Antwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/406. der Bundesregierung
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- Renate Michel
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Katrin Kunert, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/345 Umsetzung der Leistungsform Persönliches Budget Vorbemerkung der Fragesteller AufdieLeistungsformPersönlichesBudgetbestehtseitdem1.Januar2008ein verbindlicherrechtsanspruch.mitdieserleistungsformkönnenmenschenmit BehinderungaufAntraganstellevonDienst-undSachleistungeneineGeldleistungoderGutscheineerhalten,umsichdiefürdieselbstbestimmteTeilhabe erforderlichenassistenzleistungenselbstzuorganisieren.fastzweijahrenach EinführungdiesesRechtsanspruchsgibtesnochimmerganzerheblicheUmsetzungsdefiziteinderPraxis.ZwaristdieNachfragevonMenschenmit Behinderungengestiegen,dieAntrags-undBewilligungsverfahrengehenaber häufignurschleppendvoran.vonbetroffenenwirdauchüberinformationsdefizitebeidenzuständigensachbearbeiterinnenundsachbearbeiternberichtet.deraufgabenbereichistallerdingskomplex:gesetzlicheregelungenzum PersönlichenBudgetfindensichimNeuntenBuchSozialgesetzbuch SGBIX ( 17,102,159),SGBIII ( 103),SGBV ( 2,11),SGBVI ( 13),SGBVII ( 26),SGBVIII ( 35ai.V.m. 57SGBXII),SGBXI ( 28,35a),SGBXII ( 57,61),imGesetzübereineAltershilfefürLandwirte ( 7)sowieinder Budgetverordnung.ZusätzlichkompliziertwirddieAngelegenheitdurchrund 60sehrunterschiedlicheVerfahrenderHilfebedarfsermittlung (Bedarfsfeststellungsverfahren) in den Ländern und Kommunen. 1.WiehatsichdieUmsetzungdesPersönlichenBudgetsseit1.Januar2008 entwickelt? WievieleAnträgewurdenbewilligt,undwievielewurdenabgelehnt (bitte aufgeschlüsselt nach den Bundesländern)? DieErfassungvonZahlenzumPersönlichenBudgetistfürdasBundesministeriumfürArbeitundSoziales (BMAS)einAnliegen,umdieVerbreitungund InanspruchnahmevonPersönlichenBudgetsbewertenzukönnen.Deshalb hattedasbmasnachabschlussderwissenschaftlichenbegleitforschungzum PersönlichenBudgetimSommer2007dieSpitzenverbändederSozialleistungsträgergebeten,ihmauffreiwilligerBasisZahlenzurInanspruchnahme DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürArbeitundSozialesvom6.Januar 2010übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 17/406 2 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode vonpersönlichenbudgetszumelden.damitsolltedieerwartetesteigendeanzahlvonpersönlichenbudgetsdokumentiertwerden.leidersinddiesozialleistungsträgerbzw.derenspitzenverbändedieserbittenurunvollständigoder gar nicht nachgekommen. DieAnzahldervondenverschiedenenSozialleistungsträgernundSpitzenverbändenaufdieserfreiwilligenBasisgemeldetenPersönlichenBudgets,diezum Stichtag31.Dezember2008erbrachtwurden,beträgt6958,davonwurdenalleinvom1.Januarbiszum31.Dezember neuePersönlicheBudgetsgemeldet.Esistdavonauszugehen,dassPersönlicheBudgetsmitsteigenderTendenzbundesweiterbrachtwerden.DieerfasstenPersönlichenBudgets zumstichtag31.dezember2008verteilensichaufdiebundesländerwie folgt: Bundesland Anzahl der erbrachten Budgets Baden-Württemberg 597 Bayern 106 Berlin 902 Brandenburg 3 Bremenkeine Erfassung Hamburgkeine Erfassung Hessen 123 Mecklenburg-Vorpommern14 Niedersachsen66 Nordrhein-Westfalen25 Rheinland-Pfalz4599 Saarland52 Sachsen69 Sachsen-Anhalt 213 Schleswig-Holstein22 Thüringen 167 ZumStichtag31.Dezember2008wurdennachAngabendesStatistischenBundesamtesimZwölftenBuchSozialgesetzbuch2321PersönlicheBudgetsim RahmenderEingliederungshilfefürbehinderteMenschenund129Persönliche Budgets im Rahmen der Hilfe zur Pflege erbracht. BelastbareErkenntnisseüberBewilligungenPersönlicherBudgetsin2009liegennochnichtvor.NachwievorbestehtaberdasZiel,genauereErkenntnisse darüberzugewinnen,wievielepersönlichebudgetsinderbundesrepublik DeutschlanderbrachtwerdenundwiedasneueInstrumentvondenMenschen mitbehinderungenangenommenwird.daherwirdzurzeitdiemachbarkeit einesneuenwissenschaftlichenforschungsvorhabenszumpersönlichenbudget
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/406 nachauslaufendesförderprogrammszurstrukturverstärkungundverbreitung PersönlicherBudgetsEnde2010geprüft.MitdemneuenForschungsvorhaben könntenquantitativedatenzurinanspruchnahmeundqualitativestrukturen zumpersönlichenbudgetuntersucht,aufeinebreiteregrundlagegestelltund gegebenenfalls Schlüsse für das weitere politische Vorgehen gezogen werden. 2. Welche Gründe gab es für Ablehnungen? DazuliegendemBMASkeineAngabenvor.BeiderAuswertungdesFörderprogrammszurStrukturverstärkungundVerbreitungPersönlicherBudgetsab Mitte2011wirdjedochdieFrage,auswelchenGründenPersönlicheBudgets nicht zustande gekommen sind, eine wichtige Rolle spielen. 3.GibtesfürdieAusführungdesPersönlichenBudgetsentwickelteHandlungsempfehlungenfürdieTrägerderSozialhilfeundfürdieIntegrationsämter? DieBundesarbeitsgemeinschaftfürRehabilitation (BAR)e.V.hatam1.April 2009neueHandlungsempfehlungenzumPersönlichenBudgetveröffentlicht. InderArbeitsgruppederBARzumPersönlichenBudgetwarenunteranderem diebundesarbeitsgemeinschaftderintegrationsämterundhauptfürsorgestellen unddiebundesarbeitsgemeinschaftderüberörtlichenträgerdersozialhilfe vertreten.darüberhinaushabeneinzelnebundesländer (z.b.berlin,bremen, Hessen,Mecklenburg-Vorpommern,Niedersachsen,Rheinland-Pfalz)landesspezifischeAusführungsbestimmungen zum Persönlichen Budget erlassen. 4.LautBudgetverordnunggebendiebeieinemAntragsverfahrenbeteiligten LeistungsträgerinnerhalbvonzweiWochenihreStellungnahmenab,anschließendfolgeneinBedarfsfeststellungsverfahrenunddannderAbschlusseinerZielvereinbarung.InnerhalbwelcherFristmussübereinen AntragaufeinPersönlichesBudgetentschiedenwordensein,gerechnetab Antragseingang,vordemHintergrund,dasslautBudgetverordnungdiebei einemantragsverfahrenbeteiligtenleistungsträgerinnerhalbvonzwei WochenihreStellungnahmenabgebenundanschließendeineBedarfsfeststellung und dann der Abschluss einer Zielvereinbarung erfolgen? BeiderVerfahrensdauergelten wiefüralleteilhabeleistungen folgende Grundsätze:DererstangegangeneRehabilitationsträgerhatnach 14Absatz1 Satz1desNeuntenBuchesSozialgesetzbuch (SGBIX)innerhalbvonhöchstens zweiwochennachantragseingangzuklären,oberzuständigist.wirdder Antragnichtweitergeleitet,stelltderRehabilitationsträgerdenRehabilitationsbedarfunverzüglichfest.DiesmussspätestensdreiWochennachAntragseingang ( 14Absatz2Satz2SGBIX)erfolgen.IsteinGutachtenerforderlich,ist diesesspätestenszweiwochennachauftragserteilungzuerstellen ( 14 Absatz5Satz5SGBIX).DieEntscheidungistinnerhalbvonzweiWochen nachvorliegendesgutachtenszutreffen ( 14Absatz2Satz4SGBIX).Die BedarfsfeststellungistdanninnerhalbvondreiWochenvorzunehmen,soweit keingutachtenerforderlichist,undinnerhalbvonmaximalsiebenwochen,soweit ein Gutachten erforderlich ist. SindmehrereTrägeramBudgetbeteiligt,holtderbeauftragteRehabilitationsträgerunverzüglichvondenbeteiligtenLeistungsträgernStellungnahmenein. DieseStellungnahmensolleninnerhalbvonzweiWochenabgegebenwerden ( 3Absatz1Satz2BudgetV).AufderGrundlagederErgebnissedesBedarfsfeststellungsverfahrensstellendiebeteiligtenLeistungsträgerdasaufsieentfallendeTeilbudgetinnerhalbeinerWochenachAbschlussdesVerfahrensfest ( 3 Absatz4 BudgetV).
4 Drucksache 17/406 4 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5.WaskönnenBetroffenekonkretunternehmen,wenndieVerfahrensdauer unverhältnismäßig lange Zeit beansprucht? BetroffenekönnenUntätigkeitsklagebeimzuständigenSozialgerichteinlegen odereineaufsichtsrechtlicheprüfungderzuständigenaufsichtsbehördeveranlassen. 15SGBIXermöglichtesinbestimmtenFällen,sichLeistungenselberzu beschaffen.derzuständigerehabilitationsträgermussdembehindertenmenschendannnotwendigeaufwendungenerstatten.derbehindertemenschkann demleistungsträgereineangemessenefristsetzenundihmseinvorhabenmitteilen, sich die Leistung selbst zu beschaffen. 6.LiegenderBundesregierungErkenntnissedarübervor,dassbeiderFeststellungdesBedarfsregionalundbeidenunterschiedlichenLeistungsträgern unterschiedlich verfahren wird? WelcheUnterschiedeimBedarfsfeststellungsverfahrensindderBundesregierung bekannt? 7.SiehtdieBundesregierungdieMöglichkeit,dassunterschiedlicheBedarfsfeststellungsverfahrenzuunterschiedlichenBescheiden (Bewilligungen/ Ablehnungen) bei gleichem Hilfebedarf führen können? Wenn nein, warum hält die Bundesregierung das für ausgeschlossen? 8.WiebewertetdieBundesregierungdieForderungverschiedenerVerbände nacheinembundeseinheitlichenbedarfsfeststellungsverfahren,undwird sie diesbezüglich tätig werden? Falls ja, wie? Falls nein, warum nicht? WegendesthematischenZusammenhangswerdendieFragen6bis8gemeinsam beantwortet. InDeutschlandgibtesvieleunterschiedlicheVerfahrenzurBedarfsermittlung bzw.-feststellungimstationärenundambulantenbereich.teilweisegibtes länderspezifischeverfahrenundteilweisesindindividuellehilfe-/teilhabepläne entwickelt worden. BeiderBedarfsermittlunggibtesfürdiejeweiligenLeistungsträger (Krankenkassen,BundesagenturfürArbeit,Unfallversicherungsträger,Rentenversicherungsträger,TrägerderAlterssicherungderLandwirte,TrägerderKriegsopferversorgungund-fürsorge,TrägerderöffentlichenJugendhilfe,Trägerder Sozialhilfe,Pflegekassen)unterschiedliche teilweiseregionalspezifische Verfahren.UrsachedafürsinddiekraftgesetzlichenAuftragsunterschiedlichen RehabilitationszielederjeweiligenLeistungsträger,diesichentsprechendin den Verfahren zur Bedarfsermittlung widerspiegeln müssen. Die86.Arbeits-undSozialministerkonferenz2009hatsicham25.und26.November2009inBerchtesgadenimRahmendesTagesordnungspunktes WeiterentwicklungderEingliederungshilfefürMenschenmitBehinderungen auchmitdervereinheitlichungderbedarfsermittlungbefasst.siehatbeschlossen,diefragestellung EntwicklungvonMaßstäbenfürpraktikable,möglichst bundesweitvergleichbareundaufpartizipationberuhendeverfahrenderbedarfsermittlungunddesteilhabemanagements ineinembund-länder-begleitprojekt zu bearbeiten.
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/406 9.GibtesimmernocheinenVerwaltungskostenzuschussfürLeistungsträger, die ein Persönliches Budget bewilligen und dokumentieren? InwelcherVerordnungsinddiekonkretenBedingungenhierzufestgeschrieben, und wo ist diese einsehbar? 10.WiegenausetzendieLeistungsträgerdiesenVerwaltungskostenzuschuss ein? Gibt es hierzu eine Dokumentationspflicht? UmdieAbgabedesausgefülltenDokumentationsbogenszurAuswertung durchdiewissenschaftlichebegleitforschungzumpersönlichenbudgetzusteigern,hattedasbmasam7.april2006einerichtliniefürdiegewährungvon ZuschüssenzudemprojektbezogenenMehraufwand,derLeistungsträgernim RahmenderBewilligungvonPersönlichenBudgetsinderModellphaseentsteht,erlassen (Bundesanzeigervom27.April2006,Nr.80).Siesahvor,die VergabeneuerPersönlicherBudgetsmiteinemZuschussinFormeinerVerwaltungskostenpauschalezufördernunddamitdenLeistungsträgerneinen finanziellenanreizfürerfahrungenmitpersönlichenbudgetszugeben.dafür wurdenimbundeshaushalt500000eurozurverfügunggestellt.entsprechende Anträgekonntenbiszum31.März2007gestelltwerden.Fürjedesbewilligte undmitdemdokumentationsbogenderwissenschaftlichenbegleitforschung erfasstepersönlichebudgetkonntenleistungsträger100eurofürmaximal sechsmonateerhalten,beiträgerübergreifendenpersönlichenbudgets150euro jeleistungsträgerfürmaximal20persönlichebudgets.dasbmashatkeinen VerwendungszweckfürdiePauschalevorgegeben.AnträgekonntenbeimBundesverwaltungsamt in Köln gestellt werden. 11.WirddieBundesregierungdaraufhinwirken,imAntrags-undBewilligungsverfahrenPersonaleinzusetzen,dasspeziellinBezugaufdasPersönliche Budget geschult ist? Wenn ja, wie stellt sie das sicher? Wenn nein, warum sieht sie die Notwendigkeit nicht? EsistAufgabederSozialleistungsträger,ihreMitarbeiterzuschulenundfortzubilden. ImRahmenderÖffentlichkeitskampagnedesBMASzumPersönlichenBudget wurdeninzusammenarbeitmitderreha-akademieimjahr2007bundesfachtagungenzumpersönlichenbudgetveranstaltet,mitdenenvorallemmitarbeiterdergemeinsamenservicestellen,derintegrationsfachdiensteundintegrationsdienstesowiedieverbändedergesetzlichenbetreuererreichtwerden sollten.darüberhinauswurdenaufderrehacare2007und2008jeweils eineinformationsveranstaltungzumpersönlichenbudgetvombmasdurchgeführt.diebarführtregelmäßigseminarezumpersönlichenbudgetfür Sozialversicherungsfachangestellte durch. 12.InwieweitwurdendieGemeinsamenServicestellenzurBeantragungeines Persönlichen Budgets bemüht, und wie sind die Erfahrungen? GibtesSchulungenfürdasPersonalindiesenServicestellenspeziellfür das Persönliche Budget? DieGemeinsamenServicestellensollennach 22Absatz1Nummer2SGBIX insbesonderebeiderinanspruchnahmeeinespersönlichenbudgetsberatend undunterstützendtätigwerden.dazugehörtauchdieunterstützungbeiderbeantragung eines Persönlichen Budgets.
6 Drucksache 17/406 6 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Informationendarüber,inwelchemUmfangdieGemeinsamenServicestellen bundesweitinbezugaufdiebeantragungvonpersönlichenbudgetstätiggewordensindundwelcheerfahrungendabeigesammeltwurden,liegenderbundesregierung nicht vor. NacheinerUntersuchungdesOtto-Blume-InstitutsfürSozialforschungund Gesellschaftspolitike.V.zurArbeitderGemeinsamenServicestelleninNordrhein-WestfalenvomNovember2009befasstensichinNordrhein-Westfalen bislangeindritteldergemeinsamenservicestellenmitanträgenaufeinpersönliches Budget. ImRahmenderSchulungen,diedieBARfürMitarbeiterinnenundMitarbeiter indengemeinsamenservicestellenanbietet,istaucheinmodul Persönliches Budget mit praktischen Beispielen vorgesehen.
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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN
einesonderungderschülernachdenbesitzverhältnissenderelternnichtgefördertwird.diegenehmigungistzuversagen,wenndiewirtschaftlicheund
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/13680 17. Wahlperiode 31. 05. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Johanna Voß, Herbert Behrens, Katrin Kunert, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/14747 17. Wahlperiode 13. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Agnes Brugger, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/10314 16. Wahlperiode 24. 09. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/10712 17. Wahlperiode 17. 09. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Ilja Seifert, Diana Golze, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/11998 16. Wahlperiode 17. 02. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele,
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/1756 16. Wahlperiode 06. 06. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Heike Hänsel, Katrin Kunert, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/1774 16. Wahlperiode 07. 06. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Höger-Neuling, Klaus Ernst, Dr. Ilja Seifert, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/8634 16. Wahlperiode 19. 03. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/12963 17. Wahlperiode 02. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Heidrun Dittrich, Jens Petermann, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/3603 17. Wahlperiode 02. 11. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Dörner, Ekin Deligöz, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/6563 17. Wahlperiode 11. 07. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Ilja Seifert, Inge Höger, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/11550 16. Wahlperiode 05. 01. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Krista Sager, Priska Hinz (Herborn), weiterer Abgeordneter
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