Daten des AZR. Anhängige Widerrufsverfahren werden im AZR jedoch nicht erfasst. Nach Daten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die keine Unterscheidung nach aufhältig oder nicht aufhältig oder nach dem jeweiligen Schutzstatus treffen, wurden Widerrufsprüfverfahren bis zum Stichtag 31. Oktober 2017 eingeleitet. Die Verteilung der anhängigen Widerrufsprüfverfahren nach 15 Hauptherkunftsländern kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:

10 Drucksache 19/ Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode anhängige Widerrufsverfahren darunter: Syrien Irak Afghanistan Russische Föderation 360 Türkei 345 Ungeklärt 284 Iran 265 Somalia 172 Kosovo 160 Eritrea 160 Sri Lanka 104 Pakistan 102 Staatenlos 93 Aserbaidschan 80 Serbien Wie viele Personen lebten zum 30. September 2017 in der Bundesrepublik Deutschland, deren Flüchtlingsstatus widerrufen worden ist (bitte auch nach aktuellem Status, nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Zum Stichtag 30. September 2017 waren im AZR Personen mit Widerruf/ Rücknahme des Flüchtlingsstatus erfasst Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, Personen sechs Jahre oder weniger. Die Verteilung nach Aufenthaltsstatus und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Personen mit Widerruf/ Rücknahme des Flüchtlingsstatus Anerkennung widerrufen / zurückgenommen Flüchtlingseigenschaft widerrufen / zurückgenommen* subsidiärer Schutz nach 4 Abs. 1 AsylG widerrufen / zurückgenommen Summe insgesamt darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in % in % in % in % unbefristete Aufenthaltsrechte 79,4 24,4 0,0 79,1 befristete Aufenthaltsrechte 16,8 61,0 68,2 17,0 sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 3,8 14,6 31,8 3,9

11 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 11 Drucksache 19/136 Personen mit Widerruf/ Rücknahme des Schutzstatus alle Staatsangehörigkeiten darunter: Kosovo Irak Türkei Serbien Serbien und Montenegro (ehemals) 734 Albanien 580 Jugoslawien (ehemals) 387 Sri Lanka 383 Serbien (ehemals) 336 Syrien 232 Polen 227 Iran 202 Afghanistan 188 Vietnam 186 Togo Wie viele Personen lebten zum 30. September 2017 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Duldung aufgrund einer Abschiebestoppanordnung nach 60a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2017? Zum Stichtag 30. September 2017 waren Personen mit einer Duldung nach 60a Absatz 1 AufenthG, darunter männliche und weibliche sowie 8 Personen mit unbekanntem Geschlecht, im AZR erfasst Personen waren unter 18 Jahren alt Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, Personen sechs Jahre oder weniger erhielten diesen Status erstmalig im bisherigen Jahr Die Verteilung nach Bundesländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:

12 Drucksache 19/ Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Personen mit Duldung nach 60a Abs. 1 AufenthG Bundesländer Baden-Württemberg 328 Bayern 326 Berlin 35 Brandenburg 113 Bremen 90 Hamburg 7 Hessen 222 Mecklenburg-Vorpommern 23 Niedersachsen 799 Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz 484 Saarland 20 Sachsen 315 Sachsen-Anhalt 75 Schleswig-Holstein 598 Thüringen 30 Personen mit Duldung nach 60a Abs. 1 AufenthG alle Staatsangehörigkeiten darunter: Serbien 437 Irak 386 Afghanistan 349 Kosovo 346 Russische Föderation 310 Mazedonien 178 Ungeklärt 173 Syrien 170 Libanon 163 Türkei 158 Indien 157 Albanien 154 Pakistan 143 Armenien 137 Aserbaidschan 136

13 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 13 Drucksache 19/ Wie viele Personen lebten zum 30. September 2017 in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach 18a AufenthG (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern, den 15 wichtigsten Herkunftsländern und den Teilgruppen a, b und c in 18a Absatz 1 Nummer 1 AufenthG differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2017? Die Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: AE nach 18a Absatz 1 AufenthG Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe a Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe b Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe c Summe Summe männlich weiblich AE nach 18a Absatz 1 AufenthG Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe a Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe b Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe c Summe über 18 Jahre AE nach 18a Absatz 1 AufenthG Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe a Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe b Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe c Summe Aufenthaltsdauer Jahre und weniger mehr als 6 Jahre AE nach 18a Absatz 1 AufenthG Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe a Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe b Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe c Summe Länder Baden-Württemberg Bayern Berlin 9 9 Brandenburg Bremen 1 1 Hamburg Hessen Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland 1 1 Sachsen 1 1 Schleswig-Holstein 6 6

14 Drucksache 19/ Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode AE nach 18a Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe a AufenthG Deutschland 152 darunter: Afghanistan 32 Irak 14 Bangladesch 8 Indien 7 Äthiopien 6 China 6 Kosovo 6 Serbien 5 Türkei 5 Gambia 4 Iran 4 Kamerun 4 Ghana 3 Kenia 3 Marokko 3 AE nach 18a Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe b AufenthG alle Staatsangehörigkeiten 10 davon: Indien 3 China 2 Bangladesch 1 Brasilien 1 Iran 1 Syrien 1 Ungeklärt 1

15 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 15 Drucksache 19/136 AE nach 18a Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe c AufenthG Deutschland 20 davon: Irak 8 Indien 2 Iran 2 Vietnam 2 Afghanistan 1 Bosnien-Herzegowina 1 China 1 Korea, Dem. Volksrepublik 1 Kosovo 1 Russische Föderation 1 Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach 18a Absatz 1 AufenthG 182 davon erstmalig in Wie viele jüdische Einwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion wurden bis zum 30. September 2017 infolge verschiedener politischer Anordnungen in der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen (bitte nach Bundesländern differenzieren)? Bis zum 30. September 2017 wurden im geregelten Aufnahmeverfahren für jüdische Zuwanderer insgesamt Personen aufgenommen. Hinzu kommen Personen, die vor Beginn oder außerhalb des geregelten Aufnahmeverfahrens eingereist waren. Insgesamt sind damit jüdische Zuwanderer mit ihren Familienangehörigen aus der ehemaligen Sowjetunion bzw. ihren Nachfolgestaaten eingereist. Die Verteilung nach Bundesländern kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:

16 Drucksache 19/ Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Bundesland Einreisen / Personen Baden-Württemberg Bayern Berlin 934 Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Gesamt Die Einreisezahlen sind unter dem Vorbehalt zu sehen, dass die Bundesländer Berlin, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen- Anhalt und Schleswig- Holstein die Einreisezahlen nicht regelmäßig gemeldet haben. 9. Wie viele Personen lebten zum 30. September 2017 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge einer Aufnahmeerklärung nach 22 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2017? Eine Aufenthaltserlaubnis nach 22 AufenthG besaßen zum 30. September 2017 insgesamt Personen, darunter männliche und weibliche sowie zwei Personen mit unbekanntem Geschlecht Personen waren unter 18 Jahren alt. 270 Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland und Personen sechs Jahre oder weniger. 863 Personen erhielten diesen Status erstmalig im bisherigen Jahr Die Verteilung nach Bundesländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den folgenden Tabellen entnommen werden:

17 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 17 Drucksache 19/136 Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach 22 AufenthG Länder Baden-Württemberg 445 Bayern 592 Berlin 244 Brandenburg 112 Bremen 35 Hamburg 140 Hessen 297 Mecklenburg-Vorpommern 60 Niedersachsen 360 Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz 155 Saarland 42 Sachsen 134 Sachsen-Anhalt 101 Schleswig-Holstein 139 Thüringen 87 Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach 22 AufenthG darunter: Afghanistan Syrien 312 Iran 121 China 78 Ungeklärt 59 Irak 55 Bosnien-Herzegowina 47 Libanon 42 Türkei 37 Russische Föderation 27 Indien 23 Jemen 22 Japan 19 Eritrea 19 Libyen 18

18 Drucksache 19/ Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 10. Wie viele Personen lebten zum 30. September 2017 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge der Härtefallregelung nach 23a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2017? Eine Aufenthaltserlaubnis nach 23a AufenthG besaßen zum 30. September insgesamt Personen, darunter männliche, weibliche und zwei Personen unbekannten Geschlechts Personen waren unter 18 Jahren alt Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, Personen sechs Jahre oder weniger Personen erhielten diesen Status erstmalig im bisherigen Jahr Die Verteilung nach Bundesländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den folgenden Tabellen entnommen werden: Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach 23a AufenthG Länder Baden-Württemberg 490 Bayern 401 Berlin Brandenburg 90 Bremen 75 Hamburg 162 Hessen 301 Mecklenburg-Vorpommern 18 Niedersachsen 770 Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz 375 Saarland 105 Sachsen 143 Sachsen-Anhalt 148 Schleswig-Holstein 167 Thüringen 636

19 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 19 Drucksache 19/136 Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach 23a AufenthG darunter: Serbien 978 Kosovo 958 Türkei 605 Albanien 382 Mazedonien 298 Irak 294 Bosnien-Herzegowina 277 Libanon 266 Russische Föderation 265 Armenien 245 Afghanistan 191 Iran 148 Aserbaidschan 131 China 123 Syrien Wie viele Personen lebten zum 30. September 2017 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach 23 Absatz 1 AufenthG bzw. nach 23 Absatz 2 AufenthG (bitte differenzieren) erteilt wurde (bitte jeweils nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2017? Zum Stichtag 30. September 2017 waren Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach 23 Absatz 1 AufenthG erfasst Personen waren unter 18 Jahren alt Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, Personen sechs Jahre oder weniger und bei einer Person war die Aufenthaltsdauer unbekannt. 812 Personen erhielten diesen Status erstmalig im bisherigen Jahr Zudem waren Personen nach 23 Absatz 2 AufenthG erfasst, von denen Personen unter 18 Jahre alt waren Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, Personen sechs Jahre oder weniger Personen erhielten diesen Status erstmalig in im bisherigen Jahr Die Verteilung nach Geschlecht, Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: AE nach 23 AufenthG Absatz 1 Absatz 2 Summe männlich weiblich unbekannt 10 51

20 Drucksache 19/ Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Bundesland AE nach 23 Abs. 1 AufenthG AE nach 23 Abs. 2 AufenthG Deutschland Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Personen mit Aufenthaltserlaubnis 23 Abs. 1 AufenthG alle Staatsangehörigkeiten darunter: Syrien Kosovo Serbien Türkei Bosnien-Herzegowina Libanon Irak Ungeklärt 970 Afghanistan 923 Iran 593 Russische Föderation 404 Ukraine 352 Sri Lanka 349 Pakistan 347 Kroatien 291

21 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 21 Drucksache 19/136 Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach 23 Abs. 2 AufenthG alle Staatsangehörigkeiten darunter: Syrien Irak Ukraine 977 Russische Föderation 640 Ungeklärt 300 Staatenlos 257 Somalia 185 Eritrea 164 Iran 91 Usbekistan 73 Weißrußland 72 Moldau (Republik) 67 Libanon 66 Sudan (ohne Südsudan) 55 Sri Lanka Wie viele Personen lebten zum 30. September 2017 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach 104a bzw. 104b AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? Zum 30. September 2017 waren im AZR insgesamt Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach 104a oder 104b AufenthG gespeichert. 398 Personen waren unter 18 Jahren alt. Weitere Details können den folgenden Tabellen entnommen werden: Summe AE 104a oder b AufenthG davon: AE nach 104a bzw. 23 Abs. 1 i. V. m 104a AufenthG AE nach 23 Abs. 1 i. V. m. 104b AufenthG Insgesamt männlich weiblich

22 Drucksache 19/ Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Summe AE 104a oder b AufenthG davon: AE nach 104a bzw. 23 Abs. 1 i. V. m 104a AufenthG AE nach 23 Abs. 1 i. V. m. 104b AufenthG alle Bundesländer davon Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg- Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen 5 4 1

23 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 23 Drucksache 19/136 Summe AE 104a oder b AufenthG davon: AE nach 104a bzw. 23 Abs. 1 i. V. m 104a AufenthG AE nach 23 Abs. 1 i. V. m. 104b AufenthG alle Staatsangehörigkeiten darunter: Kosovo Serbien Türkei Syrien Libanon Ungeklärt Irak Serb. u. Mont. (ehemals) Vietnam Afghanistan Bosnien-Herzegowina China Russische Föderation Äthiopien Pakistan Wie viele Personen lebten zum 30. September 2017 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach 24 AufenthG erteilt wurde? Bisher ist kein Beschluss des Rates der Europäischen Union nach Artikel 5 der Richtlinie 2001/55/EG des Rates vom 20. Juli 2001 gefasst worden, der Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach 24 AufenthG ist. 14. Wie viele Personen lebten zum 30. September 2017 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach 25 Absatz 4 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern, den 15 wichtigsten Herkunftsländern und nach Satz 1 bzw. Satz 2 differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2017? Zum Stichtag 30. September 2017 waren Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach 25 Absatz 4 AufenthG erfasst, darunter nach 25 Absatz 4 Satz 1 AufenthG sowie nach 25 Absatz 4 Satz 2 AufenthG Personen waren unter 18 Jahren alt erhielten diesen Status erstmalig im bisherigen Jahr Die Verteilung nach Geschlecht, Aufenthaltsdauer, Bundesländer und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:

24 Drucksache 19/ Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode AE nach 25 Abs. 4 AufenthG 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG Summe Summe männlich weiblich unbekannt AE nach 25 Abs. 4 AufenthG 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG Summe Aufenthaltsdauer Jahre und weniger mehr als 6 Jahre unbekannt AE nach 25 Abs. 4 AufenthG 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG Summe Deutschland Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen

25 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 25 Drucksache 19/136 AE nach 25 Abs. 4 AufenthG 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG Summe alle Staatsangehörigkeiten Libyen Türkei Russische Föderation Serbien Kosovo Vereinigte Arabische Emirate Saudi Arabien Kuwait Libanon Irak Bosnien-Herzegowina Ukraine Ungeklärt Iran Katar Wie viele Personen lebten zum 30. September 2017 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach 25 Absatz 4a bzw. 4b AufenthG (bitte differenzieren) erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2017? Zum Stichtag 30. September 2017 waren 96 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach 25 Absatz 4a und 4b AufenthG erfasst. Davon waren neun Personen unter 18 Jahren alt. 17 erhielten diesen Status erstmalig im bisherigen Jahr Die Verteilung nach Geschlecht, Aufenthaltsdauer, Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: AE nach 25 Abs. 4a und 4b AufenthG 25 Abs. 4a AufenthG 25 Abs. 4b AufenthG Summe Summe männlich weiblich AE nach 25 Abs. 4a und 4b AufenthG 25 Abs. 4a AufenthG 25 Abs. 4b AufenthG Summe Aufenthaltsdauer Jahre und weniger mehr als 6 Jahre

26 Drucksache 19/ Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode AE nach 25 Abs. 4a und 4b AufenthG 25 Abs. 4a AufenthG 25 Abs. 4b AufenthG Summe Länder darunter Baden-Württemberg 6 6 Bayern Berlin Brandenburg 1 1 Bremen 1 1 Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen 9 9 Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland 4 4 Sachsen 2 2 Sachsen-Anhalt 1 1 Schleswig-Holstein Thüringen 25 Abs. 4a AufenthG 25 Abs. 4b AufenthG Summe alle Staatsangehörigkeiten darunter Bulgarien Nigeria Rumänien Ukraine China 5 5 Albanien 4 4 Ungeklärt 3 3 Ghana 2 2 Irak 2 2 Weißrussland 2 2 Afghanistan 2 2 Brasilien 1 1 Dominikanische Republik 1 1 Ecuador 1 1 Gambia 1 1

27 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 27 Drucksache 19/ Wie viele Personen lebten zum 30. September 2017 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach 25 Absatz 5 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2017? Zum Stichtag 30. September 2017 lebten Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach 25 Absatz 5 AufenthG in Deutschland, darunter männliche und weibliche sowie 23 Personen mit unbekanntem Geschlecht Personen waren unter 18 Jahren alt Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, Personen sechs Jahre oder weniger erhielten diesen Status erstmalig im bisherigen Jahr Die Verteilung nach Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den folgenden Tabellen entnommen werden: Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach 25 Abs. 5 AufenthG Länder insgesamt davon: Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg 889 Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern 383 Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland 353 Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen 827

28 Drucksache 19/ Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 25 Abs. 5 AufenthG alle Staatsangehörigkeiten darunter Serbien Kosovo Türkei Ungeklärt Afghanistan Mazedonien Bosnien-Herzegowina Irak Vietnam Russische Föderation Ghana Armenien Libanon Nigeria Staatenlos Wie viele Personen lebten zum 30. September 2017 in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach 25a AufenthG (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Unterabsätzen bzw. Sätzen, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele mit einer Duldung nach 60a Absatz 2b AufenthG (bitte ebenfalls nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele mit einer Aufenthaltserlaubnis nach 25b AufenthG (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern, Absätzen und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2017? Zum Stichtag 30. September 2017 waren Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach 25a AufenthG, 433 Personen mit einer Duldung nach 60a Absatz 2b AufenthG und Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach 25b AufenthG aufhältig. Die Verteilung nach Geschlecht, Alter, Bundesländer und Herkunftsländer kann den nachstehenden Tabellen entnommen werden: Aufenthaltserlaubnis nach 25a AufenthG 25a Abs. 1 25a Abs. 2 Satz 1 25a Abs. 2 Satz 2 Summe Summe männlich weiblich

29 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 29 Drucksache 19/136 Aufenthaltserlaubnis nach 25a AufenthG 25a Abs. 1 25a Abs. 2 Satz 1 25a Abs. 2 Satz 2 Summe Altersgruppe Unter 18 Jahre Jahre und älter Aufenthaltserlaubnis nach 25a AufenthG 25a Abs. 1 25a Abs. 2 Satz 1 25a Abs. 2 Satz 2 Summe Länder Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen

30 Drucksache 19/ Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Aufenthaltserlaubnis nach 25a Abs. 1 AufenthG Herkunftsländer insgesamt darunter: Türkei 587 Serbien 494 Kosovo 415 Libanon 308 Afghanistan 300 Russische Föderation 215 Armenien 178 Irak 170 Ungeklärt 147 Aserbaidschan 145 Syrien 84 Iran 73 Mazedonien 68 Vietnam 64 China 46 Aufenthaltserlaubnis nach 25a Abs. 2 S. 1 AufenthG Herkunftsländer insgesamt 585 darunter: Türkei 94 Kosovo 72 Serbien 70 Russische Föderation 39 Aserbaidschan 33 Armenien 32 Libanon 29 Irak 27 Iran 17 Afghanistan 13 Mazedonien 13 Ägypten 12 Ungeklärt 9 China 8 Jordanien 8

31 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 31 Drucksache 19/136 Aufenthaltserlaubnis nach 25a Abs. 2 S. 2 AufenthG Herkunftsländer insgesamt 350 darunter: Türkei 75 Serbien 44 Kosovo 42 Syrien 25 Irak 24 Libanon 19 Russische Föderation 13 Jordanien 11 Ägypten 10 Aserbaidschan 10 Mazedonien 9 Afghanistan 7 Armenien 7 Bosnien-Herzegowina 6 Ungeklärt 6 Aufenthaltserlaubnis nach 25a AufenthG 25a Abs. 1 25a Abs. 2 Satz 1 25a Abs. 2 Satz 2 Erteilungen insgesamt davon erstmalig in Duldung nach 60a Abs. 2b AufenthG 433 Altersgruppe unter 18 Jahre Jahre und mehr 268 Duldung nach 60a Abs. 2b AufenthG 433 Geschlecht männlich 213 Weiblich 220

32 Drucksache 19/ Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Duldung nach 60a Abs. 2b AufenthG 433 Länder davon: Baden-Württemberg 24 Bayern 37 Berlin 135 Brandenburg 6 Hamburg 16 Hessen 25 Mecklenburg-Vorpommern 8 Niedersachsen 56 Nordrhein-Westfalen 63 Rheinland-Pfalz 13 Saarland 4 Sachsen 14 Sachsen-Anhalt 15 Schleswig-Holstein 15 Thüringen 2 Duldung nach 60a Abs. 2b AufenthG Herkunftsländer insgesamt 433 davon: Libanon 92 Ungeklärt 50 Serbien 46 Russische Föderation 40 Türkei 39 Kosovo 32 Afghanistan 23 Irak 14 Armenien 11 Mazedonien 11 Ghana 6 Albanien 5 Indien 4 China 4 Pakistan 4

33 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 33 Drucksache 19/136 AE nach 25b AufenthG nach 25b Abs. 1 S. 1 AufenthG (integrierter Ausländer) nach 25b Abs. 4 AufenthG (Ehegatte/Lebenspartner) nach 25b Abs. 4 AufenthG (Minderjähriges Kind) Summe Summe männlich weiblich AE nach 25b AufenthG nach 25b Abs. 1 S. 1 AufenthG (integrierter Ausländer) nach 25b Abs. 4 AufenthG (Ehegatte/Lebenspartner) nach 25b Abs. 4 AufenthG (Minderjähriges Kind) Summe Altersgruppe Unter 18 Jahre Jahre und älter AE nach 25b AufenthG nach 25b Abs. 1 S. 1 AufenthG nach 25b Abs. 4 AufenthG nach 25b Abs. 4 AufenthG (integrierter Ausländer) (Ehegatte/Lebenspartner) (Minderjähriges Kind) Summe Länder Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg- Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen

34 Drucksache 19/ Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode AE nach 25b AufenthG nach 25b Abs. 1 S. 1 AufenthG (integrierter Ausländer) Herkunftsländer gesamt darunter: Irak 218 Serbien 145 Kosovo 134 Libanon 121 Türkei 118 Armenien 71 Russische Föderation 64 Iran 58 Aserbaidschan 50 China 46 Pakistan 44 Ungeklärt 36 Afghanistan 34 Indien 31 Guinea 21 AE nach 25b AufenthG nach 25b Abs. 4 AufenthG (Ehegatte/Lebenspartner) Herkunftsländer gesamt 155 darunter: Serbien 25 Kosovo 18 China 14 Libanon 14 Türkei 9 Afghanistan 6 Armenien 6 Irak 6 Russische Föderation 6 Jordanien 4 Ungeklärt 4 Albanien 3 Algerien 3 Aserbaidschan 3 Georgien 3

35 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 35 Drucksache 19/136 AE nach 25b AufenthG nach 25b Abs. 4 AufenthG (Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration: Minderjähriges Kind) Herkunftsländer gesamt 436 darunter: Serbien 69 Kosovo 45 Türkei 44 Libanon 37 Russische Föderation 24 Irak 18 Ungeklärt 18 Armenien 15 Aserbaidschan 14 Serbien (ehemals) 14 Afghanistan 13 Georgien 12 China 11 Jordanien 9 Mazedonien 8 AE nach 25b AufenthG nach 25b Abs. 1 S. 1 AufenthG (integrierter Ausländer) nach 25b Abs. 4 AufenthG (Ehegatte/Lebenspartner) nach 25b Abs. 4 AufenthG (Minderjähriges Kind) Erteilungen insgesamt davon erstmalig in Wie viele Personen lebten zum 30. September 2017 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Duldung erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als drei, vier, fünf, sechs, acht, zehn, zwölf und 15 Jahren, nach Bundesländern, nach Alter 0 bis elf, zwölf bis 15, 16 bis 17, 18 bis 20, 21 bis 29, 30 bis 39, 40 bis 49, 50 bis 59, 60 bis 69 Jahre und älter als 70 Jahre und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren; bitte in gesonderten Tabellen eine Auflistung der genauen Duldungsgründe nach 60a AufenthG, differenziert nach Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern, vornehmen), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2017? Zum Stichtag 30. September 2017 waren im AZR Personen mit einer Duldung, darunter männliche und weibliche sowie 269 Personen mit unbekanntem Geschlecht, erfasst Personen waren unter 18 Jahren alt. Über 17 Jahre alt waren Personen. Das Alter von 8 Personen war unbekannt erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2017, wobei diese Angaben

36 Drucksache 19/ Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode grundsätzlich keine Aussage zur Dauer von Duldungen zulassen, da automatisiert nicht ausgewertet werden kann, ob erstmalig erteilte Duldungen in der Folge ununterbrochen verlängert wurden. Die Verteilung nach Aufenthaltsdauer, Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Personen mit Duldung Aufenthaltsdauer 0 3 Jahre mehr als 3 Jahre Jahre mehr als 4 Jahre Jahre mehr als 5 Jahre Jahre mehr als 6 Jahre Jahre mehr als 8 Jahre Jahre mehr als 10 Jahre Jahre mehr als 12 Jahre Jahre mehr als 15 Jahre Aufenthaltsdauer nicht bekannt 273 Personen mit Duldung Alter 0 11 Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre und mehr Ohne Altersangaben 8

37 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 37 Drucksache 19/ Duldungen insgesamt zum Stichtag davon: Nach 60a AufenthG (alt) Nach 60a Absatz 1 AufenthG Nach 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthG Nach 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthG Nach 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthG Nach 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthG Nach 60a Absatz 2 Satz 2 AufenthG Nach 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG Nach 60a Absatz 2a AufenthG Nach 60a Absatz 2b AufenthG Duldung (ohne nähere Angabe) Duldung aufgrund eines Abschiebungsstopps (für bestimmte Ausländergruppen oder in bestimmte Staaten) Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich; hier: Duldung wg. fehlender Reisedokumente Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich; hier: Duldung wegen familiärer Bindungen zu Duldungsinhabern nach Nummer 1 Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich; hier: Duldung aus medizinischen Gründen Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich; hier: Duldung aus sonstigen Gründen Vorübergehende Anwesenheit des Ausländers für ein Strafverfahren. 54 sogenannte Ermessensduldung Es liegen dringende humanitäre oder persönliche Gründe vor (z. B. Beendigung der Schule/Ausbildung; Betreuung kranker Familienangehöriger) Zurückschiebung oder Abschiebung ist gescheitert, und Deutschland ist rechtlich zur Rückübernahme verpflichtet Eltern von minderjährigen Kindern mit AE nach 25a AufenthG (gut integrierte Jugendliche)

38 Drucksache 19/ Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Duldungsgründe Summe HKL insgesamt darunter: Serbien Kosovo Afghanistan Albanien Russische Föderation Mazedonien Irak Indien Pakistan Ungeklärt Libanon Türkei Syrien Bosnien-Herzegowina Algerien Duldungsgründe Summe Alle Bundesländer insgesamt davon: Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen

39 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 39 Drucksache 19/ Wie viele Personen lebten zum 30. September 2017 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltsgestattung erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2017? Zum Stichtag 30. September 2017 waren im AZR Personen mit einer Aufenthaltsgestattung, darunter männliche und weibliche sowie 631 Personen mit unbekanntem Geschlecht, erfasst Personen waren unter 18 Jahre alt Personen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, Personen sechs Jahre oder weniger. Die Verteilung nach Ländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Personen mit Aufenthaltsgestattung Länder Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland 868 Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen 6.257

40 Drucksache 19/ Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Personen mit Aufenthaltsgestattung Herkunftsländer insgesamt darunter: Afghanistan Irak Syrien Iran Pakistan Nigeria Russische Föderation Somalia Türkei Gambia Eritrea Armenien Äthiopien Aserbaidschan Ungeklärt Statistische Daten zum erstmaligen Erhalt von Aufenthaltsgestattungen lassen sich im AZR automatisiert nicht ermitteln. 20. Wie viele Personen lebten zum 30. September 2017 in der Bundesrepublik Deutschland mit einem Ankunftsnachweis (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele Ankunftsnachweise wurden bis heute insgesamt erteilt, wie lang war deren durchschnittliche und wie lang ist deren aktuelle durchschnittliche Gültigkeit? Zum 30. September 2017 lebten in Deutschland Personen mit einem Ankunftsnachweis, darunter männliche und weibliche sowie eine Person mit unbekanntem Geschlecht Personen waren unter 18 Jahren und waren älter als 18 Jahre. Die Aufteilung nach Bundesländern und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Ausgewertet wurden die Personen, die zum Stichtag 30. September 2017 noch im Besitz eines gültigen Ankunftsnachweis waren.

41 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 41 Drucksache 19/136 Personen mit Ankunftsnachweis Länder Baden-Württemberg Bayern Berlin 132 Brandenburg 154 Bremen 60 Hamburg 91 Hessen 433 Mecklenburg-Vorpommern 82 Niedersachsen 592 Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz 579 Saarland 20 Sachsen 290 Sachsen-Anhalt 100 Schleswig-Holstein 226 Thüringen 125 Personen mit Ankunftsnachweis Herkunftsländer insgesamt darunter: Syrien Irak 935 Nigeria 753 Türkei 517 Afghanistan 460 Iran 387 Somalia 320 Eritrea 275 Albanien 232 Gambia 199 Georgien 189 Pakistan 189 Russische Föderation 180 Mazedonien 163 Algerien 162

42 Drucksache 19/ Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Ausweislich des AZR wurden bis zum 30. September 2017 insgesamt an Personen Ankunftsnachweise ausgestellt, deren durchschnittliche Gültigkeit etwa 133 Tage betrug. Dieser durchschnittliche Wert hat allerdings nur eine geringe Aussagekraft, da auch Fälle enthalten sind, in denen dem Asylsuchenden zwar ein Ankunftsnachweis ausgestellt wurde, er aber im weiteren Verlauf keinen Asylantrag gestellt hat, so dass erst mit dem Ablauf der Befristung des Ankunftsnachweises die Gültigkeit endet. Betrachtet man nur die aktuellen Fälle von Personen mit Ankunftsnachweisen, die im dritten Quartal 2017 einen Asylantrag stellten, so ergibt sich mit einer durchschnittlichen Gültigkeit des Ankunftsnachweises von etwa 50 Tagen ein realistischerer Wert. 21. Wie viele in einem anderen Staat als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannte Personen lebten zum 30. September 2017 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Aufenthaltsstatus und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2017? Zum 30. September 2017 waren im AZR 428 Personen mit dem Sachverhalt Als Flüchtling im Ausland anerkannt, darunter 250 männliche und 178 weibliche, erfasst. 21 Personen waren unter 18 Jahren alt. 6 Personen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr Die Verteilung nach Aufenthaltsstatus, Aufenthaltsdauer und Hauptstaatsangehörigkeiten kann den folgenden Tabellen entnommen werden: Personen als Flüchtling im Ausland anerkannt 428 Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahre seit mehr als sechs Jahren in Deutschland 359 sechs Jahre oder weniger 68 unbekannt 1 Personen als Flüchtling im Ausland anerkannt 428 darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in % unbefristete Aufenthaltsrechte 70,6 befristete Aufenthaltsrechte 26,6 sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 2,8

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