Bitte lesen Sie diese Informationen aufmerksam durch - dies hilft Ihnen und uns erheblich bei der Abwicklung Ihrer Anträge
|
|
- Klaudia Auttenberg
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Bitte lesen Sie diese Informationen aufmerksam durch - dies hilft Ihnen und uns erheblich bei der Abwicklung Ihrer Anträge Reisekostenrechtliche Abfindung für Ausbildungsreisen Rechtsgrundlage: Landesreisekostengesetz (LRKG) in der Fassung vom 20. Mai 1996 (GBl. S. 466), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Landesreisekostengesetzes vom 3. Dezember 2013 (GBl. S. 476) Alle Reisen, die Sie während Ihrer Ausbildungszeit außerhalb Ihres Dienst- oder Wohnortes zum Seminar nach Freudenstadt oder zu anderen Hospitationsorten machen, sind Ausbildungsreisen. Für diese erhalten Sie eine reisekostenrechtliche Abfindung ( 23, Abs. 2 LRKG). Die reisekostenrechtliche Abfindung erhalten Sie von dem Zeitpunkt an, an dem Sie die Reise beginnen (an der Wohnung oder an der Dienststelle) bis zu dem Zeitpunkt, an dem Sie die Reise auch dort wieder beenden. Bitte beachten: Wohnort bedeutet dabei der näher gelegene Wohnort (meist Ihr 2. Wohnsitz in Schulortnähe), Fahrten zum weiter entfernten "Heimat-Wohnsitz" werden nicht erstattet. Die Erstattung ist innerhalb einer Ausschlussfrist von 6 Monaten zu beantragen. Die Frist beginnt mit dem Tag nach der durchgeführten Reise ( 3, Abs. 5 LRKG). Als Beamte auf Widerruf in Ausbildung erhalten Sie von der zustehenden reisekostenrechtlichen Abfindung immer 50 % ( 23, Abs. 2 LRKG). Die reisekostenrechtliche Abfindung kann aus Tagegeld - 9 Fahrtkostenersatz bzw. Wegstreckenentschädigung - 6 Übernachtungsgeld - 10 Nebenkosten - 14 bestehen. Für den Nachweis der Auslagen genügt grundsätzlich die pflichtgemäße Versicherung im Erstattungsantrag (wird mit der Unterschrift geleistet!). Kostenbelege müssen nicht beigefügt werden.
2 Tagegeld Die Dauer der Reise richtet sich nach der Abreise und Ankunft an der Wohnung. Wird die Reise an einer anderen Stelle angetreten (bei Ausbildungsreisen z. B. Schulort), so tritt diese an die Stelle der Wohnung. Für die Abwesenheit eines vollen Kalendertages beträgt das Tagegeld 24 Euro. Daraus ergibt sich u. a. Staffelung bei einer Abwesenheit von unter 24 Stunden. bei Abwesenheit von mindestens 8 Std. bis weniger als 14 Stunden beträgt das Tagegeld 6 Euro bei Abwesenheit von mindestens 14 Stunden bis weniger als 24 Stunden beträgt das Tagegeld 12 EURO bei Abwesenheit von mindestens 24 Stunden beträgt das Tagegeld 24 EURO Vom entstehenden Betrag erhalten Sie 50 %. Fahrtkostenerstattung bzw. Wegstreckenentschädigung Fahrtkostenerstattung Wenn Sie die Ausbildungsreisen mit einem regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittel (Bahn, Bus) machen, erhalten Sie 50 % des bezahlten Fahrpreises Im Reisekostenantrag geben Sie den Gesamtbetrag der Fahrkarte an; die Fahrkarte selbst muss nicht beigefügt sein. Möglichkeiten zur Erlangung von Fahrpreisermäßigungen sind auszunutzen. Die Anschaffungskosten einer BahnCard sind erstattungsfähig (zu 50 % für Beamte auf Widerruf), wenn sie aus überwiegend dienstlichen Gründen erworben wurde. Dies setzt voraus, dass - die Anschaffung der BahnCard unmitelbar vor Beginn des Vorbereitungsdienstes erfolgt ist und - die Bahncard unter Berücksichtigung ihrer Anschaffungskosten sowie dem ermäßigten Fahrpreis beim Lösen von Einzelfahrkarten zu einer kostengünstigereren Abwicklung der Reise führt. Die Anschaffungskosten der BahnCard werden mit der Abrechnung der ersten Ausbildungsreise, bei der die Bahn-Card eingesetzt wird, erstattet. Hinweis: Sollte Ihnen eine BahnCard vom Seminar erstattet worden sein und Sie benutzen das Auto ohne triftigen Grund, kann eine Wegstreckenentschädigung nur in
3 dem Umfang gewährt werden, wie Fahrkosten beim Einsatz der BahnCard erstattet würden. Wegstreckenentschädigung Wenn Sie die Ausbildungsreisen mit Ihrem PKW oder Fahrrad machen, erhalten Sie dafür eine Wegstreckenentschädigung. Bei PKW-Benutzung Sie benutzen den PKW aus einem triftigen Grund. Ein solcher liegt vor, wenn zwischen dem Ort, an dem Sie die Reise beginnen/beenden und dem Seminar- oder Hospitationsort keine Verbindung mit einem regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittel besteht; oder wenn keine rechtzeitige Verbindung zwischen diesen Orten besteht; * siehe weitere Erläuterungen bei "Zum Reisekostenformular" oder wenn zwar eine Bahn/Busverbindung besteht, diese aber so frühzeitig am Tag ist, dass Sie die Reise in den Monaten April bis September vor 6 Uhr, in den Monaten Oktober bis März vor 7 Uhr antreten müssen; oder wenn Sie bei Ihrer Reise eine/n andere/n Lehreranwärter/in mitnehmen, andere wichtige persönliche Gründe (z. B. Schwerbehinderung) Wenn Sie einen der o. g. triftigen Gründe im Reisekostenantrag nachvollziehbar angegeben haben, wird die Wegstreckenentschädigung wie folgt berechnet: bei PKW mit Hubraum über 600 ccm bei PKW mit Hubraum unter 600 ccm 25 Cent pro km 16 Cent pro km Sie benutzen den PKW ohne triftigen Grund Wenn Sie keinen triftigen Grund haben, wird die Wegstreckenentschädigung so berechnet: (keine Unterscheidung bezüglich Hubraum) 16 Cent. pro km. Bei Fahrradbenutzung Benutzen Sie für Ihre Ausbildungsreisen Ihr Fahrrad, wird die Wegstreckenentschädigung wie folgt berechnet: 2 Cent pro km Vom zustehenden Betrag der Wegstreckenentschädigung erhalten Sie 50 %.
4 Übernachtungsgeld Für notwendige Übernachtungen werden pauschal 20,00 erstattet. Höhere Übernachtungskosten werden im notwendigen Umfang erstattet. Als Übernachtungskosten werden die Kosten für ein Einzelzimmer nach Abzug der enthaltenen Verpflegungskosten (Frühstück) als notwendig anerkannt, wenn pro Übernachtung ein Betrag von 60,00 im Inland nicht überschritten wird. Übernachtungskosten werden für Sie in der Regel nur anfallen, wenn vom Seminar aus mehrtägige Veranstaltungen angeboten werden. Sie erhalten vom zustehenden Übernachtungsgeld wiederum 50 %. Nebenkosten Sonstige Auslagen in Verbindung mit Ausbildungsreisen, wie z. B. Eintrittsgelder, Parkgebühren werden im Umfang von 50 % erstattet. Zum Reisekostenformular Ihre Ausbildungsreisen rechnen Sie auf den Formularen Reisekostenrechnung (Deckblatt) und Reisekostenformular Mehrfachfahrten (10 Reisen) ab. Vorderseite des Antrags (Deckblatt) In diesem Deckblatt tragen Sie Ihre Bankverbindung in der Form IBAN und BIC ein, weshalb dieses Deckblatt immer Bestandteil Ihres Reisekostenantrags ist. Anlageblatt (10 Reisen): Bei Art des Dienstgeschäfts: Ausbildungsreisen eintragen Bei Dienstreisegenehmigung: nicht erforderlich Wichtig: Immer Hubraum angeben Wichtig: Jedes Anlageblatt unterschreiben - ohne Unterschrift kein Antrag! Die Unterschrift bedeutet auch die pflichtgemäße Versicherung der Richtigkeit Ihrer Angaben.
5 Wenn Sie einen triftigen Grund für die PKW-Benutzung haben: Bitte geben Sie diesen für jede Reise an. Beachten Sie dabei bitte: Beim triftigen Grund: keine Verbindung darf auch tatsächlich keine Verbindung zwischen den jeweiligen Orten bestehen. Nicht verwechseln mit keine rechtzeitige Verbindung. Beim triftigen Grund: keine rechtzeitige Verbindung geben Sie immer Zeitangaben an, z. B. Veranstaltung beginnt um 8.45 Uhr, Zug/Bus kommt um 9.05 an. Die Angabe keine rechtzeitige Verbindung ohne weitere Zeitangaben genügt nicht. Fahrplanauszüge müssen nicht, können aber beigefügt sein. Beim triftigen Grund: Beginn der Reise vor 6 bzw. vor 7 Uhr geben Sie bitte an, um welche Uhrzeit Sie die Reise mit öff. Verkehrsmittel beginnen müssten (z. B. Abfahrt des Zuges in Karlsruhe 5.58 Uhr). Beim Grund: Mitfahrer/in geben Sie bitte an: Name der/des Mitfahrers/in und wieviel km Sie jeweils jemanden mitgenommen haben. Sie erhalten dann zur Wegstreckenentschädigung pro km weitere 2 Cent für jeden km den Sie jemanden mitgenommen haben (z. B. Mitnahme: Frau X 60 km und Herrn Y 35 km). Andere persönliche Gründe - bitte ausführliche Begründung angeben. Beispiel: Lfd. Nr. Datum der Reise Begründung für die Kfz-Benutzung/ Mitgenommene Lehreranwärter Keine Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln Keine rechtzeitige Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Ankunft erst um Veranstaltung beginnt um 8.45 Uhr Abfahrt 6.58 Uhr (also vor 07:00 Uhr in den Monaten Okt. bis März) oder 5.35 Uhr (also vor 06:00 Uhr in den Monaten April - Sept. Lisa Hinz, Thomas Kunz, Lilli Meier Mitnahme-KM 80, 80, 64, Bitte geben Sie triftige Gründe - sofern vorhanden - bei jedem Reisekostenantrag neu an. Es reicht nicht aus, diese nur beim 1. Antrag ausführlich anzugeben. Geben Sie Ihre Gründe immer nachvollziehbar, d. h. ausführlich an (* z. B. Zeitangaben für Abfahrt/Ankunft öffentl. Verkehrsmittel etc., Formulierungen wie "ungünstige", "nicht rechtzeitige" Verkehrsverbindung reichen alleine nicht aus!). Als Hilfe/Möglichkeit zur Angabe der triftigen Gründe für die PKW-Benutzung können Sie beigefügtes Formblatt nehmen.
6 Ausbildungsveranstaltungen mit Übernachtung Mehrtägige Veranstaltungen (z. B. Wahl-Pflicht-Angebote oder Kompaktveranstaltungen), bei denen Sie ggf. übernachten, rechnen Sie bitte mit einem Einzelabrechnungsblatt (Deckblatt und Abrechnung für 1 Reise) ab. Evtl. entstehendes Tage- und Übernachtungsgeld erhalten Sie zu 50 % erstattet. Sollten Übernachtung und Verpflegung durch das Seminar bezahlt werden (= für Sie unentgeltliche Verpflegung und Unterkunft), kreuzen Sie bitte die entsprechenden Kästchen an: unentgeltliche Verpflegung und Unterkunft Frühstück, bei lfd. Nr. ja, und zwar: Mittagessen bei lfd. Nr. Abendessen bei lfd. Nr. Besonderer Hinweis zum Beginn und Ende der Reisen: Sie beginnen und beenden die Reisen zum Seminarort oder Hospitationsort an Ihrem Dienstort (Schulort) oder an Ihrem Wohnort. Rechnen Sie so ab, wie Sie tatsächlich fahren: Beispiel: Dienstag ganztägig Donnerstag nachmittags PÄD I und SR I vormittags Fachdidaktik Fachdidaktik nachmittags Beginn und Ende der Reise in der Beginn der Reise am Schulort, da Sie Regel am Wohnort, da Sie keine morgens Verpflichtungen an der Schule Verpflichtung an der Schule haben haben, Ende der Reise am Wohnort Dienstag nachmittags Donnerstag ganztägig Fachdidaktik PÄD II und SR II vormittags Fachdidaktik nachmittags Beginn der Reise am Schulort, da Beginn und Ende der Reise in der Sie morgens Verpflichtungen an der Regel am Wohnort, da Sie keine Ver- Schule haben, Ende der Reise am pflichtung an der Schule haben Wohnort Geben Sie in Ihrem Reisekostenantrag an, bei welchen Reisen Sie wo beginnen und enden. Beispiel: Beginn am Dienstort und Ende am Wohnort bei Reisen Nr. 1, 5 Beginn und Ende am Wohnort bei Reisen 2, 3, 4
7 Angaben, die die PKW-Benutzung begründen oder sonstige weitere Erläuterungen zu Ihren Reisen machen Sie am besten auf beigefügten Formblatt oder auf einem formlosen Beiblatt. Wohnort oder Dienstort Freudenstadt Wenn Sie in Freudenstadt (Seminarort) einschließlich Teilorten wohnen oder Ihre Ausbildungsschule (Dienstort) haben, können Sie nur Fahrten abrechnen, die Sie nach Orten außerhalb der politischen Gemeinde Freudenstadt machen. Begründung: Eine Erstattung gibt es nur für Reisen, die Sie machen - Reisen im Sinne des Landesreisekostengesetzes führen nach Orten außerhalb des Dienst- oder Wohnortes. Wann geben Sie Ihren Antrag ab und wo? Sobald Sie 10 Reisen durchgeführt haben (Anlageblatt 10 Reisen), geben Sie bitte Ihren Antrag ab (dies ermöglicht eine kürzere Bearbeitungszeit!). Sie können den Antrag an die Seminarverwaltung (Carl-Benz-Str. 5, Freudenstadt) senden, im Ausbildungsgebäude in der Carl-Benz-Str. 5 in den dortigen Briefkasten (innerhalb des Gebäudes) einwerfen oder selbst/durch andere Lehreranwärter/innen in der Verwaltung vorbeibringen/lassen. Reisekostenanträge, die nach dem 30. November eingehen, können voraussichtlich erst ab März des Folgejahres bearbeitet werden. Formulare zur Abrechnung finden Sie auf unserer Homepage unter unter der Rubrik Service Download/Formulare, dort Allgemeine Formulare Reisekostenformular Einzelfahrt (= Deckblatt) und Reisekostenformular Mehrfachfahrten. Sie benötigen für Ihren Antrag immer das Reisekostenformular Einzelfahrt (Deckblatt) und Reisekostenformular Mehrfachfahrten.
8 Kurs 2015/16 (35) ab 02. Februar 2015 Name Vorname.. Dienststelle. Anlage zur Reisekostenrechnung vom... Lfd. Nr. Datum der Reise Begründung für die Kfz-Benutzung/ Mitgenommene Lehreranwärter Mitnahme- Km Dieses Formblatt können Sie sich von unserer Homepage downloaden: Download/Formulare meine Formulare Reise- Allge- kostenmerkblatt
Reisekostenrechnung Dienstreise Dienstgang
Reisekostenrechnung Dienstreise Dienstgang Schulamt für den Kreis Unna Postfach 21 12 59411 Unna Name, Vorname Schule (PLZ / Dienstort mit Ortsteil Fon) Wohnung (PLZ Wohnort mit Ortsteil Straße Hausnummer)
MehrReisekostenrechnung Fort- und Weiterbildung
Reisekostenrechnung Fort- und Weiterbildung Schulamt für den Kreis Unna Postfach 21 12 59411 Unna Fort- und Weiterbildung Veranstaltungs-Nr.: (ohne Angabe ist keine Bearbeitung möglich!) Name, Vorname
MehrInformationen zur Abrechnung von Reisekosten bei Schulwanderfahrten
Informationen zur Abrechnung von Reisekosten bei Schulwanderfahrten Der Erstattungsanspruch in Bezug auf die Reisekosten bei Wanderfahrten bezieht sich insbesondere auf: 1. Fahrtkosten 2. Übernachtungskosten
MehrLandesamt für Besoldung und Versorgung Infobrief 1/10 vom 23.06.2010
Sehr geehrte Damen und Herren, seit dem letzten Infobrief 4/09 vom 11.12.2009 haben sich drei Änderungen und Neuerungen ergeben. Des Weiteren möchten wir Sie nochmals über einige allgemeine Punkte informieren.
MehrLeitfaden zur Reisekostenrechnung (Stand Oktober 2014)
Leitfaden zur Reisekostenrechnung (Stand Oktober 2014) AnsprechpartnerInnen bei Rückfragen: Kristine Lenz Sven Heidel Dezernat IV Dezernat IV (0511) 9296-2163 (0511) 9296-2191 kristine.lenz@hs-hannover.de
MehrOrdnung über Reisekostenvergütung des Bistums Trier
Ordnung über Reisekostenvergütung des Bistums Trier Vom 2. Mai 2005 (KA 2005 Nr. 107) 1 Persönlicher Geltungsbereich (1) Diese Ordnung gilt unbeschadet der Absätze 2 und 3 für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
MehrLAS PROGRAMM- ANPASSUNGEN
LAS PROGRAMM- ANPASSUNGEN Auf Basis der Änderungen des Reisekostenrechts zum 01.01.2014 Zum 1. Januar 2014 treten Änderungen zum steuerlichen Reisekostenrecht in Kraft, die im BMF Schreiben zur Reform
MehrRechtsverordnung. über die Gewährung von Reisekostenvergütung (Reisekostenverordnung RKV) Vom 4. Februar 2014 (ABl. 2014 S. A 60)
ReisekostenVO 3.11.1 Rechtsverordnung über die Gewährung von Reisekostenvergütung (Reisekostenverordnung RKV) Vom 4. Februar 2014 (ABl. 2014 S. A 60) Das Evangelisch-Lutherische Landeskirchenamt Sachsens
MehrInformationsveranstaltung zum Thema Dienstreisen. Einführung in das Reisekostenrecht
Informationsveranstaltung zum Thema Dienstreisen Einführung in das Reisekostenrecht Internetseite der Universität zu Lübeck Welche Formulare gibt es und wo finde ich diese? Formulare zu Reisekosten http://www.uni-luebeck.de/universitaet/personalangelegenheiten/formulare.html
Mehr-1- Beispiele und Informationen zu Reisekosten bei Verbindung von Dienstreisen mit einem privaten Aufenthalt oder einer privaten Reisen
-1- Beispiele und Informationen zu Reisekosten bei Verbindung von Dienstreisen mit einem privaten Aufenthalt oder einer privaten Reisen Werden Dienstreisen mit einem privaten Aufenthalt oder einer privaten
MehrLeitfaden Reisekosten im Vorbereitungsdienst
Leitfaden Reisekosten im Vorbereitungsdienst Abrechnung von Reisekosten der Beamtinnen und Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst im niedersächsischen Schuldienst Stand: 01.02.2015 1. Vorbemerkungen:
MehrMuster: Dienstkraft Geschäftsleitung Dienststellenleitung
Muster: Dienstkraft Geschäftsleitung Dienststellenleitung Demoreisekostenabrechnung Ne, Vorne der Dienstkraft Bes./Verg./LGr. Amts- oder Dienstbezeichnung Anschrift Buchh.-/Personalnummer (siehe Entgeltnachweis)
MehrANTRAG AUF UMZUGSKOSTENVERGÜTUNG nach dem Bundesumzugskostengesetz (BUKG)
Angaben zur Person Name, Vorname Berlin, den Geburtsdatum neue Dienststelle Einrichtung (Straße, PLZ, Ort) IBAN Diensttelefon E-Mail BIC Geldinstitut mit Ortsangabe Humboldt Universität zu Berlin Haushaltsabteilung
MehrMerkblatt. zur Gewährung von Umzugskostenvergütung. I. Allgemeines
Merkblatt zur Gewährung von Umzugskostenvergütung Anlage 13 I. Allgemeines Die Gewährung von Umzugskostenvergütung richtet sich nach dem Sächsischen Umzugskostengesetz (SächsUKG) vom 23. November 1993
MehrReisekosten 2014. TOPIX:8 Version 8.8.7. TOPIX Business Software AG
Reisekosten 2014 TOPIX:8 Version 8.8.7 TOPIX Business Software AG Inhalt 1 Reisekostenreform 2014...3 2 Kilometersätze 2014...4 3 Verpflegungspauschalen 2014...4 4 Mahlzeitengestellung 2014...5 5 Mahlzeitengestellung/Zwischenziele...6
MehrBeschreibung zur Beruflichen Auswärtstätigkeit
Die Berufliche Auswärtstätigkeit ersetzt ab VZ 2008 die bis dahin anzuwendenden Dienstreisen, Einsatzwechseltätigkeiten und Fahrtätigkeiten. Die wesentlichsten Änderungen betreffen die Fahrtkosten und
MehrCatherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1
Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld
MehrKurze Zusammenfassung der Bestimmungen des BRKG
Verein für Friedensarbeit im Raum der Evangelischen Kirche in Deutschland e.v. Reisekostenordnung für den VfF, die AGDF und EAK gültig ab 01.01.2014 (Beschlossen vom Vorstand des VfF am 06.02.2014, Stand
MehrBeantragung und Abrechnung von Reisen im DFG-Schwerpunktprogramm International Ocean Discovery Program (IODP / ODP)
BUNDESANSTALT FÜR GEOWISSENSCHAFTEN UND ROHSTOFFE Geozentrum Hannover. Postfach 51 01 53. 30631 Hannover Poststempel Beantragung und Abrechnung von Reisen im DFG-Schwerpunktprogramm International Ocean
MehrAKTENSTÜCKE DER 24. LANDESSYNODE NR. 8. U r a n t r a g betr. Zahlung von Reisekosten, Verdienstausfall und Vertretungsentschädigung
AKTENSTÜCKE DER 24. LANDESSYNODE NR. 8 U r a n t r a g betr. Zahlung von Reisekosten, Verdienstausfall und Vertretungsentschädigung Hannover, 9. Februar 2008 Die Landessynode wolle beschließen: Reisekosten,
MehrThüringer Gesetz über die Reisekostenvergütung der Beamten und Richter (Thüringer Reisekostengesetz - ThürRKG -) Erster Abschnitt Allgemeines
1 Thüringer Gesetz über die Reisekostenvergütung der Beamten und Richter (Thüringer Reisekostengesetz - ThürRKG -) Erster Abschnitt Allgemeines 1 Anwendungsbereich (1) Dieses Gesetz regelt die Erstattung
MehrDer Präsident des Oberlandesgerichts Naumburg
Der Präsident des Oberlandesgerichts Naumburg Stand:1.9.2014 Merkblatt Reisekosten für Referendare Rechtsreferendare erhalten bei Vorliegen der Voraussetzungen auf Antrag Reisekosten und Trennungsgeld
Mehr6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014
6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014 Wie Geschäftsreisen abgerechnet werden, wird von den Unternehmen unterschiedlich gehandhabt. Die Unternehmen selbst
MehrSie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,
MehrSpesenordnung des DAB (SO-DAB)
Stand: 27. September 2009 -DAB Spesenordnung des DAB (-DAB) 1 Allgemeines 1.1 Fahrtkosten, Spesen, Übernachtungsgelder und Gebühren werden nur im Rahmen der -DAB und nur dann erstattet, wenn die Reise/Aufgabe
Mehr9 Auto. Rund um das Auto. Welche Wörter zum Thema Auto kennst du? Welches Wort passt? Lies die Definitionen und ordne zu.
1 Rund um das Auto Welche Wörter zum Thema Auto kennst du? Welches Wort passt? Lies die Definitionen und ordne zu. 1. Zu diesem Fahrzeug sagt man auch Pkw oder Wagen. 2. kein neues Auto, aber viel billiger
MehrF o r s t l i c h e s A u s b i l d u n g s z e n t r u m M a t t e n h o f. Stand: 06/15
F o r s t l i c h e s A u s b i l d u n g s z e n t r u m M a t t e n h o f Kooperation Überbetriebliche Ausbildung und Berufsschule HAUS- UND LANDWIRTSCHAFTLICHE SCHULEN OFFENBURG Stand: 06/15 Allgemeines:
MehrDas Persönliche Budget in verständlicher Sprache
Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,
MehrBewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde
Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde Die Allianz für Beteiligung setzt sich dafür ein, dass alle Personengruppen der
MehrAntrag auf Leistungen der Verhinderungspflege nach 39 SGB XI Bitte immer ausfüllen
Antrag auf Leistungen der Verhinderungspflege nach 39 SGB XI Bitte immer ausfüllen Welche Sie normalerweise betreuende Person ist/war verhindert? In welchem Zeitraum ist/war diese Person verhindert? Aus
MehrVerordnung über den Ersatz von Auslagen von städtischen Mitarbeitenden (Spesenverordnung)
Verordnung über den Ersatz von Auslagen von städtischen Mitarbeitenden (Spesenverordnung) vom 10. November 2003 Ausgabe Januar 2008 Verordnung über den Ersatz von Auslagen von städtischen Mitarbeitenden
MehrÄnderungsbeschluss Reisekosten vom 15.09.2009 Bistums-KODA Speyer
Änderungsbeschluss Reisekosten vom 15.09.2009 Bistums-KODA Speyer (OVB 2009, S. 407) Der KODA-Beschluss vom 3. September 2007 zu 44 Abs. 1 TVöD-VKA (BT-V) wird durch nachfolgende Regelung abgeändert: 1
MehrArbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen. Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG)
Arbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG) Grundlagen Fortbildungsmaßnahmen Diese Maßnahmen dienen
MehrBeispiel überschießendes Kindergeld:
Beispiel überschießendes Kindergeld: Frau A. lebt mit ihrer 8-jahrigen Tochter Sandra zusammen. Sie haben eine Wohnung, für die monatlich 420 Euro Warmmiete anfallen mit zentraler Warmwasserversorgung.
MehrEntschädigungs- und Reisekostenordnung der Psychotherapeutenkammer NRW
Entschädigungs- und Reisekostenordnung der Psychotherapeutenkammer NRW Beschlossen von der Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer NRW am 14.09.2002 mit Änderungen durch Beschluss der Kammerversammlung
MehrMuster-Spesenreglemente für Unternehmen und für Non-Profit-Organisationen
Muster-Spesenreglemente für Unternehmen und für Non-Profit-Organisationen Kreisschreiben 25 - vom 18. Januar 2008 Unter Ziffer I dieses Kreisschreibens werden die Rahmenbedingungen für Spesenreglemente
MehrFahr-Dienst für Menschen mit Behinderung im Bezirk Mittelfranken
Informationen in leichter Sprache Fahr-Dienst für Menschen mit Behinderung im Bezirk Mittelfranken Damit Sie überall mitmachen können! Behindertenfahrdienst Fahr-Dienst für Menschen mit Behinderung im
MehrMerkblatt Wohnungswechsel
Merkblatt Wohnungswechsel Sollte bei Ihnen ein konkreter Umzugswunsch vorliegen, lesen Sie dieses Merkblatt bitte aufmerksam durch. Füllen Sie dann den beiliegenden Antrag vollständig und gut leserlich
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrBeihilfe zu Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind
Merkblatt Beihilfe zu Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind Stand:05/2012 Dieses Merkblatt soll Ihnen die Beantragung von Beihilfen zu Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind, erleichtern und
MehrAnlage ABl. 12/2015 Erzbistum Berlin. Reisekostenordnung
Anlage ABl. 12/2015 Erzbistum Berlin Reisekostenordnung 2 Anlage ABl. 12/2015 Erzbistum Berlin 1 Geltungsbereich (1) Diese Reisekostenordnung gilt für alle Geistlichen, Kirchenbeamtinnen und -beamten sowie
MehrAnmeldung zur Nachmittagsbetreuung an der Pestalozzischule
Anmeldung zur Nachmittagsbetreuung an der Pestalozzischule Hiermit melde ich meinen Sohn / meine Tochter zur Betreuung durch die Kinder-Stadtkirche an: Name, Vorname Straße PLZ, Ort E-Mail Telefon Geburtsdatum
MehrDie Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor
Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Deutschland ist ein demokratisches Land. Das heißt: Die Menschen in Deutschland können
MehrVerwaltungsvorschrift des Finanzministeriums. Vom 1. August 2014 IV 180 P 1741-A01.0-2012/002
Abfindung der Beamtinnen und Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst mit Reisekosten-, Umzugskostenvergütung und Trennungsgeld aus Anlass der Ausbildung (Abfindungserlass AbfindErl M-V) Verwaltungsvorschrift
MehrAntrag auf Erstattung der Fahrtkosten bei Benutzung öffentlicher oder privater Verkehrsmittel ( 161 Hessisches Schulgesetz)
(Schulstempel) wird vom Schul- und Sportamt ausgefüllt Schul-Nr. Antrag-Nr. Magistrat der Stadt Fulda Schul- und Sportamt Schlossstraße 1 36037 Fulda Dienststelle: Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9 36037 Fulda
MehrServiceseite der Reisekostenstelle
Serviceseite der Reisekostenstelle Diese Serviceseite dient zur speziellen Information der Beschäftigten und Lehrenden der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW Vorbemerkungen Hiermit soll ein
MehrAntrag für ein Schlichtungs-Verfahren
Eingangsstempel Antrag für ein Schlichtungs-Verfahren Dieser Antrag ist in Leichter Sprache geschrieben. Das sieht man auch am gelben, runden Zeichen. Im Text finden Sie immer wieder unterstrichene Wörter.
MehrGrundsätzliche Informationen zum Reisekostenrecht (Stand: August 2014)
Grundsätzliche Informationen zum Reisekostenrecht (Stand: August 2014) Rechtliche Grundlagen Begriffsbestimmungen Dienstreise 2 Dauer der Dienstreise 4 Dienstgang 10 Abschlagszahlungen bei Dienstreisen
MehrLandesamt für Besoldung und Versorgung NRW 40192 Düsseldorf Tel.: 0211/6023-06. M e r k b l a t t
Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW 40192 Düsseldorf Tel.: 0211/6023-06 Stand: 06/2014 M e r k b l a t t Beihilfe zu Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind Dieses Merkblatt soll Ihnen die
MehrWir machen uns stark! Parlament der Ausgegrenzten 20.-22.9.2013
Wir machen uns stark! Parlament der Ausgegrenzten 20.-22.9.2013 Die Armutskonferenz Einladung zum Parlament der Ausgegrenzten 20.-22. September 2013 Was ist das Parlament der Ausgegrenzten? Das Parlament
MehrBerufsausbildungsbeihilfe Die finanziellen Hilfen der Agentur für Arbeit
Informationen für Jugendliche Berufsausbildungsbeihilfe Die finanziellen Hilfen der Agentur für Arbeit Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) Um eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in
MehrDamit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten:
Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten: Herzlich Willkommen bei der mehr-finanz24 GmbH Mit uns haben
MehrReisekostenrechtliche Behandlung von unentgeltlichen Mahlzeiten der Dienstreisenden oder Trennungsgeldberechtigten ab dem Kalenderjahr 2014
9400029841218 00029841218 029841218 9841218 41218 218 8 Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern - 19048 Schwerin Referatsleiter Personal der obersten Landesbehörden Bearbeiter: Jana Seraphin Telefon:
MehrFür die Abrechnung der Reisekosten ab 01.09.2005 gelten z.b. die folgenden Regelungen:
Ansatz und Abrechnung von Reisekosten Änderungen zum 01.09.2005 Für den Ansatz und die Abrechnung von Reisekosten sind bei Inlandsreisen das Bundesreisekostengesetz (BRKG) und bei Auslandsreisen die Auslandsreisekostenverordnung
MehrMessebesuch mit Übernachtung
Reisekosten Sie geben immer wieder Anlass für ärgerliche Diskussionen mit dem Finanzamt. Deshalb sind Sie auf gute Informationen angewiesen. Bei den Reisekosten gibt es besonders viele Möglichkeiten, das
MehrEntschädigungs- und Reisekostenordnung der Psychotherapeutenkammer NRW
Entschädigungs- und Reisekostenordnung der Psychotherapeutenkammer NRW Beschlossen von der Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer NRW am 14.09.02 mit Änderung durch Beschluss der Kammerversammlung
MehrDann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.
Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es
MehrEinstellungen für SEPA-Lastschriften in der VR-NetWorld-Software
Einstellungen für SEPA-Lastschriften in der VR-NetWorld-Software Um in der VR-NetWorld-Software SEPA-Lastschriften einziehen zu können, müssen Sie folgende Einstellungen treffen: 1. SEPA-Lastschriften
MehrKostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen
Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 21. November
Mehr4.05 Leistungen der IV Vergütung der Reisekosten in der IV
4.05 Leistungen der IV Vergütung der Reisekosten in der IV Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Die Invalidenversicherung vergütet die Reisekosten, die sie für die Umsetzung der von ihr angeordneten
MehrKostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen
Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 20. November 2009 (9211-05
MehrAnmeldung zur flexiblen Nachmittagsbetreuung der Kinder-Stadtkirche e.v. für Schüler der Südendschule
Anmeldung zur flexiblen Nachmittagsbetreuung der Kinder-Stadtkirche e.v. für Schüler der Südendschule Hiermit melde ich meinen Sohn / meine Tochter (Stand: September 2015) Name, Vorname Geburtsdatum Strasse
MehrIm Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:
Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf
MehrStadt Weingarten. Finanzielle Richtlinien für partnerschaftliche Begegnungen. 1 Grundsatz
Stadt Weingarten Finanzielle Richtlinien für partnerschaftliche Begegnungen 1 Grundsatz Die Stadt Weingarten fördert partnerschaftliche Begegnungen im Rahmen der Städtepartnerschaft mit folgenden Städten:
MehrFAQ s Häufig gestellte Fragen zu Inlandsdienstreisen
FAQ s Häufig gestellte Fragen zu Inlandsdienstreisen 1. Vor der Dienstreise... 3 1.1 Was muss ich tun, wenn ich demnächst eine Dienstreise durchführen werde?. 3 1.2 Wo finde ich die Vordrucke?... 3 1.3
MehrAkademie Gevelinghausen
Akademie Gevelinghausen Informationen zu Ihrem Seminar Anreise & Aufenthalt Die VBG übernimmt die Kosten für Ihre Unterbringung, Verpflegung und Anreise, so wie es im Sozialgesetzbuch ( 23 Abs. 2 SGB VII)
MehrBildungs- und Teilhabepaket. Eine Information des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Bildungs- und Teilhabepaket Eine Information des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen 1 Allgemeines Sicherlich haben Sie auch schon von dem neuen Bildungsund
MehrGesetzesänderungen «Nominee», Entwurf
Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom
MehrReisekosten classic Umsetzung des neuen Reisekostenrechts ab 01.01.2014
Reisekosten classic Umsetzung des neuen Reisekostenrechts ab 01.01.2014 Agenda Erste Tätigkeitsstätte S. 3 Verpflegungsmehraufwand S. 7 Fahrtkosten S. 16 Mahlzeiten S. 18 Übernachtungskosten S. 33 Ausblick
MehrLEITFADEN STORNIERUNG
LEITFADEN STORNIERUNG An den Mautstellen-Terminals (MsT) und im Internet-Einbuchungssystem (IEBS) können Sie bereits gebuchte Fahrtstrecken stornieren. Dieser Leitfaden soll Sie bei der Stornierung unterstützen.
MehrInhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG
Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung
Mehr» Die NVV-Mobilfalt. Mitmachen lohnt sich!
» Die NVV-Mobilfalt. Mitmachen lohnt sich! Einfach anmelden unter www.mobilfalt.de und günstig mitfahren. Oder selbst Fahrten anbieten und davon profitieren. » Die NVV-Mobilfalt. Einfach gut! Sichere Mobilität
Mehr»Merkblatt Fahrtkostenerstattung / Kurskostenerstattung«
Erzbischöfliches Generalvikariat Az.: SP 602/03»Merkblatt Fahrtkostenerstattung / Kurskostenerstattung«Regelung der Fahrtkostenerstattung und der Kurskostenerstattung für Gemeinde- und Pastoralassistenten/innen
MehrEntschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen
Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen Auf der Grundlage von 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 i. V. m. 15 Abs. 5 des Sächsischen Architektengesetzes (SächsArchG) vom 28.06.2002 (SächsGVBl. Seite 207)
MehrMerkblatt Wohnungswechsel
Merkblatt Wohnungswechsel Sollte bei Ihnen ein konkreter Umzugswunsch vorliegen, lesen Sie dieses Merkblatt bitte aufmerksam durch. Füllen Sie dann den beiliegenden Antrag vollständig und gut leserlich
MehrInformationen zur Pädagogischen Schulung im Rahmen des Direkteinstiegs
Informationen zur Pädagogischen Schulung im Rahmen des Direkteinstiegs Inhaltsverzeichnis 1. Übersicht und Schuladressen 1 2. Postanschrift 2 3. Seminarleitung und -verwaltung 2 4. Sprechzeiten 2 5. Schriftwechsel
MehrOrganisation. Fortbildung & Beratung
Organisation Zur Organisation Anmeldung Bitte kopieren Sie das Anmeldeformular, füllen es in Blockschrift aus und faxen Ihre Anmeldung an 0721-605610-44 oder schicken diese per Dienstpost. Ihre Anmeldung
MehrZur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das
MehrArbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland
Arbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland Inhalt Wer bekommt eine Arbeitslosenleistung? 2 Kündigung in gegenseitigem Einvernehmen 2 Welche Arbeitslosenleistung bekommen Sie? 2 Wie
MehrGemeinsam verschieden sein. Freizeit-Angebote. August bis Dezember 2015. Offene Behindertenarbeit Friedberg
Freizeit-Angebote August bis Dezember 2015 Offene Behindertenarbeit Friedberg Gemeinsam verschieden sein Eine wichtige Information Der Text im Heft ist in Leichter Sprache. Leichte Sprache verstehen viele
MehrAntrag auf Pauschal-Förderung Aus dem Hamburger Selbsthilfe-Gruppen-Topf
Antrag auf Pauschal-Förderung Aus dem Hamburger Selbsthilfe-Gruppen-Topf Bitte füllen Sie diesen Antrag aus. Dann schicken Sie den Antrag an diese Adresse: KISS Hamburg, SHG-Topf Wandsbeker Chaussee 8
MehrEinladung zur BDKJ-Bundesfrauenkonferenz am 18. April 2013 in Hardehausen
BDKJ-Bundesvorstand Büro Berlin Chausseestr. 128/129 10115 Berlin An die stimmberechtigten und beratenden Mitglieder der Bundesfrauenkonferenz Landesstellen und der GCL-JM z. K. Düsseldorf Berlin Carl-Mosterts-Platz
MehrWiderrufsbelehrung der redcoon GmbH
Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Stand: September 2015 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Muster-Widerrufsformular Seite 5 Widerrufsbelehrung
MehrUnterrichtsreihe: Auf dem Amt
04 Führerschein Viele Menschen fahren mit dem Auto zur Arbeit, bringen ihre Kinder zum Sportverein oder machen Einkäufe. Oft setzen Arbeitgeber wie zum Beispiel Handwerksbetriebe den Führerschein für die
Mehr2. Bezugs, Pensionsauszahlende Stellen Tragen Sie hier die Anzahl der Arbeitgeber ein, bei denen Sie im betreffenden Kalenderjahr beschäftigt waren.
1.PersönlicheDaten Tragen Sie hier Ihre persönlichen Daten, wie z.b. den Namen, die Versicherungsnummer, Ihre Adresse, den FamilienstandunddieKontonummerein. 2.Bezugs,PensionsauszahlendeStellen TragenSiehierdieAnzahlderArbeitgeberein,beidenenSieimbetreffendenKalenderjahrbeschäftigtwaren.
MehrStellvertretenden Genehmiger verwalten. Tipps & Tricks
Tipps & Tricks INHALT SEITE 1. Grundlegende Informationen 3 2.1 Aktivieren eines Stellvertretenden Genehmigers 4 2.2 Deaktivieren eines Stellvertretenden Genehmigers 11 2 1. Grundlegende Informationen
MehrEinrichtung eines VPN-Zugangs
Einrichtung eines VPN-Zugangs Einleitung Die nachfolgende Anleitung zeigt die Einrichtung eines VPN-Zugangs zum Netzwerk des Unternehmensverbundes Evangelisches Johannesstift. Diese Anleitung ist auf Basis
MehrBedarfsermittlung zum KiBiz in Moers
Bedarfsermittlung zum KiBiz in Moers In diesem Dokument finden Sie Materialen zur Herangehensweise der Bedarfsermittlung zum KiBiz in der Stadt Moers. Die Unteralgen wurden freundlicher Weise vom Jugendamt
MehrAnmeldung zur Betreuung an der Rennbuckel-Grundschule durch die Kinder-Stadtkirche
Anmeldung zur Betreuung an der Rennbuckel-Grundschule durch die Kinder-Stadtkirche Hiermit melde ich meinen Sohn / meine Tochter (Stand: September 2015) Name, Vorname Straße PLZ, Ort E-Mail Telefon Geburtsdatum
MehrWohngeld für Studierende als Mieterin/Mieter oder als Eigentümerin/Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum in Düsseldorf
Wohngeld für Studierende als Mieterin/Mieter oder als Eigentümerin/Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum in Düsseldorf Was ist Wohngeld? Wohnen kostet Geld oft zuviel für den, der ein geringes Einkommen
MehrDeutsches Forschungsnetz
Deutsches Forschungsnetz In fünf Schritten in die DFN-Cloud Jochem Pattloch 68. Mitgliederversammlung 3. Juni 2014, Berlin Schritt 1: Rahmenvertrag n Zunächst ist es erforderlich, dass Sie einen Rahmenvertrag
MehrDas Leitbild vom Verein WIR
Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich
MehrGOLFVERBAND SCHLESWIG-HOLSTEIN E.V.
GOLFVERBAND SCHLESWIG-HOLSTEIN E.V. Verordnung (VO) für die Erstattung von Reisekosten und Aufwandsentschädigungen Präambel: 1. Die Verordnung enthält die Regelungen für die Abrechnung von Reisekosten
MehrJugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch
Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch Einleitung Das Jugendschutzgesetz enthält im zweiten Abschnitt Reglementierungen
MehrInformationen zum Bundesreisekostengesetz
Hamm, April 2015 Informationen zum Bundesreisekostengesetz Nachfolgend finden Sie Hinweise zur Anwendung des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) in der Fassung vom 26.05.2005 (BGBl. I S. 1418) und der dazu
MehrPersonalvertretung. Pendlerpauschale Fahrtkostenzuschuss Pendlereuro. Personalvertretung Pflichtschullehrer/innen Zentralausschuss
ZA Personalvertretung Pflichtschullehrer/innen Zentralausschuss Personalvertretung Pendlerpauschale Fahrtkostenzuschuss Pendlereuro August 2014 INHALTSVERZEICHNIS FAHRTKOSTENZUSCHUSS ( 20B GEHG)... 3 ANSPRUCH...
MehrHinweise zum Datenschutz, Einwilligungs-Erklärung
Hinweise zum Datenschutz, Einwilligungs-Erklärung Bitte lesen Sie dieses Schreiben aufmerksam durch. Darum geht es in diesem Schreiben: Welche Daten das Land Hessen von Ihnen braucht Warum Sie der Einwilligungs-Erklärung
MehrBetriebsrente - das müssen Sie wissen
renten-zusatzversicherung Informationen zum Rentenantrag Betriebsrente - das müssen Sie wissen Sie möchten in Rente gehen? Dieses Faltblatt soll eine Orientierungshilfe für Sie sein: Sie erfahren, wie
MehrSatzung. des Kreises Ostholstein über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die. Schülerbeförderung
40.10 Satzung des Kreises Ostholstein über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung Aktuelle Lesefassung der Satzung vom 03.07.2007 unter Berücksichtigung der durch die 1. Nachtragssatzung
MehrAkademie Dresden. Informationen zu Ihrem Seminar
Akademie Dresden Informationen zu Ihrem Seminar Anreise & Aufenthalt Die VBG übernimmt die Kosten für Ihre Unterbringung, Verpflegung und Anreise, so wie es im Sozialgesetzbuch ( 23 Abs. 2 SGB VII) vorgesehen
Mehr