STREUMUNITION/STREUBOMBEN
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- Christin Kopp
- vor 6 Jahren
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1 STREUMUNITION/STREUBOMBEN FAKTENBLATT Quellen: Handicap International (Bericht Circle of Impact 2007 sowie Landmine Monitor 2010, (Länderprofile) Wirkung - Streumunition (= Streubomben) kann von Flugzeugen abgeworfen oder vom Boden abgefeuert werden. Beim Abwurf vom Flugzeug öffnet sich ein Bombenbehälter, der bis zu 1000 Stück Submunition enthält. Wird Streumunition mittels Artillerierakete oder Haubitze eingesetzt, können erhebliche Mengen an Munition über ein großes Gebiet verteilt werden. Eine Salve des MLRS Raketenwerfers verstreut z.b. bis zu Stück Submunition über ein Areal von ca m 2 (entspricht 50 Fußballfeldern). - Durch die ungezielte Streuung werden bei einem Einsatz von Streumunition immer auch Zivilisten getroffen. Ein weiteres Problem bei Streumunition ist ihre besonders hohe Blindgängerrate. Bis zu 40% der Streu-Submunition, im Einzelfall sogar noch mehr, explodiert nicht beim Aufschlag. Sie bleibt explosionsbereit und kann jederzeit einen Menschen, der sich nähert oder die Munition berührt, töten oder verstümmeln. Damit wirken die Blindgänger im Prinzip genau gleich wie Landminen. - Gründe dafür, dass ein so großer Teil der Streu-Submunition nicht explodiert: * Komplexität des Zündmechanismus * Produktions- und Anwendungsfehler (ein fehlerhafter Auswurf aus dem Container führt unweigerlich zum Versagen der Submunition) * wirtschaftliche Rentabilität bei ihrer Herstellung (maximale Produktion zu minimalem Preis) * natürlicher Zerfall der Bestandteile während der Lagerung * Die Detonationswelle der zuerst explodierenden Munitionen verwirbelt nachfolgende Geschosse, so dass diese dann nicht mehr in einem für die Zündung vorgeschriebenen Winkel aufschlagen * Umweltbedingungen bei der Bombardierung (weicher Boden, Geäst, starker Wind, extreme Temperaturen) * Sog. Stabilisierungsbänder bzw. Fallschirme sind häufig Bestandteil von Streumunition. Diese können sich leicht in Ästen und Zweigen verfangen. - Streu-Submunitionen schädigen kurz-, mittel- und langfristig fast ausschließlich die Zivilbevölkerung. Einsatz und Opfer - Streumunition ist nach Ende des Zweiten Weltkrieges in mindestens 25 militärischen Konflikten zum Einsatz gekommen Länder und international nicht anerkannte Gebiete sind durch die Auswirkungen von Streumunition betroffenen*. Seite 1 von 7
2 - 19 Staaten haben seit 1965 Streumunition eingesetzt, darunter die USA, Frankreich, Israel, Großbritannien und Russland. Im Jahr 2011 machten bisher Kambodscha und Libyen Gebrauch von der Waffe. Außerdem gab es Streumunitionseinsätze von nicht-staatlichen bewaffneten Gruppierungen. - Immer noch existieren riesige Arsenale an gelagerter Streumunition weltweit. Fast 70 Staaten lagerten im Jahr 2009 noch Milliarden von Submunitionen. Die USA besitzt zwischen 730 Millionen und 1 Milliarde Submunitionen. - Mindestens 440 Millionen Streu-Submunitionen wurden seit 1965 abgeworfen. Dazu zählen die Einsätze im Vietnamkrieg (383 Mio. Submunitionen), im Irak (50 Mio. Submunitionen), im Kosovo 1999 ( Submunitionen), in Afghanistan ( Submunitionen) und im Südlibanon 2006 (4 Mio. Submunitionen). Von allen abgeworfenen Submunitionen sind schätzungsweise zwischen 22 und 132 Millionen Submunitionen nicht explodiert und als gefährliche Blindgänger liegen geblieben. - Die Opfer der Streumunition sind in erster Linie Zivilisten. Schätzungen zufolge starben bereits zwischen und Zivilisten durch Unfälle mit Streumunition. - 98% aller Unfälle mit Streumunition treffen Zivilisten. 76,8% der Opfer sind Männer und 27% Kinder. 60% der Unfälle passieren während alltäglichen Aktivitäten. 19 Staaten haben seit 1965 Streumunition eingesetzt: Äthiopien, Eritrea, Frankreich, Georgien, Großbritannien, Irak, Israel, Jugoslawien, Kolumbien, Libyen, Marokko, Nigeria, Niederlande, Russland (inkl. ehem. UdSSR), Saudi Arabien, Sudan, Südafrika, Thailand, USA. Außerdem haben Nichtregierungstruppen ebenfalls in der Vergangenheit Streumunition eingesetzt. - Beispiele - In Laos werden seit 1964 regelmäßig Menschen durch Streumunition und Blindgänger aus Streumunition verletzt oder getötet: 7538 Opfer waren bis Ende 2009 bestätigt, 3170 von ihnen wurden getötet. Aufgrund der mangelhaften Dokumentationslage rechnen Experten von Handicap International jedoch mit einer bis zu 10 mal höheren Zahl. - Beim Krieg im Libanon 2006 setzte die israelische Armee bis zu 4 Millionen Streu- Submunitionen ein, davon 90% in den letzten 3 Tagen der Bombardierungen. Räumungsexperten schätzen, dass bis zu 40% der Munition nicht explodiert ist und stellten fest, dass viele der Blindgänger von Munitionstypen stammten, die eigentlich mit einem Selbstzerstörungsmechanismus ausgerüstet sind (z.b. die M 85-Munition, die auch die Bundeswehr in ihren Beständen hatte). Bis November 2009 wurden 690 Unglücksfälle mit Streumunition dokumentiert. Auch die Hisbollah setzte in Israel eine kleinere Menge Streumunitionen ein, die zumindest eine Person getötet und 12 verletzt haben. * 35 Staaten und 4 Regionen sind betroffen: Afghanistan, Angola, Aserbaidschan, Bosnien-Herzegowina, Chile, Demokratische Republik Kongo, Eritrea, Falklandinseln, Georgien, Grenada, Guinea-Bissau, Irak, Iran, Israel, Jemen, Jordanien, Kambodscha, Kolumbien, Kroatien, Kosovo, Kuwait, Laos, Libanon, Libyen, Mauretanien, Montenegro, Mozambique, Nagorny-Karabach, Palau, Republik Kongo, Russland, Saudi Arabien, Serbien, Sudan, Syrien, Tadschikistan, Tschad, Vietnam, Westsahara. Produktion/Export war von 34 Ländern, darunter 13 EU-Staaten, bekannt, dass sie insgesamt weit über 200 verschiedene Typen von Streumunition produzieren oder produziert haben. Die größten Produzenten werden in den USA, Russland und China vermutet, doch auch deutsche Firmen gehörten dazu. Seite 2 von 7
3 - Es wird von 17 Ländern vermutet, dass sie auch 2009 noch Streubomben produziert haben. - In Deutschland sind bzw. waren nach Informationen des ehemaligen Aktionsbündnis Landmine.de die Firmen Rheinmetall, EADS und Diehl bzw. deren Tochterfirmen an der Herstellung, Entwicklung und dem Export von Streumunition und Verlegesystemen beteiligt Von 16 Staaten ist bekannt, dass sie Streubomben, exportiert oder transferiert haben: Ägypten, Brasilien, Chile, China, Deutschland, Großbritannien, Israel, Ex-Jugoslawien, Republik Moldau, Russland, Schweden, Spanien, Südafrika, Südkorea, Türkei, USA. Aus Deutschland wurden z.b. im Jahr 2005 RM-70 Raketenwerfer mit MLRS M26 Raketen und M77 Streumunition in die Slowakei exportiert 34 Staaten haben seit 1950 Streumunition produziert: Argentinien, Australien, Ägypten, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Chile, China, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Indien, Irak, Iran, Israel, Italien, Japan, Niederlande, Nordkorea, Pakistan, Polen, Rumänien, Russland, Serbien, Singapur, Slowakei, Südafrika, Südkorea, Spanien, Schweden, Schweiz, Türkei, USA. Lagerung - 72 Staaten lagerten 2009 Streumunition. Diejenigen, die den Oslovertrag ratifiziert haben, sind dabei, diese Bestände zu vernichten. Staaten wie Argentinien, Belgien, die Republik Moldau, Montenegro, Norwegen und Spanien haben den Vertrag ratifiziert und die Zerstörung ihrer Lagerbestände bereits abgeschlossen. U.a. Deutschland, die Niederlande und Großbritannien haben die Vernichtung eingeleitet. Diese drei Staaten lagerten zusammen über 115 Millionen Submunitionen. - Die Bundeswehr hat bislang keine Streumunition zum Einsatz gebracht, aber bis 2009 über 30 Millionen Streumunitionen gelagert, die jetzt ausgelagert wurden und nacheinander vernichtet werden. Sie verfügte über mindestens fünf verschiedene Typen von Streumunition, z.b. die Streumunition Typ BL-755 und die ungelenkte MLRS-Rakete mit Bomblet-Gefechtskopf: * Die MLRS-Rakete enthält 644 Munitionen des Typs M77. Im Golfkrieg von 1991 haben die alliierten Streitkräfte 11 Millionen Streumunitionen des Typs M77 eingesetzt. Nach US-Militärangaben lag die Blindgängerquote der M77 bei bis zu 23%. Andere Quellen geben für diesen Munitionstyp unter bestimmten Bedingungen sogar Fehlerquoten von bis zu 40% an. Auch im Libanonkrieg 2006 kam israelische Munition dieses Typs zum Einsatz. * Die Streumunition BL-755 wurde u. a. im Golfkrieg 2003 sowie im Kosovokrieg 1999 eingesetzt. Die Munitionen beinhalten jeweils 147 Submunitionen, die nach Expertenangaben eine Blindgängerquote bis zu 30% aufweisen können. Diese Streumunition verfügt über keine Selbstzerstörungsvorrichtung bzw. über nur einen Aufschlagzünder. 72 Staaten besitzen heute noch Streumunition (Stand: 2011): Algerien, Aserbaidschan, Ägypten, Äthiopien, Bahrain, Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Bulgarien, Chile, China, Dänemark, Demokratische Republik Kongo, Deutschland, Eritrea, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Großbritannien, Guinea, Guinea-Bissau, Indien, Indonesien, Irak, Iran, Israel, Italien, Japan, Jemen, Jordanien, Kambodscha, Kanada, Katar, Kasachstan, Kroatien, Kuba, Kuwait, Libyen, Marokko, Mongolei, Niederlande, Nigeria, Nordkorea, Oman, Pakistan, Peru, Polen, Rumänien, Russland, Saudi Arabien, Serbien, Simbabwe, Singapur, Slowakei, Sudan, Südafrika, Südkorea, Schweden, Schweiz, Syrien, Thailand, Tschechien, Turkmenistan, Türkei, Ukraine, Ungarn, USA, Usbekistan, Vereinigte Arabische Emirate, Weißrussland. Seite 3 von 7
4 Die Cluster Munition Coalition - Von Handicap International und 84 anderen Organisationen aus den Reihen der Landminenkampagne im November 2003 in Den Haag gegründet, inzwischen ist die Mitgliederzahl auf über 350 (Stand August 2011) angewachsen. - Wie die Landminenkampagne wendet sich auch die Cluster Munition Coalition an die verantwortlichen Politiker, mischt sich in internationale Verhandlungen über Waffenkontrolle (UN-Waffenkontrollverhandlungen CCW und Fortentwicklung der im Oslo-Prozess erzielten Übereinkommen über das Verbot von Streubomben) ein und dringt auf effektive Ergebnisse. Gleichzeitig wendet sie sich an die Öffentlichkeit und die Medien, damit eine möglichst breite Basis ihre Ziele unterstützt. Die CMC hat entscheidend zum Zustandekommen des Oslovertrags beigetragen. Rechtliche Gegebenheiten - Das Zusatzprotokoll zur Genfer Konvention vom 12. August 1949 (Protokoll I) verbietet in der Interpretation mancher Völkerrechtler bereits den Einsatz von Streumunition. Streumunition ist dort zwar nicht explizit erwähnt, das Zusatzprotokoll verbietet aber unterschiedslose Angriffe. Artikel 48 sagt: Konfliktparteien müssen jederzeit zwischen der Zivilbevölkerung und Kombattanten sowie zwischen zivilen Objekten und militärischen Zielen unterscheiden; sie dürfen daher ihre Kriegshandlungen nur gegen militärische Ziele richten. Artikel 51 definiert unterschiedslose Angriffe als Angriffe, bei denen Kampfmethoden oder -mittel angewendet werden, die nicht gegen ein bestimmtes militärisches Ziel gerichtet werden können, deren Wirkungen nicht entsprechend den Vorschriften des Protokolls begrenzt werden können und die daher in jedem dieser Fälle militärische Ziele und Zivilpersonen oder zivile Objekte unterschiedslos treffen können. - CCW (Convention on Certain Conventional Weapons): Im Rahmen der UN seit 1980 als Instrument des Internationalen Humanitären Rechts. Bis heute wurden fünf Protokolle verabschiedet. Protokoll V der CCW behandelt explosive Kampfmittelrückstände: Es beinhaltet noch keine Verbotsvorschriften für den Einsatz von Streumunition. Es verpflichtet aber die Vertragsstaaten zur Markierung und Beseitigung von Blindgängermunition. Eine explizite Verpflichtung der Verursacher zu Hilfestellungen bei der Behandlung der von Kampfmittelrückständen ausgehenden Probleme besteht allerdings nicht. Die Zivilbevölkerung soll möglichst unter Berücksichtigung internationaler Normen vor explosiven Kampfmittelrückständen gewarnt werden. Das Protokoll V wurde im November 2003 verabschiedet und bis Sommer 2006 von 23 Vertragsstaaten ratifiziert (u.a. Deutschland). Im November 2006 ist es in Kraft getreten. Oslovertrag über ein Verbot von Streumunition - Da im Rahmen der CCW in Genf bis Ende 2006 trotz der Initiative mehrerer Staaten nicht einmal Verhandlungen über ein Verbot von Streumunition zustande gekommen sind, entstand auf Initiative von Norwegen mit einer ersten Staatenkonferenz in Oslo im Februar 2007 der so genannte Oslo-Prozess. In einer Erklärung verpflichteten sich 46 Staaten (darunter die wichtigsten europäischen Staaten, nicht aber die USA, Russland und China), bis 2008 einen internationalen Vertrag über Streumunition zu erarbeiten. Dieser wurde im November 2008 von 94 Staaten unterzeichnet. Bis September 2011 ist diese Zahl auf insgesamt 110 Staaten angewachsen. Nachdem im März 2010 der 30. Staat den Vertrag ratifiziert hatte, ist er am 1. August 2010 in Kraft getreten. Im September 2011 hatten den Vertrag 63 Staaten ratifiziert. - Ein Großteil der Staaten aus Europa, Afrika, Lateinamerika und dem Pazifik haben den Vertrag unterschrieben, jedoch nur die Hälfte der von Streumunition betroffenen Länder. Seite 4 von 7
5 - 20 der 27 EU-Mitglieder haben unterschrieben und 20 der 28 NATO-Mitglieder. - Nur ein Drittel der Staaten, die Streumunition eingesetzt haben sind beigetreten, 40% der Produzenten und die Hälfte der Staaten, die Streumunition exportiert haben. - Ein Drittel der Staaten, die noch immer Streumunition lagern, hat unterschrieben. Diese werden in den nächsten Jahren viele Millionen Submunitionen vernichten müssen. - Die meisten Staaten aus Asien, der Nahost-Region und Nordafrika sowie der Karibik haben den Vertrag nicht unterschrieben. Auch die Staaten, die Streumunition in den letzten Jahren mehrmals massiv eingesetzt haben: USA, Israel und Russland. Auch zwei Drittel der Staaten, die noch Streubomben lagern, sind nicht beigetreten. Darunter auch die drei mit den größten Lagerbeständen: USA, China, Russland. - Der Druck der internationalen Gemeinschaft auf die nicht-beigetretenen Staaten ist seit dem Oslovertrag gewachsen und sollte viele von ihnen, ähnlich wie beim Ottawa-Vertrag gegen Anti- Personen-Minen, davon abhalten, Streumunition in der Zukunft noch einmal einzusetzen. Die 110 Unterzeichnerstaaten: Afghanistan, Albanien, Angola, Antigua und Barbuda, Australien, Belgien, Benin, Bolivien, Bosnien-Herzegowina, Botswana, Bulgarien, Burkina Faso, Burundi, Chile, Cook Inseln, Costa Rica, Demokratische Republik Kongo, Dschibuti, Dominikanische Republik, Dänemark, Elfenbeinküste, Fidschi, Frankreich, Gambia, Ghana, Grenada, Großbritannien, Guatemala, Guinea, Guinea-Bissau, Haiti, Holy See, Honduras, Indonesien, Irak, Irland, Island, Italien, Jamaika, Japan, Kamerun, Kanada, Kap Verde, Kenia, Kolumbien, Komoren, Kongo- Brazzaville, Kroatien, Laos, Libanon, Lesotho, Liberia, Lichtenstein, Litauen, Luxemburg, Mazedonien, Madagaskar, Malawi, Mali, Malta, Mauretanien, Mexiko, Monaco, Montenegro, Mozambique, Namibia, Nauru, Nicaragua, Niger, Nigeria, Norwegen, Neuseeland, Österreich, Palau, Panama, Paraguay, Peru, Philippinen, Portugal, Republik Moldau, Ruanda, San Marino, Saint Vincent und die Grenadinen, Salvador, Sambia, Samoa, Sao Tome und Principe, Senegal, Seychellen, Sierra Leone, Slowenien, Somalia, Südafrika, Swaziland, Schweden, Schweiz, Tansania, Togo, Tunesien, Tschad, Tschechien, Uganda, Ungarn, Uruguay, Zentralafrikanische Republik. 63 Staaten haben den Vertrag ratifiziert: Albanien, Antigua und Barbuda, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Botswana, Bulgarien, Burkina Faso, Burundi, Chile, Costa Rica, Deutschland, Dänemark, Ecuador, Fidschi, Frankreich, Ghana, Grenada, Großbritannien, Guatemala, Guinea-Bissau, Irland, Japan, Kap Verde, Komoren, Kroatien, Laos, Lesotho, Libanon, Litauen, Luxemburg, Mazedonien, Malawi, Mali, Malta, Mexiko, Monaco, Montenegro, Mozambique, Niederlande, Nicaragua, Niger, Norwegen, Neuseeland, Österreich, Panama, Portugal, Republik Moldau, Saint Vincent und die Grenadinen, Salvador, San Marino, Samoa, Senegal, Seychellen, Sierra Leone, Slowenien, Spanien, Uruguay, Sambia, Tunesien, Vatikan. 87 Staaten haben den Vertrag nicht unterzeichnet: Algerien, Andorra, Argentinien, Armenien, Aserbaidschan, Ägypten, Äquatorialguinea, Äthiopien, Bahamas, Bahrain, Bangladesch, Barbados, Belize, Bhutan, Brasilien, Brunei, China, Dominica, Eritrea, Estland, Finnland, Gabun, Georgien, Griechenland, Guyana, Indien, Iran, Israel, Jordanien, Kambodscha, Kasachstan, Katar, Kiribati, Kuba, Kuwait, Kirgisien, Lettland, Libyen, Malaysia, Malediven, Marshall Inseln, Marokko, Mauritius, Mikronesien, Mongolei, Myanmar (Burma), Nepal, Niue, Nordkorea, Oman, Pakistan, Papua Neuguinea, Polen, Rumänien, Russland, Saudi Arabien, St. Lucia, St. Kitts und Nevis, Serbien, Singapur, Slo- Seite 5 von 7
6 wakei, Solomon Inseln, Sri Lanka, Sudan, Suriname, Swasiland, Syrien, Tadschikistan, Thailand, Timor-Leste, Tonga, Trinidad und Tobago, Türkei, Turkmenistan, Tuvalu, Südkorea, Südsudan, Ukraine, USA, Vanuatu, Venezuela, Vereinigte Arabische Emirate, Vietnam, Weißrussland, Yemen, Zimbabwe. Deutschland und der Oslovertrag - Deutschland war unter den Erstunterzeichnern und hat bereits im Juni 2009 den Vertrag ratifiziert. Die deutschen Bestände sollen bis 2015 vernichtet werden. Handicap International fordert von der Bundesregierung eine rasche und konsequente Umsetzung des Vertrags. Dazu gehört: * Einsatz für die Unterzeichnung des Vertrags durch wichtige Partnerstaaten wie die USA, Russland oder Israel. * Unterstützung der betroffenen Regionen durch ausreichend Mittel zur Kampfmittelräumung und Opferhilfe. * Keine militärischen Kooperationen mit Nicht-Vertragsstaaten, die Streubomben einsetzen. Der Vertragstext erlaubt solche Kooperationen prinzipiell - ein Problem, das von der internat. Kampagne heftig bemängelt wurde. * Keine indirekte Unterstützung der Produktion von Streubomben durch Investitionen deutscher Banken und Unternehmen. (Investitionsverbot explizit erlassen!) * Keine Entwicklung von Alternativwaffen, die ähnlich wie Streubomben die Zivilbevölkerung betreffen. Auf Betreiben der Bundesregierung wurden bestimmte Alternativwaffen explizit vom Verbot im Oslovertrag ausgenommen, dazu gehören die SMArt 155 der deutschen Firma Diehl. Bisher wurde nicht transparent getestet und nachgewiesen, dass diese Waffen nicht den verbotenen Streubomben ähneln. Chronologie der politischen Entwicklung Gründung der Cluster Munition Coalition (Internationale Kampagne gegen Streubomben) 2/2006 Das belgische Parlament erlässt ein Gesetz zum Verbot jeder Art von Streumunition. 11/2006 Die norwegische Regierung stellt ein Moratorium für jede Art von Streumunition. 11/2006 Als Folge des enttäuschenden Ausgangs des CCW-Treffens zur VN-Konvention über konventionelle Waffen, die im Oktober 2006 in Genf stattfand, starte die norwegische Regierung eine Initiative für einen neuen Prozess zum Verbot von Streumunition außerhalb der Vereinten Nationen. 22./ Erste internationale Konferenz des sog. Oslo-Prozesses in Oslo, Norwegen: 46 der 49 teilnehmenden Länder kündigen einen Verbotsvertrag bis 2008 an Zweite internationale Konferenz des Oslo-Prozesses in Lima, Peru: Verhandlungen über ein Verbot von Streumunition CCW-Treffen in Genf, knappe Einigung über sehr eingeschränkte Verhandlungen über Streumunition ohne Vorgaben, Ziel oder Fristen Dritte internationale Konferenz des Oslo-Prozesses in Wien, Österreich Vierte internationale Konferenz des Oslo-Prozesses in Wellington, Neuseeland Fünfte internationale Konferenz des Oslo-Prozesses in Dublin, Irland Vertragsunterzeichnung durch zunächst 94 Staaten in Oslo Burkina Faso und Moldawien ratifizieren als 29. und 30. Staat das Streubombenverbot. Damit ist der Weg für das Inkrafttreten frei Das internationale Verbot von Streubomben tritt in Kraft Erstes Treffen der Vertragsstaaten in Laos, dem am schlimmsten betroffenen Land der Welt. Ein 66-Punkte-Aktionsplan zur Räumung, Vernichtung der Lagerbestände und Opferhilfe wird verabschiedet Zweites internationalen Treffens der Vertragsstaaten in Beirut, Libanon. Seite 6 von 7
7 HANDICAP INTERNATIONAL von französischen Ärzten gegründet, die beim Einsatz in kambodschanischen Flüchtlingslagern den großen Bedarf an Rehabilitationsangeboten für Kriegsopfer erkannten - Heute Föderation mit Büros in Frankreich, Belgien, Deutschland, Schweiz, Luxemburg, Großbritannien, Kanada, USA. - Als Hilfsorganisation in ca. 60 Ländern der Welt für Menschen mit Behinderung tätig - Projekte im Bereich Minen/Streubomben: Opferhilfe (Orthopädiewerkstätten und Rehabilitationszentren; soziale Wiedereingliederung, Unterstützung von Selbsthilfeorganisationen) Minenräumung (z.b. Afghanistan, Bosnien, Kambodscha, Laos, Mosambik,...) Aufklärungsprogramme für die Bevölkerung zur Verhinderung von Unfällen - Mitbegründer und aktives Mitglied der Internationalen Kampagne für das Verbot von Landminen (Friedensnobelpreis 1997) - Mitbegründer und aktives Mitglied der Internationalen Kampagne gegen Streubomben (Cluster Munition Coalition CMC) (letzte Aktualisierung 09-11) Seite 7 von 7
Deutsche ins Ausland Pauschalen REISEKOSTEN für Hin- und Rückreise Studierende/ Promovierende, Aufenthalt bis zu 3 Monate
zu 3 6 Afghanistan 825,00 900,00 1.100,00 1.150,00 Ägypten 425,00 450,00 550,00 600,00 Albanien 300,00 325,00 400,00 425,00 Algerien 425,00 475,00 575,00 600,00 Andorra 400,00 425,00 525,00 550,00 Angola
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Afghanistan 825,00 900,00 Ägypten 425,00 450,00 Albanien 300,00 325,00 Algerien 425,00 475,00 Andorra 400,00 425,00 Angola 1.050,00 1.125,00 Anguilla (brit.) 1.350,00 1.475,00 Antiguilla und Barbuda 1.350,00
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Die u.g. n gelten für einen vierwöchigen Aufenthalt. Bei kürzerem oder längeren Aufenthalt verringert bzw. erhöht Afghanistan 925 1.500 1.800 Ägypten 500 1.500 1.800 Albanien 325 1.500 1.800 Algerien 475
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