Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung- SpaEfV

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1 Ausblick für 2014/2015 und mögliche Handlungsalternativen für Unternehmen Kiwa International Cert GmbH

2 Spitzenausgleich- Effizienzsystemverordnung- SpaEfV 1. Was regelt die SpaEfV? 2. Ausblick für 2014/2015 und mögliche Handlungsalternativen für Unternehmen

3 Was regelt die Spitzenausgleich Effizienzsystemverordnung SpaEfV (vom )? SpaEfV Die Verordnung regelt: Anforderungen an Nachweise für ein Energiemanagementsystem (ISO 50001) eine EMAS- Registrierung (Eco Management Audit Scheme) und ein alternatives System nach DIN EN die Überwachung und Kontrolle der Nachweisführung Die Nachweisführung kann nur über Konformitätsbewertungsstellen (z.b. Kiwa International Cert GmbH) oder Umweltgutachter erfolgen.

4 Was müssen Unternehmen in 2014 leisten, um den Spitzenausgleich zu erhalten? Für Nicht-KMU*-Unternehmen Nicht-KMU-Unternehmen, die den sog. Spitzenausgleich erhalten wollen, müssen ein Energiemanagementsystem (EnMS) nach ISO oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS einführen. Welche Alternativen gibt es für KMU-Unternehmen? Alternatives System z.b. nach DIN EN oder Anhang 2 der SpaEfV Wer ist betroffen? Unternehmen des produzierenden Gewerbes (s. 2(3.) StromStG) *(kleine und mittlere Unternehmen = KMU-Definition: < 250 MA, max. 50 Mio. Euro Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme von max. 43 Mio.)

5 Welche Ansätze gibt es? 1. Horizontaler Ansatz: Der horizontale Ansatz kann von Unternehmen gewählt werden, die mehrere Standorte betreiben. In diesem Fall ermöglicht das Gesetz, dass der Beginn der Einführung des Energiemanagement-Systems (EnM-System) erst bei einem gewissen Anteil der Standorte nachgewiesen werden muss. 2. Vertikaler Ansatz Der vertikale Ansatz bedeutet die schrittweise Einführung von EnM-Systemen in einem Unternehmen, bei der in der Übergangsphase für die Antragsjahre 2013/2014 und 2014/2015 nur eine teilweise Einführung der jeweiligen Systemanforderungen nachgewiesen werden muss.

6 A. Was sind die Grundbedingungen für Nicht-KMU-Unternehmen in 2014? Horizontaler Ansatz Zertifizierung nach ISO (Vorlage von Zertifikat(en) oder Überwachungsauditbericht(en); nicht älter als ) EMAS-Registrierung (Vorlage der Registrierungsurkunde oder des Überwachungsauditberichts; nicht älter als ) für 2014 müssen 60 % des Gesamtenergieverbrauchs erfasst sein eine Vor-Ort-Begutachtung muss in allen Fällen erfolgen.

7 A. Was sind die Grundbedingungen für Nicht-KMU-Unternehmen in 2014? Vertikaler Ansatz für ISO die Umsetzung von Kap b) für EMAS Erfassung und Analyse von Energie verbrauchenden Anlagen und Geräten ( SpaEfV, Anlage 2, Nr.2) eine Vor-Ort-Begutachtung muss erfolgen.

8 Was beinhaltet Kapitel gem. ISO 50001? Energetische Bewertung Die Organisation muss eine energetische Bewertung entwickeln, aufzeichnen und aufrecht erhalten. Die für die energetische Bewertung verwendete Methodik sowie die Kriterien müssen dokumentiert werden. Zur Entwicklung der energetischen Bewertung muss die Organisation a) den Energieeinsatz und Energieverbrauch auf Basis von Messungen und anderen Daten analysieren, d. h.: Ermittlung der derzeitigen Energiequellen; Bewertung des bisherigen und aktuellen Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs; b) auf Basis einer Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs die Bereiche mit wesentlichem Energieeinsatz ermitteln, d. h.: Ermittlung der Anlagen/Standorte, Einrichtungen, Systeme, Prozesse und des für die Organisation oder in deren Namen tätigen Personals, die (das) wesentlichen Einfluss auf Energieeinsatz und Energieverbrauch haben (hat); Ermittlung anderer relevanter Variablen, welche den wesentlichen Energieeinsatz beeinflussen; Bestimmung der derzeitigen energiebezogenen Leistung von Anlagen/Standorten, Einrichtungen, und Prozessen bezüglich der ermittelten wesentlichen Energieeinsatzbereiche; Systemen Abschätzung des künftigen Energieeinsatzes und des künftigen Energieverbrauchs;

9 B. Was sind die Grundbedingungen für KMU-Unternehmen in 2014? 1. Horizontaler Ansatz Nachweis zum Betrieb eines alternativen Systems (vollständiges Energieaudit nach DIN EN ) 2. Vertikaler Ansatz für alternatives System Erfassung und Analyse von Energie verbrauchenden Anlagen und Geräten (SpaEfV, Anlage 2, Nr.2) Für 2014 muss in beiden Fällen 60 % des Gesamtenergieverbrauchs erfasst sein und eine Vor-Ort-Begutachtung erfolgen!

10 A. Was sind die Grundbedingungen für Nicht-KMU-Unternehmen für 2015? Horizontaler Ansatz und Vertikaler Ansatz ISO und EMAS müssen bezogen auf 100% des Gesamtenergieverbrauchs eingeführt sein ISO Zertifikat(e) oder Überwachungsauditbericht(e) nicht älter als EMAS Urkunde oder Überwachungsauditbericht(e) nicht älter als

11 B. Was sind die Grundbedingungen für KMU-Unternehmen für 2015? Horizontaler Ansatz und Vertikaler Ansatz 100% des Gesamtenergieverbrauchs Alternative Systeme: a) Energieauditbericht nach DIN EN (Berichte nicht älter als ) oder b) Nachweise über den Betrieb eines alternativen Systems gemäß Anhang 2 der SpaEfV (Daten nach ) inklusive Bewertung der Einsparpotenziale und Einbindung der Geschäftsführung

12 Hier gibt es weitere Informationen: Fördermittel zur Einführung eines Energiemanagementsystems gem. ISO 50001: Stromsteuerrechner :

13 Kontakt Wir helfen Ihnen gerne weiter! Dr. Renate Alijah Divisionsleiterin Kiwa International Cert GmbH Frau Arezo Behnood Sales Koordinatorin Kiwa International Cert GmbH Tel.: +49 (0) Tel.:+49 (0) Internet:

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