Abschlussprüfung 2016 im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r Einstellungsjahr Prüfungsbereich: Personalwesen kommunal-

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1 Aus- und Fortbildungsinstitut des Landes Sachsen-Anhalt als zuständige Stelle nach BBiG Abschlussprüfung 06 im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r Einstellungsjahr 0. Prüfungsbereich: Personalwesen kommunal- Lösungsskizze/Bewertungsbogen Kenn-Nummer: I. Klausurteil Arbeits- und Tarifrecht zu erreich. Punkte Erstkorrekt Zweitkorrekt Prüfungsaussch. - Angaben beziehen sich grundsätzlich auf die Regelungen des TVöD. Vorgang Aufgabe. Gemäß 5 Absatz Satz erhält Frau Tausendfreund ein monatliches Tabellenentgelt. Nach 5 Absatz Satz bestimmt sich die Höhe nach der EG in der Frau Tausendfreund eingruppiert ist, und nach der für sie geltenden Stufe. Als Beschäftigte der Stadt Friesenberg als ein Mitglied eines Mitgliedsverbandes der VKA bestimmt sich gemäß 5 Absatz Satz ihr Tabellenentgelt nach der Anlage A. Frau Tausendfreund wurde am in die EG 8 eingruppiert. Die Stufe richtet sich nach 6 (VKA) Absatz. Ohne einschlägige Berufserfahrung würde Frau Tausendfreund nach Satz bei Einstellung der Stufe zugeordnet werden. Einschlägige Berufserfahrung? In analoger Anwendung der PE Nr. zu 6 (Bund) Abs. und TVöD müsste Frau Tausendfreund über berufliche Erfahrung in der übertragenen oder einer auf die Aufgabe bezogenen entsprechenden Tätigkeit verfügen. Das Ausbildungsverhältnis zählt danach nicht als einschlägige Berufserfahrung. Damit verfügt Frau Tausendfreund über keine einschlägige Berufserfahrung und war zum. August 0 der Stufe zuzuordnen. Gemäß 6 Abs. Satz TVöD/VKA (Stufenlaufzeit) erreichen Beschäftigte nach einem Jahr in der Stufe die Stufe und nach weiteren Jahren die Stufe. Frau Tausendfreund erhält demnach ab Entgelt nach EG 8 / Stufe. Übertrag:

2 Übertrag: Nach Anlage A beträgt das monatliche Tabellenentgelt in der EG 8 Stufe ab..05:.798,0. Laut Sachverhalt ist Frau Tausendfreund in Vollzeit tätig. Das bedeutet nach 6 Abs. Satz Bst. b im Tarifgebiet Ost 40 Stunden. Sachsen-Anhalt befindet sich im Geltungsbereich des Tarifgebietes Ost, so dass die Arbeitszeit von Frau Tausendfreund 40 Wochenstunden beträgt. Auf Grund der Neuzuweisung von Arbeitsaufgaben und der damit einhergehenden Neubewertung hat Frau Tausendfreund Anspruch auf eine höhere Entgeltgruppe. Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe werden die Beschäftigten im Bereich der VKA derjenigen Stufe zugeordnet, in der sie mindestens ihr bisheriges Tabellenentgelt erhalten, mindestens jedoch der Stufe - 7 Abs. 4 Satz Im vorliegenden Fall soll Frau Tausendfreund jedoch nicht in die nächsthöhere, sondern in eine darüber liegende EG höhergruppiert werden. Also von EG 8 in EG 0. Nach 7 Abs. 4 Satz ist danach das Tabellenentgelt für jede dazwischen liegende Entgeltgruppe nach Satz zu berechnen. Berechnung: EG 8 Stufe.798,0 über EG 9 Stufe.857,6 EG 0 Stufe -.5,48 Die Zuordnung zur EG 0 Stufe erfolgt nicht, da nach 7 Abs. 4 Satz mindestens die Stufe zuzuordnen ist. Die Differenz zwischen der EG 0 und der EG 8 beträgt 47,8. Damit ist der Betrag größer als 90,06 (Garantiebetrag nach 7 Abs. 4 Satz ). Frau Tausendfreund erhält im Monat Juli 06 Entgelt in Höhe von.5,48. Aufgabe. Nach 4 Abs. ist der Bemessungszeitraum für das Tabellenentgelt und die sonstigen Entgeltbestandteile der Kalendermonat. Die Zahlung erfolgt nach Satz am letzten Tag des Monats (Zahltag) für den laufenden Kalendermonat. Der Zahltag für Frau Tausendfreund wäre demnach der. Juli 06 ein Sonntag. 4 Abs. Satz bestimmt den Zahltag in solchen Fällen. Fällt der Zahltag auf einen Samstag, einen Wochenfeiertag oder den. Dezember, gilt der vorhergehende Werktag, fällt er auf einen Sonntag, gilt der zweite vorhergehende Werktag als Zahltag. Übertrag:

3 Übertrag: Da der. Juli 06 ein Sonntag ist, erfolgt danach die Zahlung des Entgeltes am zweiten vorhergehenden Werktag, also am Freitag den 9. Juli 06. Ergebnis: Frau Tausendfreund erhält am 9. Juli 06 erstmals ihr neues Entgelt. Vorgang Gemäß 6 Absatz Satz haben Beschäftigte in jedem Kalenderjahr Anspruch auf Erholungsurlaub unter Fortzahlung des Entgeltes. Herr Dräger soll ab. August 06 in der Stadt Friesenberg eingestellt werden. Damit ist er Beschäftigter und hat Anspruch auf Erholungsurlaub. Bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche beträgt der Urlaubsanspruch nach 6 Abs, Satz in jedem Kalenderjahr 0 Arbeitstage. Herr Dräger arbeitet laut Sachverhalt jedoch nur an vier Tagen in der Woche. Deshalb ist der Urlaubsanspruch nach Satz zu mindern. Berechnung: 0 : 5 x 4 = 4 Arbeitstage Herr Dräger hätte für ein Kalenderjahr Anspruch auf 4 Arbeitstage Erholungsurlaub. Laut Sachverhalt soll Herr Dräger jedoch erst ab. August 06 beschäftigt werden. Nach 6 Abs. Bst b erhält der Beschäftigte als Erholungsurlaub für jeden vollen Monat des Arbeitsverhältnisses ein Zwölftel des Urlaubsanspruchs nach Absatz, wenn sein Arbeitsverhältnis im Laufe des Jahres beginnt oder endet. Laut Sachverhalt soll Herr Dräger erst ab. August 06 beschäftigt werden, damit beginnt sein Arbeitsverhältnis erst im Laufe des Kalenderjahres 06 und er erhält seinen Erholungsurlaub anteilig. Berechnung: 4 : x 5 = 0 Arbeitstage Ergebnis: Herr Dräger hat Anspruch auf 0 Arbeitstage Erholungsurlaub im Kalenderjahr 06. Übertrag: 49

4 Übertrag: 49 Vorgang Nach Abs. Satz erhalten Beschäftigte ein Jubiläumsgeld in Abhängigkeit der Beschäftigungszeit nach 4 Abs. TVöD. Gem. 4 Abs. Satz TVöD ist Beschäftigungszeit die bei demselben Arbeitgeber in einem Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist. Anrechenbar ist somit die Zeit seit der Einstellung bei der Stadt Friesenberg ab bis dato. Die Ausbildungszeit hingegen bleibt unberücksichtigt, da es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis, sondern um ein BAV handelte. Nach 4 Abs. Satz TVöD werden Zeiten bei einem anderen Arbeitgeber, die vom Geltungsbereich dieses Tarifvertrages (TVöD) erfasst werden, als Beschäftigungszeit anerkannt, sofern ein Wechsel, also zeitlich unmittelbarer Wechsel, zwischen den Arbeitgebern erfolgt ist. Aus dem beruflichen Werdegang der Frau Walter ist zu entnehmen, dass sie in der Zeit vom bis zum.0.00 beim Landkreis Ihlethal beschäftigt war. Der Landkreis Ihlethal ist ein Arbeitgeber im Sinne des 4 Abs. Satz TVöD. Da das Ende des AV beim Landkreis Ihlethal (.0.00) und der Beginn des AV bei der Stadt Friesenberg (0..00) keinen zeitlich unmittelbaren Wechsel im Tarifsinne darstellt, gilt die Zeit ab dem bis dato als Beschäftigungszeit als Maßgabe für das Jubiläumsgeld gem. Abs. TVöD. Um Jubiläumsgeld zu erhalten bedarf es nach Abs. Satz Bst. a TVöD mindestens einer vollendeten Beschäftigungszeit von 5 Jahren. Frau Walter vollendet im Jahr 06 erst das 4. Beschäftigungsjahr, so dass die tariflichen Vorgaben nicht erfüllt werden. Ergebnis: Frau Walter hat keinen Anspruch auf Zahlung des Jubiläumsgeldes im Jahr II. Klausurteil Beamtenrecht Vorgang 4 Aufgabe Ernennung für Herrn Wirbelwind mit Wirkung vom Ernennungsfall gem. 8 Abs. Nr. BeamtStG, da Herr W. zum eingestellt werden soll (Begründung eines Beamtenv.) Ernennungsfall gem. 8 Abs. Nr. BeamtStG i.v.m. Abs. S. LBG LSA, da Herr W. auf Wunsch des OBM zeitgleich befördert werden soll. Übertrag: 67

5 Übertrag: 67 Art des Beamtenv. ist hier gem. 4 Abs. BeamtStG des Beamtenv. auf Lebenszeit (B.a.L.) Gem. 0 BeamtStG i.v.m. 0 Abs. S. LBG LSA hat er die regelmäßige Probezeit von drei Jahren v absolviert, da er ab das B.a.L. verliehen bekommen hat. Gem. 8 Abs. BeamtStG muss Herrn W. gleichzeitig ein Amt verliehen werden. Das zu verleihende Amt ergibt sich aus Abs. Sätze, i.v.m. Abs. LBGLSA. Hiernach ist es das. Beförderungsamt A 7 Die Amtsbezeichnung ergibt sich aus 0 S. i.v.m. der Anlage BesO-A- LBG LSA. Die Grundamtsbezeichnung ist hiernach Obersekretär. Gem. 0 S. i.v.m. der Anlage I Allg. Vorbemerkungen S. Nr. oder Nr. LBesG LSA wird üblicherweise der Zusatz Stadt der Grundamtsbezeichnung vorangestellt. Die Zulässigkeit und der Zeitpunkt der Beförderung ergeben sich aus Abs. LBG LSA. Nr. ist ab dem erfüllt, da Herr W. beim LK Bb zum B.a.L. ernannt worden ist und somit die PZ erfolgreich beendet wurde. Nr. ist ab dem erfüllt; eine Ausnahme ist lt. SV nicht gegeben. Nr. ist ab dem erfüllt, da Herr W. erfolgreich eine Erprobungszeit (v ) beim LK Bb auf einem A7-Dienstposten (Vertretungsfall) abgeleistet hat. Nr. 4 ist hier nicht einschlägig, da es sich bei Herrn W. um seine. Beförderung handelt. Der gesetzliche Mindestinhalte der Urkunde ergibt sich aus 8 Abs. S. Nr. und Nr. BeamtStG. Hiernach müssen die Worte unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit und die Amtsbezeichnung Stadtobersekretär aufgenommen werden. ZP Erg.: Herr Wirbelwind kann mit Wirkung vom als Beamter auf Lebenszeit eingestellt werden und gleichzeitig zum Stadtobersekretär befördert werden. Übertrag: 8

6 Übertrag: 8 Aufgabe E. Im Namen der Stadt Friesenberg ernenne ich Herrn Willi Wirbelwind unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zum Stadtobersekretär Friesenberg, den Müller Oberbürgermeister Dienstsiegel Aushändigungsvermerk: Empfangsbekenntnis: Zwischensumme: 90 Aufbau, Darstellung, Gedankenführung: 0 Summe: 00 Leistungspunkte Leistungspunkte Rangpunkte Note 00,00 98,00 5 (sehr gut) unter 98,00 bis 95,00 4 (sehr gut) unter 95,00 bis 9,00 (sehr gut) unter 9,00 bis 89,00 (gut) unter 89,00 bis 85,00 (gut) unter 85,00 bis 8,00 0 (gut) unter 8,00 bis 77,00 9 (befriedigend) unter 77,00 bis 7,00 8 (befriedigend) unter 7,00 bis 67,00 7 (befriedigend) unter 67,00 bis 6, (ausreichend) unter 6,00 bis 56, (ausreichend) unter 56,00 bis 50, (ausreichend) unter 50,00 bis 44,00 5 (mangelhaft) unter 44,00 bis 7,00 5 (mangelhaft) unter 7,00 bis 0,00 5 (mangelhaft) unter 0,00 bis 0, (ungenügend)

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