Management-Handbuch für Umweltmanagement nach Öko-Audit-VO. Hochschule Landshut Am Lurzenhof Landshut. Stand: Seite : 1 von 8
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1 Management-Handbuch für Umweltmanagement nach Öko-Audit-VO Hochschule Landshut Am Lurzenhof Landshut Stand: Seite : 1 von 8 Erstellt / Geprüft:Nißl/Schachner
2 Inhaltsverzeichnis Kapitel Inhalt Verweis EMAS- Verordnung Anzahl Seiten 8 Stand 1.1 Registrierung 1.2 Vorwort zum Umweltmanagement 1.3 Benutzung des Handbuchs 1.4 Begriffe 2. Umweltpolitik I-A Anforderungen und Zielsetzungen I-A Umweltauswirkungen I-A Gesetze und Vorschriften I-A-3.2. / I-B Umweltprogramm I-A Aufbau Umweltmanagement I-A Organisation und Verantwortung I-A Schulung und Bewußtseinsbildung, I-A Kommunikation I-A Dokumentation und deren Lenkung I-A Umweltabläufe I-A Notfallvorsorge und -maßnahmen I-A Prüf- und Korrekturmaßnahmen I-A Überwachungen und Messungen I-A Abweichungen und Korrekturen I-A Bewertung des Umweltmanagements I-A Stand: Seite : 2 von 8
3 Kapitel Inhalt Verweis EMAS- Verordnung Umweltbetriebsprüfung und Umweltaudit I-A-5.4 II Management-Review I-A Umwelterklärung III Anzahl Seiten Stand Stand: Seite : 3 von 8
4 1.1 Registrierung Managementhandbuch nach VO EG Nr. 761/2001 vom 19. März 2001 der Hochschule Landshut University of applied sciences Am Lurzenhof Landshut / Germany Dieses Managementhandbuch ist und bleibt Eigentum der Hochschule Landshut. Es darf in keiner Form vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden. Sein Inhalt ist vertraulich zu behandeln. Dieses Handbuch unterliegt dem Änderungsdienst. Dieses Handbuch dient nur zur Information ( Kein Änderungsdienst ). Empfänger Ausgegeben von Laufende Nr. : : : Die Hochschulleitung : Datum Unterschrift Stand: Seite : 4 von 8
5 1.2 Vorwort zum Umweltmanagement Seit dem Neubau der Hochschule Landshut im Jahre 1990 am Lurzenhof und den Erweiterungen bis zum Jahr 2001 wurden die Gebäudeflächen auf ca m 2 und die Außenflächen auf ca m 2 erweitert. Bei der Errichtung der Gebäude und der Außenflächen wurde nicht nur auf die Einhaltung der jeweils gültigen Umweltgesetze geachtet, sondern darüber hinaus auf eine umweltfreundliche Gestaltung der Architektur und der technischen Ausrüstungen wertgelegt. Vor diesem Hintergrund hat sich die Hochschule Landshut freiwillig zum Aufbau eines Umweltmanagements nach EMAS-Verordnung verpflichtet, um die Umsetzung der Umweltpolitik und der Umweltziele dauerhaft zu sichern. Die Erfüllung der von der Verordnung gesetzten Anforderungen wird in diesem Handbuch dargelegt. Die Hochschulleitung unterstützt das Umweltmanagement und seine permanente Weiterentwicklung im vollen Umfang. Maßnahmen zur Verbesserung des Umweltschutzes sollen die Arbeit in allen Bereichen begleiten. Alle Personenkreise an der Hochschule sind persönlich aufgefordert, die in diesem Handbuch beschriebenen und festgelegten Grundsätze und Verfahren zu berücksichtigen und umzusetzen. Stand: Seite : 5 von 8
6 1.3 Benutzung des Managementhandbuchs Zweck und Anwendungsbereich Das vorliegende Managementhandbuch dient als Grundlage für Revisionen, interne und externe Audits sowie als Referenz bei Unklarheiten und Meinungsverschiedenheiten. Es soll einen Überblick über die Funktionsweise des UM-Systems geben Einführung und Gebrauch Bei der Erstellung dieses Handbuches wurde für das UM-System die Verordnung EG-NR. 761/2001 über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) zugrunde gelegt. Um dem Benutzer die Orientierung im Managementhandbuch zu erleichtern, sind die UM- Festlegungen in getrennte Kapitel unterteilt. In jeder Überschrift eines Unterabschnitts ist in Klammern der Bezug zum entsprechenden Verordnungsabschnitt vermerkt Fortschreibung und Verteilung Das vorliegende Handbuch wurde vom Umweltmanagement-Beauftragten (nachfolgend als UMB bezeichnet) der Hochschule kontrolliert und falls notwendig, den Erfordernissen angepaßt. Das Managementhandbuch wird in regelmäßigen Abständen, mindestens einmal im Jahr, überarbeitet und neu herausgebracht. Das Managementhandbuch liegt beim UMB bzw. bei der Hochschulleitung aus Pflichten des Benutzers Der Benutzer von Arbeitsexemplaren ist verpflichtet, geänderte Abschnitte im Managementhandbuch zu ersetzen und alle in diesem Managementhandbuch dargestellten Maßnahmen zum Umweltschutz gemäß ihrer Aufgabenbeschreibung konsequent anzuwenden und durchzusetzen Rechte Die Hochschule als Herausgeber des vorliegenden Managementhandbuches behält sich alle Rechte vor. Der Inhalt ist vertraulich zu behandeln. Ohne schriftliche Genehmigung des Unternehmens ist es nicht gestattet, das Managementhandbuch oder Teile daraus mit Hilfe irgendeines Verfahrens zu kopieren, zu vervielfältigen oder in Maschinensprache zu übertragen. Stand: Seite : 6 von 8
7 1.4 Begriffe Abfall: Hochschulleitung: Führungskräfte: Gefahrstoff: Interessierter Kreis: Kontinuierliche Verbesserung Umwelt: Umweltaspekt: Abfälle sind alle beweglichen Sachen, die in den Gruppen im Anhang I des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes aufgeführt sind. Dabei wird in Abfälle zur Verwertung und in Abfälle zur Beseitigung unterschieden. Ist ein Leitungsgremium aus Präsident, Kanzler und zwei Vizepräsidenten. Personen neben der Hochschulleitung und Leiter der Fachbereiche, den Referaten und die Laborleiter mit umweltrelevanten Verantwortungsbereichen. Gefahrstoffe sind die im Chemikaliengesetz bezeichneten Stoffe, Zubereitungen oder Erzeugnisse, die explosionsgefährlich, brandfördernd, hoch entzündlich, leicht entzündlich, entzündlich, sehr giftig, giftig, gesundheitsschädlich, ätzend, reizend, sensibilisierend, krebserzeugend, fortpflanzungsgefährdend, erbgutverändernd oder umweltgefährlich sind. Einzelperson oder Gruppe, welche sich von der umweltorientierten Leistung einer Organisation informieren will oder betroffen fühlt. Prozeß zur jährlichen Verbesserung der meßbaren Ergebnisse des Umweltmanagements hinsichtlich der Umweltleistung: der Umweltpolitik und der Umweltzielsetzungen. Umgebung, in der die Organisation tätig ist, dazu gehören Luft, Wasser, Land, Bodenschätze, Flora, Fauna, der Mensch, sowie deren Wechselwirkungen. Derjenige Bestandteil der Tätigkeit, des Produkts oder der Dienstleitung einer Organisation, welcher in Wechselwirkung mit der Umwelt treten kann. Stand: Seite : 7 von 8
8 Umweltauswirkungen: direkte Umweltauswirkung: indirekte Umweltauswirkung: Jede günstige oder ungünstige Veränderung der Umwelt, die vollständig oder teilweise durch die Tätigkeit der Organisation hervorgerufen wird. Tätigkeiten einer Organisation, deren Ablauf kontrolliert werden kann und sich auf die einzelnen Bereiche der Umwelt auswirken (z.b. Abfälle, Emissionen usw.) Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen einer Organisation, die auch zu wesentlichen Umweltauswirkungen führen, aber von der Organisation unter Umständen nicht voll zu kontrollieren sind (z.b. Verhalten von Studierenden und Lieferanten). Umweltbetriebsprüfung: Ein Managementinstrument, das zur systematischen, dokumentierten, regelmäßigen und objektiven Bewertung der Umweltleistung der Organisation dient. Umweltmanagementbeauftragter: Wird von der Hochschulleitung benannt und ist (Abkürzung UM-Beauftragter) eine der zentralen Funktionsstellen im Umweltmanagement; seine Aufgaben sind in seiner Benennung festgelegt. Umweltmanagementsystem: Umweltpolitik: Umweltprogramm: Umweltprüfung: Wassergefährdende Stoffe: Der Teil des umfassenden Managementsystems, der die Organisationsstruktur, Planungstätigkeiten, Verantwortlichkeiten, Methoden, Verfahren, Prozesse und Ressourcen zur Entwicklung, Implementierung, Erfüllung, Bewertung und Aufrechterhaltung der Umweltpolitik umfaßt. Erklärung einer Organisation über Absichten und Grundsätze für umweltorientierte Leistungen. Auflistung von notwendigen Umweltmaßnahmen zum Schutz der Umwelt. Erste umfassende Untersuchung der Umweltfragen, der Umweltauswirkungen und der Umweltleistung im Zusammenhang mit der Tätigkeit einer Organisation. Wassergefährdende Stoffe sind nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) feste, flüssige oder gasförmige Stoffe, die geeignet sind, nachhaltig die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Wassers nachteilig zu verändern. Dabei wird eine Einstufung in drei Wassergefährdungsklassen vorgenommen: WGK 1 schwach wassergefährdend WGK 2 wassergefährdend WGK 3 stark wassergefährdend Stand: Seite : 8 von 8
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