Normative und rechtliche Anforderungen an betriebliches Energiemanagement und Energieaudits

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1 Normative und rechtliche Anforderungen an betriebliches Energiemanagement und Energieaudits Bremer Normenforum 2015 Handelskammer Bremen, 09. September

2 Schlagworte KMU oder Nicht-KMU Produzierend oder nicht-produzierend Wirtschaftliche Betätigung ISO EMAS EnergieStG + StromStG EDL-G Energiemanagement EEG SpaEfV Richtlinie 2012/27/EU EN EcoStep Energie 2

3 Kurzinformationen CONTRAST GmbH Die CONTRAST Planungs- und Beratungsgesellschaft mbh ist seit 1993 als Dienstleister für Ingenieur- und Beratungsleistungen in den Bereichen Geotechnik, Umwelt und Managementberatung aktiv. Ingenieurdienstleistungen zur Geotechnik und zum Umweltschutz Managementberatung mit Beratungs- und Auditleistungen zum Qualitäts-, Umwelt-, Energie- und Arbeitsschutzmanagement Geschäftsführung: Manfred Krafzyk, Dr. Stefan Hechtenberg Standorte: Zum Ellerbrook 6, Osterholz-Scharmbeck Am Becketal 14, Bremen 3

4 Beratungs-Portfolio der Contrast GmbH im Bereich Managementsysteme ISO 9001 TS 16949, VDA 6.3 EN 9100 ISO 14001, EMAS ISO 50001, SpaEfV, EN OHSAS 18001, SCC ISO 26000, CSR EcoStep Qualitätsmanagement Qualitätsmanagement Automobil Qualitätsmanagement Luftfahrt Umweltmanagement Energiemanagement Arbeits- und Gesundheitsschutz Gesellschaftliche Verantwortung Integriertes Management für KMU 4

5 Kooperationen Managementberatung TÜV Rheinland Group, Köln / Hamburg TÜV Rheinland Consulting GmbH (Business Consulting) TÜV Rheinland Cert GmbH (Zertifizierung Managementsysteme) TÜV Rheinland Akademie GmbH (Weiterbildung und Beratung) RKW Bremen GmbH Partner der Wirtschaft, Beratung, Förderung, Weiterbildung Koordinierungsstelle EcoStep, Bremen EcoStep Integriertes Managementsystem DQS, Frankfurt Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystem Ausschuss Normenpraxis DIN ANP Regionalgruppe Weser-Ems CSR Hanse (Corporate Social Responsibility) Initiative Umwelt Unternehmen und Fachgebiet Nachhaltiges Management der Universität Bremen 5

6 Überblick Normative und rechtliche Anforderungen an betriebliches Energiemanagement und Energieaudits Hintergrund / Ausgangssituation, Grundsätzliche Anforderungen an betriebliches Energiemanagement Rechtliche und normative Rahmenbedingungen (EDL-G, ISO 50001, EMAS, SpaEfV) EDL-G: Energieauditpflicht, DIN EN , Erweiterte Anforderungen Handlungsmöglichkeiten 6

7 Hintergrund Deutschland hat gemeinsam mit den europäischen Partnern im Jahr 2007 die Bedeutung der Energie- und Klimaschutzpolitik und damit verbundene Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz definiert. Die EU-Kommission hat als Rahmenbedingung im Dezember 2012 die Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU erlassen. Zielsetzungen: 20% geringer Primärenergieverbrauch bis 2020 (im Vergleich zu Prognosen) 20% weniger Treibhausgasemissionen (im Vergleich zu 1990) 20% Anteil der erneuerbaren Energien an der Gesamtenergieproduktion Deutschland hat mit dem Integrierten Energie- und Klimaschutzprogramm (IEKP) von August 2007 noch darüberhinausgehende Zielsetzungen formuliert, wenn die EU-Ziele erreicht bzw. übertroffen. 7

8 Energiemanagementsysteme und Nachweisanforderungen KMU Kleine und mittlere Unternehmen gemäß EU-Definition 2003/361/EG (<250 Mitarbeiter, <50 Mio Jahresumsatz oder <43 Mio Jahresbilanzsumme) EEG Erneuerbare-Energien-Gesetz vom SpaEfV Spitzenausgleich-Effizienzsystem-Verordnung (Anlage 2) vom EDL-G Energiedienstleistungsgesetz vom (zur Teilumsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU) EMAS Eco-Management and Audit-Scheme Verordnung EG Nr. 1221/2009 EN DIN EN Energieaudits Teil 1: Allgemeine Anforderungen, Oktober 2012 EEG SpaEfV EDL-G 63ff EEG EnStG / 10 StromStG 8 EDL-G EnMS erforderlich für besondere Ausgleichsregelung EnMS erforderlich für Steuerrückerstattung (Spitzenausgleich) Verpflichtung zur Durchführung von Energieaudits (jährlich nachzuweisen bis ) (jährliches Audit im Antragsjahr bis ) (erstmalig bis , dann mindestens alle 4 Jahre) KMU (Produzierendes Gewerbe) mindestens SpaEfV-Testierung oder Audit nach EN Nicht relevant Nicht-KMU (Produzierendes Gewerbe) Nicht-KMU (Nichtproduzierend / Sonstige) Bei Stromverbrauch 1 bis 5 GWh/a: mindestens SpaEfV-Testierung oder Audit nach EN Bei Stromverbrauch > 5 GWh/a: Zertifikat ISO oder Registrierung EMAS Nicht relevant möglicher Nachweis alternativ auch Zertifikat ISO oder Registrierung EMAS Zertifikat ISO oder Registrierung EMAS Nicht relevant Audit nach EN oder Zertifikat ISO oder Registrierung EMAS 8

9 Anforderungen an betriebliches Energiemanagement EDL-G Energiedienstleistungsgesetz zur Teilumsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU. Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN ISO Anforderungen zur Einführung, Verwirklichung, Aufrechterhaltung und Verbesserung eines vollumfänglichen EnMS zur kontinuierlichen Verbesserung der energiebezogenen Leistung. EMAS Eco Management and Audit Scheme EU-Verordnung über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung. SpaEfV Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung 9

10 EDL-G Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen vom 15. April 2015 (EDL-G) verpflichtet Unternehmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) sind, zur periodischen Durchführung von Energieaudits. Gilt für alle Betriebe, die wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben und die Kriterien eines Nicht-KMU erfüllen: 250 Mitarbeiter oder mehr als 50 Mio. EUR Jahresumsatz / mehr als 43 Mio. EUR Jahresbilanzsumme. Nachweis: Durchführung eines Energieaudits gemäß DIN EN Durchführung bis zum 05. Dezember 2015 (danach mindestens alle vier Jahre). Freigestellt von der Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits sind Unternehmen, die entweder a) ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach der DIN EN ISO oder b) ein validiertes Umweltmanagementsystem gemäß EMAS nachweisen können. 10

11 ISO Die 2011 veröffentlichte Norm ISO für Energiemanagementsysteme bietet einen systematischen Ansatz für Organisationen zur Optimierung der Energienutzung und Verbesserung der energiebezogenen Leistung. Das Regelwerk definiert die Anforderungen, durch die ein Unternehmen die vorhandenen Potentiale zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Senkung der Kosten ermittelt, bewertet und dokumentiert. Die Grundstruktur folgt (ebenso wie ISO 9001, ISO 14001, OHSAS u.a. Regelwerke) dem Plan-Do-Check-Act-Zyklus. 11

12 ISO Allgemeine Anforderungen Managementverantwortung /

13 EMAS Umweltmanagementsystem im Sinne der EU-Verordnung 1221/2009 (EMAS III). System auf Basis von ISO mit ergänzenden Anforderungen an die Umweltberichterstattung, u.a.: Jährlich zu erstellende Umwelterklärung, die öffentlich zugänglich sein muss Berechnung von Kernindikatoren für die Umweltleistung, u.a. zu Energieeffizienz und Treibhausgas-Emissionen Validierung durch Umweltgutachter und Registrierung bei registerführender Stelle. Ausnahmeregelungen für kleine Unternehmen (Auditierung alle 2 Jahre statt jährlich). 13

14 SpaEfV System zur Verbesserung der Energieeffizienz im Zusammenhang mit der Entlastung von der Energie- und Stromsteuer für Unternehmen des produzierenden Gewerbes. Erforderlich für die Beantragung zur Rückerstattung von Energie- und Stromsteuern im Rahmen des Spitzenausgleichs. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) kann die Nachweisführung erfolgen durch: a) ein Energieaudit gemäß EN oder b) die Testierung eines alternativen Systems zur Erfassung und Analyse eingesetzter Energieträger, Energieverbraucher, Bewertung der Einsparpotentiale 14

15 EDL-G Umsetzung der Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU Verpflichtung von Unternehmen zur Durchführung eines Energieaudits. Gilt für alle Betriebe gewerblicher Art, die die Kriterien eines Nicht-KMU erfüllen. Nachweis der Durchführung durch Energieaudits gemäß DIN EN Systematische Analyse des Energieeinsatzes und Energieverbrauchs von Anlagen, Gebäuden, Systemen und Organisationen mit dem Ziel, Energieflüsse zu identifizieren und Effizienzverbesserungspotentiale zu ermitteln. Erstmalige Durchführung bis , dann alle 4 Jahre. Die Überprüfung erfolgt durch das BAFA. 15

16 EDL-G: Unternehmensbegriff Als Unternehmen gilt jede rechtlich selbstständige Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. Auch Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung gelten als Unternehmen, wenn sie zur Erzielung eines Leistungsaustausches eingesetzt werden (also z.b. kommunale Eigenbetriebe, wenn sie einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen). Ausgenommen von der Energieaudit-Pflicht sind Einrichtungen, die überwiegend hoheitliche Tätigkeiten wahrnehmen. Nur wenn ein Unternehmen eigenständig ist (weniger als 25% des Kapitals oder der Stimmrechte werden von Investoren bzw. anderen Unternehmen gehalten), darf es hinsichtlich einer möglichen KMU-Einstufung isoliert betrachtet werden, ansonsten sind bezüglich Mitarbeiterzahlen und finanzieller Schwellenwerte die anderen Unternehmen mit zu berücksichtigen. Ein Unternehmen ist auch dann ein Nicht-KMU, wenn 25% des Kapitals oder der Stimmrechte direkt oder indirekt von öffentlichen Stellen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts kontrolliert werden. 16

17 EDL-G: Status KMU / Nicht-KMU 17

18 DIN EN DIN EN ist ein Regelwerk für Anforderungen, Methoden und Ergebnisse von Energieaudits. Anwendbar für Organisationen oder Anlagen, um Energieverbräuche zu ermitteln und Potentialanalysen durchzuführen. Enthält Anforderungen an den Energieauditor und den Energieauditprozess sowie die Durchführung und Auswertung des Energieaudits. Zusätzlich existieren die Teil-Normen DIN EN Gebäude DIN EN Prozesse DIN EN Transport die zusätzliche Anforderungen für die genannten Bereiche enthalten, aber nicht für die Durchführung eines Audits gemäß DIN EN verbindlich sind. 18

19 DIN EN : Elemente des Energieauditprozesses Einleitender Kontakt Vereinbarung zwischen Energieauditor und Organisation hinsichtlich Auditzielen, Anwendungsbereich, Grenzen, Kriterien, Zeitraum, etc. Benennung verantwortliche Personen, Klärung Zugangsmöglichkeiten, zu liefernde Betriebsmittel + Daten, Anforderungen an Messungen, Abstimmung der praktischen Durchführung Nach maximal 4 Jahren Außeneinsatz Energieverbrauchende Systeme, Prozesse und Einrichtungen, Anpassungsfaktoren, vorherige Untersuchungen, Betriebs- und Wartungsdokumente, betriebliche Entwicklungen, etc. Begehung der zu prüfenden Objekte und Bereiche, Arbeitsabläufe, Nutzerverhalten etc., Hinweise für spätere Analysen Analyse Energetische Bewertung, Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz, Prüfung von Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit, Aufzeigen der Datenzuverlässigkeit und der angewandten Berechnungsmethoden Bericht Dokumentation der Ergebnisse, Rangfolge der Verbesserungsmöglichkeiten, Vorschlag Umsetzungsprogramm Auftaktbesprechung Datenerfassung Abschlussbesprechung Übergabe des Berichts und Präsentation der Ergebnisse 19

20 EDL-G: Überprüfung und Nachweisführung zu Energieaudits Von der Repräsentativität des Energieaudits wird dann ausgegangen, wenn auf der Basis einer Gesamterfassung der Energieverbräuche eines Unternehmens mindestens 90 Prozent des gesamten Energieverbrauchs vom Energieaudit erfasst wird (Es muss somit zunächst die Basis des gesamten Energieverbrauchs definiert werden, um bei der Durchführung des Energieaudits eine Konzentration auf die wesentlichen Energieverbraucher vornehmen zu können). Es erfolgt eine Stichprobenkontrolle über die Durchführung von Energieaudits durch das BAFA. Wer der Verpflichtung zur Durchführung eines Energieaudits nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt, kann mit einem Bußgeld bis zu Euro belangt werden. Bei Unternehmen mit mehreren gleichartigen Standorten kann ein sogenanntes Multi-Site-Verfahren zur Anwendung kommen, bei denen Cluster von Standorten gebildet werden. Für Unternehmen, die in 2015 mit der Einführung eines EnMS gemäß ISO oder eines UMS gemäß EMAS begonnen haben, besteht die Möglichkeit einer vereinfachten Nachweisführung. 20

21 EDL-G: Anforderungen an Energieauditoren Das Energieaudit ist von Personen durchzuführen, welche die Anforderungen des EDL-G erfüllen (Berufsausbildung mit einschlägiger Fachrichtung + berufliche Tätigkeit, bei der praxisbezogene Kenntnisse über die betriebliche Energieberatung erworben wurden). Das BAFA führt eine öffentlich zugängliche Liste der registrierten Energieauditoren. Das Energieaudit kann sowohl von externen wie auch von unternehmensinternen Personen durchgeführt werden. Wird das Energieaudit von internen Personen durchgeführt, so dürfen diese nicht unmittelbar an den auditierten Tätigkeiten beteiligt sein. Dies schließt nicht aus, dass der Energiebeauftragte oder Energiemanager des Unternehmens das Energieaudit durchführt. 21

22 Weitergehende Anforderungen des EDL-G Bestimmung des gesamten Energieverbrauchs Besonderheiten zu: Gebäude, vorübergehende Standorte, Transport, Datengrundlagen Erfassung und Analyse eingesetzter Energieträger Erfassung und Analyse von Energieverbrauchern Bilanzgrenzen und Messanforderungen Identifizierung und Bewertung von Einsparpotentialen Energieleistungskennzahlen 22

23 Entscheidungsfragen Klärung des Unternehmensstatus (KMU bzw. Nicht-KMU / Energieauditpflicht) Gibt es Standorte im EU-Ausland, die zu berücksichtigen sind? Wieviele Standorte sind zu berücksichtigen? Sind bereits Managementsysteme vorhanden? Welche internen Kapazitäten können bzw. müssen bereit gestellt werden? In welchem Maße sind Aspekte der Energieeffizienz bereits Bestandteil der strategischen Planung? 23

24 Entscheidungsmöglichkeiten Prüfung Unternehmensstatus und Energieauditpflicht Managementsystemstrukturen vorhanden? ja nein Integration ISO oder EMAS Aufbau EnMS (ISO 50001) oder UMS (EMAS) Umsetzung Anforderungen EDL-G (Datenermitttlung Energieverbräuche, Messkonzept, etc.) Zertifizierung / Validierung durch akkreditierte Stelle Interne Durchführung Energieaudit EN (Qualifizierung des Personals, interne Realisierung des Energieauditprozesses Externe Durchführung Energieaudit EN (Energieauditor lt. BAFA-Liste) Zertifikat ISO / Registrierung EMAS Bericht Energieaudit gemäß EN jährige Gültigkeit, jährliche Überwachungsaudits Eigenverantwortliche Umsetzung der Maßnahmen; erneute Durchführung des Energieaudits nach spätestens 4 Jahren 24

25 Kontaktdaten CONTRAST Planungs- und Beratungsgesellschaft mbh Dr. Stefan Hechtenberg Am Becketal Bremen Telefon: 0421 / Mobil: 0172 / Mail: hechtenberg@contrast-gmbh.de 25

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