TOP 3: Feststellung der Tagesordnung, Feststellung von TOP Verschiedenes

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1 Prtkll der Vllversammlung Medienwissenschaft, Film- und Fernsehwissenschaft, Publizistik und Kmmunikatinswissenschaft vm , 16 Uhr, c.t. Prtkllantinnen: Jennifer Kalischewski (bis TOP 7) Jennifer Menge (ab TOP 7) Versammlungsleiter: Stephan Kraus Tagesrdnung: 1. Begrüßung 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesrdnung, Feststellung vn TOP Verschiedenes 4. Bericht des Fachschaftsrats 5. Verwendung vn Studiengebühren 6. Satzungsänderung 7. Vrstellung des Fachschaftsrats 8. Wahl des Fachschaftsrats 9. Wahl des Kassenwarts 10. Verschiedenes TOP 1: Begrüßung Stephan Kraus eröffnet die Vllversammlung um 16:17 Uhr und begrüßt die Anwesenden im Namen des Fachschaftenverbunds Medienwissenschaft (im Flgenden Fachschaftsrat ). TOP 2: Feststellung der Beschlussfähigkeit Stephan Kraus stellt die Beschlussfähigkeit der Vllversammlung fest, da sie gemäß 5, Satz (1) und (2) der Satzung der Fachschaft Medienwissenschaft an der Ruhr-Universität Bchum vm 26. Nvember 2002 fristgerecht angekündigt wurde und die Ankündigung Zeit, Ort swie die vrläufige Tagesrdnung der Vllversammlung enthielt. TOP 3: Feststellung der Tagesrdnung, Feststellung vn TOP Verschiedenes Stephan Kraus stellt die TOPs vr und fragt die Anwesenden, b Anträge auf weitere TOPs gestellt werden. Dies ist nicht der Fall, smit wird die Tagesrdnung in der bestehenden Frm verabschiedet. TOP 4: Bericht des Fachschaftsrats Katrin Pröhl und Sebastian Lehr berichten über die Aktivitäten des Fachschaftsrats im vergangenen Jahr swie über seine allgemeinen Aufgaben. Flgende Punkte wurden im Einzelnen erläutert: Ersti-Fahrt nach Warstein im Nvember 2006 Ersti-Betreuung und Ersti-Frühstück Alumni-Tag im Februar 2006 (wird im kmmenden Semester im Mai wieder stattfinden, allerdings unter dem Namen Medien-Jb-Tag ) Medien-Party wurde vm Wintersemester auf das Smmersemester verlegt wöchentlicher Newsletter Gremienarbeit Vrstandsitzungen des Instituts für Medienwissenschaft ( IfM ) (der Fachschaftsrat ist mit stimmberechtigt) - 1 -

2 FSVK FSVT Lehrkmmissin für alle Gremien gilt, dass die Studierenden jederzeit mit ihren Anliegen an den Fachschaftsrat herantreten können und dieser versucht, diese zu vertreten Erflge/ Ziele Überschneidung vn Veranstaltungen sll abnehmen keine Veranstaltungen zur gleichen Zeit wie die IfM-Vrstandssitzung Im Anschluss an den Bericht des Fachschaftsrats gibt Jennifer Kalischewski, bisherige Kassenwärtin des Fachschaftsratknts, einen Kassenbericht über Ausgaben und Einnahmen während des Wintersemesters 2006/07. TOP 5: Verwendung vn Studiengebühren Da ab dem nächsten Semester Studiengebühren in Höhe vn 500 vn allen Studierenden erhben werden, macht sich der Fachschaftsrat Gedanken (in Absprache mit FSVT), wie diese Gelder verwendet werden sllen. In der Wche, die der Vllversammlung flgt, gibt es ein Treffen der Haushaltskmmissin des IfMs, bei dem auch Vertreter des Fachschaftsrats dabei sein werden. Bei diesem Treffen wird über die mögliche Verwendung der Studiengebühren verhandelt. Dazu hat der Fachschaftsrat in Absprache mit dem FSVT eine Priritätenliste erarbeitet. Diese Priritätenliste berücksichtigt, sweit bekannt, die Vrgaben und Einschränkungen, die das Hchschulrahmengesetz und die Gebührensatzung der RUB vrgeben. Alexander Hennig und Sebastian Lehr stellen die Priritätenliste vr. A-Prirität haben: längere Biblitheksöffnungszeiten und neue Bücher längere Öffnungszeiten der Mediathek und mehr Persnal in Frm vn stud. Hilfskräften Weiterführung swie Ausbau der im Wintersemester stattfindenden Erstsemester- Tutrien, die seit dem Wintersemester 2004/05 aus finanziellen Gründen nur nch alle zwei Wchen und nicht über ein gesamtes Semester, sndern lediglich bis zu den Weihnachtsferien abgehalten werden knnten B-Prirität hat die Verbesserung der medialen Ausstattung vn Räumen (wie beispielsweise in GABF 04/611). Zwischen B- und C-Prirität liegen die Verbesserung der Lehre durch Lehraufträge (Vrbehalt: Sind die Studierenden dazu verpflichtet, für die Lehre aufzukmmen?), Exkursinen (Vrbehalt: Exkursinen kmmen nur einem verhältnismäßig kleinen Teil der Studierenden zugute, aber jeder muss durch die Studiengebühren dafür aufkmmen) und Gastvrträge (Vrbehalt: Gastvrträge sind eigentlich Privatvergnügen der Dzenten, kaum ein Student hört sich Gastvrträge an, außerdem gibt es für Gastvrträge eigene Mittel vm IfM-Haushalt bzw. eigene Mittel der Prfessren). Wenn allerdings Studierende einen klaren Nutzen aus Exkursinen und Gastvrträgen ziehen (z.b. durch die Möglichkeit eines Scheinerwerbs) müsste man, wenn durchführbar, Einzelfallentscheidungen treffen können. Die Studiengebühren sllten nicht für die Verbesserung der Infrastruktur eingesetzt werden (z.b. PC.Ä. für Dzenten usw.). Dazu ergänzt Tim Buerdick, dass im Mment nch keinerlei ffizielle Zahlen vrliegen. Die Studiengebühren müssen zeitnah ausgegeben und dürfen nicht angelegt werden. Studiengebühren können nicht in Initiativen fließen, jedenfalls sieht das Gesetz dies nicht vr. Eventuell können Einzelprjekte (Prjekte, für die das IfM dann Gelder vm Haushalt einplanen kann) auf Antrag gefördert werden. Im Allgemeinen scheint das IfM aber sehr ffen für Initiativen zu sein. Der Optinalbereich kann mit Studiengebühren, die dem IfM zufließen, nicht unterstützt werden. Die Gebühren sind an das IfM gebunden, weil der Optinalbereich über einen eigenen Haushalt verfügt. Die Vrschläge aus der Fachschaft, Studiengebühren auch für Material für Studierende einzusetzen (Unterstützung beim Readerkauf) und Online-Zugriffe auf Zeitungsarchive einzurichten, werden in die Priritätenliste aufgenmmen und bei der Haushaltskmmissin vrgetragen

3 TOP 6: Satzungsänderung Die Satzung der Fachschaft Medienwissenschaft an der Ruhr-Universität Bchum vm 26. Nvember 2002 sll in flgenden Punkten geändert und ergänzt werden. Diese werden vn Alexander Hennig vrgestellt. 5, Satz (1): Die Vllversammlung der Fachschaft findet mindestens einmal je Semester in der Vrlesungszeit statt. sll geändert werden in: Die Vllversammlung der Fachschaft findet mindestens einmal pr Jahr in der Vrlesungszeit statt. Als Begründung für diese Änderung nennt der Fachschaftsrat, dass eine einmal im Semester stattfindende Vllversammlung sich als unpraktikabel erwiesen hat, da der Zulauf zum Fachschaftsrat eher gering ist. Bei Bedarf kann die Vllversammlung aber s ft wie ntwendig einberufen werden. Die Regelungen aus 5, Satz (2) bleiben weiterhin unverändert gültig. 8 wird um einen neuen Satz (4) erweitert: Der Fachschaftsrat hat die Möglichkeit einem Mitglied des Fachschaftsrates das Misstrauen auszusprechen und es damit vn der Wahrnehmung seines Amtes vrläufig zu suspendieren. Hierzu ist eine 2/3-Mehrheit der Mitglieder des Fachschaftsrates erfrderlich. Eine rdentliche Vllversammlung muss den Misstrauensbeschluss des Fachschaftsrates innerhalb vn vier Wchen nach Ergehen durch die Abwahl des Fachschaftsratsmitgliedes gemäß 8, Satz (3) bestätigen, der den Misstrauensbeschluss aufheben. Die Begründung für diesen Zusatz lautet, dass es für den Fachschaftsrat ntwendig sei, bei grben Verstößen der inadäquatem Verhalten eines Fachschaftsratmitglieds umgehend Schritte einleiten zu können, um seine eigene Handlungsfähigkeit zu sichern, bevr die Vllversammlung über den Frtbestand der Fachschaftsratsmitgliedschaft des suspendierten Mitglieds entscheidet. Der bisherige 8, Satz (4) Der Fachschaftsrat hat die Möglichkeit weitere Mitglieder der Fachschaft mit Aufgaben zu betreuen. Diese Mitglieder können durch Beschluss des Fachschaftsrates in diesen kptiert werden wird zum neuen und erweiterten 8, Satz (5): Die Organe der Fachschaft haben die Möglichkeit weitere Mitglieder der Fachschaft mit der Wahrung besnderer Aufgaben gemäß 3 der Satzung der Studierendenschaft zu betreuen. Dies gilt vr allem für die Wahrnehmung und Vertretung der fachlichen und der kulturellen Belange der Fachschaft. Diese Mitglieder der Fachschaft werden als kptierte Mitglieder in den Fachschaftsrat gewählt.kptierte Mitglieder verfügen über Rede- und Antragsrecht im Fachschaftsrat, allerdings nicht über Stimmrecht. Die Kptatin kann durch Beschluss des Fachschaftsrates aufgehben werden. Kptierte Mitglieder sind wie reguläre Mitglieder der Vllversammlung rechenschaftspflichtig. Durch diesen Absatz sllen gewählte (Vrstands-) Mitglieder der Initiativen c.t. das Radi, Internatinales Videfestival Bchum und Studienkreis Film (SKF) die Möglichkeit bekmmen, sich als kptierte Mitglieder in den Fachschaftsrat wählen zu lassen. Slchermaßen kptierte Mitglieder werden dann mit der Aufgabe betraut, für ihre jeweiligen Initiativen tätig zu sein. Da sie vn der allgemeinen Arbeit für den Fachschaftsrat befreit sind, haben sie kein Stimmrecht. Vraussetzung für slch eine kptierte Mitgliedschaft ist, ein gewähltes, rechenschaftspflichtiges Amt innerhalb einer Initiative, swie die Mitgliedschaft der Fachschaft Medienwissenschaft (der entsprechend der Film- und Fernsehwissenschaft bzw. Publizistik und Kmmunikatinswissenschaft). Die kptierte Mitgliedschaft endet, sbald die entsprechende Persn ihr Amt in der Initiative niederlegt. Die maximale Anzahl kptierter Mitgliedschaften beträgt mmentan 3, was einer kptierten Mitgliedschaft pr Initiative entspräche. Wenn eine Initiative diese Mitgliedschaft nicht wahrnimmt, kann der Platz einer der andern beiden Initiativen zu Gute kmmen. Im FSVK sll angeregt werden, dass andere Fachschaften ähnliche Regelungen zur Unterstützung studentischer Initiativen treffen sllen. Schließlich sll in die Satzung nch eine salvatrische Klausel als 15 aufgenmmen werden. Sllten einzelne Bestimmungen dieser Satzung unwirksam der undurchführbar sein der nach Satzungsbeschluss unwirksam der undurchführbar werden, s wird dadurch die Wirksamkeit der Satzung im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen der undurchführbaren Bestimmung sll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung möglichst nahe kmmen, die mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verflgt wurde. Die vrstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Satzung als lückenhaft erweist. Nach dieser Klausel verliert die Satzung ihre Gültigkeit nicht, wenn sich einzelne Teile und Bestimmungen der Satzung als unwirksam der undurchführbar erweisen. Es wird beschlssen die Satzungsänderungen nicht einzeln, sndern gemeinsam als Änderungspaket zur Abstimmung zu bringen

4 Über die Satzungsänderung wird wie flgt abgestimmt: für eine Änderung: 28 Stimmen gegen eine Änderung: 4 Stimmen Smit ist die in 14, Satz (1) der Satzung der Fachschaft Medienwissenschaft an der Ruhr- Universität Bchum vm 26. Nvember 2002 gefrderte 2/3-Mehrheit der Abstimmenden einer Vllversammlung erreicht und die neue Satzung der Fachschaft Medienwissenschaft an der Ruhr- Universität Bchum vm 24. Januar 2007 tritt smit in Kraft. TOP 7: Vrstellung des Fachschaftsrats Der bisherige Fachschaftsrat swie Studierende, die über das vergangene Semester stetes Interesse an der Arbeit des Fachschaftsrats gezeigt haben, stellen sich vr. Fünf bisherige Fachschaftsratmitglieder, die entschuldigt fehlen, sich jedch in Abwesenheit erneut zur Wahl stellen, werden vn den anwesenden Fachschaftsratmitgliedern vrgestellt. Die Prtkllantin Jennifer Kalischewski muss um 17:38 Uhr die Vllversammlung verlassen und ü- bergibt das Prtkll an Jennifer Menge. Bevr sich die zur Wahl stehenden kptierten Mitglieder vrstellen können, stellt Imme Klages nach intensiver Diskussin flgenden Antrag: Die maximale Anzahl der kptierten Mitgliedschaften sll auf neun Plätze ausgeweitet werden. Dabei sllen die Initiativen SKF, c.t. und das Videfestival einen Anspruch auf jeweils drei kptierte Mitgliedschaften haben; schöpft eine Initiative ihr Kntingent an kptierten Mitgliedschaften nicht aus, verfallen die nicht in Anspruch genmmenen kptierten Mitgliedschaften. Über den Antrag wird wie flgt abgestimmt: 3 Stimmen 9 Stimmen Enthaltungen 17 Stimmen Damit wird der Antrag abgelehnt. Nun stellen sich die zur Wahl stehenden kptierten Mitglieder des Videfestivals vr. Laura Hieber wird vn einem weiteren Mitglied des SKF in Abwesenheit vrgestellt, da sie die Vllversammlung bereits verlassen musste. TOP 8: Wahl des Fachschaftsrats Vr der eigentlichen Wahl lässt der Fachschaftsrat darüber abstimmen, b die Wahl der Mitglieder des Fachschaftsrates in Blckwahl erflgen kann. Darüber wird wie flgt abgestimmt: 26 Stimmen Damit kann die Abstimmung als Blckwahl erflgen. Zunächst erflgt die Wahl des Fachschaftsrats Medienwissenschaft. Die Wahlberechtigten der Fachschaft Medienwissenschaft stimmen wie flgt ab: 2 Damit wurden flgende Studierende der Medienwissenschaft in den Fachschaftsrat gewählt: Altmeyer Sebastian Buerdick, Tim Evers, Dennis Giesler, Susanne Hennig, Alexander Jsefwicz, Tim Kalischewski, Jennifer

5 Kessler, Alexandra Kraus, Stephan Menge, Jennifer Offermanns, Marcus Pröhl, Katrin Quatur, Inga Rehmer, Gregr Ring, Thrsten Rummel, Philipp Sander, Carsten Uhlending, Mirc Kptiertes Mitglied Hieber, Laura Nun erflgt die Wahl des Fachschaftsrats Film- und Fernsehwissenschaft. Die Wahlberechtigen der Fachschaft Film- und Fernsehwissenschaft stimmen wie flgt ab: 6 Stimmen Damit wurden flgende Studierende der Film- und Fernsehwissenschaft in den Fachschaftsrat gewählt: Jansen, Heik Lehr, Sebastian Kptierte Mitglieder Funke, Judith Thöle, Ann-Kathrin Aus der Fachschaft Publizistik und Kmmunikatinswissenschaft stellt sich niemand zur Wahl. Die Wahl ist smit abgeschlssen. TOP 9: Wahl des Kassenwarts Vrgeschlagen für das Amt des Kassenwarts ist die derzeitige Amtsinhaberin Jennifer Kalischewski. Da sie die Vllversammlung eher verlassen musste wird sie in Abwesenheit gewählt. Es wird wie flgt abgestimmt: 27 Stimmen 3 Stimmen Damit wurde Jennifer Kalischewski im Amt des Kassenwarts wieder gewählt. TOP 10: Verschiedenes Es liegen keine Anträge auf Verschiedenes vr. Smit schließt Stephan Kraus die Vllversammlung um 17:58 Uhr. Ich versichere, dass die Angaben im Prtkll den wahrheitsgemäßen Verlauf der Sitzung widerspiegeln. (Jennifer Kalischewski) (Jennifer Menge) (Stephan Kraus) - 5 -

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