Preise für Netznutzung*
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- Kristina Kaufman
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1 Netznutzung Strom Die Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH ist gemäß den Vorgaben der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) verpflichtet, die Erlösobergrenze und die daraus resultierenden Netzentgelte zum anzupassen. Die ab dem gültigen Entgelte sind nachfolgend aufgeführt. Eine Anpassung der Preise und Regelungen, insbesondere auf Grund von Rechtsänderungen, regulatorischen Vorgaben oder Marktentwicklungen, soweit erforderlich nach Erteilung einer entsprechenden Genehmigung durch die Regulierungsbehörde, bleibt vorbehalten.
2 Preisblatt 1 Preise für Entnahme durch Kunden mit Lastgangzählungen (LG) Preise für Netznutzung* Jahresbenutzungsdauer Jahresbenutzungsdauer < 2500 h/a 2500 h/a Entnahmeebene Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis /kw pro Jahr /kw pro Jahr Hochspannungsnetz 6,04 2,01 54,48 0,07 Umspannung HS/MS 6,15 2,14 58,89 0,03 Mittelspannungsnetz 9,14 2,38 59,40 0,36 Umspannung MS/NS 10,10 2,63 65,66 0,40 Niederspannungsnetz 10,33 2,74 61,12 0,71 Preise für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung* für Kunden mit Lastgangzählung (LG) Jahresverbrauch > kwh Messspannungsebene Messstellenbetrieb Messung Abrechnung pro Jahr pro Jahr pro Jahr Umspannung HS/MS mit Wandler 444,68 75,60 96,12 Mittelspannungsnetz mit Wandler 444,68 75,60 96,12 Umspannung MS/NS mit Wandler 236,26 75,60 96,12 Niederspannungsnetz mit Wandler 236,26 75,60 96,12 Niederspannungsnetz ohne Wandler 193,80 75,60 96,12 Bei Kunden ohne Zählerfernauslesung wird der gleiche Preis verrechnet. Die Lastgangbereitstellung erfolgt bei Kunden mit Fernauslesung werktäglich, bei manueller Auslesung jedoch nur monatlich. Verlustaufschlag bei Abweichung der Messebene von der Entnahmeebene* Entnahmeebene MS / Messebene NS 0,08 cos phi < 0,9 Preise für Blindarbeit* 0,92 ct/kvarh pro Monat
3 Preisblatt 2 Preise für Entnahme durch Kunden im Niederspannungsnetz ohne Lastgangzählungen (SLP) Preise für Netznutzung* Entnahmeebene Grundpreis Arbeitspreis /kw pro Jahr Kunden im Niederspannungsnetz ohne Lastgangzählung 0,00 4,46 Preise für Netznutzung* Entnahmeebene Arbeitspreis Unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen (Speicherheizung oder Wärmepumpenanlage) in Niederspannung 2,23 Preise für Messung, Ablesung, Datenbereitstellung und Abrechnung* für Kunden ohne Lastgangzählung (SLP) Zählertyp Messstellenbetrieb Messung Abrechnung pro Jahr pro Jahr pro Jahr Eintarifzähler 10,98 2,03 8,01 Mehrtarifzähler 15,89 2,03 8,01 Eintarifzähler mit Wandler 36,92 2,03 8,01 Mehrtarifzähler mit Wandler 36,92 2,03 8,01 Eintarifzähler SmartMeter 16,46 2,03 8,01 Mehrtarifzähler SmartMeter 21,55 2,03 8,01 Mehrtarifzähler Messsystem nach 21 b EnWG Preis befindet sich in der Kalkulation Eintarifzähler für Zweienergierichtungen 19,51 2,03 8,01 Mehrtarifzähler für Zweienergierichtungen 24,59 2,03 8,01 Pauschalanlage 0,00 0,00 8,01
4 Preisblatt 3 Preise für Zusatzdienstleistungen Leistung* Mehrpreis GSM-Modem 159,60 /a Mehrpreis für manuelle Auslesung bei fehlenden Tel.-Anschluss* siehe Preisblatt 1 Bereitstellung Mengenimpuls des Zählers (Koppelrelais) 195,00 * Bei manueller Auslesung ist nur eine monatliche Datenbereitstellung möglich. Zusatzpreise bei SLP-Kunden* ½ jährlich ¼ jährlich monatlich Preise für zuzätzliche Ablesungen 4,06 8,12 24,36 Preise für zuzätzliche Abrechnungen 16,02 32,04 96,12 Standardlastprofilmessungen beinhalten grundsätzlich einen Mess- und Abrechnungsvorgang pro Jahr (rollierende Ablesung in Turnus der Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH) Abschläge Messstellenbetrieb bei kundenseitiger Bereitstellung Abschläge* Stromwandler für Niederspannung Strom- und Spannungswandler für Mittelspannung 18,56 /a 222,75 /a
5 Preisblatt 4 Aufschläge/Umlagen Belastungen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) Aufschläge aufgrund des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung: Aufschlag nach KWKG je Abnahmestelle* Kundengruppe/Verbrauchszone A - alle Kunden, Verbrauchszone kwh/a 0,178 B - alle Kunden mit Ausnahme von C, Verbrauchszone > kwh/a 0,055 C - produzierendes Gewerbe mit Stromkostenanteil > 4 % am Umsatz sowie schienengebundener Verkehr Verbrauchszone > kwh/a 0, StromNEV-Umlage Gemäß 19 Abs. 2 Satz 1 und 2 der StromNEV gilt je Abnahmestelle folgende Umlage: Umlage je Abnahmestelle* Kundengruppe/Verbrauchszone A - alle Kunden, Verbrauchszone kwh/a 0,092 A+ - alle Kunden mit Ausnahme von A++ Verbrauchszone > kwh/a und < kwh/a 0,482 A++ - produzierendes Gewerbe mit Stromkostenanteil > 4% am Umsatz sowie schienengebundener Verkehr Verbrauchszone > kwh/a und < kwh/a 0,532 B - alle Kunden mit Ausnahme von C, Verbrauchszone > kwh/a 0,050 C - produzierendes Gewerbe mit Stromkostenanteil > 4 % am Umsatz sowie schienengebundener Verkehr Verbrauchszone > kwh/a 0,025 Die Anwendung der Umlage beruht auf 19 Abs. 2 StromNEV in Verbindung mit 9 Abs. 7 KWKG. Rückwirkend zum wurde die Grenze für die Anwendung der Gruppe A von kwh auf kwh angepasst. Da eine Rückrechnung für die Vergangenheit nicht möglich ist, ergeben sich hieraus für die Jahre 2014 und 2015 unterschiedliche Gruppierungen.
6 Offshore-Haftungsumlage nach 17 f EnWG Gemäß 17 f EnWG gilt je Abnahmestelle folgende Umlage: Offshore-Haftungsumlage* Kundengruppe/Verbrauchszone A - alle Kunden, Verbrauchszone kwh/a 0,250 B - alle Kunden mit Ausnahme von C, Verbrauchszone > kwh/a 0,050 C - produzierendes Gewerbe mit Stromkostenanteil > 4 % am Umsatz sowie schienengebundener Verkehr Verbrauchszone > kwh/a 0,025 Abschaltbare Lastenumlage Gemäß 18 Abs. 1 zur Verordnung über die Vereinbarung zu abschaltbaren Lasten gilt je Abnahmestelle folgende Umlage: Umlage gemäß Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten je Abnahmestelle* Kundengruppe/Verbrauchszone Für jede kwh/a 0,009
7 Preisblatt 5 Abrechnung von Mehr- / Mindermengen Mehr- / Mindermengenpreis* Anwendungszeitraum Januar 2014 Februar 2014 März 2014 April 2014 Mai 2014 Juni 2014 Juli 2014 August 2014 September 2014 Oktober 2014 November 2014 Dezember ,59 3,36 3,10 3,16 3,06 3,15 3,19 2,79 3,48 3,52 3,64 3,29 Die Mehr-/Mindermengen ergeben sich aus der Differenz zwischen der vom Händler gemäß Fahrplan eingespeisten Energie und der vom Kunden tatsächlich bezogenen Energie. Näheres hierzu regelt der Lieferantenrahmenvertrag. Nach 13(3) StromNZV müssen monatliche Marktpreise angewendet werden. Die Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH setzt hierfür die Phelix-Spotmarktpreise der EEX an, differenziert nach Base und Peak. Aus Vereinfachungsgründen wird aus diesen Tageswerten ein durchschnittlicher Monatswert errechnet und angewandt. Nach 13(3) StromNZV ist ein einheitlicher Preis für Mehr- und Mindermengen anzusetzen. Dieser Vorschrift tragen die SWH Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH durch die Anwendung des durchschnittlichen Jahresmittelwertes für Base und Peak Rechnung. Diese Preise werden in gleicher Höhe für Mehr- und Mindermengen angesetzt. Für jede Abnahmestelle wird dabei auf Grundlage ihrer Zuordnung zum festgelegten VDEW- Lastprofil der Peak- bzw. Base-Anteil berechnet. Es kommen die durchschnittlichen Jahreswerte zur Anwendung. Diese Preise beinhalten lediglich die "mehr" oder "minder" gelieferten Energiemengen, die Netznutzung für diese Mengen wird separat gemäß oben genannter Netznutzungspreise abgerechnet.
8 Preisblatt 6 Konzessionsabgabe Zusätzlich zu den bereits beschriebenen Preisen stellt die SWH-N die Konzessionsabgabe gesondert in Rechnung. Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach der geltenden Konzessionsabgabenverordnung und den mit der jeweiligen Gemeinde vereinbarten Abgabesätzen. Konzessionsabgabe * für das Netzgebiet Stadt Heidelberg Entnahmen > 30kW oder kwh/a 0,11 Entnahmen < 30kW oder kwh/a 1,99 Konzessionsabgabe* für das Netzgebiet Stadt Eppelheim Entnahmen > 30kW oder kwh/a 0,11 Entnahmen < 30kW oder kwh/a 1,32 Bei der Belieferung des Stroms im Rahmen eines Schwachlasttarifs nach 9 der Bundestarifordnung Elektrizität oder im Schwachlasttarif einer entsprechenden Zone eines zeitvariablen Tarif (Schwachlaststrom) beträgt die Konzessionsabgabe gemäß 2 Abs.2 Nr.1a KAV 0,61. Ergänzender Hinweis: Es bestehen Vereinbarungen gemäß 3 KAV
Preise für Netznutzung*
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