10-jährige Tätigkeit von Frieder Heizmann bei der Gemeinde

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1 Ausgabe 3 10-jährige Tätigkeit von Frieder Heizmann bei der Gemeinde Anfang des Monats konnte Herr Frieder Heizmann für seine 10-jährige Tätigkeit bei der geehrt werden. Bürgermeister Frick dankte ihm im Beisein von Bauhofleiter Klaus Ritter für die ausgezeichnete Zusammenarbeit und überreichte ihm ein Buchgeschenk. Der stellvertretende Bauhofleiter und Zimmerermeister Frieder Heizmann ist für seine Schaffenskraft und Leistungsbereitschaft bekannt und kann für alle Bereiche des Bauhofspektrums eingesetzt werden.

2 2 Nummer 3 Nachrichtenblatt der Amtliche Bekanntmachungen Landratsamt Zollernalbkreis Öffentliche Bekanntmachung zur Änderung der Führung des Liegenschaftskatasters Das Landratsamt Zollernalbkreis, Amt für Vermessung und Flurneuordnung, gibt die Änderung der Führung des Liegenschaftskatasters im Zollernalbkreis bekannt. Die Führung des Liegenschaftskatasters ist Aufgabe des amtlichen Vermessungswesens entsprechend 1 des Vermessungsgesetzes von Baden-Württemberg in der Fassung vom , zuletzt geändert am (GBl. S. 989). Die Daten des Liegenschaftskatasters werden ab sofort im neu eingerichteten Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) geführt. Betroffen sind alle Städte und Gemeinden im Zollernalbkreis mit ihren Gemarkungen. ALKIS weist durch eine am Grundeigentum ausgerichtete Einteilung von Grund und Boden die Liegenschaften auf der Grundlage von Liegenschaftsvermessungen landesweit nach. Es dient insbesondere der Sicherung des Grundeigentums, dem Grundstücksverkehr, der Besteuerung sowie der Ordnung von Grund und Boden und ist Grundlage für raumbezogene Informationssysteme. Mit der Einführung von ALKIS werden die digitalen Daten des Liegenschaftskatasters auf ein bundesweit einheitliches objektorientiertes und internationalen Normen entsprechendes Datenmodell umgestellt. ALKIS ersetzt die bisherigen Datenbestände der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) mit den Punktdaten der Vermessungs- und Grenzpunkte sowie des Automatisierten Liegenschaftsbuchs (ALB). Das Amt für Vermessung und Flurneuordnung ist zu weiteren Auskünften gerne bereit. Während der nachstehenden Servicezeiten Mo-Do Uhr Do Uhr Fr Uhr können Sie sich gerne über die Inhalte der neuen Führung des Liegenschaftskatasters informieren Landratsamt Zollernalbkreis Amt für Vermessung und Flurneuordnung gez. Schindele Die Verwaltung informiert Wir gratulieren Frau Paulette Rominger, Rosensteig 8 in Jungingen, kann am ihren 75. Geburtstag feiern. Herzlichen Glückwunsch. Hauptuntersuchung von Zugmaschinen durch den TÜV Die diesjährige Hauptuntersuchung findet am in der Zeit zwischen und Uhr am Parkplatz bei der Turnund Festhalle statt. Statistisches Landesamt Baden-Württemberg Der Mikrozensus startet wieder im Januar 2013 Ergebnisse aus Vorjahren können online abgerufen werden Am 7. Januar 2013 starteten in Baden-Württemberg, wie auch in ganz Deutschland, die Befragungen zum Mikrozensus Der Mikrozensus ist eine gesetzlich angeordnete Befragung über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt, die seit 1957 jedes Jahr bei 1 Prozent aller Haushalte in Deutschland durchgeführt wird. Bei der Stichprobenziehung werden durch ein mathematisches Zufallsverfahren Gebäude ausgewählt. Die Haushalte, die in diesen Gebäuden wohnen, werden innerhalb von fünf aufeinander folgenden Jahren bis zu viermal befragt. Der Mikrozensus wird unterjährig durchgeführt. Das heißt, der Stichprobenumfang von etwa Haushalten wird gleichmäßig auf alle Monate und Wochen des Jahres verteilt. Somit werden in Baden- Württemberg pro Woche rund 920 Haushalte von den Interviewern des Statistischen Landesamtes befragt. Die Angaben beziehen sich dann jeweils auf die Woche vor dem Interview. Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung und dem Datenschutz und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. Nach Eingang und Prüfung der Daten im Statistischen Landesamt werden diese anonymisiert und zu aggregierten Landes- und Regionalergebnissen weiterverarbeitet. Die Interviewerinnen und Interviewer, die diemikrozensusbefragung durchführen, sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Sie kündigen sich einige Tage vor ihrem Besuch schriftlich bei den Haushalten an und übergeben mit der Ankündigung auch Informationsmaterial über die Erhebung sowie das Mikrozensusgesetz. Sie weisen sich mit einem Interviewerausweis des Statistischen Landesamtes aus. Die Befragung wird mit einem Laptop durchgeführt. Neben der mündlichen Beantwortung der Fragen gegenüber einem Interviewer, die für die Haushalte am wenigsten zeitaufwendig ist, besteht zudem die Möglichkeit, den Erhebungsbogen selbst auszufüllen. Die Präsidentin des Statistischen Landesamtes, Dr. Carmina Brenner, bittet alle auskunftspflichtigen Haushalte um Unterstützung: "Um repräsentative Ergebnisse zu gewinnen, ist es notwendig, dass alle in die Erhebung einbezogenen Haushalte die Fragen des Mikrozensus beantworten. Die Auskünfte von älteren Personen oder Rentnern sind dabei genauso wichtig wie die Angaben von Angestellten, Selbstständigen, Studenten oder Erwerbslosen. Es ist nicht möglich, einzelne für die Erhebung ausgewählte Personen von der Befragung zu befreien." Um qualitativ zuverlässige Ergebnisse zu erhalten, hat der Gesetzgeber die meisten Fragen mit einer Auskunftspflicht belegt ( 7 Mikrozensusgesetz). Das Statistische Landesamt bittet jedoch darum, auch die freiwilligen Fragen zu beantworten. Die Daten des Mikrozensus bilden für Politik, Wirtschaft, Verwaltung, Wissenschaft, Presse und nicht zuletzt für interessierte Bürgerinnen und Bürger eine aktuelle Informationsquelle über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, der Familien und der Haushalte, den Arbeitsmarkt, die Berufsstruktur und die Ausbildung. Meldungen wie z.b. "Frauen im Alter finanziell schlechter gestellt als Männer", "Jeder vierte Baden- Württemberger hat einen Migrationshintergrund", "Jeder vierte abhängig Beschäftigte in einem atypischen Beschäftigungsverhältnis" oder "Frauen rücken verstärkt in Führungspositionen auf" basieren auf Ergebnissen des Mikrozensus. Die Mikrozensusergebnisse für Baden-Württemberg werden vom Statistischen Landesamt fortlaufend veröffentlicht. Ausgewählte Ergebnisse stehen kostenlos unter (Fläche Bevölkerung/ Landesdaten/ Mikrozensus) zur Verfügung. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg Stuttgart Tel. (0711) oder Mail: mikrozensus@stala.bwl.de

3 Nachrichtenblatt der Nummer 3 3 Bereitschaftsdienste Samstag/Sonntag, 19./20. Januar Ärztlicher Bereitschaftsdienst an Wochenenden/Feiertagen: Tel Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst Tel Augenärztlicher Bereitschaftsdienst Tel Kinderärztlicher Bereitschaftsdienst Tel HNO-Bereitschaftsdienst Tel Unfallrettungsdienst Deutsches Rotes Kreuz, Tel. 112 oder Sozialstation Sozialstation Hechingen und Umgebung e.v. Tel Pflegedienst Sterbebegleitung/Trauerbewältigung Hospiz-Arbeitsgemeinschaft beim Caritasverband für das Dekanat Zollern e.v. Gutleuthausstraße 8, Hechingen Auskunft für den Raum Jungingen erhalten Sie unter Tel , oder Tierärztlicher Notdienst Den tierärztlichen Notdienst entnehmen Sie bitte den amtlichen Mitteilungen des Landratsamtes in den Tageszeitungen oder erfragen Sie ihn über Ihre Stammpraxis. Apothekenbereitschaftsdienst Löwen-Apotheke, Bahnhofstraße 7, Hechingen Tel Sonntag, 20. Januar Apotheke Rangendingen, Haigerlocher Straße 14 Rangendingen Tel Montag, 21. Januar Hohenzollern-Apotheke, Steinhofener Straße 14, Bisingen Tel Dienstag, 22. Januar Apotheke Spranger, Obertorpatz 1, Hechingen Tel Mittwoch, 23. Januar Rammert-Apotheke, Bahnhofstraße 13, Bodelshausen Tel Sonnen-Apotheke, Hauptstraße 2, Bisingen Tel Freitag, 25. Januar Eugenien-Apotheke Stockoch, Carl-Baur-Weg 2/1 Tel Aktuelle Informationen Minijobs: Niedrige Beiträge bei vollem Schutz Seit 1. Januar 2013 können Minijobber monatlich 450 Euro verdienen. Gleichzeitig sind sie jetzt in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg hin. Zum 1. Januar 2013 stieg die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobber von 400 auf 450 E. Gleichzeitig sind sie jetzt automatisch versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Bei einem monatlichen Gehalt von 450 Euro müssen Minijobber in der gewerblichen Wirtschaft damit einen Eigenbeitrag von 17,55 E zahlen. Mit diesem Betrag sichert sich der Minijobber den vollen Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung. Das hat Vorteile - nicht nur bei der späteren Rente: Unter anderem kann man die Gesundheitspräventionsprogramme der Rentenversicherung nutzen und eine Riester-Rente abschließen.minijobber können sich aber auch von der Versicherungspflicht befreien lassen. Dies erfolgt über einen schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber und gilt unwiderruflich bis zum Ende der Beschäftigung. Der Arbeitgeber zahlt dann nur noch seinen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 15 Prozent des Verdienstes. Bei Beschäftigungen in Privathaushalten beträgt der Arbeitgeberanteil fünf Prozent. Da der Beitragssatz zur Rentenversicherung bei 18,9 Prozent liegt, zahlen versicherungspflichtige Minijobber 62,55 E für den vollen Schutz der Rentenversicherung. Auch Minijobber, die in Privathaushalten beschäftigt sind, können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen.nähere Informationen bietet das Faltblatt "Minijobs: Niedrige Beiträge, voller Schutz". Dieses kann kostenlos unter der Telefonnummer oder per (presse@drv-bw.de) bestellt werden. Im Internet ( steht es ebenfalls als PDF-Download zur Verfügung. Weitere Auskünfte zu den Themen Rente, Rehabilitation und Altersvorsorge gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg, Regionalzentrum Reutlingen, Ringelbachstraße 15, Reutlingen, Telefonnummer sowie bei den ehrenamtlich tätigen Versichertenberaterinnen und -beratern in der Region Neckar-Alb. Informationen gibt es auch über das kostenlose Servicetelefon unter und im Internet unter Pflegetipps für zuhause Im Januar startet wieder das erfolgreiche und beliebte Pflegeseminar des Vereins Alt und Jung statt. Am 26. und 27. Januar 2013 bietet der Verein im Haus Lukas in Albstadt-Ebingen sein kostenloses Pflegeseminar für alle an, die zuhause jemanden pflegen, kurz davor stehen und sich darauf vorbereiten möchten odereinfach nur Interesse daran haben. In dem zweitägigen Kurs werden sämtliche Grundlagen der Pflege vermittelt sowie Tipps und Tricks von Pflegeberater Carsten Schmidt-Dannert weitergegeben. Es werden Situationen aus der Praxis der häuslichen Pflege aufgegriffen und es wird gezeigt, wie man leichter zurechtkommt. Auch gibt es viele Freiräume, in denen die Kursteilnehmer Fragen zu ihrem Pflegealltag zuhause stellen können. Vor allem Fragen zum Umgang mit Demenz spielen hier eine zentrale Rolle, auf die individuell eingegangen wird. Anmeldungen sind unter der Telefonnummer oder unter alt-und-jung@web.de möglich. Der Kurs ist auf zehn Teilnehmer begrenzt, um einen persönlichen Bezug zu den Kursteilnehmern zu ermöglichen. Amtsblatt der Herausgeber: Gemeindeverwaltung Jungingen, Lehrstraße 3, Jungingen, Telefon , Fax , info@jungingen.de. Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Straße 20, Weil der Stadt, Telefon , Fax , Außenstelle: Dußlingen, Bahnhofstraße 18, Telefon , Fax , buero-dusslingen@nussbaum.de Verantwortlich: für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Frick oder sein Vertreter im Amt, für "Was sonst noch interessiert" und den Anzeigenteil: Brigitte Nussbaum, Weil der Stadt. Es gilt die Preisliste Nr. 32. Einzelversand nur gegen Bezahlung der 1/4-jährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. Der Textteil des Amtsblattes wird zusätzlich im Internet veröffentlicht. Vertrieb: WDS Pressevertrieb GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, Weil der Stadt, Tel oder abonnenten@wdspressevertrieb.de Internet:

4 4 Nummer 3 Nachrichtenblatt der Kirchliche Mitteilungen Katholische Kirchengemeinde Täglich findet in Jungingen in der St.-Silvesterkirche um Uhr das Rosenkranzgebet statt Uhr (Hau) Eucharistiefeier Sonntag, 20. Januar 8.30 Uhr (Jun) Eucharistiefeier; Int.: Alois Jatzek; Verstorbene Eltern Jatzek-Kaduk und alle verst. Angehörigen Uhr (Bur) Eucharistiefeier Uhr (Jun) Feier der Versöhnung für Einzelne (Beichte) Uhr (Jun) Eucharistiefeier - Wallfahrtsmesse Int.: Jahrtag für Martha Schuler Freitag, 25. Januar Uhr (Bur) Gottesdienst im Haus Fehlatal Uhr (Hau) Gottesdienst der Medjugorje-Familie in der St.-Nikolauskirche Samstag, 26. Januar Uhr (Bur) Eucharistiefeier Sonntag, 27. Januar 8.30 Uhr (Kil) Eucharistiefeier Uhr (Gau) Eucharistiefeier-Familiengottesdienst anschl. Fasnetsfest im Pfarrsaal Uhr (Jun) Wortgottesfeier Sonstige kirchliche Veranstaltungen: Mittwoch, 23. Januar Uhr (Hau) meditatives Tanzen im Nikolausheim Uhr (Hau) Erstkommunion-Vorbereitung 2013: 2. Elternabend im Nikolausheim, zum Thema: "Die Kirche-Gemeinschaft des Glaubens", mit Informationen zum weiteren Verlauf der Vorbereitung. Kerzensegnung zu Mariä Lichtmess An folgenden Tagen und Orten werden die Kerzen in der Seelsorgeeinheit gesegnet: Gau: Freitag, , Uhr Jun: Samstag, , Uhr Hau: Sonntag, , 8.30 Uhr Bur: Sonntag, , Uhr Kil: Dienstag, , Uhr Sta: Freitag, , Uhr Über eine Kerzenspende würden wir uns freuen. In Jungingen können, wie jedes Jahr, Kerzen für die Kirche bei Fa. Kohler gekauft und gestiftet werden. Ein herzliches "Vergelt s Gott" gebührt den 19 Mädchen und Jungen, die als Sternsinger mit ihrer Aktion "Segen bringen - Segen sein" ein Zeichen der christlichen Verbundenheit von Kindern mit Kindern gesetzt haben sowie den Jugendlichen und Erwachsenen rund um das Organisationsteam, welche die Durchführung der Sternsingeraktion erst möglich machten. Vielen Dank auch allen Einwohnern für den freundlichen Empfang und die großzügigen Spenden. Pfarrgemeinderat St. Silvester Kirchenchor Am Freitag, , ist um Uhr Probe. Evangelische Kirchengemeinde Sonntag, 20. Januar - Letzter Sonntag nach Epiphanias Wochenspruch: "Über dir geht auf der Herr, und seine Herrlichkeit erscheint über dir." (Jes 60, 2)" Uhr Wochenschlussgottesdienst im evang. Gemeindehaus Jungingen (Kommer) Dienstag, 22. Januar Uhr ökum. Bibeltage 2013 "Der Tod ist nicht mehr sicher" mit Texten aus dem Markus-Evangelium Einführung mit Dr. Oliver Dyma, Universität Tübingen im katholischen Gemeindehaus Hechingen Uhr ökum. Bibeltage 2013 "Der Tod ist nicht mehr sicher" - Aufstehen zum Leben - Markus 2, 1-12 mit Pfarrerin Dorothee Kommer im katholischen Gemeindehaus Hechingen Freibadfreunde Einladung zur Jahreshauptversammlung am Samstag, den um 19 Uhr im Gemeindesaal. Wir möchten die Mitglieder der Freibadfreunde e.v. recht herzlich zu unserer Jahreshauptversammlung einladen. Neben den für Vereine üblichen Tagesordnungspunkten sollen in dieser Versammlung die Weichen für die Zukunft des Fördervereins gestellt werden. Wir bitten die Mitglieder und Interessierte um zahlreiches Erscheinen. Wünsche und Anträge bitte beim 1. Vorstand des Freibadvereins Armin Kleinmann einreichen. Die nächste Ausschusssitzung findet am Dienstag den im Gemeindesaal statt. Männergesangverein "Eintracht" Nächste Singstunde heute Donnerstag, um Uhr im Gemeindesaal. Musikverein "Eintracht" Musikproben / Auftritte: Fr., , Turnhalle Uhr: Aufbau Jugendkapelle Uhr: Probe Jugendkapelle Uhr: Probe Gesamtorchester Voranzeige Kinderball Der Kinderball findet am Sonntag, , ab Uhr in der Turn- und Festhalle statt. Die Schulsozialarbeit des Hauses Nazareth garantiert wieder für Spiel, Spaß und Unterhaltung. Obst- und Gartenbauverein Einladung zur Hauptversammlung Zu unserer Hauptversammlung am laden wir sehr herzlich auf Uhr in den Gemeindesaal ein.

5 Nachrichtenblatt der Nummer 3 5 Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Totengedenken 3. Bericht des Vorsitzenden 4. Bericht der Schriftführerin 5. Bericht des Rechnungsführers 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Ehrungen 8. Entlastung 9. Festsetzung der Mitgliedsbeiträge 10. Vorschau auf das Jahr Schlusswort Bis können beim 1. Vorsitzenden Josef Freudenmann, Tel.Nr. 1395, Anträge eingereicht werden. Über eine zahlreiche Teilnahme an unserer Hauptversammlung würden wir uns freuen. Skizunft Jungingen 1954 e.v. Am Freitag, den 18. Januar 2013 findet unsere Jahreshauptversammlung statt. Beginn ist um Uhr im Gemeindesaal. Tagesordnungspunkte: 1. Begrüßung 2. Totengedenken 3. Bericht des 1. Vorsitzenden 4. Bericht des Kassiers 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Bericht des Sportwarts Alpin 7. Bericht des Sportwarts Nordisch 8. Entlastung der Vorstandschaft 9. Ehrungen 10. Neuwahlen 11. Wünsche + Anträge Schriftliche Anträge müssen bis zum 17. Januar 2013 beim 1. Vorsitzenden Karlheinz Scheu, Am Hesberg 18, Hechingen-Schlatt eingegangen sein. Zu dieser Jahreshauptversammlung sind alle Ehrenmitglieder und Mitglieder recht herzlich eingeladen. Voranzeige: Am 23. Februar 2013 findet unsere Party-Ausfahrt nach Ischgl statt. Nähere Infos folgen. Sportverein SV Jungingen/FC Killertal 04 Jugendfußball Ergebnisse vom vergangenen Wochenende Hallenrunde, 3. Spieltag: C-Junioren FC Steinhofen - FC Killertal 5 : 1 SV Gruol II - FC Killertal 1 : 0 FC Killertal - SV Gruol I 0 : 3 D-Junioren: SG Killertal/Ringingen - FC Steinhofen 0 : 4 SG Bisingen/Wess./Gross. II - SG Killertal/Ring. 1 : 1 SG Killertal/Ringingen - SG Bisingen/Wess./Gross. III 0 : 7 SV Rangendingen II - SG Killertal/Ringingen 0 : 4 E-Junioren: SG Weildorf/Haigerloch - FC Killertal I 2 : 0 FC Killertal II - FC Steinhofen I 0 : 4 FC Killertal I - SG Stetten/Boll/Stein 3 : 3 SV Rangendingen II - FC Killertal II 3 : 0 SG Grosselfingen/Bisingen - FC Killertal I 5 : 0 FC Killertal II - FC Steinhofen II 1 : 2 FC Killertal I - FC Burladingen II 1 : 0 SV Rangendingen I - FC Killertal II 6 : 1 F-Junioren: TSV Hausen - SV Rangendingen 0 : 4 TSV Hausen - FC Burladingen 0 : 0 TSV Hausen - FC Stetten-Salmendingen 1 : 2 TSV Hausen - FC Grosselfingen 0 : 2 Bambini: 3. Platz beim Hallenturnier der SG Mägerkingen/Steinhilben in Trochtelfingen Freitag, A-Junioren: Hallenturnier beim FC Onstmettingen ab 18 h Samstag, AH: Ü40-Turnier beim FC Dietlingen ab 13 h Sonntag, C-Junioren: Futsal-Masters in der Sparkassen-Arena Balingen ab h E - Junioren: Hallenturnier in Trochtelfingen ab h 34. Freizeit-Hallenfußballturnier Am Samstag, 16. Februar 2013, findet das 34. Freizeit-Hallenfußballturnier für Junginger Betriebs-, Stammtisch- und Freizeitmannschaften in unserer Turn- und Festhalle statt. Nähere Infos und Anmeldung bis spätestens bei: Bernd Bumiller, Tel. 1298, jufukita@gmx.de Was sonst noch interessiert Wissenswertes Nichts zu verschenken Viele Riester-Sparer "vergessen", den Zulagenantrag zu stellen Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums gibt es in Deutschland mittlerweile über 15,5 Millionen Riester-Verträge. Damit "riestern" etwa 40 Prozent aller Förderberechtigten rund 38 Millionen Bundesbürger. Seit Einführung der Riester-Rente im Jahr 2002 flossen nach Zahlen der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) rund 45 Milliarden Euro in entsprechende Verträge zur Altersvorsorge. Davon kamen 13,2 Milliarden Euro als Zulagen vom Staat. Dennoch "verschenken" Riester-Sparer noch immer Jahr für Jahr enorme Summen an staatlicher Förderung. Und zwar hauptsächlich deshalb, weil sie einfach keinen Zulagenantrag stellen. Riester-Sparer sollten auf keinen Fall auf den staatlichen Zuschuss verzichten. Besonders am Anfang einer Sparphase zählt jeder Euro, denn Anleger profitieren vom Zinseszinseffekt. Deshalb sei es besonders bedauerlich, dass häufig jüngere Riester-Sparer keinen Zulagenantrag stellen, obwohl gerade sie am stärksten davon profitieren. Es sollte bereits im ersten Jahr ein Dauerzulagenantrag ausgefüllt werden. Danach beantragt der Riester-Anbieter die Zulagen jedes Jahr automatisch. Darüber hinaus sollte man einmal im Jahr prüfen, ob die Einzahlungen für die volle Förderung ausreichen und ob sich zulagenrelevante Daten geändert haben. Quelle: djd Reichenberg

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