1.1 Verantwortung des Familienrichters (FR) - Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung, 1666 BGB - Unterbringung mit Freiheitsentzug, 1631b BGB
|
|
- Meike Feld
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 KJP Bonn
2 1. Rechtliche Grundlagen 1.1 Verantwortung des Familienrichters (FR) - Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung, 1666 BGB - Unterbringung mit Freiheitsentzug, 1631b BGB - (Psychkg- Unterbringungen: Vormundschaftsrichter) 1.2 Verantwortg. Kinder- u. Jugendpsychiatrie (KJP) - Krankenhaus - Behandlungsbedürftigkeit nach 39 SGB V (KHB) - Aufnahmepflicht nach 2 KHG NW
3 1. Rechtliche Grundlagen 1.3 Verantwortung der Jugendhilfe (JH) - Jugendamt (JA) in der Sozialleistung, 27 ff SGB VIII - JA im Wächteramt/ Kindesschutz, z.b. 42 SGB VIII - JA im FR - Verfahren beteiligt/ Anhörung, 49a FGG - JH - Anbieter in der Durchführg der 27 ff SGB VIII - JH - Anbieter bei Freiheitsentzug nach Anordnung des Sorgeberechtigten (SB) mit Genehmigung des FR ( 1631b BGB/ Kindeswohl), sofern nicht wegen vor - liegender KHB die KJP verantwortlich ist. These Die JH kommt nur bei Gefahrenabwehr in Betracht,die KJP auch aus Gründen der Fürsorge,d.h. Krankheitsuneinsichtigkeit/ Zust. SB,notfalls PsychKg.
4 2. Kooperation in der Praxis 2.1 Modell KJP - JA - z.b. Kooperationsvereinbarung KJP Hamm mit JÄ im Kreis Unna 2.2 Modell FR - JA - z.b. Kooperation in Fällen von KWG, Berlin 2.3 Vorschlag Kooperationsmodell FR - KJP - JA - im Bereich der 1631b, 1666 BGB
5 2.3 Kooperationsmodell FR - KJP - JA - Inhalt einer Kooperationsvereinbarung Gemeinsames Verständnis zur Aufgabenteilg. - KJP KHB bei Gefahrenabwehr und Fürsorge / Krankheitsuneinsichtigkeit - JH fehlende KHB bei Gefahrenabwehr Gemeinsames Verständnis zum Begriff Kindeswohlgefährdung (KWG) - im Rahmen 1666 BGB Kooperation im Kontext 1631b,1666 BGB
6 2.3.1 Gemeinsames Verständnis zur Aufgabenteilg. Kindeswohl Kindeswohlgefährdung Unterbringung, 1631b BGB/ verhältnismäßig 1666 BGB 42 SGB V KW erfordert Unter- bringg. wegen erheblicher Selbst - oder Fremdgefährdung Gefahrenabwehr KJP bei psychischer Krankheit und KH - Behandlungsbedürf - tigkeit ansonsten JH verantwortlich KW erfordert Unter- bringung ohne dass Selbst - o. Fremdge - fährdung vorliegt Fürsorge KJP bei psychischer Krankheit und KH - Behandlungsbedürf - tigkeit = Kind/ Jugl. krankheitsuneinsichtig JH nicht verantw. Familien - richter (FR) Gesetz zur Erleichterung familienrichterlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindes - wohls / 2008 Jugendamt (JA) Inobhutnahme ohne Frei - heitsentzug ( 42 I Nr. 2) mit Frei - heitsentzug bei Leib - oder Lebensgefahr ( 42 V)
7 2.3.2 Gemeinsames Verständnis zur KWG KWG beinhaltet eine Gefährdung der körperlichen, seelischen oder geistigen Entwicklung o. des Vermögens, wenn die Eltern nicht gewillt o. in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden. KWG liegt insbesondere vor bei Lebens- o. andauernder, erheblicher Gesundheitsgefahr, ferner bei Misshandlung u. Missbrauch. Anhaltspunkte bestehen bei sonstigen Gefähr - dungen, die über einen längeren Zeitraum andauern, insbesondere als unzulässige Gewalt, Nichtwahrnehmen der Erziehungsverantwortung, Vernachlässigung o. Gefährdung eines Kindesrechts. Vernachlässigung bedeutet, dass auf Grund fehlender o. unzureichender Fürsorge elementare Bedürfnisse nicht o. nicht ausreichend befriedigt werden, mit der Wirkung chronischer körperlicher, geistiger o. seelischer Unterversorgg. In Jugendhilfeangeboten liegt auf Grund erforderlicher Professionalität u. Qualität eine KWG auch vor, wenn grundlegende pädagogische, per - sonelle, sachliche o. organisatorische Mindeststandards nicht erfüllt sind, von Jugend- o. Landesjugendämtern entsprechend dem Kindes - wohl festgelegt.
8 2.3.3 Kooperation im Kontext 1631b, 1666 BGB a) Allg. Kooperation im Umgang mit KWG ( 1666) - JA u. JH - Anbieter Funktionen nach 8a SGB VIII - KJP JH - Anbieter vergleichbare Funktion - Bei erfolglosem Hinwirken auf Hilfe- Inanspr.nahme JA - Feststellung der KWG mit Option Inobhutnahme - JA - Info an FR, der nach 1666 BGB entscheidet b) Kooperation i.r. 1631b, 1666 BGB - Wesentl. KJP - u. JH - Indikationen (schwierig-krank) - Beurteilungskriterien zur Feststellung d. Zuständigkt. - Unterbringungsverfahren - Verfahren bei Eilbedürftigkeit c) Verfahren bei Verlegungen
Kinderschutz im Gesundheitswesen Fachveranstaltung Ärztekammer Schleswig-Holstein Bad Segeberg, 10. September 2014
Kinderschutz im Gesundheitswesen Fachveranstaltung Ärztekammer Schleswig-Holstein Bad Segeberg, 10. September 2014 Workshop 2: Das Jugendamt: Handeln ohne Not oder mal wieder nichts unternommen Möglichkeiten
MehrUmgang mit häuslicher Gewalt aus Sicht des Jugendamtes der. Stadt Marl
Umgang mit häuslicher Gewalt aus Sicht des Jugendamtes der Vorstellung des ASD Stadt Marl Definition von häuslicher Gewalt Präventions- und Handlungskonzept gegen Gewalt in Marl Verfahrensschritte bei
MehrHandeln bei Anzeichen für eine mögliche Kindeswohlgefährdung (Umsetzung des 8a SGB VIII) Verfahrensablauf für Jugendeinrichtungen 1
Handeln bei Anzeichen für eine mögliche Kindeswohlgefährdung (Umsetzung des 8a SGB VIII) Verfahrensablauf für Jugendeinrichtungen 1 Ebene Handlungsschritt Hinweise Einrichtung/ Team 1. Beobachtung/Verdacht
MehrTeil 1: Zitat: Einführung und Grundlagen
Recht des Kindes auf angemessene Nahrungsaufnahme bei Schluckstörung?! Herbert Heidl, Kinderanwalt und Fachkrankenpfleger für Kinder-und Jugendpsychiatrie, Beatmungstherapeut in Ausbildung Stellvertr.
MehrKindeswohlgefährdung. Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach 8a SGB VIII
Kindeswohlgefährdung Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach 8a SGB VIII Eine Kindeswohlgefährdung im Sinne des 1666 BGB in der Formulierung von 2008 liegt vor, wenn eine gegenwärtige oder zumindest
MehrKindeswohlgefährdung
Kindeswohlgefährdung Was ist Kindeswohl? Kinder haben Grundbedürfnisse. Werden diese befriedigt, ist ihr Überleben und ihre gesunde Entwicklung also ihr Wohl gesichert. Physiologische Bedürfnisse Bedürfnis
MehrMARIA KÜHME 04.12.2014 WAS SIND DIE AUFGABEN DES JUGENDAMTES BEI EINER MELDUNG ZUR KINDESWOHLGEFÄHRDUNG (KWG)?
MARIA KÜHME 04.12.2014 WAS SIND DIE AUFGABEN DES JUGENDAMTES BEI EINER MELDUNG ZUR KINDESWOHLGEFÄHRDUNG (KWG)? Arbeitsbereiche der Jugendhilfe Freiwilligkeit Zwangskontakt Leistungsbereich Unterstützungsmanagement
MehrForum: Jugendwohlgefährdung oder Kindeswohlgefährdung bei Jugendlichen
Forum: Jugendwohlgefährdung oder Kindeswohlgefährdung bei Jugendlichen Fachtagung Kinderschutz in gemeinsamer Verantwortung von Schule und Jugendhilfe Zwischenbilanz und Perspektiven am 18.10.2011 im LWL-Landeshaus,
MehrDormagener Kinderschutzkonzept F5 Uwe Sandvoss / Martina Hermann
Dormagener Kinderschutzkonzept Inhalte des Vortrages Vorgeschichte: PPQ 8 Kinderschutz im Dormagener Qualitätskataloges der Jugendhilfe Dormagener Frühwarnsystem Dormagener Kinderschutzkonzept Informationen
MehrHandlungssicherheit bei Kindeswohlgefährdung Fach-Informationstag Prävention an Schulen Mi., 03. Februar 2016
Handlungssicherheit bei Kindeswohlgefährdung Fach-Informationstag Prävention an Schulen Mi., 03. Februar 2016 Jens Hudemann www.kinderschutz-ol.de info@kinderschutz-ol.de Was Sie erwarten dürfen Wie sind
MehrHerzlich Willkommen. Deutscher Kinderschutzbund, Landesverband Sachsen e.v.
Herzlich Willkommen Elternrecht und Kindesgrundrechte Verfassungsrechtliche Vorgaben Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG Recht und Pflicht der Eltern zur Pflege und Erziehung des Kindes (Elternrecht) Art. 2 Abs. 1
Mehr1 Beobachtungen Begründeter Verdacht. Information der Leitung/des Dienstvorgesetzten. Siehe I. und II. der Dokumentationsvorlage
Handeln bei Anzeichen für eine mögliche Kindeswohlgefährdung (Umsetzung des 8a SGB VIII durch freie Träger) 1 Verfahrensablauf für Kindertageseinrichtungen vom 4. Juni 2007 Hinweis: Es besteht grundsätzlich
MehrKinderschutz macht Schule. Kindeswohlgefährdung im Kontext rechtlicher Rahmenbedingungen
Kinderschutz macht Schule Kindeswohlgefährdung im Kontext rechtlicher Rahmenbedingungen Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung als unbestimmte Rechtsbegriffe Auslegung ist abhängig von Kulturell Historisch
MehrFallbearbeitung Klausur WiSe 2010/11 Fr. Busse
Fallbearbeitung Klausur WiSe 2010/11 Fr. Busse Jens und Anika sind nicht verheiratet und haben 3 Kinder. Marc, Yvonne und Gabriele. Beide Elternteile haben Sorgeerklärungen abgegeben. Sie beziehen seit
Mehr4. Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung
4. Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung Gewichtige Anhaltspunkte 2 Typische Verletzungsmuster bei körperlicher Misshandlung von Kindern 5 Lokalisation von Verletzungen 6 4. Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung
MehrHerzlich Willkommen zum Fachtag. des Netzwerks Kindeswohl und Kindergesundheit, Jugendamt Germersheim. Kinder schützen? Aber klar!
Herzlich Willkommen zum Fachtag des Netzwerks Kindeswohl und Kindergesundheit, Jugendamt Germersheim Kinder schützen? Aber klar! Bürgerhaus Ottersheim, 29. Juni 2016 Inhalte Definition und Formen von
MehrDer Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung - 8a SGB VIII - 1. Zum gesetzlichen Rahmen Zunächst stellt sich die Frage ob und in welcher Art und Weise sich die Neufassung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes
MehrStatistiken der Kinder- und Jugendhilfe
Statistisches Bundesamt Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe 2013 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 14.08.2014 Artikelnummer: 5225123137004 Ihr Kontakt zu uns: www.destatis.de/kontakt Telefon:
MehrTeam Sozialpädiatrie u. Jugendmedizin
1 Medizinische Beratungsstellen Kinderschutz Dr.Anja Brokate Team Sozialpädiatrie und Fachbereich Jugend 2 NGöGD 5 Kinder- und Jugendgesundheit (1) Die Landkreise und kreisfreien Städte schützen und fördern
MehrVerwahrlosung älterer Menschen
Verwahrlosung älterer Menschen Rechtliche Rahmenbedingungen für behördliches Einschreiten, Kooperation von Ordnungsamt und Sozialen Diensten am Beispiel der Stadt Leonberg 1. Grundgesetz Art. 1 : Die Würde
MehrVerantwortungsgemeinschaft von Jugendamt und Familiengericht beim Kinderschutz Schärfung der Rollen, Abgrenzung und Zusammenarbeit
Verantwortungsgemeinschaft von Jugendamt und Familiengericht beim Kinderschutz Schärfung der Rollen, Abgrenzung und Zusammenarbeit Reform des familiengerichtlichen Verfahrens und Kindeswohl im Familienrecht
MehrKindeswohlgefährdungen und 8a SGB VIII
Kindeswohlgefährdungen und 8a SGB VIII Ablauf 1. Rechtliche Grundlagen 2. Definition 3. Verfahren Rechtliche Grundlagen Art 1 (1) Würde GG Art 2 (1, 2) Entfaltung/Unversehrtheit Art 6 (2) Pflege und Erziehung
MehrDieses Bild kann durch ein eigenes Bild ersetzt werden oder löschen Sie diesen Hinweis
Dieses Bild kann durch ein eigenes Bild ersetzt werden oder löschen Sie diesen Hinweis Ein Klima der Kooperation fördern er Handlungsleitfaden für eine gelingende Kooperation zwischen Jugendhilfe und Kinder-
MehrGeschäftsbereich Familie, Soziales, Gesundheit. Fachdienst - Wirtschaftliche Jugendhilfe/ Sozialpädagogische Hilfen
Geschäftsbereich Familie, Soziales, Gesundheit Fachdienst - Wirtschaftliche Jugendhilfe/ Sozialpädagogische Hilfen 1 1 Trägervereinbarungen 8 a, 72 a SGB VIII Tagesordnung 1. Begrüßung und Einführung in
MehrGeschlossene Unterbringung bei Demenz - muss das sein?
Geschlossene Unterbringung bei Demenz - muss das sein? Dr. med. Richard Mahlberg Klinikum am Europakanal Erlangen Klinik für Psychiatrie, Sucht, Psychotherapie und Psychosomatik Rechtliche Situation Unterbringung
MehrKindeswohlgefährdung 8a SGB VIII
Kindeswohlgefährdung 8a SGB VIII Du bist nicht schuld daran, dass die Welt so ist wie sie ist, du bist nur daran Schuld, wenn sie so bleibt. Kornelia Lundßien Kindeswohlgefährdung erkennen und handeln
MehrIn der Pädagogik den Kindesschutz durch Handlungssicherheit stärken Mit fachlich - rechtlicher Reflexion der zu treffenden Entscheidungen
PROJEKT PÄDAGOGIK UND RECHT IDEE FACHLICH- RECHTLICHES PROBLEMLÖSEN MARTIN STOPPEL 02104 41646 / 0160 99745704 http://www.paedagogikundrecht.de/ martin-stoppel@gmx.de 1.3.2014 DAS PROJEKT PÄDAGOGIK UND
MehrStadt Recklinghausen Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
Stadt Recklinghausen Fachbereich Kinder, Jugend und Familie Risikoanalyse für Jugendliche (12-18 Jahre ) rot gelb grün Der nachfolgende Diagnosebogen dient zur Risikoabwägung bei Gefährdungen im Jugendalter
MehrMagistrat der Universitätsstadt Marburg, Jugendamt. Thesen zum Thema
1. Das Thema der Tagung zeigt, dass es zumindest Diskussionen und wahrscheinlich auch Realitäten im Kinderschutz gibt, dass sozialpädagogische Handlungen nicht um der Sache willen, sondern aus Selbstschutz
MehrFachtagung. Kindeswohl als Kooperationsgrundlage von Ausländerbehörden und Jugendämtern. Ausländerrecht und Jugendhilfe aktuelle Entwicklungen
FreizügigkG SGB VIII AsylG StGB Dublin III Fachtagung BGB AufenthG Kindeswohl als Kooperationsgrundlage von Ausländerbehörden und Jugendämtern Ausländerrecht und Jugendhilfe aktuelle Entwicklungen 26.09.2016
MehrFrühe Hilfen als gesamtgesellschaftliche Aufgabe Der Beitrag der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Frühe Hilfen als gesamtgesellschaftliche Aufgabe Der Beitrag der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frühe Hilfen rechnen sich und wie!? Caritas/SkF, 18./19.11.2009 in Bensberg Dr. Manuela Stötzel Interventionen
MehrPsychosoziale Diagnostik in der Jugendhilfe
Viola Harnach Psychosoziale Diagnostik in der Jugendhilfe Grundlagen und Methoden für Hilfeplan, Bericht und Stellungnahme 5., überarbeitete Auflage 2007 Juventa Verlag Weinheim und München Inhalt 1. Aufgaben
MehrUmgang mit Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
Umgang mit Verdacht auf Kindeswohlgefährdung Gesetzliche Bestimmungen: Für alle, die nach SGB VIII / KJHG arbeiten gilt $ 8 a SGB VIII Für alle, die nach SGB V arbeiten gilt der $ 4 KKG des Bundeskinderschutzgesetztes
Mehrhrdung was ist zu beachten?
Kindeswohlgefährdung hrdung was ist zu beachten? Fachtag des lokalen Netzwerkes für Kinderschutz Dessau-Roßlau November 2012 Heinz Kindler Jenny - in Fallbeispiel Jenny (5 J.) ist in der Kita gegenüber
MehrLokale Netzwerke Kinderschutz aus familiengerichtlicher Sicht
Lokale Netzwerke Kinderschutz aus familiengerichtlicher Sicht Von Thomas Krille Familienrichter am Amtsgericht Zerbst Vorsitzender des Verbandes Anwalt des Kindes (VAK) Mitglied des Expertenrates Allianz
MehrAlltag Interdisziplinarität
Alltag Interdisziplinarität Kinder und Jugendliche mit komplexem Hilfebedarf Kriterien für die Empfehlung diagnostischer, sozialpädagogischer und psychotherapeutischer Maßnahmen im Kinder- und Jugendpsychiatrischen
MehrVerfahrensanweisung zur Sicherung des Wohles von Kindern und Jugendlichen
Jugend- und Behindertenhilfe Sicherheit und Gefährdung Version: 1 DP 2.13 SGef Verfahrensanweisung zur Sicherung des Wohles von Kindern und Jugendlichen 1. Zweck Als freier Träger der Jugendhilfe und somit
MehrFachtagung Irre gut aufwachsen
Fachtagung Irre gut aufwachsen Kindesschutz in Wolfsburg Referenten: Anne-Regine Halbes Hartmut Engelland Formen der Kindeswohlgefährdung Vernachlässigung Körperliche Gewalt / physische Misshandlung Seelische
MehrKindesmisshandlung, Vernachlässigung und sexueller Missbrauch
Kindesmisshandlung, Vernachlässigung und sexueller Missbrauch Im Aufgabenbereich der öffentlichen Träger der Jugendhilfe. Eine Einführung von Wolfgang Krieger, Anita Lang, Simone Meßmer, Ralf Osthoff 1.
MehrÄrztliche Stellungnahme zur Planung einer Eingliederungshilfe
Ärztliche Stellungnahme zur Planung einer Eingliederungshilfe Vertrauliche Stellungnahme ( 203 StGB und 76 SGB X) nach 35a SGB VIII (KJHG), nach 53 SGB XII (nur amts- oder landesärztliche Stellungnahme)
MehrBeratung für Eltern, Kinder und Jugendliche. Familien-, Paar- und Lebensberatung. Fachstelle für Sucht und Suchtprävention
Integratives Beratungszentrum Melle Beratung für Eltern, Kinder und Jugendliche Familien-, Paar- und Lebensberatung Fachstelle für Sucht und Suchtprävention Schwangerenberatung und Schwangerschaftskonfliktberatung
MehrPraxisratgeber zur Betreuung und Beratung von
FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Praxisratgeber zur Betreuung und Beratung von Kindern und Jugendlichen
MehrZusammenarbeit von Schulen und Institutionen der erzieherischen Hilfen (HzE)
Landschaftsverband Rheinland Dezernat Schulen und Jugend Landesjugendamt Zusammenarbeit von Schulen und Institutionen der erzieherischen Hilfen (HzE) Klaus Nörtershäuser (Wesel, 25. Oktober 2007: Hans
MehrNetzwerk Kinderschutz. Workshop zum Datenschutz HERZLICH WILLKOMMEN!!
Workshop zum Datenschutz HERZLICH WILLKOMMEN!! Andreas Gagelmann, Datenschutzbeauftragter Der Datenschutzbeauftragte der LH kontrolliert die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften in der Stadtverwaltung
MehrAusführungsvorschriften über die Umsetzung des Schutzauftrages nach 8a SGB VIII bei Kindeswohlgefährdung (AV-Kinderschutz) vom.
Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Entwurf Ausführungsvorschriften über die Umsetzung des Schutzauftrages nach 8a SGB VIII bei Kindeswohlgefährdung (AV-Kinderschutz) vom.200-76 SenBildWiss
MehrSozialpädagogische Diagnostik. im interdisziplinären Kontext
Kooperativer Kinderschutz Sozialpädagogische Diagnostik im interdisziplinären Kontext Britta Discher Erfahrungen und Erkenntnisse Fehler Kooperativer im Kinderschutz In der Kinderschutzpraxis stehen sich
MehrZur Kooperation von Jugendamt und Familiengericht
Zur Kooperation von Jugendamt und Familiengericht Präambel Aufgrund einer Initiative des Landesjugendhilfeausschusses hat eine interdisziplinär besetzte Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und
MehrSeelische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen und deren Familien nachhaltig fördern - Bildung eines Kinder- und Jugendpsychiatrischen Verbundes
Seelische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen und deren Familien nachhaltig fördern - Bildung eines Kinder- und Jugendpsychiatrischen Verbundes Landesinitiative Starke Seelen MGEPA Projektpartnerschaft
MehrSystematik des SGB VIII
Skriptergänzung1 SoSe 2009 Prof. Dr. Benner Systematik des SGB VIII Allgemeine Regelungen 1 10 Aufgaben d. Jugendhilfe 11 60 Datenschutz 61 68 Träger Zus.arbeit Gesamtverantwortung 69 81 Zentrale Aufgaben
MehrFamilie zwischen Wandel und Persistenz Chancen und Probleme
Familie zwischen Wandel und Persistenz Chancen und Probleme Ringvorlesung Kollegiengebäude der Universität Basel 8.11.11 (Über) Behütung und Verwahrlosung von Kindern Beate Köhn Berliner Notdienst Kinderschutz
MehrKreisjugendamt Mayen-Koblenz
Kreisjugendamt Mayen-Koblenz Soziale Dienste Jugendgerichtshilfe / Allgemeiner Sozialdienst (ASD) Pflegekinderdienst / Adoptionsvermittlung ASD Umsetzung einzelfallorientierter Hilfen Allgemeiner Sozialdienst
MehrGeschlossene Unterbringung - Zwangsbehandlung
www.charite.de/psychiatrie Dr. med. Meryam Schouler-Ocak meryam.schouler-ocak@charite.de (Klinikdirektor: Prof. Dr. med. Andreas Heinz) Geschlossene Unterbringung - Zwangsbehandlung Vortrag BMAS-Tagung
MehrKOOPERATIONSVERTRAG. im Rahmen des Programms. Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen
KOOPERATIONSVERTRAG im Rahmen des Programms Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen Kooperationspartner sind: 1. Schule:, Adresse:, vertreten durch (Schulleitung) 2. Träger:, Adresse:, vertreten durch (Trägerleitung)
MehrDas Jugendamt des Landkreises Osterholz
Das Jugendamt des Landkreises Osterholz Grundlagen Aktuelle Strukturen Leistungsangebote und Grenzen der Hilfe Kindesschutz Familienservice / Frühe Hilfen Das Jugendamt: ein paar Zahlen Das Jugendamt arbeitet
MehrHandlungsleitfaden zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung
Handlungsleitfaden zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung Vorwort Die Stadt Brandenburg an der Havel ist geprägt durch ihr Leitbild: Brandenburg an der Havel - die Stadt im Fluss
MehrProf. Dr. Rolf Jox Prof. Dr. Michael Klein
Gliederung zur Veranstaltung Aktuelle Gesetzesänderungen im Familienrecht und Kinder- und Jugendhilferecht und ihre Auswirkungen auf die Suchthilfe im Rahmen der Suchttherapietage 2014 in Hamburg am 12.6.2014,
MehrDEN STEIN INS ROLLEN BRINGEN
DEN STEIN INS ROLLEN BRINGEN Vom gemeinsamen Anliegen Kinderschutz zur strukturierten Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule vor Ort Praxistag Hamm, 17.03.2015 Milena Bücken / Dirk Fiegenbaum Serviceagentur
MehrKindeswohlgefährdung. Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung.
Kindeswohlgefährdung Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung. Kindeswohlgefährdung Leitgedanken Jedes Kind oder jeder Jugendlicher soll vor Gefahren für sein Wohl wirksam geschützt werden. Jeder Hinweis
MehrVollzeitpflege. Voraussetzungen. Ziel ( 33, 44 SGB VIII)
Vollzeitpflege ( 33, 44 SGB VIII) Die Vollzeitpflege gehört zu den familienersetzenden Maßnahmen der Jugendhilfe. Ein Kind wird dabei auf eine unbestimmte Zeit oder sogar auf Dauer von seiner Herkunftsfamilie
MehrMichael Herzog 2011 09. Sozialamt
Sozialamt 1 Grundzüge des Betreuungsrechts Kein Volljähriger wird mehr entmündigt (Vormundschaft und Pflegschaft sind abgeschafft). Stattdessen wird vom Betreuungsgericht eine Betreuung angeordnet. Eine
MehrRisikoabschätzung bei Kindeswohlgefährdung anhand des Falls von Kevin K. unter Berücksichtigung von 8a und 42 SGB VIII
Geisteswissenschaft Tatjana Tomic Risikoabschätzung bei Kindeswohlgefährdung anhand des Falls von Kevin K. unter Berücksichtigung von 8a und 42 SGB VIII Studienarbeit Inhaltsverzeichnis: Einleitung:...3
MehrNeues aus dem Recht. Zwangsbehandlung, Selbstbestimmung und Betreuung bei psychischer Erkrankung
Angehörigenwochenende 20. + 21.04.13 in Bad Salzhausen Neues aus dem Recht Zwangsbehandlung, Selbstbestimmung und Betreuung bei psychischer Erkrankung Michael Goetz, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht,
MehrDer Schutzauftrag von Lehrer/innen und anderen pädagogischen Fachkräften an Schulen
Der Schutzauftrag von Lehrer/innen und anderen pädagogischen Fachkräften an Schulen Berufsgeheimnisträger nach 4 KKG, Bundeskinderschutzgesetz und die Kinderschutzfachkraft als Vermittlerin zwischen den
MehrWer entscheidet? Medizinische Überlegungen zur Frage der Zwangsbehandlung
Wer entscheidet? Medizinische Überlegungen zur Frage der Zwangsbehandlung Dr. Christoph Lenk Facharzt für Nervenheilkunde Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie Leiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes
MehrLeistungsbeschreibung Ralf Krüger Dipl.-Pädagoge Dipl.-Sozialarbeiter. Verfahrenspflegschaften/-beistandschaften ( 70 b FGG) Zuordnung des Angebotes
Seite 1 von 9 Stand 16.12.08 Zuordnung des Angebotes Verfahrenspflegschaften/-beistandschaften für Minderjährige in familiengerichtlichen Verfahren Unterbringungsverfahren gem. 70b FGG Allgemeine Beschreibung
MehrVollständig überarbeitete Fassung vom 2.8. 2011
Handreichung für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen Vollständig überarbeitete Fassung vom 2.8. 2011 Impressum Autor Martin Stoppel Mettmann 2010 02104 / 41646 / Martin-Stoppel@gmx.de Projekt PÄDAGOGIK
MehrAnforderungen des BKiSchG für Tageseinrichtungen und Überblick zum Verfahrensablauf 8a
Anforderungen des BKiSchG für Tageseinrichtungen und Überblick zum Verfahrensablauf 8a Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen Ziel des BKiSchG ist es die Kooperation im
MehrKooperationsvereinbarung zum Kinderschutz
Regionales BildungsNetzwerk Kreis Steinfurt Kooperationsvereinbarung zum Kinderschutz zwischen der Schulaufsicht im Kreis Steinfurt und den Jugendämtern im Kreis Steinfurt Regionales BildungsNetzwerk Kreis
MehrSo viel wie notwendig so wenig wie möglich
So viel wie notwendig so wenig wie möglich Eingriffe in das Sorgerecht und die Erwartungen des Gerichts an die Fachkräfte Wie lässt sich unter zunehmendem Zeitdruck eine zufriedenstellende Vormundschaft
MehrPflegeeltern gesucht!
Pflegeeltern gesucht! Inhaltsverzeichnis In welchen Situationen werden Pflegefamilien für Kinder und Jugendliche benötigt?... 5 Formen der Familienpflege: Bereitschaftspflege... 6 Kurzzeitpflege... 6 Vollzeitpflege...
MehrVoraussetzungen für gelingende Inklusion im Bildungssystem aus Sicht der Jugendhilfe
Voraussetzungen für gelingende Inklusion im Bildungssystem aus Sicht der Jugendhilfe Günter Wottke (Dipl. Soz. Päd. BA) Abteilungsleiter Soziale Dienste Kinder- und Jugendamt Heidelberg Inklusion - Grundsätzliches
MehrBundeskinderschutzgesetz
Bundeskinderschutzgesetz Gesetz zur Stärkung des aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen Ann-Katrin Michel 01.01.2014 Fachdienst 4340 Allgemeine Informationen Präventions- und Schutzkonzept seit
Mehr8a SGB VIII: Von der Herausforderung, Risiken einschätzen zu können, wenn Eltern dichtmachen
8a SGB VIII: Von der Herausforderung, Risiken einschätzen zu können, wenn Eltern dichtmachen Workshop zur Fachtagung am 03.06.2015 in Merseburg Kinder von Suchtkranken Michael Klein 8a SGB VIII Schutzauftrag
MehrRechtliche Grundlagen interdisziplinärer Zusammenarbeit. Gila Schindler, Rechtsanwältin, Heidelberg
Rechtliche Grundlagen interdisziplinärer Zusammenarbeit Gila Schindler, Rechtsanwältin, Heidelberg Der Gesetzgeber hat beim präventiven und intervenierenden Kinderschutz gesetzgeberischen Handlungsbedarf
MehrGesetzliche Neuerungen zur Zwangsbehandlung und ihre Folgen für die Praxis
Gesetzliche Neuerungen zur Zwangsbehandlung und ihre Folgen für die Praxis Axel Bauer, w. a. Richter am Betreuungsgericht Frankfurt/Main BGH-Rechtsprechung zur Zwangsbehandlung Ärztliche Zwangsmaßnahmen:
MehrDatenschutz und Kinderschutz - Einheit oder Gegensatz?
Datenschutz und Kinderschutz - Einheit oder Gegensatz? Dr. Claudia Federrath Berlin, den 11. März 2009 Aufgaben Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit kontrolliert die Einhaltung
MehrKooperation von Schule und Jugendamt
Kooperation von Schule und Jugendamt Sehr geehrte Frau Schulleiterin, Sie halten den Jan für einen schwierigen Schüler und wollen, daß wir der Familie helfen wenn Sie wüßten, um welche Klienten wir uns
MehrMitteilung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt des Landkreises Teltow-Fläming
Mitteilung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt des Landkreises Teltow-Fläming Eingangsbestätigung Datum:... Uhrzeit:... aufgenommen von:... persönlich anonym telefonisch schriftlich
MehrMeldung einer Kindeswohlgefährdung an das Referat Jugendhilfe
Meldung einer Kindeswohlgefährdung an das Referat Jugendhilfe Inhalt Seite 1) Meldung an das Referat Jugendhilfe 2 2) Verfahrensweise im Referat Jugendhilfe nach Eingang einer Meldung 4 3) Erläuterungen
MehrForum 6: Dr. med. Thomas Fischbach. Kooperation von Gesundheitswesen und Jugendhilfe
Forum 6: Dr. med. Thomas Fischbach Kooperation von Gesundheitswesen und Jugendhilfe Der Schutzauftrag als Herausforderung Kooperation von Gesundheitswesen und Jugendhilfe Fachkongress Qualitätsentwicklung
MehrDer Vorwurf sexuellen Missbrauchs im Gerichtsverfahren und die Folgen für die Arbeit des Verfahrensbeistands
ZKJ Artikel - / Spalte von 0 0 0 0 Der Vorwurf sexuellen Missbrauchs im Gerichtsverfahren und die Folgen für die Arbeit des Verfahrensbeistands EINE ERSTE ANNÄHERUNG AN DAS THEMA Auf der Mitgliederversammlung
MehrWerben um Frühe Hilfen: Gesprächsführung mit Eltern
Werben um Frühe Hilfen: Gesprächsführung mit Eltern Anne K. Künster Projekt Netzwerk Frühe Hilfen und Kinderschutz Fachtag 15.05.2014 Ulm Angst vor kritischen Elterngesprächen...? 1 Vorbemerkung Es gibt
Mehr- Der Beratungseinrichtungen mit Auftrag nach 8b (SGB VIII) - Und dem Jugendamt
Standardisierte Verfahrensweise im Kinderschutz in Kindertageseinrichtungen in Rheine aus 2014 - Ergebnis einer Arbeitsgruppe aus - VertreterInnen der Kindertageseinrichtungen - Der Beratungseinrichtungen
MehrSTATISTIK AKTUELL KINDESWOHLGEFÄHRDUNG 2013. 620 Verfahren zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung in Karlsruhe
Stadt Karlsruhe Amt für Stadtentwicklung STATISTIK AKTUELL KINDESWOHLGEFÄHRDUNG 2013 620 Verfahren zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung in Karlsruhe 2 STATISTIK AKTUELL KINDESWOHLGEFÄHRDUNG 2013 IMPRESSUM
MehrKrankheit. 1 Begriffliche Klärungen und grundsätzliche Überlegungen
Kr BESONDERER FÖRDERBEDARF UND NACHTEILSAUSGLEICH BEI Krankheit 1 Begriffliche Klärungen und grundsätzliche Überlegungen 1.1 Bedeutung des Unterrichts für Kranke Wenn Schülerinnen und Schüler längerfristig
MehrGefährdung des Kindeswohls Neue Statistik über Verfahren zur Gefährdungseinschätzung 2012
Gefährdung des Kindeswohls Neue Statistik über Verfahren zur Gefährdungseinschätzung 2012 Von Günter Ickler Besonders tragische Fälle von Kindesmisshandlungen rückten das Thema Kinderschutz in den Jahren
MehrIntegration und Inklusion behinderter (Klein-)Kinder und ihrer Familien ein neues Thema für die Kinder- und Jugendhilfe?
Integration und Inklusion behinderter (Klein-)Kinder und ihrer Familien ein neues Thema für die Kinder- und Jugendhilfe? Perspektiven des 13. Kinder- und Jugendberichts Fachtagung Interdisziplinäre Frühförderung
MehrKinderschutz in der Schule
Kinderschutz in der Schule Informationsveranstaltung für Beratungslehrkräfte und Schulsozialarbeiter/innen zu rechtlichen Grundlagen und Umsetzung des Kinderschutzes in der Sekundarstufe 1 Kindeswohlgefährdung
MehrA. Thimm, M. Meusers, D. Hilgard Gemeinschaftskrankenhaus Herdecke (erweiterte Version aus Vortrag JAPED )
Auswirkungen einer Fremdunterbringung auf die Stoffwechselsituation bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Diabetes mellitus Typ 1: eine retrospektive Studie A. Thimm, M. Meusers, D. Hilgard
Mehr-Kindeswohlgefährdung? - Kontaktaufnahme zum Jugendamt. wann dürfen wir uns melden?
-Kindeswohlgefährdung? - Kontaktaufnahme zum Jugendamt wann dürfen wir uns melden? Gliederung 1. Einstieg ins Thema 2. 8a SGB VIII, 4 KKG Meldung einer Kindeswohlgefährdung 3. Beratung zur Einschätzung
MehrRECHTLICHE VORGABEN BEIM KINDERSCHUTZ. RAin Claudia Dittberner
RECHTLICHE VORGABEN BEIM KINDERSCHUTZ RAin Claudia Dittberner 15.05.2014 Überblick Bundeskinderschutzgesetz In Kraft seit 1. Januar 2012 Artikelgesetz Einführung/Änderung mehrerer Gesetze: Neu: Gesetz
MehrHerzlich Willkommen zur Veranstaltung. Alkoholabhängige Eltern, Erziehungsfähigkeit und Möglichkeiten der Hilfen für das Kind
Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Alkoholabhängige Eltern, Erziehungsfähigkeit und Möglichkeiten der Hilfen für das Kind Aufsätze und AG-Ergebnisse http://sfbb.berlinbrandenburg.de/sixcms/detail.php/bb2.c462833.de
MehrDie Arbeit der Familienhebamme. Ramona Blümel Familienbegleiterin/ Familienhebamme
Die Arbeit der Familienhebamme Ramona Blümel Familienbegleiterin/ Familienhebamme Hebammen und die Gesundheit des Kindes sensible und verletzliche Zeit von der Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett bis zum
MehrJahrestagung Schulsozialarbeit Baden-Württemberg
Jahrestagung Schulsozialarbeit Baden-Württemberg 14. - Pforzheim-Hohenwart 1Michael Winkler 2Michael Winkler Datenschutz, Rechtsfragen in der Schulsozialarbeit Vertraulichkeit und Schweigepflicht Voraussetzung
MehrMedizinische Versorgung unbegleiteter minderjähriger Ausländer aus Sicht der Kinder und Jugendärzte
Medizinische Versorgung unbegleiteter minderjähriger Ausländer aus Sicht der Kinder und Jugendärzte Dr. med Hans Ulrich Stechele Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin Flüchtlingsbeauftragter des Berufsverbandes
Mehr8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung erkennen - beurteilen - handeln
8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung erkennen - beurteilen - handeln Krisenmanagement beim Jugendamt der Stadt Heilbronn 1 Gefährdung Die Rechtsprechung versteht unter Gefährdung eine gegenwärtig
Mehr