WSI. Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse 2004 und Frauen sind häufiger gesetzlich krankenversichert GENDERDATENPORTAL.

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1 gesundheit Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse 2004 und 2016 Bearbeitung: Dr. Peter Sopp, Dr. Alexandra Wagner Frauen sind häufiger gesetzlich krankenversichert Grafik GH 01.1 Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland (2004 und 2016), in Prozent der Gesamtbevölkerung ,9 28,7 81,3 19,0 89,2 22,5 83,6 16,8 Gesamt DEUTSCHLAND ,6 3,9 17,1 8,5 23,5 4,4 17,0 9,8 Mitversicherte Rentner/innen Freiwillig Versicherte 20 32,7 36,7 38,7 40,0 Pflichtversicherte 10 0 Datenquelle: BMG und Statistisches Bundesamt Bearbeitung: WSI GenderDatenPortal WSI GENDERDATENPORTAL

2 Grafik GH 01.2 Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse in Westdeutschland (2004 und 2016), in Prozent der Gesamtbevölkerung 100 WESTDEUTSCHLAND ,8 31,1 80,1 19,5 88,3 23,9 82,8 17,1 Gesamt ,7 4,1 16,1 9,3 22,0 4,5 15,9 10,6 Mitversicherte Rentner/innen Freiwillig Versicherte 20 30,9 35,1 37,9 39,1 Pflichtversicherte 10 0 Datenquelle: BMG und Statistisches Bundesamt Bearbeitung: WSI GenderDatenPortal 2016 Grafik GH 01.3 Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse in Ostdeutschland (2004 und 2016), in Prozent der Gesamtbevölkerung ,4 18,6 84,5 16,7 92,8 16,8 87,2 15,5 OSTDEUTSCHLAND Gesamt 60 30,4 20,5 29,9 21,5 Mitversicherte ,1 5,1 4,0 6,6 Rentner/innen Freiwillig Versicherte 20 39,3 42,2 42,1 43,6 Pflichtversicherte 10 0 Datenquelle: BMG und Statistisches Bundesamt Bearbeitung: WSI GenderDatenPortal 2016 Seite 2

3 Frauen sind etwas häufiger Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als Männer. Insgesamt sind 89 Prozent der Frauen und knapp 84 Prozent der Männer gesetzlich krankenversichert. Dass Frauen ihre Krankenversicherungspflicht häufiger als Männer in einer gesetzlichen Krankenversicherung realisieren, dürfte dadurch begründet sein, dass Frauen aufgrund geringerer Erwerbsbeteiligung und niedrigerer Arbeitsentgelte seltener als Männer zwischen gesetzlichen und privaten Krankenkassen wählen können. Frauen sind sehr viel häufiger als Männer kostenfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung als Familienmitglied mitversichert bzw. als Rentnerin versichert. Demgegenüber sind Männer in der GKV häufiger pflichtversichert bzw. freiwillig versichert. Diese unterschiedlichen Strukturen ergeben sich sowohl aus der niedrigeren Erwerbsbeteiligung der Frauen als auch aus der geschlechtstypischen Arbeitsteilung in Paarhaushalten mit dem Mann als Hauptverdiener. Zwischen 2004 und 2016 ist der Anteil der in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversicherten Frauen an der Gesamtbevölkerung leicht angestiegen, der Anstieg war aber geringer als bei den Männern. Im Zeitverlauf steigt der Anteil der pflichtversicherten und sinkt der Anteil der familienversicherten Frauen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Entwicklung zeigt sich in Westdeutschland deutlich stärker als in Ostdeutschland. Hierin widerspiegelt sich vor allem die steigende Erwerbsbeteiligung der Frauen im Bereich sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Der Zuwachs des Anteils der Frauen und Männer, die in der GKV pflichtversichert sind, könnte sowohl auf veränderte Erwerbsund Entgeltstrukturen als auch auf eine sinkende Attraktivität der privaten Krankenversicherung zurückzuführen sein. In der gesetzlichen Krankenversicherung zeigen sich deutliche Ost-West-Unterschiede: Mit knapp 93 Prozent sind in Ostdeutschland deutlich mehr Frauen in der GKV krankenversichert als in Westdeutschland, wo nur 88 Prozent gesetzlich krankenversichert sind. Auch bei den Männern ist in Ostdeutschland der Anteil derjenigen, die in der GKV versichert sind, größer als in Westdeutschland. Während in der GKV versicherte Frauen in Westdeutschland zu fast einem Viertel als Familienmitglied kostenfrei mitversichert sind, trifft dies in Ostdeutschland nur auf 17 Prozent zu. In diesen Zahlen spiegelt sich die unterschiedliche Erwerbsbeteiligung der Frauen in Ost- und Westdeutschland wider. In Westdeutschland sind Frauen häufiger gar nicht oder nur unterhalb der Sozialversicherungspflichtgrenze tätig. Komplementär zeigt sich dies im höheren Anteil der in der GKV pflichtversicherten Frauen in Ostdeutschland. Während in Ostdeutschland 42 Prozent der Frauen in der GKV pflichtversichert sind, trifft dies nur auf 38 Prozent der westdeutschen Frauen zu. Dieser Ost-West-Unterschied ist im Zeitverlauf aber sehr viel kleiner geworden, d.h. es vollziehen sich Angleichungsprozesse. Außerdem ist der Anteil der in der gesetzlichen Krankenversicherung als Rentnerin Versicherten unter den ostdeutschen Frauen sehr viel höher als unter den westdeutschen Frauen, was sich durch in der Vergangenheit unterschiedliche Erwerbsverläufe erklären dürfte. Seite 3

4 Der Anteil der freiwillig Versicherten ist in Ostdeutschland bei den Frauen etwas und bei den Männern deutlich niedriger als in Westdeutschland. Zum einen kann dies in niedrigeren Entgelten in Ostdeutschland begründet sein, d. h. weniger Personen beziehen Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze. Zum anderen widerspiegeln sich hierin auch Wahlentscheidungen, da die freiwillige Versicherung in der GKV die Alternative zu einer Versicherung bei privaten Krankenkassen ist. Seit 2004 hat sich am Anteil und in der Struktur der in der GKV versicherten Frauen und Männer in Ostdeutschland relativ weniger verändert als in Westdeutschland. Dort fällt auf, dass 2016 deutlich weniger Frauen in der GKV familienversichert sind. Der Anteil der in der GKV Pflichtversicherten ist bei den westdeutschen Frauen stark und bei den westdeutschen Männern ebenfalls spürbar angestiegen. Glossar Pflichtversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): Die Versicherungspflicht wird im Sozialgesetzbuch im 5 SGB V geregelt. Pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung sind danach alle Arbeitnehmer/innen, deren Bruttoarbeitsentgelt inklusive der Einmalzahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld usw.) mehr als 450 Euro monatlich beträgt, aber die jeweils aktuell geltende Versicherungspflichtgrenze (2016: mindestens Euro Brutto pro Jahr bzw. monatlich 4.687,50 Euro Brutto), nicht übersteigt Auszubildende und Studierende sowie Praktikantinnen und Praktikanten Rentner/innen, sofern wenn sie während der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens zu mindestens 9/10 pflichtversichertes Mitglied einer GKV waren oder Anspruch auf Familienversicherung hatten Bezieher/innen von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II land- und forstwirtschaftliche Unternehmer/innen und ihre mitarbeitenden Familienangehörigen, wenn der Wirtschaftswert ihres Unternehmens einen bestimmten Betrag nicht übersteigt Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten (Künstlersozialkasse) Personen ohne anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall, die zuletzt gesetzlich krankenversichert waren oder der gesetzlichen Krankenversicherung zuzuordnen sind. Nicht Versicherungspflichtige: Nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind Arbeitnehmer/innen, deren Bruttoarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze übersteigt, hauptberuflich Selbständige, freiberuflich Tätige sowie Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter und Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten. Dieser Personenkreis muss sich entweder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in der privaten Krankenversicherung absichern. Seite 4

5 Freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): Dies sind Personen, die Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, aber aufgrund ihres Arbeitseinkommens oder ihrer Tätigkeit von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln könnten. Freiwillig versichern in der gesetzlichen Krankenversicherung können sich u.a. Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind, wenn sie in den letzten 5 Jahren vor dem Ausscheiden 24 Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens 12 Monate versichert waren, Personen, deren Familienversicherung erlischt, Kinder ohne Anspruch auf Familienversicherung. Familienversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): Solange ein Familienmitglied kein eigenes Arbeitseinkommen von mehr als 450 EUR pro Monat (bis EUR) besitzt, kann es unter bestimmten Bedingungen über die gesetzliche Krankenkasse des Hauptverdieners /der Hauptverdienerin kostenlos mitversichert werden. Für geringfügig entlohnte beschäftigte Familienmitglieder gilt eine Einkommensgrenze von 450 Euro (bis : 400 Euro) pro Monat. Für alle anderen ist die Familienversicherung nur dann möglich, wenn die monatliche Einkommensgrenze 1/7 der monatlichen Bezugsgröße (2016: 415 Euro) nicht überschreitet. Als Familienmitglieder gelten Ehe- und Lebenspartner/innen und Kinder sowie die Kinder von familienversicherten Kindern. Kinder können nicht familienversichert werden, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist. Die Familienversicherung ist in 10 Abs. 1 SGB V geregelt. Methodische Anmerkungen Dargestellt ist der Anteil der in der GKV Versicherten an der Gesamtbevölkerung nach Geschlecht. Die Daten zur GKV-Mitgliedschaft sind der KM 6-Statistik entnommen, die die Versichertenpopulation am 1. Juli jeden Jahres erfasst. Es handelt sich dabei um eine Vollerhebung. Datenhalter der KM-Statistiken ist das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Die Daten zur Gesamtbevölkerung wurden auf Grundlage der Angaben von Genesis-Online selbst berechnet. Seite 5

6 Datentabellen zu den Grafiken Tabelle GH 01.1 Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland (2004 und 2016), in Prozent der Gesamtbevölkerung Pflichtversicherte 32,7 36,7 38,7 40,0 Freiwillig Versicherte 3,9 8,5 4,4 9,8 Rentner/innen 23,6 17,1 23,5 17,0 Mitversicherte 28,7 19,0 22,5 16,8 Gesamt 88,9 81,3 89,2 83,6 Datenquelle: BMG und Statistisches Bundesamt Bearbeitung: WSI GenderDatenPortal 2016 Tabelle GH 01.2 Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse in Westdeutschland (2004 und 2016), in Prozent der Gesamtbevölkerung Pflichtversicherte 30,9 35,1 37,9 39,1 Freiwillig Versicherte 4,1 9,3 4,5 10,6 Rentner/innen 21,7 16,1 22,0 15,9 Mitversicherte 31,1 19,5 23,9 17,1 Gesamt 87,8 80,1 88,3 82,8 Datenquelle: BMG und Statistisches Bundesamt Bearbeitung: WSI GenderDatenPortal 2016 Tabelle GH 01.3 Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse in Ostdeutschland 1 (2004 und 2016), in Prozent der Gesamtbevölkerung Pflichtversicherte 39,3 42,2 42,1 43,6 Freiwillig Versicherte 3,1 5,1 4,0 6,6 Rentner/innen 30,4 20,5 29,9 21,5 Mitversicherte 18,6 16,7 16,8 15,5 Gesamt 91,4 84,5 92,8 87,2 1) einschließlich Berlin Datenquelle: BMG und Statistisches Bundesamt Bearbeitung: WSI GenderDatenPortal 2016 Seite 6

7 Literatur Bundesministerium für Gesundheit: GKV-Versicherte nach Alter und Wohnort. GKV-Statistik KM6, jeweils zum 1. Juli. Bundesministerium für Gesundheit (2016) (Hg.): Daten des Gesundheitswesens Berlin (erscheint jährlich). Bundesministerium für Gesundheit (2016): Gesetzliche Krankenversicherung. Mitglieder, mitversicherte Angehörige und Krankenstand. Jahresdurchschnitt 2015, Berlin. Gesamtbevölkerung: Genesis-Online 2004 und Seite 7

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