Name Betrieb/Unternehmer:
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- Mathias Bader
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1 Checkliste zur Betriebsprüfung Name Betrieb/Unternehmer: Angaben zur Kontrollstelle: Name der Kontrollstelle: Name des Kontrolleurs: Datum der Kontrolle: Erstkontrolle Wiederholungskontrolle unangemeldete Kontrolle Datum der letzten Kontrolle Kontrollierte Produktgruppe: Kontrollierte Produkte (z.b. Tomaten): Ergebnis der Betriebsprüfung: Es wurden neben der allgemeinen Verarbeitung folgende Bereiche mitgeprüft: Erzeugung Obst Erzeugung Getreide Lohnverarbeiter: Ausgelobte Herkunftsregion: Hessen Odenwald Spessart Waldhessen Sonstige: (ist vorher beim Systemgeber zu beantragen) Zahl der Bewertungen pro Kategorie Punktzahl A/B/C/D Kategorie multipliziert mit Punktezahl Summe aller Punkte SUMME = Summe Punkte dividiert durch Zahl der Kategorien, die nicht mit Note E bewertet wurden. A = B = C = D = 100 Pkt. 75 Pkt. 50 Pkt. 0 Pkt. Erreichte Punktzahl von 100 Alle K.O.-Kriterien erfüllt: ja nein K.O. = keine Zulassung Der Betrieb erfüllt die Anforderungen der Qualitätsmarke Geprüfte Qualität, wenn im ersten Jahr der Teilnahme am Qualitätsmarkensystem eine Mindestzahl von 80 Punkten erreicht wird. Für alle nachfolgenden Jahre muss eine Mindestpunktzahl von 90 erreicht werden, um erneu zertifiziert werden zu können. In jedem Fall kann der Betrieb nur dann ein Zertifikat erhalten, wenn alle K.O.-Kriterien erfüllt sind. Anerkennungskriterien GQH erfüllt Anerkennungskriterien GQH nicht erfüllt Anerkennung GQH nicht abschließend geklärt, Ergebnis wird nachgereicht - Teilnahme am Regionalfenster mit Produkt: Kriterien Regionalfenster erfüllt Kriterien Regionalfenster nicht erfüllt Datum, Unterschrift Prüfer Datum, Unterschrift Teilnehmer der Teilnehmer hat eine Kopie des Prüfberichts erhalten 1 CL Spirituosen 05/2014
2 aktuelle Betriebsbeschreibung Die Betriebsbeschreibung muss vor der Erstkontrolle bei der Kontrollstelle vorliegen. Sie ist danach immer zu aktualisieren Name des Betriebes: (gem. gültigem HR-Eintrag) Straße und Hausnummer: Postleitzahl und Ort: Ansprechpartner: Betriebsinhaber /-leiter: Telefon- / Faxnummer: Homepage: Ausbildung Betriebsleiter: Teilnahme an weiteren Zertifizierungsprogrammen: Alle Betriebszweige: (auch Nicht-Qualitätsmarken Betriebszweige) Im Betrieb beschäftigte Personen (ggf. Organigramm in der Anlage) Name Funktion/en im Betrieb Zeitanteil Kennzeichnung / Auslobung: Lager (Kühlhaus, Trockenlager, etc.) Bezeichnung / Art des Lagers: Kapazität: Nutzung durch (Inhalt): Geschäfts- und Produktionszeiten Hauptgeschäftsstelle und Produktionsstätte: Lohnverarbeiter: Beigefügte Anlagen (bitte ankreuzen) Hof- und Gebäudeplan Liste der Lieferanten Organigramm Betriebskenndaten ( inkl. Funktionsbereiche, (immer jährlich aktuelle) z.b. Verkaufsbereiche, Produktionsbereich, Lager etc.) Liste der beim Regionalfenster e.v. angemeldeten Produkte Flächennutzungsnachweis (immer jährlich aktuelle) 2 CL Spirituosen 05/2014
3 Kriterium Beschreibung Mangel Korrekturmaßnahme Frist Datum, Unterschrift Prüfer Datum, Unterschrift Teilnehmer 3 CL Spirituosen 05/2014
4 GQH-Erzeugnisse wurden geliefert von (Lieferant): Name, Ort: Produkt: Menge: Wirtschaftsjahr: Beispiel: Betrieb XY, Musterhausen Äpfel 1 t 2011/2012 GQH-Erzeugnisse wurden zugeliefert von (Lieferant): Name, Ort: Produkt: Menge: Wirtschaftsjahr: Beispiel: Betrieb XY, Musterhausen Äpfel 1 t 2012/2013 GQH-Erzeugnisse wurden geliefert an(abnehmer): Name, Ort: Produkt: Menge: Wirtschaftsjahr: 4 CL Spirituosen 05/2014
5 I Checkliste für die allgemeine Verarbeitung Bewertung: A = sehr gut; B = gut; C = Mangel; D (bzw. K.O.) = schwerer Mangel; E = trifft nicht zu Kriterium A B C D E 1) Zugang zu Räumlichkeiten und Flächen des Betriebes wird gewährt. 2) Wurden die Mängel der vorhergehenden Kontrolle vollständig und fristgerecht behoben? 3) Betriebsbeschreibung liegt vor und entspricht den Gegebenheiten. 4) Liste über Lieferanten und Zertifikate und sonstige Herkunftsnachweise liegen vor. 5) Liste der Abnehmer (außer Verbraucher) liegt vor. 6) Belege über Art und Menge der angelieferten Ware liegt vor. 7) Eingangs- und Ausgangsbücher, Abrechnungen, Verträge liegen vor und sind plausibel im Sinne der Warenströme bzgl. Qualitätsmarke 8) Transportbelege liegen vor und sind in Ordnung. 9) Kennzeichnung der Produkte entspricht gesetzlichen Anforderungen und mglw. weitergehenden Forderungen der Qualitätsmarke. 10) Die Verarbeitung geschieht innerhalb der EU. 11) Es ist sichergestellt, dass für Produkte, die das Zeichen der Qualitätsmarke unter Nennung einer bestimmten Region tragen, ausschließlich Rohstoffe verwendet werden, die im System der Qualitätsmarke und in der genannten Region erzeugt wurden. 12) Es ist sichergestellt, dass Qualitätsmarkenware nicht mit Nicht-Qualitätsmarkenware vermischt wird. 13) Es werden keine Produkte erzeugt, die unter einer Kennzeichnungsvorschrift der EU bzgl. Gentechnik fallen. 5 CL Spirituosen 05/2014
6 Bewertung: A = sehr gut; B = gut; C = Mangel; D (bzw. K.O.) = schwerer Mangel; E = trifft nicht zu Kriterium A B C D E 14) Wird die Aussage ohne Gentechnik verwendet, muss über den gesamten Produktionsprozess nachweislich auf den Einsatz von Gentechnik verzichtet worden sein. Dies gilt auch für nichtkennzeichnungspflichtige Produkte. k o 15) Die Betriebsstätte ist so gestaltet, dass eine Reinigung problemlos möglich ist. 16) Es liegt ein Hygiene-Konzept nach HACCP- Grundsätzen vor. 17) Der aktuelle Bericht der Lebensmittelüberwachung liegt vor. 18) Betriebsräume, Arbeitsflächen und Anlagen werden nach schriftlichen Anweisungen gereinigt. 19) Diese enthalten die Häufigkeit, das Vorgehen und die Art und Dosierung des Reinigungsmittels. 20) Reinigung und Desinfektion wird detailliert dokumentiert. 21) Räume, Oberflächen, Anlagen und Transportbehälter befinden sich in einem sauberen, hygienischen Zustand. 22) Wasser, das mit Lebensmitteln in Berührung kommen kann, muss Trinkwasserqualität haben. 23) Unverpackte Ware muss in Behältern gelagert und transportiert werden, die für den Umgang mit Lebensmitteln geeignet sind. 24) Türen und Fenster sind so beschaffen, dass Schädlinge nicht ungehindert eindringen können. 25) Schädlingsbekämpfung wird durchgeführt. 26) Datum, Häufigkeit Dosierung der Wirkstoffe bei der Schädlingsbekämpfung werden dokumentiert. Köderpläne liegen vor. Über gefundene Schädlinge werden Aufzeichnungen geführt. 6 CL Spirituosen 05/2014
7 Bewertung: A = sehr gut; B = gut; C = Mangel; D (bzw. K.O.) = schwerer Mangel; E = trifft nicht zu Kriterium A B C D E 27) Hygiene-Schulungen des Personals, das mit Lebensmitteln umgeht, werden mindestens einmal jährlich abgehalten. Bescheinigungen gemäß 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetzt durch das Gesundheitsamt liegen vor. 28) Verkaufspersonal wird mindestens jährlich zu den Belangen der Qualitätsmarke geschult. Regionalität, Qualität, Sicherheit und Transparenz stehen im Mittelpunkt der vermittelten Inhalte. 29) Ein nachvollziehbares Lagermanagement existiert. 30) Die Temperatur aller Kühlgeräte und anlagen wird mindestens täglich dokumentiert. 31) Für alle Kühlanlagen existieren Wartungs- und Instandsetzungsanweisungen, die Wartung wird dokumentiert 32) Die Ware wird entsprechend der allgemeinen Vorgaben (Mindestkühltemperatur) gelagert. 33) Es ist sichergestellt, dass die Kühlkette nicht unterbrochen wird. 34) Mindesthaltbarkeits- / Verbrauchsdaten werden auf der Ware dokumentiert. Die Abgabe von Ware, die dieses Datum überschritten hat, ist ausgeschlossen. Zusatzfragen Regionalfenster: Die vorhandenen Regionalfenster-Produkte sind alle beim Regionalfenster e.v. angemeldet. Ja Nein Die Aussagen zu den Produkten im Regionalfenster treffen zu. Raum für Bemerkungen Ja Nein 7 CL Spirituosen 05/2014
8 II Checkliste für Spirituosen Bewertung: A = sehr gut; B = gut; C = Mangel; D (bzw. K.O.) = schwerer Mangel; E = trifft nicht zu Kriterium A B C D E I) Schriftliche, vom Erzeuger unterschriebene Erklärung, dass es sich ausschließlich um Obst von Streuobstwiesen in der im Zeichen genannten Region handelt, liegt vor. II) Als Alkoholgrundlage dienen Kornbrände aus Qualitätsmarken-Getreide. III) Liköre auf Fruchtsaftbasis werden aus Säften hergestellt, die nach den Bestimmungen für Fruchtsaft, -nektar, -most und wein gelten. Ein Nachweis liegt vor. IV) Bei Kornbränden wird auf den Einsatz technischer Enzyme verzichtet. V) Der Warenfluss ist lückenlos dokumentiert. Raum für Bemerkungen 8 CL Spirituosen 05/2014
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