Amtsblatt für die Stadt Göttingen

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1 Amtsblatt für die Stadt Göttingen 18. Jahrgang Göttingen, Nr. 8 Nr. Bekanntmachung Seite 28. Satzung über die Gestaltung der Gesundheitsversorgung für die 77 Beamtinnen und Beamten der Stadt Göttingen in Laufbahnen der Fachrichtung Feuerwehr, die im Einsatzdienst stehen 29. Auflösung der Kommunalen Datenverarbeitungszentrale 78 Südniedersachsen (KDS) 30. Jahresabschluss 2015 der Beschäftigungsförderung Göttingen (kaör) Jahresabschluss 2015 der Seniorenzentrum Göttingen 81 Vermietungs-GmbH & Co. KG (SZ KG) 32. Jahresabschluss 2015 der Deutsches Theater in Göttingen GmbH 83 76

2 28. SATZUNG ÜBER DIE GESTALTUNG DER GESUNDHEITS- VERSORGUNG FÜR DIE BEAMTINNEN UND BEAMTEN DER STADT GÖTTINGEN IN LAUFBAHNEN DER FACHRICHTUNG FEUERWEHR, DIE IM EINSATZDIENST STEHEN Auf Grund des 10 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576) in der derzeit gültigen Fassung sowie 115 Abs. 2 und 3 des Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG) vom 25. März 2009 (Nds.GVBl S. 72) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Göttingen in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen. 1 Allgemeines Leistungsspektrum der Gesundheitsversorgung (1) Beamtinnen und Beamte des feuerwehrtechnischen Einsatzdienstes, die am im Dienstverhältnis zur Stadt Göttingen stehen oder die bis zum von anderen Dienstherren versetzt wurden und bis zu ihrer Versetzung einen Heilfürsorgeanspruch hatten, erhalten gemäß 115 Abs. 2 NBG Heilfürsorge. (2) Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes, die nach dem und bis zum in ein Dienstverhältnis zur Stadt Göttingen eingetreten sind, wird ausschließlich Beihilfe in Anwendung des 80 NBG gewährt. (3) Beamtinnen und Beamte des feuerwehrtechnischen Einsatzdienstes, die nach dem in ein Dienstverhältnis zur Stadt Göttingen eingetreten sind oder eintreten werden, erhalten gemäß 115 Abs. 2 NBG Heilfürsorge. 2 Inhalt und Umfang der Leistungen der Heilfürsorge (1) Für die unter 1 Abs. 1 fallenden Beamtinnen und Beamten, die nach dem in das Beamtenverhältnis berufen wurden und für die unter 1 Abs. 3 fallenden Beamtinnen und Beamten, wird Heilfürsorge nach Maßgabe des 115 Abs. 4 NBG gewährt. (2) Für die unter 1 Abs. 1 fallenden Beamten, die vor dem in das Beamtenverhältnis berufen wurden, wird Heilfürsorge mit Billigung der Aufsichtsbehörde in der Weise gewährt, dass die Stadt Göttingen den vollen Beitrag für eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung trägt. Maßgebend ist der jeweils gültige ermäßigte Beitragssatz. Daneben werden ergänzende Leistungen nach Maßgabe des Absatzes 1 gewährt, sofern die kassenübliche Versorgung geringere Leistungen vorsehen sollten (Leistungsausschlüsse, Zuzahlungen etc.). 3 Antragsrechte der Heilfürsorgeberechtigten und Beihilfeberechtigten (1) Beamtinnen und Beamte, die unter den Regelungsbereich des 2 Abs. 2 der Satzung fallen, können unwiderruflich schriftlich beantragen, dass ihnen ausschließlich Heilfürsorge nach Maßgabe des 2 Abs. 1 der Satzung gewährt wird. (2) Heilfürsorgeberechtigte können jederzeit auf schriftlichen Antrag die Gewährung von Heilfürsorge unter den Voraussetzungen des 114 Abs. 2 NBG ablehnen. (3) Beamtinnen und Beamte, die unter den Regelungsbereich des 1 Abs. 2 der Satzung fallen, können schriftlich beantragen, dass ihnen ausschließlich Heilfürsorge nach Maßgabe des 2 Abs. 1 der Satzung gewährt wird. 4 Verwendung der elektronischen Gesundheitskarte (1) Beamtinnen und Beamte, die unter den Regelungsbereich des 2 Abs. 1 der Satzung fallen und Beamtinnen und Beamte, die einen Antrag nach 3 Abs. 3 gestellt haben, haben ab dem eine elektronische Gesundheitskarte zu verwenden. 5 Inkrafttreten Diese Satzung tritt, unbeschadet des 10 Abs. 3 NKomVG, am in Kraft. Diese Satzung ersetzt und ergänzt insoweit die Beschlüsse des Rates der Stadt Göttingen vom 1. November 1991, vom 8. Dezember 2000 sowie vom 08.Mai Göttingen, In Vertretung gez. Dienberg Stadtrat 77

3 29. AUFLÖSUNG DER KOMMUNALEN DATENVERARBEITUNGSZENTRALE SÜDNIEDERSACHSEN (KDS) Bekanntmachung des Zweckverbandes Kommunale Datenverarbeitungszentrale Südniedersachsen aufgrund 17 Abs. 3 des Niedersächsischen Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) vom 21. Dezember 2011 (Nds. GVBl S. 493), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. Oktober 2016 (Nds. GVBl. S. 226) in der jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit 18 der Verbandsordnung in der Fassung vom 30. November 2011: Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kommunale Datenverarbeitungszentrale Südniedersachsen (KDS) hat in ihrer Sitzung am 24. Mai 2014 die Auflösung des Zweckverbandes zum 31. Dezember 2015 beschlossen. Die KDS hat daraufhin ihren operativen Betrieb mit Ablauf des 31. Dezember 2015 eingestellt. Gemäß 17 Abs. 4 des Niedersächsischen Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) gilt der Zweckverband als fortbestehend, soweit der Zweck der Abwicklung es erfordert. Die notwendigen Abwicklungen zur Auflösung des Zweckverbandes sind zum 31. Mai 2017 abgeschlossen. Der Zweckverband ist daher mit Wirkung vom 1. Juni 2017 aufgelöst. gez. Eilert Verbandsgeschäftsführer 78

4 Stadt Göttingen - Fachbereich Finanzen Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. 30. JAHRESABSCHLUSS 2015 DER BESCHÄFTIGUNGSFÖRDERUNG GÖTTINGEN (KAÖR) Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 201 und dem Lagebericht unter dem Datum vom 19. April 2016 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers "Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Beschäftigungsförderung Göttingen (kaör) für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Anstalt. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Anstalt abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB, 147 i.v.m. 157 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) und 24 ff. Verordnung über kommunale Anstalten (KomAnstVO) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse der Anstalt Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der Feststellung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Anstalt sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Wir haben den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Beschäftigungsförderung Göttingen (kaör) für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Anstalt. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Anstalt abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB, 147 i.v.m. 157 Niedersächsisches Kommunalverfassungs-gesetz (NKomVG) und 29 ff. Eigenbetriebsverordnung Landesrecht Niedersachsen (EigBetrVO Nds.) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hin-reichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse der Anstalt Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der Feststellung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Anstalt sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. 79

5 Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie den Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Anstalt. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Für Zwecke der der Verordnung für kommunale Anstalten ( 27 KomAnstVO) bestätigen wir : Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung entsprechen nach pflichtgemäßer Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung erfolgt ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität ist nicht zu beanstanden. Die Anstalt wird wirtschaftlich geführt. Ohne die Beurteilung einzuschränken weisen wir darauf hin, dass der Fortbestand der Anstalt von der Höhe und Dauerhaftigkeit künftiger Finanzhilfen abhängig ist. Ob die Anstalt wirtschaftlich geführt wird wurde anhand der Einhaltung des Wirtschaftsplans (Anlage 7) beurteilt. Dabei ist es nicht Aufgabe des Abschlussprüfers, die sachliche Zweckmäßigkeit der Entscheidungen der gesetzlichen Vertreter und die Geschäftspolitik zu beurteilen. Den vorstehenden Prüfungsbericht erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450). Dieser Prüfungsbericht ist ausschließlich dazu bestimmt, Grundlage von Entscheidungen der Organe der Anstalt zu sein und ist nicht für andere als bestimmungsgemäße Zwecke zu verwenden, so dass wir Dritten gegenüber keine Verantwortung, Haftung oder anderweitige Pflichten übernehmen, es sei denn, dass wir mit dem Dritten eine anders lautende schriftliche Vereinbarung geschlossen hätten oder solcher Haftungsausschluss unwirksam wäre. Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf 328 HGB wird verwiesen. Göttingen, 19. April 2016 BECKMANN und PARTNER Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft gez. Axel Pape Wirtschaftsprüfer gez. Volker Stitz Dipl.-Kfm. Wirtschaftsprüfer Der Verwaltungsausschuss der Stadt Göttingen hat in der Sitzung am zustimmend zur Kenntnis genommen, dass der Verwaltungsrat der KAöR den Jahresabschluss 2015 mit einer Bilanzsumme von ,78 EUR und den Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2015 in Höhe von ,14 EUR festgestellt hat. Der Verwaltungsrat hat beschlossen, den Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2015 in Höhe von ,14 EUR der Gewinnrücklage zu entnehmen. Dem Vorstand wurde für das Geschäftsjahr 2015 durch den Verwaltungsrat Entlastung erteilt. Dem Verwaltungsrat wurde für das Geschäftsjahr 2015 durch Beschluss des Verwaltungsausschusses der Stadt Göttingen am Entlastung erteilt. Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Göttingen hält ergänzende Bemerkungen i.s. des 28 Eigenbetriebsverordnung (I.d.F. vom ) nicht für erforderlich. Dieser Bestätigungsvermerk wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss und Lagebericht sind vom bis während der üblichen Öffnungszeiten bei der Stadt Göttingen - Fachbereich Finanzen, Zimmer Nr. 510/512/513 - einzusehen. 80

6 Stadt Göttingen - Fachbereich Finanzen 31. JAHRESABSCHLUSS 2015 DER SENIORENZENTRUM GÖTTINGEN VERMIETUNGS-GMBH & CO. KG (SZ KG) Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir unter dem Datum vom 29. April 2016 dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 (Anlagen 1 bis 3) und dem Lagebericht (Anlage 4) der Seniorenzentrum Göttingen Vermietungs-GmbH & Co. KG, Göttingen, den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der hier wiedergegeben wird: Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers An die Seniorenzentrum Göttingen Vermietungs- GmbH & Co, KG: Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Seniorenzentrum Göttingen Vermietungs-GmbH & Co. KG, Göttingen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. Durch 29 Abs. 1 Satz 2 der Eigenbetriebs-verordnung Niedersachsen (EigBetrVO Nds.) wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich danach auch auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft sowie darauf, ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags sowie ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und die Geschäftsführung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht, über die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft sowie darüber, ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird, abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB und 29 EigBetrVO Nds. unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Ordnung s-mäßigkeit der Geschäftsführung und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft Anlass zu Beanstandungen geben sowie ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie der wirtschaftlichen Verhältnisse wurde entsprechend dem IDW Prüfungsstandard: Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach 53 HGrG (IDW PS 720) durchgeführt. Ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird, wurde anhand der Einhaltung des Wirtschaftsplanes beurteilt. Dabei ist es nicht Aufgabe des Abschlussprüfers, die sachliche Zweckmäßigkeit der Entscheidungen der Geschäftsführung der Gesellschaft und die Geschäftspolitik zu beurteilen. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Vor dem Hintergrund der auf dieser Grundlage gewonnenen Erkenntnisse betätigen wir: Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung erfolgte ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und Rentabilität ist nicht zu beanstanden. Die Gesellschaft wurde wirtschaftlich geführt." Hannover, den 29. April 2016 Dr. Schmidt-Wilke+Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft gez.schulze Wirtschaftsprüfer Der Verwaltungsausschuss der Stadt Göttingen hat in der Sitzung am zustimmend zur Kenntnis genommen, dass die Gesellschafterversammlung 1. Den Jahresabschluss der Seniorenzentrum Göttingen Vermietungs-GmbH& Co. KG für das Geschäftsjahr 2015 wird mit einer Bilanzsumme in Höhe von ,94 EUR und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von ,72 EUR feststellt. 2. Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2015 wird der Rücklage entnommen. 81

7 3. Die Kommanditistin entnimmt ,00 EUR aus der Rücklage, fällig: Der Geschäftsführung wird für das 5. Dem Aufsichtsrat wird für das 6. Herr Krüger wird angewiesen, als Vertreter der Seniorenzentrum Göttingen Vermietungs-GmbH & Co.KG in der Gesellschafterversammlung der Seniorenzentrum Göttingen Verwaltungs- GmbH den folgenden Beschlüssen zuzustimmen: Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Göttingen hält ergänzende Bemerkungen i.s. des 28 Eigenbetriebsverordnung (I.d.F. vom ) nicht für erforderlich. Dieser Bestätigungsvermerk wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss und Lagebericht sind vom bis während der üblichen Öffnungszeiten bei der Stadt Göttingen - Fachbereich Finanzen, Zimmer Nr. 510/512/513 - einzusehen. 6.a) Der Jahresabschluss der Seniorenzentrum Göttingen Verwaltungs-GmbH für das Geschäftsjahr 2015 wird mit einer Bilanzsumme in Höhe von ,62 EUR und einem Jahresüberschuss in Höhe von 421,24 EUR festgestellt. 6.b).Der Jahresüberschuss von 421,24 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen. 6.c).Der Geschäftsführung wird für das 6.d).Dem Aufsichtsrat wird für das 6.e).Die Haftungsvergütung zugunsten der Seniorenzentrum Göttingen Verwaltungs- GmbH für das Geschäftsjahr 2016 beträgt wie im Vorjahr 500,00 EUR. 7.a) Der Jahresabschluss der Seniorenzentrum Göttingen ggmbh für das Geschäftsjahr 2015 wird mit einer Bilanzsumme in Höhe von ,96 EUR und einem Jahresüberschuss in Höhe von ,45 EUR festgestellt. 7.b).Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2015 wird in die Rücklage eingestellt. 7.c).Der Geschäftsführung wird für das 7.d).Dem Aufsichtsrat wird für das 82

8 18. Jahrgang Göttingen, Nr. 8 Stadt Göttingen - Fachbereich Finanzen 32. JAHRESABSCHLUSS 2015 DER DEUTSCHES THEATER IN GÖTTINGEN GMBH Nach dem abschließenden Ergebnis meiner Prüfung habe ich unter dem Datum 8. März 2016 dem Jahresabschluss zum 31. August 2015 (Anlagen 1 bis 3) der Deutsches Theater in Göttingen GmbH, Göttingen, den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der hier wiedergegeben wird: Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers An die Deutsches Theater in Göttingen GmbH: Ich habe den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Deutsches Theater in Göttingen GmbH, Göttingen, für das Geschäftsjahr vom 1. September 2014 bis 31. August 2015 geprüft. Durch 29 Abs. 1 Satz 2 der Niedersächsischen Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO Nds.) wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich danach auch auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft sowie darauf, ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und die Geschäftsführung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Meine Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von mir durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht, über die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft sowie darüber, ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird, abzugeben. Ich habe meine Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB und 29 EigBetrVO Nds. unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft Anlass zu Beanstandungen geben sowie ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie der wirtschaftlichen Verhältnisse wurde entsprechend dem IDW Prüfungsstandard: Fragenkatalog zur Prüfung der 83 Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach 53 HGrG (IDW PS 720) durchgeführt. Ob die Gesellschaft wirtschaftlich geführt wird, wurde anhand der Einhaltung des Wirtschaftsplanes beurteilt. Dabei ist es nicht Aufgabe des Abschlussprüfers, die sachliche Zweckmäßigkeit der Entscheidungen der Geschäftsführung der Gesellschaft und die Geschäftspolitik zu beurteilen. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Ich bin der Auffassung, dass meine Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für meine Beurteilung bildet. Vor dem Hintergrund der auf dieser Grundlage gewonnenen Erkenntnisse bestätige ich: Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung entsprechen nach meiner pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die Geschäftsführung erfolgte ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität ist nicht zu beanstanden. Die Gesellschaft wurde wirtschaftlich geführt. Ohne die Beurteilung einzuschränken, weise ich darauf hin, dass der Fortbestand der Gesellschaft von der Zulässigkeit, Dauerhaftigkeit und Höhe der Zuschüsse und Zuwendungen abhängig ist. Reichen die finanziellen und sachlichen Zuschussmittel nicht aus, kommt es zu einer wesentlichen Entwicklungsbeeinträchtigung oder Bestandsgefährdung des Unternehmens. Insbesondere Kostensteigerungen können nachteilige Einflüsse auf Ertragslage und Rentabilität hervorrufen, soweit die Möglichkeiten einer Kompensation durch Einsparungen in anderen Kostenarten bereits ausgeschöpft sind, keine die Einnahmen steigernde Maßnahmen umsetzbar sind oder ein Personalabbau nicht ohne gleichzeitige Einschränkung der Qualität des Theaters zu realisieren ist." Den vorstehenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2014/2015 der Deutsches Theater in Göttingen GmbH, Göttingen, erstatte ich in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen

9 18. Jahrgang Göttingen, Nr. 8 (Prüfungsstandard des Instituts der Wirtschaftsprüfer - IDW PS 450). Göttingen, 08. März 2016 HSBM Göttingen GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gez. Robert Menzel Wirtschaftsprüfer Der Verwaltungsausschuss der Stadt Göttingen hat in der Sitzung am zustimmend zur Kenntnis genommen, dass die Gesellschafterversammlung 1. Der Jahresabschluss der Deutsches Theater in Göttingen GmbH für die Spielzeit 2014/2015 wird mit einer Bilanzsumme in Höhe von ,58 EUR und einem Jahresüberschuss in Höhe von ,10 EUR feststellt. 2. Der Jahresfehlbetrag der Spielzeit 2014/2015 wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Der Geschäftsführung wird Entlastung erteilt 4. Dem Aufsichtsrat wird Entlastung erteilt. 5. Als Abschlussprüfer für die Spielzeit 2015/16 für die Deutsches Theater in Göttingen GmbH wird die Steuerberatungsgesellschaft HSBM Göttingen GmbH bestellt. Die Prüfungsschwerpunkte 2015/2016 werden im Einvernehmen mit dem Rechnungsprüfungsamt festgelegt. Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Göttingen hält ergänzende Bemerkungen i.s. des 28 Eigenbetriebsverordnung (I.d.F. vom ) nicht für erforderlich. Dieser Bestätigungsvermerk wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss und Lagebericht sind vom bis während der üblichen Öffnungszeiten bei der Stadt Göttingen - Fachbereich Finanzen, Zimmer Nr. 510/512/513 - einzusehen. Herausgeber: Der Oberbürgermeister der Stadt Göttingen Redaktion: Referat des Oberbürgermeisters Öffentlichkeitsarbeit Herstellung: Kommunale Dienste Göttingen kaör (KDG) Neues Rathaus, Hiroshimaplatz 1 4, Göttingen 84

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