Vertrag. zwischen. Waldorfschulverein Chemnitz e.v. Sandstr Chemnitz. - nachfolgend Auftraggeber oder AG genannt - und

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1 Vertrag zwischen Waldorfschulverein Chemnitz e.v. Sandstr Chemnitz - nachfolgend Auftraggeber oder AG genannt - und (Auftragnehmer AN) wird zum Bauvorhaben < Waldorfschule Chemnitz: Umnutzung alte Umformstation LOS 2 Vergabe der Tragwerksplanung Vertragsnummer folgender Vertrag über die Durchführung von Ingenieurleistungen geschlossen. Vertrag_Los 2_

2 Inhaltsverzeichnis 1 Gegenstand des Vertrages 3 2 Grundlagen des Vertrages 3 3 Leistungen des Auftragnehmers 5 4 Leistungen des Auftraggebers 5 5 Form- und Inhalt 5 6 Termine und Fristen 6 7 Honorarermittlung 6 8 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers 7 9 Zahlungsverkehr 7 10 Urheberrecht 8 11 Umfang des Vertrages 8 12 Gerichtsstand 8 13 Schriftform 9 Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Berechnung des vorläufigen Honorars Ermittlung der Honorarzone Allgemeine Vertragsbedingungen für Verträge mit Architekten und Ingenieuren Zusätzliche Vertragsbedingungen für Architekten- und Ingenieurleistungen Zusätzliche Vertragsbedingungen für Leistungen bei der Tragwerksplanung Vollmachtsurkunde Übersicht über Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz bzw. Belehrung über Befangenheit im Vergabeprozess Verpflichtungen nach dem Verpflichtungsgesetz Belehrungen Befangenheit Vergabeprozess Anlage 8 Anlage für HOAI-Verträge zur Gestaltung von CAD-Planungsunterlagen Anlage 9 Anlage für HOAI-Verträge zur Gestaltung des Raumstempels Anlage 10 Aufgabenstellung vom Anlage 11 Raumprogramm vom Anlage 12 Funktionsprogramm vom Anlage 13 Zahlungsplan vom Anlage 14 Terminplan vom Anlage 15 Leistungsbeschreibung vom Vertrag_Los 2_

3 1 Gegenstand des Vertrages Bauvorhaben Waldorfschule Chemnitz: Umnutzung alte Umformstation Leistung LOS 2 Vergabe der Tragwerksplanung gemäß HOAI 51 LP 1-3, (optional LP 4-6) Gegenstand dieses Vertrages sind die in 3 genannten Leistungen. 2 Grundlagen des Vertrages (1) Dem Vertrag liegen zu Grunde und gelten ergänzend nacheinander Bestimmungen über den Werkvertrag ( 631 ff BGB) Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI Sächsische Bauordnung - SächsBO Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - VOB Verdingungsordnung für Leistungen - VOL Sächsisches Datenschutzgesetz - SächsDSG Baustellenverordnung Unfallverhütungsvorschriften des Sächs. GUV DIN 276 in der Fassung vom Dezember 2008 (DIN 276/08) VdS-Richtlinien in den jeweils gültigen Fassungen sowie Protokoll der Vergabeverhandlung vom Die Anlagen bis sind Bestandteil des Vertrages. Die Anlagen bis sind im Vertrag enthalten und für den vorliegenden Vertrag weiterhin gültig. Für die Erstellung der Leistungsverzeichnisse gilt grundsätzlich: Texte nach Sirados Basistext <20> in Verbindung mit freien Texten (s. a. 1 ZVB (A)). Texte nach Standardleistungsbuch. freie Texte. Vertrag_Los 2_

4 Die Gliederung der Leistungsverzeichnisse hat gemäß den Festlegungen des Auftraggebers in Fachlosen zu erfolgen. nicht in Fachlosen zu erfolgen.. (2) Bei der Planung ist zu berücksichtigen, dass der Einsatz folgender Materialien vom Auftraggeber untersagt ist, insbesondere: - Tropenholz - FCKW- und HFCKW-haltige Baustoffe - PCB-haltige Baustoffe - Asbest. Der Einsatz von PVC für Fenster, Dach- und Bodenbeläge sowie Kabelummantelungen ist im Einzelfall mit dem Auftraggeber abzusprechen und muss durch den Auftraggeber schriftlich bestätigt werden. (3) Die Befugnisse des Auftraggebers im Rahmen dieses Vertrages werden wahrgenommen von Herrn Wolf Telefon Fax Der Auftraggeber behält sich eine Änderung vor. (4) Projektleiter des Auftragnehmers ist: Frau/Herrn Telefon Fax Eine Auswechslung des Projektleiters darf nur mit Zustimmung des Auftraggebers erfolgen. (5) Zur Wahrung der Vertraulichkeit der Planungsaufgaben bzw. der Geheimhaltung im Vergabeprozess ist jeder Mitarbeiter des Auftragnehmers und ggf. seiner Unterauftragnehmer verpflichtet, die Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz einzugehen. Die Verpflichtung wird durch den Auftraggeber durchgeführt. Der Auftragnehmer übergibt dazu dem Auftraggeber vor Vertragsabschluss eine Übersicht der am Planungsprozess beteiligten Mitarbeiter. Diese Übersicht ist bei Veränderungen unverzüglich durch den Auftragnehmer zu ergänzen. Sie ist Bestandteil des Planungsvertrages. Wird zum Leistungsumfang des Vertrages auch die Vergabe der Leistung beauftragt, so ist zusätzlich eine Belehrung über Befangenheit im Vergabeprozess für alle beteiligten Mitarbeiter vorzunehmen. Bei Erweiterung dieses Personenkreises ist unverzüglich die dem Auftraggeber übergebene Übersicht zu ergänzen und für diese Personen die Belehrung vorzunehmen. Die Belehrung erfolgt durch den Auftraggeber. Vertrag_Los 2_

5 3 Leistungen des Auftragnehmers (1) Inhalt Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Grundleistungen ( 51 HOAI) der Leistungsphasen 1-6. Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt jedoch stufenweise. Aktuell beauftragt werden ausschließlich die Leistungsphasen: 1-3 Für jede weitere Leistungsphase bedarf es grundsätzlich eines schriftlichen Vertragsnachtrages. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht. Werden weitere Leistungen beauftragt, so kann aus der stufen- und abschnittsweisen Beauftragung der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. (2) Form Ergebnisse (Berichte, Protokolle, etc.) in schriftlicher und digitaler Form. Protokolle sind spätestens 1 Woche nach der Besprechung zu verteilen. (3) Anzahl der an den Auftraggeber zu übergebenden Ausfertigungen: Sämtliche gefertigte Planunterlagen sind digital und zum Abschluß jeder Planungsphase 3-fach in Papier zu übergeben. Die Ausführungsplanung ist fortlaufend aktuell als Papierexemplar auf der Baustelle als auch beim AG als Papierexemplar zu hinterlegen. CAD-Fassung zusätzlich. 4 Leistungen des Auftraggebers (1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer die zur Erfüllung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, soweit sie sich in seinem Besitz befinden, zur Verfügung zu stellen. 5 Fachlich Beteiligte (1) Folgende Leistungen werden von den nachfolgend genannten fachlich Beteiligten erbracht: a) b) c) d) (2) Die vertragliche Bindung für fachlich Beteiligte nach (1) erfolgt: für Buchstaben durch den Auftraggeber und für Buchstaben durch den Auftragnehmer. Vertrag_Los 2_

6 6 Termine und Fristen (1) Als Termin für die Erbringung der Leistung an den Auftraggeber wird der > vereinbart. (2) Wird die Leistung nicht innerhalb der vereinbarten Zeit fertiggestellt, so kann der Auftraggeber den Vertrag kündigen oder das Honorar bei Überschreitung des Termins von jeweils 1 Monat um 0,2 Prozent des vereinbarten Honorars bis insgesamt 5 Prozent kürzen. (3) Der Auftraggeber kann das Honorar ferner mindern, falls die Leistung in Bezug auf die Angaben nach 2 dieses Vertrages unvollständig oder fehlerhaft sein sollte. 7 Honorarermittlung (1) Honorargrundlagen: Das zu beplanende Gebäude wird als ein Objekt betrachtet. Das Honorar ermittelt sich nach HOAI Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 1 Tragwerksplanung auf Basis folgender Konditionen: - Honorarzone: III - Honorarsatz: - Umbauzuschlag: % Gemäß 4 (3) HOAI ist der Umfang der mitzuverarbeitenden Bausubstanz bei den anrechenbaren Kosten angemessen zu berücksichtigen. Die mitzuverarbeitende Bausubstanz wird pauschal vereinbart mit.. Euro netto. Auf Verlangen eines Vertragspartners ist der Wert der mitzuverarbeitenden Bausubstanz neu zu vereinbaren sobald die Kostenberechnung vorliegt. Wird vereinbarungsgemäß keine Kostenberechnung erstellt, kann das Verlangen gestellt werden, sobald die Kostenschätzung vorliegt. Wird bis zur Schlussrechnung kein Verlangen gestellt, gilt der oben genannte Wert als endgültig vereinbart. (2) Nebenkosten werden mit Prozent des Honorars % und zusätzlich mit maximal zum Nachweis EUR brutto generell zum Nachweis mit einer geschätzten Höhe von EUR netto erstattet. Reisekosten zum Sitz des AG sind in den Nebenkosten zu berücksichtigen. (3) Für Leistungen nach Zeithonorar werden folgende Stundensätze vereinbart: a für den Auftragnehmer EUR b für Mitarbeiter EUR c- für technische Zeichner EUR Leistungsinhalt siehe 3 dieses Vertrages. Die geleisteten Stunden sind mittels Stundenabrechnungsbogen zu belegen. Vertrag_Los 2_

7 8 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung müssen mindestens betragen: Personenschäden EUR für sonstige Schäden EUR 9 Zahlungsverkehr (1) Zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs gilt bis auf Widerruf folgende Bankverbindung des Auftragnehmers als vereinbart: Bankinstitut BIC IBAN (2) Mögliche Abschlags- und Teilschlusszahlungen: erfolgen nicht. Abschlagszahlungen erfolgen nach Präsentation, Freigabe und Übergabe der Leistungen monatlich mit nach Erfüllung einer Leistungsphase zum mit nach Zahlungsplan gemäß Anlage nach Erfüllungsstand der Leistung (3) Die Rechnungslegung einschließlich Anlagen erfolgt 3fach. 10 Urheberrecht (1) Mit der Übergabe der vertraglichen Leistungen an den Auftraggeber gehen Urheber- und sonstige Rechte auf den Auftraggeber über. Veröffentlichungen erfolgen unter der Namensangabe des Auftragnehmers. Etwa vorgenommene Änderungen sind kenntlich zu machen. (2) Der Auftragnehmer hat das Recht, seine Arbeitsergebnisse für Zwecke der Lehre und Forschung zu verwenden. Vertrag_Los 2_

8 11 Umfang des Vertrages Nach diesem Vertrag bestimmen sich alle Rechtsverhältnisse des Auftraggebers mit dem Auftragnehmer. Werden dem Auftragnehmer nur einzelne Leistungen übertragen, so treten die in den 1 bis 13 des Vertrages genannten Bestimmungen insoweit in Kraft, als sie sich auf die übertragenen Leistungen beziehen. 12 Schriftform (1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 13 Gerichtsstand (1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Chemnitz. Ausgefertigt: Chemnitz, am Der Auftraggeber Der Auftragnehmer im Auftrag Vertrag_Los 2_

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