Studienordnung der Universität Erfurt für den Ergänzungsstudiengang Deutsch Lehramt an Regelschulen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Studienordnung der Universität Erfurt für den Ergänzungsstudiengang Deutsch Lehramt an Regelschulen"

Transkript

1 Studienordnung der Universität Erfurt für den Ergänzungsstudiengang Deutsch Lehramt an Regelschulen vom 5. März 2002 Hinweis: Diese Studienordnung wurde am im Verkündungsblatt der Universität Erfurt veröffentlicht. Die Studienordnung der Pädagogischen Hochschule Erfurt wird von der Universität Erfurt als Rechtsnachfolgerin der Pädagogischen Hochschule Erfurt analog angewandt soweit es die inhaltlichen Strukturen der Hochschulen betrifft. Die auf Grund der Aufhebung der Pädagogischen Hochschule Erfurt und der Übertragung Ihrer Aufgaben auf die Universität Erfurt notwendigen Änderungen sind bei der analogen Anwendung zu berücksichtigen. Die Wiedergabe als PDF-Datei im WWW erfolgt ohne Gewähr für die Aktualität und Freiheit von Wiedergabefehlern. Bei Rückfragen und Hinweisen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Studium und Lehre: Bearbeitungsstand: Az.: A0E25/002 1

2 Studienordnung der Universität Erfurt für den Ergänzungsstudiengang Deutsch Lehramt an Regelschulen vom 5. März 2002 Gemäß 5 Abs. 1 und 14 des Thüringer Hochschulgesetzes (ThürHG) in der Fassung vom 9. Juni 1999 (GVBl. S. 331), zuletzt geändert durch Art. 49 des Gesetzes vom 24. Oktober 2001 (GVBl. S. 265) und Art. 1 8 Abs. 3 des Gesetzes über die Aufhebung der Pädagogischen Hochschule Erfurt und zur Anpassung des Thüringer Hochschulgesetzes vom 19. Dezember 2000 (GVBl. S. 416) i.v.m. 9 Abs. 2 Nr. 5 der Grundordnung der Universität Erfurt (GO) vom 3. Juli 2001 erlässt die Universität Erfurt auf der Grundlage der Thüringer Verordnung über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Regelschulen (ThVO/R) vom 6. Mai 1994 (GVBl. S. 664), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 18. Februar 2000 (GVBl. S. 66) in Abänderung der Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Deutsch Lehramt an Regelschulen der Pädagogischen Hochschule Erfurt vom 29. November 2000 folgende Studienordnung; auf Vorschlag der Philosophischen Fakultät vom 29. Januar 2002 hat der Senat der Universität Erfurt am 6. Februar 2002 diese Ordnung beschlossen. Sie ist dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst mit Schreiben vom angezeigt worden. Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Zulassungsvoraussetzungen 3 Studiendauer 4 Ziel und Inhalt des Studiums 5 Aufbau des Studiums 6 Studienleistungen 7 Studienfachberatung 8 Prüfungs- und Anrechnungsbestimmungen 9 Übergangsbestimmungen 10 In-Kraft-Treten Anlage 1 Geltungsbereich (1) Diese Studienordnung regelt das Ziel, den Inhalt und den Aufbau des Ergänzungsstudienganges im Fach Deutsch für das Lehramt Regelschule. Das Studium endet mit der Erweiterungsprüfung bzw. Prüfung in einem weiteren Fach. Die in den folgenden Paragraphen enthaltenen Aussagen über die Erweiterungsprüfung gelten sinngemäß auch für die Prüfung in einem weiteren Fach. (2) Frauen führen, soweit möglich, Status- und Funktionsbezeichnungen dieser Ordnung in weiblicher Form. 2 Zulassungsvoraussetzungen (1) Zu diesem Studiengang kann nach Maßgabe des 26 ThVO/R zugelassen werden, wer die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Regelschulen in Thüringen bestanden hat oder eine Bearbeitungsstand: Az.: A0E25/002 2

3 Prüfung bestanden hat, die von dem für das Ausbildungs- und Prüfungswesen für Lehrämter zuständigen Ministerium als dieser gleichwertig anerkannt wurde, oder die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Förder- oder Sonderschulen oder für das Lehramt an Realschulen oder für ein vergleichbares Lehramt außerhalb Thüringens im Geltungsbereich des Grundgesetzes abgelegt hat, die nur in einem Prüfungsfach nach 2 Abs. 2 ThVO/R die wissenschaftliche Befähigung vermittelt. (2) Zu diesem Studiengang kann nach Maßgabe von 30 ThVO/R zugelassen werden, wer an einer Regelschule oder an einer Förderschule oder in einem Förderschulteil einer berufsbildenden Schule in Thüringen tätig ist und einen Hochschulabschluss als Diplom- oder Fachlehrer in einem Fach oder in zwei Fächern nachweist, die an Regelschulen unterrichtet werden. (3) Darüber hinaus erfordert das Studium folgende Fremdsprachenkenntnisse: - Lateinkenntnisse, die zur Erarbeitung einfacher Texte und zur Rezeption wissenschaftlicher Literatur befähigen, - Kenntnisse in einer modernen Fremdsprache Die Lateinkenntnisse sind mit dem Zeugnis über das Latinum oder das Kleine Latinum nach Maßgabe der Verwaltungsvorschrift vom 24. Februar 1997 (Gemeinsames Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des Thüringer Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Nr. 4/1997, S. 203) nachzuweisen. Der Nachweis der modernen Fremdsprache gilt als erbracht, wenn die entsprechende Fremdsprache 1. in den Klassen 5 bis 10 (ohne Abiturprüfung), 2. in den Klassen 7 bis 12 (ohne Abiturprüfung) oder 3. in den Klassen 9 bis 12 (mit erfolgreicher Abiturprüfung) unterrichtet wurde. Andere Nachweise über Sprachkenntnisse können vom Landesprüfungsamt im Benehmen mit den Vertretern des Faches Deutsch als gleichwertig anerkannt werden. Die Sprachkenntnisse sind spätestens bis zum Beginn des Hauptstudiums nachzuweisen. 3 Studiendauer Das Ergänzungsstudium im Fach Deutsch umfasst 4 Semester mit insgesamt 32 Semesterwochenstunden (SWS). 4 Ziel und Inhalt des Studiums Ziel des Studiums ist die qualifizierte Ausbildung von Deutschlehrern für die Regelschule in den Disziplinen Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft und in den Didaktiken des Deutschunterrichts. Darin inbegriffen ist die sichere Beherrschung der deutschen Standardsprache in Wort und Schrift. Die Inhalte des Studiums sind so angelegt, dass die Kandidaten gemäß der Prüfungsordnung folgenden Anforderungen gerecht werden können: 1. in der germanistischen Sprachwissenschaft: Theorien, Geschichte und Methoden der synchronischen und diachronischen Sprachwissenschaft, Struktur und Funktionen der deutschen Sprache, insbesondere die Analyse, Beschreibung und Erklärung der deutschen Gegenwartssprache, Entwicklungstendenzen in Grammatik und Lexik der deutschen Gegenwartssprache, Übersicht über die Geschichte der deutschen Sprache von den Anfängen bis zur Gegenwart, Kenntnis älterer Sprachstufen des Deutschen, Bearbeitungsstand: Az.: A0E25/002 3

4 Verständnis und Analyse mittel- oder frühneuhochdeutscher Texte; 2. in der germanistischen Literaturwissenschaft: Theorien, Geschichte und Methoden der Literaturwissenschaft, Überblick über die deutsche Literaturgeschichte vom Mittelalter bis zur Gegenwart, einzelne Epochen, Gattungen, Autoren und Werke, literarische Konzepte der Moderne, Stoff- und Motivgeschichte, kulturgeschichtliche Problemkreise; 3. in der Fachdidaktik Deutsch: Theorie und Geschichte der Fachdidaktik einschließlich ihrer Stellung zu den Bezugswissenschaften, sprachdidaktische und literaturdidaktische Positionen in Verbindung mit der Fixierung und Weiterentwicklung von Lernzielen und Lernbereichen im Deutschunterricht, curriculare Probleme und Lehrplankonzepte des Faches Deutsch, fachspezifische Unterrichtsmethoden und -verfahren / Varianten der Unterrichtsgestaltung, differenzierte Methoden der Lernkontrolle und der Leistungsbeurteilung sowie der Diagnose von fachspezifischen Lernvoraussetzungen bzw. -schwierigkeiten. 5 Aufbau des Studiums Das Studium gliedert sich in ein Grundstudium (2 Semester) und ein Hauptstudium (2 Semester). Das Hauptstudium kann erst nach erfolgreichem Abschluss des Grundstudiums aufgenommen werden. Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl (SWS) beträgt 32, wovon 15 auf das Grundstudium und 16 auf das Hauptstudium entfallen. 1 SWS Sprecherziehung (Aufbaukurs) kann wahlweise im Grundoder Hauptstudium belegt werden. Es gilt folgende Aufteilung: Grundstudium: 7 SWS für die Sprachwissenschaft 6 SWS für die Literaturwissenschaft 2 SWS für die Fachdidaktik Deutsch Hauptstudium: 6 SWS für die Sprachwissenschaft 6 SWS + 1 Selbststudienmodul für die Literaturwissenschaft 4 SWS für die Fachdidaktik Deutsch Grund- oder Hauptstudium: 1 SWS für die Sprecherziehung Die Lehrveranstaltungen im Grundstudium (GS) und Hauptstudium (HS) sind in folgenden Komplexen angeordnet: Sprachwissenschaft: SWS GS HS S1 Theorien, Methoden, Geschichte der Sprachwissenschaft 3 1 P 2 WP S2 Beschreibung des deutschen Sprachsystems 4 4 P 0 S3 Geschichte der deutschen Sprache 4 2 WP 2 P S4 Anwendungsbereiche (synchron, diachron interdisziplinär u. a.) WP Bearbeitungsstand: Az.: A0E25/002 4

5 Literaturwissenschaft: L1 L2 L3 L4 Einführung in die Literaturwissenschaft Theorien, Methoden und Geschichte der Literaturwissenschaft 4 2 P 2 WP Geschichte der neueren deutschen Literatur anhand einzelner Epochen, Gattungen, Werke und Autoren 4 4 WP 0 Mediävistik und Literatur der Frühen Neuzeit 2 2 WP Stoff-, Motiv- und Kulturgeschichte der Literatur WP Fachdidaktik: D1 D2 D3 Grundlagen der Sprach- und Literaturdidaktik 2 2 P 0 Curriculare Aspekte des Deutschunterrichts P Spezifische Probleme der Fachdidaktik Deutsch WP 6 Studienleistungen (1) Bis zum Beginn des Hauptstudiums sind die Sprachkenntnisse gemäß 2 Abs. 3 dieser Studienordnung nachzuweisen. (2) Während des Studiums sind folgende Leistungs- und Teilnahmenachweise zu erbringen: im Grundstudium Deutsch: - ein LN zur Sprachwissenschaft (Synchronische germanistische Linguistik) (S 2), - ein LN zur germanistischen Literaturwissenschaft im Hauptstudium Deutsch: - ein LN aus S3 oder S4, - ein LN aus L2, L3 oder L4, - ein LN aus D2 oder D3. (3) 1 Teilnahmenachweis (TN) zum Aufbaukurs Sprecherziehung ist gemäß der Prüfungsordnung Bestandteil der Zulassung zur Erweiterungsprüfung im Fach Deutsch. (4) Für die übrigen Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen sowie das Selbststudienmodul sind Teilnahmenachweise zu erbringen. Es ist eine Übersicht über alle im jeweiligen Semester besuchten Lehrveranstaltungen anzufertigen. (5) Soweit die Prüfungsordnung nichts anderes vorsieht, erfolgt die Erteilung von Teilnahme- und Leistungsnachweisen durch den Leiter der Lehrveranstaltung. Die Leistungsnachweise können erworben werden durch mündliche Überprüfung (20 min.), Klausur (90 min.), Referat oder Belegarbeit. Über die Art des Leistungsnachweises entscheidet der Leiter der Lehrveranstaltung im Benehmen mit den Studierenden. Bearbeitungsstand: Az.: A0E25/002 5

6 7 Studienfachberatung (1) Der Studienfachberater berät die Studierenden in allen Fragen und Belangen, die mit dem Studium des gewählten Faches zusammenhängen. Zu Beginn des Studiums wird eine Einführungsveranstaltung durchgeführt. (2) In Angelegenheiten, die die Erweiterungsprüfung bzw. Prüfung in einem weiteren Fach betreffen, beraten ein zum jeweiligen Prüfungsausschuss gehörender Vertreter der Fakultät und die Außenstelle des Landesprüfungsamtes für Lehrämter an der Universität. 8 Prüfungs- und Anrechnungsbestimmungen (1) Studien- und Prüfungsleistungen in dem vom Kandidaten gewählten Prüfungsfach, die in anderen Studiengängen oder an anderen Universitäten oder gleichgestellten Hochschulen im Geltungsbereich des Grundgesetzes erbracht wurden, werden auf Antrag vom Landesprüfungsamt im Benehmen mit zu Prüfern berufenen Vertretern des Fachs an der Universität Erfurt anerkannt, wenn deren Gleichwertigkeit festgestellt ist; Entsprechendes gilt für die Anrechnung von Studienzeiten. (2) Studien- und Prüfungsleistungen in dem vom Kandidaten gewählten Prüfungsfach, die an anderen Universitäten oder gleichgestellten Hochschulen außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes erbracht wurden, werden auf Antrag vom Landesprüfungsamt im Benehmen mit zu Prüfern berufenen Vertretern des Fachs an der Universität Erfurt anerkannt, wenn deren Gleichwertigkeit festgestellt ist; Entsprechendes gilt für die Anrechnung der Studienzeiten. (3) Die Prüfungsleistungen in der Erweiterungsprüfung bzw. Prüfung in einem weiteren Fach regelt die ThVO/R. 9 Übergangsbestimmungen Studierende, die für dieses Ergänzungsstudium bereits im Wintersemester 1999/2000 immatrikuliert waren, können ihr Studium auch nach derjenigen Studienordnung absolvieren, die bis zum In-Kraft- Treten der vorliegenden Studienordnung maßgeblich war. 10 In-Kraft-Treten Diese Studienordnung tritt am ersten Tag des auf ihre Bekanntmachung im Verkündungsblatt der Universität Erfurt folgenden Monats in Kraft. Der Präsident der Universität Erfurt Bearbeitungsstand: Az.: A0E25/002 6

7 Anlage Studienplan zum Ergänzungsstudiengang Deutsch für das Lehramt an Regelschulen I. Grundstudium 1. Sprachwissenschaft (7 SWS) Einführung in die Sprachwissenschaft (S1) 1 1. Sem. P Lexikologie (S2) Sem. P Syntax (S2) Sem. P Ältere Sprachstufen (S3) Sem. WP 2. Literaturwissenschaft (6 SWS) Einführung in die Literaturwissenschaft (L1) 2 1. Sem. P Literatur des 18./19. Jahrhunderts (L2) Sem. WP Literatur d. 20. Jahrhunderts (L2) Sem. WP 3. Fachdidaktik (2 SWS) Grundlagen der Sprach- und Literaturdidaktik (D1) 2 2. Sem. P II. Hauptstudium 1. Sprachwissenschaft (6 SWS) Geschichte d. dt. Sprache im Überblick (S3) Sem. P Theorien, Geschichte und Methoden der Sprachwissenschaft (S1) Sem. WP Anwendungsbereiche (synchron, diachron, interdisziplinär u. a.) (S4) Sem. WP 2. Literaturwissenschaft (6 SWS) Methoden d. Literaturwissenschaft (L1) Sem. WP Mediävistik oder Literatur des 16./17. Jh. (L3) Sem. WP (Anm.: Das nicht ausgewählte Gebiet ist als Selbststudienmodul zu absolvieren.) Autoren, Probleme und Fragestellungen der Literatur nach 1900 (L4) Sem. WP 3. Fachdidaktik (4 SWS) Curriculare Aspekte des Deutschunterrichts (D2) 2 3. Sem. P Spezifische Probleme der Fachdidaktik Deutsch (D3) Sem. WP 4. Aufbaukurs Sprecherziehung (1 SWS) Sem. P Während des Studiums sind folgende Leistungs- und Teilnahmenachweise zu erbringen: Bearbeitungsstand: Az.: A0E25/002 7

8 im Grundstudium: - ein LN zur Sprachwissenschaft (Synchronische germanistische Linguistik) (S 2), - ein LN zur germanistischen Literaturwissenschaft. im Hauptstudium: - ein LN aus S3 oder S4, - ein LN aus L2, L3 oder L4, - ein LN aus D2 oder D3. im Grundstudium oder Hauptstudium: - ein TN zu einem Aufbaukurs Sprecherziehung Abkürzungen LN - Leistungsnachweis TN - Teilnahmenachweis P - Pflicht WP - Wahlpflicht SWS - Semesterwochenstunde S - Sprachwissenschaft L - Literaturwissenschaft D - Fachdidaktik Bearbeitungsstand: Az.: A0E25/002 8

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Englisch

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Englisch Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Englisch vom 09. Juni 1999 Hinweis: Diese Studienordnung ist im Gemeinsamen Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des

Mehr

Studienordnung zur Ergänzungsrichtung Lehramt an Regelschulen im Fach Informationstechnische Grundbildung

Studienordnung zur Ergänzungsrichtung Lehramt an Regelschulen im Fach Informationstechnische Grundbildung Studienordnung zur Ergänzungsrichtung Lehramt an Regelschulen im Fach Informationstechnische Grundbildung vom 09. Juni 1999 Hinweis: Diese Studienordnung ist im gemeinsamen Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums

Mehr

Nicht amtliche Lesefassung der. Studienordnung der Universität Erfurt für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Französisch

Nicht amtliche Lesefassung der. Studienordnung der Universität Erfurt für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Französisch Nicht amtliche Lesefassung der Studienordnung der Universität Erfurt für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Französisch vom 09. Juni 1999 in der Fassung der ersten Änderungssatzung

Mehr

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen im Fach Deutsch

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen im Fach Deutsch Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen im Fach Deutsch vom 06. Januar 1997 Hinweis: Diese Ordnung ist dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und

Mehr

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Wirtschaftslehre/Technik

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Wirtschaftslehre/Technik Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Wirtschaftslehre/Technik vom 06. Januar 1997 Hinweis: Diese Ordnung ist dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung

Mehr

Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier Vom 12. Juli 1984 Auf Grund des

Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier Vom 12. Juli 1984 Auf Grund des Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier Vom 12. Juli 1984 Auf Grund des 80 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes vom 21. Juli 1978

Mehr

Prüfungs- und Studienordnung der Universität Erfurt für das Magister-Programm Erziehungswissenschaft/Science of Education

Prüfungs- und Studienordnung der Universität Erfurt für das Magister-Programm Erziehungswissenschaft/Science of Education Prüfungs- und Studienordnung der Universität Erfurt für das Magister-Programm Erziehungswissenschaft/Science of Education vom 13. Mai 2002 Hinweise: Die Prüfungs- und Studienordnung für das o. g. Magister-Programm

Mehr

TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU

TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU Zwischenprüfungsordnung für den Studiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen Gemäß 5 Abs. 1 in Verbindung mit 79 Abs. 2 Satz 1 Nr.11, 83 Abs. 2 Nr. 6, 85 des Thüringer

Mehr

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen im Fach Katholische Religionslehre

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen im Fach Katholische Religionslehre Studienordnung für den Studiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen im Fach Katholische Religionslehre vom 06. Januar 1997 Hinweis: Diese Ordnung ist dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung

Mehr

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Grundschulpädagogik

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Grundschulpädagogik Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Grundschulpädagogik vom 06. Januar 1997 Hinweis: Diese Ordnung ist dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst angezeigt

Mehr

vom 27. Januar 1999 Die Wiedergabe als PDF-Datei im WWW erfolgt ohne Gewähr für die Aktualität und Freiheit von Wiedergabefehlern.

vom 27. Januar 1999 Die Wiedergabe als PDF-Datei im WWW erfolgt ohne Gewähr für die Aktualität und Freiheit von Wiedergabefehlern. Stand: 14.03.00 STO FWG Grundschulpädagogik LGr A0E17/011 Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Grundschulpädagogik einschließlich der fachwissenschaftlichen Grundlagen des

Mehr

Fachspezifische Prüfungsbestimmungen für den Magisterteilstudiengang (MTSG) Kunstgeschichte als Hauptfach (HF)

Fachspezifische Prüfungsbestimmungen für den Magisterteilstudiengang (MTSG) Kunstgeschichte als Hauptfach (HF) Philosophische Fakultät III Institut für Kultur- und Kunstwissenschaften Kunstgeschichtliches Seminar Fachspezifische Prüfungsbestimmungen für den Magisterteilstudiengang (MTSG) Kunstgeschichte als Hauptfach

Mehr

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 6.20.05 Nr. 1 Studienordnung des Fachbereichs Kunstpädagogik, Musikwissenschaft, Sportwissenschaft für das Hauptfach und Nebenfach Musikwissenschaft

Mehr

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Musik

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Musik Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Musik vom 01. März 2000 Hinweis: Diese Studienordnung ist im gemeinsamen Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des

Mehr

und einer Prüfung in der Fachdidaktik (im Anschluss an das Aufbaumodul Fachdidaktik). Die Prüfung bezieht sich auf die fachdidaktischen

und einer Prüfung in der Fachdidaktik (im Anschluss an das Aufbaumodul Fachdidaktik). Die Prüfung bezieht sich auf die fachdidaktischen Regelung der Erweiterungsprüfung im Unterrichtsfach Deutsch für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen mit dem Studienschwerpunkt Haupt-,

Mehr

S T U D I E N O R D N U N G für das Fach. Psychologie. (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.)

S T U D I E N O R D N U N G für das Fach. Psychologie. (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.) 1 S T U D I E N O R D N U N G für das Fach Psychologie (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.) an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom 13. Februar 2001 Aufgrund des 2

Mehr

4 Studienvoraussetzungen, Praktika (1) Abgesehen von den Voraussetzungen für die Einschreibung für diesen Studiengang erfordert das Studium

4 Studienvoraussetzungen, Praktika (1) Abgesehen von den Voraussetzungen für die Einschreibung für diesen Studiengang erfordert das Studium Studienordnung für das Studium des Faches Spanisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Universität Trier Vom 19. Juli 2001 Aufgrund des 5 Abs. 2 Nr. 2 und des 80 Abs. 2. Nr. 1 des Universitätsgesetzes

Mehr

Zwischenprüfungs- und Studienordnung der Universität Heidelberg für den Lehramtsstudiengang Latein - Besonderer Teil -

Zwischenprüfungs- und Studienordnung der Universität Heidelberg für den Lehramtsstudiengang Latein - Besonderer Teil - LA 06-3 Codiernummer 16.12.10 letzte Änderung 02-1 Auflage - Seitenzahl Zwischenprüfungs- und Studienordnung der Universität Heidelberg für den Lehramtsstudiengang Latein - Besonderer Teil - vom 29. April

Mehr

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 / HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 PÄDAGOGIK (MAGISTER) Der Text dieser Studienordnung

Mehr

Vom 26. August 1987. [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 36, S. 968]

Vom 26. August 1987. [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 36, S. 968] Studienordnung des Fachbereichs Philologie III für das Studium des Faches Spanische Philologie (Hispanistik) als Hauptfach in den Studiengängen für Magister und Promotion an der Johannes Gutenberg-Universität

Mehr

Prüfungs- und Studienordnung der Universität Erfurt für das Magister-Programm Bildungsmanagement/Education Management

Prüfungs- und Studienordnung der Universität Erfurt für das Magister-Programm Bildungsmanagement/Education Management Prüfungs- und Studienordnung der Universität Erfurt für das Magister-Programm Bildungsmanagement/Education Management vom 13. Mai 2002 Hinweise: Die Prüfungs- und Studienordnung für das o. g. Magister-Programm

Mehr

Vom 26. August 1987. [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 36, S. 964]

Vom 26. August 1987. [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 36, S. 964] Studienordnung des Fachbereichs Philologie III für das Studium des Faches Französische Philologie als Hauptfach in den Studiengängen für Magister und Promotion an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Mehr

Historisches Seminar. Philosophische Fakultät. Lehramtsstudiengang. Hinweise zum Studium. (Studienbeginn vor WS 2003/04) Integriertes Proseminar

Historisches Seminar. Philosophische Fakultät. Lehramtsstudiengang. Hinweise zum Studium. (Studienbeginn vor WS 2003/04) Integriertes Proseminar Philosophische Fakultät Historisches Seminar Tel.: +49 (0)361 737-4410 Fax: +49 (0)361 737-4419 Postfach 900221, D-99105 Erfurt Nordhäuser Str. 63, Lehrgebäude 4, 1.OG, D-99089 Erfurt Lehramtsstudiengang

Mehr

Neueste Fassung der Studienordnung für den Studiengang Primarstufe mit dem Schwerpunktfach Englisch (Entwurf)

Neueste Fassung der Studienordnung für den Studiengang Primarstufe mit dem Schwerpunktfach Englisch (Entwurf) Neueste Fassung der Studienordnung für den Studiengang Primarstufe mit dem Schwerpunktfach Englisch (Entwurf) Anlage 11 Studienordnung für den Studiengang im Lehramt für die Primarstufe an der Bergischen

Mehr

Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Geschichte als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald vom 29.

Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Geschichte als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald vom 29. Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Geschichte als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald vom 29. November 2001 Aufgrund von 2 Abs. 1 i.v.m. 9 Abs. 1 des Landeshochschulgesetzes

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften

Technische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften Technische Universität Dresden Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften Studienordnung für das "studierte Fach" Französisch im Studiengang Lehramt an Mittelschulen Vom 30.01.2004 Auf Grund

Mehr

Lehramtsbezogener Bachelor-Studiengang Spanisch REVISION

Lehramtsbezogener Bachelor-Studiengang Spanisch REVISION Bachelor of Education Spanisch - Revision 1 Lehramtsbezogener Bachelor-Studiengang Spanisch REVISION A. Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen 1. Nachweis fachspezifischer Sprachkenntnisse ( 2 Abs.

Mehr

geändert durch Satzung vom 31. März 2010

geändert durch Satzung vom 31. März 2010 Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare

Mehr

STUDIENFÜHRER. Anglistik MASTER OF ARTS. Zentrale Studienberatung

STUDIENFÜHRER. Anglistik MASTER OF ARTS. Zentrale Studienberatung STUDIENFÜHRER MASTER OF ARTS Anglistik Zentrale Studienberatung 1. STUDIENGANG: M.A. ANGLISTIK 2. ABSCHLUSS: Master of Arts 3. REGELSTUDIENZEIT: 4 Semester LEISTUNGSPUNKTE: STUDIENBEGINN FÜR STUDIENANFÄNGER:

Mehr

Studienordnung für das Studium des Faches Englisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier. Vom 18.

Studienordnung für das Studium des Faches Englisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier. Vom 18. Studienordnung für das Studium des Faches Englisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier Vom 18. Juli 1984 Auf Grund des 80 Abs. 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes vom 21. Juli 1978

Mehr

Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Vom 11. Dezember 1984 [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 49, S. 1152]

Mehr

Studiengang "Lehramt an Gymnasien" Spanisch Hauptfach

Studiengang Lehramt an Gymnasien Spanisch Hauptfach Studiengang "Lehramt an Gymnasien" geko/01.07.2014 Studien- und Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Lehramt an Gymnasien vom 24.03.2011 in der Fassung der Fachspezifischen

Mehr

Veranstaltungen gemäß jeweils gewähltem Modul

Veranstaltungen gemäß jeweils gewähltem Modul B 8: Latinistik, Erstfach Studienanfänger ohne Latinum Studienanfänger ohne Latinum können den Erwerb der erforderlichen Sprachkenntnisse im Rahmen der propädeutischen Veranstaltungen in den en A und B

Mehr

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Otto-Friedrich-Universität Bamberg Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studien- und Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Klassische Philologie/Latinistik an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 10. Februar 2009 (Fundstelle:

Mehr

D I E N S T B L A T T

D I E N S T B L A T T 24 D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 22 Studienordnung des Studiengangs Erziehungswissenschaft im Rahmen des Magisterstudiums der Philosophischen Fakultäten Vom 17. Juli 2003 2003...

Mehr

und ein Seminar (2 SWS) zu belegen. D. h. es müssen insgesamt 6 SWS je gewähltem Fach absolviert werden.

und ein Seminar (2 SWS) zu belegen. D. h. es müssen insgesamt 6 SWS je gewähltem Fach absolviert werden. VEREINBARUNG des Instituts für Psychologie und der Fakultät für Mathematik und Informatik zur Durchführung des Nebenfaches Psychologie im Rahmen des Diplomstudienganges Informatik (überarbeitet im November

Mehr

Fachspezifische Prüfungsbestimmungen und Studienordnung

Fachspezifische Prüfungsbestimmungen und Studienordnung Philosophische Fakultät III Institut für Sozialwissenschaften Fachspezifische Prüfungsbestimmungen und Studienordnung für den Magisterteilstudiengang MTSG Politikwissenschaft als Nebenfach (NF) Teil II

Mehr

(1) Die Studienordnung regelt Ziel, Inhalt und Aufbau des Studiums für den Studiengang Mediengestaltung.

(1) Die Studienordnung regelt Ziel, Inhalt und Aufbau des Studiums für den Studiengang Mediengestaltung. Studienordnung Mediengestaltung für den Studiengang Mediengestaltung mit dem Abschluss "Diplom-Mediengestalter" Alle im Internet bereitgestellten Informationen sind unverbindlich. Sie sind nicht als die

Mehr

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen im Fach Sozialkunde

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen im Fach Sozialkunde Studienordnung für den Studiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen im Fach Sozialkunde vom 06. Januar 1997 Hinweis: Diese Ordnung ist dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Mehr

Vom 15. Mai 2013. 5 Promotionsausschuss

Vom 15. Mai 2013. 5 Promotionsausschuss Studienordnung für das Promotionsstudium mit dem Ziel der wissenschaftlichen bzw. künstlerisch-wissenschaftlichen Promotion zum Doctor scientiae musicae an der Hochschule für Musik und Theater Hamburg

Mehr

(Fundstelle:

(Fundstelle: Studienordnung für den Diplomstudiengang Romanistik (Schwerpunkte: Französisch/Italienisch/Spanisch) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 31. März 2008 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2008/2008-17.pdf)

Mehr

Studienordnung. für den Studiengang Kunst. mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Primarstufe (weiteres Unterrichtsfach)

Studienordnung. für den Studiengang Kunst. mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Primarstufe (weiteres Unterrichtsfach) Studienordnung für den Studiengang Kunst mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Primarstufe (weiteres Unterrichtsfach) an der Universität Gesamthochschule Siegen Vom 22. Dezember

Mehr

- 11/20 - Studienordnung für den Studiengang Chemie zum Master of Science (M.Sc.) Vom 3. Februar 2003

- 11/20 - Studienordnung für den Studiengang Chemie zum Master of Science (M.Sc.) Vom 3. Februar 2003 - 11/20 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Chemie und Mineralogie Studienordnung für den Studiengang Chemie zum Master of Science (M.Sc.) Vom 3. Februar 2003 Aufgrund von 8 Abs. 2 und 21 des Gesetzes über

Mehr

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen Amtliche Mitteilungen Datum 27. Mai 2013 Nr. 48/2013 I n h a l t : Fachspezifische Bestimmung für das Fach Philosophie/Praktische Philosophie im Masterstudium für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen

Mehr

GRIECHISCHE PHILOLOGIE

GRIECHISCHE PHILOLOGIE GEORG-AUGUST-UNIVERSITÄT GÖTTINGEN ZENTRALE STUDIENBERATUNG GRIECHISCHE PHILOLOGIE Fakultät: Studienabschluss: Regelstudienzeit: Voraussetzungen: Philosophische Fakultät Magister/ Magistra Artium 9 Semester

Mehr

Vom 02. Mai 2013. Inhaltsverzeichnis. 1 * Geltungsbereich

Vom 02. Mai 2013. Inhaltsverzeichnis. 1 * Geltungsbereich Prüfungs- und Studienordnung für das Beifach Deutsch als Fremdsprache (DaF) im Lehramtsstudiengang an der Philosophischen Fakultät der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Vom 0. Mai 013 Aufgrund

Mehr

für den Studiengang Philosophie mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (Magisterprüfung) an der Universität - Gesamthochschule Siegen

für den Studiengang Philosophie mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (Magisterprüfung) an der Universität - Gesamthochschule Siegen 1 STUDIENORDNUNG für den Studiengang Philosophie mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (Magisterprüfung) an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom 13. Februar 2001 Aufgrund des 2 Abs. 4

Mehr

Studienordnung für das Nebenfach Psychologie im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden. Vom

Studienordnung für das Nebenfach Psychologie im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden. Vom Technische Universität Dresden Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Fachrichtung Psychologie Studienordnung für das Nebenfach Psychologie im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden

Mehr

Die Wiedergabe dieser Ordnung als PDF-Datei im WWW erfolgt in Ergänzung ihrer amtlichen Veröffentlichung im Verkündungsblatt der Universität Erfurt.

Die Wiedergabe dieser Ordnung als PDF-Datei im WWW erfolgt in Ergänzung ihrer amtlichen Veröffentlichung im Verkündungsblatt der Universität Erfurt. Zugangs- und Verfahrensbestimmungen der Universität Erfurt für das weiterbildende Studium Staatswissenschaften- Sozialwissenschaften vom 21. August 2005 Diese Satzung ist dem Thüringer Kultusministerium

Mehr

- 25/23 - Studienordnung für das Studium des vertieft studierten Faches Geschichte für das Höhere Lehramt an Gymnasien. Vom 1.

- 25/23 - Studienordnung für das Studium des vertieft studierten Faches Geschichte für das Höhere Lehramt an Gymnasien. Vom 1. - 25/23 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Geschichte, Kunstund Orientwissenschaften Historisches Seminar Inhalt: Studienordnung für das Studium des vertieft studierten Faches Geschichte für das Höhere

Mehr

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Sport

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Sport Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Sport vom 01. September 2000 Hinweis: Diese Studienordnung ist im gemeinsamen Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und

Mehr

Universität Hamburg S TUDIENORDNUNG. für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (4. 10.

Universität Hamburg S TUDIENORDNUNG. für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (4. 10. Universität Hamburg Fachbereich Wirtschaftswissenschaften S TUDIENORDNUNG für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre (4. 10. 1996) 2 Die Studienordnung konkretisiert die Prüfungsordnung und regelt

Mehr

geändert durch Satzungen vom 31. März 2010 21. Oktober 2010

geändert durch Satzungen vom 31. März 2010 21. Oktober 2010 Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare

Mehr

Studiengang "Lehramt an Gymnasien" Spanisch Beifach

Studiengang Lehramt an Gymnasien Spanisch Beifach Studiengang "Lehramt an Gymnasien" geko/01.07.2014 Studien- und Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Lehramt an Gymnasien vom 24.03.2011 in der Fassung der Fachspezifischen

Mehr

Thüringer Kultusministerium

Thüringer Kultusministerium Thüringer Kultusministerium Erfurt, den 30. November 2005 Informationen zur Erweiterungsprüfung/Prüfung in einem weiteren Fach nach den Anforderungen der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien

Mehr

Die Angabe zu 23 in der Inhaltsübersicht erhält folgende Fassung:

Die Angabe zu 23 in der Inhaltsübersicht erhält folgende Fassung: Satzung zur Änderung der Prüfungs- Studienordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für das Studium der Didaktik der Grschule Bereich Didaktik des Unterrichtsfachs Geschichte (Didaktikfach Geschichte)

Mehr

Auszug aus dem Kommentierten Vorlesungsverzeichnis des Faches Geschichte, Stand WS 2007/08 HINWEISE ZU GRUNDSTUDIUM, ZWISCHENPRÜFUNG UND HAUPTSTUDIUM

Auszug aus dem Kommentierten Vorlesungsverzeichnis des Faches Geschichte, Stand WS 2007/08 HINWEISE ZU GRUNDSTUDIUM, ZWISCHENPRÜFUNG UND HAUPTSTUDIUM Auszug aus dem Kommentierten Vorlesungsverzeichnis des Faches Geschichte, Stand WS 2007/08 HINWEISE ZU GRUNDSTUDIUM, ZWISCHENPRÜFUNG UND HAUPTSTUDIUM Die folgenden Richtlinien beschreiben in Kurzfassung

Mehr

Vierte Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen an der Technischen Universität München

Vierte Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen an der Technischen Universität München 1 Vierte Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen an der Technischen Universität München Vom 25. April 2014 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz

Mehr

- 30/1 - Studienordnung für das Hauptfach Arabistik und Orientalische Philologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig

- 30/1 - Studienordnung für das Hauptfach Arabistik und Orientalische Philologie im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig - 30/1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Geschichte, Kunst- und Orientwissenschaften Orientalisches Institut Studienordnung für das Hauptfach Arabistik und Orientalische Philologie im Studiengang Magister

Mehr

- 25/14 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Geschichte für das Lehramt an Förderschulen. Vom 1. August 2002

- 25/14 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Geschichte für das Lehramt an Förderschulen. Vom 1. August 2002 - 25/14 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Geschichte, Kunstund Orientwissenschaften Historisches Seminar Inhalt: Studienordnung für das Studium des studierten Faches Geschichte für das Lehramt an Förderschulen

Mehr

Studienordnung für das Studium des Faches Englisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Studienordnung für das Studium des Faches Englisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Studienordnung für das Studium des Faches Englisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Vom 5. Oktober 1993 [erschienen im Staatsanzeiger Nr. 40, S. 1160] Auf

Mehr

Studienordnung für das Fach Pädagogik (Nebenfach) mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen

Studienordnung für das Fach Pädagogik (Nebenfach) mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen Studienordnung für das Fach Pädagogik (Nebenfach) mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom 27. September 1999 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 85 Abs.

Mehr

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen im Fach Evangelische Religionslehre

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen im Fach Evangelische Religionslehre Studienordnung für den Studiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen im Fach Evangelische Religionslehre vom 06. Januar 1997 Hinweis: Diese Ordnung ist dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung

Mehr

Studiengang "Lehramt an Gymnasien" Spanisch, Hauptfach. 1. Erstes oder zweites Hauptfach. 1 Studienumfang

Studiengang Lehramt an Gymnasien Spanisch, Hauptfach. 1. Erstes oder zweites Hauptfach. 1 Studienumfang Studiengang "Lehramt an Gymnasien" Spanisch, Hauptfach 1. Erstes oder zweites Hauptfach 1 Studienumfang Im ersten oder zweiten Hauptfach Spanisch sind insgesamt 104 ECTS-Punkte zu erwerben; davon entfallen

Mehr

(2) Voraussetzung für die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen ist die Einschreibung in Teilnehmerlisten zu Beginn des Semesters.

(2) Voraussetzung für die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen ist die Einschreibung in Teilnehmerlisten zu Beginn des Semesters. Teilstudien- und Prüfungsordnung für das Studium und die Prüfung von Wahlpflichtfächern bzw. Nebenfächern aus dem Fachbereich II Sprach- und Literaturwissenschaften in Diplomstudiengängen der Fachbereiche

Mehr

Studienordnung zur Ergänzungsrichtung Lehramt an Regelschulen im Fach Wirtschaft-Umwelt-Europa

Studienordnung zur Ergänzungsrichtung Lehramt an Regelschulen im Fach Wirtschaft-Umwelt-Europa Studienordnung zur Ergänzungsrichtung Lehramt an Regelschulen im Fach Wirtschaft-Umwelt-Europa vom 30. September 1999 Hinweis: Diese Studienordnung ist im gemeinsamen Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums

Mehr

Anlage 1 Studiengang Erziehungswissenschaft (Erziehungswissenschaftliches Studium - P) Vom 29. Januar Studienumfang und -aufbau...

Anlage 1 Studiengang Erziehungswissenschaft (Erziehungswissenschaftliches Studium - P) Vom 29. Januar Studienumfang und -aufbau... Studienordnung für die Studiengänge im Lehramt für die Primarstufe an der Bergischen Universität - Gesamthochschule Wuppertal Fachspezifische Vorschriften Anlage 1 Studiengang Erziehungswissenschaft (Erziehungswissenschaftliches

Mehr

Z U L A S S U N G S O R D N U N G. für den Weiterbildungsstudiengang Mergers & Acquisitions

Z U L A S S U N G S O R D N U N G. für den Weiterbildungsstudiengang Mergers & Acquisitions Z U L A S S U N G S O R D N U N G für den Weiterbildungsstudiengang Mergers & Acquisitions Z U L A S S U N G S O R D N U N G für den Weiterbildungsstudiengang Mergers & Acquisitions an der Westfälischen

Mehr

geändert durch Satzungen vom 31. März 2010 21. Oktober 2010 26. März 2012 9. Oktober 2014

geändert durch Satzungen vom 31. März 2010 21. Oktober 2010 26. März 2012 9. Oktober 2014 Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare

Mehr

Studienordnung postgradualer Masterstudiengang Sozialmanagement

Studienordnung postgradualer Masterstudiengang Sozialmanagement Studienordnung postgradualer Masterstudiengang Sozialmanagement Bezugnahme für Rechtsverbindlichkeit der Studienordnung Gemäß 36, 107 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat wurde die folgende Studienordnung

Mehr

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Otto-Friedrich-Universität Bamberg Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studien- und Fachprüfungsordnung der Otto-Friedrich-Universität Bamberg für den Masterstudiengang Joint Master s Degree Deutsche Philologie des Mittelalters und der Frühen

Mehr

2. Zum Aufbau des Studienganges Deutsch für Lehramt an Gymnasien. Germanistische. Modul Literaturwissenschaft/

2. Zum Aufbau des Studienganges Deutsch für Lehramt an Gymnasien. Germanistische. Modul Literaturwissenschaft/ 1 Vorwort 1. Zur Konzeption der Jenaer Lehramtsstudiengänge Deutsch Die Lehramtsstudiengänge Deutsch an der Friedrich-Schiller-Universität integrieren drei Teilfächer: Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft

Mehr

(2) Vorausgesetzt werden Kenntnisse der englischen Sprache, die dem Niveau des Leistungskurses Englisch der Sekundarstufe II entsprechen.

(2) Vorausgesetzt werden Kenntnisse der englischen Sprache, die dem Niveau des Leistungskurses Englisch der Sekundarstufe II entsprechen. Studienordnung für den Studiengang Englisch an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe II vom 17. Februar 1999 Aufgrund des

Mehr

Communication & Cultural Management FSPO MA CCM. Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für den einjährigen Studiengang Master of Arts in

Communication & Cultural Management FSPO MA CCM. Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für den einjährigen Studiengang Master of Arts in Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für den einjährigen Studiengang Master of Arts in FSPO MA CCM 1 3 Anmerkung zum Sprachgebrauch Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Studien-

Mehr

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 / HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 ETHNOLOGIE (MAGISTER) Der Text dieser Studienordnung

Mehr

10/2000 Mitteilungen Amtsblatt der BTU Cottbus I N H A L T

10/2000 Mitteilungen Amtsblatt der BTU Cottbus I N H A L T 10/2000 Mitteilungen Amtsblatt der BTU Cottbus 22.05.2000 I N H A L T Seite 1. Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung 2 des Studienganges Bauingenieurwesen der Brandenburgischen Technischen Universität

Mehr

Neufassung der Studienordnung, Stand 9. März 2000

Neufassung der Studienordnung, Stand 9. März 2000 Neufassung der Studienordnung, Stand 9. März 2000 Fassung nach der Sitzung der Kommission für das Aufbaustudium Informatik vom 11. Januar 2000 Studienordnung für das Aufbaustudium Informatik an der Technischen

Mehr

1. Fächerkombinationen

1. Fächerkombinationen Anlage zur Magisterprüfungsordnung für das Hauptfach Anglistik/Amerikanistik und die Nebenfächer Englische Sprachwissenschaft, Englische Literatur- und Kulturwissenschaft sowie Amerikanische Literatur-

Mehr

(4) Studium für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen,

(4) Studium für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen, Anlage zu 1 Abs. der Prüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Master of Education (MPO Ed.) für das Fach Geschichtswissenschaft an der Universität Bielefeld vom 19. April 006 Aufgrund der

Mehr

Studienordnung für den Magisterstudiengang Erziehungswissenschaft als Hauptfach an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 15.

Studienordnung für den Magisterstudiengang Erziehungswissenschaft als Hauptfach an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 15. Studienordnung für den Magisterstudiengang Erziehungswissenschaft als Hauptfach an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 15. Juli 1998 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 85 Abs. 1 des Gesetzes über

Mehr

PH Ludwigsburg Vorläufige Studienordnung für das Fach Deutsch Grund- und Hauptschule Stand:

PH Ludwigsburg Vorläufige Studienordnung für das Fach Deutsch Grund- und Hauptschule Stand: Vorläufige Studienordnung für das Fach Deutsch Grund- und Hauptschule Aufbau und Inhalte des Studiums Das Studium ist in Module gegliedert, die in der Regel aus drei Lehrveranstaltungen (6 SWS) bestehen.

Mehr

Studiengang "Lehramt an Gymnasien" Spanisch, Beifach. 1. Beifach als Erweiterungsfach. 1 Studienumfang

Studiengang Lehramt an Gymnasien Spanisch, Beifach. 1. Beifach als Erweiterungsfach. 1 Studienumfang Studiengang "Lehramt an Gymnasien" Spanisch, Beifach 1. Beifach als Erweiterungsfach 1 Studienumfang Im Beifach Spanisch als Erweiterungsfach sind insgesamt 80 ECTS-Punkte zu erwerben; davon entfallen

Mehr

Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Modulhandbuch für den MA-Studiengang Klassische Philologie

Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Modulhandbuch für den MA-Studiengang Klassische Philologie Otto-Friedrich-Universität Bamberg Modulhandbuch für den MA-Studiengang Klassische Philologie Gültig ab: WS 2013/14 Herausgegeben von den Fachvertretern auf der Grundlage der geltenden Studien- und Fachprüfungsordnung

Mehr

2. Zum Aufbau des Studienganges Deutsch für Lehramt an Regelschulen. Lehramt Regelschule, Fach Deutsch: Teilfächer und Deutsch als Zweitsprache

2. Zum Aufbau des Studienganges Deutsch für Lehramt an Regelschulen. Lehramt Regelschule, Fach Deutsch: Teilfächer und Deutsch als Zweitsprache Vorwort 1. Zur Konzeption der Jenaer Lehramtsstudiengänge Deutsch Die Lehramtsstudiengänge Deutsch an der Friedrich-Schiller-Universität integrieren drei Teilfächer: Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Nr. 25 I ausgegeben am 21. Mai 2014 Studien- und Prüfungsordnung der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe für den Masterstudiengang Biodiversität und Umweltbildung (BiU) vom Datum

Mehr

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Sport

Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Sport Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Regelschulen im Fach Sport vom 16. Dezember 1998 Hinweis: Diese Ordnung ist dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst angezeigt und von

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Elektrotechnik mobiler Systeme an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom

Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Elektrotechnik mobiler Systeme an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Elektrotechnik mobiler Systeme an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom 09.10.2013 In der Fassung einschließlich der Änderungssatzung vom 30.11.2015

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Studienvoraussetzungen

1 Geltungsbereich. 2 Studienvoraussetzungen Studienordnung der Philosophischen Fakultät für Germanistik als Kern- und Ergänzungsfach in Studiengängen mit dem Abschluss Bachelor of Arts vom 5. Januar 2009 Gemäß 3 Abs. 1 in Verbindung mit 34 Abs.

Mehr

1 Aufgaben der Studienordnung

1 Aufgaben der Studienordnung Studienordnung und Modulhandbuch für das Wahlpflichtfach Literatur und ästhetische Kommunikation im Bachelor-Studiengang Internationale Kommunikation und Übersetzen (IKÜ) Fachbereich III Sprach- und Informationswissenschaften

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Informatik. Studienordnung

Technische Universität Dresden. Fakultät Informatik. Studienordnung Technische Universität Dresden Fakultät Informatik Studienordnung für das "vertieft studierte Fach" Informatik im Studiengang Höheres Lehramt an Gymnasien / an berufsbildenden Schulen Vom 6.03.003 Auf

Mehr

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen Amtliche Mitteilungen Datum 10. Juli 2014 Nr. 67/2014 I n h a l t : Praktikumsordnung für den Bachelorstudiengang für die Masterstudiengänge Human-Computer Interaction (HCI) der Universität Siegen Vom

Mehr

Artikel 1 Änderung der Studienordnung

Artikel 1 Änderung der Studienordnung Zweite Änderung der Studienordnung der Philosophischen Fakultät für den Studiengang Slawische Sprachen, Literaturen und Kulturen mit dem Abschluss Master of Arts vom 23. Februar 2011 Gemäß 3 Abs. 1 i.v.

Mehr

Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Fachprüfungsordnung (Satzung) für Studierende des Faches Wirtschaftswissenschaft mit dem Abschluss Master of Science oder Master of Arts im Rahmen der Zwei-Fächer-Bachelor- und Masterstudiengänge der Christian-Albrechts-Universität

Mehr

Das Studium kann sowohl im Winter- als auch im Sommersemester begonnen werden. Aufbau und Gliederung des Studiums (vgl. Übersicht auf Seite 5)

Das Studium kann sowohl im Winter- als auch im Sommersemester begonnen werden. Aufbau und Gliederung des Studiums (vgl. Übersicht auf Seite 5) BERGISCHE UNIVERSITÄT WUPPERTAL Dr. Lutz Kottmann - Akademischer Direktor - Fachbereich G Bildungswissenschaften - SPORTWISSENSCHAFTEN - Studienregelungen für das Studium des Faches Sport mit dem Abschluss

Mehr

Inhaltsübersicht. Anlage: Empfehlungen zum Studienablauf im Rahmen der Regelstudienzeit (Studienablaufplan)

Inhaltsübersicht. Anlage: Empfehlungen zum Studienablauf im Rahmen der Regelstudienzeit (Studienablaufplan) Studienordnung für das Kombinationsprofil mit dem ersten Hauptfach Sportwissenschaft und dem zweiten Hauptfach Betriebswirtschaftslehre im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Chemnitz Vom

Mehr

STUDIENPLAN FÜR DEN DIPLOM-STUDIENGANG TECHNOMATHEMATIK an der Technischen Universität München. Übersicht Vorstudium

STUDIENPLAN FÜR DEN DIPLOM-STUDIENGANG TECHNOMATHEMATIK an der Technischen Universität München. Übersicht Vorstudium STUDIENPLAN FÜR DEN DIPLOM-STUDIENGANG TECHNOMATHEMATIK an der Technischen Universität München Übersicht Vorstudium Das erste Anwendungsgebiet im Grundstudium ist Physik (1. und 2. Sem.) Im 3. und 4. Sem.

Mehr

Prüfungs- und Studienordnung der Universität Erfurt für das Magister-Programm Psychologie/Psychology

Prüfungs- und Studienordnung der Universität Erfurt für das Magister-Programm Psychologie/Psychology Prüfungs- und Studienordnung der Universität Erfurt für das Magister-Programm Psychologie/Psychology vom 25. April 2002 Hinweise: Die Prüfungs- und Studienordnung für das o. g. Magister-Programm ist dem

Mehr

Studienordnung für das Studium des Faches Anglistik im Magister-Studiengang an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Vom 11.

Studienordnung für das Studium des Faches Anglistik im Magister-Studiengang an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Vom 11. Studienordnung für das Studium des Faches Anglistik im Magister-Studiengang an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Vom 11. April 2003 Aufgrund der 5 Abs. 2 Nr. 2 und 80 Abs. 2 Nr. 1 des Universitätsgesetzes

Mehr

60 bis 99 Arbeitsstunden: bis Zeichen (ohne Leerzeichen): mittlere Hausarbeit,

60 bis 99 Arbeitsstunden: bis Zeichen (ohne Leerzeichen): mittlere Hausarbeit, Anlage 1-1 zur fachspezifischen Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehrämter Inklusive Pädagogik / Sonderpädagogik und Grundschule der Universität Bremen vom 29. Oktober 2013 Regelungen für das

Mehr