Neuausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2014 Was kommt auf die landwirtschaftlichen Familien zu?

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1 Neuausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2014 Was kommt auf die landwirtschaftlichen Familien zu? Finanzierung Direktzahlungen Degression, Kappung Aktiver Landwirt Kleinlandwirteregelung Junglandwirteförderung Flexibilität zwischen den Säulen Gekoppelte Zahlungen Greening Ausgleichszulage Agrarumweltmaßnahmen 1

2 Finanzierung Van Rompuy Säule: (-9%) Säule: (-5%) Agrarhaushalt 2

3 Finanzierung Neuer Anlauf 2013 Kürzung des Agrarhaushalts um 5-10 %? Verschiebung der Agrarreform? 3

4 Direktzahlungen Umverteilung 4

5 Direktzahlungen Betriebsprämie: Regionaler Zielwert

6 Direktzahlungen 6

7 Direktzahlungen 7

8 Art. 11 Stufenweise Kürzung und Deckelung der Zahlung Stufenweise Degression ab Greening-Komponente und der Lohnkosten Überprüfung der Umgehung 8

9 Direktzahlungen 9

10 Art. 21 DZ-VO: Erstzuweisung der Zahlungsansprüche Antrag zum 15. Mai 2014 Voraussetzung: aktivierter Zahlungsanspruch in 2011 Fälle höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände 10

11 Art. 9 DZ-VO Aktiver Landwirt Direktzahlungen >= 5 % der nichtlandwirtschaftlichen Gesamteinkünfte Vorjahr weniger als DZ Neu: Negativliste 11

12 Art. 36 f. Zahlung für Junglandwirte Alter und Zeitpunkt der Niederlassung Auf 5 Jahre befristet ab Zeitpunkt der Niederlassung + 25 % des Durchschnittswerts der ZA für die ersten 46 ha (max je Betrieb) Juristische Person: delegierte Rechtsakte 12

13 Art. 47 ff. Kleinlandwirteregelung Pauschal oder /Betrieb Befreiung vom Greening Befreiung von CC (Art. 92 HZ-VO) Eigenständiges Verwaltungsverfahren Überprüfung der Umgehung 13

14 Art. 14 DZ-VO Flexibilität zwischen den Säulen Fakultativ: bis 10 % der nation. Obergrenze in 2. Säule Wegfall der bisherigen Modulation Ausgleich für Wegfall der Modulation 14

15 Art. 38 ff. DZ-VO Fakultativ gekoppelte Stützung Fakultativ: bis 5 % der nationalen Obergrenze Spezifische Landwirtschaftsformen oder Agrarsektoren in Schwierigkeiten (z. B. Schaf- und Ziegenhaltung, Eiweißpflanzen, Niederwald mit Kurzumtrieb, Wanderschafhalter) Besonderes Genehmigungsverfahren durch die KOM 15

16 Art. 29 ff. Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz Freistellung für Betriebe förderliche < 15 ha oder mit Landbewirtschaftungsmethoden hohem (Greening) Grünlandanteil AMK: Anbaudiversifizierung Betriebe mit überwiegendem Grünlandanteil freistellen (Betriebe > 3 ha Ackerland, drei verschiedene Kulturpflanzen, Betriebe 5 -< 7015 %; ha delegierte Acker- und Rechtsakte: Dauerkulturfläche freistellen Begriffsbestimmung ldw. Kulturpflanzen und genaue Berechung Bestimmte der AUM Anteile) anrechnen Flächen mit Pflanzen ohne N-Düngung; KUP; seltene /gefährdete Kulturpflanzen Dauergrünlanderhaltung Flächen mit Bewirtschaftungsauflagen Regionale und kollektive Ansätze (Referenzjahr 2014, Umwandlung von max. 5 % zulässig, Gewichtungsfaktoren delegierte Rechtsakte regelt Fälle der Weitere Vorschläge und Modelle aus DK, Flächenübertragung) NL, BE, EP, F, LT u.a. Flächennutzung im Umweltinteresse (7 % der beihilfefähigen Flächen, außer Dauergrünland; Brachflächen, Terrassen, LE, Pufferstreifen, Aufforstungsflächen) AMK: Neu: Anrechnung bestimmter AUM; Umweltzertifizierung) Sonderstellung Ökologischer Landbau 16

17 Greening 17

18 Greening 18

19 EU-Direktzahlungen Nationaler Finanzplafond Deutschland Situation 2013 Reformentwurf 2014 Kürzung wegen Finanzlage in Europa Kürzung wegen Angleichung zwischen MS bis 10 % -4 % EU-Direktzahlungen (1. Säule) Betriebsprämie ca. 5,4 Mrd. Einheitliche Flächenprämie Junglandwirte Greening Kleinlandwirteregelung Benachteiligte Gebiete (fakultativ) 30% bis 10 % bis 2% bis 5% Teilkopplung (fakultativ) bis 5% Umschichtung in 2. Säule (fakultativ) bis 10 % Nationale Reserve für Härtefälle etc. 3 % Basisprämie 19

20 Erhöhung des Verwaltungsaufwandes: 15 % + X 20

21 Höhe der Direktzahlungen in Hessen Situation 2013 Prognose 2014 ff. Bei Verstößen Sanktionierung bis zu ca. 270 /ha 200 % des Greeningbetrages 300 /ha Greening ca. 80 Basisprämie ca

22 Neuabgrenzung der benachteiligten Gebiete ab 2014 LVZ soll ersetzt werden durch Niedrige Temperatur (Zahl der Tage > 5 Grad C) Wasserführung des Bodens und Überflutungsflächen Bodenstruktur und Steinigkeit Durchwurzelungstiefe Hangneigung (> 15 %) 22

23 AGZ neue Gebietsabgrenzung 2014 Bilanz für den Werra-Meißner-Kreis AGZ-Kulisse bis 2013: ha LN AGZ-Kulisse ab 2014: ha (52 %) Fällt weg: ha (53 %) Kommt hinzu: ha (5 %) Neu-Eichenberg Witzenhausen Bad Sooden-Allendorf Berkatal Kaufunger Wald Meinhard Großalmerode Meißner Eschwege Hessisch Lichtenau Wanfried Wehretal Weißenborn Waldkappel Sontra Ringgau Herleshausen 23

24 Agrarumweltmaßnahmen in Hessen rd. 25 Mio. Mio. / p. a. Mulch- oder Direktsaat (9 %) Umweltschonender Weinbau (4,0 %) Grünlandextensivierung (35 %) Ökologischer Landbau (46 %) Blühflächen (5 %) Winterbegrünung (1 %) 24

25 Das Greening führt zu einer Erhöhung der Baseline. Deshalb müssen für die Agrarumweltmaßnahmen ab 2014 die Inhalte neu definiert, Grünlandextensivierung (35 %) die Hektarsätze neu kalkuliert und Ökologischer Landbau (46 %) Regelungen für einen nahtlosen Übergang von 2013 auf 2014 erlassen werden. 25

26 Ausblick Neuer Finanzgipfel Anfang 2013 Entscheidung über den weiteren Zeitplan Verabschiedung des GAP-Rechtsrahmens bis Mitte 2013 fraglich Roll-Over? Politische Rahmenbedingungen 26

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